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Full text of "Städtebau"

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s 


DER 


STÄDTEBAU. 


MONATSSCHRIFT 

FÜR    DIE    KÜNSTLERISCHE    AUSGESTALTUNG    DER    STÄDTE 
NACH   IHREN  WIRTSCHAFTLICHEN,  GESUNDHEITLICHEN   UND 

SOZIALEN    GRUNDSÄTZEN. 


BEGRÜNDET 


VON 


THEODOR  GOECKE  und  CAMILLO  SITTE 
BERLIN.  WIEN. 


ZWEITER  JAHRGANG 


VERLAG  VON   ERNST  WASMUTH  A.-O. 

BERLIN  W.  8,  MARKGRAFENSTRASSE  35. 
1905 


NA 


Rooo 

an 
o  / 

Sq.  oi- 


Gedruokt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin  W. 


INHALTS  -VERZEICHNIS. 


I.  text-beiträge/ '" 

Abänderung  und  Fortführung 
des  Bebauungsplanes  von 
Triebes.  Von  A.  Stiefelhagen 
in  Gera  (Reuß)       ....      loo 

Anlage  eines  LandhausVicrtel:i 
bei  Hannover.  Von  G.  Aen- 
geneyndt  in  Hannover    .     .      io6 

Architekt  oder  Landmesser  ? 
Von  Rudolf  Stölcker  in 
Konstanz g 

Architektonisches  in  der  Gar- 
tenkunst. Von  Gartenarchi- 
tekt Kiehl  in  Aachen       .      .        15 

Aufgaben      der      Gartenkunst. 

Von  F.  Zahn  in  Steglitz       .      loi 

Ausbau  des  Badeortes  Salz- 
hausen in  Oberhessen.  Von 
Hans  Bernoulli  in  Berlin     .        57 

Ausdruck  im  Städtebau.  Von 
Dr.  Hans  Schmidkunz  in 
Berlin-Halensee       ....        91 

Ausgestaltung  des  Anlagen- 
platzes an  der  Valpichler- 
straße  in  München.  Von 
Otto  Lasne  in  München      .  8 

Baulandumlegung,  zur  Frage 
der 133 

Baulinienplan  für  die  Staut 
Friedberg  bei  Augsburg.  Von 
Peter  Andreas  Hansen  in 
München 85 

Bebauung  des  sogenannten 
„Sterngeländes"  von  Magde- 
burg. Von  Peters  in  Magde- 
burg      64 

Bebauungsplan  für  den  süd- 
lichen Teil  der  Stadt  Flens- 
burg. Von  Dr.-Ing.J.  Stubben 
in  Berlin-Grunewald  ...       52 

—  für  Hruschau,  Von  Sieg- 
fried Sitte  in  Wien      ...        63 

—  der  Beamten-  und  Arbeiter- 
kolonien Streiffeld  und  Kel- 
lersberg bei  Aachen.  Von 
Jansen  und  Müller,  Berlin  .       87 

—  von  Malmö.  Von  A.Nilsson 

in  Malmö       .......        86 

Bebauungspläne,  neue,  Düssel- 
dorfs. Von  C.  Geusen  in 
Düsseldorf 2g 

Berge  und  Wasserläufe  im  Be- 
bauungsgebiete der  Städte. 
Von  H.  Chr.  Nußbaum  in 
Hannover 59.  77 

Bodenparzellierung,  die  Be- 
deutung für  das  Bauwesen. 
Von  Dr.  Rud.  Eberstadt  in 
Berlin 18 

Burgtor,  das,  und  seine  Um- 
gebung in  Lübeck,  in  früherer 
und  gegenwärtiger  Gestalt. 
Von  J.  Baltzer  in  Lübeck    .      155 

Einfamilien- Wohnhäuser.  Von 

O.  Grüner  in  Dresden      .     .        23 

Einleitung i 

Enteignung  ui.d  Umlegung. 
Von  Dr.-Ing.  J.  Stubben  in 
Berlin-Grunewald    ....        38 

Gartenbau-Ausstellung,  Nach- 
trägliches von  der —  inDarm- 
stadt.VonTh.Goecke  in  Berlin      157 

Großstadt,  die,  als  Städte- 
gründerin. Von  A.  Abend- 
roth in  Hannover     .     24.  32.  49 

Kleinstadtbilder ,  Rheinische. 
Von  Jacob  Berns  in  Köln- 
Remscheid gg 

Konferenz,  die  XIV.,  der  Zen- 
tralstelle für  Arbeiterwohl- 
fahrtseinrichtungen in  Hagen 
i.  W 124 

Noch  einmal  ,, Billige  Stadt- 
parke". Von  F.  Rud.  Vogel 
in  Hannover,  Arch.  B.  D.  A.        8g 


Parkanlagen,  nordamerikan.    . 

Parkpolitik.  Von  Joseph  Aug. 
Lux  in  Wien-Döbling      .     . 

Stadt-  und  Haus-Gartenkunst. 
Von  G.  Ehe  in  Berlin     .      . 

Städtebau  in  Amerika  und 
Asien.     Von    Otto    Bartning 

Stadterweiterungspläne,  soziale 
und  wirtschaftliche  Vor- 
arbeiten für  — .  Von  Dr.- 
Ing.  Forbät  in  Frankfurt 
a.  M. — Budapest  .     107.   131. 

Stadtparke,  billige.  Eine  An- 
regung von  Erwin  Schlüren, 
Heilbronn  a.  N 

Stadtplanvergleich,  ein.  Von 
P.   Hallman    in    Stockholm 

Stadtplänen,  Sammlung  von 
deutschen  —  auf  der  Dresdner 
Städteausstellung.  Von  R. 
Gerke  in  Dresden  .... 

Wald-  und  Wiesengürtel  und 
die  Höhenstraße  der  Stadt 
Wien 

Wettbewerb  um  den  Bebau- 
ungsplan für  die  Branden- 
burger Vorstadt  zu  Potsdam. 
Von  Theodor  Goecke  in 
Berlin 

Wiederaufbau  der  Schafgasse 
zu  Herbom.  Von  Ludwig 
Hofmann  in  Herborn 

Wilhelmsplatz  in  Posen,  ein 
Vorschlag  zur  Umgestaltung. 
Von  Johannes  Bartschat  in 
Posen 

Wohlfahrt,  städtische,  auf  der 
Weltausstellung  in  Lüttich. 
Von  Dr.  Hans  Schmidkunz 
in  Berlin-Halensee      .     .     . 

Wohnbaublöcke,  Berliner     127. 

Zonenbauordnung,  von  den 
Beziehungen  der  —  zum  Be- 
bauungsplane. Von  Theodor 
Goecke  in  Berlin   .... 

Zur  Abwehr! 


S.-itu 
113 

53 

71 

141 


148 

54 
105 

161 
138 

43 
79 


158 
143 


2 
80 


II.    KLEINE 
MITTEILUNGEN. 

Ausgestaltung  des  Anlagen- 
platzes an  der  Valpichler- 
straße  in  München      ...        27 

Bebauungsplan  für  das  Bahn- 
hofsgelände   in    Wiesbaden        68 

Preisausschreiben  über  Her- 
stellung eines  architektoni- 
schen Abschlusses  am  nord- 
östlichen Ende  des  Maxi- 
milianplatzes in  München    .       96 

Verhandlungen  der  Stadtver- 
ordneten -  Versammlung  zu 
Gelsenkirchen 27 

Wettbewerb  des  Eschweiler 
Bergwerkvereins     ....        14 

Zonenenteignung  und  Grund- 
stücksumlegung  vom  Stand- 
punkte des  Städtebauers      .        14 


III.    CHRONIK. 

Arbeiterwohnhaus  im  städti- 
schen Straßenbilde      ...        69 

Architekten-  und  Ingenieur- 
Verein,  Münchener      ...        55 

Baudenkmal,  ein  mittelalter- 
liches     97 

Baugesetz,     Handhabung    des 

sächsischen 41 

Bauweise,  städtische       .     .     .      13g 

Bebauungsplan    für    die    Stadt 

Salzburg 12 

Behandlung  von  Städtebau- 
fragen  in   der  Öffentlichkeit       12 

Berichtigung 42-55 


Berücksichtigung     ästhetischer 
Interessen      im     Königreich 

Sachsen 112 

Bodenpolitik     der    städtischen 

Verwaltung  in  Düsseldorf  .  28 
Bodenreformer,  Bund  deutscher     140 

Bonn 84 

Briefkasten    14.   28.  42.  56.  125.    140 
Denkmal  Camillo  Sitte's     .     .       70 
Deutsche   Gartenstadt  -  Gesell- 
schaft    42 

Düsseldorf 140 

Elbtunnel    zwischen    St.  Pauli 

und  Steinwärder     .  .     .     in 

Entwickelung,  die  bauliche  — 

der  Städte 12 

Erweiterung   des  Stadtgebietes 

Königsberg  i.  Pr g8 

Forbät,      Dr.     Ing.     Emerich, 

Preiserteilung 125 

Gemeindebesteuerung    des 

Grundbesitzes 13 

Gemeindeblatt,  technisches      .       42 
Großstadt,    zur    neuen    —    an 

der  Ruhrmündung  ...  84 
Hardenberg-Denkmal  ...  70 
Häuserreihen,  gegen  die  geraden  140 
Heiligenstädter  Park  in  Wien  126 
Henrici,  Dr.  Ing.  Karl,  Ordens- 
verleihung      28 

Hercher ,  Ludwig ,  Doktor- 
prüfung      154 

Hoftheaterfrage,  zur  Stuttgarter  126 
Homburg  v.  d.  Höhe,  wichtige 

Änderungen 13 

Hygiene  der  Straßen      ...       70 
Ideenwettbewerb  um  Entwürfe 
für     die     Umgestaltung    der 
Kuranlagen  in  Wiesbaden  .     154 

Innensquares 70 

Kieler  Bahnhofsfrage  ...  42 
Kinderunfälle       im        Berliner 

Straßenverkehr 12 

Krems,  Stadtgemeinde  ...  97 
Landesausschuß,  Tiroler  .  .  g8 
MarchjOtto,  Kgl.Baurat,  Ernen- 
nung zum  Geheimen  Baurat  28 
Martinspforte  in  Worms  .  .  g7 
Monatsschrift  für  soziale  Medizin  1 4 
Monatsschrift  des  Vereins  für 

Volkskunst  und  Volkskunde  12 
Mors,  Bebauungsplan-Skizzen  140 
Park,     der    letzte    größere    — 

Charlottenburgs       .     .      .     .      139 
Preisausschreiben      zur      Um- 
gestaltung     des      Münster- 
platzes in  Ulm 140 

—  zur  Erlangung  von  Ent- 
würfen für  Wohngebäude 
der  mittleren  Bevölkerungs- 
schichten        III 

Rasenanlagen     zwischen     den 

Straßenbahngleisen  .  .  .  in 
Schaffung  eines  Industrie- 
viertels in  Lübeck  ...  70 
Schönheit,  gärtnerische .  .  .  140 
Schutz  der  Denkmäler  in  Städten  154 
Stadtbauplan,  ein  künstlerischer  83 
Städtebau,  moderner       ...        42 

Städtebaukursus 70 

Städtebild,  amerikanisches .  .  69 
Städtetag,  vierter  preußischer  28 
Stellen,  ausgeschriebene  .  g8.  112 
Stettiner  Vorgärten  ....  84 
Straßenbefestigung  mit  Maka- 

dam 27 

Uferstraßen 13 

Umgestaltung  des  New- Yorker 

Stadtplans      .     ■     .     .     .     .       13 
Verein  für  öffentliche  Gesund- 
heitspflege       III 

Verkehrsverein      für     Barmen 

und  das  Bergische  Land     .     154 
Vororte,  Einverleibung  weiterer 
—  in  das  Stadtgebiet  Leipzig       84 


.Suite 
Vorortsbaupläne,  Berliner  .  .  13g 
Wald-  und  Wiesengürtel    um 

Wien 13.  84 

Wettbewerb  zur  Erlangung 
charakteristischer  Gebäude- 
ansichtszeichnungen für  die 
Stadt  Bautzen 12 

—  zur  Erlangung  von  Ent- 
würfen für  einen  neuen 
Stadtplan  der  Stadt  Helsing- 
borg  in  Schweden.     .      in.   125 

—  betr.    die    Stadterweiterung 

von  Karlsruhe 140 

—  um  den  Bebauungsplan  für 
die  Umgebung  des  Schlosses 

in  Mors 166 

—  zur  Herstellung  eines  archi- 
tektonischen Abschlusses  am 
nördlichen  Ende  des  Maxi- 
milianplatzes in  München    .      in 

—  den  Bebauungsplan  für  die 
Brandenburger  Vorstadt  in 
Potsdam  betr 12 

—  die  Umarbeitung  des  Be- 
bauungsplanes für  St.  Johann 

a.  Saar  betr in 

um  die  künstlerische  Aus- 
gestaltung des  Rautterplatzes 
in  Villach 166 

—  um  Vorschläge  zur  An- 
lage eines  Riesengartens  in 
Worms 166 

Wiederbelebung       niedersäch- 
sischer ländlicher  Bauformen        68 
Wohnungsbeschaffung   ...        56 
Zeitschrift  für  Wohnungswesen       42 

IV.  LITERATUR. 

Beton  und  Eisen g8 

Der  Profanbau g8 

Eberstadt,  Dr.  Rudolf,  Das 
Wohnungswesen    ....       11 

Fabarius,     Viel     Häuser    und 

kein  Heim g8 

Henrici,  Karl,  Beiträge  zur 
praktischen  Ästhetik  im 
Städtebau;  eine  Sammlung 
von  Vorträgen  und  Auf- 
sätzen       g8.   no 

Hercher,  Ludwig,  Großstadt- 
erweiterungen     66 

Lehmgrübner,  Paul,  Mittel- 
alterliche Rathausbauten  in 
Deutschland 98 

Madjöra,  Dr.  Wolfgang,  Der  Ma- 
gistratsentwurf einer  neuen 
Bauordnung  für  Wien     .     .        81 

Stiehl,  O.,  Neuere  technisch- 
künstlerische Bestrebungen 
im  Backsteinbau     ....       67 

Vorkink,  P.  &  Wormser,  Jac. 
Th.,    Jetzt  oder  nie!  .     .     .     126 

Wagner,  Die  Tätigkeit  der 
Stadt  Ulm  a.  D.  auf  dem 
Gebiete  der  WohnungsfUr- 
sorge 81 

Wien  am  Anfange  des  XX.  Jahr- 
hunderts    126 

Wuttke,  Prof.  Dr.  Robert,  Die 
deutschen  Städte    ....       gS 

Zeitschrift  für  Bauwesen    .     .       98 

Zeuß,  Gedanken  über  Kunst 
und  Dasein  von  einem  Deut- 
schen     II 


V.  VERSAMMLUNGEN 
UND   KONGRESSE. 

Kongreß  der  öffentlichen  Kunst, 
III.  internationaler       .     .  126 

Verein  Deutscher  Gartenkünst- 
ler,   18.  Hauptversammlung     126 

Wohnungskongreß,  VII.  inter- 
nationaler        126 


VERZEICHNIS  DER  ABBILDUNGEN. 


I.    Stadt 
Platz- 
Tafel      lo. 

24- 

»         39- 
„         40. 

,.         56. 

.,  57  58. 
59- 

,,  60. 
62. 
73- 
74- 

,.  75- 
85. 

„  89/90. 
93- 
94- 
95- 

„         96. 

Straße 


TAFELN. 

ebilder  (Straßen-, 
und  Parkbilder). 
Frankfurt  a.  O. 
Aus     einer     englischen 
Gartenstadt 
Heilbronn 
London 
Karlsruhe  i.  B. 
Mayen  i.  d.  Eifel 

•  »  »t 

Rhöndorf 
Friedenau 
Berlin 


II. 


Tafel 


I. 

2. 

3  4- 

5- 

.     6. 

7- 
8. 

9- 
10. 

II. 

12. 

39- 
40. 

41- 

42. 
43. 
44. 
45. 
51- 
52- 
SS- 
SS- 
S6- 

S7/S8- 
59- 
60. 
61. 

65/66. 

67/68. 

69. 
70/71. 
72. 
73 
74- 
75- 
76. 

77- 

84. 

8S- 
86. 
87. 
88. 
91. 
92. 


Schöneberg 

Lübeck 

Köln  a.  Rh. 

Friedenau 

Düsseldorf 

Burtscheid 

n-,  Platz-  und  Park- 
anlagen. 
Posen 
•  München 


Streiffeld 
Kellersberg 
Düsseldorf 
Köln 

Frankfurt  a.  O. 
J  Plauen  i.  V. 
^^  Birlinghoven 

»» 
Heilbronn 
London 
/  Elberfeld 
\^  Magdeburg 
Chemnitz 
Altenessen 
Plauen  i.  V. 
Düsseldorf 
Friedberg    b.  Augsburg 

Malmö 
Kellersberg 
Karlsruhe 
Mayen  i.  d.  Eifel 

1»  >» 

Rhöndorf 
Friedenau 

Columbia  (farbig) 
j  New- York 
(  Boston 
New- York  (farbig) 

»)  »» 

Chicago   (farbig) 
Berlin 


I    .. 

I  Wilmersdorf  b.  Berlin 

Berlin 

Schöneberg 

Berlin 


Darmstadt 


Tafel       2. 

..  3/4- 
5- 
6. 

7- 
„         10. 

13- 

„  14- 
IS- 
I6-. 
17- 

„   18/19. 

„  20/21. 

„  2223. 
25. 

,.  26. 
27. 

..  28. 
29. 

,.  30. 
3»- 

..  32- 
33- 
34- 

..  35/36. 

..  37- 
38. 

,.  42- 
43- 
44- 
45- 

„  46. 
48. 
49- 
51- 
52- 
53. 

..  54- 
55- 

.,  63  64. 
73- 

..  74- 
75- 
76- 
77- 
78. 

„  79/80. 


81/82. 


München 


Streiffeld 
Kellersberg 
Frankfurt  a.  O. 
Dresden 

»- 
Räcknitz 

Norton  (farbig) 
Düsseldorf 


Potsdam 


83- 

84. 
86. 

87. 

88. 

89/90. 


Salzhausen 

Hruschau  (farbig) 

Magdeburg 

Chemnitz 

Altenessen 

Plauen  i.  V. 

Düsseldorf 

Herborn 

Dippoldiswalde 

Friedberg 


Malmö 

Triebes 

Kellersberg 

Hannover 

Berlin 


Heddersdorf 
f  Neuß 

\  Eilendorf 

(Valparaiso 
Iquique 
I  Kyoto 
I  Tokio 
(  Kalkutta 
<  Rangoon 
I  Delhi 
Berlin 


Lübeck 


III.    Bebauungspläne. 
Tafel       I.     Posen 


IV.  Stadtpläne. 

Tafel     15.  Räcknitz 

,  16.  Norton  (farb'g) 

,  17.  Düsseldorf 

,   35/36.  Salzhausen 

,         46.  Herbom 

,         48.  Dippoldiswalde 

>  49/50-  Friedberg 


51- 
52. 

53- 
54- 

63/64- 


Tafal     78. 
„  79/80. 


81/82. 


83. 

84. 
89/90. 


Heddersdorf 
(Neuß 
I  Wetzlar 
y  Eilendorf 

I  Valparaiso 
Iquique 
j  Kyoto 
\  Tokio 
(  Kalkutta 
;  Rangoon 
I  Delhi 
Berlin 
Lübeck 


V.    Naturaufnahmen. 

Tafel       8.  Düsseldorf 

10.  Frankfurt  a.  O. 

12.  Birlinghoven 

24.  Aus      einer     englischen 
Gartenstadt 

39.  Heilbronn 

40.  London 

4 1 .  Magdeburg 
56.  Karlsruhe 
62.  Friedenau 
73.  Berlin 
74- 
75 
84 

85 
91, 
92 
93 
94 
95 


Schöneberg 
Darmstadt 

Köln  a.  Rh. 
Friedenau 
Düsseldorf 
96.     Burtscheid 


Seite 


VI.    Wettbewerbsentwürfe. 


Tafel       6. 

7- 

25. 

26. 

27. 

28. 

29. 

30. 

3»- 

32. 
,.         33- 

34- 
„  89/90. 


Streiffeld 

Kellersberg 

Potsdam 


Lübeck 


Malmö 
Triebes 
Hannover 


VII.     Modelle. 
Tafel     13.     Dresden 

»>         14-  " 

„         32.     Potsdam 
41.     Elberfeld 

TEXTABBILDUNGEN. 

I.     Städtebilder  (Straßen-, 
Platz-  und  Parkbilder). 
Saite     74,  Abb.   i.     Plauen 
„        76,      ,,     2.     Öynhausen 
„        97.     Nürnberg 
„        97.     Worms 

II.    Straßen-,  Platz-  und  Park- 
anlagen. 
Seite        8,  Abb.   2. 

16,  „      I. 
,,         16,       „      2. 

17.  V      3. 

17.  "      4- 

18,  „      5. 


Gelsenkirchen 

Berlin 

Düsseldorf 

,» 
Plauen  i.  V. 


Seite 


18, 

Abb.  6.     Birlinghoven 

30, 

„      I.     Düsseldorf 

30, 

..     2.             „ 

48, 

>.    3/5-      Potsdam 

76, 

,,      3.     Öynhausen 

96. 

München 

105. 

Monster  (Schweden) 

114. 

Abb.   I.     Washington 

114, 

„      2,  3,  4.     Boston 

114, 

„      5,  6,  7.     Buffalo 

114, 

,,      8,  9,  10.  Chicago 

118, 

„      12. 

118, 

..      13/14. 

119. 

,,      15.     Philadelphia 

121, 

,,      t6.     Boston 

121, 

,.      17. 

121, 

„      18.          „ 

122, 

,,      19.     Rochester 

123, 

,,      20.     Buffalo 

125- 

Stuttgart 

127, 

Abb.    I.     Beriin 

128, 

,.       2.         ,, 

129, 

3- 

147. 

..        I-          » 

147. 

2. 

147. 

,.        3. 

III. 

Bebauungspläne. 

4. 

Abb.    I. 

20, 

„      1/2.        Mannheim 

22, 

„        3.     Bremen 

25- 

Norton 

33. 

44. 

Abb.    I .     Potsdam 

47. 

2. 

48, 

„      3/5-          » 

52. 

Flensburg 

65- 

Magdeburg 

87. 

Malmö 

96. 

München 

105. 

Monster  (Schweden) 

116, 

Abb.     1 1 .     Washington 

125- 

Stuttgart 

127, 

Abb.    I.     Berlin 

128, 

..        2.          ,, 

129, 

„        3- 

134- 

Wunstorl 

147. 

Abb.    I.     Berlin 

147. 

„       2.        „ 

147, 

„        3- 

Seite 


Seite 


IV.    Stadtpläne. 

44,  Abb.    I.     Potsdam 

47.  ..        2.  „ 

48,  „      3/5- 
52.  Flensburg 
87.  Malmö 

96.  München. 

105.  Monster  (Schweden) 

116,  Abb.   II.     Washington 
134.     Wunstorf 

V.    Naturaufnahmen. 

97.  Worms 
Nürnberg 

Abb.     15. 


97- 
iig, 

121, 

121, 
121, 
122, 
123. 


16. 

17- 
18. 
19. 
20. 


Philadelphia 
Boston 


Rochester 
Buffalo 


VI.    Wettbewerbsentwürfe. 
Seite     47,    Abb.    2.     Potsdam 
48,        ..      3/S- 
,,         96.     München 


MITARBEITER. 


Seite 

Abefldroth,    A.,    in   Hannover  24. 

32.  49 

Aengeneyndt,  G.,  in  Hannover  106 

Baltzer,  Th.,  in  Lübeck      .     .  155 

Bartning,    Otto,    in    Karlsruhe  141 

Bartschat,  Johannes,  in  Posen  5 

Bemoulli,  Hans,  in  Berlin      .  57 

Berns,  Jacob,  in  Köln-Remscheid  99 

Börje,  J.,  in  Hannover.     .     .  133 

Ebe,  G.,  in  Berlin     ....  71 
Eberstadt,  Dr.  Rudolf,  in  Berlin 

18.  iio 


Faßbender  in  Wien  ....  139 
Forbdt,  Dr.-Ing.,  in  Frank- 
furt a.  M.  .  .  .  107.  131.  148 
Gerke,  R.,  in  Dresden  .  .  .  161 
Geusen,  C,  in  Düsseldorf .  .  29 
Goecke,   Th.,   in  Berlin  2.   11. 

43-  81.  124.  130.  143.  157 
Goldschmidt,  R.,  in  Berlin  .  128 
Grüner,  O.,  in  Dresden  .  .  -  23 
Hallman,  P.,  in  Stockholm  .  105 
Hansen,  Peter  Andreas,  in 
München 85 


Seite 
79 
87 
81 
113 
15 


Hofmann,  Ludwig,  in  Herbom 
Jansen  &  Müller  in  Berlin 
Kallsen,  Ernst,  in  Flensburg  . 
Kayser,  H.,  in  Charlottenburg 
Kiehl,  Walther,  in  Aachen  . 
Lasne,   Otto,  in  München  .      .  8 

Lux,    Joseph  Aug.,    in  Wien- 

Döbling 53 

Nilsson,  A.,  in  Malmö  .      .  86 
Nußbaum,    H.  Chr.,    in    Han- 
nover     59-  77 

Peters  in  Magdeburg      ...       64 


Seite 

Schlüren,  Erwin,  in  Heilbronn  54 
Schmidkunz,       Dr.     Hans,      in 

Haiensee    ....     66.  91.  158 

Sitte,  Siegfried,  in  Wien      .      .  63 
Stiefelhagen,      A.,       in      Gera 

(Reuß) i°° 

Stölcker,    Rudolf,    in  Konstanz  9 

Strinz,  C,  in  Bonn  .     .      .     .  I35 
Stubben,  Dr.-Ing.  J.,  in  Berlin 

38.   52.   81 

Vogel,   F.  Rud.,   in  Hannover  89 

Zahn,  F.,   in  Steglitz      .     .      .  lOl 


2. Jahrgang 


MonAT^scriRrT 


FÜR-  DiE-  KÜNSTLER.iSC11EAUYQE5rAl! 
TUNQ  DER.  STÄDTE  •  n  ACM-  iHRmWlRT 
SCMAFTÜCMEN-  QESUNDhEITUOIEN-  UND 
SOZIALEN-  GRUNDSÄTZEN:  GEQRÜNDET-VON 

,TriEopoK  nnrcKr 'C^MiLLqsjTrr 


ERLI^ 


INHALTSVERZEICHNIS :  Zur  Einleitung.  —  Von  den  Beziehungen  der  Zonenbauordnung  zum  Bebauungsplans.  Von  Theodor  Goecke,  Berlin. 
Ein  Vorschlag  zur  Umgestaltung  des  Wilhelmplatzes  in  Posen.  Von  Johannes  Bartschat,  Posen.  —  Ausgestaltung  des  Anlagenplatzes  an  der  Valpichler- 
straße  in  München.  Von  Otto  Lasne,  München.  —  Architekt  oder  Landmesser?  Von  Rudolf  Stölcker,  Konstanz.  —  Neue  Bücher.  Besprochen  von 
Theodor  Goecke,  Berlin.   —  Chronik.   —  Kleine  Mitteilungen.  —  Briefkasten. 


Nachdruck  der  Aufsätze  ohne   ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


ZUR  EINLEITUNG. 

Ein  Jahr  heißer  Arbeit  liegt  hinter  uns.  —  Herausgeber  und  Verleger  haben  sich  bemüht,  das 
Beste  zu  bieten  und  hoffen  wenigstens,  in  der  Fülle  des  Stoffes  etwas  geboten  zu  haben,  das  gegen- 
wärtiges Streben  wiederspiegelt,  zur  Klärung  streitiger  Fragen  beiträgt  und  zum  Weiterschaffen 
anregt.  Wir  danken  allen  Mitarbeitern  für  die  uns  in  reichem  Maße  zuteil  gewordene  Unterstützung. 
Auch  im  neuen  Jahre  soll  unser  Ziel  dasselbe  bleiben,  wie  es  das  Titelblatt  andeutet:  Der  Erkenntnis 
die  Wege  zu  bahnen,  daß  der  Städtebau  zu  einer  Städtebaukunst  erhoben  werden  müsse,  zu  einer 
Kunst,  die  sich  aufbaut  auf  der  natürlichen  Grundlage  der  wirtschaftlichen,  gesundheitlichen  und 
gesellschaftlichen  Forderungen  unserer  Zeit. 

Neue  Aufgaben  sind  damit  dem  Städtebau  gestellt.  Der  alleinherrschende  Fürstenwille  hatte  im 
XVII.  und  XVIII.  Jahrhundert  von  einem  künstlerischen  Grundgedanken  auf  großartige  Schau- 
wirkungen ausgehend,  Straßen  und  Platzwandungen  einheitlich  gestaltet  und  zwar  auf  Grund  eines 
geometrischen  Lageplans,  den  die  der  Selbstverwaltung  über  den  Kopf  gewachsene  Bodenspekulation 
des  XIX.  Jahrhunderts  mit  der  Architekturmaske  der  Mietkaserne  als  willkommenes  Erbe  über- 
nommen hat.  Individuelles  und  soziales  Wohnbedürfnis  war  dabei  nicht  zu  befriedigen.  Darum 
war  ein  Rückblick  auf  das  malerische  Bild  der  mittelalterlichen  Stadt  notwendig,  die,  selbst  noch 
im  Barockgewande,  den  vom  praktischen  Zwecke  auf  eine  ausdrucksvolle  Gestaltung  gerichteten 
Sinn  unserer  Altvordern  erkennen  läßt.  Mit  nichten  sollen  wir  aber  in  romantischer  Anwandlung 
den  Stadtplan  des  Mittelalters  nachahmen.  Die  Entwicklung  der  Industrie  hat  das  wirtschaftliche 
Leben  gewaltig  gesteigert,  und  die  Zusammendrängung  der  Stadtbewohner  erfordert  gesundheitliche 
Maßnahmen  im  Interesse  der  Gesellschaft.  Wir  werden  daher  die  Großzügigkeit  des  landesfürst- 
lichen und  die  Wohnlichkeit  des  mittelalterlichen  Städtebaues  zu  vermählen  haben,  um  den  Auf- 
gaben unserer  Zeit  gerecht  zu  werden. 

Dabei  mitzuwirken,  erbitten  wir  weiter  tatkräftige  Hilfe,  und  da  bereits  eine  Anzahl  wertvoller 
Abhandlungen  vorliegt,  zum  Teil  sogar  schon  seit  längerer  Zeit,  so  daß  wir  des  verspäteten  Ab- 
druckes wegen  die  Nachsicht  der  Herren  Verfasser  anrufen  müssen,  so  erstreckt  sich  unsere  Bitte 
namentlich  auf  die  Einsendung  von  Beiträgen  mit  Plänen  und  Schaubildern, 


DER  STÄDTEBAU 


VON    DEN    BEZIEHUNGEN    DER   ZONENBAU 
ORDNUNG  ZUM  BEBAUUNGSPLANE. 


Von  THEODOR  GOECKE,  Berlin. 

Nachdem  die  wechselseitigen  Beziehungen  zwischen 
Wohnfrage  und  Bauordnung,  zwischen  Bauordnung  und 
Stadtbauplan,  zwischen  Stadtbauplan  und  Stadtbild  auf- 
gedeckt, ihre  wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Ab- 
stufungen als  die  Grundlage  für  Stadtbaukunst  erkannt, 
zum  Teil  erst  wiedererkannt  waren  —  denn  früher  hatte 
man  auch  schon  etwas  davon  gewußt,  und  nur  die 
Grundlage  selber  ist  jetzt  eine  breitere,  in  ihren  Einzel- 
heiten bereicherte,  von  oben  her  schärfer  umrissene  ge- 
worden — ,  regen  sich  auch  nun  allerwärts  Kräfte  zur  Tat: 
Der  freischaffende  Architekt,  der  hinter  dem  Walle  nüch- 
terner und  nützlicher  Einrichtungen  die  Kunst  gewittert 
hat,  so  gut  wie  der  sich  von  Amtswegen  damit  befassende 
Techniker,  der  zwar  nicht  immer  Architekt  genug  und  wenn 
schon,  den  in  der  Stadtvertretung  sich  geltend  machenden 
Anschauungen  gegenüber  nicht  immer  stark  genug  ist, 
um  der  Stadtbaukunst  zum  Siege  über  die  allmächtige 
Straßengeometrie  zu  verhelfen;  der  Landmesser,  der  den 
Städtebau  schon  allein  zu  bemeistern  glaubte  und  nun  in 
dem  Buche  „Der  Landmesser  im  Städtebau"  von  seines- 
gleichen eines  Besseren  belehrt  worden  ist;  ferner  die  Bau- 
polizei, die  zur  Einsicht  gelangte,  daß  zu  weit  getriebene 
Einheitlichkeit  der  gesundheitlichen  und  bautechnischen 
Vorschriften  unwirtschaftlich  und  unsozial  wirkt;  endlich 
der  Laie,  der  im  dunklen  Drange,  der  Enge  der  Großstadt 
zu  entfliehen,  sich  auf  eigener  Scholle  anzubauen,  oder 
wenn  er  Bodenreformer  ist,  ohne  auf  die  großstädtischen 
Vorzüge  verzichten  zu  wollen,  sich  in  sogenannten  Garten- 
städten auf  erpachtetem  Boden  anzusiedeln  strebt!  Allmäh- 
lich hat  nun  in  diese  immer  weitere  Kreise  ziehende  Be- 
wegung, die  auf  eine  naturgemäßere  Wohnweise  gerichtet 
ist,  als  sie  der  in  Schematismus  erstarrte  Städtebau  zu 
bieten  vermochte,  die  Tagespresse  eingegriffen,  indem  sie 
immer  häufiger  den  Wünschen  der  Städtebewohner  sowohl, 
als  auch  den  Vorschlägen  der  Fachleute  ihre  Spalten  öff- 
nete. Dieser  Boden  breitester  Öffentlichkeit  muß  betreten 
werden,  und  ihn  dazu  vorzubereiten  wird  mit  eine  Haupt- 
aufgabe dieser  Zeitschrift  sein,  wenn  es  gelingen  soll,  an- 
statt nach  der  Schnur  gesetzter  Steinhaufen  wieder  organisch 
gegliederte  Heimstätten  entstehen  zu  lassen. 

Die  Bestrebungen  gehen  freilich  noch  vielfach  ausein- 
ander; was  die  einen  wollen,  verdammen  die  andern.  Der 
Kampf  gegen  die  Mietkaserne  hat  auch  ihre  Freunde  zum 
Streit  aufgerufen,  die  krumme  Linie  wendet  sich  noch  ver- 
geblich gegen  die  geraden  parallelen  Straßenwandungen, 
und  den  Fanatikern  des  Verkehrs  gegenüber  hält  es  oft 
schwer,  die  Erhaltung  alter  Baudenkmäler  zu  verteidigen. 
Über  dem  Haupte  des  Grundbesitzers,  des  Bodenspeku- 
lanten aber  schwebt  ebenso  wie  über  dem  des  Architekten 
und  des  Bauunternehmers  die  Sorge  vor  jeder  Änderung 
der  Bauordnung  wie  ein  Damoklesschwert.  Die  entschei- 
dende Bedeutung  des  Städtebauwesens  für  das  Wohl  und 
Wehe  von  Gemeinde  und  Privatmann,  von  Eigentümer  und 
Mieter,  von  Bürger  und  Arbeiter  erfordert  aber  ein  Zu- 
sammenwirken aller  Faktoren,  um  zu  einem  glücklichen 
Ziele  zu  gelangen.    Technik  und  Verwaltung,  Hygiene  und 


Volkswirtschaft,  Baukunst  und  Sozialpolitik  müssen  ein- 
ander durchdringen;  friedlich  wird  es  dabei  nicht  immer 
abgehen,  wie  wir  noch  vor  nicht  allzu  langer  Zeit  in  dem 
unter  dem  Schlachtrufe:  „Hie  offene,  hie  geschlossene  Bau- 
weise" versteckten  Kampfe  gegen  die  Zonenbauordnung  in 
Stuttgart  gesehen  haben.  Im  vergangenen  Jahre*)  ist  aber 
auch  nun  in  München  um  die  neue  Bauordnung  heiß 
gestritten  worden.  Dort,  wo  sich  zuerst  im  Deutschen 
Reiche  wieder  ein  architektonischer  Stadtcharakter  aus- 
zubilden beginnt,  wird  über  die  Bauvorlagen  mündlich  und 
öffentlich  vor  der  Baupolizei  verhandelt.  Es  kann  daher 
nicht  überraschen,  daß  auch  hier  die  öffentliche  Meinung 
über  den  neuen  Bebauungsplan  und  die  neue  Bauordnung 
in  selten  weitgehendem  Umfange  zu  Worte  gekommen  ist. 
Die  Frage,  was  leistet  die  Zonenbauordnung  für  den  Be- 
bauungsplan, ist  damit  eine  öffentliche  geworden  —  sie 
kann  nicht  mehr  im  Rahmen  akademischer  und  amtlicher 
Erörterungen  gelöst  werden.  Namentlich  sind  es  die  Ver- 
handlungen des  bayerischen  Architekten-  und  Ingenieur- 
Vereins,  die  allgemeine  Beachtung  gefunden  und  zu  ge- 
meinsamen Beratungen  mit  der  Stadtverwaltung  geführt 
haben.    Der  Hergang  war  kurz  folgender: 

Die  neue  Staffelbauordnung  unterscheidet  a)  geschlossene 
Bauweise  in  fünf  Abstufungen  und  b)  offene  Bauweise  in 
vier  Abstufungen,  bei  örtlicher  Begrenzung  der  einzelnen 
Staffeln.  Besondere  Gegnerschaft  fand  nun  die  so  ent- 
stehende neunfache  Staffelung.  Wenn  dieser  aber  dabei 
vorgeworfen  wurde,  daß  sie  z.  B.  die  Westseite  der  Isma- 
niger  Straße  zur  Maria -Theresiastraße  hinüber  die  nie- 
drigere offene  Bauweise  mit  nur  zwei  Stockwerken  und 
Mansarden  gebracht  habe,  während  von  der  Ostseite  her 
die  drei-  und  vierstöckigen  Mietburgen  in  geschlossener 
Reihe  geringschätzig  darüber  hinwegsehen,  so  kann  der 
unbefangene  Beobachter  doch  fragen:  ist  dies,  falls  es  über- 
haupt ein  Fehler  wäre,  wirklich  die  Folge  des  Systems  oder 
nur  mehr  die  Folge  eines  zufällig  unglücklichen  Verlaufes  der 
die  Staffeln  von  einander  trennenden  Geltungslinie?  Die  be- 
klagte Buntscheckigkeit  der  Einteilung  scheint  der  geschicht- 
lichen Entwicklung,  den  örtlichen  Verhältnissen  zu  ent- 
sprechen und  würde  grundsätzlich  schon  deshalb  dem  nor- 
malen Zonenschema  gegenüber  einen  großen  Vorzug  haben 

In  einer  Sitzung  des  bayerischen  Architekten-  und  In- 
genieur-Vereins, in  der  Bauamtmann  Bertsch,  der  Nach- 
folger Theodor  Fischers,  den  einleitenden  Vortrag  hielt, 
meinte  allerdings  ein  Redner,  die  neue  Bauordnung  sei 
lediglich  eine  Festlegung  der  bisherigen  Zerfahrenheit, 
das  heißt  also  doch  wohl,  sie  nehme  auf  das  tatsächlich 
Gewordene  eine  zu  weitgehende  Rücksicht?!  Dem  wurde 
von  anderer  Seite  entgegengehalten,  daß  die  Ordnung  der 
Dinge  eben  um  zehn  Jahre  zu  spät  komme,  sich  nun  aber 
den  gegenwärtigen  Zuständen  anbequemen  müsse,  wobei 
sich  Mängel  natürlich  nicht  vermeiden  ließen. 

Es  stand  demnach  in  erster  Linie  die  rein  praktische 
Frage,    in  wie  weit  die  Folgen    einer    mehr    oder   minder 


*)  Der  Aufsatz  ist  noch  im  Jahre  1904  geschrieben. 


DER  STÄDTEBAU 


wilden  Bebauung  als  unantastbar  hinzunehmen  sind,  und 
da  ist  es  gerade  dieses  wichtigsten  Punktes  wegen  dankbar 
anzuerkennen,  daß  eine  gemeinsame  Aussprache  zwischen 
Magistratsvertretern  und  einem  vom  Architekten-  und 
Ingenieur-Vereine  gewählten  Ausschusse  hat  stattfinden 
können.  Die  Besprechung  erstreckte  sich  aber  auch  noch  auf 
andere  Punkte,  von  denen  der  nächst  wichtige  in  der  von 
verschiedenen  Rednern  angeregten  Frage  lag,  ob  auch  eine 
ausreichende  Weiträumigkeit  nach  außen  hin  gewährleistet 
sei  und  ob  nicht  etwa  dort,  wo  jetzt  freiwillig  weiträumig 
gebaut  werde,  für  die  Zukunft  das  Gegenteil  in  Aussicht 
stehe?  Ein  dritter  erwähnenswerter  Punkt  betraf  die 
Vorschrift  zusammenhängender  Höfe,  die  die  Anlage  von 
Rückgebäuden  (Seitenflügeln  und  Hinterhäusern)  geradezu 
herausfordere. 

Im  Verlaufe  der  Erörterungen  wurde  namentlich  vom 
Architekten  Tittrich  gefordert,  die  Anzahl  der  Staffeln  zu 
verringern,  innerhalb  der  Staffeln  aber  bei  freiwilliger 
Baubeschränkung  Erleichterungen  zu  gewähren,  um  das 
Einfamilienhaus  zu  fördern.  Diese  Vorschläge  bewegen 
sich  in  derselben  Richtung,  die  ich  schon  öfter  als  eine 
allgemein  anzustrebende,  meist  auf  eine  soziale  Differen- 
zierung hinauslaufende  und  noch  zuletzt  für  den  Ausbau 
der  Berliner  Vorortbauordnung  als  eine  zweckmäßig  ein- 
zuschlagende befürwortet  habe.  (Deutsche  Bauzeitung  1901, 
Städtebaufragen  mit  besonderer  Beziehung  auf  Berlin  N0.36, 
37  und  40,  Zeitschrift  für  Wohnwesen,  1903,  Bauordnung 
und  Bebauungsplan  No.  14.)  Bei  ihrer  Verfolgung  könnte 
dadurch,  daß  das  Untermaß  an  der  Bauhöhe  oder  in  der 
Geschoßzahl,  daß  die  Einschränkung  in  der  Anlage  von 
Seitenflügeln  und  von  umbauten  Höfen  in  bebaubarer  Mehr- 
fläche, besonders  auch  für  selbständige  Hinterhäuser 
durch  Herabsetzung  der  Ansprüche  an  die  Bauart  je  nach 
Zahl  der  Geschossse  vergütet  würde,  auch  das  Bedürfnis 
der  Industrie  nach  Fabrikanlagen  (doch  nur  da,  wo  man 
sie  etwa  hin  haben  will)  mit  ihrem  Gefolge  von  Arbeiter- 
wohnungen (in  Kleinhäusern  oder  bei  hoher  Bebauung  nur 
in  Vorderhäusern)  am  besten  und  bequemsten  befriedigt 
werden.  Damit  wäre  schon  einer  schablonenhaften  Be- 
bauung, die  sich  bei  der  Festsetzung  unveränderlicher  Bau- 
flächenregeln und  Bauwichbreiten  stets  einstellen  wird, 
so  daß  jeder  Baustaffel  immer  nur  ein  Bautypus  entspricht 
nach  Möglichkeit  vorzubeugen. 

In  der  gutachtlichen  Äußerung  des  Vereins  ist  schließ- 
lich aber,  wie  die  Tagesblätter  berichten,  doch  keine  Ein- 
wendung gegen  die  gewählte  Anzahl  von  Staffeln  erhoben 
worden,  weil  zunächst  in  ein  erneutes  Studium  der  so- 
genannten kubischen,  also  auf  dem  Raumausmaße  der 
Bebaubarkeit  beruhenden  Bauordnung,  (die  seinerzeit  in 
München  von  Rettig  angeregt  war)  eingetreten  werden  solle. 
Die  oben  angefürten  Vorschläge  weisen  ja  schon  auf  eine 
ähnliche  Regelung  hin.  Für  die  Anwendung  der  eigent- 
lichen kubischen  Regel  wurden,  wie  seiner  Zeit  von  der 
Vereinigung  Berliner  Architekten  in  Berlin,  wesentlich 
künstlerische  Gründe  geltend  gemacht,  insbesondere  die 
damit  dem  Architekten  zu  gewährende  größere  subjektive 
Freiheit  des  Schaffens.  Von  der  Staffelbauordnung  meinte 
übrigens  ein  Mann,  wie  Gabriel  von  Seidl,  daß  die  Vielheit  der 
Staffeln  schon  eine  reichere  Abwechselung  im  Stadtbilde  her- 
vorbringen könne.  Die  Annahme  der  kubischen  Regel 
würde  die  Staffelung  wohl  vereinfachen  lassen,  ob  aber 
in  dem  erhofften  Umfange  mag  dahingestellt  bleiben,  denn 


es  kann  gar  nicht  erwünscht  sein,  vom  alten  Stadtkern 
als  dem  einzigen  Mittelpunkte  ausgehend,  die  Bauhöhe 
nach  außen  hin  durchgängig,  also  zonenweise  zu  ver- 
flachen; es  muß  vielmehr  darauf  ankommen,  neben  dem 
Hauptmittelpunkt  imUmkreise  derStadt  nochNebenmittel- 
punkte  mit  wieder  steigender  Bauhöhe  zu  erhalten,  zu 
deren  Schaffung  die  älteren,  in  die  Stadterweiterung  ein- 
bezogenen Niederlassungen  den  Ansatz  bieten. 

Zu  dieser  schon  von  Henrici  und  Fischer  vertretenen 
Anschauung  hat  sich  auch  ein  ungenannter  Architekt  in 
den  Münchener  Neuesten  Nachrichten  bekannt.  Am  ersten 
könnte  noch  ein  in  den  Straßenanlagen  abgestufter  Be- 
bauungsplan zur  Verminderung  der  Staffeln  beitragen,  wie 
denn  überhaupt  in  dessen  Ausgestaltung  immer  die  ent- 
scheidende Grundlage  für  die  städtische  Entwickelung,  auch 
in  künstlerischer  Hinsicht,  gegeben  wird.  Das  Gelingen 
hängt  also  davon  ab,  ob  der  Bebauungsplan,  der  bekannt- 
lich von  Theodor  Fischer  um  viele  schöne  Lösungen  be- 
reichert worden  ist,  in  seinem  ganzen  Zusammenhange 
noch  die  Möglichkeit  bietet,  polizeiliche  Eingriffe  auf  ein 
geringstes  Maß  zurückzuführen.  Denn  Eins  gehört  nun 
einmal  zum  eisernen  Bestände  jeder  modernen  Bau- 
ordnung, das  Verbot,  über  eine  genau  festgelegte  Flucht- 
linie hinauszubauen  —  darauf  begründet  sich  der  Be- 
bauungsplan. Auf  den  Verlauf  der  Fluchtlinie  kommt  es 
also  unter  allen  Umständen  an,  oder  richtiger  gesagt,  da 
der  Verkehr  i  n  den  Straßen  anderen  Gesetzen  folgt,  als  der 
Bau  an  den  Straßen  zu  folgen  braucht,  auf  den  Verlauf 
einer  zwiespältigen  Fluchtlinie,  die  einerseits  den  Verkehrs- 
raum, andererseits  die  Wandungen  der  Straßen  begrenzend 
sich  zu  einer  die  Bauflucht  von  der  Straßenflucht  scheiden- 
den Flucht  fläche  aus  wachsen  muß.  —  vergl.  dieserhalb 
u.  A.  Deutsche  Bauzeitung  1901,  No.  36,  37  und  40. 

In  einer  ,,Wege  und  Ziele  moderner  Städtekunst"  über- 
schriebenen,  ebenfalls  in  den  Münchener  Neuesten  Nach- 
richten erschienenen  und  später  in  einer  sehr  lesenswerten 
Broschüre  (E.  Mühlthalers  Buch-  und  Kunstdruckerei  A.-G., 
München  1903)  herausgegebenen  Abhandlung  hat  Herr  Archi- 
tekt Tittrich  diesen  Gedanken  in  eine  feste  Formel  zu  fassen 
gesucht,  deren  Leitsatz:  „Baulinien  und  Straßenlinien  haben 
in  der  Regel  divergierend  zu  verlaufen",  in  dieser  allge- 
meinen Einschränkung  jedoch  kaum  annehmbar  erscheint. 

Im  übrigen  ist,  wie  die  Verhandlungen  in  München 
erkennen  lassen,  auch  dort  schon  das  anliegende  Gelände 
dermaßen  von  der  Bodenspekulation  verteuert,  daß  es  immer 
schwerer  hält,  öffentliche  Plätze  in  der  erwünschten  Zahl 
freizulegen  und  die  Wälder  als  Windschützer  und  Luft- 
spender der  städtischen  Bevölkerung  zu  erhalten  —  ganz 
wie  bei  uns! 

Späteren  Zeitungsnachrichten  zufolge  soll  auf  Anregung 
des  Herrn  Architekten  Hecht  aus  Nürnberg  die  ganze  An- 
gelegenheit im  Architekten-  und  Ingenieur- Verein  weiter 
verfolgt  werden. 

Inzwischen  hat  nun  die  Staffelbauordnung  rechtliche 
Gültigkeit  erlangt  (siehe  das  Werk  vom  Rechtsrat  Stein- 
hauser, Verlag  bei  C.  H.  Beck  in  München).  Wie  aber 
Professor  Theodor  Fischer,  der  in  jahrelanger  Arbeit  die 
Staffelbauordnung  entworfen  hat,  in  seinem  Vortrage  über 
Stadterweiterungsfragen  mit  besonderer  Rücksicht  auf 
Stuttgart  (Stuttgart,  „Deutsche  Verlagsanstalt  1903")  selber 
sagt,  wäre  es  verfehlt,  in  derselben  Weise  auch  unter 
anderen   Verhältnissen   vorzugehen;    es    sei    eben  ein  Un- 


DER  STÄDTEBAU 


glück,  daß  eine  Stadt  immer  der  anderen  ihre  Einrich- 
tungen abgucke  und  damit  jene  langweilige  Gleichförmig- 
keit hervorbringe,  die  die  modernen  Städte  im  allgemeinen 
kennzeichne.  Der  Wert  der  Zonenbauordnung  ist  also 
für  ihn  nur  ein  bedingter.  Gehen  wir  deshalb  einmal  den 
Bedingungen  nach,  unter  denen  sie  berechtigt  erscheint, 
zumal  auch  die  bunte  Musterkarte,  mit  der  jetzt  die  Ber- 
liner Vororte  beglückt  worden  sind,  zu  einer  näheren 
Untersuchung  auffordert. 

Obwohl  die  vielfache  Abstufung  nach  der  Bauhöhe 
einen  Wechsel  in  der  Bebauungsart  gestattet,  so  wird  es 
doch  meist  als  eine  gewaltsame  und  künstliche  Maßrege- 
lung empfunden,  wenn  auch  an  breiten  Straßen  eine 
niedrigere  Bebauung  erzwungen  und  damit  die  Unter- 
scheidung zwischen  Verkehrstraße  und  Wohnstraße  in 
der  Erscheinung  der  Häuserreihen  aufgehoben  wird.  An 
den  notwendig  breiteren  Verkehrstraßen  sollte  man  auch 
höher  bauen  dürfen,  und  die  Wohnstraßen  mit  niedriger 
Bebauung  könnten  schmäler  gehalten  werden.  Damit 
kommen  wir  zum  Kernpunkt  der  ganzen  Frage,  denn  einer 
solchen  Anforderung  steht  eine  Bauordnung,  die  wirklich 
zonenweise  nach  Bauhöhe  und  Baufläche  abstuft  im  allge- 
meinen entgegen  und  diesem  Mangel  abzuhelfen  sind  schon 
einige  Städte  (Halle,  Magdeburg)  dazu  übergegangen,  die 
höhere  Bebauung  an  Hauptverkehrstraßen  auch  durch  die 
Zonen  mit  niedrigerer  Bebauung  hindurchzuführen,  d.  h. 
die  Zonenteilung  zu  durchbrechen  und  sich  auf  einige  Ab- 
stufungen zwischen  den  Hauptverkehrstraßen  zu  beschrän- 
ken. Doch  auch  dieser  Ausweg  kann  nur  als  ein  Notbehelf 
angesehen  werden. 

In  der  Abhandlung  „Verkehr-  und  Wohnstraßen"  in 
den  Preußischen  Jahrbüchern,  Berlin  1903"  hatte  ich  auf 
Anregung  des  Herrn  Dr.  Rud.  Eberstadt  für  einen  be- 
stimmten Fall  das  Schema  einer  Bebauung  mit  ver- 
schieden breiten  Straßen  dargestellt,  das  hier  in  der  Ab- 
bildung noch  einmal  wiederholt  sein  möge,  um  jedem 
Wohn-  und  Verkehrsbedürfnisse  Rechnung  zu  tragen, 
also  nicht  mit  zonenweiser  sondern  mit  straßenweiser 
Abstufung  der  Bauhöhen  bei  wechselnder  Breite  der 
Straße,  wobei  bis  auf  eine  zweigeschossige  Bebauung 
heruntergegangen  war,  um  den  leitenden  Gedanken 
schärfer  zu  verdeutlichen  —  in  Wirklichkeit  wird  unter 
großstädtischen  Verhältnissen  die  dreigeschossige  Bebauung 
die  untere  Grenze  bilden;  aus  demselben  Grunde  war  die 
schematische  Darstellung  gewählt.  Dieses  Grundrißschema 
hat,  um  einen  Längschnitt  bereichert,  auch  in  den  Ver- 
handlungen des  Deutschen  Vereins  für  öffentliche  Gesund- 
heitspflege im  Jahre  1895  zu  Magdeburg  Beachtung  ge- 
funden, ist  aber  durch  die  Annahme  der  auf  eine  nach 
außen  hin  allmählich  zunehmende  Weiträumigkeit  ge- 
richteten Leitsätze  —  in  zonenweiser  Abstufung  sowohl  der 
Bauhöhe  als  auch  der  Baufläche  nach  —  ins  Hintertreffen 
geraten.  In  diesem  Schema  bin  ich  von  der  geschlossenen, 
als  der  naturgemäß  städtischen  Bauweise  ausgegangen,  um 
vom  Verkehre  nur  am  Rande  umbrandete,  in  sich  abge- 
schlossene Wohnviertel  zu  bilden.  Bei  der  Besprechung 
des  Entwurfs  zur  neuen  Bauordnung  Wiens  (Deutsche 
Bauzeitung  1904)  habe  ich  dann  weiter  ausgeführt,  daß  die 
zonenweise  Abstufung  nur  mehrere  Schablonen  an  die 
Stelle  der  vorher  einzigen  setze  und  bei  der  Besprechung 
der  Bauordnung  Münchens  vom  Jahre  1895  die  Anlage 
schmaler   Wohnstraßen    mit    niedriger    Anbauung    neben 


breiten  Verkehrstraßen  mit  höherer  Anbauung,  und  zwar 
nicht  allein  in  dafür  ausgesuchten  Stadtteilen,  sondern 
womöglich  überall  in  der  ganzen  Stadt  als  wünschenswert 
bezeichnet;  endlich  bei  Besprechung  der  im  Königreich 
Sachsen  im  Jahre  1897  erlassenen  neuen  Bauvorschriften 
hinzugefügt,  daß  eine  Zonenteilung  nur  für  geschlossene, 
halb  offene  und  offene  Bauweise  erforderlich,  daß  inner- 
halb jeder  Zone  aber  die  Bebauung  allein  durch  die 
Straßenbreite  zu  regeln  sei.  Gelegentlich  der  Mitteilung 
des  Bebauungsplanes  von  Eisenach  vomjahre  1899  der 
Deutschen  Bauzeitung  habe  ich  dann  noch  vorgeschlagen, 
um  die  Entstehung  zu  schmaler  Straßen  zu  verhüten,  so 
breite  Vorgärten  vorzusehen,  daß  Luft  und  Licht  in  aus- 
reichendem Maße  zwischen  den  Baufluchten  Einlaß  finden. 
Professor  Dr.  Ing.  R.  Henrici  hat  in  seinen  Beiträgen  zum 
„Zentralblatte  der  Bauverwaltung"  Jhrg.  1901,  1903,  Pro- 
fessor   Ch.    Nußbaum  in  seinem    Leitfaden    der  Hygienie 


Fig.   1. 


W/Z/Mi 


Schnitt  Dach    A    B 


mm///m 


.k  -■ 


vom  Jahre  1902  und  Stubben  in  einer  Abhandlung  ,,die 
Großstadt  der  Zukunft"  in  der  Wochenschrift  ,,die  Um- 
schau"  ähnliche  Grundsätze  vertreten. 

Mit  der  damals  in  Magdeburg  angenommenen  Zonen- 
bauordnung wird  allerdings  gesundheitlichen  Forderungen 
entsprochen,  nicht  aber  auch  so  ohne  Weiteres  den  wirt- 
schaftlichen und  sozialen.  Wo  sollen  z.  B.  bei  einer  Zonen- 
teilung die  Arbeiter  wohnen,  in  der  geschlossenen  Bebau- 
ung, oder  in  der  offenen,  in  der  hohen  oder  in  der  niedrigen 
Bebauung  oder  durcheinander  überall?  Diese  Frage  blieb 
neben  vielen  anderen  ungelöst.  Da  innerhalb  jeder  Zone  sich 
bei  sonst  gleich  bleibenden  Bedingungen  immer  wieder  ein 
Bautypus  ausbilden  wird,  ist  die  Zonenbauordnung  also  zu- 
nächst nur  abgestufter  Schematismus.     Das  Wohnhauj 


DER  STÄDTEBAU 


für  den  kleinen  Mann  wird  sich  dabei  grundsätzlich  nicht 
von  dem  besseren  Bürgerhause  unterscheiden.  Beispiele 
dafür  hat  die  Städteausstellung  im  vorigen  Jahre  mehrfach 
gebracht.  Weiträumig  kann  man  aber  auch  bei  geschlosse- 
ner Bauweise  bauen,  wie  ich  bei  Besprechung  der  Druck- 
schrift von  Dr.  Abele  „Weiträumiger  Städtebau  und  die 
Wohnungsfrage"  in  der  Deutsch.  Bauztg.  von  1900  ausge- 
führt habe.  — '  Die  offene  Bauweise  ist  dazu  kein  unbe- 
dingtes Erfordernis. 

Was  wir  für  Stadterweiterungen  also  gebrauchen,  ist 
der  Schutz  der  offenen  Bauweise  in  Landhausvierteln 
mit  geschlossen  durchgehender  Bebauung  an  den  Hauptver- 
kehrstraßen als  den  natürlichen  Geschäftstraßen  und  mit 
Gruppenbau  zur  Förderung  der  Eigenhäuser.  Die  Bau- 
höhe bedarf  grundsätzlich  keiner  Beschränkung,  soweit 
es  sich  um  Einfamilienhäuser,  nicht  nur  sogenannte 
Landhäuser,  die  noch  Mietwohnungen  enthalten,  handelt. 
Warum  soll  nicht  einmal  ein  mehrgeschossiges  Schloß 
oder  ein  Turmhaus  errichtet  werden  können,  z.  B.  eine 
Burg,  wie  sie  unlängst  Professor  Pützer  vor  den  Toren 
Aachens  geschaffen  hat?!  Der  Abstand  der  Häuser  von  der 
Nachbargrenze  —  Bauwich  —  ist  von  der  wirklichen  Bau- 
höhe abhängig  zu  machen  —  wie  Professor  Nußbaum  vor- 
geschlagen hat.  Auch  erscheint  die  Forderung  eines  Vor- 
gartens an  Straßen,  die  zwischen  den  Fluchten  ohnehin  zum 
Einlaß  von  Luft  und  Licht  breit  genug  sind,  unnötig.  Es  mag 
dem  individuellen  Behagen  überlassen  bleiben,  ob  das  Haus 
hinten  ans  Ende  des  Grundstückes,  mitten  in  den  Garten 
oder  vorn  an  die  Straße  gesetzt  wird.  Dann  entsprechen  der 
offenen  Bauweise  auch  am  besten  geschlungene  Park- 
straßen. Die  Gartenflächen  müssen  möglichst  zusammen- 
gehalten werden,  denn  nichts  sieht  langweiliger  aus,  als 
freistehende  Häuser  in  Reih  und  Glied  ausgerichtet. 

Sonst  hat  die  geschlossene  Bauweise  als  Regel 
zu  gelten,  für  die  in  Bezug  auf  die  Bauhöhe  wohl  ein 
Höchstmaß  festzusetzen  ist,  für  die  es  jedoch  keiner  Ab- 
stufung nach  der  Bauhöhe  bedarf,  da  diese  allein  durch 
die  Straßenbreite  geregelt  werden  kann,  vorausgesetzt,  daß 
die  Gemeinden  die  Kraft  und  den  Willen  haben,  den  Be- 
bauungsplan mit  verschieden  breiten  Straßen,  dem  Verkehrs- 
und Wohnbedürfnisse  entsprechend    festzusetzen.    Je  nie- 


driger die  Bebauung  ausfällt,  eine  um  so  viel  größere  Bau- 
fläche  ist  zuzulassen,  wodurch  die  Erbauung  von  Eigen- 
und  Einfamilienhäuser  gefördert  wird. 

Wie  sich  dabei  die  Entstehung  kahler  Brandgiebel  ver- 
meiden läßt,    ist  eine  Sache  für  sich,    deren  Schwierigkeit 
jedoch   lösbar    erscheint,    worauf  ich  noch    ein  andermal, 
zurückzukommen  gedenke. 

Industriebauten  sind  in  den  Landhausvierteln  zu  ver- 
bieten, im  übrigen  an  dazu  besonders  geeigneten  Stellen  — . 
Wasserstraßen,  Eisenbahnen  usw.  —  durch  Gewährung 
einer  etwas  größeren  Baufläche  zu  begünstigen,  mitten  in 
den  Wohngegenden  aber  durch  Herabsetzung  der  sonst  zu- 
lässigen normalen  Baufläche  zu  erschweren.  In  der  Nähe 
der  Industrieviertel  muß  Gelegenheit  zur  Errichtung 
von  Arbeiterwohnungen,  nicht  über  drei  Geschosse  hoch 
und  ohne  Hinterhäuser  geboten  werden,  unter  Umständen 
in  halboffener  Bauweise  zur  Durchlüftung  und  mit  Wirt- 
schaftswegen mitten  durch  den  Baublock. 

Demnach  ist  in  der  Hauptsache  eine  Regelung  durch 
den  Bebauungsplan  anzustreben,  wozu  einige  ergänzende 
Bestimmungen  in  der  Bauordnung  zu  treten  haben.  Dies 
ist  aber  nur  möglich  im  Neulande,  im  Erweiterungsgebiete, 
wo  entsprechende  Bebauungspläne  noch  aufgestellt  werden 
können  oder  erst  aufgestellt  werden  sollen.  Anders  liegt 
es  in  alten  Stadtteilen  und  in  denjenigen  Erweiterungs- 
gebieten, in  denen  bereits  nach  anderen  Grundsätzen  die 
Bebauungspläne  bearbeitet  sind.  Hier  wird  die  Zonenbau- 
ordnung nicht  zu  entbehren  sein,  als  Aushilfsmittel,  um 
eine  zu  weit  gehende  Wohndichtigkeit  zu  verhüten  und 
nichts  anderes  übrig  bleiben,  um  dabei  einem  unerwünschten 
Schematismus  zu  entgehen,  als  eine  Teilung  mit  zahlreichen, 
den  örtlichen  Verhältnissen  möglichst  angepaßten,  Unter- 
stufen. Daneben  aber  erscheint  es  dann  erwünscht,  für 
die  Nachsuchung  der  Bauerlaubnis  ein  mündliches  Verfahren 
nach  Münchener  Muster  einzuführen,  weil  dabei  Gelegen- 
heit gegeben  ist  auf  Bauherren,  sowohl  als  Bauausführende 
belehrend  einzuwirken,  um  möglichst  der  Verhäßlichung 
unserer  Städte. vorzubeugen.  Wird  dann  noch  der  Baupolizei 
ein  künstlerischer  Beirat  zur  Seite  gesetzt,  so  dürfte  auch 
auf  diesem  Wege  wieder  eine  künstlerische  Ausgestaltung 
der  Städte  herbei  zu  führen  sein. 


EIN  VORSCHLAG    ZUR    UMGESTALTUNG    DES 
WILHELM  PLATZES  IN  POSEN. 


Von  JOHANNES  BARTSCHAT,  Posen. 


Bei  dem  großen  Interesse,  das  jetzt  allerwärts  unserer 
Ostmark  entgegengebracht  wird,  dürfte  es  nur  eine  For- 
derung des  guten  Rechts  sein,  auch  der  Entwicklung  des 
Städtebaues  in  diesen  als  rückständig  verschrieenen  Landes- 
teilen etwas  mehr  Beachtung  zu  schenken. 

Zumal  Posen,  die  Provinzialhauptstadt,  verdient  es,  daß 
ihr  der  Ruf  einer  langweiligen,  uninteressanten  Stadt  ge- 
nommen wird.  Posen  ist  eine  moderne,  kräftig  aufstrebende 
Großstadt,  die  sich  dank  der  eifrigen  Bemühungen  ihres 
vorigen  Oberbürgermeisters  in  den  letzten  Jahren  ganz 
ungeahnt  entfalten  konnte.    Die  Entfestigungsfrage  ist  gelöst 


und  rüstig  wird  schon    an  der  Beseitigung  der  Wälle  und 
Gräben  gearbeitet. 

Lange  Zeit  war  ja  Posen  ein  Stiefkind  staatlicher  Für- 
sorge; Posen  galt  nichts  und  hatte  auch  nichts,  wodurch 
es  anziehend  und  beachtenswert  erscheinen  konnte.  Ab- 
gesehen von  einigen  alten  Kirchen  und  dem  schönen  Rat- 
hause waren  Kunstwerte  kaum  aufzufinden.  Die  neueren 
Bauten  boten  mit  wenigen  Ausnahmen  ein  Bild  schema- 
tischer  Architekturauffassung,  wie  es,  ein  Charakteristikum 
des  19.  Jahrhunderts,  wol  an  allen  Orten  zu  finden  ist. 
Ein   tieferes   Eingehen,    Liebe    und  Verständnis    für   seine 


DER  STÄDTEBAU 


bauliche  Umgebung  schien  man  ganz  und  gar  verloren  zu 
haben.     Nun  soll  es  anders  werden. 

In  allerjüngster  Zeit  ist  ein  bedeutender  Umschwung 
zum  Besseren  eingetreten.  Eine  ganze  Anzahl  Monumen- 
talbauten, teils  schon  fertig,  teils  noch  im  Entwürfe,  ver- 
sprechen Posen  zu  einer  Stadt  zu  machen,  die  hinter  keiner 
anderen  deutschen  Großstadt  zurückzustehen  braucht.  Daß 
die  neue  Baupolizeiordnung  und  die  sachgemäße  Aufteilung 
des  Festungsterrains  wesentlich  hierzu  beitragen,  versteht 
sich  von  selbst. 

Für  die  bauliche  Entwicklung  war  —  wie  an  vielen 
anderen  Orten  —  der  Zug  nach  dem  Westen  der  maß- 
gebende. Verschiedene  Umstände  hatten  es  als  eine  zwin- 
gende Notwendigkeit  erscheinen  lassen,  daß  die  Ausdehnung 
Posens  nach  Westen,  nach  dem  höher  gelegenen  Teile  er- 
folgte. Das  alte  Posen,  die  jetzige  Unterstadt,  lag  in  einer 
Wartheniederung  und  hatte  unter  den  alljährlich  wieder- 
kehrenden Überschwemmungen  dieses  Flusses  viel  zu  lei- 
den. Was  lag  da  näher,  als  daß  sich  der  städtische  An- 
bau das  höher  liegende  und  darum  auch  gesündere  Gelände 
aussuchte.  Zudem  wurde  durch  Erbauung  des  Zentral- 
bahnhofs weit  draußen  im  Westen  der  Stadt  ein  neuer 
Ausgangspunkt  für  den  Verkehr  geschaffen.  Es  bildete 
sich  ein  Straßenzug,  der  von  hier  ausgehend  durch  die 
ganze  Stadt  fortlief  und  bald  die  Hauptader  für  Handel  und 
Wandel  darstellte.  Mit  der  Zeit  verloren  die  in  der  Unterstadt 
befindlichen  Verkehrssammelpunkte  immer  mehr  an  Wert. 
Von  der  Schrodka  und  der  Wallischei  hatte  sich  der  Ver- 
kehr schon  längst  nach  dem  Alten  Markte  fortgepflanzt; 
und  mit  dem  Erstarken  des  Deutschtums  wurde  in  der 
Oberstadt  der  Wilhelmplatz  der  wichtigste  Sammel- 
punkt für  das  nun  großstädtisch  auftretende  Leben  und 
Treiben.  Als  der  bedeutendste  und  interessanteste  Teil  der 
erwähnten  Verkehrsader  bildet  er  sozusagen  das  Herz  von 
Posen. 

Es  verlohnt  sich,  sogleich  einen  Blick  auf  den  bei- 
gefügten Lageplan  (Tafel  i)  zu  tun,  der  eine  Übersicht 
über  die  ganze  Anlage  des  Platzes  gestattet.  Wir  sehen, 
es  ist  keiner  von  den  sogenannten  modernen  Plätzen,  die 
durch  eine  Anzahl  auf  einen  Punkt  zulaufender  Straßen 
gebildet  werden,  wo  durch  mehr  oder  weniger  spitzwink- 
lige Bebauungszwickel  eine  unruhige,  gequälte  Architektur 
zustande  kommt.  Nein,  ein  einfaches  Rechteck,  in  das  die 
Straßen  natürlich  und  zweckmäßig  einmünden,  kein  auf 
dem  Reißbrett  konstruierter  Treffpunkt  für  die  sechs  — 
wenn  man  will  —  sieben  Straßenzüge  tritt  uns  entgegen. 
Schon  das  Bewußtsein  dieser  Natürlichkeit,  der  ungezwun- 
gene Eindruck  sind  etwas  wert. 

Da  sich  der  hauptsächliche  Verkehrstrom  in  der  Richtung 
von  der  Berliner  Straße  nach  der  Neuen  Straße  zu  bewegt, 
so  kann  man  den  ganzen  Platz  als  eine  einseitige  Ver- 
breiterung dieses  Weges  auffassen.  Daß  die  Bedeutung  des 
Wilhelmplatzes  für  Posen  in  den  nächsten  hundert  Jahren 
und  noch  länger  dieselbe  bleiben  wird,  ist  als  feststehend 
anzusehen.  Die  Grenzen  der  Stadt  können  sich  wohl  weiter 
hinausschieben,  aber  als  Mittelpunkt,  als  bevorzugtester 
Teil  von  Posen  dürfte  er  seine  Stellung  in  absehbarer  Zeit 
nicht  verlieren.  Allein  deshalb  verlohnt  es  sich,  diesen 
wichtigsten  Punkt  der  östlichen  Hauptstadt  etwas  näher  an- 
zusehen und  seine  künstlerischen  Anlagewerte  (wie  Camillo 
Sitte  es  so  gern  getan  hat)  einer  Prüfung  zu  unterziehen. 
Günstige    Größenverhältnisse    sind    vorhanden.     Mit    einer 


Breite  von  etwa  85  m  läßt  sich  eine  ganz  schöne  Wirkung 
erzielen.  Die  Länge  ist  zwar  übermässig,  doch  kann  dem 
abgeholfen  werden. 

Vergegenwärtigen  wir  uns  noch,  daß  Posen  nur  wenig 
interessante  Platz-  und  Straßenbilder  besitzt,  daß  sich  nur 
selten  ein  schöner  Ausblick  auftut,  so  muß  alles  getan  und 
jede  Gelegenheit  wahrgenommen  werden,  um  eine  Ver- 
besserung und  Verschönerung  im  Stadtbilde  eintreten  zu 
lassen.  Der  Wilhelmplatz  gehört  mit  zu  den  vornehmsten 
Gegenden  und  hat  das  meiste  Anrecht,  ja  geradezu  die 
Pflicht  eine  ästhetische  Wirkung  auszuüben. 

Kommt  man  von  der  Berliner  Straße  her  —  und  das 
ist  die  gewöhnliche  Laufrichtung  —  so  erhält  der  Beschauer 
durchaus  keinen  fesselnden  und  erhebenden  Eindruck. 
Wohl  sieht  die  Platzanlage  geschlossen  aus,  die  erste  An- 
forderung bei  der  künstlerischen  Bewertung  eines  Stadt- 
platzes, aber  das  ist  auch  alles  und  läßt  die  anderen  großen 
Mängel  nicht  zurücktreten.  Der  Platz  ist,  wie  schon  aus 
dem  Lageplan  ersichtlich,  zu  langgestreckt.  Die  Gebäude 
erscheinen  in  der  weiten  Perspektive  etwas  winzig  und 
vermögen  eine  imposante  Platzwandlung  nicht  abzugeben. 
Die  architektonische  Ausbildung  der  Häuserfronten  entbehrt 
wie  gewöhnlich  des  großen,  einheitlichen  Zuges.  Das  so 
notwendige  Ein-  und  Unterordnen  kennt  der  einzelne  Haus- 
besitzer nicht.  Und  nur  selten  denkt  der  Architekt  daran, 
daß  er  nur  ein  Glied  in  der  ganzen  Platz-  oder  Straßen- 
komposition zu  schaffen  hat.  Er  muß  mit  seiner  Fassade 
die  Nachbarn  übertrumpfen,  durch  aufdringliche  Turm- 
und  Giebelaufbauten  aus  der  Reihe  der  Häuser  hervor- 
stechen —  so  will  es  der  Bauherr.  Als  natürliche  Folge 
ergibt  sich  dann  ein  unharmonisches  Bild  in  der  Gesamtheit. 

Der  Wilhelmplatz  in  Posen  ist  so  recht  ein  Beispiel 
hierfür.  Man  sieht  da  Türmchen  und  Giebel,  deren  heran- 
gequälte Formen  durchaus  nicht  in  den  Rahmen  und  Cha- 
rakter einer  großen  Platzanlage  passen  und  nur  der  Sucht, 
etwas  Besonderes  zu  machen,  entsprungen  sind.  Natürlich 
hat  man  Beispiele,  wo  die  individuelle  Bauweise  eine  male- 
rische Wirkung  von  hohem  Werte  schafft.  Der  Wilhelm- 
platz ist  aber  durch  seinen  ganzen  Zuschnitt  nie  und  nimmer 
der  Ort  hierfür.  —  Die  verschiedenen  Größen-  und  Höhen- 
verhältnisse der  zum  Teil  ganz  stattlichen  Gebäude  ver- 
mögen auch  kein  reizvolles,  gediegenes  Bild  hervorzu- 
bringen. Es  fehlt  der  Treffer,  der  im  Schaubilde 
mächtig  ins  Auge  springt. 

Eine  solche  Zuspitzung  könnte  natürlich  nur  durch 
ein  Gebäude  erreicht  werden,  das  an  der  richtigen  Stelle 
seinen  Platz  erhält.  Es  drängt  sich  hier  förmlich  das  Be- 
wußtsein auf,  daß  die  einzelnen  unharmonisch  umher- 
liegenden Teile  zu  einer  Gesamtwirkung  verbunden  werden 
müssen,  daß  an  diesem  Orte  eine  selten  hohe  Wirkung  er- 
zielt, eine  Euphonie  im  Stadtbilde  geschaffen  werden  kann. 

Die  Architektur  der  Südseite  als  der  eigentlichen  Lauf- 
seite fällt  weniger  ins  Auge.  Die  Fronten  sind  ziemlich 
nüchtern;  doch  verdienen  die  imposanten  Eckabschlüsse 
gelobt  zu  werden.  Mit  den  vornehmen  Geschäftsräumen, 
den  großartigen  Schaufensteranlagen  hierselbst  bleibt  Posen 
hinter  keiner  anderen  Großstadt  zurück.  Das  Hotel  Bazar 
an  der  Ecke  der  Neuen  Straße  ist  eine  gute  architektonische 
Schöpfung,  mit  der  sich  nur  wenige  Gebäude  in  Posen 
messen  können.  —  Benachbart  davon  das  Kaiser  Friedrich- 
Museum,  ein  Monumentalbau,  ganz  in  Sandstein  ausge- 
führt, in  wohlabgewogenen  Verhältnissen,  hat  leider  für  die 


6 


DER  STÄDTEBAU 


Platzabmessungen  und  für  die  umliegenden  Gebäude  keine 
genügende  Höhenentwicklung,  um  als  Leitmotiv  für  die 
ganze  Anlage  zu  gelten.  Die  Raczynski'sche  Bibliothek  ist 
ein  Bauwerk  von  klassischem  Äußeren.  Die  schlanken 
korinthischen  Säulen,  die  man  sich  aus  Marmor  denken 
muß,  obwohl  sie  aus  Gußeisen  sind,  die  echte  Patina  des 
Daches  und  manches  andere  haben  uns  über  kleinere 
Schwächen  hinwegsehen  und  dieses  Gebäude  liebgewinnen 
lassen.  —  An  der  Nordseite  des  Platzes  sind  noch  die 
Kommandantur  und  das  Grand  Cafe  der  Erwähnung  wert. 
Letzteres  ist  ein  ziemlich  wirkungsvoller  Barockbau,  wie 
überhaupt  die  von  der  Renaissance  abgeleiteten  Stile  in  der 
Architektur  des  Platzes  überwiegen. 

Auf  dem  Platze,  und  zwar  an  der  Westseite,  befindet 
sich  der  alte  Musentempel  von  Posen,  das  Stadttheater. 
Gerade  kein  Kunstwerk,  gab  es  doch  eine  Zeit,  wo  die 
Posener  es  mit  Stolz  zeigten  und  sich  gar  keine  Kritik  der 
äußeren  Erscheinung  erlaubten.  Für  die  heutigen  Bedürf- 
nisse ist  es  zu  klein  geworden  und  hat  durch  seine  mangel- 
hafte innere  Einrichtung  häufige  Klagen  hervorgerufen.  Ein 
zweckentsprechender  Neubau  wird  geplant,  für  den  ein 
Bauplatz  auf  dem  ehemaligen  Festungsgelände  schon  vor- 
gesehen ist.  Sobald  dann  das  neue  Stadttheater  seine 
Pforten  öffnet,  muß  mit  dem  Abbruche  des  alten  begonnen 
werden.  Versuche,  es  für  andere  Zwecke  umzubauen, 
sind  wohl  als  gescheitert  anzusehen.  Ein  derartiges  Ge- 
bäude ist  nur  sehr  schwer  anderen  Bedingungen  anzu- 
passen, und  die  äußere  Wirkung  dürfte  sich  dann  nie  zu 
einer  befriedigenden  gestalten. 

Nach  Beseitigung  dieses  Bauwerks  wird  die  längliche 
Form  des  Wilhelmplatzes  noch  unangenehmer  zu  Tage 
treten.  Ein  solcher  Tiefenplatz  bietet,  wie  gesagt,  kein  an- 
ziehendes Bild.  Die  zwei  Denkmäler,  die  auf  dem  Platze 
verbleiben,  das  Kaiser-Friedrich-Denkmal  und  das  kurz 
als  ,, Löwendenkmal"  bezeichnete  Monument  haben  auf  die 
Gesamtwirkung  keinen  Einfluß.  Letzteres  wurde  zur  Er- 
innerung an  den  Feldzug  des  Jahres  1866  errichtet  und 
zeigt  auf  einem  Sockel  einen  Löwen,  der  sich  über  einer 
zerstörten  Kanone  erhebt.  Man  hat  hier  das  Scherzwort: 
„Der  Löwe  ist  über  der  Kanone  und  das  Denkmal  unter 
der  Kanone."  So  schlecht  ist  es  aber  nicht.  —  Das  andere, 
das  Kaiser-Friedrich-Denkmal  muß  als  eine  durchaus  ge- 
diegene Schöpfung  bezeichnet  werden.  Die  einheitliche 
Klarheit  der  Gesamtkomposition,  die  lebensvolle  Schönheit 
der  Gestalt  machen  es  zu  einem  Kunstwerk  ersten  Ranges. 
Es  würde  vielmehr  zur  Geltung  gelangen,  mehr  gewürdigt 
werden  können,  wenn  es  sich  wirkungsvoll  von  einem 
Hintergrunde  abhöbe.  Leider  fehlt  dieser.  Die  Baum- 
und Strauchgruppen  müßten  schon  eine  beträchtliche  Höhe 
erreichen,  um  diesen  Zweck  zu  erfüllen.  Als  eine  Schwäche 
hat  ferner  die  Einseitigkeit  der  Anlage  zu  gelten;  denn 
die  Rückansicht,  die  über  den  ganzen  Platz  hin  sichtbar 
ist,  vermag  durchaus  keinen  künstlerischen  Eindruck  her- 
vorzurufen. 

So  haben  wir  im  ganzen  eine  fehlerhafte  Komposition 
des  Aufbaues  vor  uns.  (Die  Platzanlage  an  und  für  sich 
ist  gut.)  Das  Außerachtlassen  der  baulichen  Umgebung 
hat  sich  schwer  gerächt:  Kein  Bauwerk  wurde  mit  dem 
Vorhandenen  in  Beziehung  oder  Übereinstimmung  gebracht, 
und  jetzt  ist  auch  der  Gesamteindruck  ein  unerfreulicher. 
Eine  Verbesserung  mit  sogenannten  kleinen  Mitteln  dürfte 
schwerlich  einen  Erfolg  haben. 


Im  folgenden  soll  nun  der  Versuch  einer  besseren 
Raumwirkung,  einer  einheitlichen  Raumidee,  wodurch  eine 
Lösung  all  der  aufgeworfenen  Ausstellungen  angebahnt 
werden  könnte,  kurz  angedeutet  werden. 

In  der  Längsaxe  des  Wilhelmplatzes  gegenüber  dem 
Museum  erhebt  sich  ein  zentraler  mächtig  aufragen- 
der Bau,  der  hart  am  Standbild  Kaiser  Friedrichs  beginnt, 
und  dem  sozusagen  dieses  Denkmal  vorgelagert  ist  wie 
das  Bismarcks  vor  dem  Reichstagsgebäude.  Hierdurch 
würde  dem  Platze  die  fehlende  Dominante  gegeben,  und 
das  DenkmEd  erhielte  zugleich  den  so  nötigen  Hinter- 
grund. 

Wenn  man  in  der  Hauptlaufrichtung  von  der  Berlinei 
Straße  her  kommt,  so  ist  dies  sicher  der  gegebene  Ort 
für  ein  den  Platz  beherrschendes  Gebäude.  Die  Ge- 
samtwirkung bleibt  geschlossen  und  klar,  die  Häuserreihen 
ordnen  sich  wie  von  selbst  unter,  und  der  Beschauer  wird 
durch  den  großzügigen  Gesamteindruck  gefangengenommen. 
Ein  Bild  würde  uns  hier  entgegentreten,  das  an  Kraft  der 
Erscheinung  kaum  seinesgleichen  hätte. 

Sollte  nun  jemand  behaupten,  daß  das  alte  Stadttheater 
eigentlich  auch  diesen  Zweck  erfülle,  es  stehe  nur  auf  der 
anderen  Seite  des  Platzes,  so  ist  das  bedingt  richtig.  Ohne 
dasselbe  würde  der  Gesamteindruck  noch  unbefriedigender 
sein.  Aber  von  der  Wilhelmstraße  aus  gesehen,  erscheint  es 
für  den  Platz  nicht  imposant  genug.  Die  umliegenden  Häuser 
überragen  es  fast.  Außerdem  wird  der  Einblick  in  die 
Berliner  Straße  noch  vertieft,  was  einem  geschlossenen 
Platzbilde  Abbruch  tut. 

Von  der  Berliner  Straße  aus  kommend,  hat  man  nur 
die  nüchterne  Kehrseite  des  Theaters  vor  sich.  Und  da 
dieser  Bau  dem  Polizeipräsidium  sehr  nahe  auf  den  Leib 
rückt,  so  entsteht  ein  toter  Winkel,  der  durch  seine  Ver- 
wendung als  Droschkenstand  durchaus  nicht  verschönernd 
wirkt. 

Nun  zurück  zu  unserem  Vorschlage. 

Durch  Aufführung  eines  massiven  Gebäudes  hinter  dem 
Kaiser -Friedrich -Denkmale  würde  der  Wilhelmplatz  in 
zwei  Teile  zerlegt.  Der  nach  dem  Polizeipräsidium  lie- 
gende Abschnitt  wäre  noch  reichlich  groß,  um  eine  gute 
Platzwirkung  zu  sichern.  Nach  Beseitigung  des  alten 
Stadttheaters  könnte  das  Polizeipräsidium  eine  neue  Fassade 
erhalten  und  so  ein  würdiges  Gegenüber  abgeben.  Baum- 
pflanzungen, vielleicht  auch  ein  großes  Brunnenbecken  auf 
dem  Platze,  vervollständigen  dann  die  Gesamtwirkung. 

Für  den  anderen  Teil,  der  sich  vor  dem  Museum  be- 
findet, verbliebe  noch  immer  eine  annehmbare  Größe. 
Man  würde  gezwungen  sein,  das  Museum  von  einem 
nahen  Standpunkte  aus  zu  betrachten,  was  diesem  Bau- 
werke von  geringer  Höhenentwicklung  sehr  zu  gute  käme. 
Der  Eindruck  wäre  bei  weitem  wirkungsvoller  als  jetzt. 
Das  Schaffen  eines  bestimmten  Sehabstandes  dürfte  gerade 
hier  sehr  angebracht  sein.  Daß  auch  dieser  zweite  Teil  des 
Wilhelmplatzes  einen  harmonischen  Eindruck  gewähren, 
ja  durch  feinabgestimmte  Verhältnisse  eins  der  schönsten 
Platzbilder  im  Norden  Deutschlands  werden  kann,  ist  mit 
Gewißheit  anzunehmen. 

Betrachten  wir  jetzt  noch  die  praktische  Seite  des 
Vorschlages,  so  ist  zu  bemerken,  daß  nach  Abbruch  des 
alten  Stadttheaters  die  große,  unbebaute  Platzfläche  schon 
aus  wirtschaftlichen  Gründen  eine  Verwendung  finden  muß. 
Da  die    angrenzenden  Straßen   breit  und  luftig    sind,   und 


DER  STÄDTEBAU 


den  Anforderungen  des  Verkehrs  in  "weitestem  Maße  Ge- 
nüge geschieht,  so  ist  gegen  die  Errichtung  eines  Gebäudes 
nichts  einzuwenden.  Daß  Zweck  und  Bauart  der  vor- 
nehmen Lage  angemessen  gewählt  werden  müssen,  ergibt 
sich  aus  dem  Gesagten  von  selbst.  Ein  Odeon,  eine 
Ruhmeshalle  oder  noch  besser  ein  Börsengebäude  oder 
Bankgebäude  könnte  hier  seinen  Platz  erhalten.  Es  sind 
das  alles  Bauwerke,  denen  man  sehr  gut  einen  turmartigen 
Aufbau  geben  kann. 

Bei  der  Bewältigung  der  hier  gestellten  Aufgabe  gilt  es 
einmal,  ein  Werk  zu  schaffen,  an  dem  die  Architektur  sich 
in  ihrer  größten  Stärke  zeigen  kann.  Nicht  öde  Zweck- 
dienlichkeit soll  den  Künstler  bestimmen,  nein,  frei  von 
allen  unkünstlerischen  Rücksichten  muß  er  mit  Begeiste- 
rung einem  der  höchsten  Ziele  zustreben,   die  Menschen- 


geist und  Menschenhand  sich  zu  stellen  vermögen.  Es  gilt 
hier  Gedanken  in  Wirklichkeit  umzusetzen,  starre,  tote 
Formen  zu  meistern  und  hohe,  erhabene  Wirkungen 
auszulösen,  wie  sie  sonst  nur  die  Natur  in  ihren  großen 
Schöpfungen  zu  wege  bringt.  Die  Gelegenheit  ist  vorhan- 
den, etwas  selten  Großes  und  Schönes  zu  schaffen,  das  der 
Stadt  zum  Ruhme  gereicht  und  ihr  einen  dauernden  Glanz- 
punkt im  Stadtbilde  sichert. 

Reale  Bedürfnisse  finden  stets  die  angemessene  Be- 
achtung. Den  idealen  Forderungen  des  künstlerischen 
Städtebaues  wäre  ein  gleiches  Interesse  zu  wünschen,  da- 
mit sich  zu  der  wol  nie  versagten  Anerkennung  auch  der 
Erfolg  geselle,  und  die  praktische  Durchführung  den  Be- 
weis liefere,  welche  reichen  Schätze  hier  gehoben  werden 
können. 


AUSGESTALTUNG  DES  AN  LAGEN  PLATZES  AN 
DER  VALPICHLERSTRASSE  IN  MÜNCHEN. 


Von    OTTO  LASNE,    München. 


Im  ursprünglichen  Entwürfe  war  statt  der  Baustellen 
10,  11,  12,  13  und  14  —  siehe  Lageplan  auf  Tafel  2  —  ein 
öffentliches  Gebäude  mit  geschlossener  Wandung  gegen  die 
Parkanlage  gedacht,  eine  Lösung,  die  der  Verfasser  dem 
heutigen  Vorschlage  weitaus  vorziehen  würde.  Da  jedoch 
eine  Gewähr  für  die  Errichtung  eines  solchen  Bauwerkes 
nicht  besteht,  mußten  Privatbauten  entworfen  werden. 

Rückgebäude  waren,  mit  Rücksicht  auf  die  Gesamtan- 
lage und  wegen  des  Einblickes  vom  Park  aus,  hiefür  aus- 
zuschließen; dagegen  schien  es  wünschenswert,  der  Park- 
anlage auch  an  dieser  Stelle  Privatgärten  anzuglie- 
dern, wie  das  schon  bei  den  Baustellen  2,  4,  5,  6,  7,  8  und 
9  geschehen  ist.     Im  Folgenden  vergl.  nun  Tafeln  2—5. 

Die  architektonische  Ausgestaltung  der  ganzen  An- 
lage ist  mit  den  denkbar  einfachsten  Mitteln  ver- 
sucht. Die  Fassaden  sollen  mit  rauh  abgeriebenem  Ver- 
putz versehen  und  in  heller  Sandsteinfarbe  gestrichen  wer- 
den (steingrau  oder  steingelb  von  gleicher  Grundfarbe, 
jedoch  mit  leichter  Abtönung  für  die  einzelnen  Gebäude). 
Ornamentaler  Schmuck  ist  garnicht,  die  Anbringung  von 
Gesimsen  nur  in  sehr  geringem  Maße  vorgesehen.  Höl- 
zerne Jalousieläden  mit  Ölfarbenanstrich  von  gleicher 
Grundfarbe  (grün,  nicht  schreiend  oder  giftig,  dagegen  ver- 
schieden abgetönt  für  die  einzelnen  Bauten)  sollen  den 
hauptsächlichen  Fassadenschmuck  bilden,  der  gegen 
die  Parkseite  noch  vielfach  durch  farbige  Holzspa- 
liere (roter  oder  grüner  Anstrich)  bereichert  wird,  an 
denen  Schlingpflanzen  emporranken  oder  Spalier- 
bäume gezogen  werden,  während  an  den  Straßen- 
seiten nur  einzelne  Vorgartenstreifen  von  1,00  m 
bis  1,20  m  Breite  aus  schmalen  Rabatten  und  eben- 
falls an  Holzspalieren  Rankengewächse  in  die  Höhe 
senden  sollen,  um  dadurch  einige  Wandflächen 
zu  beleben.  Bemerkt  darf  hier  wohl  werden,  daß  sich 
für  die  Nordseite  Kletterrosen,  Pfeifenkraut  und  weiße 
Waldrebe  vornehmlich  zu  solcher  Verwendung  eignen. 

Für  die  Dachungen  ist  der  Hauptsache  nach  das  ein- 
fache Satteldach  gewählt.   Die  Dachneigung  ist  im  all- 


gemeinen mit  52'/=°  angenommen.  Ausnahmen  bilden  die 
Gartenpavillons  und  die  nördliche  Straßenüberbauung,  für 
welche  Dachneigungen  von  60°  vorgesehen  sind.  Die 
Eindeckung  soll  mit  naturfarbenen,  unglasierten 
Ziegeln  erfolgen. 


Wünschenswerterscheint  es,  die  Hauptgesimse  und 
die  Dachfirste  nicht  in  durchlaufenden  Horizon- 
talen auszubilden,  wie  es  auch  besser  ist,  nicht  alle 
Fenster  derselben  Stockwerke  in  gleiche  Höhen 
zu  bringen.  Es  empfiehlt  sich  daher,  sowohl  in  dem 
Gebäude  —  als  in  den  Geschossen  —  mit  den  Höhen 


8 


DER  STÄDTEBAU 


mäßig  zu  wechseln.  In  nebenstehendem  Durchschnitt 
—  siehe  Textbild  sind  die  Höhen  -  Unterschiede  ein- 
geschrieben, wie  sie  der  Verfasser  für  zweckmäßig  hält, 
wobei  jedoch  bemerkt  werden  muß,  daß  sich  diese  Höhen- 
maße nicht  auf  Baustelle  i  beziehen,  auf  der  eine  Wirtschaft 
errichtet  werden  soll.     (Siehe  Vogelschaubild.) 

Eine  Tiefe  von  rund  14,20  m,  wie  sie  die  Mehrzahl  der 
Grundrißlösungen  aufweist,  dürfte  für  Wohnhäuser  von 
dem  Range,  wie  sie  an  dieser  Stelle  entstehen  werden, 
vollständig  genügen;  schon  aus  dem  Grunde,  weil  eine 
größere  Gebäudetiefe  übermäßige  Zimmertiefen  zum  Ge- 
folge hätte  oder  Veranlassung  zur  Schaffung  einer  ver- 
mehrten Anzahl  ungenügend  beleuchteter  Räume  wäre. 
An  der  rückwärtigen  Baulinie,  wie  sie  nunmehr  vor- 
gesehen ist,  sollte  demnach  nichts  geändert  werden.  Zum 
Ausgleiche  wäre  bei  Baustelle  1  —  12  und  dem  größe- 
ren Teile  von  Baustelle  13  die  Bebauung  mit  Erdgeschoß, 
I.,  II.  und  III.  Stock  zuzulassen,  während  ein  Teil  von 
Baustelle  13  und  die  Baustelle  14  nur  mit  Erdgeschoß,  I.  und 
II.  Stock  zu  bebauen,  überall  aber  zu  gestatten  wäre,  daß 
das  Dachgeschoß  zur  Hälfte  für  Wohnzwecke  nutzbar  ge- 
macht werde. 

Dagegen  soll  ein  Zwang  für  die  genaue  Beibehaltung 
der  Grundrisse  nicht  bestehen;  z.  B.  soll  es  statthaft  sein, 
Treppenhäuser  —  jedoch  mit  dem  ausdrücklichen  Vorbe- 
halt, daß  sie  nicht  über  die  rückwärtige  Baulinie  hinaus- 
ragen —  statt  an  die  Straße,  an  die  Parkseite  zu  legen, 
wie  auch  zu  gestatten  wäre,  den  Nebenräumen,  also  Küchen, 
Magd-  und  Speise-Kammern,  Aborten  usw.  eine  andere 
als  die  vorgesehene  Lage  zu  geben,  aber  immer  mit  der 
Auflage,  daß  die  Räume  —  ausgenommen  Erd-  und  Dach- 
geschoß  —   hinter    oder   neben    offene  Loggien    zu  liegen 


kommen,  wie  in  der  jetzigen  Lösung  vorgesehen.  Erdge- 
schossige Ausbauten,  sowie  einzelne  Erkerausbauten  sollen 
an  der  Parkseite  zulässig  sein,  wenn  dadurch  der  Bau- 
charakter nicht  gestört  wird. 

Die  Einfriedigung  gegen  die  Parkanlage  ist  als 
durchbrochene  Mauer  mit  Holzgitter  gedacht  und 
wäre  einheitlich  durchzuführen.  Die  gemauerten 
Gartenhäuschen  sollen  Fenster  gegen  die  Parkseite  erhal- 
ten, die  mit  Eisengittern  und  hölzernen  Jalousieläden  zu 
versehen  sind,  ebenso  soll  gestattet  sein,  solche  Fenster  an 
den  Gebäulichkeiten  anzubringen,  welche  auf  Baustelle  1 
längs  der  Parkseite  errichtet  werden. 

Die  Parkanlage  soll  auch  gegen  die  Straßen- 
seiten mit  teilweise  unterbrochener  Mauer  einge- 
friedigt werden,  wie  das  im  Vogelschaubilde  dar- 
gestellt ist.  Das  erdgeschossige  Häuschen  beim  südlichen 
Parkeingang  ist  als  Wohnung  für  einen  Parkwächter  ge- 
dacht und  soll  außerdem  eine  öffentliche  Abortanlage  ent- 
halten. Der  Thorbau  an  der  Südwestecke  des  Parks  neben 
Baustelle  1  wäre  zur  Aufnahme  einer  Gerätekammer 
bestimmt  und  hätte  an  der  schmäleren  Straßenseite  hinter 
eisenvergitterter  Nische  eine  Madonna  oder  eine  Heiligen- 
figur zu  bergen,  die  im  Schatten  einer  kleinblätterigen 
Linde  stehen  soll,  welche  seitlich  davor  auf  den  Bürger- 
steig zu  pflanzen  wäre.  Ebensolche  Bäume  sollten  längs  der 
südlichen  Parkmauern  innerhalb  des  Parkes  gesetzt  wer- 
den, sowie  auch  die  Allee  bilden,  die  vom  Südportal  zur 
nördlichen  Straßenüberbauung  gedacht  ist. 

Der  einheitliche  Charakter  der  Gesamtanlage  sollte 
übrigens  auch  dann  beibehalten  werden,  wenn  auf 
der  Baustelle  10—14  ein  öffentliches  Gebäude  errichtet 
würde. 


ARCHITEKT  ODER  LANDMESSER? 


Von  RUDOLF  STÖLCKER,  Konstanz. 


In  Nr.  8  und  9  des  I.  Jahrganges  dieser  Monatsschrift 
veröffentlichte  Herr  Abendroth  unter  obiger  Überschrift  eine 
scharfe  Kritik  der  gegenwärtig  landesüblichen  Herstellungs- 
weise von  städtischen  Bebauungsplänen,  um  als  Ergeb- 
nis seiner  Darlegungen  das  Schema  einer  Arbeitsteilung 
zwischen  Architekt  uud  Landmesser  aufzustellen.  Wenn 
nun  auch  gewiß  jeder  Einsichtige  dem  beachtenswerten 
Aufsatze  des  Verfassers  in  vielen  Punkten  gern  zustimmen 
wird,  so  scheint  mir  doch  eine  Entgegnung  sowohl  hin- 
sichtlich des  Arbeitsprogramms  als  auch  der  ihm  zu  Grunde 
liegenden  Anschauung  notwendig  zu  sein. 

Wenn  Herr  Abendroth  „den  Geist  der  Zeit  erfassen 
—  die  wirtschaftlich  Schwachen  zu  entlasten, 
dem  Minderbegüterten  die  Möglichkeit  eines  Eigen- 
tums zu  verschaffen  und  dabei  Ästhetik  und  Hygiene 
nicht  außer  acht  lassen  — ,  aber  die  Natur,  das  ist 
die  Wirklichkeit,  sehen  und  erkennen,  sie  verschö- 
nern und  doch  erhalten  als  ,, die  rechte  Bebauungs- 
plankunst" erscheint,  so  muß  diese  Aufgabestellung  als 
zu  eng  zurückgewiesen  werden.  Haben  die  Plangeometer 
sich  zu  sehr  durch  „das  Schreckgespenst  des  Verkehrs" 
auf  Kosten  der  Natürlichkeit  und  Schönheit  beeinflussen 
lassen,  so  verfällt  in  obiger  Erklärung  der  Verfasser  und  mit 


ihm  mancher  unter  den  Reformern  des  Städtebaues  dem  an- 
derenExtrem.  Das  Entwerfen  von  Bebauungsplänen  ist 
nicht  bloß  eine  künstleris  ch-soziale,  sondern  auch 
eine  hervorragend  technische  Aufgabe.  „Großzügig- 
keit, Verkehr  und  Hygiene"  sind  durchaus  nicht  leere 
,, Schlagworte",  sondern  reale,  unerläßliche  Forderungen 
der  neuzeitlichen  Entwicklung  des  Städtewesens.  Zugege- 
ben, daß  seitens  der  „plangeometrischen"  Schule  jene  Be- 
griffe inhaltlicn  zu  wenig  vertieft  oder  gar  unrichtig  gefaßt, 
sowol  zu  falschen  Forderungen  führten,  als  auch  häufig 
am  falschen  Ort  angewendet  zu  wurden,  sei  es  in  großen 
oder  insbesondere  in  kleineren  Städten  —  wo  jene  „Groß- 
zügigkeit" wol  oft  als  Ergebnis  eines  gelinden  kommunalen 
Größenwahnes  erscheint  — ,  so  haben  sie  darum  ihre  ge- 
waltige Bedeutung  nicht  eingebüßt.  Wenn  also  Professor 
Baumeister,  Stubben  und  andere  als  Hauptaufgabe  eines  mo- 
dernen Straßennetzes  möglichste  Verkehrserleichterung  be- 
trachteten, so  haben  sie  damit  kein  Schlagwort  geprägt, 
sondern  eine  auch  heute  noch  in  unverändertem  Maße 
geltende  Forderung  festgelegt.  Selbst  C.  Sitte  und  Pro- 
fessor Th.  Fischer,  die  eifrigsten  Vorkämpfer  für  eine 
künstlerische  Ausgestaltung  der  Städte  haben,  die  Lösung 
dieser  Aufgabe    als    das    schwierigste  Geschäft   des  Stadt- 


9 


DER  STÄDTEBAU 


planfertigers  bezeichnet,  hinter  dem  mit  unerbitterlicher 
Folgerichtigkeit  selbst  die  schönsten  künstlerischen  Motive 
zurücktreten  müßten,  sofern  sie  sich  nicht  damit  vereinigen 
ließen. 

Aber  auch  andere  Aufgaben  der  Ingenieurtechnik:  die 
Anlage  von  Bahnhöfen,  die  Linienführung  von  Haupt-, 
Stadt-,  Vorort-,  Straßen-,  Hoch-  und  Untergrundbahnen, 
Kanalanlagen,  Versorgung  mit  Wasser,  Gas  usw.  stehen 
mit  dem  Straßennetz  in  solch  innigem  Zusammenhange,  daß 
ihre  Nichtbeachtung  bei  Fertigung  von  Bebauungsplänen 
zu  den  schwersten  wirtschaftlichen  Schädigungen  der  Ge- 
meinde führen  müßten.  Die  gebührende,  fachgemäße  Ver- 
tretung solcher  Interessen  aber  kann  doch  nur  dem  Inge- 
nieur zufallen.  Hiermit  ist  auch  dessen  Stellung  zum 
Programm  des  Herrn  Abendroth  zumal  hinsichtlich  größe- 
rer Anlagen  gegeben.  Zugegeben,  daß  die  durch 
langjährige  Kenntnis  und  genaue  topographische 
Aufnahme  vermittelte  Intimität  des  Landmessers 
gegenüber  dem  zu  bebauenden  Gelände  von  hohem 
Werte  für  die  Festlegung  neuer  Fluchtlinien  sei, 
daß  die  Beiziehung  eines  künstlerisch  hochstehen- 
den Architekten  sowol  hinsichtlich  der  gesamten 
Anlage  als  auch  insbesondere  bei  der  Einzelaus- 
bildung hervorragender  Straßen  und  Plätze  eine 
segensreiche  Wirkung  in  ästhetischer  Hinsicht  ha- 
ben werde;  zugegeben  ferner,  daß  ein  tüchtiger, 
ausgebildeter  Vertreter  jeder  dieser  beiden  Berufs - 
klassen  für  sich  allein  vorzügliche  Stadtbaupläne 
auch  mit  gerechter  Berücksichtigung  aller  rein 
technischen  Fragen  schaffen  könne,  so  bin  ich  doch 
überzeugt,  daß  bei  einer  Bebauungsplan-Kommis- 
sion, wie  sie  dem  Verfasser  vorschwebt,  der  Mit- 
wirkung des  Ingenieurs  unter  keinen  Umständen 
entraten  werden  könne.  Mit  welchem  Rechte  wollte 
sich  eine  Kommission  von  Geometern  und  Architekten  den 
baulichen  Forderungen  des  Fiskus  bei  Bahnhofs-,  Eisen- 
bahn- und  anderen  Fragen  entgegenstellen?  Auch  in  rein 
verwaltungstechnischer  Hinsicht  wäre  die  Beiziehung  des 
Ingenieurs  als  dritten  Mannes  erwünscht:  bei  Meinungs- 
verschiedenheiten fiele  dem  hinsichtlich  der  Ausbildung 
und  häufig  auch  natürlicher  Veranlagung  zwischen  den 
Berufen  des  Architekten  und  Landmessers  stehenden  In- 
genieur die  ausgleichende  Entscheidung  zu. 

Ich  teile  den  Unmut  über  so  vieles  Böse  und  Häß- 
liche, was  die  Schule  der  „Plangeometrie"  in  den  letzten 
Jahrzehnten  verbrochen  hat,  mit  allen  ästhetisch  Empfin- 
denden. Allein  haben  wir  Techniker  nicht  das  Recht  und 
die  Pflicht,  unsere  Vorgänger  vor  unverdienten  Vorwürfen 
zu  schützen,  indem  wir  auf  die  außerordentlich  ungünstigen 
Umstände  ihres  Schaffens  hinweisen? 

Als  in  den  60 er  und  70  er  Jahren  des  verflossenen  Jahr- 
hunderts wie  eine  Hochflut  die  gewaltige  Bevölkerungszu- 
nahme über  unser  Land  hereinbrach,  so  daß  innerhalb 
weniger  Jahre  für  Millionen  neue  städtische  Wohnungen 
beschafft  werden  mußten,  traf  diese  Aufgabe  die  damit  be- 
trauten Ingenieure  und  Architekten  gleich  überrascht  und 
unvorbereitet.  Die  Architekten  halfen  sich  mit  dem  Zins- 
kasten;    die    Ingenieure    verfielen    in    haltlose    Schablone 


oder  schufen  ihrer  Ausbildung  entsprechend  Straßennetze, 
die  den  Erfordernissen  des  mit  der  Bevölkerungszunahme 
gleichen  Schritt  haltenden  Verkehrs,  der  Hygiene  und  dem 
Tiefbau  entsprechen  sollten.  Erst  in  zweiter  Linie  und 
nur  mangelhafterweise  konnten  sie  schönheitliche  Bedürf- 
nisse befriedigen,  zumal  alle  Überlieferungen  der  großen 
Zeiten  der  Städtebaukunst  entschwunden  und  die  Aufgaben 
völlig  neuartige  waren.  Tout  comprendre,  c'est  tout  pardonner. 

Schlußbemerkung  des  Herausgebers:  Selbstver- 
ständlich gehört  zu  den  Sachverständigen  der  von  A.  Abend- 
roth vorgeschlagenen  Plankommission  auch  der  Ingenieur, 
insbesondere,  wenn  z.  B.  schwierige  Wasserversorgungs- 
und Entwässerungsanlagen  in  bergigem  Gelände  bezw.  bei 
schwachem  Gefälle,  wichtige  Verkehrsrücksichten  inbezug 
auf  Steigung  und  Dammbefestigung  oder  inbezug  auf 
Straßenbahnen,  Eisenbahn- Ueber-  und  Unterführungen, 
Brücken-  und  Kaibauten  usw.  die  Höhenlage  und  Linien- 
führung der  Straßen  beeinflussen.  Dazu  kommt  ferner 
der  Hygieniker,  sei  er  nun  Arzt  oder  Techniker,  auch 
der  Stadtgärtner,  sobald  Alleestraßen,  Gartenplätze  oder 
Parkanlagen  mitzuplanen  sind.  Eine  Kommission  als 
solche  kann  jedoch  niemals  ein  einheitliches  Werk 
schaffen.  Sie  vermag  nur  vorzubereiten,  das  Programm 
aufzustellen,  die  Arbeit  zu  verteilen  zur  Beschaffung 
der  Unterlagen  (Vermessungskarten  und  Vorentwürfe 
für  sondertechnische  Dinge),  den  Beirat  zu  bilden  für  den 
eigentlichen  Verfasser  des  Planes.  Denn  diesen  selbst 
kann  schließlich  nur  Einer  machen. 

Was  wir  in  der  gegenwärtigen  Praxis  des  Stadtbaues 
vielfach  zu  beklagen  haben,  ist  eben  die  mangelnde  Füh- 
lung zwischen  den  einzelnen  dabei  tätigen  Faktoren.  Es 
fehlt  nur  zu  oft  das  geistige  Band,  das  alle  umschlingen 
sollte,  und  dieses  Band  kann,  wenn  wir  zu  einem  künst- 
lerischen Ausdrucke  des  Städtebaus  kommen  wollen,  nur  ein 
Künstler  unter  den  Technikern  knüpfen.  Auf  künstlerische 
Motive  in  dem  vom  Verfasser  obiger  Entgegnung  gemein- 
ten Sinne  kommt  es  dabei  nicht  so  sehr  an,  als  vielmehr 
auf  die  künstlerische  Erfassung  und  Erfüllung  des  prak- 
tischen Zweckes.  Dieser  ist  lediglich  die  Voraussetzung 
für  die  Arbeit  des  Künstlers,  dessen  Auge  das  Medium 
bildet  zur  Erscheinung  vollendeter  Zweckmäßigkeit  als 
Schönheit.  Im  allgemeinen  liegt  es  daher  wol  nahe,  einem 
Architekten,  d.  h.  in  diesem  Falle  einem  künstlerisch 
sehenden  Städtebauer  sowol  die  Abfassung  des  Ge- 
samtplanes, als  auch  —  unbeschadet  aller  Selbständigkeit 
technischer  Sonderarbeit  —  die  Führung  der  mitwirkenden 
Kräfte  bei  Bearbeitung  der  Einzelpläne  anzuvertrauen.  Wie 
notwendig  dies  ist,  hat  zuletzt  wieder  das  merkwürdige 
Ergebnis  des  Wettbewerbs  in  Potsdam  (wird  demnächst 
noch  besprochen!)  gezeigt.  Ein  Zusammenarbeiten  mit  dem 
Landmesser  und  dem  Ingenieur  wird  sich  dabei  meist 
schon  von  selber  einstellen. 

In  einfachen  Fällen  und  kleineren  Verhältnissen  kann 
die  Kommission  übrigens  wesentlich  zusammenschrumpfen, 
wie  denn  ihre  Zusammensetzung  überhaupt  sich  nach 
keiner  ein  für  allemal  festzustellenden  Regel,  sondern  je 
nach  dem  Vorwiegen  besonderer  Fragen  zu  der  gerade 
vorliegenden  Aufgabe  zu  richten  haben  wird. 


10 


DER  STÄDTEBAU 


NEUE  BUCHER. 


Besprochen  von  THEODOR  GOECKE,  Berlin. 


ZEUSS.  GEDANKEN  ÜBER  KUNST  UND  DASEIN  VON 
EINEM  DEUTSCHEN.  —  Verlag  von  Ferd.  Enke,  Stuttgart  1904. 
Ein  zum  Nachdenken  einladendes  Buch,  das  dem  Architekten  wieder 
eine  bessere  Meinung  von  der  in  seiner  \Wertschätzung  mit  der  Zeit  arg 
gesunkenen  Ästhetik  beizubringen  vermag.  Ausgestattet  mit  dem  Rüst- 
zeuge des  Philosophen  geht  der  Verfasser  doch  in  frischer,  leicht  ver- 
ständhcher  Sprache  all  den  Fragen  zuleibe,  die  das  gegenwärtige  Kunst- 
schaffen aufwühlen.  Die  Architektur  erhebt  er  wieder  in  die  ihr  fast  schon 
aberkannte  Stellung  einer  freien  Kunst,  weil,  der  Lehre  der  Mannheimer 
Ästhetikers  Dr.  Alt  (System  der  Künste)  folgend,  der  praktische  Zweck 
lediglich  die  Voraussetzung  für  die  Entstehung  des  Architekturwerkes  sei, 
das  ebenso  aus  einer  Idee  geschaffen  werde,  wie  jedes  andere  Kunst- 
werk, —  die  Idee  sei  eben  die  Vorstellung  des  Zweckes. 

Schon  das  erste  Kapitel  zu  lesen,  das  vom  Künstler  und  der  Mensch- 
heit handelt,  und  die  oft  umstrittene  Frage,  gibt  es  ewige  Gesetze  des 
Schönen?,  gibt  es  dauernde  Gesetze  der  Kunst?,  L'art  pour  l'art?,  zu  be- 
antworten versucht,  ist  ein  von  keinem  trockenen  Schulbegrifife  getrübter 
Genuß.  Im  zweiten  Kapitel  wird  das  Wesen  des  Genies  erörtert,  unter 
anderem  der  geniale  Einfall,  die  Persönlichkeit  des  Genies,  der  Weg  zur 
genialen  Tat,  der  Jugendstil  usw.  —  Im  dritten  Kapitel  legt  der  Verfasser 
die  Gründe  für  den  Mangel  an  Kunstverständnis  dar,  wobei  auch  die  Schul- 
bildung der  Techniker,  die  Folgen  des  Mangels  an  ästhetischen  Kenntnissen, 
das  Verhältnis  der  Ästhetik  zur  Kunstschreiberei,  die  Kunstmoden  zur  Be- 
sprechung kommen.  —  Das  vierte  Kapitel  handelt  von  den  Gesetzen  der 
Kunst,  von  der  Schöpferkraft  des  Künstlers,  vom  Phantasiegesetze  in  der 
Architektur,  von  der  Monumentalität  der  Kunst,  von  der  nationalen  Kunst, 
von  Kunst  und  Können  in  Deutschland  bis  1860,  von  der  nord-  und  süd- 
deutschen Kunst  und  von  der  Freiheit  der  Kunst.  —  Dann  kommt  ,,das 
Ewig-Schöne"  im  Kapitel  5,  und  zwar  das  Ewig-Schöne  des  Menschenleibes, 
das  Malerisch-Schöne,  das  Schöne  der  Landschaft  und  der  Baukunst,  die 
Volkskunst  usw.  Endlich  im  Kapitel  6  die  erzieherische  Bedeutung  der 
Kunst,  insbesondere  der  bildenden  Künste. 

Dem  Architekten  und  dem  Städtebauer  seien  besonders  empfohlen 
die  Seiten : 

130  —  ,,Der  subjektive  Individualismus  ist  der  Verderb  der  Kunst,  der 
objektive  aber  ihre  Größe"; 

164,  165  —  die  Symmetrie  in  der  Architektur  und  die  malerische 
Architektur  behandelnd ; 

184  bis  191  —  Die  moderne  Eisenkonstruktion  in  der  Architektur,  ins- 
besondere ihre  raumbildende  Kraft,  der  neue  Baustil,  neuzeitliche  Bestre- 
bungen auf  antiquarischer  Grundlage,  Prinzip  einer  individuellen  freien 
Verwendung  alter  Stile,  mit  besonderer  Bezugnahme  auf  Semper,  Wallot, 
Bruno  Schmitz,  das  Moderne  in  der  Architektur  (in  Holz  nachgeahmte 
Eisenkonstruktion  von  van  de  Velde,  Kugelgelenke  von  Pankok,  eigen- 
artiger Steinschnitt  als  Stilmotiv  von  Herm.  Obrist,  Peter  Behrens,  Herm. 
Billing,  Biedermeierstil  von  Schulze-Naumburg,  der  der  Antike  sich  an- 
nähernde Dekorationsstil  von  Olbrich).  Man  mag  in  manchen  der  Betrach- 
tungen anderer  Ansicht  sein,  jedenfalls  weiß  der  Verfasser  die  seinige 
geistreich  vorzutragen. 

Zum  Schluß: 

Seite  214  —  „Die  Schönheit  ist  die  sittliche  Aufgabe  der  Kunst  nach 
dem  Vemunftgesetze.  Unsere  Einsicht  führt  dahin,  daß  die  Menschheit 
hinaufgeführt  werden  müsse  zu  höheren  Zielen,  nicht  hinab,  daß  wenigstens 
die  Hoffnung  auf  die  Erreichung  eines  höheren  Zieles  die  unumgängliche 
Bedingung  ist,  damit  die  Menschheit  diesen  Kampf  nicht  aufgebe,  daß 
mithin  die  aus  der  Kunst  fließende  Daseinsfreude  ein  Mittel  ersten  Ranges 
ist,  um  die  Menschheit  an  die  Erreichbarkeit  höherer  Ziele  glauben  und  an 
diesem  Leben  nicht  verzweifeln  zu  lassen,  daß  es  also  die  Aufgabe  der 
Kunst  ist,  ihr  solche  Ziele  vor  Augen  zu  stellen  und  sie  dadurch  zu  diesem 
Kampf  zu  stählen",  denn  ,,Zeus,  der  ewig  fortzeugende,  der  Vater  des 
Dyonisos  und  AppoUon,  der  wirkend  in  nie  versiegender  Schöpferkraft  die 
Ziele  des  Daseins  durch  die  Kunst  offenbart,  hat  uns  nicht,"  wie  das 
einleitende  Vorwort  des  Buches  sagt,  „auf  seine  lichte  Höhe  hingestellt, 
sondern    auf  ein  Schlachtfeld,    wohin    der  Weg   erstritten  werden  müsse". 


"p\AS  WOHNUNGSWESEN,  bearbeitet  von  Dr.  Rud.  Eberstadt, 
-*-^   Privatdozent  an  der  Königl.  Friedrich  Wilhelms-Universität  in  Berlin. 

Besonderer  Abdruck  aus  dem  Handbuch  der  Hygiene;  herausgegeben 

von    Dr.  Theod.  Weyl    in    Berlin.     Vierter   Supplementband,    Soziale 

Hygiene.     Jena,  Verlag  von  Gust.  Fischer,   1904. 

Der  Verfasser  hat  schon  früher  (1903)  in  demselben  Verlage  das  für 
die  Praxis  des  Wohnungswesens  und  des  Städtebaues  wichtige  Buch: 
,, Rheinische  Wohnverhältnisse  und  ihre  Bedeutung  für  das  Wohnungs- 
wesen in  Deutschland"  erscheinen  lassen.  —  Das  oben  angekündigte  neue 
Werk  umfaßt  die  Darstellung  des  Wohnungswesens  auf  breiterer  Grundlage. 
In  vier  Abschnitten  werden  die  Entwicklung  städtischer  Bauweise,  die 
Wohnungsstatistik,  die  gesundheitlichen  Verhältnisse,  die  sozialen  und  ver- 
waltungstechnischen Maßnahmen  im  Wohnungswesen  vorgeführt.  Für  die 
Geschichte  des  Städtebaues  wichtig  ist  die  scharfe  Abgrenzung  der  drei 
Zeitabschnitte,  in  denen  die  Städte  gegründet  oder  erweitert  wurden;  das 
Mittelalter,  die  landesfürstliche  Bautätigkeit  im  17.  und  18.  Jahrhundert  und 
die  Gegenwart.  In  ebenso  klarer  Anschaulichkeit  wird  der  gegenwärtige 
Gemeindebesitz  an  Grund  und  Boden  („öffentliche  Parkanlagen  entstammen 
meist  der  älteren  Zeit"),  die  Hausform  und  Bodenbeschaffung  (,,die  Festungs- 
eigenschaft trägt  nicht  die  Schuld  an  der  unbefriedigenden  Gestaltung  der 
Wohnungsverhältnisse,  fast  die  ganze  Bevölkerung  wohnt  in  Miets- 
kasernen"), die  Mietspreise  und  deren  Entwicklung  (,,die  Wohnungsteuerung 
in  Deutschland  kommt  aus  dem  Osten")  und  die  Bodenverschuldung  (,,für 
1903  beträgt  die  Bodenverschuldung  insgesamt  rund  45  Milliarden  Mark. 
Die  Boden-  und  Häuserspekulation  kann  ihren  Gewinn  ausschließlich  nur 
durch  Bodenbelastung  realisieren")  dargestellt.  Dazu  kommt  die  Schilderung 
der  Entwicklung,  die  die  Wohnung  auf  den  Gesundheitszustand  ihrer 
Bewohner  ausübt,  durch  die  Art  der  Wohnungsbenutzung,  wobei  die  Tuber- 
kulose eine  wesentliche  Rolle  spielt,  und  durch  Beschaffung  der  Wohnung 
an  sich,  —  der  Grundriß  der  Mietkaserne  ist  auf  die  herrschaftliche  Vorder- 
wohnung zugeschnitten;  für  die  kleinen  Wohnungen  dagegen  ist  er  untauglich 
und  schlechthin  unverbesserlich.  Ferner  wird  noch  die  Bautätigkeit  unter 
Gewinnverzicht  durch  Reich,  Staat  und  Gemeinde,  durch  Arbeitgeber  und 
Stiftung  dargestellt,  um  endlich  unter  den  verwaltungstechnischen  Maß- 
nahmen die  Aufstellung  von  Bebauungsplänen  nach  sozialen,  wirtschaft- 
lichen und  politischen  Gesichtspunkten  hin  zu  fordern: 

1.  Die  Bearbeitung  des  städtischen  Bebauungsplanes  ist  zu  betrachten 
als  eine  Aufgabe  der  Bodenparzellierung; 

2.  Die  Anpassung  der  Bauordnung  an  die  unterschiedlichen  Bedürfnisse 
des  Wohnungswesens  —  der  richtige  Zustand  ist,  daß  die  gedrängte  Bau- 
weise von  innen  nach  außen,  falsch,  daß  sie  von  außen  nach  innen  vor- 
dringt. 

3.  Die  Anlage  der  Straßen  durch  die  Gemeinde  ist  eine  der  vor- 
nehmsten Aufgaben  der  Kommunalbodenpolitik. 

4.  Zweckdienliche,  einfache  Ausführung  der  Wohnstraße,  sozialpoli- 
tische Regelung  der  Straßenbaukosten,  der  Kanalisationsbeiträge  und  der 
Baupolizeigebühren. 

5.  Verbesserung  und  etwaige  Verbilligung  der  Verkehrsmittel. 

6.  Maßnahmen  der  Besteuerung,  wobei  zu  unterscheiden  ist:  Erhöhung 
des  Bodenwertes  durch  nützliche  Aufwendung  (Meliorationen  im  weitesten 
Sinne,  Häuserbau  usw.)  und  Erhöhung  ohne  nützliche  Aufwendung  (Speku- 
lationen, immaterielle  Wertsteigerung). 

7.  Erwerb  und  etwaige  Hergabe  von  städtischem  Gelände. 

8.  Organisation  des  Realkredits. 

9.  Beaufsichtigung  der  Wohnungen  —  die  Wohnungsreform  ist  die 
unerläßliche  Voraussetzung  für  eine  wirkungsvolle  ^Vohnungsaufsicht. 

10.  Städtischer  Wohnungsnachweis  und  städtische  Wohnungsaufsicht. 

Der  reiche,  durch  mehrere  Abbildungen  erläuterte  Inhalt  ist  übersichtlich 
geordnet  und  unter  sorgfältiger  Berücksichtigung  der  Literatur  verarbeitet. 
Das  Werk  zeichnet  sich  vor  vielen  Erscheinungen  auf  diesem  Gebiete  durch 
eine  wissenschaftliche  Gründlichkeit  und  die  Vertrautheit  mit  den  praktischen 
Forderungen  lobenswert  aus. 


11 


DER  STÄDTEBAU 


WETTBEWERB,  den  Bebauungsplan  für  die  Brandenburger 
Vorstadt  in  Potsdam  betr.  Die  Herren  Verfasser  der  Entwürfe 
mit  folgenden  Kennworten  No.  24  „Städtebau",  No.  27  „Havel",  No.  29 
„Camillo  Sitte",  No.  95  ,,Uebersichtlich"  werden  gebeten,  ihre  Namen 
der  Schriftleitung  bekannt  zu  geben. 

WETTBEWERB     ZUR     ERLANGUNG     CHARAKTE- 
.       RISTISCHER  GEBÄUDEANSICHTSZEICHNUNGEN 

FÜR  DIE  STADT  BAUTZEN.  129  Entwürfe  waren  eingegangen. 
Es  sind  zwei  erste  Preise  von  je  750  Mark  dem  Entwürfe  „Bilderbogen" 
des  Herrn  Architekten  Christian  BaumüUer  in  Charlottenburg  und  dem 
Entwürfe  „Architektion"  des  Herrn  Architekt  Wilhelm  Brurein  in  Char- 
lottenburg, sowie  zwei  zweite  Preise  von  je  600  Mark  dem  Entwürfe 
, .Anpassen,  nicht  nachahmen"  des  Herrn  Architekt  Otto  Schnartz  in 
München  und  dem  Entwürfe  „Bunte  Reihe"  des  Herrn  Architekt  Walter 
Wiesinger  in  Leipzig -Plagwitz  zuerkannt  worden.  Außerdem  empfahl 
das  Preisrichterkollegium  den  Ankauf  von  Blättern  der  Entwürfe  mit  den 
Kennworten:  „Eh  veracht,  denn  gemacht",  „Herbststimraung",  ,,0  Isis 
imd  Osiris",  „Durch",  „Windmühle",  „Mädchenkopf",  „Ein  Gedanke", 
„Wintersaat",  „Heimatkunst",  ,,Im  Alten  neu",  ,,Dientzenhofer",  ,, An- 
tragarbeit", „Der  alten  Sechsstadt",  „Stadtbild",  ,,Da  domine  incre- 
mentum",  „Alt  Bautzen",  „Bürgerwiese",  „Dem  alten  Guten",  „Ludwig 
Richter"  und  „Büxgerstolz". 

Tn  SALZBURG  soll  ein  Bebauungsplan  für  die  Altstadt  beschafft 
•*•  werden  und  zwar  unter  gehöriger  Wahrung  ihrer  Eigenart.  Zu  dem 
Zwecke  ist  ein  Sonderausschuß  eingesetzt  worden,  dessen  Antrag  ange- 
nommen wurde:  den  Amtsvorstand  zu  ermächtigen,  sich  mit  mehreren 
im  Städtebau  hervorragend  tätigen  Fachmännern  ins  Einvernehmen  zu 
setzen,  um  ausführliche  Gutachten  über  die  Grundsätze  zu  erhalten,  die 
bei  der  Beschaffung  des  Bebauungsplanes  unter  Wahrung  des  Charakters 
der  Stadt,  und  unter  Berücksichtigung  der  Verkehrs-  und  Gesundheits- 
anforderungen zu  beobachten  wären,  die  es  aber  auch  der  Stadtgemeiride 
ermöglichten,    den   Entwurf    in   bezug    auf    die    Geldmittel    durchzuführen. 

TAH.  RUDOLF  EBERSTADT  weist  in  einer  Abhandlung  des 
•^-^  Technischen  Gemetndeblattes  in  No.  10  des  Jahrgangs  VII  auf  die 
Kinderunfälle  in  Berlins  Straßenverkehr  hin,  was  er  als  eine  unmittelbare 
Folge  davon  ansieht,  daß  die  Straße  der  Spielplatz  der  Kinder  geworden 
ist  und  der  Bebauungsplan  keine  Scheidung  zwischen  Verkehrstraße  und 
Wohnstraße  kennt.  Derselbe  Verfasser  hat  sodann  im  I.  Heft,  XIX.  Band 
des  Archiv  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik,  herausgegeben  von 
Werner  Sombart,  Max  Weber  und  Edgar  Jaffö,  Verlag  von  J.  C.  B.  Mohr 
(Paul  Siebeck)  in  Tübingen  und  Leipzig,  den  Entwurf  eines  preußischen 
Wohnungsgesetzes,  seine  Vorgeschichte  und  seine  Bedeutung  behandelt, 
in  einer  von  den  meist  bisher  erschienenen  Veröffentlichungen  wesentlich 
abweichenden  Art  mit  einem  Anhange,  der  die  Bedeutung  der  Boden- 
aufteilung veranschaulicht  mit  Beispielen  aus  Berlin  und  Bremen.  Zum 
Studium  sei  daher  allen,  denen  eine  Gesundung  des  Wohnungswesens 
am  Herzen  liegt,  auch  diese  Arbeit  warm  empfohlen. 

Die    vom    Architekten    Zell    geleitete    MONATSSCHRIFT    DES 
VEREINS  FÜR  VOLKSKUNST  UND  VOLKSKUNDE 

in  München  veröffentlicht    fortgesetzt  mit   bildlichen  Beigaben    die  Ver- 


stöße, die  durch  Neubauten  gegen  die  heimische  Bauweise  und  durch 
Bebauungspläne  gegen  Bauwerke  am  historischen  oder  künstlerischen 
Werte  begangen  werden.  Größere  Beiträge  behandeln  diese  fortschreitende 
Erdrückung  oder  gar  Zerstörung  der  Zeugen  des  älteren  Städtebaus 
namentlich  in  Heft  2  ,,Aus  Amberg"  und  in  Heft  6  ,,das  obere  Tor  in 
Weiden",  beide  von  Dr.  Julius  Groeschel  in  München;  die  gedeihlichen 
Arbeiten  dieses  Vereins  nach  dieser  Richtung  sind  in  No.  1 1  der  Zeitschrift 
auch  an  dem  Beispiele  in  Erding,  einem  Landstädtchen  bei  München, 
vorgeführt  worden. 

Zur  BEHANDLUNG  VON  STÄDTEBAUFRAGEN  IN  DER 
ÖFFENTLICHKEIT  wird  im  Anschluß  an  die  in  No.  11  der 
Zeitschrift  an  die  Herren  Mitarbeiter  ergangene  Bitte  mitgeteilt,  daß  die 
Straßburger  Post  vom  11.  September  d.  Js.  eine  „Heimatkunst"  über- 
schriebene  Abhandlung  des  Dr.  Ing.  Ernst  Vetterlein  in  Darmstadt  ge- 
bracht hat,  in  der  näher  ausgeführt  wird,  daß  echter  Kunst,  der  Heimat- 
kunst in  den  Städten,  nur  dann  der  Boden  bereitet  werden  könne,  wenn 
im  Stadtplane  dazu  die  Grundlage  gegeben  werde  —  in  einer  langen 
schnurgeraden  Straße  sei  ein  Individualisieren  der  einzelnen  Häuser,  ein 
Hervorheben  bevorzugter  Bauwerke  schlechterdings  unmöglich.  Ferner 
veröffentlicht  Herr  Aug.  H.  Plinke  im  Hannoverschen  Tageblatt 
vom  6.  November  einen  Vorschlag  zur  Aufteilung  der  „Kleinen  Bult" 
in  Hannover  mit  einer  Handskizze,  die,  von  leicht  einleuchtenden  Worten 
begleitet,  sehr  beachtenswerte  Gedanken  bringt.  Aber  auch  unter  den 
Städtetagen  ist  der  in  No.  11  der  Zeitschrift  erwähnte  Brandenburgische 
nicht  der  einzige  in  diesem  Jahre  gewesen,  der  etwas  vom  Städtebau  auf 
seiner  Tagesordnung  gehabt  hat.  Auf  dem  Thüringer  Städtetage  hat 
sich  der  zweite  Bürgermeister  Schnitzer  aus  Sangerhausen  in  einem  zwei- 
stündigen Vortrage  „Städtebau  und  Kunst"  eingehend  über  das  Verhältnis 
der  Kunst  zum  Volke  verbreitet  und  daraus  die  Anforderungen  an  den 
Städtebau  hergeleitet.  Auf  dem  ostpreußischen  Städtetage  war  es 
der  Stadtverordnetenvorsteher  Rönsch  aus  AUenstein,  der  über  die  Förderung 
des  Schönheitssinnes,  des  Kunstgewerbes  und  der  Kunst  durch  die  Städte 
gesprochen  und  besonders  zur  Bearbeitung  der  Bebauungspläne  die  Heran- 
ziehung von  Kunstverständigen  gefordert  hat.  Man  solle  sich  nicht  vor 
krummen  Straßen  fürchten  und  mehr  die  Wirkung  der  Umrißlinie,  das 
Mittel  des  Abschlusses  schätzen  lernen. 

T-\IE  BAULICHE  ENTWICKELUNG  DER  STÄDTE  und 

^-^  der  Ortschaften  des  platten  Landes  soll  fortan  in  Preußen  einer 
eingehenderen  behördlichen  Aufsicht  unterliegen.  An  zuständiger  Stelle 
ist  die  Wahrnehmung  gemacht  worden,  daß  seitens  der  Gemeindevorstände 
bei  Aufstellung  von  Bebauungsplänen  nicht  überall  die  dem  heutigen 
Stande  der  Wissenschaft  des  Städtebaues  entsprechenden  Grundsätze  be- 
achtet werden.  Einer  ministeriellen  Weisung  zufolge  hat  nun  der 
Regierungspräsident  von  der  Schulenberg  in  Potsdam  jüngst  angeordnet, 
daß  ihm  künftighin  die  Entwürfe  von  Bebauungsplänen  und  umfang- 
reicheren Fluchtlinienfestsetzungen  vor  Erteilung  der  ortspolizeilicheii  Zu- 
stimmung zur  Prüfung  vorgelegt  werden  sollen.  Vorher  ist  es  Aufgabe 
der  Landräte  und  selbständigen  Polizeiverwaltungen,  die  Bebauungspläne 
selbst  einer  Vorprüfung  zu  unterziehen  und  ihre  Prüfungsbemerkungen 
bei  der  Einreichung  an  den  Regierungspräsidenten  mitzuteilen.  Ist  anzu- 
nehmen, daß  die  Durchführung  neu  festzusetzender  oder  zu  ändernder 
Fluchtlinien    zu    einer    Beseitigung     oder    Veränderung     kunsthistorischer 


12 


DER  STÄDTEBAU 


Denkmäler,  insbesondere  auch  künstlerisch  oder  historisch  wertvoller 
Straßen-  (auch  Dorfstraßen-)  Bilder  führen  wird,  so  ist  darauf  im  Ein- 
reichungsbericht  besonders  hinzuweisen,  damit  von  Seiten  der  Regisrung 
nötigenfalls  nach  Einholung  einer  gutachtlichen  Äußerung  des  Provinzial- 
konservators  darüber  Entscheidung  getroffen  werden  kann,  ob  im  Interesse 
der  Denkmalspflege  eine  Abänderung  der  geplanten  Fluchtlinienfestsetzungen 
zu  veranlassen  ist. 

"piN  WALDGÜRTEL  UM  WIEN.  Bürgermeister  Dr.  Lueger 
*  *  hat  nachstehenden  Präsidialerlaß  an  den  Magistratsdirektor  Dr.  Weis- 
kirchner hinausgegeben:  „Im  Interesse  einer  dauernden  Sicherung  der 
Gesundheitsverhältnisse  unserer  Stadt,  sowie  zur  Erhaltung  des  landschaft- 
lich schönen  Rahmens,  der  Wiens  Grenzen  schmückt,  will  ich  einen 
Wald-  und  Wiesengürtel  an  der  Peripherie  der  Stadt,  angepaßt  den  heute 
dort  bestehenden  Verhältnissen,  in  entsprechender  Breite  von  den  Hängen 
des  Leopolds-  und  Kahlenberges  gezogen  bis  zur  Donau  im  Bezirksteile 
Kaiser-Ebersdorf,  für  alle  Zeiten  festlegen.  Hierbei  ist  auch  auf  die 
Anlage  einer  aussichtsreichen,  mit  Baumreihen  versehenen  Hochstraße 
Bedacht  zu  nehmen.  Ich  beauftrage  daher  Sie,  Herr  Magistratsdirektor, 
ungesäumt  die  nötigen  Vorlagen  ausarbeiten  zu  lassen,  die  eine  Beurteilung 
dieses  weitausgreifenden  Planes  in  jeder  Hinsicht  voll  ermöglichen  und 
die  geeignet  sind,  als  Grundlage  für  die  Beratungen  der  kompetenten 
Vertretungskörper  zu  dienen." 

T  T  FERSTRASSEN.      Aus  Tegelort   bei  Berlin   wird   mitgeteiU,    daß 


der  dort  am  Ufer  des  Sees  bis  zur  Havel  sich  erstreckende  Treidel- 


weg, der  bisher  als  Strandpromenade  gedient  hat,  unterbrochen  sei  durch 
die  Anlegung  eines  Holzplatzes,  der  bis  ans  Wasser  sich  erstreckt.  Dadurch 
sind  neben  örtlichen  Unbequemlichkeiten  Verhältnisse  entstanden,  die  der 
schönen  Ansiedlung  schweren  Abbruch  tun,  denn  die  Promenade  am  Wasser 
entlang  war  das  schönste,  was  der  Ort  bieten  konnte,  obwohl  der  Wald 
dort  noch  etwas  über  dem  Durchschnitt  der  Wälder  in  Berlins  Umgegend  steht. 

Wo  soll  es  hin,  wenn  durch  die  private  Bautätigkeit  Schritt  für  Schritt 
das  Publikum  von  den  Ufern  der  Havel  und  Spree  abgedrängt  und  zur 
Benutzung  staubiger  Vorortstraßen  gezwungen  wird,  die  sich  hinter  den 
mit  Villen  und  Restaurationen  bebauten  Wassergrundstücken  befinden? 
Meist  sind  unsere  Wälder  recht  wenig  üppig,  den  Hauptreiz  bildet  bei  uns 
die  Wasserlandschaft,  als  deren  Umgrenzung  auch  weniger  schöne  Wälder 
lieblich  und  lockend  ausschauen.  Die  Gemeinden  an  der  Spree  und  an  der 
Havel  schneiden  aber,  statt  schöne  Uferstraßen  herzustellen,  die  Grundstücke 
so  zurecht,  daß  der  Fremde  im  ganzen  Orte  nichts  von  der  Wasserland- 
schaft sieht,  es  sei  denn,  er  gehe  in  eine  Kneipe,  wo  er  still  sitzen  muß 
und  Bier  trinken,  selbst  wenn  er  keine  Gelüste  danach  hat.  Kommt  man 
nach  Friedrichshagen,  so  kann  man  nur  dann  vom  Müggelsee  etwas  sehen, 
wenn  man  die  Restaurationen  aufsucht  oder  weiter  vom  Ort  sich  entfernt, 
wo  noch  nicht  gebaut  ist.  Grünau  ist  in  seiner  ganzen  Uferlänge  mit 
Restaurationen  besetzt;  im  südlichen  Teile,  wo  die  Baustellen  noch  leer 
stehen,  ist  der  Zutritt  zum  Ufer  durch  Zäune  verlegt.  In  Zeuthen  kann 
man  volle  30  Minuten  auf  schlechter  Dorfstraße  laufen,  ehe  man  an  frei 
gelegenes  Ufer  kommt;  dort  reiht  sich  Villa  an  Villa,  ab  und  zu  dazwischen 
eine  Restauration.  Selbst  die  neue  Landhausansiedlung  in  Zehlendorf- 
West,  die  auf  größere  Vornehmheit  zugeschnitten  ist,  hat  die  Wasserflächen 
in  die  Baublöcke  eingeschlossen,  was  schon  aus  hygienischen  Gründen 
verwerflich  ist. 

Bei  dieser  Entwicklung  kann  man  darauf  rechnen,  daß  in  10  bis  20 
Jahren  die  schönsten  Stellen  in  unserem  Seen-  und  Flußgebiet  durch  Privat- 
bauten dem  Publikum  verlegt  sein  werden.  Es  ist  nichts  dagegen  zu  sagen, 
daß  innerhalb  eines  bestimmten  Gebietes,  wo  die  Industrie  der  Wasser- 
straßen bedarf,  die  Ufer  bebaut  werden.  Wohl  aber  sollte  die  Öffentlichkeit 
dagegen  Stellung  nehmen,  daß  überall  auf  weiteste  Entfernungen  hin  das 
geschieht.  Eigentlich  sollten  die  Gemeinden  selbst  ein  Interesse  daran 
haben,  das  zu  verhindern;  denn  ein  Ort  mit  einer  breiten  Uferpromenade 
bietet  allen  Schönes  und  zieht  stets  neue  Besucher  an. 

T>as  Bild  des  Kurortes  HOMBURG  V.  d.  HÖHE  wird  in  abseh- 
-*-^  barer  Zeit  wichtige  Änderungen  erleiden,  einerseits  durch  den  in 
Angriff"  genommenen  Bau  des  neuen  Hauptbahnhofes  im  Südosten  der 
Neustadt,    andererseits    durch    den    viel    besprochenen    und   nunmehr  ge- 


nehmigten Durchbruch  der  Altstadt  am  entgegengesetzten  Ende.  Haupt- 
zweck des  Durchbruches  ist  die  Erschließung  eines  großen  Baugeländes 
zwischen  der  Stadt  und  dem  Taunusgebirge,  das  für  Landhäuser  sehr 
geeignet  ist.  Durch  von  langer  Hand  vorbereitete  Ankäufe  ist  der  gröCte 
Teil  dieses  Geländes  in  den  Besitz  der  Stadt  gebracht  worden,  die  das 
Ganze   aufteilen    und  mit  geringem  Nutzen    an   die  Käufer    abgeben  wird. 

T  JMGESTALTUNG  DES  NEW-YORKER  STADTPLANS. 

^^  Das  Aug^stheft  der  Monatsschrift  Scribners  Magazine,  die  neuer- 
dings in  den  Verlag  von  W.  Heinemann  in  London  übergegangen  ist, 
enthält  einen  interessanten  Aufsatz  von  Ernest  Flagg  über  die  Mängel 
der  Stadtanlage  von  New- York  und  deren  Abstellung.  Der  Verfasser  geht 
mit  den  Urhebern  des  eintönig  nüchternen  Planes,  nach  dem  New- York, 
d.  h.  die  eigentliche  Stadt  auf  der  Manhattan-Insel,  der  Kern  der  ge- 
samten riesenhaften  Städte-Anhäufung  an  der  HudsonmUndung,  im  Laufe 
des  vorigen  Jahrhunderts  sich  ausgedehnt  und  entwickelt  hat,  sehr  streng 
ins  Gericht.  Wonach  New- York  vor  allem  dringend  verlange,  seien 
Rasen-,  Baum-  und  Gartenlagen  in  solcher  räumlichen  Anordnung,  daß 
sie  bequem  von  allen  Einwohnern  erreicht  werden  können.  Der  Zentral- 
park, eine  fast  i  km  breite  und  4  km  lange  Gartenanlage  sei  vom  süd- 
lichen Stadtende  8,  vom  nördlichen  fast  9  km  entfernt  und  bilde  obendrein 
für  die  gebieterischen  Verkehrsansprüche  der  Riesenstadt  gerade  durch 
seine  zentrale  Lage  ein  erhebliches  Hindernis.  Die  langgestreckte  Gestalt 
der  Manhattan-Insel,  auf  der  New- York  erbaut  ist,  verlange  eine  andere 
Anordnung  der  Parkanlagen,  wenn  sie  zugleich  den  gesundheitlichen  und 
Erholungsbedürfnissen  der  Einwohner  wie  den  Ansprüchen  des  Riesen- 
verkehrs genügen  sollen.  Flagg  schlägt  daher  eine  in  der  Längsachse 
der  Insel  liegende  Parkstraße  nach  Art  der  Straße  „Unter  den  Linden" 
in  Berlin,  der  Pariser  Champs-Elysees  oder  der  Wiener  Ringstraße  vor, 
allerdings  mit  amerikanischen  Größenverhältnissen,  d.  h.  diese  zukünftige 
Parkstraße  und  Hauptverkehrsader  New- Yorks  in  der  Richtung  von  Nord 
nach  Süd  würde  12  km  lang  und  etwa  300  bis  400  m  breit  sein.  Sie 
würde  in  gerader  Linie  vom  Ufer  des  Harlem  River  bis  zum  Washington 
Square  gehen  und  von  da  durch  eine  stumpfwinklig  anschließende  Avenue 
den  Broadway  bei  City  Hall  erreichen.  Die  ungewöhnliche  Breite  der 
Straßenanlage  würde  reichlich  Platz  gewähren  für  mehrere  Fahrbahnen, 
Tramgeleise,  Reit-  und  Fußwege,  sowie  überdies  für  breite  Baum-  und 
Gartenanlagen  auf  beiden  Seiten,  und  die  grünen  Erholungsstätten  ünks 
und  rechts,  die  sich  in  unabsehbarer  Länge  mitten  durch  die  Stadt  hin- 
zögen, würden  von  keinem  ihrer  Punkte  weiter  als  höchstens  2  km  ent- 
fernt, also  für  jedermann  bequem  zu  erreichen  sein.  Diese  riesige 
Park-  und  Gartenstraße  denkt  sich  der  Verfasser  mit  Brunnen,  Teichen, 
Standbildern,  Ruheplätzen  usw.  ausgeschmückt,  so  daß  nach  seiner 
Meinung  die  schönsten  Avenuen  der  alten  Welt  im  Vergleich  damit  ver- 
blassen müßten.  Ohne  den  Plan  näher  zu  kennen,  kann  man  sich  weiter 
kein  Urteil  über  den  Grundgedanken  erlauben.  Daß  die  Lage  des  Zentral- 
parks aber  in  der  Mitte  der  Stadt  ein  Fehler  sein  solle,  leuchtet  ohne 
weiteres  nicht  ein.  Viell  sieht  ist  es  neben  den  parallel  angeordneten 
Hauptstraßen,  die  eine  leichte  Orientierung  ermöglichen  sollen,  noch  das 
einzig  Gute  an  dem  gegenwärtigen  Stadtplane,  dessen  offenkundige  Fehler 
nicht  so  leicht  zu  verbessern  sein  werden. 

■TN  IE  GEMEINDEBESTEUERUNG  DES  GRUNDBE- 

■^-^  SITZES  nach  dem  Veranlagungsmaßstabe  des  gemeinen  Wertes 
weiter  auszudehnen,  bezweckt  ein  gemeinsamer  Erlaß  des  Finanzministers  und 
des  Ministers  des  Iimem  in  Preußen.  Die  seit  1899  gesammelten  praktischen 
Erfahrungen  haben  bestätigt,  daß  das  Grundwertsteuersystem  geeignet  ist,  in 
zahlreichen  Gemeinden,  insbesondere  in  Ortschaften  mit  wachsender  Be- 
völkerung und  steigenden  Grundwerten,  eine  erhebliche  Entlastung  der 
schonungsbedürftigeren  Grundbesitzer  durch  wirksamere  Erfassung  der 
leistungsfähigeren  herbeizuführen.  Eine  Zusammenstellung  typischer  Bei- 
spiele für  die  Wirkung  der  Grundwertsteuer  aus  Gemeinden,  die  diese  Steuer 
eingeführt  haben,  veranschaulicht,  nach  welcher  Richtung  hin  und  in  welchem 
Umfange  Verschiebungen  in  der  Belastung  der  einzelnen  Kategorien  bebauter 
und  unbebauter  Grundstücke  durch  die  Veranlagung  nach  dem  „gemeine  1 
Werte"  gegenüber  ihrer  Heranziehung  mit  Zuschlägen  zur  staatlich  ver- 
anlagten Grund-  und  Gebäddesteuer  herbeigeführt  worden  sind.  Gemeinde!, 
denen    ihre    wirtschaftliche   Entwicklung   eine    Grundsteuerreform   naheleg  , 


13 


DER  STÄDTEBAU 


bietet  dieses  statistische  Material  einen  brauchbaren  Anhalt.  Die  Bauplätze, 
die  unter  dem  früheren  Zuschlagsystem  nur  ungenügend  getroffen  wurden, 
konnten  unter  dem  Wertsystem  wesentlich  schärfer  herangezogen  werden. 
Dies  entspricht  durchaus  den  Vorteilen,  welche  diese  Grundstücke  in  Gestalt 
der  Wertsteigerung  aus  der  Entwicklung  der  Gemeinden  ziehen,  sowie  der 
Leistungsfähigkeit  ihrer  Besitzer,  die  in  der  Regel  die  eines  großen  Teils 
der  Hausbesitzer  übertrifft.  Der  V/ert  der  Bauplätze  ist  fast  ohne  Ausnahme 
ein  Vielfaches,  nicht  selten  mehr  als  das  Fünfzigfache  der  staatlichen  Ver- 
anlagung. In  größeren  Städten,  städtischen  Vororten  und  industriellen 
Gemeinden,  wo  bei  lebhafter  Wohnungsnachfrage  die  Spekulation  die  Besitzer 
leicht  veranlaßt,  ihre  an  sich  zur  Bebauung  reifen  Flächen  vom  Baustellen- 
markte zurückzuhalten,  ist  die  höhere  Besteuerung  der  Bauplätze  wohl 
geeignet,  einer  ungesunden  Preissteigerung  entgegenzuwirken.  Aus  einer 
Zusammentellung  der  Gemeinden,  welche  die  Wertsteuer  für  Grundstücke 
bereits  eingeführt  haben,  geht  hervor,  daß  in  der  Umgebung  von  Berlin, 
abgesehen  von  den  Städten  Charlottenburg,  Köpenick,  Rixdorf,  Schöneberg, 
Spandau,  fast  alle  Landgemeinden  zu  der  Wertsteuer  übergegangen  sind. 
Es  sind  deren  32,  während  auf  die  ganze  übrige  Monarchie  nur  noch 
21  Landgemeinden  entfallen.  Darunter  befinden  sich  Binz,  Göhren,  Seilin 
auf  Rügen  usw. 

A  US  DER  MONATSSCHRIFT  FÜR  SOZIALE  MEDIZIN 

■^^  (Jena  1904)  entnehmen  wir  der  Abhandlung  ,,Über  die  Notwendigkeit 
einer  systematischen  Dezentralisation  unserer  Großstädte  in  hygienischer, 
sozialer  und  volkswirtschaftlicher  Beziehung"  von  Dr.  med.  Georg  Bonne- 
Klein  Flottbeck,  folgende  Leitgedanken  (S.  496 — 498): 

1.  Die  Bevölkerung  Deutschlands,  insbesondere  die  Industriebevölkerung 
und  diejenige  der  Städte,  wächst  reißend  schnell. 

2.  Somit  ist  Deutschland  immer  mehr  in  seiner  Ernährung  auf  den 
Ertrag  seiner  Industrie,  insbesondere  seiner  Ausfuhrindustrie,   angewiesen. 

3.  Es  ist  daher  notwendig,  daß  unsere  Industrie  auf  dem  Weltmarkt 
möglichst  wettbewerbsfähig  bleibt. 

4.  Dies  ist  nur  möglich  bei  möglichster  Ausbildung  unserer  Industrie- 
bevölkerung in  körperlicher,   geistiger  und  sittlicher  Beziehung. 

5.  Die  fortwährende  Steigerung  der  Löhne  ist  einmal  unmöglich,  da 
sonst  der  Wettbewerb  unserer  Industrie  auf  dem  Weltmarkt  unmöglich  sein 
würde  und  zu  zweit  für  das  Wohlergehen  unserer  städtischen  Industrie- 
bevölkerung, so  wie  die  Dinge  heute  liegen,  beinahe  belanglos : 

a)  da  mit  steigenden  Löhnen  sofort  Hausbesitzer  und  Nahrungsmittel- 
händler ihre  Preise  steigern, 

b)  nachgewiesenermaßen  (s.  Blocher,  Alkohol  im  Haushalte  .  des 
Arbeiters  u.  a.)  mit  den  steigenden  Löhnen  meist  der  Alkohol- 
verbrauch steigt, 

c)  die  höheren  Löhne  weder  die  übrigen  sittlichen  noch  gesundheit- 
lichen Schäden  der  Großstadt  für  den  Arbeiter  ausmerzen  können, 
die  in  Form  von  Krankheiten  und  Todesfällen  infolge  der 
schlechten  Wohnungsverhältnisse   an   seinem   Haushalte   zehren. 

6.  Daher:  systematische  Dezentralisation  der  Großstädte 

a)  durch  tunlichste  Verlegung  der  Industrie  aufs  Land, 

b)  durch  tunlichste  Aufschließung  besonders  der  landwirtschaftlich 
unfruchtbaren  Umgebung  der  Städte  durch  Haltestellen  an  bereits 
bestehenden  Bahnen;  Neubau  von  Kleinbahnen,  Schwebebahnen, 
elektrischen  Bahnen, 

c)  durch  Ansiedelung  der  großstädtischen  Arbeiter  in  dieser  aufge- 
schlossenen Umgebung  in  Arbeiterdörfern,  in  denen  sie  durch  etwas 
Gartenbau  und  Viehzucht 

aa)  geistig  und  körperlich  gesunden, 

bb)  mit  Hilfe  der  ländlichen  Arbeit  die  Frau  ans  Haus  fesseln, 

cc)  ihre  Lebenshaltung  verbessern  durch  ihre  Kleinwirtschaft 
(200  bis  1000  qm  pro  Wohnung), 

dd)  wirtschaftliche  Krisen  mit  vorübergehender  Arbeitslosigkeit 
besser  überstehen,  indem  sie  in  solcher  Zeit  ihr  kleines 
Heimwesen  ausbauen  und  bewirtschaften. 

d)  Um  volle  Freizügigkeit  zu  wahren,  müssen  die  vorzugsweise  auf 
genossenschaftlichem  Wege  mit  Hilfe  des  Staates  und  der  Arbeiter- 
versicherung zu  errichtenden  ^^o^inungen  sowohl  zu  kaufen,  als 
auch  besonders  zu  mieten  sein.  •         '    "   • ; 


,    e)  Der  Nutzen  dieser  systematisch   durchgeführten  Dezentralisation 
und  Arbeiterfürsorge  würde  zugute  kommen: 

aa)  den  Arbeitern  selbst,    die  körperlich,    geistig,    sittlich  und 

wirtschaftlich  besser  gedeihen  würden, 
bb)  dem  Staat,  der  dadurch  brauchbarere  und  ihr  Vaterland  um 

so  mehr  liebende  Bürger  gewinnen  würde, 
cc)  den   Kommunen,    die  wesentliche  Ersparnisse    an  Armen- 
lasten,   Wasserversorgung    (gebohrte    Brunnen!)    Kanali- 
sation (Befruchtung  der  Gärten  durch  die  Brauchwässer!), 
Krankenhauskosten,  Justizwesen  usw.  machen  würden, 
dd)  der  Industrie,  die  ständig  mit  einer  gesunden,  intelligenten, 

wesentlich  zufriedeneren  Arbeiterschaft  rechnen  dürfte, 
ee)  der  Landwirtschaft,   da  das  Wohnen  der  Industriearbeiter 
auf   dem   Lande    erfahrungsgemäß    am    besten   der   soge- 
nannten Landflucht  der  Arbeiter  entgegenwirkt, 
ff)  der  Bekämpfung  des  Alkoholismus,  der  venerischen  Krank- 
heiten, der  Tuberkulose,  sowie  der  übrigen  Volksseuchen, 
gg)  der  Reinhaltung  der  deutschen  Gewässer  infolge  der  Dezen- 
tralisation der  Abfuhr, 
hh)  der  Landesverteidigung,  da  auf  diese  Weise  die  Gesund- 
heit einer  ländlichen  Bevölkerung  mit  der  Intelligenz  einer 
industriellen  gepaart  würde, 
f)  Die  Verwaltung  dieser  Kommunen  gut  bezahlter  Industriearbeiter 
dürfte  kaum  so  großen  Schwierigkeiten  begegnen,   wie  diejenige 
von  ländlichen  Kommunen  mit   kleinen  bäuerlichen  Besitzungen 
auf  magerem    oder  mittlerem   Boden,    auf  jeden   Fall  aber    bei 
weitem  weniger  Kosten  verursachen,  als  die  Verwaltung  unserer 
modernen  Städte,  insbesondere  unserer  ständig  wachsenden  Groß- 
städte, 
g)  Die  zu  schaffenden  Verkehrsmittel  und  -wege  würden  sich  durch 
den    lebhaften  Verkehr    gut    verzinsen,    und    andererseits    wird 
erfahrungsgemäß  der  Arbeiter  das  Fahrgeld   gern  zahlen  wegen 
der    übrigen  Erleichterungen    und   Verbesserungen    seiner    wiit- 
schaftlichen  Lage. 
7.    Die    Richtigkeit    dieser   Sätze    ist  bereits    an    so    vielen  Orten    in 
Deutschland,    England,    Amerika,    Belgien,    Holland  usw.  seit  Jahrzehnten 
erprobt,    daß  es  wahrhaftig  Zeit  wird,    daß  sie  zum  Allgemeingut  unserer 
Staatsbehörden,    Städteverwaltungen    und    unserer   Industriellen,    wie  ihrer 
Arbeiterschaften  werden,    zum    Segen    aller  Beteiligten    wie   des  gesamten 
Vaterlandes. 


KLEINE    MITTEILUNGEN. 

Die  im  WETTBEWERBE  DES  ESCHWEILER  BERG- 
WERKVEREINS (bei  Aachen)  ausgezeichneten  Entwürfe  — 
vergl.  Chronik  No.  11  des  vorigen  Jahrgangs  —  des  Architekten  Hermann 
Jansen  zu  Berlin  werden  auf  Tafel  6  und  7  als  vorbildliche  Beispiele 
für  die  Anlage  von  Beamten-  und  Arbeiterkolonien  mitgeteilt.  Die  von 
künstlerischen  Gesichtspunkten  aufgestellten  Bebauungspläne  haben  in  den 
beigegebenen  schaubUdlichen  Straßen-  und  Platzskizzen  die  trefflichste  Er- 
läuterung gefunden. 

Die  vielumstrittene  Frage  der  ZONENENTEIGNUNG  UND 
GRUNDSTÜCKS-UM LEGUNG  VOM  STANDPUNKTE 
DES  STÄDTEBAUERS  aus  klären  zu  helfen,  soll  ein  im  3.  Hfefte 
erscheinender  Beitrag  von  J.  Stubben  den  Anlaß  bieten. 


BRIEFKASTEN. 


H 


erm  Architekt   HERM.   DÜRR   in  Augsburg.      Besten   Dank   für 
die  Berichtigung,  die  in  No.  12  v.  Js.  bewirkt  ist. 


Herrn  Baumeister  P.   KROHN  in   Bremen.     Die   uns  gegebene  An- 
regung   ist    sehr    dankenswert.       Ob    und   inwieweit    durchführbar, 
wird  erwogen. 


Verantwortlich  für  die  Schriftleitung:    Otto  Dom,  Gr.-Lichterfelde-Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth,   Berlin  W.,   Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  Berlin  W.  66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —   Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


K 


2.  Jahrgang 


1905 


ManAT^5CnRlf==T' 


FÖR-  DiE-  KONSTLERlSChEAUyäKTAb 
TUMQ  DER -STÄDTE  •  HACJi-  iHRmWIRT 
SCMAFTÜOIEM-  GESUNDHEITÜOIEN-  UND 
SOZiALEN-QRUND^ATZENiGEQRÜNDETVON 

THEODOR  fiorrKF-c^MiLigsiTTf 


INHALTSVERZEICHNIS :  Architektonisches  in  der  Gartenkunst.  Von  Kiehl,  Gartenarchitekt,  Aachen.  —  Die  Bedeutung  der  Bodenparzellierung 
für  das  Bauwesen.  Von  Dr.  Rud.  Eberstadt,  Berlin.  -  Einfamilien -Wohnhäuser.  Von  O.  Grüner,  Dresden.  —  Die  Großstadt  als  Städtegründerin.  Von 
A.  Abendroth,  Hannover.  —  Kleine  Mitteilungen.   —   Chronik.      -  Briefkasten. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne   ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftlei'.ung  verboten. 


ARCHITEKTONISCHES  IN  DER  GARTENKUNST. 


Von  KIEHL,  Gartenarchitekt,  Aachen. 

Über  die  Berechtigung  der  architektonischen  Garten- 
kunst ist  und  wird  noch  so  mancher  Streit  zwischen  Künst- 
lern und  Landschaftsgärtnern  ausgefochten  werden.  Zu 
wessen  Gunsten  sich  schließlich  der  Kampf  entscheiden 
wird,  ist  wohl  unschwer  zu  sagen.  Man  kann  nun  die 
Streitenden  in  drei  Lager  teilen.  Die  Einen,  heute  noch 
vorwiegend  Architekten,  Bildhauer  und  Maler,  stehen  wohl 
ohne  Ausnahme  auf  dem  Standpunkt,  daß  nur  der  archi- 
tektonische, also  regelmäßig  angelegte  Garten  der  allein 
berechtigte  sei.  Die  anderen  sprechen  beiden  Gärten  das 
Wort  und  verlangen  den  regelmäßigen  Garten  da,  wo  er 
durch  die  Architektur  des  Hauses,  oder  bei  öffentlichen 
Plätzen  durch  die  umgebenden  Bauten  nach  künstlerischen 
Ansichten  bedingt  ist.  Die  Dritten  verdammen  den  regel- 
mäßigen Garten  überhaupt,  sie  wollen  nur  Natur  genießen, 
einerlei  ob  die  zu  behandelnde  Fläche  lo  ooo  qm  oder  nur 
100  qm  groß  ist.  Weshalb  wohl?  Ich  meine,  es  ist  so 
furchtbar  leicht,  durch  ein  Stück  Land  ein  paar  Schlängel- 
wege kriechen  zu  lassen  und  Baum  und  Strauch  hinein- 
zupflanzen, hier  ein  Beet  und  da  ein  Beet.  So  hat  man 
doch  die  Gärten  immer  gemacht,  das  hat  man  gelernt  von 
seinem  „Meister".  Das  liebe  Publikum  fragt  ja  nicht  viel 
danach,  wenn  der  Garten  nur  schön  grün  ist.  Warum 
also  sich  den  Kopt  zerbrechen,  man  nimmt  die  Schablone 
und  pinselt  die  Sache  durch.  —  An  dieser  Stelle  sei  mir 
ein  Hinweis  auf  die  Düsseldorfer  Gartenbauausstellung  ge- 
stattet. Haben  sich  die  Erwartungen,  die  man  mit  Recht 
an  diese  Ausstellung  zu  stellen  befugt  war,  erfüllt?  Ich 
behaupte,  nein!  Und  scheinbar  mit  Recht  wird  vielfach 
dem  Verein  Deutscher  Gartenkünstler,  der  am  meisten 
pazu  berufen  war,    der  Vorwurf  gemacht,    hier  nicht  mit 


allen  Mitteln  dafür  eingetreten  zu  sein,  das  große  Gelände 
selbst  zu  einer  einheitlichen  Anlage  großen  Stils  auszuge- 
stalten. Es  sei  hier  nun  darauf  hingewiesen,  daß  seinerzeit 
von  der  Ausstellungsleitung  ein  Preisausschreiben  zur  Er- 
langung von  Plänen  für  die  künstlerische  Ausgestaltung 
des  Ausstellungsgeländes  erlassen  wurde.  Unter  den  preis- 
gekrönten Arbeiten,  sämtlich  von  Mitgliedern  des  Vereins 
Deutscher  Gartenkünstler  herrührend,  befanden  sich  ganz 
hervorragende  Lösungen;  besonders  hervorzuheben  ist  der 
Entwurf  des  Gartenarchitekten  Hoemann- Düsseldorf. 
Warum  die  Ausstellungsleitung  trotzdem  keinen  der  Ent- 
würfe zur  Ausführung  gebracht  hat,  sondern  die  Gestal- 
tung des  Geländes  einer  Hamburger  Firma  übergeben  hat, 
ist  unklar.  Das  große  Publikum,  für  das  doch  in  erster 
Linie  die  Ausstellung  da  ist,  kennt  die  preisgekrönten 
Entwürfe  nicht;  muß  also  annehmen,  daß  der  Entwurf, 
nach  welchem  das  Gelände  jetzt  gestaltet  ist,  ebenfalls  eine 
der  preisgekrönten  Arbeiten  ist.  Auf  der  kürzlich  in 
Düsseldorf  stattgefundenen  Hauptversammlung  hat  denn 
auch  der  Verein  Deutscher  Gartenkünstler  ganz  entschieden 
gegen  die  Gestaltung  des  Geländes  Protest  eingelegt  und 
sein  Bedauern  ausgesprochen,  daß  die  Ausstellungsleitung, 
ohne  Rücksicht  auf  den  Verein  die  Arbeiten  vergeben  hat. 
Hocherfreulich  ist  es,  daß  heute  die  Liebe  zum  Garten 
wieder  allerorten  erwacht.  Auf  allen  freien  Plätzen  sehen 
wir  jetzt  Gartenanlagen;  gut  gepflegte  Baumreihen  durch- 
ziehen die  Straßen,  Vorgärten  breiten  sich  vor  den  Häusern 
aus  und  in  den  Vororten  schauen  die  Villen  aus  dem  Grün 
heraus;  und  doch  kann  all'  dieses  einen  künstlerisch 
empfindenden  Menschen  nicht  befriedigen.  Man  sieht  so- 
fort,   daß    hier   zwei  Punkte    aufeinander    stoßen.     Anstatt 


16 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  I. 


Gartenanlage  des  Herrn  Dr.  Klostermann,  Gelsenkirchen.     Entworfen  und  ausgeführt  von  Hardt  &  Nauen,  Gartenarchitekten,  Düsseldorf. 


sich  gegenseitig  zu  heben  und  zu  schmücken,  beeinträch- 
tigen sich  Gartenkunst  und  Architektur,  und  doch  sollten 
sich  beide  zu  einem  Kunstwerk  vereinen. 

Mit  Recht  mag  man  den  französischen  Garten  wegen 
seiner  Steifheit  und  der  nur  zu  oft  gekünstelten  Formen 
verurteilen,  doch  wird  niemand  leugnen  können,  daß  in 
einer  Anlage,  wie  die  zu  Versailles  und  ähnliche,  der 
Garten  mit  dem  Bauwerk  in  innigsten  Einklang  gebracht 
ist.  Der  Grundgedanke  des  architektonischen  Gartens  geht 
also  dahin,  die  ganze  Garten-  und  Parkanlage  in  regel- 
mäßigen und  architektonischen  Formen  und  Linien  aus- 
zuführen, also  gewissermaßen  selbst  zur  Architektur  zu 
machen.  Ein  großer  Gedanke  will  hier  Architektur  und 
Natur  vereinen.  Neben  dieser  architektonischen  Auffassung 
der  Anlage  im  allgemeinen  ist  auch  die  architektonische 
Behandlung  der  Bäume  und  Sträucher  nicht  zu  verwerfen. 
Buxbaum  und  Taxus  wird  man  stets  in  geraden  Linien 
und  Formen  pflanzen  und  schneiden  dürfen,  und  jedem 
Künstler  ist  es  erlaubt,  besonders  Linden,  Rot-  und  Hain- 
buchen in  regelmäßige  Formen  zu  zwingen.  Weiter  wird 
man  Schlinggewächse  zu  Laubengänge  heranziehen  oder 
zwischen  Säulen  und  Bäumen  ziehen,  und  ferner  wird  man 
nach  Art  der  früheren  Teppichbeete  Muster  aus  niedrig- 
bleibenden Pflanzen  bilden  dürfen. 

Abb.  2 


SR%eaaflKJUj|;|iniv<><4^ '.'  .tiüey"s&. 


Vorgarten  für  Herrn  Böttcher,  Berlin.     Aus  der  „Gartenkunst". 


In  das  gerade  Gegenteil  verfiel  der  englische  Garten 
des  18.  Jahrhunderts,  der  in  dem  Bestreben,  nur  Natur  zu 
bieten,  so  weit  ging,  die  Schrecknisse  der  Wildnis,  Berge 
und  Täler,  Schluchten,  Felsen,  Ruinen  usw.  in  engem 
Räume  zu  vereinen.  Man  errichtete  aller  Art  Tempel,  Ein- 
siedeleien, Borkenhäuschen  und  Denkmäler  und  bevöl- 
kerte den  Park  mit  Wild  und  Haustieren.  So  verwerflich 
auch  diese  Auswüchse  waren,  so  steckte  doch,  ebenso  wie 
in  dem  französischen  Garten,  ein  vernünftiger  Gedanke  in 
diesem  Naturgarten.  Wie  der  französische  Gartenarchitekt 
davon  ausging,  die  Natur  der  Architektur  unterzuordnen, 
so  fand  der  englische  Landschaftsgärtner  seine  Befriedigung 
in   dem  Garten,    der  als  Schmuck    der  Landschaft    diente. 

Wer  von  beiden  nun  Recht  hatte,  ist  schwer  zu  sagen. 
Ist  ein  Park  von  Wald,  Feld  und  Wiesen  umgeben,  mag 
man  ihn  im  landschaftlichen  Stil  anlegen;  je  mehr  aber 
der  Garten  von  der  Architektur  beherrscht  wird,  wird  er 
sich  den  regelmäßigen  Formen  anpassen  müssen.  In  den 
Städten  ist  daher  in  den  Vorgärten,  den  Gärten  hinter  den 
Häusern  und  in  den  meist  sehr  engen  Höfen  eine  land- 
schaftliche Anlage,  wie  sie  meist  beliebt  ist,  ohne  jede 
künstlerische  Wirkung,  ja  sie  ist  durchaus  ein  Zeichen 
eines  sehr  ungebildeten  Kunstempfindens.  Hier  ist  fast  nur 
der  regelmäßige  Garten  am  Platz  (Abb.  1  -4  im  Text  und 
Tafel  9). 

Mit  wie  geringen  Mitteln  ließen  sich  hier  durch  die 
beim  Bau  gewonnenen  Erdmassen  kleine  Terrassenanlagen 
schaffen.  Die  nötigen  Treppen  und  Brüstungen  ließen 
sich  ebenso  billig  aus  dem  warmen,  roten  Backstein  her- 
stellen, die  Lauben  im  sogenannten  Biedermeierstil,  Bänke, 
Stühle  und  Tische  in  der  einfachen,  schlichten  Art,  wie  sie 
jetzt  z.  B.  von  den  Dresdner  Werkstätten  für  Handwerks- 
kunst hergestellt  werden.  Grünberankte  Gartenmauern,  ein 
freundliches  Gartentor  werden  ein  anmutiges  Bild  geben. 
Von  großen  Bäumen  ist  hier  Abstand  zu  nehmen,  da  sie 
den  Zimmern  Licht  und  Luft  rauben  und  schon  die  Lauben 
hinreichend  Schatten  geben.  Oft  wird  auch  gegen  die 
Rücksicht  auf  die  Architektur  verstoßen,  deren  Wirkung 
man  durch  starke  Baummassen  beeinträchtigt  und  die  man 
dadurch  von  den  Anlagen  loslöst,  anstatt  beides  zusammen 
wirken  zu  lassen.  Als  gutes  Beispiel  mögen  auch  die  An- 
lagen an  der  Kölner  Bismarcksäule  gelten,  die  selbst  bei 
hohem  Alter    die  wuchtige  Größe    der   Säule    nie  in  ihrer 


16 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  3. 


Garten-Anlage 
des      Fräulein 

von  Steffen 
in    Düsseldorf. 


Entworfen  und  aus- 
geführt von  Hardt  & 
Nauen,  Gartenarchi- 
tekten ,      Düsseldorf. 


Abb.  4. 


Wirkung  herabsetzen  werden.  Bei  Anlagen  auf  öffent- 
lichen Plätzen  müssen  die  breiten  Straßenzüge  freigehalten 
werden,  die  ganze  Anlage  muß  in  jeder  Beziehung  über- 
sichtlich und  mit  den  anliegenden  Bauten  gleichzeitig  zu 
überblicken  sein. 

Bei  kleinen  Plätzen  wird  man  daher  auf  große 
Bäume  verzichten  müssen,  da  schon  die  Häuser  genügend 
Schatten  verbreiten,  wogegen  sich  durch  Laubengänge 
schattige  Wege  herstellen  lassen.  Bei  derartigen  Plätzen 
ist  es  geradezu  erforderlich,  dem  Ganzen  durch  Anlagen 
von  Treppen,  Brüstungen,  durch  Aufstellen  von  Vasen, 
Statuen  und  Springbrunnen  ein  architektonisches  Gepräge 
zu  geben  (Abb.  a  u.  b  auf  Tafel  10).  Auch  bei  vielen  Denk- 
malplätzen ist  eine  solche  Gartenarchitektur  allein  am  Platze. 
Im  Schnitt  gehaltene  Pflanzungen  und  Hecken,  Mosaik- 
wege, kurz  geschorener  Rasen  und  Beete,  nicht  in  der 
abgeschmackten,  bunten  Teppichbeetmanier,  sondern  in 
einfacher  Linienführung  und  ruhiger  Farbenwirkung  klin- 
gen hier  zu  einem  wahren  Kunstwerke  zusammen  (Abb.  c 
auf  Tafel  10). 

In  ähnlicher  Weise  ist  der  ein  Schloß  oder  sonstiges 
monumentales  Gebäude  umgebende  Park  in  dessen  Nähe 
zu  gestalten.  Selbst  bei  Villen  und  Landhäusern  verlangt 
die  nähere  Umgebung  des  Hauses  in  den  meisten  Fällen 
eine  regelmäßige  Behandlung  des  Gartens,  die  allmäh- 
lich, je  weiter  man  sich  vom  Hause  entfernt,  in  den  land- 
schaftlichen Garten  übergehen  kann  (Abb.  a  auf  Tafel  11 
und  Abb.  5  und  6  im  Texte).     Die  einzelnen  Teile  werden 


je  nach  ihrer  Bestimmung  regelmäßig  oder  landschaft- 
lich zu  behandeln  sein  und  werden  in  einander  übergehen 
müssen.  Vor  einer  monumentalen  Fassade  werden  starke 
Anpflanzungen  meist  zu  vermeiden  sein,  um  die  Archi- 
tektur in  ihrer  Wirkung  nicht  zu  schädigen.  Hierhin  ge- 
hören Terrassen,  Parterres  und  kurz  geschorene  Rasen- 
flächen. Schattige  Wege  und  Plätze  sind  an  die  weniger 
bedeutenden  Schmalseiten  des  Hauses  zu  legen  (Abb.  b 
auf  Tafel  12  und  b  auf  Tafel  11).  Im  weiteren  Umkreise 
des  Hauses  wird  man  dann  die  dem  architektonischen 
Garten  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  anwenden,  um  die 
freien  Flächen  und  Durchblicke  damit  zu  schmücken  oder 
einzurahmen.  Dort,  wo  der  Einfluß  der  Architektur  nach- 
läßt, und  wo  Garten  und  Haus  nicht  mehr  gleichzeitig  zu 
übersehen  sind,  kann  der  Garten  in  die  landschaftliche 
Anlage  übergehen.  In  einzelnen  Bäumen,  Gruppen  und 
großen  Gehölzzügen  werden  sich  nun  die  Anpflanzungen 
erheben,  stets  aber  die  großen  Perspektiven  freilassend, 
sie  wie  Kulissen  begrenzend.  Doch  wollen  wir  nicht  den 
sogenannten  englischen  Park  nachahmen,  der  genau  be- 
trachtet nur  aus  weiten  Wiesenflächen  mit  schönen  alten 
einzelstehenden  Bäumen  besteht,  der  nicht  mehr  als  Kunst- 
gegenstand zu  betrachten  ist  und  mit  der  Zeit  eintönig  wird. 
Wir  besitzen  in  Deutschland  zahlreiche  große  Parks,  die, 
um  nur  einige  zu  nennen,  wie  der  Park  zu  Muskau,  der 
englische  Garten  in  München,  der  „große  Garten"  in 
Dresden,  den  landschaftlichen  Stil,  und  die  Schloß- 
parks   zu    Schwetzingen   und    Oliva   bei  Danzig,    die    den 


17 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  5- 


Entwurf  zu  einem 
Stadtpark  in  Plauen 
im  Vogtland.  Ge- 
samtansicht. Garten- 
architekten Hardt  & 
Nauen,     Düsseldorf. 


architektonischen    und    den    landschaftlichen    Garten"^[zur 
höchsten  Kunstentwicklung  gebracht  haben. 

Der  künstlerische  Gedanke  muß  überall  walten  in  dem 
Zusammenwirken  der  Formen,  Linien  und  Farben.  Weiter 
kommen  dazu  die  Erfordernisse  des  Nutzzweckes  und  der 
Annehmlichkeit  der  Lustwandelnden.   Man  wird  für  Bänke, 

Abb.  6. 


x"*^.. 


Park  der  Burg  Birlinghoven. 
Entworfen  und  ausgeführt  vom  Gartenarchitekten  Rausch,  Köln. 


Lauben,  Gartenhäuser,  Brücken  und  ähnliche  Dinge  Sorge 
tragen  müssen  und  erhält  dadurch  die  Möglichkeit,  auch 
im  landschaftlichen  Teil  durch  Farbeneffekte  zu  wirken, 
durch  das  Weiß  und  Rot  der  Steine  und  durch  farbigen 
Holzanstrich. 

Die  Nutzanwendung,  die  wir  aus  diesen  Betrachtungen 
zu  ziehen  haben,  ist  in  der  Hauptsache  die  Wiederauf- 
nahme des  regelmäßigen  Gartens  überall  da,  wo  die 
Szenerie  von  der  Architektur,  nicht  von  der  umgebenden 
Landschaft  beherrscht  wird. 

Es  werden  ja  hier  und  da  die  Gärten  nach  vorstehen- 
den Ideen  ausgeführt,  und  sie  zeigen,  daß  es  auch  unter 
den  Landschaftsgärtnern  bedeutende  Künstler  gibt,  die  aber 
verhältnismäßig  selten  zu  Worte  kommen  und  nur  zu  oft 
jedem  beliebigen  ,, Kunstgärtner"  weichen  müssen,  da  Kunst 
Geld  kostet.  Denn  baut  sich  jemand  ein  Haus,  so  kostet 
es  in  der  Regel  bedeutend  mehr,  als  es  kosten  sollte,  da 
bleibt  denn  für  den  Garten  nicht  mehr  viel  übrig;  die  Aus- 
führung wird  der  mindestfordernden  ,, Firma"  übertragen 
und  fällt  demgemäß  auch  aus.  Ja  vielfach  nimmt  man  den 
Garten  als  unvermeidliches  Anhängsel  des  Hauses  hin  und 
ist  zufrieden,  wenn  er  nur  grün  ist. 

Mögen  denn  diese  Ausführungen  weiter  dazu  beitragen, 
Architekten  und  die  Vertreter  der  Gartenkunst  zu  gemein- 
samen Arbeiten  zu  vereinen,  und  das  Zusammenarbeiten 
beider  wird  um  so  schönere  Erfolge  zeitigen,  je  mehr  sich 
die  Gartenkünstler  das  Verständnis  für  Architektur  und 
die  Architekten  für  den  Garten  zu  eigen  machen. 


DIE     BEDEUTUNG     DER     BODENPARZELLIE- 
RUNG   FÜR    DAS    BAUWESEN. 


Von  DR.  RUD.  EBERSTADT,  Berlin. 

Die  folgenden  Darlegungen  machen  den  Versuch,  in 
knappen  Zügen  eines  der  wichtigsten  unter  den  verwaltungs- 
technischen Problemen  des  Städtebaus  zu  erörtern;  es  ist  die 
Aufteilung  des  Bodens  für  die  Zwecke  der  städtischen  Be- 
bauung.    Eine  Reihe  von  Maßnahmen  des  Städtebaus  soll 


demnach  in  ihrem  mittelbaren  oder  unmittelbaren  Verhält- 
nisse zur  städtischen  Bodenparzellierung  untersucht  werden. 
In  den  älteren  Zeiten  wurde  die  Bedeutung  der  Bodenauf- 
teilung für  den  Städtebau  nach  ihrem  vollen  Werte  ge- 
würdigt.    Anders    in    der    Gegenwart.     Jahrzehntelang   ist 


18 


DER  STÄDTEBAU 


man  achtlos  an  den  Folgen  der  Bodenparzellierung  vor- 
übergegangen und  erst  neuerdings  ist  es  gelungen,  die  Auf- 
merksamkeit der  Fachkreise  auf  diese  grundlegende  Frage 
des  Städtebaus  zu  lenken. 

Das  Gelände,  das  für  den  Bau  oder  für  die  Erweite- 
rung einer  Stadt  dienen  soll,  bedarf  der  Aufteilung,  bevor 
es  für  den  Häuserbau  verwendbar  wird.  Eine  Parzellierung 
der  für  die  städtische  Bebauung  bestimmten  Bodenflächen 
ist  notwendig,  gleichviel,  ob  sie  den  Eigentümern  der 
Grundstücke  selber  überlassen  wird,  oder  ob  sie  in  weit 
ausschauender  Weise  nach  einem  großangelegten  Plane  er- 
folgt, oder  ob  sie  endlich  sich  auf  die  nächsten  Bedürfnisse 
der  Stadterweiterung  beschränkt.  Bei  dieser  Bodenauf- 
teilung haben  wir  zwei  Momente  zu  unterscheiden:  die 
Aufteilung  einerseits  für  öffentliche  und  andererseits  für 
private  Zwecke.  Zu  den  öffentlichen  Zwecken  zählt  die 
Anlage  der  Straßen,  die  Ausscheidung  von  Gelände  für  freie 
Plätze  und  öffentliche  Bauten;  die  privaten  Zwecke  um- 
fassen die  Aufteilung  und  Bereitstellung  des  Bodens  für  den 
eigentlichen  Häuserbau. 

Stellen  wir  zunächst  die  Vorfrage,  warum  denn  eigent- 
lich eine  Bodenaufteilung  stets  im  Städtebau  erforderlich 
und  in  welchen  besonderen  Umständen  ihre  Bedeutung 
begründet  ist.  Die  Ursache  liegt  darin,  daß  regelmäßig 
die  Größe  einer  Hausparzelle  verschieden  ist  von 
der  Größe  der  aufzuschließenden  Grundbesitz- 
flächen. Die  einschlägigen  Verhältnisse  sind  in  der  Ver- 
gangenheit wie  in  der  Gegenwart  immer  dieselben.  Es  ist 
gleichgültig,  ob  wir  uns  eine  völlige,  planmäßige  Neugrün- 
dung oder  nur  eine  teilweise  Stadterweiterung  vorstellen; 
nur  in  den  seltensten  Fällen  werden  die  zur  Verfügung 
stehenden  Grundbesitzflächen  ohne  weiteres  identisch 
sein  mit  einer  Hausparzelle.  Regelmäßig  wird  vielmehr 
für  den  Häuserbau  eine  Bodenparzellierung  in  irgend  einer 
Form  erforderlich  sein,  sei  es  durch  Straßenanlage  oder 
durch  Grundstücksteilung.  Es  fragt  sich  nun,  mit  welchen 
Zielen  und  mit  welchen  Mitteln  die  Parzellierung  erfolgt. 
Werfen  wir  zunächst  einen  Blick  auf  die  verschiedenen 
geschichtlichen  Systeme,  die  in  der  Bodenaufteilung  zur 
Anwendung  gelangt  sind. 

In  unserem  deutschen  Städtebau  haben  wir  drei  scharf 
getrennte  Perioden  zu  unterscheiden.  Die  erste  ist  die  des 
zwölften  und  dreizehnten  Jahrhunderts;  es  ist  die  Zeit,  in 
der  die  Entwicklung  des  selbständigen  städtischen  Lebens 
beginnt.  Die  zweite  Periode  ist  die  der  landesfürstlichen 
Bautätigkeit,  die  in  Deutschland  zu  Ende  des  siebzehnten 
Jahrhunderts  einsetzt  und  im  achtzehnten  Jahrhundert  ihren 
Höhepunkt  erreicht.  Die  dritte  Periode  ist  die  der  Gegen- 
wart; sie  beginnt  um  die  Mitte  des  neunzehnten  Jahrhun- 
derts etwa  mit  dem  Jahr  1860  und  steigert  sich  insbesondere 
seit  1870  zu  ihrer  größten  Entfaltung.  Gemeinsam  ist  allen 
drei  Perioden  des  Städtebaus  der  mittelalterlichen,  der 
landesfürstlichen  und  der  gegenwärtigen  daß  sie  jeweils 
hervorgerufen  wurden  durch  ein  außerordentliches  Wachs- 
tum der  Städte  und  des  städtischen  Lebens.  Verschieden 
dagegen  sind  die  Mittel,  die  Ziele  und  die  Wirkungen  auf 
dem  Gebiete  des  Städtebaus. 

Unsere  erste  Periode,  die  des  Mittelalters,  charakteri- 
siert sich  durch  Stadterweiterungen  größten  Stils.  Die  ge- 
waltige Größe  und  Kühnheit  der  Unternehmung,  die  den 
Kirchenbau  jener  Zeit  auszeichnet,  findet  sich  ganz  ebenso 
im  Städtebau.    Die  rasch  aufstrebenden  Städte  schritten  im 


zwölften  und  dreizehnten  Jahrhunder  zu  Stadterweite- 
rungen, die  uns  in  ihren  Entwürfen  noch  heute  staunens- 
wert erscheinen.  Als  ein  Beispiel  der  damaligen  Anlagen 
erwähne  ich,  daß  die  Stadterweiterung  von  Köln  im  Jahre 
1180  fast  genau  den  Ring  gezogen  hat,  der  bis  zum  Jahre 
1882,  also  volle  sieben  Jahrhunderte,  bestand.  In  Magde- 
burg war  schon  im  zwölften  Jahrhundert  das  bis  zum 
Jahre  1870  eingehaltene  Gebiet  festgelegt,  abgesehen  von 
zwei  kleineren  Erweiterungen  des  dreizehnten  Jahrhunderts. 
Allenthalben  wurden  inmitten  des  schnellen  Aufschwungs 
der  Städte  Erweiterungen  großen  Umfangs  vorgenommen. 
Die  weit  hinausgeschobene  Stadtmauer  umschloß  demnach 
große  unbebaute  Geländeflächen,  die  der  Bebauung  rasch 
zugeführt  wurden. 

Es  ist  für  den  Architekten  wie  für  den  Nationalöko- 
nomen gleich  interessant,  zu  untersuchen,  in  welchen 
Formen  sich  damals  die  Bodenparzellierung  vollzog  und 
durch  welche  Einrichtungen  es  gelang,  in  einer  kapital- 
armen Volkswirtschaft  das  notwendige  Kapital  für  die 
lebhafte  Bautätigkeit  zu  beschaffen.  Ueber  die  Vorgänge 
im  einzelnen  geben  uns  die  in  dieser  Hinsicht  noch  wenig 
durchforschten  Urkundenbücher  der  deutschen  Städte  ge- 
naue Auskunft.  Für  die  vorliegende  Erörterung  genügt 
es,  darauf  hinzuweisen,  daß  die  bauliche  Nutzbarmachung 
der  Grundstücke  in  unseren  deutschen  Städten  sich  voll- 
zog unter  dem  Grundsatze  der  rechtlichen  Scheidung 
zwischen  Boden  und  Bauwerk;  der  Wert  des  Gebäudes 
durfte  sich  nicht  verschmelzen  mit  dem  Werte  der  Bau- 
stelle, so  daß  schon  hierdurch  eine  Bodenspekulation  in 
den  heutigen  Formen  verhindert  war. 

Die  Bodenspekulation  als  solche  war  dem  Mittelalter 
nicht  fremd  ').  Daß  eine  Bodenfläche  einen  Mehrwert  ergab, 
wenn  sie  als  Baustelle  genutzt  wurde  anstatt  als  Hofland, 
Gartenland  oder  Rebland,  war  genau  bekannt;  ich  konnte 
mehrfach  Urkunden  ermitteln,  aus  denen  hervorgeht,  daß 
man  auf  diesen  Mehrwert  rechnete.  Aber  jeder  weitere, 
bestimmende  Einfluß  auf  die  Entwicklung  der  Grundstücks- 
werte und  auf  die  Bebauung  —  Bodenspekulation  im 
heutigen  Sinne  —  war  dem  Bodenbesitzer  durch  die  recht- 
liche Trennung  von  Boden  und  Bauwerk  abgeschnitten. 
Die  Baustelle  wurde  regelmäßig  nicht  verkauft,  sondern 
gegen  einen  festen  jährlichen  Zins  verliehen;  der  Erwerber 
hatte  keinen  Kaufpreis  für  den  Boden  aufzubringen,  son- 
dern nur  eine  ewige  Rente  zu  zahlen;  die  errichteten  Bau- 
lichkeiten selbst  wurden  sein  Eigentum. 

Die  Straßenanlagen  werden  im  Mittelalter  unterschie- 
den nach  Zweck  und  Bedürfnis  in  Verkehrstraßen  und 
Wohnstraßen;  die  letzteren  möchte  ich  zugleich  genauer 
als  Aufteilungsstraßen  bezeichnen;  denn  ihre  Aufgabe 
war  vielfach,  die  größeren  Grundbesitzflächen  aufzuteilen. 
Zu  diesem  Zwecke  wurden  solche  meist  schmal  gehaltenen 
Straßen  in  das  städtische  Bauland  hineingetrieben  als  Wohn- 
straßen, Hofstraßen,  Sackgassen.  Die  scheinbare  Willkür 
der  mittelalterlichen  Stadtbaupläne  erklärt  sich  durch  diese 
Aufteilungsstraßen,  die  der  Parzellierung  der  innerhalb  der 
Mauer  liegenden  größeren  Grundstücke,  wie  Höfe,  Äcker, 
Weinberge  usw.  dienten  und  deren  Anlage  und  Verlauf 
vielfach  durch  die  Gestalt  und  Größe  des  aufzuteilenden 
Grundstücks  bestimmt  war.  Die  Aufteilung  ihrer  abseits 
der    Hauptstraßenzüge     belegenen     Grundstückskomplexe 

')  Die  entgegengesetzte  Meinung  ist  irrtümlich. 


19 


DER  STÄDTEBAU 


blieb  (wo  nicht  eine  vollständige  planmäßige  Neugründung 
vorlag)  den  Grundbesitzern  selber  überlassen;  wie  es  den 
Grenzen  und  dem  Umfange  des  auszunutzenden  Grund- 
stücks entsprach,  verliefen  dann  diese  oft  krummen, 
winkligen  oder  in  einen  Sack  endigenden  „Aufteilungs- 
straßen". Großbürger,  Patrizier,  Adlige,  Klöster  bewirkten 
auf  diese  Weise  die  Parzellierung  und  gewinnbringende 
Verwertung  ihres  bebauungsfähigen  Grundbesitzes. ') 

Während  dieser  Periode  des  Städtebaus  wurde  die 
selbständige  Form  des  städtischen  Kleinhauses  ent- 
wickelt, die  bis  in  die  neuere  Zeit  allgemein  verbreitet 
war  und  in  einzelnen  Teilen  Deutschlands  noch  heute 
vorherrscht;  es  ist  das  schmale  Reihenhaus,  nach  seiner 
charakteristischen  äußeren  Erscheinung  —  meist  drei 
Fenster  Straßenfronf  —  Dreifensterhaus  genannt.  In  den 
Urkunden  über  die  Parzellierungsgeschäfte  des  dreizehnten 
Jahrhunderts  werden  uns  bereits  die  typischen  Abmessungen 
des  Dreifensterhauses,  15  Fuß  Straßenfront  und  60  Fuß 
Tiefe,  überliefert,  die  sich  vielfach  bis  in  die  Gegenwart 
erhalten  haben.  =)  Die  systematische  Einführung  des  Klein- 
hauses in  den  Städtebau  ist  ein  Vorgang  von  weittragender 
Bedeutung.  Zunächst  war  es  für  die  politische  und  wirt- 
schaftliche Entwicklung  der  mittelalterlichen.Städte  geradezu 
eine  Vorbedingung,  daß  der  neue  Bürgerstand  in  den  rasch 
anwachsenden  Gemeinden  durch  das  Kleinhaus  bezw.  das 
Teilhaus  mit  eigenem  Hausbesitz  ausgestattet  wurde.  Auf 
dem  Eigenbesitze  beruhte  in  hohem  Maße  die  Leistungs- 
fähigkeit der  Bürger,  wie  auch  die  eigentümliche  soziale 
Schichtung  in  den  Städten  durch  die  entsprechende  Ver- 
teilung des  Grundbesitzes  bedingt  war.  Die  Boden- 
parzellierung bietet  auch  hier,  wie  immer,  ein  getreues 
Spiegelbild  des  Zeitalters.  —  Die  bodenpolitischen  Schöp- 
fungen dieser  ersten  Periode  unseres  Städtebaus  sind  indes 

')  Vgl.  die  Stadtpläne  von  Köln,  Würzburg,  Magdeburg  u.  a.  In 
den  Kolonialstädten  des  dreizehnten  Jahrhunderts,  deren  gesamter  Boden 
von  einem  Unternehmer  (locator)  einheitlich  parzelliert  wurde,  fehlen  die 
unregelmäßigen  Aufteilungsstraßen,  z.  B.  in  Neubrandenburg.  Die  gerad- 
linige Straßenführung  als  solche  steht  indes  der  Anwendung  unregelmäßig 
verlaufender  Aufteilungsstraßen  nicht  entgegen;  vgl.  den  hierfür  beson- 
ders interessanten  Plan  von  Rothenburg  ob.  d.  T. 

^)  Über  die  weitere  Ausgestaltung  des  Dreifensterhauses  und  des 
Teilhauses  vgl.  meine  ,, Rheinischen  Wohnverhältnisse  und  ihre  Bedeu- 
tung für  das  Wohnungswesen  in  Deutschland",  Jena  1903  und  ,,Das 
Wohnungswesen",  Jena  1904,  S.  10  ff. 


nicht  nur  für  die  eigene  Zeit,  sondern  ebenso  für  die  spätere 
Entwicklung  bedeutsam  geworden.  Die  Leistungen  jener 
Periode,  die  einen  dauernden  Wert  für  die  städtische  Boden- 
entwicklung besitzen,  lassen  sich  in  vier  Punkte  zusammen- 
fassen: Differenzierung  der  Straßen  nach  Zweck  und  Be- 
dürfnis, Ausgestaltung  des  städtischen  Kleinhauses,  Auf- 
stellung von  Rechtsätzen  für  die  Verwaltung  des  Bau- 
wesens, Schaffung  der  Einrichtungen  für  den  Immobiliar- 
Verkehr  und  die  Kapitalisierung  des  Bodens.  — 

Die  zweite  Periode  des  Städtebaus,  die  das  siebzehnte 
und  achtzehnte  Jahrhundert  umfaßt,  steht  unter  der  Herr- 
schaft des  Absolutismus  und  seiner  lebhaften  Bautätigkeit. 
Die  individualisierende  Anlage  des  Mittelalters  wird  ver- 
lassen; einheitlich  und  planmäßig  werden  ganze  Stadtteile 
entworfen.  Die  landesfürstliche  Bautätigkeit  brachte  uns 
die  schematische  Richtung  im  Städtebau,  die  dem  damals 
herrschenden  Geschmacke,  dem  Geiste  des  Absolutismus 
und  der  zeitgenössischen  Theorie  des  Städtebaus  entsprach. 
Gleichartige,  geradegezogene  Sfraßen,  geome- 
trische Baublockfiguren,  straffe  Ordnung  und 
obrigkeitliche  Regelung  sind  demnach  die  charak- 
teristischen Grundzüge  der  Bebauungspläne  jener  Zeit. 

Auch  in  den  Hausformen  tritt  ein  bemerkenswerter 
Umschwung  gegenüber  der  voraufgehenden  Periode  ein. 
In  ihren  technischen  —  jedoch  nicht  in  ihren  administra- 
tiven Mitteln  bedient  sich  die  landesfürstliche  Bautätig- 
keit in  Deutschland  ausländischer  Vorbilder.  Im  Gefolge 
des  fremdländischen  Einflusses  gelangte  nunmehr  als  Form 
des  besseren  Bürgerhauses  eine  für  Deutschland  fremde 
Bauweise  zur  Einführung;  es  ist  das  in  Italien  und  Frank- 
reich ausgebildete  breitgestreckte  Etagenhaus.  Die 
neue  Hausform  mit  ihrer  breiten  Straßenfront  bildet  den 
geraden  Gegensatz  zu  dem  schmalen  Grundstücke  des 
Mittelalters.  Die  Bodenparzellierung  erfuhr  hierdurch  eine 
tiefgreifende  und  bedeutsame  Veränderung;  auch  das 
Straßenbild  als  solches  wurde  in  seiner  äußeren  Erschei- 
nung durch  die  neuen  Bauformen  wesentlich  umgestaltet. 

Es  würde  nun  der  Auffassung  des  Absolutismus  durch- 
aus widersprochen  haben,  wenn  er  die  Entwicklung  der 
Grundstücksparzellierung  etwa  sich  selber  überlassen  hätte. 
Die  Anschauung  von  den  vorsorgenden  Aufgaben  der 
staatlichen  Verwaltung  verlangte  vielmehr  gerade  auf 
diesem    Gebiet    ein    entschiedenes    Eingreifen    der    Staats- 


30  40  50  m 

I 1 1 1 1 


Abb.  I  —  2. 


Baublöcke  C2  und  D3  der  Altstadt  Mannheim. 


20 


DER  STÄDTEBAU 


gewalt,  und  in  der  Tat  hat  der  Absolutismus  es  sich  ange- 
legen sein  lassen,  die  Grundstückseinteilung  genau  und  bis 
in  die  Einzelheiten  zu  regeln.  Ich  gebe  hier  die  Abbil- 
dungen von  zwei  Baublöcken  aus  der  Altstadt  Mann- 
heim, die  als  typisch  für  das  Bausystem  dieser  Periode 
gelten  können.     (Abbildung  i  und  2). 

Die  Grundstücke  sind  nach  der  Bebauung  des  Jahres 
1900  eingezeichnet;  die  Höfe  sind  zum  Teil  überbaut 
worden;  die  ursprüngliche  Grundstückseinteilung  ist  indes 
noch  genau  erhalten  und  erkennbar.  Es  zeigt  sich,  daß 
von  jedem  Häuserblock  etwas  weniger  als  die  Hälfte  auf 
größere  Grundstücke  entfällt,  mit  Höfen  für  kaufmännischen 
und  gewerblichen  Betrieb.  Die  zweite,  größere  Hälfte 
dagegen  ist  für  kleine  Parzellen  vorbehalten,  wobei  die 
Einteilung  bis  zu  den  kleinsten  Grundstücken  herunter- 
geht. Die  Absicht,  den  Kleinbürger  und  Handwerker  und 
allgemein  die  minder  wohlhabenden  Klassen  mit  Grund- 
besitz auszustatten,  geht  aus  der  Blockeinteilung  deutlich 
hervor. 

Die  gleichen  Absichten  lassen  sich  in  den  anderen 
Stadtanlagen  des  siebzehnten  und  achtzehnten  Jahrhunderts 
nachweisen,  so  in  Berlin  in  der  Friedrichstadt.  Die  Baublöcke 
der  Friedrichstadt  zeigen  ebenfalls  die  gemischte  Parzel- 
lierung, wenn  auch  nicht  mit  der  gleichen  Regelmäßigkeit 
durchgeführt  wie  in  Mannheim;  von  den  Nebenstraßen  waren 
einzelne  vorzugsweise  zu  kleinen  Parzellen  —  Dreifenster- 
häusern —  aufgeteilt,  die  jetzt  allerdings  zum  großen  Teil 
verschwunden  sind.  Doch  der  Absolutismus  überwachte 
nicht  nur  die  erste  Einteilung  der  Grundstücke;  er  wollte 
die  Parzellen  auch  dauernd  erhalten  und  vor  dem  Aufkaufe 
geschützt  wissen.  Diesem  Zweck  diente  eine  (durch  die 
Städteordnung  aufgehobene)  Vorschrift  des  Preußischen 
Allgemeinen  Landrechts;  sie  bestimmte  ,,daß  die  Zahl  der 
Bürgerhäuser  erhalten  werden  solle,  auch  deren  mehrere, 
ohne  besondere  Erlaubnis,  nicht  in  eins  zusammenge- 
zogen werden  dürfen."') 

Das  System  des  landesfürstlichen  Städtebaus  unter- 
scheidet sich  wesentlich  von  dem  städtisch-mittelalterlichen. 
Infolge  der  einheitlich  -  gleichmäßigen  Straßenanlage  ist 
weggefallen  die  Scheidung  zwischen  Verkehrstraße  und 
Wohnstraße,  sowie  die  beliebige  Aufteilung  des  Wohn- 
landes durch  den  einzelnen  Grundbesitzer.  Obrigkeitlich 
geregelt  erscheint  jetzt  die  gesamte  Straßenführung;  die 
alles  ordnende  Staatsgewalt  drückt  auch  dem  Straßenbild 
ihr  Gepräge  auf.  Um  so  deutlicher  tritt  die  dem  Berufe 
des  Staates  entsprechende  Aufgabe  der  sozialen  Boden- 
parzellierung hervor,  die  jetzt  mit  bewußter  Absicht  und 
als  amtliche  Tätigkeit  durchgeführt  wird.  Neben  dem 
Etagenhause  findet  das  Kleinhaus  seine  sicher  verbürgte 
Stelle.  Die  Rechtsätze  des  Bauwesens,  deren  sich  der 
Absolutismus  bediente,  entstammen  im  übrigen  dem  mittel- 
alterlichen Stadtrechte. 

Mit  dem  Aufschwünge  der  Städte  und  des  städtischen 
Lebens  seit  1860  setzt  die  dritte  Periode  des  Städtebaus 
ein,  die  der  Gegenwart;  wiederum  galt  es,  für  eine  starke 
Volksvermehrung  und  zuströmende  Bevölkerungsmassen 
Unterkunft  zu  schaffen.  Das  neunzehnte  Jahrhundert  hat 
indes  eine  besondere  Politik  des  Städtebaus  zunächst  über- 
haupt nicht  gekannt.     Erst  als  die  neue    Entwicklung    der 

')  ys'-  Städtische  Bodenfragen  S.  100, 


Städte  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vollendet  war,  brach 
sich  die  Erkenntnis  der  begangenen  Fehler  Bahn,  und  be- 
stimmte Forderungen  für  die  Behandlung  des  Städtebaus 
wurden  aufgestellt.  Doch  auch  heute  ist  man  in  der  All- 
gemeinheit noch  weit  davon  entfernt,  diesen  wichtigen 
Gegenstand  unseres  öffentlichen  Lebens  die  gebührende 
Aufmerksamkeit  zuzuwenden.  Der  außerordentliche  Um- 
fang der  mit  den  heutigen  Mißständen  verbundenen  mate- 
riellen Interessen  sorgt  zudem  dafür,  daß  wir  mit  den  not- 
wendigen Reformen  nur  schwer  vorwärts  kommen.  Fragen 
wir  nun,  um  welche  Hauptgebiete  in  unserem  Städtebau 
es  sich  hierbei  handelt. 

Unser  heutiges  System  des  Städtebaus  ist  zweifellos 
der  gegenwärtigen  Periode  eigentümlich;  aber  völlig  aus 
dem  neuen  geschaffen  ist  es  nicht.  Der  historische  Zu- 
sammenhang ist  in  den  Hauptpunkten  nachweisbar;  nach 
der  formalen  Seite  sind  uns  wesentliche  Institutionen  des 
Städtebaus  von  den  älteren  Zeiten  vererbt  worden.  An 
erster  Stelle  sind  dies  unsere  Einrichtungen  für  die  Kapi- 
talisierung des  Bodens,  die  der  mittelalterlichen  Periode 
unseres  Städtebaus,  d.  h.  dem  zwölften  und  dreizehnten 
Jahrhundert  entstammen;  materiell  haben  sie  sich  indes  in 
ihr  Gegenteil  verkehrt.  Nach  deutschrechtlichen  Grund- 
sätzen war  der  Wert  des  Bodens  getrennt  von  dem  Werte 
des  Gebäudes  (s.  oben  S.  19);  heute  dagegen  fließen  beide 
Werte  in  eine  Summe  zusammen.  Die  Wirkung  ist,  daß 
jede  produktive  Aufwendung  an  Kapital  und  Arbeit  ledig- 
lich die  Stellung  des  Bodenbesitzers  verstärken  muß.  — 
An  zweiter  Stelle  haben  wir  von  dem  landesfürstlichen 
Städtebau  die  einheitlich  gleichmäßige  Straßenanlage  über- 
nommen. Das  alte  System  ist  indes  in  unserer  Zeit  zu 
einem  Schematismus  geworden,  der  den  modernen  Städte- 
bau zur  Schablone  gemacht  hat. 

Völlig  neu  hinzugekommen  ist  dagegen  in  unserer 
eigenen  Periode  die  Bodenspekulation;  frühere  Perioden 
haben  diese  Tätigkeit  in  der  heutigen  Form  nicht  gekannt. 
Wir  haben  die  Einzelheiten  der  spekulativen  Unternehmung 
hier  nicht  zu  besprechen  und  zu  untersuchen;  bemerken 
will  ich  jedoch,  daß  die  ursprüngliche  und  sachliche 
Grundlage  der  Bodenspekulation  hergestellt  wird  durch 
das  Parzellierungsgeschäft.  Wie  wir  zu  Eingang 
unserer  Darlegung  (oben  S.  19)  gesehen  haben,  ist  für  den 
Häuserbau  eine  Bodenaufteilung  erforderlich,  da  regelmäßig 
die  vorhandenen  Bodenflächen  nicht  die  Form  und  die 
Einteilung  der  Hausparzelle  haben.  Das  Parzellierungs- 
geschäft ist  somit  eine  Notwendigkeit,  von  der  wir  uns 
durchaus  nicht  befreien  können.  Aber  diese  Tätigkeit 
bildet  leider  nicht  das  Ziel  der  heutigen  Bodenspekulation 
in  Deutschland;  sondern  die  Spekulation  will  und  besitzt 
die  Herrschaft  über  die  gesamte  Bodenwertbewegung,  über 
den  Häuserbau  und  das  Baugewerbe.  Durch  diese 
völlig  veränderte  Stellung  der  produktiven  Faktoren  des 
Bauwesens  scheiden  sich  vor  allem  die  älteren  Perioden 
des  Städtebaus  von  der  gegenwärtigen. 

Wenn  die  Bodenspekulation  sich  auf  die  notwendige 
und  sachliche  Aufgabe  beschränkte,  den  Boden  aufzu- 
teilen und  in  der  vorteilhaftesten  Weise  für  den  Häuserbau 
bereitzustellen,  so  könnte  sie  nur  segensreich  wirken.  Der 
Bodenbesitzer  würde  dann  das  Gelände  der  Bebauung 
möglichst  rasch  zuführen,  anstatt  es  auszusperren;  das 
Baugewerbe  wäre,  wie  es  der  Natur  der  Dinge  entspricht, 
der  entscheidende  Faktor  in  der  Bautätigkeit.    Die  heutigen 


21 


DER  STÄDTEBAU 


Zustände  zeigen  von  alledem  das  Gegenteil.  Heute  be- 
herrscht die  Bodenspekulation  den  Grundstücksmarkt,  den 
Realkredit  und  die  Entwicklung  der  Bodenwerte;  wir 
haben  hier  die  sinnwidrige,  in  keinem  anderen  Lande  als  in 
Deutschland  anzutreffende  Erscheinung,  daß  das  städtische 
Bauland  durch  Nichtbenutzung  Jahr  für  Jahr  seinen  Wert 
steigert. ')  Das  Baugewerbe  dagegen  ist  in  allen  seinen 
Unternehmungen,  soviel  die  Wohnungsproduktion  angeht, 
von  der  Bodenspekulation  abhängig. 

Diese  Abhängigkeit  des  Baugewerbes  ist  eine  kapi- 
talistische; sie  ist  bedingt  durch  die  Frage  der  Kapital- 
beschaffung und  auf  diese  Beziehungen  müssen  wir  unser 
Augenmerk  richten.  Der  Techniker  muß  sich  hier  —  mag 
es  ihm  auch  schwer  fallen  vertraut  machen  mit  den 
administrativen  Einrichtungen  für  den  Grundstücksverkehr; 
denn  Technik  und  Verwaltung  sind  hier  untrennbar  ver- 
knüpft. Die  Grundlage  für  die  Sonderstellung  der  Boden- 
spekulation wird  gebildet  durch  die  Einrichtungen  für  die 
Kapitalisierung  des  Bodens,  d.  i.  unser  Grundbuch-  und 
Hypothekenwesen. ')  Das  deutsche  Grundbuch  ist  nach 
der  formalen  Seite  das  vollendetste;  nach  der  materiellen 
Seite  aber  leistet  es  das  Gegenteil  dessen,  was  es  leisten 
sollte.  Unser  Grundbuchwesen  macht,  im  Gegensatze  zu 
dem  deutschen  Recht,  aus  dem  es  hervorgegangen  ist, 
keinen  Unterschied  zwischen  Boden  und  Bauwerk;  nur  nach 
dem  Range  der  Eintragung,  nicht  aber  nach  dem  Zweck 
und  der  Ursache  der  Verschuldung  werden  die  Hypothe- 
ken getrennt.  Ob  die  Belastung  für  produktive  Zwecke, 
für  die  Kapitalaufnahme  zum  Hausbau,  oder  ob  sie  ohne 
den  geringsten  produktiven  Zweck  für  eine  spekulative 
Verschuldung  erfolgt,  ist  heute  für  die  Eintragung  gleich- 
gültig. Durch  dieses  wirtschaftlich  verfehlte  System  ge- 
winnt der  Bodenspekulant  die  über  seine  eigentliche 
Tätigkeit  weit  hinausgehende  Verfügung  über  das 
Baugewerbe  und  die  Wohnungsproduktion. 

Der  Bodenspekulant  hat  die  erste  Stelle;  von  ihm  hängt 
es  ab,  unter  welchen  Bedingungen  er  für  die  Zwecke  der 
Bebauung  zurücktreten  und  wie  weit  er  für  die  Kapital- 
aufnahme Priorität  einräumen  will.  Nur  hierdurch  wird 
es  ihm  ermöglicht,  seine  hohen,  oft  nur  fiktiven  Gewinne 
zu  realisieren  und  die  Bautätigkeit  unter  seinen  Einfluß  zu 
bringen;  denn  nur  durch  die  Bebauung  wird  das  Gelände 
zu  Wert  gebracht.  Nach  der  privatwirtschaftlichen  Seite 
ist  dies  der  Kernpunkt  der  Parzellierungsfrage;  denn  an 
dieser  Stelle  findet  die  wirtschaftswidrige  Verkuppelung 
zweier  verschiedenen  Funktionen  statt,  des  Parzellierungs- 
geschäfts und  der  Bautätigkeit,  und  zwar  mit  dem  Erfolge, 
daß  dem  Bodenspekulanten  die  Verfügung  zufällt  über 
Werte,  die  er  nicht  geschaffen  hat,  und  für  deren  Ent- 
stehung seine  heutige  bevorzugte  Stellung  ein  schweres 
Hindernis  bildet.  Die  Reform  dieser  nach  jeder  Richtung 
unbefriedigenden  Zustände  ist  darin  zu  suchen,  daß  in  der 
grundbuchlichen  Behandlung  derBodenbelastung  wiederum, 
wie  dies  ursprünglich  der  Fall  gewesen  ist,  unterschieden 
wird  zwischen  Boden  und  Bauwerk,  in  dem  Sinne,  daß 
die  materielle  Belastung  des  Bodens  für  die  Zwecke  des 

')  Rheinische  Wohnverhältnisse  S.  41   u.   103. 

^)  Wegen  der  hier  nicht  zu  besprechenden  Einzelheiten  vgl.  meinen 
deutschen  Kapitalmarkt  S.  219  ff. 


Häuserbaus  getrennt  wird  von  der  spekulativen  und 
nicht  materiellen  Verschuldung.  Damit  würde  die  Boden- 
spekulation beschränkt  auf  ihr  wirtschaftlich  berechtigtes 
Gebiet  der  Bodenparzellierung  und  die  schädliche  Verbin- 
dung mit  der  Bautätigkeit  würde  gelöst;  die  notwendige 
Kapitalbeschaffung  für  den  Häuserbau  wäre  ermöglicht  und 
das  Baugewerbe  würde  unabhängig. 

In  zweiter  Linie  gilt  es,  die  Schabionisierung  in  der 
Bearbeitung  unserer  modernen  Bebauungspläne  zu  be- 
seitigen. Auch  hier  wird,  wie  ich  glaube,  uns  erst  das 
geschichtliche  Studium  der  älteren  Perioden  des  Städtebaus 
die  Einzelheiten  zeigen,  auf  die  es  ankommt.  Von  dem 
Mittelalter  haben  wir  auf  diesem  Gebiet  zunächst  zu  lernen; 
allerdings  muß  dabei  die  Gefahr  des  Historismus  und  der 
mechanischen  Nachahmung  vermieden  werden.  Die  Schei- 
dung der  Straßen  nach  Zweck  und  Bedürfnis  ist  der 
Grundsatz  von  dauerndem  Werte,  den  wir  aus  dem  mittel- 
alterlichen Städtebau  zu  entnehmen  haben.  Diesen  Grund- 
satz müssen  wir  jedoch  verbinden  mit  dem  Systeme  der 
planmäßigen  Anlage,  das  uns  der  landesfürstliche  Städte- 
bau gelehrt  hat.  Die  Individualisi-^rung  muß  Hand  in  Hand 
gehen  mit  der  heute  unvermeidlichen  —  Forderung  der 
planmäßigen  Regelung;  denn  dem  Belieben  des  einzelnen 
Grundbesitzers  können  wir  die  Bodenaufteilung  in  den 
Großstädten  nicht  mehr  überlassen.  Daß  unter  den  gegen- 
wärtigen Verhältnissen  zureichende  Lösungen  zu  erzielen 
sind,  zeigt  die  beifolgende  Skizze  (s.  Abbildung  3),  die  eine 
Bremer  Parzellierung  für  Arbeiterviertel  darstellt. 

Abb.  3 


Bremer  Parzellierung  für  Arbeiterviertel. 

Die  hier  durchgeführte  Einteilung  der  Straßen  und  der 
Grundstücke  darf  als  eine  sozial,  technisch  und  wirtschaft- 
lich befriedigende  bezeichnet  werden.  Wie  die  Bremer 
zeigt  auch  die  Rheinische  Parzellierung  günstige  und  ins- 
besondere für  das  schwierigste  Stück  unseres  Städtebaus, 
für  die  Kleinwohnung,  vorbildliche  Ergebnisse;  das  alte 
Dreifensterhaus  ist  in  den  rheinischen  Industriestädten  zu 
einem  Kleinwohnungsgebäude  umgeschaffen  worden,  das 
den  berechtigten  Anforderungen  an  ein  modernes  städtisches 
Miethaus  im  wesentlichen  genügt. 

Es  bedarf  für  unser  Bauwesen  nicht  so  sehr  des  Hin- 
weises auf  ausländische,  an  sich  schwer  auf  Deutschland 
übertragbare  Verhältnisse;  das  Studium  der  deutschen 
Städte  in  Vergangenheit  und  Gegenwart,  die  Untersuchung 
unserer  einheimischen  Einrichtungen  zeigt  uns  die  Rich- 
tung, in  der  sich  die  Reform  unseres  Städtebaus  zu  be- 
wegen hat. 


22 


DER  STÄDTEBAU 


EINFAMILIEN-WOHNHAUSER. 


Von  O.  GRÜNER,  Dresden. 


Im  Wohnungswesen  haben  uns  die  letzten  zehn  Jahre 
nach  zwei  Richtungen  erhebliche  Fortschritte  gebracht, 
die  an  vielen  Orten  gleichzeitig  zusammenwirken,  von 
denen  aber  jeder  für  sich  bedeutend  genug  ist,  um  sie  als 
Meilensteine  an  der  Kulturstraße  zu  bezeichnen.  Der  eine 
Fortschritt  bezieht  sich  auf  der  Befreiung  von  dem 
akademischen  Palaststile,  der  früher  auch  die  einfachste 
Bürgerhausarchitektur  beherrschte;  die  Wandlung,  die  sich 
auf  dem  Gebiete  der  Bauformen  des  Äußeren  und  Innern 
vollzogen  hat,  beschäftigt  noch  heute  alle  Architektur- 
blätter und  braucht  deshalb  hier  nicht  weiter  besprochen 
zu  werden.  Der  andere  Fortschritt  betrifft  die  Art  des 
Wohnens,  der  Bruch  der  Alleinherrschaft  der  Kasernen, 
die  Rückkehr  zum  Einfamilienwohnhaus  und  die  plan- 
und  gesetzmäßige  Erleichterung  der  Erbauung  von  Wohn- 
kolonien bei  großen  Städten.  Davon  ist  noch  lange  nicht 
genug  geschrieben  worden,  zum  Schreiben  noch  lange 
nicht  genug  Veranlassung  vorhanden.  Nach  den  Er- 
mittlungen des  Verfassers  —  über  die  er  in  Nr.  21  des 
Techn.  Gemeindeblatts  vom  Jahre  1900  berichtetete  — 
hatte  München  seit  1892  in  Gern,  Ludwigshöhe  und  Pasing 
sehr  viel  versprechende  Anfänge  mit  ,, Villenkolonien"  ge- 
macht; die  Berichte  über  diese  netten,  bequemen  und 
namentlich  auch  billigen  eigenen  Heims  erweckten  auch 
in  Dresden  bei  einer  Anzahl  Herren,  die  des  Kasernierungs- 
systems  müde  waren,  den  Wunsch  nach  einer  Wohnung, 
darin  sie  wirklich  ,,Herr  im  Hause"  sein  konnten  und  der 
Hinweis  des  Verfassers  auf  das  Schanzengelände  hinter  der 
Waldschlößchen-Brauerei,  das  damals  der  Bebauung  zu- 
geführt werden  sollte,  blieb  nicht  unbeachtet.  Der  Stadt- 
plan von  Dresden  läßt  den  mit  der  Lage  einigermaßen  Ver- 
trauten sogleich  deren  große  Vorzüge  erkennen.  Wenn 
auch  die  vom  Verfasser  nachdrücklich  empfohlene  Bei- 
behaltung des  Schanzenhügels  mit  seinen  anmutigen  Baum- 
kronen und  der  entzückenden  Rundsicht  nicht  durchdrang 
—  der  Sandberg  wird  jetzt  in  langsamer  Abfuhrarbeit  dem 
Boden  gleichgemacht  —  so  ist  doch  die  Umgebung  und 
Aussicht  noch  reizend  genug.  Der  Verkehr  mit  dem  Innern 
der  Stadt  ist  durch  die  elektrische  Straßenbahn,  die  vom 
Postplatze  weg,  an  der  Kolonie  dicht  vorbei  nach  „Weißer 
Hirsch"  und  Bühlau  führt,  sehr  erleichtert;  auch  die 
Dampfschiffe  bieten  Fahrgelegenheit. 

Das  Übersichtsblatt,  Abb.  b  auf  Tafel  13,  läßt  er- 
kennen, in  welcher  Weise  die  künftige,  vollständige  Be- 
bauung gedacht  ist;  die  Aufstellung  dieses  Planes  machte 
nur  um  deswillen  gewisse  Schwierigkeiten,  weil  er  über 
die  Grenze  des  Stadtgebiets  hinaus  auf  die  Loschwitzer 
Flur  hinübergreift;  sie  wurden  aber  durch  die  Unterstützung 
der  Regierungsbehörde  glücklich  überwunden.  Der  Lage- 
plan, Abb.  b  auf  Tafel  14,  zeigt  den  gegenwärtigen  Stand 
der  Bebauung;  dazu  ist  folgendes  zu  bemerken. 

Für  die  Bebauung  maßgebend  ist  das  Ortsgesetz  vom 
7.  November  1902,  insbesondere  dessen  §  8,  der  für 
Gruppenhäuser  u.  a.  folgendes  vorschreibt.  Sie  dürfen 
allgemein  bis  zu  50  m  Länge  erhalten,  größere  Längen 
aber,  wenn  sie  nur  aus  Einfamilienhäusern  bestehen,  nicht 
mehr  als  Erd-  und  Obergeschoß  und  ausgebauten  Dach- 
raum enthalten  und  mindestens  S'/a  m    seitlichen  Abstand 


innehalten.  Die  Ausführung  einer  Gruppe  muß  gleichzeitig, 
nach  einheitlichem  Plan  erfolgen.  §  6  bestimmt  außerdem, 
daß  auf  den  meisten  Bauflächen  6  m  Abstand  von  der 
Straße  (Vorgartentiefe)  einzuhalten  ist;  an  einzelnen 
Straßenzügen  (wo  aber  keine  Gruppenbauten  zulässig  sind) 
genügen  auch  4  und  5  m  Straßenabstand.  Nach  §  3  sollen 
die  Einfriedigungen  in  der  Regel  aus  Eisengitter  auf 
Steinsockel  bestehen;  glücklicherweise  herrscht  die  Aus- 
nahme von  dieser  Regel,  d.  h.  der  Holzzaun,  fast  allein 
vor.  §  5  verlangt,  daß  Gebäude,  die  von  allen  Seiten  ge- 
sehen werden,  auch  auf  allen  Seiten  architektonisch  aus- 
zugestalten sind,  eine  Forderung,  die,  so  selbstverständlich 
sie  erscheint,  sich  in  unseren  Vororten  doch  auch  als  ebenso 
notwendig  erweist.  §  5  behält  die  ästhetische  Beurteilung 
der  Neubaupläne  der  Baupolizei  vor;  den  Charakter  reiner 
Wohnungslage  endlich  verspricht  §  2  zu  schützen,  insofern 
er  Dampfkraftanlagen  und  gewerbliche  Anlagen  jeder  Art 
im  Plangebiet  ausschließt.  Kleine  Händler  und  Hand- 
werker werden  freilich  auf  die  Dauer  nicht  ganz  zu  ent- 
behren sein.  Was  die  Bildung  der  Einzelbauplätze  betrifft, 
so  läßt  Plan  b,  Tafel  14  erkennen,  daß  es  solche  mit  7,  9,  10, 
12,  18  und  20  m  Breite  und  30,  36,  40  und  43  m  Tiefe  gibt; 
eine  schätzungsweise  Rechnung  ergibt  etwa  80  qm  Grund- 
fläche auf  1  Kopf.  Die  Mehrzahl  der  im  Plane  dargestellten 
Häuser  ist  bereits  bezogen;  von  dem  Architekturcharakter 
der  Baufläche  4  geben  Tafel  13,  Abb.  a  und  Tafel  14,  Abb.  a, 
gute  Bilder,  die  ungefähr  vom  Standpunkt  y  bezw.  x  des 
Lageplans  zu  b,  Tafel  14  aus  aufgenommen  sind. 

Fast  gleichzeitig  mit  den  hier  geschilderten  Bemühungen 
um  Gründung  einer  Villenkolonie  in  Dresden-Neustadt 
hatten  auch  solche  für  Dresden-Altstadt  begonnen;  hier 
war  es  die  stadtseitige  Umgebung  des  nun  einverleibten 
Dorfes  Räcknitz,  die  man  zu  dem  Zwecke  ins  Auge  faßte 
(siehe  Tafel  15,  c).  Diese  Lage  gewährt  zwar  nicht  alle 
die  Vorteile  der  Waldschlößchenkolonie:  der  Wald  fehlt 
in  der  Umgegend  gänzlich;  die  Straßenbahn  endet  zur  Zeit 
(und  wohl  noch  für  lange)  beim  Bergkeller,  d.  h.  fast 
','2  km  unterhalb  der  Neubauten.  Dafür  stehen  diese  aber 
zunächst  dem  Höhenzuge,  der  als  Hauptlieferant  frischer 
Luft  für  Dresden  gilt;  auch  zeigte  der  frühere  Besitzer 
des  Baulandes  beim  Verkauf  viel  Entgegenkommen. 

Den  Bebauungsplan  für  diese  Ansiedlung  ersieht  man 
aus  Abb.  a  u.  b  (b  zeigt  die  Ausführung  von  Block  5)  — 
Tafel  15  —  auch  die  Parzellierung  ist  daraus  zu  erkennen. 
Die  Bauvorschriften  (Ortsgesetz  vom  16.  Dezember  1902) 
für  Gruppenhäuser  sind  hier  etwas  anders,  insofern 
solche  nach  §  14  zwar  an  allen  mehr  als  17  m  breiten 
Straßen  zugelassen  werden,  in  der  Regel  aber  nur  aus 
drei  Einzelhäusern  bestehen  sollen;  soweit  es  sich  nicht 
um  Einfamilienhäuser  handelt,  sollen  sie  nur  kleine 
Wohnungen  von  nicht  mehr  als  vier  nutzbaren  Räumen, 
Küche,  Vorraum  und  Zubehör,  in  jedem  Geschoß  enthalten. 
Die  Länge  ist  auch  hier  in  der  Regel  auf  50  m  beschränkt, 
die  Tiefe  darf  sich  aber  als  7'/^  m  breite  Vorlage  bis  auf 
18  m  erstrecken.  Die  Höhe  darf  drei  Geschosse,  ohne 
Dachausbau,  erreichen.  Die  Vorgartentiefe  soll  mindestens 
6  m  betragen  (an  der  20  m  breiten  Friedrich -Wilhelm- 
straße   hätten    die    Gebäude    an    die    Straßenflucht   gestellt 


23 


DER  STÄDTEBAU 


werden  dürfen);  der  seitliche  Abstand  von  der  Nachbar- 
grenze hat  (bei  Gruppenhäusern)  mindestens  lo  m  zu  be- 
tragen. Gegen  die  Errichtung  von  Gruppenbauten  an  der 
„nur"  15  m  breiten  Kulmstraße  wurden  anfänglich,  trotz  der 
beiderseitigen  6  m  tiefen  Vorgärten  und  obgleich  die  Gebäude 
nur  zweigeschossig  werden  sollten,  aus  §  14  des  Gesetzes 
obrigkeitliche  Bedenken  abgeleitet,  die  aber  dann  im  Inter- 
esse des  nützlichen  Unternehmens  fallen  gelassen  wurden. 
Die  Bebauung  kann  ja  auch  kaum  weiträumiger  gedacht 
werden,  als  Abb.  a,  Tafel  15  sie  darstellt;  die  schätzungs- 
weise Rechnung  (mit  6  Köpfen  auf  1  Familie)  ergibt  hier, 
einschl.  Straßenland,  für  die  Familie  durchschnittlich  829  qm, 
für  den  Kopf  135  qm.  Gewerbliche  Anlagen  sind  in  diesem 
Plangebiete  nur  auf  einer  mäßig  großen  Baufläche  (26)  zu- 
lässig; Anlagen,  die  unter  §  16  der  Gewerbeordnung  fallen, 
hohe  Schornsteine  erfordern  oder  anderweitig  lästig  fallen, 
sind  aber  (nach  §  2  des  Ortsges.)  auch  hier  ausgeschlossen. 
Der  Architekturcharakter  ist  hier  dem  der  Wald- 
schlößchenkolonie ähnlich,  da  die  meisten  Entwürfe  von 
demselben    Architekten    (Ernst  Kühn)   wie  dort  herrühren. 


Mit  diesen  beiden  Einfamilienansiedlungen  hat  nun 
endlich  auch  Dresden  angefangen,  berechtigten  Forde- 
rungen der  Neuzeit  Rechnung  zu  tragen.  Wenn  die  finan- 
zielle Seite  sich  dabei  auch  nicht  ganz  so  günstig  heraus- 
stellt, wie  z.  B.  in  München,  so  scheint  doch  keiner  der 
Teilnehmer  an  dem  Unternehmen  bisher  den  Schritt  bereut 
zu  haben;  es  ist  zu  hoffen  und  für  die  Gesundung  unsrer 
Wohnungsverhältnisse  jedenfalls  zu  wünschen,  daß  das 
Beispiel  hier  und  anderwärts  immer  mehr  Nachahmung 
finde  und  aus  den  noch  etwas  zaghaften  und  unsicheren 
Anfängen  sich  eine  Gewöhnung  im  Bau  des  Einfamilien- 
hauses entwickle,  wie  sie  z.  B.  Nordamerika  schon  längst 
besitzt.  Die  ungesuchte  Einfachheit  und  Natürlichkeit  des 
Äußern,  die  jetzt  noch  manchmal  zu  vermissen  ist,  wird 
sich  immer  mehr  von  selbst  einstellen,  je  mehr  solche 
Unternehmungen  mit  der  übelangebrachten  „Villentradition" 
brechen,  den  Charakter  des  Luxusbaus  ablegen  und  zu 
wirklichen  Bedürfnisbauten  werden.  Dem  wird  dann  auch 
die  Baugesetzgebung  in  Zukunft  noch  mehr  Rechnung 
tragen  müssen. 


DIE  GROSSSTADT  ALS  STADTEGRUNDERIN 


Von  A.  ABENDROTH,  Hannover. 


Es  entspricht  den  Tatsachen  und  klingt  doch  absurd, 
wenn  jemand  behauptet,  die  moderne  Großstadt  sei  eine 
Städtegründerin. 

Daß  ringsum  im  Interessenbereiche  jeder  größeren 
Stadt  neue  Ansiedelungen  entstehen,  die  jede  für  sich  ein 
kräftiges  Lebewesen  darstellen,  läßt  sich  nicht  ableugnen. 
Und  daß  unter  diesen  Ansiedlungen  nicht  wenige  sind, 
die  ohne  jeden  geschichtlichen  Vorgang  plötzlich  aus  dem 
Nichts  entstanden,  ist  ebenso  wenig  zu  bestreiten.  Es  sei 
nur  z.  B.  an  Friedenau  bei  Berlin  erinnert,  einen  der 
schönsten  und  wohlhabendsten  Vororte  Berlins  von  etwa 
16000  Einwohnern,  der  vor  30  Jahren  noch  häuserlose, 
ländliche  Feldmark  ohne  jeden  baulichen  Zusammenhang 
mit  den  zwar  angrenzenden,  aber  do/:h  immerhin  mehrere 
Kilometer  entfernten  Ortschaften  Schöneberg,  Wilmersdorf 
und  Steglitz  war.  Und  man  denke  ferner  nur  an  Wannsee, 
Schlachtensee,  Grunewald,  Birkenwärder,  Spindlersfelde 
usw.  usw.,  alles  Ortschaften,  die  durchaus  Neugründungen 
mitten  im  Felde  oder  im  Walde  sind.  Es  ist  nicht  über- 
trieben, wenn  man  behauptet,  daß  in  Deutschland  seit  1870 
durch  die  Einwirkung  der  Städte  wenigstens  ebenso  viele 
ganz  neue,  blühende  Ortschaften  entstanden,  als  inzwischen 
Jahre  vergangen  sind. 

Sich  mit  diesen  Neugründungen  näher  zu  befassen, 
ist  aber  nicht  der  Zweck  der  vorliegenden  Arbeit.  Man 
kann  von  ihnen  sagen,  sie  sind  ohne  das  Zutun  der  Städte, 
ja  meistens  sogar  geradezu  gegen  ihren  Wunsch  und  Willen 
entstanden  und  also  nicht  Schöpfungen  der  Großstadt, 
sondern  Wucherungen,  die  oft  genug  den  Charakter 
solcher  offen  zeigen,  indem  sie  dem  Körper  der  Stadt 
Kräfte  entziehen,  die  für  ihn  sehr  wichtig  und  notwendig 
sind. 

Wenn  wir  im  Nachstehenden  die  Großstadt  als  Städte- 
gründerin näher  ins  Auge  fassen  wollen,  so  denken  wir 
dabei    nicht    an    die  infolge    der    Großstadt    entstandenen 


Neusiedlungen,  sondern  wir  wollen  solche  betrachten,  die 
durch  die  Großstadt,  aus  ihrem  eigenen  Antriebe  heraus, 
ins  Leben  gerufen  werden  —  können,  denn  noch  sind  ja 
keine  vorhanden.  Wir  wollen  die  Großstadt  nicht  als 
unfreiwillige,  sondern  als  bewußte,  zweck-  und 
planmäßig  vorgehende  Städtegründerin  ansehen  und 
festzustellen  suchen,  wie  weit  eine  solche  an  sich 
durchaus  neue  Tätigkeit  des  Gemeindewesens  mög- 
lich und  ersprieslich  ist. 


Auf  dem  ersten  deutschenWohnungskongresse  zuFrank- 
furt a.  M.  im  Oktober  dieses  Jahres,  der  leider  ohne  jeden 
praktischen  Erfolg  verlaufen  ist,  trat  zum  erstenmale  eine 
Gesellschaft  in  die  breitere  Öffentlichkeit,  die  gewiß  noch 
recht  wenigen  bekannt  war  und  darum  vielleicht  auf  viele 
den  Eindruck  einer  sich  mit  Utopien  abquälenden  Vereini- 
gung unpraktischer  Schwärmer  machte.  Diese  Gesellschaft 
ist  die  „Deutsche  Gartenstadt-Gesellschaft",  die 
ihren  Sitz  in  Schlachtensee  (Berlin)  hat  und  durch 
Flugschriften  für  die  Gründung  neuer  Städte  wirbt,  die 
zum  Teil  nach  kommunistischem  Rezepte  neu  angelegt 
werden  sollen.  Der  Hauptgrundsatz  und  das  gesundeste 
an  diesen  Bestrebungen  ist  die  unbedingte  ,,Verstadt- 
lichung"  allen  Grund  und  Bodens  und  der  Aus- 
schluß jeglichen  Privateigentums  an  Land.  Um  den 
Standpunkt  der  Gartenstadt-Gesellschaft  genau  zu  kenn- 
zeichnen, seien  hierunter  die  ,, Thesen  zur  Wohnungs- 
und Ansiedlungsfrage"  wiedergegeben,  welche  die  Ge- 
sellschaft zum  Wohnungskongresse  1904  aufgestellt  hat. 

I.  Eine  durchgreifende  Lösung  der  Wohnungsfrage  ist  nur  im  Zu- 
sammenhang mit  einer  methodischen  Städtedezentralisation  und  plan- 
mäßigen Ansiedlungsbewegung  möglich. 

Das  Wohnungselend  ist  in  gleichem  Maße  die  Folge  einer  volks- 
wirtschaftlich   falschen    (jedenfalls    heute    nicht    mehr    zeitgemäßen)    Ver- 


24 


DER  STÄDTEBAU 


teilung  der  Bevölkerung  und  der  Gewerbetätigkeit  über  das  Land,  wie  die 
Konsequenz  eines  unzweckmäßigen  Bodenrechts. 

II.  Alle  fortschrittlichen  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der  Wohnungs- 
frage zielen  auf  eine  Beseitigung  der  Auswüchse  des  Einzeleigentums  an 
Grund  und  Boden  oder  dieses  Einzeleigentums  selbst  ab. 

Dies  gilt  in  gleicher  Weise  von  den  gesetzgeberischen  Bestrebungen 
wie  von  denen  der  Selbsthilfe. 

III.  Die  gesetzgeberischen  Bestrebungen  haben  den  Vorzug,  allen  zu 
Gute  zu  kommen,  sind  jedoch  durch  notwendige  Rücksichtnahme  auf 
zurückgebliebene  Teile  der  Allgemeinheit  nicht  in  der  Lage,  weitgreifende, 
örtlich  bereits  mögliche  Reformen  allgemein  zu  verwirklichen. 

Dies  trifft  gleichmäßig  für  die  Bemühungen  der  Gemeinden,  der 
Einzelstaaten  und  des  Reichs  zu. 

Das  Tempo  des  Fortschritts  wird  hier  zudem  durch  das  Gegen- 
gewicht mächtiger  feindlicher  Interessengruppen  verlangsamt. 

IV.  Die  Selbsthilfe  ist  den  gesetzgeberischen  Bestrebungen  gegenüber 
ein  Pionier  des  Fortschritts. 

Sie  vermag  wirtschaftliche  und  soziale  Neugestaltungen  zu  schaffen 
und  liefert  den  Tatsachenbeweis  für  die  Möglichkeit  ihrer  Verallgemeinerung. 
—  Sie  leistet  ein  qualitatives  Mehr,  als  die  Gesetzgebung  es  kann,  aber 
dies  im  allgemeinen  nur  für  wenige.  —  Eine  der  größten  Hemmnisse 
ihrer  Wirksamkeit  ist  die  Höhe  der  Grundstückspreise  in  Stadt  und  Vorort. 

Was  für  die  Selbsthilfe  gilt,  trifft  auch  für  die  Bestrebungen  sozialer 
Fürsorge  (gemeinnützige  Baugesellschaften)  zu. 

V.  Die  Gartenstadt  ist  berufen,  die  Vorteile  der  Selbsthilfe  größeren 
Kreisen  zugänglich  zu  machen. 

Sie  ist  als  große  gemeinnützige  Bau-  und  Terraingesellschaft  mit 
wichtigen  volkswirtschaftlichen  Aufgaben  zu   betrachten. 

VI.  Eine  Dezentralisation  der  Großstädte  muß  bestrebt  sein,  ge- 
schlossene Siedlungen,  d.  h.  neue  und  neugeartete  Stadteinheiten  zu 
schaffen. 

Nur  solche  können  in  zweckmäßiger  Form  den  vielgestalteten  Be- 
dürfnissen städtischer  Gewerbetätigkeit  auf  Arbeitsangebot,  Absatzmarkt 
und  Fühlung  mit  Nebengewerben  gerecht  werden,  sowie  grundlegende 
Anforderungen  auf  Bildung  und   Geselligkeit  erfüllen. 

VII.  Nur  auf  Grund  und  Boden,  der  möglichst  zum  landwirtschaft- 
lichen Nutzungswert  erworben  wird  und  genossenschaftliches  Eigentum 
der  Gesamtheit  seiner  Bewohner  bleibt,  ist  eine  wirklich  durchgreifende 
Wohnungsreform  und  eine  wahrhaft  hygienische  und  ästhetische  Stadt- 
gestaltung möglich. 

Nur  hier  sind  auch  zwei  neue  notwendige  in  der  Gartenstadt  ver- 
körperte Elemente  der  Städtebautechnik  -  Planmäßigkeit  und  Größen- 
beschränkung   der    Zahl    und    Ausdehnung    nach    von    Beginn    an    zu 

erreichen. 

VIII.  Neugründungen  von  Städten  vollkommener  Art  im  Sinne  der 
Gartenstadt  begegnen  nicht  größeren  Schwierigkeiten  als  eine  fortschritt- 
liche Stadtreform  und  Stadterweiterung. 

Die  Höhe  der  Bodenpreise  und  feindhche  Interessen  sind  letzteren 
starke  Hemmnisse.  Diese  sind  nicht  geringer  einzuschätzen  als  ein  etwaiger 
Mangel  an  privater  und  genossenschaftlicher  Initiative,  wie  sie  die  Garten- 
stadt verlangt.  Der  Entwicklungsgrad  unserer  Technik,  unserer  Verkehrs- 
verhältnisse und  Verständigungsmittel  sichert  für  Neugründungen  einen 
Ausgleich  der  etwaigen  günstigeren  Lage  bestehender  Städte. 

IX.  Die  Gartenstadt  ist  die  zweckentsprechendste  Form  einer  Lösung 
der  Wohnungsfrage  und  der  Städtedezentralisation  im  Bereich  der  Selbst- 
hilfe und  erschließt  zu  gleicher  Zeit  neue  Horizonte  für  Industrie  und 
Landeskultur.  Sie  ist  berufen,  zu  einer  Aufteilungsart  des  Landes  zu 
werden  und  große  volkswirtschaftliche  Segnungen  anzubahnen.     Denn: 

a)  Der  industrielle  Unternehmer  findet  in  der  Gartenstadt  die  günstigste 
Lösung  der  Raum-  und  Transportfrage  (Anschlußgeleise,  einstöckiger 
Fabrikbau  etc.)  bei  bedeutender  Ersparnis  an  der  Werkstattmiete;  der 
industrielle  Arbeiter  wohnt  billiger  und  gesunder  und  wird  dadurch  als 
Produzent  leistungsfähiger  und  als  Konsument  kaufkräftiger.  Beides 
kommt  wieder  der  Gesamtindustrie  zugute,  für  die  sich  ein  heimatlicher 
Markt  von  ungeahnter  Ausdehnungsfähigkeit  und  großer  Sicherheit  er- 
schließt. 

b)  Die  Landwirtschaft  auf  den  Geländen  und  in  der  Umgebung  der 
Gartenstädte    gewinnt    für    ihren  Absatz    alle  Vorteile    eines    kaufkräftigen 


Nahmarkts  und  für  ihre  Produktion  billige  Dungstoffe  sowie  Anschluß  an 
die  Transporteinrichtungen  und  Kraftzentralen  der  Stadt  für  Hof  und  Feld, 
ohne  die  eine  arbeitssparende  Produktion  sowie  eine  intensive  Kultur  nicht 
möglich  ist. 

c)  Die  Gesamtvolkswirtschaft  gewinnt  eine  ungleich  nähere  und 
engere  Verbindung  zwischen  Landwirtschaft  und  Gewerben,  durch  die  ein 
Zwischenhandel,  soweit  er  unwirtschaftlich  ist,  erspart  wird. 

X.  Wie  alle  wirtschaftlichen  und  sozialen  Neuerungen  ist  das  Problem 
der  Gartenstadt  endgültig  nur  durch  das  Experiment  zu  lösen. 

Die  technischen,  wirtschaftlichen  und  sozialen  Vorbedingungen  sind 
für  ein  solches  gegeben.  England,  das  Ursprungsland  dieser  Bewegung, 
hat  bereits  mit  seinem  ersten  großen  Experiment  begonnen. 

Diese  Leitsätze  sind  nicht  einfach  aus  der  Luft  gegriffen, 
sondern  der  geistige  Niederschlag  einer  jahrelangen  ein- 
gehenden Beschäftigung  mit  dem  Gegenstande  und  ein 
Auszug  aus  der  Fülle  der  Broschüren  und  Flugschriften, 
welche  der  Verwirklichung  des  gesteckten  Zieles  gewidmet 
waren. 

Die  Geschichte  der  Gartenstadt-Bestrebungen,  soweit 
sie  einen  fest  umgrenzten  Charakter  haben,  beginnt  mit 
Theodor  Fritsch's  „Die  Stadt  der  Zukunft",  Leipzig  1895, 
und  dem  Begleitschreiben  dazu  „Die  neue  Gemeinde". 
Die  1898  von  einem  Berliner  Syndikate  aufgenommenen 
Fritschschen  Anregungen  vermochten  aber  in  Deutschland 
lange  keinen  Freund  zu  gewinnen.  Erst  nachdem  der 
Engländer  Ebenezer  Howard  in  seinem  eingehenden 
Buche  ,, Garden  eitles  of  to  morrow",  London,  Swen  Sonnen- 
schein &  Co.,  1898,  die  deutschen  Ideen  aufgenommen  und 
in  einem  großen  Kreise  einflußreicher  und  vermögender 
Männer  Freunde  dieser  Ideen  gefunden  hatte,  welche  die 
ersten  Gartenstadt-Vereinigungen  ins  Leben  riefen,  erst 
darnach  konnte  in  Berlin  eine  deutsche  Gartenstadt-Gesell- 
schaft zu  Stande  kommen. 

Während  aber  in  England  bereits  ,,the  first  garden 
city",  die  erste  Gartenstadt,  nach  dem  —  übrigens  sehr 
verbesserungsfähigen  —  Plane  der  Londoner  Architekten 
Barry  Parker  &  Raymond  Unwin  (vgl.  Tafel  16)  in  der 
Feldmark    der    Ortschaft    Norton,     60    km    nördlich    von 


London,  im  Entstehen  begriffen  ist,  muß  sich  die  deutsche 
Gesellschaft  noch  mit  der  bloßen  Propaganda  begnügen  und 
dieses  Schicksal  mit  den  amerikanischen,  französischen, 
niederländischen    usw.     Gesellschaften    gleichen     Namens 


25 


DER  STÄDTEBAU 


teilen.  Es  ist  eben  außerordentlich  schwer,  genügend  viele, 
zugleich  einflußreiche  und  vermögende  Männer  zusammen 
zu  kriegen,  die  Verständnis  für  die  Aufgabe  und  Lust 
haben,  sich  mit  eigenen  Unternehmungen  an  ihrer  Lösung 
zu  beteiligen. 

Ich  will  hier  auf  die  sorgfaltigen  volkswirtschaftlichen, 
sozialen  und  ethischen  Begründungen  nicht  weiter  eingehen, 
auf  welche  die  Gartenstadt-Gesellschaft  ihre  Bestrebungen 
stützt,  sondern  ich  will  versuchen,  einen  ebenso  nahe- 
liegenden, wie  meines  Erachtens  leicht  zu  betretenden 
Weg  vorzuschlagen,  der  das  gleiche  Ziel  verwirklicht  und 
den  bestehenden  Großstädten  die  Möglichkeit  gibt, 
eine  gründliche  Wohnungsreform  und  zugleich 
ganz  neue  Absatzgebiete  zu  erreichen.  In  meinen 
Darlegungen  werde  ich  wiederholt  auf  die  Veröffent- 
lichungen der  Deutschen  Gartenstadt  -  Gesellschaft  und 
geistesverwandter  Autoren  zurückgreifen  müssen  und  auf 
diese  Weise    deren    bisherige  Pionierarbeiten    eingehender 

würdigen.  ,  , 

* 

■  In  fast  allen  Großstädten  klagt  man  über  ein  Zurück- 
ebben des  Zuzuges  auf  das  flache  Land  und  namentlich 
darüber,  daß  die  größeren  Industriebetriebe  die  Stadt  ver- 
lassen und  weit  ab,  dort,  wo  Eisenbahn-  und  Schiffahrts- 
anschluß es  ermöglichen,  neue  Unternehmungen  ins  Leben 
rufen,  bei  denen  auch  die  Beamten  und  Arbeiter  des  Be- 
triebes in  seiner  unmittelbaren  Nähe  angesiedelt  zu  werden 
pflegen.  Daß  der  wesentlichste  Grund  zu  dieser  Rückwärts- 
bewegung in  dem  stetig  wachsenden  Bodenpreise  und  den 
ebenso  stetig  steigenden  Mieten  und  Lebensunterhaltskosten 
zu  suchen  ist,  darüber  sind  sich  die  Gelehrten  überall 
einig;  aber  es  besteht  noch  gar  keine  Einigkeit  darüber,  wie 
man  diesen  Notständen  mit  dauerndem  Erfolge  entgegen- 
wirken könne.  Schon  1893  hat  der  Berliner  Industrielle 
Heinrich  Freese  in  seinem  Aufsatze  ,, Wohnungsnot  und 
Absatzkrise"  (Konrads  Jahrbücher)  nachgewiesen,  daß 
auf  den  großstädtischen^.Industriearbeiter,  wobei 
unter  Arbeiter  hier  auch  der  Arbeitgeber  mit- 
gemeint |ist,  eine  Bodenrente  von  jährlich  je 
153  Mark  kommt. 

Bekanntlich  versteht  man  unter  „Bodenrente"  den 
Aufwand,  den  allein  die  Benutzung  des  Grund  und  Bodens 
an  Jahreszinsen  macht.  Wenn  also  ein  Wohnhaus- 
grundstück 100000  Mark  kostet,  wovon  auf  die  Gebäude 
70000  Mark  entfallen,  so  sind  die  Zinsen  der  für  das 
eigentliche  Bauland  übrigbleibenden  30  000  Mark  die 
Bodenrente,  also  bei  5%  jährlich  1500  Mark  und,  wenn 
30  erwerbsfähige  Personen  im  Hause  wohnen,  auf  den  Kopf 
50  Mark  jährlich.  Für  alle  Erwerbsmenschen  kommen  zu 
dieser  Wohnungs-Bodenrente  noch  die  Beträge  gleicher 
Art,  die  aufzubringen  sind  für  die  Räume,  in  denen  die 
„Arbeiter"  ihrer  Beschäftigung  nachgehen,  d.  h.  z.  B.:  be- 
trägt die  Bodenrente  einer  Fabrik  von  99  Angestellten  und 
dem  Fabrikanten,  also  von  100  ,, Arbeitern",  jährlich 
10000  Mark,  so  kommen  auf  den' Kopf  100  Mark  Rente 
dafür,  daß  die  Gelegenheit  zum  Arbeiten  in  der  betreffen- 
den Fabrik  vorhanden  ist,  '  mithin  für  den  Arbeiter  ein- 
schließlich seiner  Wohnungsbodenrente  insgesamt  150  Mark 
auf  den  Kopf  und  das  Jahr. 

Da  der  größte  Teil  dieser  nie  sich  tilgenden  Boden- 
rente in  der  Regel  den  Zinseinnahmen  des  ursprünglichen 
Grundbesitzes  aus  dem  Gewinne  entspricht,  den  er  bei  Ver- 


kauf seines  Landes  für  Bauzwecke  gehabt  hat,  und  diese 
Zinseinnahmen  in  den  überwiegend  meisten  Fällen  nur  zu 
verschwindend  kleinen  Teilen  in  Umlauf  gebracht,  meistens 
vielmehr  zum  Kapital  des  betreffenden  Grundspekulanten 
geschlagen  wurden,  so  ist  die  Bodenrente  ein  Betrag,  der 
die  Masse  auf  das  Furchtbarste  zu  gunsten  einer  zweck- 
losen Kapitalanhäufung  an  ganz  vereinzelten  Sammelstellen 
drückt.  Es  ist  ganz  klar,  daß  eine  so  gewaltige  Rente  auf 
einen  Kopf  in  erster  Linie  alle  diejenigen  treffen  muß,  die 
aus  Industrie,  Handel  und  Gewerbe  unmittelbar  ihren 
Lebensunterhalt  bestreiten,  und  ebenso  klar  wird  es  sein, 
daß  alle  diese  bewußt  oder  unbewußt  darnach  hindrängen, 
dieser  Rente  zu  entfliehen  oder  sie  doch  möglichst  gering 
zu  machen. 

Der  Arbeitnehmer  drängt  den  Arbeitgeber,  der  ohnehin 
in  den  Großstädten  nach  Freeses  Berechnungen  schon 
40 '/o  des  sonstigen  Reingewinns  für  Fabrik-  und  Werk- 
stättenmiete verausgaben  muß,  und  der  Arbeitgeber  weiß 
sich  schließlich  nur  dadurch  zu  helfen,  daß  er  der  auch 
sonst  für  seinen  Betrieb  mit  allen  möglichen  Teuerungen 
und  Unbequemlichkeiten  verbundenen  Stadt  entflieht,  sich 
weit  draußen,  wo  er  dicht  an  Eisenbahn  oder  Kanal  liegt  und 
nur  eine  ganz  geringe  Bodenrente  zu  tragen  hat,  ansiedelt 
und  seine  Arbeiter  mit  billigen  Wohnungen  und  den 
mancherlei  kleinen  Annehmlichkeiten  des  Landlebens  nach 
sich  zieht.  Diese  Erscheinungen  werden  immer  häufiger 
und  können  auch  im  Interesse  der  Industrie  gar  nicht 
häufig  genug  werden.  Die  großen  Städte  aber  fühlen  sich 
dadurch  beunruhigt  und  bemühen  sich  auf  das  eifrigste, 
durch  meines  Erachtens  oft  ganz  verkehrte  Mittel  die 
abziehende  Industrie  festzuhalten.  Ich  bin  nun  der 
Ansicht,  daß  die  großen  Städte  es  in  der  Hand 
haben  oder  doch  wenigstens  leicht  in  die  Hand 
bekommen  können,  sich  den  Segen  der  Industrie, 
wenn  nicht  unmittelbar,  so  doch  mittelbar  zu 
erhalten  und  der  Industrie  mit  ihrer  Arbeiter- 
schaft ganz  wesentliche  Erleichterungen  zu  ver- 
schaffen, wenn  die  Stadtverwaltungen  die  Bestre- 
bungen der  Gartenstadt-Gesellschaften  zu  ihren 
eigenen  machen  und  die  Verwirklichung  dieser 
Bestrebungen  auf  Stadtkosten  und  zum  Stadtwohle 
ermöglichen.  Und  das  kann  meines  Erachtens  folgender- 
maßen geschehen. 

»  » 

• 

Wenn  man  in  ein  ruhiges  Gewässer  einen  Stein  wirft, 
dann  bilden  sich  konzentrische  Wellenringe,  die  nach 
außen  hin,  dem  Mittelpunkte  abgekehrt,  von  Ring  zu 
Ring  immer  größer  werdende  Abstände  zeigen.  Wo  sich 
eine  Landzunge  ihnen  entgegenstreckt,  da  brechen  sich  die 
Wellenringe  in  einer  mehr  oder  minder  kräftigen  Brandung, 
ziehen  sich  aber  an  den  Seiten  der  Zunge  hin  weiter,  bis 
sie  sich  allmählich  in  die  Weite  der  Wasserfläche  mit  den 
ungebrochenen  Ringteilen  verlieren.  Je  weiter  die  Ringe 
vom  Mittelpunkte  entfernt  sind,  um  so  schwächer  und 
weniger  bemerkbar  erheben  sie  sich  über  den  Wasserspiegel. 
Genau,  wie  mit  diesen  Ringen,  verhält  es  sich  mit  den 
Preisen  des  Grund  und  Bodens  in  einer  Stadt.  In  ihrem 
Kerne  sind  scharf  sich  von  einander  abhebende,  in  ihrer 
Höhe  verschiedene  Bodenpreise,  und  nach  außen  hin,  aus 
der  eigentlichen  Stadt  hinaus,  werden  die  Erhebungen  über 
den  landwirtschaftlichen  Wert  geringer  und  die  Ringflächen 
gleicher   Preise    breiter    und  ausgleichend.     Nur  dort,    wo 


26 


DER  STÄDTEBAU 


die  Vororte  mit  Hilfe  der  Chausseen  ihre  „Landzungen" 
in  die  Stadt  hineinstrecken,  dort  an  den  Chausseen  entlang 
sind  „Preisbrandungen",  die  dem  Bilde  im  Inneren  der 
Stadt  näher  kommen.  Je  dichter  die  nach  den  Außenorten 
führenden  Landstraßen,  die  Radialen,  einander  näher 
liegen,  um  so  mehr  werden  die  Preise  der  zwischen 
ihnen  befindlichen  Bodenflächen  denjenigen  der  Innen- 
stadt gleichen,  und  nur  dort,  wo  sich  weite  Bögen  von 
einer  Radialen  zur  anderen  spannen,    wird  das  Land  den 


landwirtschaftlichen  Charakter  bewahren  und  die  Fläche 
des  Gewohnten  zeigen.  Diese,  wie  man  richtig  sagt, 
„vom  Verkehr  seitabgelegenen"  Flächen  haben  so  lange 
für  das  großstädtische  Spekulantentum  wenig  oder  nur 
geringen  Reiz,  als  sie  noch  nicht  „erschlossen"  sind,  d.  h. 
als  von  der  Stadt  her  noch  keine  Straßenverbindungen 
radialer  oder  ringförmiger  Natur  geplant  und  im  Fest- 
setzungsverfahren gemeindeseitig  für  die  Zukunft  fest- 
gelegt sind.  (Fortsetzung  folgt  in  Heft  3.) 


KLEINE  MITTEILUNGEN. 


Der  erste  Bürgermeister  hat  uns  einen  Auszug  aus  den  VERHAND- 
LUNGEN DER  STADTVERORDNETEN- VERSAMM- 
LUNG ZU  GELSENKIRCHEN  am  i.  Dezember  v.  J.  übersandt, 
aus  denen  hervorgeht,  daß  die  heute  nach  Zusammenschweißung  mit 
mehreren  Nachbargemeinden  auf  rund  143  000  Einwohner  angewachsene 
Industriestadt  sich  günstigerer  hygienischer  Zustände  zu  erfreuen  habe, 
als  das  in  dem  bekannten  Strafverfahren,  das  sich  gegen  die  Direktoren 
des  Wasserwerkes  gerichtet  hatte,  von  Herrn  Professor  Emmerich  schrifthch 
erstattete  Gutachten  Glauben  machen  wolle.  Kellerwohnungen  und  Hinter- 
häuser seien  völlig  vermieden,  Hausgärten,  namentlich  in  den  Arbeiter- 
kolonien, vielfach  dargeboten,  viele  Straßen  mit  insgesamt  12  000  Bäumen 
bepflanzt.  Dazu  kämen  vier  Volksgärten  mit  im  Ganzen  42  ha  Fläche; 
zwei  weitere  seien  geplant.  Die  Sterblichkeitsziffer  betrage  20,2  auf  1000, 
stehe  also  zwischen  denen  von  Köln  und  Coblenz  mit  19,6  bezw.  20,5. 
Höhere  Ziffern  weisen  auf:  Duisburg  und  Meiderich  je  21,0,  Eschweiler  21,1, 
Kalk  21,4,  Oberhausen  21,9,  Bochum  22,2,  Hamm  22,4  und  Neuß  24,6. 
Unglücklich    sei    nur    die    tiefe    Lage    des    Stadtgebietes,    die    lange    Zeit 


hindurch  die  Malaria  sich  habe  einnisten  lassen.  Doch  diese  sei  —  dank 
den  von  der  Industrie  geschaffenen  Abwässerungseinrichtungen  usw.  die  auch 
einen  Schutz  gegen  Überschwemmungen  gegeben  haben,  jetzt  verschwunden. 
Schwierig  bleibe  aber  noch  immer  die  Entwässerung,  stellenweise  in  er- 
höhtem Maaße  infolge  der  Bodensenkungen  durch  den  Bergbau.  Ver- 
schiedene Stadtteile  seien  trotzalledem  kanalisiert  —  eine  umfassendere 
Kanalisation  habe  jedoch  erst  nach  der  Eingemeindung  der  Nachbarorte 
ins  Auge  gefaßt  werden  können  und  sei   gegenwärtig  in  Vorbereitung. 

Zur  AUSGESTALTUNG    DES    ANLAGENPLATZES    AN 
DER  VALPICHLERSTRASSE  IN  MÜNCHEN  tragen  wir 

nach  (vergl.  Heft  i),  daß  die  ganze  Anlage  —  ein  Teil  des  Lasne'schen 
Baulinienentwurfes  für  die  Umgebung  der  Westendstraße  in  München  — 
inzwischen  endgültig  genehmigt  worden  ist;  die  plangemäße  Ausführung 
soll  durch  Servitutbestellung  zu  Gunsten  der  Stadtgemeinde  sichergestellt 
werden.  Die  Pläne  sind  im  Auftrage  der  „Terraingesellschaft  München- 
Friedenheim*'   aufgestellt  worden. 


STRASSENBEFESTIGUNG  MIT  MAKADAM.  Nach  den 
bisherigen  Erfahrungen,  die  die  Stadt  Kottbus  seit  einer  Reihe  von 
Jahren  mit  dieser  Befestigungsart  gemacht  hat,  muß  als  erwiesen  ange- 
sehen werden,  daß  es  für  Straßen  mit  minder  starkem  Verkehr  die 
billigste  und  geeignetste  ist.  Vor  dem  Asphaltbelage  hat  es  den  Vorzug 
der  Billigkeit  und  der  rauheren  Oberfläche  voraus.  Selbst  bei  andauerndem 
Regenwetter  ereignen  sich  daher  nicht  die  gefürchteten  Unfälle  der  Zug- 
tiere und  Fußgänger,  die  beim  Asphaltbelage  eine  ständige  Erscheinung 
sind.  Ein  weiterer  Vorzug  ist  noch,  daß  auch  die  größte  Hitze  keinerlei 
Einwirkung  auf  die  Makadamstraße  hat  und  nicht  die  üblen  Dünste  auf- 
steigen läßt,  wie  sie  den  sonnendurchglühten  asphaltierten  Großstadtstraßen 
eigentümlich  sind.  Kottbus  hat  eine  Anzahl  Straßen  aufzuweisen,  die 
je  nach  dem  Stande  der  Technik  in  der  Herstellung  des  Makadam  mehr 
oder  minder  gelungene  Versuche  in  dieser  Befestigungsart  darstellen.  Der 
Makadam  wird  in  der  Weise  hergestellt,  daß  auf  dem  eingeebneten  und 
mit  Bordschwellen  eingefaßten  Straßengrund,  in  dem  die  erforderlichen 
Regendurchlässe,  Kanalisationsleitung  usw.  vorgerichtet  sind,  eine  schwach 
angefeuchtete  Mischung  von  Grünsteinschlag  und  Zement  geschüttet  und 
festgestampft    wird.      Auf    diese    Unterlage    wird    eine    ähnliche  Mischung 


unter  Verwendung  von  Wasser  mit  eisernen  Bolzen  unter  dem  Drucke 
schwerer  eiserner  Träger,  die  gleich  einer  Schablone  das  Profil  der 
Straße  bestimmen,  festgestopft.  Diese  eiserne  Schablone  rückt  durch  eine 
besondere  Zugvorrichtung  je  nach  Fortschreiten  der  Arbeit  vor.  Es 
erübrigt  sich  dann  nur  noch  mit  flachen,  bolzenartigen  Werkzeugen  die 
Oberfläche,  die  bereits  bedeutende  Festigkeit  erlangt  hat,  zu  glätten  und 
nach  leichtem  Abtrocknen  mit  Sand  zu  bestreuen.  Dieser  ist  dann  einige 
Zeit  feucht  zu  halten,  um  eine  gleichmäßige  und  schnelle  Erhärtung  der 
Zementmischung  zu  ermöglichen.  Nach  einigen  Wochen  ist  die  Masse 
derartig  erhärtet,  daß  ein  Aufschlagen  nur  unter  großer  Kraftaufwendung 
erfolgen  könnte.  Die  ersten  Versuche  zur  Herstellung  des  Makadams  vor 
Jahren  führten  allerdings  zu  nicht  ganz  befriedigenden  Ergebnissen.  Die 
Mischung  des  verwendeten  Materials  wurde  anfangs  mit  der  Hand  vor- 
genommen und  blieb  unregelmäßig;  eine  Folge  davon  waren  kleinere 
und  größere,  wenn  auch  nicht  stark  hervortretende  Vertiefungen  der 
Oberfläche  der  Straße.  Auch  bildeten  sich  infolge  des  Temperaturwechsels 
bald  nach  dem  Abtrocknen  der  Straße  quer  verlaufende  Risse.  Diesem 
Uebelstande  half  man  dadurch  ab,  daß  der  Unternehmer  auf  Rat  des 
Stadtbaurats  Bachsmann-Kottbus  in  Abständen  von  15 — 18  m  Temperatu' 


27 


DER  STÄDTEBAU 


fugen  quer  über  die  Straßenfläche  einfügte  und  diese  mit  einer  Teer- 
pappenschicht ausfüllte.  Durch  gleichmäßigere  Mischung  des  Zements 
mit  dem  Grünsteinschlag  in  besonders  zu  diesem  Zweck  gearbeiteten 
Maschinen  ließ  sich  auch  eine  völlig  gleichmäßige  Oberfläche  erzielen. 
Eine  Versuchsstrecke,  die  ein  Jahr  lang  den  regelmäßigen  Straßenbahn- 
verkehr aushalten  mußte,  soll  völlig  unbeschädigt  geblieben  sein. 

Auf  dem  VIERTEN  PREUSSISCHEN  STÄDTETAGE  leitete 
der  Berichterstatter  über  das  „Fluchtliniengesetz  und  des  damit  in  Ver- 
bindung stehenden  Enteignungsgesetzes",  Oberbürgermeister  Wilms-Posen, 
seine  Ausführungen  mit  dem  Hinweise  ein,  daß  im  Bebauen  der  Städte 
eine  unbeschränkte  Freiheit  zum  allgemeinen  Wohle  nicht  herrschen  könne. 
Die  sich  darauf  beziehenden  Bestimmungen  fasse  das  Fluchtliniengesetz 
zusammen,  dessen  Umgestaltung  jedoch  das  dringende  Bedürfnis  der  Ge- 
meinden sowohl  als  auch  die  zweckmäßige  Verwertung  und  Bebauung  des 
Grundbesitzes  erfordern.     Dafür  stellte  er  folgende  Leitsätze  auf: 

1.  Das  Recht  der  Zusammenlegung  und  der  Zonenenteignung  ist  ge- 
setzlich so    zu    regeln,    daß  es    durch  Ortsstatut    eingeführt    werden  kann. 

2.  Fluchtlinien  können  auch  festgesetzt  werden  für  Plätze,  die  für 
öffentliche    Gebäude   (Kirchen,    Schulen,    Museen  usw.)    vorgesehen    sind. 

3.  Die  rückwärtige  Baufluchtlinie  ist  ortspolizeilich  bezw.  gesetzlich 
zu  regeln. 

/(.  Fluchtlinienpläne  für  Grenzgebiete  müssen  spätestens  bis  zur  ersten 
Offenlegung  der  benachbarten  Gemeinde  zur  Äußerung  mitgeteilt  werden. 
Erhebt  die  Nachbargemeinde  Einwendungen,  so  sind  auch  deren  Interessen 
mit  zu  berücksichtigen. 

5.  Die  Aufnahme  allgemeiner  Grundsätze  für  den  Bebauungsplan  in 
das  Fluchtliniengesetz  ist  zweckmäßig,  die  Aufnahme  in  ein  allgemeines 
Baugesetz  ist  jedoch  vorzuziehen. 

6.  Den  Gemeinden  ist  die  Möglichkeit  zu  geben,  auf  eine  architek- 
tonische Ausgestaltung  des  Straßenbildes  hinzuwirken. 

7.  Ausnahmen  vom  Bauverbot  an  nicht  fertigen  Straßen  sowie  über  die 
Fluchtlinie  hinaus  sind  nur  mit  Zustimmung  des  Gemeindevorstandes  zulässig. 

8.  Das  Verbot  des  Bauens  an  nichtfertigen  Straßen  ist  auszudehnen 
auf  Gebäude  zum  Aufenthalt  von  Menschen,  ebenso  über  die  Fluchtlinie 
hinaus  auf  Einfriedigungen  mit  Fundament. 

9.  Es  entspricht  der  Billigkeit,  daß  über  Einwendung  von  öflentlichen 
Behörden  gegen  den  Bebauungsplan  in  einem  geordneten  Verfahren  ent- 
schieden wird. 

10.  Auch  auf  Grund  älterer,  vor  dem  Gesetz  von  1875  gültiger  Flucht- 
linien soll  den  Gemeinden  das  Enteignungsrecht  des  Straßenlandes  zustehen. 

11.  Das  Verhältnis  der  endgültigen  zur  vorläufigen  Baubeschränkung 
ist  zu  klären.     Die  Wirkungen  des  letzteren  sind  festzulegen. 

12.  Der  Wert  der  zu  enteignenden  Fläche  soll  nach  der  Zeit  des 
Antrags  der  Gemeinde  auf  Festsetzung  der  Entschädigung  bemessen  werden. 
Der  Standpunkt  der  neueren  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts,  Ent- 
scheidungen Band  53,  Seite  133  und  406,  kann  jedenfalls  für  unbebaute 
Grundstücke  beibehalten  werden  und  entspricht  mehr  der  Billigkeit  als  die 
Bemessung  der  Entschädigung  nach  dem  Wert  zur  Zeit  der  Fluchtlinien- 
feststellung. 

13.  Bei  Teilenteignung  muß  die  Gemeinde  das  Recht  haben,  Ab- 
tretung des  Grundstücks  zu  fordern,  wenn  es  nicht  bebauungsfähig  bleibt, 
oder  wenn  eine  Entschädigung  wegen  relativen  Minderwerts  gefordert 
wird.  Wenn  ein  Gebäude  angeschnitten  und  deshalb  eine  Entschädigung 
für  die  Restteile  verlangt  wird,  so  erstreckt  sich  die  Enteignung  nur  auf 
diese  Gebäudeteile,  nicht  auch  auf  den  Grund  und  Boden  unter  ihnen. 
Der  Mehrwert  des  RestgrundstUckes  infolge  der  Straßenanlage  ist  auf  einen 
etwaigen  Minderwert  anzurechnen,  jedoch  nicht  auf  die  Entschädigung  für 
die  entzogene  Fläche. 

14.  Es  muß  die  Möglichkeit  geschaffen  werden,  nur  Teile  des  in  die 
Straße  fallenden  Grund  und  Bodens  zur  enteignen,  um  bebaute  Flächen 
auszuschließen.  Bei  Straßenverbreiterungen  und  Straßendurchbrüchen  ist 
die  Möglichkeit  des  Überbauens  in  geeigneten  Fällen  auf  Antrag  der  Ge- 
meinde oder  des  Eigentümers  zu  gewähren  und  bei  Bemessung  der  Ent- 
schädigung zu  berücksichtigen. 

15.  Der  Begriff  der  nichthistorischen  Straße  im  Sinne  des  Bauverbots 
(§  12)  und  der  Erhebung  der  Anliegerbeiträge  (§  15)  bedarf  der  näheren 
Klarstellung. 


16.  Die  Befugnis  des  Bauverbotes  muß  auch  für  solche  Teile  des 
Gemeindebezirkes  gelten,  für  welche  Fluchtlinien  noch  nicht  vorgesehen 
sind. 

17.  Es  ist  zu  prüfen,  ob  neben  dem  bisherigen  Verteilungsmaßstab 
für  die  Anliegerbeiträge  nach  der  Länge  der  Straße  noch  ein  anderer 
brauchbarer  Maßstab  (§10  des  Kommunal-Abgabengesetzes)  ortsstatutarisch 
eingeführt  werden  kann. 

18.  Die  Befugnis  der  Gemeinde,  durch  Ortsstatut  oder  Gemeinde- 
beschluß der  Berechnung  der  Anliegerbeiträge  an  Stelle  der  wirklich  ent- 
stehenden Kosten  der  einzelnen  Straßen  Einheitssätze  nach  den  durch- 
schnittlichen Selbstkosten  —  insbesondere  für  die  Entwässerungs-  und  Be- 
leuchtungsanlagen, die  Kreuzungen  der  Straßen  usw.  —  zu  gründe  zu 
legen,  ist  gesetzlich  vorzusehen. 

19.  Die  Einziehung  der  Anliegerbeiträge  für  Straßen  an  Plätzen  und 
die  Berechnung  bei  Straßen  von  mehr  als   26  m   Breite  ist  zu  regeln. 

20.  In  den  Anliegerbeiträgen  dürfen  gesetzliche  Zinsen  und  ferner 
die  Kosten  für  Wasserleitung  und  Baumpflanzung  in  Rechnung  gestellt 
werden. 

21.  Zur  Vermeidung  von  Härten  beim  Bau  an  unfertigen  Straßen 
ist  die  Stundung  der  Anliegerbeiträge  dadurch  zu  ermöglichen,  daß  die 
dringliche  Haftung  des  Grundstückes  für  diese  Beiträge  als  eine  öffentliche 
Abgabe  in  Abteilung  II  des  Grundbuches  eingetragen  werden  darf.  Den 
Gemeinden  ist  die  Möglichkeit  zu  geben,  nach  Fertigstellung  der  Straßen 
die  Beitragspflicht  der  Grundstücke  ins  Grundbuch  oder  ein  vom  Ge- 
meindevorstand zu  führendes  Lastenverzeichnis  (Oblastenbuch)  für  jeden 
Dritten  kenntlich  zu  machen. 

Auf  demselben  Städtetag  wurde  folgende,  vom  Oberbürgermeister 
Zweigert-Essen  vorgeschlagene  Kundgebung  zum  Wohnungsgesetz  an- 
genommen: ,,Der  preußische  Städtetag  erachtet  ein  Eingreifen  der  Gesetz- 
gebung zur  Beseitigung  der  auf  dem  Gebiete  des  Wohnungswesens  herr- 
schenden Übelstände  für  notwendig  und  erkennt  an,  daß  die  im  Artikel  4 
und  5  des  Gesetzentwurfs  über  den  Erlaß  von  Wohnungsverordnungen 
und  Einführung  einer  kommunalen  Wohnungsbeaufsichtigung  gegebenen 
Vorschriften  eine  geeignete  Grundlage  für  eine  gesetzliche  Regelung  dieser 
Gegenstände  bilden  können.  Was  dagegen  die  vorgeschlagenen  Ab- 
änderungen des  Fluchtlinien-  und  Kommunalabgabengesetzes  anlangt,  so 
kann  denselben  in  ihrer  jetzigen  Fassung  nicht  zugestimmt  werden.  Sie 
sind  nicht  geeignet,  die  nach  Lage  der  geltenden  Gesetzgebung  vorhandenen 
Hindernisse  einer  leichten  und  umfassenden  Erschließung  von  Baugelände 
in  dem  erforderlichen  Umfange  zu  beseitigen,  und  durch  gerechte  Ver- 
teilung der  Straßenkostenbeiträge  zu  einer  Besserung  der  Wohnungsver- 
hältnisse beizutragen.  Die  Beschränkung  der  Selbstverwaltung  erweckt  die 
größten  Bedenken  und  würde  in  ihren  Wirkungen  dahin  führen,  daß  die 
Gemeindeverwaltungen  in  ihren  Plänen  und  Maßnahmen  gelähmt  und 
dadurch  eine  gedeihliche  Stadterweiterung  aufs  äußerste  gefährdet  werden 
müßte." 

DIE  BODENPOLITIK  DER  STÄDTISCHEN  VERWAL- 
TUNG IN  DÜSSELDORF  scheint  sich  zu  einer  bedeutungs- 
vollen auszugestalten.  Neben  der  Erwerbung  der  Anger -Waldungen 
(1850  Morgen)  ist  weiterhin  die  Erwerbung  des  fiskalischen  Teiles  des 
Hofgartens,  dann  aber  auch  noch  der  Ankauf  umfangreicher  Ländereien 
in  der  Nähe  des  neuen  Hafens  geplant,  die  sich  heute  im  Privatbesitze 
befinden. 

Unseren  Mitarbeitern:  Geheimen  Regierungsrat,  Dr.  ING.  KARL 
HENRICI,  Professor  an  der  Technischen  Hochschule  zu  Aachen 
und  Kgl.  Baurat  OTTO  MARCH,  Architekt  in  Charlottenburg,  ist  der 
Königliche  Kronenorden  III.  Klasse  bezw.  der  Charakter  als  Geheimer 
Baurat  verliehen  worden. 


BRIEFKASTEN. 


Herrn  DR.  ING.  FORBAT,  Budapest.  Besten  Dank  für  die  Mit- 
teilung über  Ihre  öffentliche  Tätigkeit,  von  der  der  vom  „Pester 
Lloyd"  gebrachte  Aufsatz  ,, Städtebaufragen",  sowie  ein  Bericht  desselben 
Blattes  über  den  Vortrag  ,, Neuere  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  des 
Städtebaus"   erfreuliche  Kunde  geben. 


Verantwortlich  für  die  Schrifüeitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  BerUnW.66.  —  Gedruckt  bei  JuUus  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Beriin  W. 


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DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH,  A.-G.,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


ANZEIGEN 


II.  JAHRGANG 


1.  MÄRZ  1905. 


HEFT  3 


Erscheint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direkter  postfreier 
Zusendung  für  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  Mk.  20, — , 
für  alle  übrigen  Linder  Mk.  24, —  pro  Jahrgang. 


Alleinige    Anzeigenannahme    bei    C.    Behling,    Institut    für 
graphische  Industrie,  Berlin  W.  66,  Leipzigerstr.  13. 


Das  Preisgericht,  welches  zur  Beurteilung  von  Entwürfen  für  ein 

Bankgebäude  der  Hessischen  Landes- Hypothekenbank  in  Darmstadt 

gebildet  wurde,  hat  von  106  eingelaufenen  Projekten  21  für  die  engere  Wahl 
bestimmt  und  hiervon  schliesslich  7  in  die  engste  Wahl  gezogen. 

Durch  einstimmigen  Beschluss  wurde  der  I.  Preis  (2000  Mark)  zu- 
erkannt dem  Entwurf  No.  36,  Kennwort  „Dasein  und  Wirken",  V'erfasser 
Herr  Paul  Meissner,  Architekt,  in  Darmstadt. 

Der  II.  und  III.  Preis  von  1500  bezw.  1000  Mark  wurden  zusammen- 
gelegt, um  daraus  zwei  II.  Preise  von  je  1250  Mark  zu  bilden.  Mit  diesen 
beiden  II.  Preisen  wurden  ausgezeichnet: 

Entwurf  No.  106,  Kennwort  „Bei  Nacht",  Verfasser  die  Herren 
Architekten  Klass  und  Mack  in  Stuttgart; 

Entwurf  No.  17,  Kennwort  „Platzwand",  Verfasser  Herr  Privat- 
dozent Dr.  ing.  Vetterlein  in  Darmstadt. 
Zum  Ankaufe  (für  je  500  Mark)  gelangen 

Entwurf  No.  98,  Kennwort  „Quousque  tandem",  Verfasser  Herr 
Architekt  Schmidt,  Assistent  an  der  technischen  Hochschule  in 
Stuttgart  und 

Entwurf  No.  13,  Kennwort  „Genio  loci",  Verfasser  Herr  Architekt 
Arthur  Wienkoop,    Lehrer  der  Baukunst  an    der  Qrossh.  Landes- 
baugewerkschule  Darmstadt. 
Die  sämtlichen  eingelaufenen  Entwürfe  werden  von  Sonntag,  5.  d.  Mts. 
bis  einschliesslich  Samstag,  18.  d.  Mts.,  im 

östlichen  Sammlungssaale  des  neuen  Museums  (dem  sogenannten 
Oypssaale,  Eingang  gegenüber  dem  Theater) 
von  9—  12  Uhr  vormittags  und  2 — 5  Uhr  nachmittags  öffentlich  ausgestellt 
Nach  Ablauf  dieser  Frist  stehen  die  nicht  preisgekrönten  und  die  nicht  ange- 
kauften Entwürfe  zur  Verfügung  der  Herren  Verfasser,  die  hiermit  um  An- 
gabe einer  genauen  Adresse  für  dje  Rücksendung  gebeten  werden. 
Darmstadt,  den  1.  Februar  1905. 

Der  Vorsitzende  des  Preisgerichtes 

Ewald,  Ministerialrat. 


BeKanntmachung. 


Das  zur  Beurteilung  der  Entwürfe  für  ein  IJankgebäude  der  Hessi- 
schen Landes- Hypothekenbank  in  Darmstadt  gebildete  Preisgericht  hat 
in  seiner  letzten  Sitzung  weiterhin  den  Ankauf   des  Projektes    No.  91   Kenn- 


zeichen 


|\ 


\ 


(gevierteiltes    Quadrat)    Verfasser:     die    Herren  Architekten 


Paul  Ludwig  Troost  und  Peter  Birkenholz  in  München  beschlossen. 
Darmstadt,  den  4.  Februar   1905. 

Der  Vorsitzende  des  Preisgerichts 

gez.  Ewald,  Ministerialrat. 

Im  Verlag  von  Friedrich  Brandstetter  in  Leipzig  erschien; 

Die  deutschen  Städte 

Geschildert  nach  den  Ergebnissen  der  ersten 

deutschen  Städteausstellung  zu  Dresden  1903. 

Unter  Mitarbeit    hervorragender  Fachmänner   herausgegeben    im  Auftrag  der 

Ausstellungsleitung  von 

Prof.  Dr.  jr,  et  phil.  Robert  Wuttke. 

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L  Band:  Text  950  Seiten  Lexikonformat. 
IL  Band:  827  Abbildungen  (455  Seiten)  Quartformat. 
Preis  in  Ganzleinen  gebunden  M.  30. 


Fast    alle  Verwaltungsgebiete  der  deutschen  Städte  zu  Anfang  des   20.   Jahr- 
hunderts werden  hier  in  lebendiger  Darstellung  geschildert.    Ein  Nachschlage- 
werk ersten  Ranges  für  jede  Gemeinde  und  deren  Beamte,  sowie  für  Archi- 
tekten, Techniker  und  Förderer  des  Gemeindewesens  im  allgemeinen. 


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Dauerhaftigkeit  wurde  der  Bayer.  Metall-Industrie  Tobias 
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Sandsteine  erreicht  und  vollständig  wetterfest  ist,  Lithin  wird  in  weiss  und  allen  Tarbcn 
geliefert,  insbesondere  in  den  ruhigen  Tönen  der  Natursandsteine.  Die  Farben  sind  unver- 
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producte. 

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messer. 

Josef  Scherer,  Berlin  W.  15.     Kirchliche  und  profane  Glasmalerei. 

Carl  Schütte,  Berlin  W.,  Leipzigerstr.  13.     Graphische  Kunstanstalt. 

A.  Stiefelhagen,   Ingenieur  und  vereid.  Geometer,    Gera  (R.).     Vermessungen 
und  Studienpläne. 

Heinrich  Timm,  BerUn  N.     Dampfwaschmaschinen. 

W.  Weiße,  Hofl.,  Kamenz  i.  Sa.     Baumschulen. 

E.  Wendt  jun.,  Niesky  O.-L.     Zeichentische. 


2.  Jahrgang 


1905 


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DER  STÄDTEBAU. 


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3.  Heft 


INHALTSVERZEICHNIS:  Neue  Bebauungspläne  Düsseldorfs.  ^Von  C.  Geusen,  Düsseldorf.  —    Die  Großstadt  als  Städtegründerin.    Von  A.  Abend- 
roth, Hannover  (Fortsetzung).  —  Enteignung  und  Umlegung.     Von  Dr.  ing.  J.  Stubben,  Berlin-Grunewald.  —  Chronik.  —  Briefkasten. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 

NEUE  BEBAUUNGSPLÄNE  DÜSSELDORFS*). 

Von  C.  GEUSEN,  Düsseldorf. 


Für  die  Stadterweiterung  Düsseldorfs  ist  im  Jahre  1884 
ein  umfangreicher  Plan  aufgestellt  worden  (s.  Tafel  17),  der  bei 
einer  bebauungsfähigen  Fläche  von  2400  ha  und  unter  An- 
nahme einer  durchschnittlichen  Wohndichte  von  250  Seelen 
aui  das  Hektar  für  eine  Bevölkerung  von  600000  Seelen 
ausreicht.  Die  Bevölkerung  der  Stadt  beträgt  jetzt  240  000 
Seelen,  die  Bevölkerungsdichtigkeit  etwa  244  Seelen  auf  das 
Hektar.  Wenn  die  Bevölkerungszahl  die  Höhe  von 
600000  in  absehbarer  Zeit  auch  nicht  erreichen  wird,  er- 
schien es  doch  richtig,  die  Grenze  des  Planes  so  weit  zu 
stecken.  Die  beiden  früheren  Bebauungs-  und  Stadterwei- 
terungspläne des  vorigen  Jahrhunderts  aus  den  Jahren  1831 
und  1854  (auf  Tafel  17  punktiert  und  strichpunktiert),  durch 
die  eine  bebauungsfähige  Fläche  von  99  und  376  ha  geschaffen 
wurde,  hatten  sich  schon  kurz  nach  ihrer  Fertigstellung 
als  zu  wenig  umfangreich  erwiesen;  insbesondere  in  den 
auf  die  Feststellung  des  Planes  vom  Jahre  1854  folgenden 
Jahren  und  Jahrzehnten  wuchs  die  Stadt  rasch  über  die 
Grenze  dieses  Planes  hinaus  und  eine  Reihe  neuer  Straßen 
und  Stadtviertel  entstanden  damals  ohne  einheitlichen  Er- 
weiterungsplan. Die  Außenorte  Flingern  im  Osten,  Ober- 
bilk  im  Südosten,  Unterbilk  im  Süden  entwickelten  sich 
sehr  schnell  und  es  lag  die  Gefahr  nahe,  daß  bei  nicht 
rechtzeitiger  Aufstellung  eines  diese  Vororte  umfassenden 
Planes  sich  für  Verkehr  und  Bebauung  mißliche  Zustände 
in  der  Nähe  dieser  Außengemeinden  ausbilden  würden. 
Das  Straßen-  und  Fluchtliniengesetz  vom  Jahre  1875  gab 
sodann  den  äußeren  Anlaß  zur  Aufstellung  des  Stadt- 
erweiterungsplanes, während  die  Ende  der  siebziger  und 
Anfang   der  achtziger  Jahre    in  Aussicht  genommene  Um- 


gestaltung der  Eisenbahnanlagen  in  und  bei  Düsseldorf  das 
Gewicht  der  für  die  Aufstellung  eines  umfassenden  Planes 
sprechenden  Gründe  verstärkte. 

Die  Stadt  Düsseldorf  zeigt  eine  von  der  Entwicklung 
anderer  früherer  Festungsstädte  abweichende  Entwick- 
lung; während  solche  Städte  sich  in  der  Regel  konzentrisch 
im  Anschluß  an  die  früheren  Festungswerke  weiter  aus- 
bauten, entstanden  in  Düsseldorf  neue  Stadtviertel  ohne 
organischen  Zusammenhang  mit  der  früher  von  Festungs- 
werken umgebenen  Stadt,  die  in  ihrem  ungefähren  Um- 
fange durch  die  auf  Tafel  17  punktierte  Linie  angedeutet 
ist.  Diese  gewissermaßen  unorganische  Entwicklung 
Düsseldorfs  hat  wohl  ihren  Grund  darin,  daß  außer  der 
Landstraße  von  Osten,  aus  dem  bergischen  Land,  keine 
Landstraße  von  Bedeutung  in  das  Herz  der  Stadt  führte. 
Die  große  St-aße  von  Süden  (Köln)  nach  Norden  (Holland), 
die  auf  Tafel  17  schraffiert  ist,  lief  in  einer  Entfernung  von 
fast  1  km  an  der  Stadt  vorbei.  Es  kam  daher  in  Düssel- 
dorf nicht  zu  der  an  solchen  Landstraßen  strahlenförmig 
nach  außen  fortschreitenden,  später  auf  die  Sektoren  über- 
greifenden Bebauung,  deren  Abschluß  durch  weitere,  den 
Festungswerken  parallele  Ringstraßen  sich  als  natürliche 
Begrenzung  der  neu  entstandenen  Zonen  ergibt.  Die  Rand- 
straßenzüge der  beiden  Stadterweiterungen  aus  den  Jahren 
1831  und  1854  sind  jetzt  zu  Durchgangsstraßen  für  die  er- 
weiterte Stadt  geworden  und  der  Stadterweiterungsplan 
vom  Jahre  1884  mußte  zugleich  die  Lösung  für  eine  bessere 


*)  Mit  teilweiser  Benutzung   eines  Aufsatzes    des  Verfassers   in  dem 
Buche  „Düsseldorf  und  seine  Bauten". 


29 


DER  STÄDTEBAU 


Verbindung  der  verschiedenen,  ohne  rechten  Zusammen- 
hang entstandenen  Stadtviertel  geben,  um  eine  organische 
Weiterentwicklung  der  Stadt  zu  ermöglichen. 

Auf  Grund  dieses  allgemeinen  Planes  sind  in  der 
Folge  für  die  einzelnen  der  Bebauung  zu  erschließenden 
Flächen  besondere  Bebauungspläne  aufgestellt  worden,  bei 
denen  indessen  nur  die  Grundzüge  und  Grundgedanken 
des  Planes  beibehalten  worden  sind.  Beibehalten  sind 
insbesondere,  wenn  auch  mit  teilweiser  Abänderung  in  der 
Führung,  die  beiden  großen  Ringstraßenzüge  des  Planes. 
Bei  der  Bearbeitung  dieser  Einzelpläne  ist  man  nun,  aller- 
dings nach  dem  Vorbilde  des  Gesamtplanes,  in  einen  den 
Fehlern  der  früheren  Bebauungspläne  entgegengesetzten 
Fehler  verfallen.  Hat  man  bei  diesen  zu  wenig  für  eine 
gute  Verbindung  der  einzelnen  Stadtteile  gesorgt  und  die 
Forderungen  des  Verkehrs  zu  wenig  berücksichtigt,  so 
kann  man  bei  dem  Plane  vom  Jahre  1884  und  den  auf 
seiner  Grundlage  aufgestellten  einzelnen  Bebauungsplänen 
eine  etwas  zu  einseitige  Bevorzugung  der  Verkehrsrück- 
sichten feststellen.  Die  Folge  hiervon  ist  eine  für  das 
werdende  Stadtbild  und  für  die  Bebauung  nicht  immer 
günstige  Gestsdtung  der  Pläne.  Die  einseitige  Bevorzugung 
vermeintlicher  Verkehrsinteressen  hat  zur  Einlegung  zahl- 
reicher diagonaler  Straßenzüge  geführt,  die  viele,  oft  den 
Schnittpunkt  von  fünf  oder  mehr  Straßen  bildende  Knoten- 
punkte entstehen  ließ  und  in  vielen  Fällen  eine  schlechte 
Lage  und  mangelhafte  Gestalt  der  öffentlichen  Plätze  zur 
Folge  hatte.  Eine  Reihe  dieser  Schrägstraßen  kann  aber 
unbeschadet  der  Verkehrsanforderungen  fortfallen,  wie  die 
Entwicklung  der  Stadt  gezeigt  hat.  Damit  verschwinden, 
außer  den  vorhin  genannten,  auch  die  sonstigen  Nachteile, 
die  mit  der  Anlage  dieser,  die  übrigen  Straßen  oft  unter 
spitzen  Winkeln  schneidenden  Schrägstraßen  verbunden 
sind.  Dies  sind  einmal  die  an  den  Schnittpunkten  ent- 
stehenden großen  leeren  Räume,  die  den  Genuß  des  Stadt- 
bildes verkümmern  und  die  Raumwirkung  der  Bebauung 
beeinträchtigen,  sodann  die  zahlreichen  spitzwinkligen 
Baustellen,  die  bei  den  leider  oft  vorkommenden  un- 
geschickten Grundrißlösungen,  wo  der  von  der  Bebauung 
frei  bleibende  Platz  der  Baustelle  an  die  eine,  oft  an  beide 
Straßen  stößt,  ein  Mißstand  für  die  Bebauung  bilden. 

Diese  Erwägungen  haben  Anlaß  gegeben,  die  be- 
stehenden Bebauungspläne  umzuarbeiten.  Diagonale 
Straßenzüge  sollten  dabei  nur  soweit  angeordnet  werden, 
als  sie  der  Verkehr  in  Zukunft  verlangen  wird ;  und  zwar 
nur  der  durchgehende,  von  außen  in  die  innere  Stadt 
ziehende  und  der  zwischen  Verkehrsmittelpunkten  und 
den  einzelnen  Stadtvierteln  entstehende  Verkehr,  während 
es  nicht  als  nötig  erachtet  wurde,  daß  jedes  Fuhrwerk  und 
jeder  Fußgänger  in  jede  Straße  auf  einem  der  Luftlinie 
möglichst  gleichen  Wege  gelangt.  Weiter  sollte  die  Ge- 
stalt und  Lage  der  öffentlichen  Plätze  nicht  von  der  Zu- 
fälligkeit der  Straßenkreuzungen  abhängig  gemacht  und 
die  Plätze  sollten  nicht  Erweiterungen  dieser  Knotenpunkte 
werden,  sie  sollten  vielmehr  selbständige  Raumgebilde  im 
Stadtplane  sein,  was  sie  in  früheren  Zeiten  stets  gewesen 
sind  und  sein  müssen,  wenn  der  mit  der  Anlage  von  Plätzen 
erstrebte  Zweck  erreicht  werden  soll:  Ruhepunkte  im 
großstädtischen  Verkehr  zu  bilden  und  Gelegenheit  zur 
Aufstellung  monumentaler  Bauten  zu  geb-^n.  Richtig  lie- 
gende und  ausgebildete  Plätze  finden  sich  aus  früheren 
Zeiten  auch  in  Düsseldorf;    Beispiele  geben    die  in  Abb.  1 


Abb.  I. 


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und  2  im  Text  dargestellten  Plätze:  der  Marktplatz  aus 
älterer  Zeit  und  der  Königsplatz  aus  den  dreißiger  Jahren 
des  vorigen  Jahrhunderts. 

Die  Doppeltafeln  18  19,  20/21  und  22/23  zeigen  die  bis- 
her geltenden  und  die  neu  aufgestellten  Bebauungspläne 
für  einzelne  Stadtviertel  nebeneinander.  Bevor  die  Pläne 
im  einzelnen  besprochen  werden,  möge  noch  über  einige 
ihnen  gemeinsame  Eigenschaften  das  folgende  Platz  finden. 

Die  für  den  Verkehr  nötigen  Schrägstraßen  sind  in 
den  neuen  Plänen  vorgesehen,  wenn  es  auch  nicht  immer 
für  nötig  gehalten  wurde,  sie  in  gerader  Linie  zu  führen. 
Bestehende  Wege  sind,  soweit  es  möglich  war  und  nütz- 
lich schien,  für  die  neuen  Straßen  beibehalten,  die  Gewann- 
und  Eigentumsgrenzen  in  möglichst  großem  Umfange  zu 
den  Straßenzügen  benutzt  worden.  Die  Straßenkreuzungen 
sind,  wo  es  nur  irgend  angängig  erschien,  auf  den  Schnitt 


Abb.  2. 


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30 


DER  STÄDTEBAU 


zweier  Straßen  beschränkt  worden,  die  freien  Plätze  so 
angeordnet,  daß  sie  von  Verkehrsstraßen  nicht  durch- 
schnitten werden,  sondern  seitwärts  dieser  Straßen  liegen 
und  möglichst  wenig  Lücken  in  den  sie  einschließenden 
Fronten  zeigen.  Spitzwinkelige  Straßenkreuzungen  sind 
vielfach  durch  gekrümmte  Führung  der  Straßen  vermieden, 
die  sonst  häufig  verwendete  gekrümmte  Linie  für  die 
Straßenführungen  ergab  sich  in  vielen  Fällen  als  natür- 
liche Folge  der  Benutzung  vorhandener  Wege. 

Sämtliche  Straßen  in  den  neuen  Plänen,  mit  Ausnahme 
derjenigen,  die  später  mit  Geschäftshäusern  bebaut  werden, 
haben  Vorgärten  von  mindestens  5  m  Tiefe  erhalten.  Die 
Straßen  ohne  Vorgärten  sind  so  breit  angenommen,  daß 
sie  Mittelpromenade  erhalten  können.  Der  Nutzen  der 
Vorgärten  in  hygienischer  und  ästhetischer  Hinsicht  braucht 
hier  nicht  des  weiteren  erörtert  zu  werden;  man  könnte 
gegen  deren  Anlage  einwenden,  daß  sie  da,  wo  sie  nach 
der  Bauordnung  nicht  als  frei  bleibende  Fläche  der  Bau- 
stelle gerechnet  werden,  das  Bauen  verteuern,  und  daß  sie 
besonders  bei  Miethäusern  schlecht  gepflegt  werden.  Das 
erste  Bedenken  kann  man  aber  ohne  weiteres  dadurch 
ausräumen,  daß  man  die  Vorgärten  auf  eine  gewisse  Länge 
der  Hausfront  und  bis  zu  einer  gewissen  Tiefe  bebauen 
läßt  und  diese  Bebauung  nicht  zur  bebauten  Fläche  der 
Baustelle  rechnet;  es  wird  nicht  als  Mißstand  anzusehen 
sein,  wenn  später,  sofern  aus  Verkehrsrücksichten  die 
Vorgärten  fallen  müssen  und  ihre  Fläche  zum  Bürgersteig 
gezogen  wird,  einzelne  Teile  der  Häuser  in  den  Bürgersteig 
ragen.  Das  zweite  Bedenken  kann  bei  der  großen  Bedeutung 
der  Vorgärten  unbedenklich  dadurch  beseitigt  werden,  daß 
polizeilicher  Zwang  zu  ihrer  Instandhaltung  angeordnet  wird. 

Einer  der  Hauptvorzüge  der  Vorgärten  ist  der,  daß  man 
mit  der  Breite  der  eigentlichen  Straße  auf  das  geringste 
Maß  herabgehen  kann,  das  der  Verkehr  noch  verlangt. 
Bei  der  Feststellung  der  Straßenbreiten  in  den  neuen 
Plänen  ist  nun  eine  sorgfältigere  Individualisierung  vor- 
genommen worden,  nach  der  Richtung  hin,  daß  Straßen 
ohne  durchgehenden  V^erkehr,  also  reine  Wohnstraßen, 
Straßen  mit  geringem  durchgehenden  Verkehr  und  Straßen 
mit  großem  durchgehenden  Verkehr  unterschieden  wurden. 
Für  Straßen,  die  nur  Wohnzwecken  dienen,  ist  eine  Fahr- 
bahnbreite von  5  m,  bei  der  noch  zwei  Fuhrwerke  anein- 
ander vorbeifahren  können,  als  ausreichend  angenommen 
worden.  Macht  man  die  Summe  der  Bürgersteigbreiten 
gleich  der  Breite  der  Fahrbahn,  so  ergibt  sich  eine  Ge- 
samtbreite von  10  m,  zwischen  den  Straßenfluchtlinien,  die 
für  reine  Wohnstraßen  gewählt  worden  ist.  Bei  5  m  tiefen 
Vorgärten  ergibt  sich  also  ein  Gesamtabstand  der  Bau- 
fluchtlinien von  20  m.  In  den  Stadtvierteln,  für  welche  die 
neuen  Bebauungspläne  gelten,  dürfen  nur  Häuser  mit  zwei 
Obergeschossen  gebaut  werden,  so  daß  eine  mißständige 
große  Höhe  der  Häuser  nicht  zu  befürchten  ist. 

Man  könnte  für  reine  Wohnstraßen  mit  den  Maßen 
noch  weiter  heruntergehen.  Eine  Breite  von  9  m  zwischen 
den  Straßenfluchtlinien  (5  m  Fahrbahn,  je  2  m  Bürgersteige) 
genügen  auch,  und  wenn  man  die  Vorgärten  nicht  bebauen 
läßt,  genügt  bei  solchen  Straßen  eine  Tiefe  von  3  m  für 
die  Vorgärten.  Man  gelangt  so  zu  einer  Gesamtbreite  von 
15  m  zwischen  den  Baufluchtlinien.  Für  weitere  Teilungs- 
straßen in  den  größeren  Baublöcken  dürfte  dieses  Maß  ge- 
nügen, für  die  jetzt  festzustellenden  Straßen  schienen  die 
etwas  größeren  Maße  erwünscht. 


Die  Straßen  mit  geringem  durchgehenden  Verkehr 
haben  eine  Breite  von  15  m  zwischen  den  Straßenflucht- 
linien erhalten,  die  auch  wieder  je  zur  Hälfte  auf  die  Fahr- 
bahn, und  die  beiden  Bürgersteige  verteilt  sind.  Straßen 
mit  großem  durchgehenden  Verkehr  haben  eine  Breite 
von  mindestens  20  m  erhalten:  10  m  Fahrbahn,  je  5  m 
Bürgersteige. 

Die  neu  aufgestellten  Bebauungspläne  zeigen  von  den 
herkömmlichen  erhebliche  Abweichungen;  besonders  die 
früher  so  beliebten,  regelmäßigen,  symmetrischen  Platzfiguren 
sind  ganz  verschwunden.  Die  Regelmäßigkeit  und  Sym- 
metrie dieser  Figuren  kam  aber  gewöhnlich  nur  auf  dem 
Papier  zur  Geltung,  sie  sind  mit  ihren  vielen  spitzen  Ecken 
und  Baublöcken  für  die  Bebauung  störend,  sie  gewähren 
keinen  Genuß  beim  Aufenthalt  und  erschweren  die  Orien- 
tierung. Man  wird  nicht  behaupten  können,  daß  Platzaus- 
gestaltungen, wie  beispielsweise  die  vor  dem  Oberbilker 
Friedhof  (Tafel  17),  sich  bei  der  Ausarbeitung  des  Planes 
als  notwendige  und  natürliche  ergeben  haben. 

Zu  den  Plänen  ist  im  einzelnen  noch  das  Folgende 
zu  bemerken: 

Das  durch  den  Plan  (Tafel  18  19)  zu  erschließende 
Gebiet  soll  ruhiges  Wohnviertel  werden,  wie  dies  die  im 
Nordosten  jenseits  der  Jan-Wellem-  (äußere  Ring-)  Straße 
und  im  Südwesten  angrenzenden  Stadtviertel  ebenfalls 
sind.  Der  für  das  Gebiet  bestehende  Fluchtlinienplan  trug 
mit  seinen  zahlreichen  Schrägstraßen  und  ungünstigen 
Platzanlagen  dieser  Forderung  zu  wenig  Rechnung,  die 
Abänderung  erschien  daher  geboten.  Die  das  Gebiet  im 
Süden  begrenzende  Grafenberger  Allee  ist  die  vom  Bergi- 
schen  Land  in  die  Stadt  ziehende  Landstraße  mit  großem 
Verkehr,  die  nördliche  Grenzstraße,  die  Graf-Reckestraße 
ist  eine  in  neuester  Zeit  angelegte  Straße,  die  hauptsäch- 
lich dem  Verkehre  zum  Stadtwald  dienen  soll,  einen 
größern  durchgehenden  Lastfuhrwerksverkehr  aber  nicht 
erhalten  wiid.  Eine  Verbindung  dieser  beiden  Randstraßen 
durch  Schrägstraßen  ist  daher  für  den  Verkehr  nicht  un- 
bedingt nötig,  sie  ist  aber  durch  die  in  gekrümmter  Linie 
geführte  Hans-Sachsstraße  geschaffen.  In  größerem  Um- 
fange ist  in  dem  neuen  Stadtviertel,  wie  in  einem  nord- 
östlich angrenzenden  bereits  geschehen,  die  offene  Bau- 
weise vorgeschrieben,  und  zwar  ist  bei  der  Bestimmung 
der  Fronten,  die  offen  bebaut  werden  sollen,  der  Grund- 
satz festgehalten  worden,  daß  nur  an  solchen  Fronten  die 
offene  Bebauung  gewählt  wird,  die  Vorgärten  haben,  und 
daß,  wenn  ein  Baublock  an  einer  Seite  geschlossen  bebaut  ist, 
auch  die  gegenüber  liegende  Seite  geschlossen  bebaut 
werden  soll,  damit  man  nicht  durch  die  Lücken  der  einen 
Seite  die  Hinterhäuser  der  anderen  Seite  sieht.  Nur  bei 
tiefen  Blocks,  die  voraussichtlich  später  noch  durch  wei- 
tere Straßen  geteilt  werden,  ist  dieser  Grundsatz  verlassen 
worden. 

Der  im  Südosten  des  Geländes  liegende  Baublock  ist 
noch  mit  einer  Anzahl  von  Fabriken  besetzt  und  soll  erst 
nach  Verlegung  dieser  in  den  Bebauungsplan  einbezogen 
werden.  Der  an  der  Grafenberger  Allee  zwischen  Hans- 
Sachs-  und  Sohnstraße  liegende  Block  bildet  einen  großen 
Privatpark,  der  in  absehbarer  Zeit  nicht  bebaut  werden 
wird. 

Entsprechend  der  voraussichtlich  eintretenden  vorneh- 
men Bebauung  des  ganzen  Viertels  sind  die  Straßenbreiten 
und  Vorgartentiefen  zum  Teil  etwas  größer  gewählt  worden, 


31 


DER  STÄDTEBAU 


als  bei  den  beiden  anderen  Plänen.  Von  diesen  ist  der 
auf  Tafel  20  21  dsirgestellte  für  das  im  Norden  der  Stadt 
liegende,  von  der  Landstraße  nach  Duisburg  (Kaiserwerther- 
Straße)  durchzogene  und  vom  Rhein  und  der  zum  Nord- 
friedhofe ziehenden  Roßstraße  begrenzte  Gebiet  bestimmt. 
Der  bestehende  Plan  enthält  eine  Reihe  diagonaler  Straßen- 
züge, die  für  den  Verkehr  nicht  nötig  sind,  deren  Anord- 
nung aber  eine  Anzahl  schlecht  gestalteter  freier  Plätze 
und  spitzwinkliger  Baublöcke  zur  Folge  hatte.  Die  Haupt- 
diagonale mußte  allerdings  beibehalten  werden,  da  sie 
für  einen  großen  Stadtteil  die  Zugangsstraße  zum  Nord- 
friedhofe bildet,  auch  konnte  die  gerade  Richtung  der 
Straße  nicht  gut  geändert  werden;  diese  gerade  Richtung 
ist  auch  nicht  ohne  Reiz,  da  die  Achse  der  Straße  auf  die 
Kuppel  des  im  Ausstellungsgelände  neu  erbauten  Kunst- 
palastes gerichtet  ist.  Um  die  Straße  jedoch  etwas  ab- 
wechslungsreicher zu  gestalten,  ist  für  ihre  verschiedenen 
Teile  ein  abwechselndes  Profil  gewählt  worden.  Die  neue 
große  Straße  am  W^estrande  des  Gebiets  wird  in  Zukunft 
Hophuferstraße  am  Rhein  werden  in  der  Fortsetzung  der 
in  den  letzten  Jahren  vor  der  Altstadt  hergestellten  neuen 
Kaistraße.  Die  zum  Teil  zu  großen  Baublöcke  sollen 
noch  durch  weitere  schmale  Straßen,  deren  Lage  von  den 
Grundstücksbesitzern  vorgeschlagen  werden  soll,  in  kleinere 
Baublöcke  geteilt  werden. 

Die  Abänderung  des  auf  Tafel  22/23  dargestellten  beste- 
henden Planes  wurde  nötig,  weil  zu  dem  im  Bau  befind- 
lichen städtischen  Krankenhause  eine  neue  Straße  von  dem 
Stadtbezirk  Oberbilk  her  geschaffen  werden  mußte.  Auch 
machte  die  an  der  Werstener  Straße  auf  einem  der  Kirchen- 
gemeinde geschenkten  Grundstücke  neu  geplante  Kirche 
eine  Abänderung  des  Planes  erwünscht,  die  die  Kirche  in 
bessere  Beziehungen  zum  Straßennetz  brachte.  Die  Ver- 
bindungsstraße von  Oberbilk  ist  auch  hier  in  gerader 
Richtung  auf  das  Verwaltungsgebäude  des  Krankenhauses 
zu  geführt  worden.  Das  Profil  des  Straße  ist  abwechselnd 
gestcdtet,  in  ihrem  mittleren  Teil  hat  sie  die  beliebte  linsen- 
förmige Ausbildung  erhalten.  Die  neue  Kirche  ist  in  Be- 
ziehung zu  drei  Straßen  gebracht,  trotzdem  steht  sie  seit- 


wärts des  Hauptverkehrs  und  wirkt,  da  an  ihrer  Nordseite 
nur  eine  schmale  Straße  liegt,  an  der  die  Wohnhäuser  für 
die  Geistlichen  gebaut  werden  sollen,  als  angebaut.  Diese 
Straße  auf  der  Nordseite  der  Kirche  wird  in  Zukunft  etwas 
breiter  werden  und  Vorgärten  erhalten  können,  wenn  die 
Kirchengemeinde  die  nördlich  der  alten  Fruchtstraße  lie- 
genden Grundstücke    erworben  hat,    was  beabsichtigt   ist. 

Der  auf  Tafel  18  19  dargestellte  neue  Bebauungsplan 
ist  bereits  förmlich  festgestellt  und  die  Offenlegung  einer 
Reihe  von  Straßen  in  diesem  Gebiet  ist  in  Kürze  zu  er- 
warten. Die  neuen  Pläne  auf  Tafel  20 '21  und  22/23  be- 
finden sich  noch  im  Feststellungsverfahren;  die  gegen  sie 
erhobenen  Einsprüche  beziehen  sich  jedoch  nur  auf  Ein- 
zelheiten, deren  Abänderung  den  Gesamtcharakter  der 
Pläne  nicht  ändern  wird. 

Die  neuen  Pläne  mögen  nicht  allen  Anforderungen  der 
neuern  Grundsätze  über  den  Städtebau  genügen;  wer  in- 
dessen in  der  Praxis  des  Städtebaus  steht,  wird  häufig  die 
Erfahrung  gemacht  haben,  daß  gerade  bei  Aufstellung  von 
Bebauungsplänen  sich  das  Wort  bewahrheitet:  ,,Doch  hart 
im  Räume  stoßen  sich  die  Dinge".  Ein  Bebauungsplan 
kann  stets  nur  das  Ergebnis  eines  Kompromisses  zwischen 
den  Anforderungen  des  Verkehrs,  der  Bebauung,  der 
Ästhetik  und  der  Wirtschaftlichkeit  sein.  Sicherlich  würde 
die  Bearbeitung  interessanter  und  die  Lösung  eigen- 
artiger und  befriedigender  sein,  wenn  bei  Aufstellung  des 
Plans  die  Plätze  für  öffentliche  Gebäude  und  anderer  her- 
vorragender Baulichkeiten  und  die  ungefähre  Ausgestaltung 
dieser  Bauten  bekannt  wäre;  dies  ist  indessen  nur  aus- 
nahmsweise der  Fall.  Besonders  die  Bauplätze  für  Kirchen, 
die  häufig  den  neu  zu  bildenden  Kirchengemeinden  ge- 
schenkt werden,  sind  vorher  nie  zu  bestimmen.  Nur 
selten  ist  es  daher  möglich,  die  Kirchenbauten  in  ange- 
messene Beziehungen  zu  den  Straßen  zu  bringen,  wie  es 
in  einem  der  neuen  Pläne  gelungen  ist.  Trotz  etwaiger 
Einwürfe  gegen  die  Gestaltung  der  neuen  Pläne  wird  man 
indessen  zugeben  müssen,  daß  sie  für  die  Bebauung  zweck- 
mäßiger sind  und  ein  besseres  Städtebild  ergeben,  als  die 
bestehenden  Pläne. 


DIE  GROSSSTADT  ALS  STADTEGRÜNDERIN. 


Von  A.  ABENDROTH,  Hannover. 


(Fortsetzung  aus  Heft  2). 


Soll  also  der  rein  landwirtschaftliche  Wert  möglichst 
lange  erhalten  bleiben,  so  hat  die  Stadt  oder  die  sonst  in 
Frage  kommende  Gemeinde  die  Pflicht,  die  Festsetzung 
von  Bebauungsplänen  für  diese  „unerschlossenen"  Gebiete 
möglichst  lange  hintenan  zu  halten,  denn  weder  der  Privat- 
mann, noch  irgend  eine  sonst  beteiligte  Behörde  kann  gegen 
den  Willen  der  Gemeinde  Straßen  planen  und  festsetzen, 
es  sei  denn,  daß  Kleinbahnen  und  dergleichen  angelegt 
werden,  an  die  aber  kein  Mensch  mitten  im  weiten  Felde, 
fern  von  menschlichen  Wohn-  und  Arbeitsstätten,  denken 
wird. 

Eine  Eigentümlichkeit  für  diese  unerschlossenen  Gebiete 
ist  es  fast  immer,  daß  sie  einen  geringen  landwirtschaft- 
lichen Ertragswert  haben;  denn  wo  der  Boden  sehr  er- 
giebig ist,  haben  sich  die  Menschen  von  altersher  dichter 
beieinander  angesiedelt,  namentlich  in  der  Nähe  der  Städte, 


wo  Garten-  und  Gemüsebau  weit  lohnender  sind,  als  bloße 
Landwirtschaft.  Aus  diesem  Grunde  werden  auch  die 
Eigentümer  der  entlegenen  Ländereien  vor  allen  anderen 
geneigt  sein,  ihren  Besitz  billig  zu  veräußern,  denn  er 
macht  ihnen  mehr  Arbeit,  als  er  Gewinn  bringt.  Der  Er- 
trag solcher  Flächen  übersteigt  nur  selten  einen  Kapital- 
wert von  500-600  Mark  für  den  Morgen,  und  wenn  die 
benachbarte  Stadt  mit  Rücksicht  auf  die  Zwecke,  die 
sie  mit  dem  Lande  verfolgt,  höchstens  die  Hälfte  dieses 
Wertes  mehr  bietet  und  die  Kaufsummen  bar  auszahlt, 
kann  sie  immer  leicht  große,  zusammenhängende  Flächen 
erwerben  und  diese  nach  und  nach  zu  ganzen  Gemarkun- 
gen abrunden.  Eine  billige  Verzinsung  bleibt  ihr  dadurch 
gesichert,  daß  die  bäuerlichen  Vorbesitzer  ihr  ehemaliges 
Land  gern  gegen  eine  mittlere  Pacht  zurücknehmen.  Ist 
es    doch  jetzt    erst  wirklich  einträglich  für  sie  geworden! 


32 


DER  STÄDTEBAU 


Jede  Stadt  wird  also  in  Anbetracht  der  eben  geschil- 
derten Verhältnisse  in  erster  Linie  die  Pflicht  haben,  dort, 
wo  weit  zusammenhängende  landwirtschaftliche  Gebiete  in 
ihrer  Gemarkung  oder  an  ihrer  Weichbildgrenze  liegen, 
die  wenig  ertragsfähig  sind,  die  Erschließung  als  Bauland 
so  lange  wie  möglich  fernzuhalten,  und  zweitens  wird  sie 
auf  das  eifrigste  bemüht  sein  müssen,  die  Ländereien  so 
rechtzeitig  und  so  billig  wie  möglich  zu  erwerben.  Dabei 
wird  nur  wenig  auf  die  Bodengüte  Rücksicht  genommen 
zu  werden  brauchen,  ja  vielmehr  überall  da,  wo  die  Ge- 
legenheit gegeben  ist,  landwirtschaftlich  schlechtes  Land 
für  ein  Geringes  zu  erstehen,  da  sollte  die  Stadt  immer  die 
erste  sein,  die  sich  dieses  Landes  annimmt,  ganz  beson- 
ders aber  dann,  wenn  die  Möglichkeit  vorliegt,  durch  An- 
lage einer  Wasserstraße  an  einen  nicht  zu  entfernten 
Schiffahrtsweg  heranzukommen.  Und  es  ist  auch  gar  nicht 
nötig,  daß  das  zu  erwerbende  Land  möglichst  nahe  an  die 
schon  vorhandenen  Vorstädte  angrenze;  das  ist  für  den 
vorliegenden  Zweck  nebensächlich,  vielmehr  ist  es  aus- 
schließlich Hauptsache,  recht  viel  zusammenhängendes 
Gelände  zu  einem  recht  billigen  Preise  aufzubringen, 
namentlich  dann,  wenn  es  in  der  Nähe  eines  größeren 
fließenden  Wassers  und  nicht  zu  weit  von  einer  Bahn- 
strecke liegt.  Für  eine  möglichst  kurze  Straßenverbindung 
des  Geländes  mit  der  nächsten  Land-  oder  sonstigen  Ver- 
kehrsstraße muß  selbstverständlich  rechtzeitig,  wenn  nötig 
durch  Planfestsetzung,  Sorge  getragen  werden.  Die  Ge- 
meinden müßten  also  in  ihren  entlegenen  Außenbereichen 
gerade  den  umgekehrten  Grundsatz  verfolgen,  als  sie  bisher 
getan  haben.  Für  die  ganz  großen  Städte  ist  das  heutzutage 
schon  beinahe  unmöglich,  denn  sie  haben  es  fast  alle  außer- 
ordentlich eilig  gehabt,  auch  den  entlegensten  Winkel  ihrer 
Feldmark  mit  Fluchtlinien  zu  versehen.  Sie  wollen  wir 
weiter  unten  besonders  behandeln  und  zunächst  nur  alle 
die  Städte  ins  Auge  fassen,  die  sich  mit  ihren  Bebauungs- 
plänen nicht  überstürzt  haben  und  noch  große  „uner- 
schlossene"  Gebietsteile  oder  unerschlossene  Nachbar- 
schaftsgemarkungen haben. 

Ist  es  der  Stadtverwaltung  nach  jahrelangem,  zielbe- 
wußtem Streben  gelungen,  in  geeigneter  Lage  ein  paar 
hundert  Hektar  billigen  Acker-  oder  auch  nur  Öd-  und 
Unlandes  zu  erwerben,  so  kann  sie  an  die  Nutzbarmachung 
dieses  Landes  gehen  zu  gunsten  der  Industrie  und  zu  gunsten 
einer  praktischen  Wohnungsreform.  Wenn  ein  paar  gering- 
fügiger Flächen  fremden  Landes  dazwischen  liegen,  so 
macht  das  wenig  aus,  denn  der  Preis  dieses  Landes  wird 
nicht  wie  bei  Bebauungsplänen  in  die  Höhe  getrieben, 
sondern  eher  gedrückt,  wenn  seitens  der  Stadt  der  nach- 
folgende Weg  eingeschlagen  und  festgehalten  wird.  Ich 
habe  bereits  in  meiner  Abhandlung  „Bauland  und  Miete" 
unter  D.  III  darzutun  versucht,  wie  wichtig  es  für  die 
Beschaffung  billiger  Wohnungen-  und  Industrieviertel  ist, 
wenn  die  Stadt  in  ihren  entlegenen  Gemarkungsteilen  nicht 
Bebauungspläne  festsetzt,  sondern  von  der  durch  das 
preußische  Ansiedlungsgesetz  gegebenen  Möglichkeit 
Gebrauch  macht.  Das  ist  der  Kernpunkt  der  ganzen 
Sache:  es  müssen  nicht  neue  Stadtteile  der  Groß- 
stadt, sondern  völlig  in  sich  abgeschlossene  neue 
Ansiedlungen,  Kolonien,  „Filialen"  der  Großstadt 
geschaffen  werden,  auf  einem  Grund  und  Boden,  der 
unveräußerliches  Eigentum  der  ansiedelnden  Groß- 
stadt bleibt,  und  nach  all  den  Gesichtspunkten,  die 


bei  der  Neuanlage  eines  Ortes  zu  beachten  sind.*) 
In  dem  letzten  Punkte  setzt  die  bisherige  Tätigkeit  der 
Gartenstadt-Gesellschaften  anregend  und  fruchtbringend  ein. 
Sowohl  Fritsch  wie  Ebenezer  Howard  haben 
schematisch  Pläne  (vergl.  Textbild,  Fig.  13  aus  Fritschs 
,, Stadt  der  Zukunft"  Seite  25)  für  die  von  ihnen  „Gartenstädte" 


genannten  genossenschaftlichen  Ansiedlungen  ent- 
worfen, die  das  gemeinsam  haben,  daß  bei  ihnen  von 
innen  nach  außen  ein  allmähliches  Uebergehen  aus  der 
Stadt  in  landwirtschaftliche  Betriebe  vorgesehen  ist,  ähn- 
lich, wie  man  ja  diese  Erscheinung  bei  allen  sich  langsam 
entwickelnden  Großstadtteilen  und  Vororten  beobachten 
kann. 

Die  Gartenstadt  will  allgemein  folgenden  Aufbau  fest- 
halten: 

I.  In  der  Mitte  einen  Platz,  der  Raum  gibt  für  den 
allmählichen  Anbau  aller  zur  Verwaltung  und  kulturellen 
Entwickelung  der  Ansiedelung  notwendigen  öffentlichen 
Gebäude, 

II.  Um  diesen  Platz  eine  Ringzone  vornehmer 
Villen, 

III.  Dann  eine  zweite  Ringzone  besserer  Wohn- 
häuser, 

IV.  Hiernach  Wohn-  und  Geschäftshäuser  und 
V.   Kleinere  Werkstätten   und  Arbeiterwohnungen, 

VI.  An  einem  gemeinsamen  Ringkanale  und  an  ge- 
meinsamer Ringbahn  Fabriken,  Lager-  und  Bauhöfe 
und  schließlich,  allmählich  ins  platte  Land  übergehend, 
Gärtnereien,  Friedhöfe,  Mietgärten  und  Sommerwoh- 
nungen,   Ackerbürgeransiedelungen    und   dergleichen. 

Auf  die  einzelnen  Teile  werden  dann  Schulen,  Markt- 
hallen, Postannahmestellen,  kleine  Ladestellen  für  Eisen- 
bahn- und  Schiffahrtsanschluß  usw.  zweckensprechend  ver- 
teilt. Im  großen  und  ganzen  ähnelt  also  der  Plan  der  neuen 
Ansiedlungen  derjenigen  Gestalt,  welche  die  Großstädte 
durch  jahrhundertelange  Entwicklung  allmählich  ange- 
nommen hahen,  nur  daß  man  bei  den  Gartenstädten  von 
vornherein  die  Platzverteilung  so  vornehmen  will,  wie  sie 
die    Entwicklungsgeschichte    der   Städte    als    zweckmäßig 


*)  Anmerkung.  Erst  nach  Ablieferung  dieser  Arbeit  an  die  Schrift- 
leitung kam  mir  die  Hercher'sche  Arbeit  „Großstadterweiterungen" 
zu  Gesicht,  die  ja  auch  die  Schaffung  neuer  Verkehrszentren  an  Stelle  der 
bisherigen  Schablonenerweiterungen  vorschlägt. 


33 


DER  STÄDTEBAU 


nachgewiesen  hat,  und  daß  die  wirtschaftlich  so  tief  ein- 
schneidenden Folgen  der  natürlichen  Stadtentwicklung, 
nämlich  die  Bodenspekulation  und  das  ziellose  Hoch- 
schrauben der  Boden-  und  Mietpreise,  unmöglich  gemacht 
werden  sollen.  Daß  dieses  Ziel  wirklich  erreichbar  ist, 
will  ich  weiter  unten  nachzuweisen  versuchen.  Zunächst 
soll  hier  die  technische  Möglichkeit  solcher  An- 
siedlungsweise  behandelt  werden. 

* 

Will  man  das  Ziel  erreichen,  zunächst  der  aus  der 
Großstadt  fliehenden  Industrie  zweckentsprechendes  An- 
siedlungsgebiet  anzuweisen  und  dabei  zu  gleicher  Zeit 
neue  Wohnstätten  für  Beamte  und  Arbeiter  zu  errichten, 
so  ist  es  selbstverständlich,  daß  alle  Grundbedingungen 
gegeben  sein  müssen,  die  zunächst  für  diese  beiden  Zwecke 
unerläßlich  sind.  Es  muß  also  vor  allen  Dingen  die  Möglich- 
keit vorhanden  sein,  jedes  einzelne  Fabrikgrundstück  an  eine 
normalspurige  Bahn  oder  einen  ausreichend  bemessenen 
Schiffahrtskanal  anzuschließen.  Liegt  in  der  Nähe  keine 
Bahn,  so  wird  dennoch  die  Stadt  in  der  Lage  sein,  einen 
Kleinbahnanschluß  mit  Normalgleisen  an  die  entlegenere 
Hauptstrecke  herzustellen,  dessen  Anlagekosten  sich,  wenn 
auch  erst  allmählich,  verzinsen  und  tilgen.  Dieser  Bahn- 
anschluß wird  zweckmäßig  die  Gestalt  einer  großen 
Schleife  haben  müssen,  an  deren  Schleifenring  entlang  die 
Fabrikgrundstücke  zu  entwerfen  sind. 

Ähnlich  wird  es  sich  mit  dem  Wasseranschlüsse  ver- 
halten. Hierbei  ist  es  unter  Umständen  gar  nicht  einmal 
nötig,  daß  der  für  die  neue  Ansiedlung  vorgesehene  Ring- 
kanal von  vornherein  für  den  Fernverkehr  nutzbar  gemacht 
wird,  sondern  es  wird  vielmehr  dort,  wo  das  Gelände 
allgemein  sehr  niedrig  liegt  und  einer  umfassenden  Melio- 
ration bedarf,  empfehlenswert  sein,  zugleich  mit  der  An- 
lage der  Straßen  des  Ansiedlungsplanes,  soweit  sie  zu- 
nächst notwendig  sind,  den  Ringkanal  mit  seinen  Stich- 
kanälen und  einen  gemeinschaftlichen  größeren  Lösch- 
und  Ladehafen  auszuheben  und  mit  einem  für  die  Zufuhr 
frischen  Wassers  ausreichenden  Zu-  und  Abfluß  zu  ver- 
sehen, damit  mit  dem  gewonnenen  Erdboden  eine  allge- 
meine Aufhöhung  des  Geländes,  der  Straßen  und  der  Bahn 
und  eine  zweckmäßige  Entwässerung  beider  möglich  wird. 
Auch  wird  das  geschaffene  fließende  Wasser  für  eine  ganze 
Reihe  industrieller  Betriebe  schon  dann  wesentliche  Vor- 
teile bieten,  wenn,  wie  gesagt,  der  Fernschiffahrtsverkehr 
vorderhand  noch  nicht  erreichbar  ist. 

Als  ganz  selbstverständlich  braucht  wohl  kaum  noch 
hervorgehoben  zu  werden,  daß  sich  die  Anlage  dieser 
beiden  Lebensadern  der  Ansiedlung  ganz  den  gegebenen 
Verhältnissen  anpassen  muß.  Eine  Schematisierung  muß 
ebenso  selbstverständlich  ausgeschlossen  sein,  wenn  auch 
im  allgemeinen  der  Grundgedanke  der  Ringbahn  und  des 
Ringkanales  allenthalben  in  mehr  oder  weniger  vollkom- 
menen Weise, je  nach  praktischer  Durchführbarkeit,  festzu- 
halten sein  wird.  Die  Lage  dieser  beiden  Anschlußwege  der 
Industrie  an  die  Außenwelt  und  das  Vorhandensein  be- 
sonderer Geländeeigentümlichkeiten  an  dem  einen  oder 
anderen  Punkte  des  Ansiedlungsgebietes  sind  bestimmend 
für  die  Anordnung  des  ganzen  übrigen  Siedlungsplanes.  — 

Die  erste  englische  Gartenstadt  (vergl.  Tafel  16,  Heft  2) 
hat  auch  nicht  einfach  die  Schablone  Fritschs  oder  Eben- 
ezer  Howards  übernommen,  sondern  sich  den  gegebenen 
Verhältnissen     angepaßt.      Hier    liegen    die    Fabrikgrund- 


stücke, die  Werkstätten  und  Arbeiterwohnungen,  sowie 
die  großen  Lagerplätze  im  Osten  an  einem  großen  Güter- 
bahnhof, während  sich  die  eigentliche  Gartenstadt  von 
dem  im  Mittelpunkte  des  Westfeldes  belegenen  Zentrum 
aus  sowohl  nach  dem  Fabrikviertel  zu  wie  nach  dem 
übrigen  Gemarkungsteilen  in  der  früher  aufgezählten 
Zonenfolge  aufrollt.  Zwischen  dem  Fabrikviertel  und  der 
eigentlichen  Stadt  befindet  sich  eine  lang  gestreckte  Grün- 
anlage mit  Teichen  und  fließendem  Wasser,  der  die  großen 
Industriebetriebe  anstelle  des  von  Howard  vorgeschlagenen 
breiten  Straßengürtels  (Große  Avenue)  von  der  Gartenstadt 
trennt.  — 

Sobald  nun  mehrere  Großbetriebe  an  den  Anschluß- 
wegen angesiedelt  sind,  muß  rechtzeitig  darauf  geachtet 
werden,  die  Unterbringung  der  nun  gewöhnlich  schnell 
nachziehenden  Beamten,  Arbeiter  und  Kleinbetriebe  in  den 
von  vornherein  für  sie  vorgesehenen  Planvierteln  durch- 
zusetzen, damit  nicht  Erscheinungen  auftreten,  die  imstande 
sind,  das  geschlossene  Bild  vor  seiner  Fertigstellung  un- 
heilbar zu  zerreißen.  Wenn  die  einzelnen  Ansiedlungen 
nicht  zu  umfangreich  bemessen  werden  und  wenn  eine 
möglichst  ringförmige  Anordnung  der  das  Leben  der  An- 
siedlung bedingenden  Großbetriebe  befolgt  wird,  so  wird 
der  Wohnkern  der  geplanten  Kolonie  sich  schnell  ver- 
dichten und  bald  dem  Planbilde  näher  kommen.  Dabei 
braucht  man  für  diese  eigentliche  Stadt  innerhalb  des 
Industrieringes  gar  keine  großen  Aufwendungen  an 
Straßen-  und  Ent-  und  Bewässerungskosten  zu  machen. 
Denn  ebenso  wie  die  ansiedelnde  Großstadt  es  ganz  in 
ihrer  Hand  hat,  jeden  neu  hinzuziehenden  Großbetrieb  un- 
mittelbar an  den  vorhergegangenen  anzugliedern,  ebenso 
braucht  sie  ja  auch  nur  die  zunächst  von  diesem  Industrie- 
gelände aus  nach  dem  zukünftigen  Siedlungskerne  hin- 
führende Radiale  anzulegen  und  an  ihr  entlang  das  An- 
siedlungsprogramm  durchzuführen,  bis  eben  eine  zweite 
und  dritte  Radiale  notwendig  und  ein  Zonenviertel  nach 
dem  anderen  zwischen  diesen  Radialen  in  sich  abgeschlossen 
wird.  Die  einzelnen  Radial- und  Ringstraßen  werden 
also  bei  dieser  Stadtanlage  nicht  von  dem  Stadt- 
innern  nach  außen  hin,  sondern  genau  umgekehrt 
angelegt  und  besiedelt. 

Sobald  eine  solche  Ansiedlung  das  der  Stadt  zur  Verfü- 
gung stehende  Gemeindeland  und  denvonvornherein  darnach 
aufzustellenden  Plan  angefüllt  hat,  geht  die  Verwaltung  an 
eine  neue  Ansiedlung,  die  sie  inzwischen  durch  Land- 
ankauf vorbereitet  hat,  und  schafft  auf  diese  Weise  in  ihrem 
Weichbilde  oder  doch  in  dessen  Nähe  einzelne  selbständige 
kommunale  Lebewesen,  die  aber  alle  mit  dem  großen  ge- 
meinsamen Kerne  der  Mutterstadt  wirtschaftlich  verbunden 
sind  und  ihr  den  Segen  ihrer  zunehmenden  wirtschaft- 
lichen Leistungsfähigkeit  in  dankbarer  Erkenntlichkeit  zu 
teil  werden  lassen.  Dabei  liegt  es  ja  fast  ausschließlich  in 
dem  Belieben  der  Mutterstadt,  die  Ansiedlungen  der 
Tochterstädte  größer  oder  kleiner  zu  machen,  ganz 
so,  wie  sie  es  für  sich  und  die  Ansiedlungen  selbst  für 
zweckmäßig  und  vorteilhaft  erachtet. 

Wir  wollen  nun  an  die  finanzielle  Betrachtung  der 
,, Industriekolonien"  gehen,  die  zwar  für  die  „Garten- 
städte" allgemein  schon  durch  Howard  geschehen  ist,  aber 
für  den  vorliegenden  besonderen  Fall  doch  einer  einge- 
henden Behandlung  bedarf. 


84 


DER  STÄDTEBAU 


Kostet  die  Erwerbung  einer  500  ha  großen 
Fläche  im  Zusammenhange  für  den  preußi- 
schen Morgen  oder  für  rund  '1^  ha  durch- 
schnittlich 500  Mark,  so  machen  die  Er- 
werbskosten dieser  rund  2000  Morgen  rund     1  000  000  M. 

aus.  Hiervon  entfallen  auf  Straßen,  Plätze, 
Bahnen  und  Kanäle  etwa  35"/o,  welche 
der  Bebauung  entzogen  werden,  das  sind       350000    ,, 

Nun  kann  man  annehmen,  daß  die  Straßen- 
pflasterungs-  und  sonstigen  Anlagekosten 
für  das  Quadratmeter  Straßen-,  Bahn- 
und  Kanalfläche  usw.  rund  5  Mark  oder 
für  700  Morgen  rund  9000000  Mark  be- 
tragen, die  aber  nicht  mit  einem  Male  zur 
Verausgabung  gelangen,  sondern  sich  auf 
(angenommen)  etwa  20  Jahre  verteilen. 
Also  kämen  für  die  ersten  Anlagekosten 
noch  hinzu 450000    ,, 

sodaß  von  Anfang  an  insgesamt      .     .     .     .     '.     1 800  000  M. 

und  mit  einem  Zuschlage  für  Unvorherge- 
sehenes von 200000    „ 

alles  in  allem    2000000  M. 

zu  verausgaben  und  dauernd  zu  verzinsen  wären. 

Es    sind    demnach    folgende  jährlichen  Aufwendungen 

zu  machen: 

1)  Zinsen  der  ersten  Anlage  mit  3,5  v.  H.         70000  M. 

2)  Tilgung    und     laufende    Verwaltungs- 

kosten dieser  Anlagekosten  1  v.  H.  .         20000    ,, 

3)  für  die   Zeit  vom  2.  bis  20.  Jahre,  also 

für  19  Jahre,   jedes  Jahr   an    Zinsen 
und    Tilgung    mehr    450000x4,5%=  . 

20250  Mark 20250    ,, 

und  4)  für  den  Betrieb  und  die  Instandhaltung 
der     gemeinsamen     Anlage    jährlich 

rund 19750    » 

das  sind  zusammen  jährlich  =  130000  M. 
die  also  doch  wenigstens  vom  2.  Jahre  der  Neuanlage  ab 
aufzubringen  wären. 

Es  stehen  insgesamt  1300  Morgen  zur  Verfügung,  mit- 
hin hat  jeder  Morgen  Land  eine  Schuldrate  von 
jährlich  100  Mark  aufzubringen,  in  welchen  Betrag  aber 
die  Grundgemeindeabgaben  mit  eingeschlossen 
sind.  Nimmt  man  an,  daß  die  nutzbare  Fläche  von  1300  Mor- 
gen von  insgesamt  5000  Menschen  besiedelt  wird,  so  entfällt 
auf  den  Kopf  dieser  Bevölkerung  eine  jährliche  Schuldrate 
130000 


von  • 


5000 


oder  26  Mark. 


Aber  auch  wenn  man  den  ungünstigsten  Fall  setzt,  daß 
wenigstens  die  Hälfte  der  mit  9  Millionen  Mark  veran- 
schlagten Gesamtanlagekosten  von  Anfang  an  mit  4,5'  „ 
zu  verzinsen  und  zu  tilgen  ist,  daß  also  anstatt  der 
130000  Mark  p.  a.  von  vornherein  jährlich  rund  300000  Mark 
aufzubringen    sind,    dann    kommen    immer    erst    auf   den 

Kopf oder  60  Mark  jährliche  Schuldrate. 

5000 

Es  verhält  sich    nun    die  Verzinsung   und  Tilgung  des 

eigentlichen    Bodenkapitales     zu     den     durchschnittlichen 

jährlichen    Gesamtausgaben    wie    — oder  wie  iia-a"*.., 

300  000 

mithin  betragen  die  jährlichen  Ausgaben  für  die  Ausnützung 

des     Bodens     und     die     Instandhaltung     der    öffentlichen 

Betriebe,    also    die    Grund-    usw.    Steuern    auf   den    Kopf     I 


42  Mark  und  die  eigentliche  Bodenrente  nur  18  Mark. 
Die  letztere  verschwindet  bei  einer  Tilgung  von  rund 
i"/„  in  längstens  2  Generationen,  also  in  rund  70  Jah- 
ren, ganz  und  von  den  verbleibenden  42  Mark  pro 
Kopf  würde  ungefähr  die  Hälfte,  als  Verzinsungs-  und 
Amortisationskote  der  Straßen-  usw.  Anlagekosten,  eben- 
falls in  annähernd  der  gleichen  Zeit  getilgt  sein,  so  daß 
insgesamt  an  Bodenrente  und  Grund-  etc.  Abgaben  nur 
noch  21  Mark  für  den  Kopf  übrig  bleiben  würden. 

Es  sei  aber  angenommen,  daß  die  wegfallende  Kote 
von  21  Mark  dauernd  verbleibe  für  die  Errichtung  und  In- 
standhaltung aller  öffentlichen  Anstalten,  wie  Schulen,  Ver- 
waltungsgebäude, für  Lehrer  und  Beamtenbesoldungen  usw. 
usw.  und  daß  sie  in  demselben  Maße  von  Anbeginn  an 
allmählich  zu  der  Höhe  von  21  Mark  anwachse,  wie  die 
Tilgungsrente  der  Straßen-  usw.  Kosten  abnehme,  so  bleibt 
also  für  jeden  Fall  eine  dauernde  Last  an  Ge- 
meindeabgaben von  42  Mark  auf  den  Kopf,  auch 
wenn  die  eigentliche  Bodenrente  von  18  Mark  endgiltig  ge- 
tilgt ist.  Man  wird  dem  überhaupt  zu  leistenden  Durch- 
schnitte an  Bodenrente  und  Gemeindeabgaben  ziemlich  nahe 
kommen,  wenn  man  das  Mittel  der  Anfangskote  von 
60  Mark  und  das  der  Endkote  von  42  Mark  als  durch- 
gängige Last  von  51  Mark  auf  den  Kopf  setzt  und  somit 
eine  bleibende  Bodenrente  von  etwa  10  Mark  für 
den  Kopf  der  Bevölkerung  festhält. 

Im  Anfange  unserer  Abhandlung  hatten  wir  ermittelt, 
daß  auf  die  erwerbsfähige  Person  in  der  modernen  Groß- 
stadt eine  Bodenrente  von  rund  150  Mark  entfällt.  Das 
sind  für  den  Fall,  daß  auf  eine  Familie  im  Durchschnitt 
4Personen  kommen,  auf  denKopfderBevölkerung  37,5 Mark, 
also  rund  4  mal  so  viel  Bodenrente  als  für  die  Industrie- 
kolonie. Die  jährlichen  Ausgaben  der  Großstädte  belaufen 
sich  im  Mittel  auf  etwa  57,5  Mark  für  den  Kopf,  was  mit 
der  ebenberechneten  Bodenrente  von  37,5  Mark  zusammen 
rund  95  Mark  gegen  die  oben  ermittelten  51  Mark  in 
max.  und  42  Mark  im  Durchschnitt  ausmacht.  Eben- 
ezer  Howard  hat  auf  anderem  Wege  dieses  Verhältnis 
für  England  auf  90  zu  40  Mark  berechnet.  Man  kann 
also  mit  ziemlicher  Sicherheit  annehmen,  daß  die  dau- 
ernden Lasten  der  Bevölkerung  durch  die  In- 
dustriekolonie aui  die  Hälfte  herabgesetzt  werden, 
wozu  nun  aber  noch  alle  ferneren  Vorteile  sowohl 
für  die  Ansiedler  wie  insbesondere  für  die  an- 
siedelnde Großstadt  kommen. 

Zunächst  ist  hervorzuheben,  daß  bei  5000  Einwohnern 
und  rund  2000  Morgen  Gesamtfläche  auf  den  Einwohner 
0,4  Morgen  oder  etwa  1000  qm  Fläche  kommen,  wenn  die 
Kolonie  vollständig  besiedelt  ist.  Die  Stadt  Hannover,  eine 
der  mit  öffentlichen  Anlagen  und  Erholungsstätten  am  aller 
reichsten  gesegneten,  wird  bei  völliger  Besiedlung  des  noch 
zur  Verfügung  stehenden  Landes  ungefähr  700  qm  Fläche 
für  den  Einwohner  haben,  wobei  aber  die  allein  rund 
2500  Morgen  umfassende  Stadtforst  mitberechnet  ist,  ohne 
diese  dagegen  nur  rund  600  qm. 

Die  oben  als  bleibend  berechnete  Bodenrente  von 
10  Mark  pro  Einwohner  entspricht  einer  durchaus  abzugs- 
freien Pachteinnahme  von  50000  Mark  für  die  Gesamtfläche- 
oder von  25  Mark  für  das  Jahr  und  den  Morgen.  Das  ist 
ein  Durchschnittswert,  der  selbstverständlich  auf  die  5  ein- 
zelnen Anziedelungszonen  ganz  nach  dem  Verhältnisse  des 
Nutzens   verteilt    werden    muß,    den    die  einzelnen  Zonen- 


35 


DER  STÄDTEBAU 


bewohner  aus  dem  Boden  ziehen,  bezw.  nach  dem  idealen 
und  realen  Werte,  den  für  sie  der  Boden  hat.  Wir  wollen 
annehmen,  daß  der  zonenmäßige  Anteil  an  dem  Durch- 
schnittswerte von  25  Mark  Pacht  für  den  Morgen 

1)  in  der  äußersten,  VI.  Zone  5/10=12,5    M.  für  den  Morgen 

2)  „    „  „  V.     „  7,5/10=18,75  „    »      „ 

3)  ,.    „  "  IV.     „    10/10=25,00  „    „      „ 

4)  „    1,  »  III-     „12,5/10  =  31,25  „    „      „ 
u.  5)  „     „           „  II.     „    15/10=37,50  »    „      „ 

im  Durchschnitt=25,oo  M.  für  den  Morgen 
betrage,  d.  h.  daß  die  innerste  Wohnzone  einen  dreimal 
so  hohen  Pachtertrag  vom  Morgen  bringe,  als  die  äußerste. 
Dann  haben  die  Gärtner  und  Landwirte  noch  nicht  einmal 
die  Hälfte  der  Pacht  zu  zahlen,  die  jetzt  in  der  Regel  er- 
hoben wird,  haben  aber  das  Absatzgebiet  unmittelbar  vor 
der  Tür,  und  die  Bewohner  der  vornehmsten  Wohnklasse 
zahlen  fast  gar  keine  Pacht.  Man  könnte  also  ohne  Be- 
denken die  Gärtner,  Landwirte  und  Arbeiter  von  jeder 
Bodenrente  befreien,  ihnen  dafür  aber  Höchstpreise  für 
ihre  Marktware  vorschreiben,  und  den  besseren  Wohn- 
viefteln  und  den  Villenbewohnern  in  der  Mitte  die  doppelte 
Durchschnittsrente  auferlegen,  ohne  daß  irgend  wer  im  An- 
siedlungsgebiete  die  Bodenpacht  sonderlich  empfände  und 
gegen  diese  Pachtverteilung  etwas  einwenden  könnte. 

Da  die  von  uns  als  bleibend  angenommene 
dauernde  Bodenrente  von  50000  Mark  im  Jahr 
eine  reine  Einnahme  bedeutet,  so  können  die 
Zinsen  des  sich  ansammelnden  Kapitals  zur  Ver- 
minderung der  Gemeindelasten  verwendet  werdeui 
wodurch  ein  allmähliches  Heruntergehen  dieser 
Lasten  entstehen  würde,  bis  schließlich  die  Zinsen 
der  Bodenrente  hinreichen  würden,  alle  laufenden 
Ausgaben  zu  decken.  Das  durch  die  kleine  Boden- 
pachtsich  ansammelnde  Kapital  selbst  aber  würde 
eine  nie  versagende  Einnahmequelle  für  die  Be- 
gründerin der  Ansiedelung,  also  für  die  Großstadt, 
werden. 

Es  kommen  aber  noch  weitere  finanzielle  und  nicht 
zuletzt  moralische  und  soziale,  sowie  städtebauliche  Vor- 
teile für  die  Stadtgründerin  in  Frage. 

* 

Wenn  die  ansiedelnde  Großstadt  den  Grundsatz  festhält, 
die  Industriekolonien,  wie  wir  sie  dauernd  nennen 
wollen,  nicht  über  eine  bestimmte  Größe  hinaus  anzu- 
legen, also  angenommen  etwa  nicht  über  5000  Einwohner,  so 
wird  sie  in  der  Lage  sein,  eine  Reihe  solcher  Ansiedlungen 
in  ihrem  Umkreise  entstehen  zu  lassen,  deren  gemein- 
same Interessen  in  der  Großstadt  selbst  zusammenfließen. 
Sie  ist  die  Abnehmerin  für  alle  Werte  der  Kleinindustrie, 
soweit  sie  ausgesprochen  örtlichen  Charakter  trägt,  und  sie 
ist  das  Vermittelungskontor  für  die  Erzeugnisse  der 
umliegenden  Industriekolonien  nach  der  Außenwelt  hin. 
Dadurch  wird  der  Zusammenhang  der  Ansiedlungen  mit 
der  Zentralstelle  ein  andauernd  inniger  bleiben,  sie  ist  für 
jene  das  Herz,  während  die  Kolonien  selbst  die  arbeitenden 
Organe,  die  heranschaffenden  Glieder  des  Körpers  „Groß- 
stadt" sind. 

Auch  Howard  sieht  bei  seinen  Gartenstädten  ein  Ge- 
bilde vor,  das  die  jetzige  Großstadt  ersetzen  soll;  er  will 
eine  Gruppe  von  Gartenstädten,  die  je  30000  Einwohner 
umfassen  sollen,  um  eine  gemeinsame  Mittelstadt  von  etwa 
60000  Einwohner    ansammeln    und    aus  dieser  Interessen- 


gruppe das  machen,  was  als  Großstadt  unvermeidlich,  aber 
dennoch  wohl  verbesserungsfähig  ist.  Die  Gartenstadt- 
bewegung will  durch  diese  ,, Sozial  Cities"  die  vor- 
handenen Großstädte  allmählich  entvölkern  und  sie  dadurch 
zur  Annahme  der  Gartenstadtidee  erziehen. 

Mein  Vorschlag  rechnet  mit  dem  Bestehenden,  er  will 
nicht  das  Eine  zerstören,  indem  er  das  Andere  aufbaut,  son- 
dern er  will  das  Alte  erhalten  und  verbessern  und  Neues 
und  Altes  gegenseitig  nutzbar  machen.  Während  also 
einerseits  die  Großstadt  für  ihre  Industriekolonien  so- 
zusagen die  Lebenspenderin  ist,  wird  andererseits  jede 
einzelne  der  letzteren  eine  Stätte  sozialer,  moralischer 
und  wirtschaftlicher  Wiedergeburt  für  den  kleinen  Mann 
sein.  Dieser  wird  in  seiner  Gartenstadt  auf  seiner  kleinen 
friedlich  bebauten  Eigenscholle  sitzen,  die  zwar  nicht 
grundbuchlich  sein  Eigentum  ist,  die  aber  auch  keinem 
anderen  gehört,  an  der  er  ebensogut  Mitbesitzer  ist,  als 
wie  jeder  andere  um  ihn  her,  und  er  wird  sich  freuen, 
nicht  mehr  für  einen  Hausagrarier  und  für  einen  kost- 
spieligen Gemeindehaushalt  arbeiten  zu  müssen,  sondern 
in  jeder  Hinsicht  für  sich  selbst,  für  seine  Familie  und 
für  seine  ,, Genossen".  Und  dieser  Geist  der  Zuiriedenheit 
wird  aus  den  Industriekolonien  in  den  angemorschten 
Körper  der  Mutterstadt  ziehen  und  hier  neues  gesunderes 
Wesen  werden  lassen,  er  wird  in  der  arbeitenden  Be- 
völkerung die  Zufriedenheit  langsam  heranreifen  lassen 
und  zugleich  die  Sehnsucht  in  jedem  einzelnen,  auch  Mit- 
glied einer  Industriekolonie  werden  zu  können. 

Die  Arbeitgeber  aber  werden  sich  diesen  Regungen 
ebensowenig  entziehen  können,  wie  der  wirtschaftlichen 
Einsicht,  dort  „draußen  vor  dem  Tor"  bessere  Produktions- 
bedingungen und  dadurch  die  Möglichkeit  erlangen  zu 
können,  mit  der  Auslandsindustrie  in  erhöhten  Wettbewerb 
zu  treten. 

Und  die  Großstadt  selbst,  die  Verwaltung,  wird  ein 
gutes  Geschäft  hierbei  machen;  denn  erhöhte  Produktivität 
und  vermehrte  Absatzgebiete  stärken  die  Steuerkraft,  und 
die  Bodenrente,  die  jetzt  in  den  nimmersatten  Geldschrank 
von  ein  paar  Kapitalisten  fließt,  entlastet  nach  und  nach 
den  Etat  der  Mutterstadt  und  hilft  ihr,  alte  Schulden  zu 
tilgen. 

Für  den  Städtebau  entsteht  eine  ganz  neue  Aufgabe. 
Hier  in  der  Industriekolonie  kann  er  mit  verminderten 
Kosten  dennoch  neues,  eigenartiges  schaffen  ohne  Rück- 
sicht auf  Privatbesitz  und  auf  alle  zu  dessen  Gunsten  die 
Arbeit  des  Künstlers  und  Technikers  einschränkenden  Ge- 
setze. Hier  können  die  Erfahrungen  der  Großstädte  für 
die  Klein-  und  Mittelstadt  in  zweckentsprechender  Weise  zu 
Nutz  und  Frommen  sowohl  dieser  selbst,  wie  jeder  ein- 
zelnen Großstadt  verwertet  werden,  und  hier  wird  alles 
das  vermieden  werden  können,  was  den  Großstadtbürger 
gegen  den  Techniker  einnimmt,  in  erster  Linie  die  so  oft 
beklagte  und  als  kostspieliges  Übel  verschrieene  ,,Straßen- 
buddelei".  Schon  Fritsch  schlägt  in  seiner  „Stadt  der  Zu- 
kunft" vor,  bei  den  neuen  Städten  in  jeder  Straße  einen 
Tunnel  anzulegen,  der  alles  das  aufnimmt,  was  an  Leitungen 
erforderlich  ist,  und  dieser  ist  auch  so  naheliegend,  daß 
ihn  die  Städtetechnik  ohne  weiteres  für  sich  nutzbar 
machen  wird. 

Aber  namentlich  dem  Künstler  wird  eine  ganz  neue 
Aufgabe  erwachsen.  Schon  allein  der  Bebauungsplan,  der 
bis  auf  die  durch  Eisenbahn  und  SchifTahrtskanal  und  die 


36 


DER  STÄDTEBAU 


Verbindung  mit  der  Mutterstadt  gegebenen  Linien  ein  un- 
beschriebenes Blatt  vor  sich  hat  und  nun  nach  Herzens- 
lust großen  Ideen  Raum  geben  kann.  Der  beiliegende 
Plan  der  ersten  englischen  Gartenstadt  ist  kein  „Non 
plus  ultra",  aber  er  zeigt  doch  auch  schon,  daß  ein 
ganz  anderes  zu  schaffen  ist,  als  bei  der  „Erweiterung" 
irgend  einer  verbauten  Landstadt,  die  zur  Industriestadt 
ausgewuchert  ist,  oder  bei  ähnlichen  Aufgaben.  Und 
dann  in  den  Bauten  selbst,  in  den  öffentlichen  Gebäuden 
sowohl  wie  in  den  kleinen  „Eigenheims",  welche  Fülle 
von  künstlerischen  Aufgaben  sind  in  ihnen  enthalten, 
wo  nicht  mehr  der  teure  Grund  und  Boden  Sparsamkeit 
in  schönheitlicher  und  gesundheitlicher  Beziehung  heischt! 

Auch  in  dieser  Hinsicht  hat  die  deutsche  Gartenstadt- 
gesellschaft schon  eine  sehr  bemerkenswerte  Propaganda 
gemacht  und  zwar  insbesondere  durch  die  Flugschrift 
,, Gartenstadt  und  ästhetische  Kultur"  von  H.  Kampffmeyer, 
in  der  auch  die  hier  ebenfalls  beigefügten  Abbildungen 
siehe  Tafel  24,  von  Häusergruppen  aus  der  englischen 
Arbeiterkolonie  ,,Bournville",  einer  Gründung  des  Kakao- 
fabrikanten Cadbury  enthalten  sind. 

Ich  will  hier  noch  die  Kampffmeyerschen  Ausführungen 
über  die  allgemeine  Kunstpflege  in  der  Gartenstadt  für 
sich  selbst  reden  lassen. 

Es  ssi  mir  nun  gestattet,  kurz  auf  einige  der  ästhetischen  Aufgaben 
hinzuweisen,  die  schon  gegenwärtig  durch  den  Dürerbund,  durch  die  freie 
Volksbühne  und  ?ndere  Vereinigungen  mit  Glück  gelöst  sind  und  die  aus 
den  eben  erwähnten  Gründen  in  der  Gartenstadt  auf  ganz  besonders  rege 
Anteilnahme  rechnen  dürfen. 

Ich  sprach  vorher  von  dem  Stadtplan,  den  Gärten  und  Häusern.  Es 
gälte  nun  die  Wohnungen  mit  dem  passenden  Hausrat  zu  versehen,  und 
es  läge  nahe,  auch  hier  das  genossenschaftliche  Prinzip  anzuwenden.  Das 
würde  am  besten  in  der  Form  geschehen,  daß  man  eine  Organisation 
nach  Analogie  der  Konsumgenossenschaften  gründete,  die  sich  Kunst- 
genossenschaft nennen  könnte  und  in  deren  Vorstand  auch  einige  Künstler 
zu  wählen  wären.  Der  Vorstand  würde  nun  einfache  und  dabei  schöne 
Möbel  nach  guten  Entwürfen  bei  einer  leistungsfähigen  Möbelfabrik  be- 
stellen und  den  Mitgliedern  zum  Selbstkostenpreis  abgeben.  Auch  künst- 
lerischer Wandschmuck  und  Reproduktionen  von  guten  Skulpturen  könnten 
auf  dieselbe  Weise  billiger  beschadt  werden. 

Diese  Kunstgenossenschaft  müßte  ihre  Wirksamkeit  allmählich  auf 
alle  Gebiete  ästhetischer  Kultur  ausdehnen.  Jede  neue  Sektion  würde  ihren 
eigenen  Vorstand  haben,  der  gleichzeitig  im  Zentralausschuß  säße  und 
dadurch  ein  geschlossenes  Zusammengehen  der  einzelnen  Bestrebungen 
verbürgte. 

So  würde  sich  bald  das  Bedürfnis  nach  einer  guten  Volksbücherei 
geltend  machen,  mit  der  einige  Lese-  und  Gesellschafisräume  sowie  eine 
Verkaufsstelle  guter  Volkslitteratur  zu  verbinden  wäre.  Außerdem  müßte 
ein  geeigneter  Raum  für  Ausstellungen  aller  Art  geschaffen  werden.  Darin 
würde,  ähnlich  wie  in  dem  erwähnten  Ruskinhause  in  Bournville,  die 
Veredelung  des  dilettantischen  Kunstschaffens  besonders  berücksichtigt 
werden.  Vor  allem  dadurch,  daß  mustergiltige  Handarbeiten,  geschmack- 
volle Kostüme,  künstlerische  Photographien  und  kunstgewerbliche  Arbei:en 
aller  Art  gezeigt  würden.  Natürlich  müßten  regelmäßig  tüchtige  Künstler 
zur  Veranstaltung  von  Sonderausstellungen  eingeladen  werden. 

Sobald  die  Stadt  genügend  herangewachsen  wäre,  müßte  zum  Bau 
geeigneter  Konzert-,  Theater-  und  Vortragsräume  geschritten  werden. 
Aehnlich  wie  es  bei  der  , .Freien  Volksbühne"  der  Fall  ist,  könnte  auch 
hier  der  Vorstand  mit  den  betreffenden  Schauspielern  und  Musikern  in 
direkte  Verbindung  treten  und  den  Mitgliedern  gediegene  Kunstgenüsse 
für  geringen  Entgelt  beschaffen.  Die  Verbilligung  hätte  hier  wie  auf  den 
vorher  genannten  Gebieten  seinen  Grund  darin,  daß  infolge  einer  zweck- 
entsprechenden Organisation  von  vornherein  auf  einen  gefüllten  Saal  ge- 
rechnet werden  darf  und  der  einzelne  Platz  infolgedessen  billiger  zu  stehen 
kommt. 


Auch  für  persönliche  Kunstübung  in  Liebhabettheater-,  Gesang-  und 
Orchestervereinen  würde  Gelegenheit  und  Anregung  zu  schaffen  sein. 

Um  nun  den  rechten  Boden  für  die  Saatkörner  zu  bereiten,  die  in 
der  Bibliothek  und  den  Ausstellungen,  in  den  Konzerten  und  Theater- 
vorstellungen verstreut  werden,  hätten  Hand  in  Hand  mit  den  jeweiligen 
Veranstaltungen  regelmäßige  Vorträge  stattzufinden,  in  denen  wissen- 
schaftliche wie  ästhetische  Probleme  erörtert  würden. 

Diese  Bestrebungen  würden  kluger  Weise  von  den  Besitzenden,  be- 
sonders von  einsichtigen  Fabrikinhabern  nach  Möglichkeit  gefördert  werden. 
Die  Industriellen*),  die  ihre  Fabriken  aus  der  Großstadt  hinaus  verlegen, 
tragen  schon  jetzt  dem  Vergnügungsbedürfnis  ihrer  Arbeiter  Rechnung 
und  suchen  ihnen  durch  Lesehallen,  Bibliotheken  und  Musikkapellen  edlere 
Vergnügungen  zu  bieten.  Sie  wissen,  daß  der  Mensch  nun  einmal  Lebens- 
freude nötig  hat  und  dass  er  in  Ermangelung  von  besseren  Genüssen 
zum  Schnaps  greift,  der  seine  Arbeitskraft  und  Zuverlässigkeit  beein- 
trächtigt. 

An  Anregungen  für  die  genannten  Bestrebungen  wird  es  nicht  fehlen. 
Schon  jetzt  haben  wir  eine  Anzahl  von  Künstlern  und  Kunstfreunden  in 
der  Gartenstadtgesellschaft.  Es  werden  sich  ihnen  hoffentlich  noch  neue 
Freunde  zugesellen.  Denn  nur  durch  die  rege  Beteiligung  künstlerisch 
gebildeter  Menschen  kann  das  für  unsere  ästhetische  Kultur  so  wichtige 
Unternehmen  die  Entwickelung  erhalten,  die  ich  mit  wenigen  Strichen 
skizzierte. 

Zudem  liegt  es  ja  im  eigensten  Interesse  der  KUnstler,  sich  hier  ein 
Wirkungsfeld  für  ihre  Ideen  zu  schaffen,  wie  es  unter  anderen  Verhält- 
nissen kaum  erreicht  werden  könnte.  Ob  die  Entwicklung  ganz  meiner 
Darstellung  folgen  wird,  das  kann  erst  die  Zukunft  lehren.  Der  Zweck 
meines  Aufsatzes  ist  erreicht,  wenn  er  den  Leser  überzeugte,  daß  durch 
die  Gartenstadt  der  Kunst  ein  weites  fruchtbares  Gebiet  erschlossen  wird. 
Hoffen  wir,  daß  dem  Felde  die  Arbeiter  nicht  fehlen. 

Es  soll  nun  noch  kurz  der  Fall  besprochen  werden, 
der  bei  ganz  großen  Städten  gegeben  sein  wird,  wo  in 
der  Nähe  der  eigentlichen  Stadt  und  überhaupt  innerhalb 
des  Weichbildes  oder  dicht  an  seiner  Grenze  keine  Mög- 
lichkeit mehr  besteht,  zu  landwirtschaftlichen  Preisen  das 
erforderliche  Gelände  zu  erwerben.  Hier  sind  in  der  Regel 
ausgezeichnete  Bahn-  und  SchifFahrtsverbindungen  mit  den 
entlegeneren  Vororten  vorhanden,  die  auch  meistens  die 
großstädtische  Industrie  schon  veranlaßt  haben,  sich  weit 
ab  von  der  Zentrale  anzusiedeln.  Dabei  spielen  oft  20  bis 
30  km  weite  Entfernungen  nur  eine  geringe  Rolle. 

Auf  den  gleichen  Standpunkt  kann  sich  nun  auch  die 
Großstadt  stellen:  kein  Spekulationsland,  sondern  Acker- 
land, billiges  und  billigstes  Land,  erwerben,  ganz  gleich» 
ob  es  ein  paar  Kilometer  mehr  oder  weniger  von  der 
Stadt  ab  ist,  wenn  es  nur  an  der  Eisenbahn  liegt  und  in 
der  Nähe  einer  Station.  Die  Verbindung  mit  der  Großstadt 
ist  ja  nur  für  die  Gesamtheit  der  Kolonie  als  solche,  nicht 
aber  für  jeden  Ansiedler  Lebensbedingung.  Der  empfängt 
seine  wirtscnaftliche  Existenz  nicht  von  der  Mutterstadt, 
sondern  aus  der  Kolonie  selbst  heraus  und  kann  also  einer 
besonders  nahen  und  innigen  Verbindung  mit  jener  ent- 
raten.  Die  Industriekolonien  bei  den  ganz  großen  Städten 
werden  zu  Anfang  in  einem  ähnlichen  Verhältnisse  zur 
Großstadt  stehen,  wie  die  näheren  Provinzialkleinstädte  zur 
Provinzialhauptstadt,  nur  daß  alle  Vorteile,  die  der  Klein- 
stadt erwachsen,  für  die  Hauptstadt  unmittelbar  eine  er- 
höhte Einnahme  im  Gefolge  haben. 

Ich  komme  jetzt  zu  einem  Punkte,  der  für  das  Zu- 
standekommen solcher  kommunalen  Industriekolonien 
von  besonderer  Wichtigkeit  ist,  nämlich  zu  der  Schwierig- 
keit,   die    großstädtische    Industrie    möglichst    schnell   und 


■)  Es  sei    hier  nur    an   die  Wohlfahrtseinrichtungen    von  Krupp  und 
Schwartzkopff  erinnert. 


37 


DER  STÄDTEBAU 


dann  auch  dauernd  für  die  Idee  zu  gewinnen,  in  Zukunft 
nicht  mehr  auf  Eigenland  zu  sitzen,  sondern  sozusagen 
nur  Pächter  der  Großstadtgemeinde  zu  sein. 

Die  Industrie,  namentlich  die  Großindustrie,  besitzt  ja 
jetzt  überall  in  den  Städten  gewaltige  Grundflächen,  die 
Riesenvermögen  bedeuten,  wenn  sie  als  Fabrikland  frei  und 
als  Bauland  verwertbar  werden.  Aus  dem  Ertrage  dieser 
Flächen  gewinnt  bei  ihrer  Erschließung  für  Bauzwecke 
der  bisherige  Eigentümer  leicht  die  Möglichkeit,  außerhalb 
der  Stadt  große  Ländereien  zu  erwerben,  auf  denen  er  als 
eigener  Herr  nach  Belieben  schalten  und  walten  kann. 
Und  das  ist  eben  die  größte  Gefahr  für  die  Großstadt  schon 
jetzt  sowohl  wie  dann,  wenn  sie  selbst  „Städtegründerin" 
wird.  Man  wird  aber  dieser  Gefahr  aus  dem  Wege  gehen 
können,  und  die  Großstädte  werden  in  der  Lage  sein,  trotz- 
dem die  Auswanderung  der  Industrie  auf  das  Land  für  sich 
nutzbar  zu  machen,  wenn  sie  etwa  wie  folgt  verfahren. 

Das  Hauptmittel  zur  Erreichung  dieses  Zweckes  bietet 
wieder  der  Bebauungsplan  der  Stadt.  So  lange  über 
die  in  der  Stadt  belegenen  Fabrikgrundstücke  hinweg 
noch  keine  Straßen  vorgesehen  sind,  hat  das  Gelände 
nicht  viel  Wert.  Der  Spekulationswert  kommt  erst,  wenn 
das  Gelände  durch  gemeindeseitige  Fluchtlinienfestsetzung 
in  Straßen  und  Baublöcke  aufgeteilt  und  der  Erschließung 
als  Bauland  zugänglich  gemacht  wird.  Diese  Festsetzung 
hängt  aber  ganz  von  dem  Willen  der  Stadtgemeinde 
ab,    kein  Mensch    kann    sie  —  wenigstens    bei  der  gegen- 


wärtigen Gesetzgebung  —  zwingen,  Straßen  in  ihren  Be- 
bauungsplan aufzunehmen,  die  sie  nicht  haben  will. 
Deshalb  werden  sich  die  Fabrikbesitzer,  wenn  sich  aus 
irgend  einem  der  vielen  Gründe  die  Anlage  eines  neuen 
Fabrikunternehmens  außerhalb  der  Stadt  als  notwendig  er- 
wiesen hat,  zunächst  wegen  der  Erschließung  ihres  gegen- 
wärtigen Besitzes  zu  Bauland  mit  der  Stadtverwaltung  ver- 
ständigen, um  darnach  ihren  eigenen  Bauplan  und  die 
Rentabilitätsberechnung  des  neuen  Unternehmens  aufstellen 
zu  können. 

Nun  kann  die  Stadt,  die  selbst  genügend  Land  besitzt 
und  dieses  besonders  für  die  Anlage  von  Industriekolo- 
nien verwerten  will,  ihre  Gegenbedingungen  machen,  und 
diese  Bedingungen  werden  in  der  Regel  —  wenn  sie  aus 
unseren  bisher  entwickelten  Gesichtspunkten  aufgestellt 
werden  ~  für  den  Unternehmer  so  in  die  Augen  springend 
vorteilhafte  sein,  daß  es  einfach  seine  Pflicht  gegen  sich 
selbst  und  gegen  seine  Arbeiter  sein  muß,  ihnen  näher  zu 
treten.  Wenn  der  Industrielle,  anstatt  Hunderttausende  im 
Landerwerb  festlegen  zu  müssen,  gegen  eine  ganz  geringe 
Bodenpacht  die  Möglichkeit  einer  neuen  Ansiedlung  mit 
allen  zu  erwartenden  Verkehrs-  usw.  -Annehmlichkeiten 
gewinnen  und  durch  das  Eingehen  auf  diese  Möglichkeit, 
durch  ihr  Ausnutzen,  seinen  alten,  sonst  unverzinst  brach- 
liegenden Grundbesitz  der  Verwertung  zugänglich  machen 
kann,  dann  wird  er  sich  nicht  lange  besinnen  und  sich  mit 
der  Stadt  zu  einigen  suchen.  (Schluß  folgt  in  Heft  4). 


ENTEIGNUNG  UND  UMLEGUNG. 


Von  Dr.  ing.  J.  STUBBEN,  Berlin -Grunewald. 


Im  abgelaufenen  Jahrgange  dieser  Zeitschrift  ist  mehr- 
mals versucht  worden,  das  Recht  der  Städte  auf  Enteig- 
nung und  Umlegung  von  Grundstücken  zu  Gunsten  der 
Ausführung  festgestellter  Bebauungspläne  als  entbehrlich 
darzustellen.  Diese  Auffassung,  welche  einem  in  den 
deutschen  Städten,  namentlich  in  den  Städten  des  Westens, 
fast  täglich  hervortretenden  Bedürfnisse  widerspricht,  scheint 
ihre  Erklärung  in  dem  Umstände  zu  finden,  daß  über 
Begriff  und  Zweck  der  Enteignung  und  Umlegung  ein  ge- 
wisses Dunkel  herrscht.  Es  möge  in  den  nachfolgenden 
Zeilen  versucht  werden,  dieses  Dunkel  zu  lichten  und  die 
Bestrebungen  von  Stadtvorständen  und  Sozialpolitikern  in 
der  Enteignungs-  und  Umlegungsfrage  kurz  darzulegen 
und  zu  begründen. 

Enteignung. 

Bei  der  Enteignung  auf  Grund  festgestellter  Flucht- 
linienpläne handelt  es  sich  um  zweierlei,  nämlich  erstens 
um  die  Entziehung  des  Eigentums  an  solchen  Grundflächen, 
die  zur  Anlage  oder  Erbreiterung  von  Straßen  und  freien 
Plätzen  in  Anspruch  genommen  werden;  zweitens  um 
die  Entziehung  des  Eigentums  an  Grundflächen,  welche 
nicht  zu  Straßen  und  Plätzen  verwendet  werden  sollen. 
Die    letzteren  Grundflächen    lassen    sich    unterscheiden    in 

a)  Grundflächen  für  öffentliche  Gartenanlagen  (Erho- 
lungsplätze, Spielplätze,  Parks), 

b)  Grundstücksteile,  welche,  selbst  nicht  bebauungs- 
fähig, die  Bebauung  anderer  Grundstücke  verhin- 
dern, (Prellstreifen,  Masken  usw.). 


c)  Zusammenhängende,  imwesentlichen  bebaute  Grund- 
flächen in  alten  Stadtteilen, 

d)  Zusammenhängende,  im  wesentlichen  unbebaute 
Grundflächen  im  Stadterweiterungsgelände, 

e)  Grundflächen  zur  Errichtung  öffentlicher  Gebäude, 
Anlage  von  Schlachthöfen,  Märkten,  Abwässer-Reini- 
gungsanstalten u.  dgl. 

Zur  Enteignung  der  erstgedachten  Straßen  und  Platz- 
flächen ist  den  Stadtgemeinden  sowohl  in  Deutschland  als 
im  Auslande  fast  überall  das  gesetzliche  Recht  zuerkannt 
und  in  fortwährender  Uebung.  In  einzelnen  wenigen 
Staaten  ist  das  Recht  nicht  ein  kommunales,  sondern  dem 
Ermessen  der  Staatsbehörden  auf  Antrag  der  Gemeinde 
vorbehalten.  Es  wird  wohl  niemand  auf  den  Gedanken 
gekommen,  diese  Gattung  der  Eigentumsentziehung  als 
entbehrlich  zu  bezeichnen,  da  der  Ausbau  einer  Stadt,  ins- 
besondere auch  die  Schaffung  neuer  Verkehrstraßen  und 
die  Erbreiterung  alter  Straßen  und  Wege,  unmöglich  in 
das  Belieben  des  einzelnen  Grundbesitzers  gestellt  werden 
kann. 

Die  zweite  Art  des  kommunalen  Enteignungsrechtes 
besteht  in  Deutschland  zurzeit  im  allgemeinen  nicht. 

Die  unter  a  erwähnte  Ausdehnung  des  Rechtes  zur 
Fluchtlinienfestsetzung  und  Enteignung  für  öffentliche 
Gartenanlagen  ist  im  neuen  preußischen  Wohnungsgesetz- 
entwurfe  vorgesehen,  indem  der  Begriff  der  Straßen-  und 
Platzflächen  auf  derartige  Anlagen  erweitert  ist.  Ohne 
diese  Erweiterung    hat    die  Festsetzung    öffentlicher  Pflan- 


38 


DER  STÄDTEBAU 


Zungen  in  Bebauungsplänen  keine  öfTentlichrechtliche 
Wirkung,  weder  wenn  sie  von  Straßen  umgeben  sind, 
noch  wenn  sie  in  das  Innere  von  Blöcken  verwiesen 
werden  sollen,  wie  es  beispielsweise  in  dem  Bebauungsplane 
für  Marienberg  (Oktoberheft  1904)  vorgeschlagen  wird. 

Die  Forderung,  das  kommunale  Enteignungsrecht  auf 
die  unter  b  genannten  Flächen  auszudehnen,  entspringt  den 
schlimmen  Erfahrungen,  welche  in  sehr  zahlreichen  Fällen 
mit  sogenannten  Prellstreifen,  Vexierflächen,  Masken  und 
anderen  Zwerggrundstücken  gemacht  werden,  die  entweder 
schon  früher  aus  der  Teilung  und  Zersplitterung  größerer 
Grundstücke  entstanden  oder  durch  die  Linien  des  Be- 
bauungsplanes gebildet  worden  sind.  Selbst  nur  von  ge- 
ringem Werte,  sind  sie  in  der  Hand  eigennütziger  Besitzer 
oft  ein  Mittel,  die  Bebauung  ganzer  Blöcke  hintanzuhalten 
und  dadurch  die  bauliche  Erweiterung  der  Stadt  und  die 
Wohnungsfürsorge  zu  erschweren.  Daß  der  Übelstand 
besteht,  kann  nicht  geleugnet  werden.  Geht  doch  im 
Westen  Deutschlands  die  Parzellierung  der  Felder  oft  bis 
auf  Flächeninhalte  von  20  oder  30  qm  und  bis  auf  Land- 
streifen von  1  m  Breite  hinab.  Auch  in  guten  Bebauungs- 
plänen, deren  Verfasser  selbstredend  die  Entstehung  von 
Prellstreifen  zu  umgehen  bestrebt  sind,  läßt  sich  bei  zer- 
splittertem oder  sehr  unregelmäßig  geformtem  Landbesitze 
die  Abhängigkeit  mancher  Grundstücke  von  davorliegen- 
den  ,, Masken"  nicht  vermeiden.  Beispiele  einfacher  Art 
zeigen  die  Blöcke  Xa,  XII b  und  XX  des  im  Dezemberhefte 
mitgeteilten  Entwurfes  zu  einem  Bebauungsplane  für  Flens- 
burg. Die  Enteignung  allein  wird  freilich  die  behindernde 
Eigenschaft  der  in  Rede  stehenden  Zwergflächen  nicht  auf- 
heben; die  Forderung  geht  deshalb  dahin,  nicht  blos  die 
Enteignung  zu  Gunsten  der  Gemeinde  zu  ermöglichen, 
sondern  die  letztere  zugleich  zur  Abgabe  des  ,, Prell- 
streifens" an  den  behinderten  Baulustigen,  gegen  Erstat- 
tung der  Selbstkosten,  zu  verpflichten.  Je  nachdem  man 
das  Eigentumsrecht  mehr  nach  deutscher  oder  mehr  nach 
römischer  Auffassung  betrachtet,  je  nachdem  man  die 
soziale  Bestimmung  des  Baulandes  für  Wohnungszwecke 
oder  aber  die  Freiheit  des  einzelnen  Eigentümers  in  den 
Vordergrund  stellt,  wird  man  zu  einer  Anerkennung  oder 
einer  Ablehnung  dieser  Enteignungsforderung  gelangen. 

Die  unter  c  aufgeführte  dritte  Art  der  erweiterten  Eigen- 
tums-Entziehung, gewöhnlich  Zonenenteignung  genannt, 
besteht  zu  Gunsten  der  Gemeinden  in  zahlreichen  Staaten 
des  Auslandes,  so  in  Belgien,  Holland,  Frankreich,  Italien. 
Sie  ist  durch  besondere  Akte  der  Gesetzgebung  auch  in 
Oesterreich-Ungarn,  England  und  in  Hamburg  verwirklicht; 
in  Preußen  kann  sie  nur  angewendet  werden  auf  Grund 
Königlicher  Kabinettsorder. 

Der  Umbau  gesundheitswidriger  und  verkehrswidriger 
alter  Stadtteile  vollzieht  sich,  wie  gegenwärtig  in  Hamburg, 
so  besonders  in  belgischen,  französischen  und  englischen 
Städten  dadurch,  daß  der  in  Betracht  kommende  Aus- 
schnitt der  Altstadt  nebst  den  aufstehenden  Baulichkeiten, 
selbstverständlich  gegen  volle  Entschädigung,  den  Eigen- 
tümern entzogen  wird,  um  alsdann  das  neue  Straßennetz 
anzulegen  und  die  Blöcke  aufs  neue  einzuteilen  und  sach- 
gemäß zu  bebauen. 

Aber  auch  für  bisher  unbebautes  Gelände  im  Stadt- 
erweiterungsfelde, oben  zu  d  aufgeführt,  wird  in  Belgien 
die  Zonenenteignung  in  dem  Sinne  angewandt,  daß  die 
bisherigen    Feldgrundstücke    zum    zeitigen   Werte    in    das 


städtische  Eigentum  genommen  und  nach  Anlage  der 
Straßen   für  den  Bau  von  Wohnhäusern  verkauft  werden. 

Handelt  es  sich  im  Falle  c,  d.  h.  in  der  Altstadt, 
mehr  um  ,, Sanierungsmaßregeln",  so  ist  bei  der  Zonen- 
enteignung im  Außengelände  die  Wohnungsfürsorge  im 
allgemeinen  und  die  Bereitstellung  von  Baugelände  zu 
mäßigem  Preise  im  besonderen  der  leitende  Gedanke. 

Unter  den  Begriff  der  Zonenenteignung  fällt  es  indes 
auch,  wenn  man,  wie  in  Punkt  e  angegeben,  zwangsweise 
durch  den  Bebauungsplan  Privateigentum  zu  Bauplätzen 
für  öffentliche  Gebäude  in  Anspruch  nehmen  oder  das 
Innere  sehr  geräumig  angelegter  Baublöcke  für  ,, Eislauf- 
und Radfahrplätze,  Parkhöfe,  größere  Werkstätten  und 
Fabrikanlagen,  Badeanlagen,  Wäschereien,  Schulhäuser, 
Markt-  und  Schlachthausanlagen"  bestimmen  und  für 
die  Gemeinde  bereit  halten  will.  In  Preußen  hat  eine 
solche  Planung,  wie  sie  beispielsweise  der  Bebauungs- 
plan für  Marienberg  im  Oktoberhefte  zeigt,  zur  Zeit  keine 
rechtliche  Wirkung.  Die  Vorschrift  eines  inneren  Bau- 
wichs oder,  besser  ausgedrückt,  einer  hinteren  Baulinie, 
ist  eine  recht  unsanfte,  weil  entschädigungslose  Maßregel. 
Sie  ist  zwar  ein  geeignetes  Mittel  zur  Freihaltung  des  Block- 
innern,  hat  aber  keine  die  Enteignung  vorbereitende  Kraft, 
sondern  stellt  nur  eine  polizeilich  gezogene,  von  Baulich- 
keiten nicht  zu  überschreitende  hintere  Grenze  dar. 

Ob  man  die  Zonenenteignung  im  Inneren  wie  im 
Äußeren  der  Städte  im  Sinne  der  Punkte  c,  d  und  e  für 
nötig,  nützlich  oder  entbehrlich  hält,  das  richtet  sich  haupt- 
sächlich nach  der  Beantwortung  der  Frage:  Soll  die  Be- 
seitigung von  Wohnungsschäden  und  die  Schaffung  neuer 
Wohnungen  mehr  vom  öffentlichrechtlichen  Gesichts- 
punkte betrachtet  oder  aber  der  privaten  Spekulation  über- 
lassen werden;  soll  ferner  der  Privatbesitz  zwangsweise 
in  Anspruch  genommen  werden  zu  Gunsten  öffentlicher 
Bauanlagen,  wie  Kirchen,  Schulen,  Schlachthäuser,  Bäder, 
Radfahrplätze  udgl.? 

Zu  Gunsten  der  Zonenenteignung  im  Inneren  alter 
Städte  hat  sich  sogar  der  Zentralverband  deutscher  Haus- 
und Grundbesitzer-Vereine  auf  seiner  Stettiner  Versamm- 
lung vor  einigen  Jahren  ausgesprochen;  für  die  Sozial- 
und  Gemeinde -Politiker  ist  es  wohl  nur  fraglich,  ob 
vorzuziehen  sei,  auftretende  Bedürfnisse  dieser  Gattung 
von  Fall  zu  Fall  durch  besonderes  Gesetz  (oder  besondere 
landesherrliche  Verordnung)  zu  regeln,  oder  den  Gemein- 
den derartige  Aufgaben,  selbstredend  mit  den  nötigen 
Schutzmaßregeln,  durch  ein  allgemeines  Gesetz  zu  er- 
leichtern. 

Die  kommunale  Zonenenteignung  im  Außengelände 
wurde  namentlich  vom  Oberbürgermeister  Adickes  in 
seinem  bekannten  ersten  Gesetzentwurfe  vorgeschlagen;  sie 
wird  von  manchen  Sozialpolitikern  und  namentlich  von 
den  sogenannten  Bodenreformern  empfohlen,  um  den  nach- 
teiligen Folgen  der  Bodenspekulation  auf  das  tatkräftigste 
entgegenzutreten.  Es  läßt  sich  indes  nicht  verkennen,  daß 
die  Forderung,  Baugelände  für  neue  Wohnungen  durch 
Entziehung  des  Privatbesitzes  zu  schaffen,  etwas  stark 
Sozialistisches  an  sich  hat,  und  es  ist  deshalb  zu  verstehen, 
daß  auch  manche  fortgeschrittenen  Köpfe  vor  dieser  Maß- 
regel zurückschrecken. 

Auf  starke  Bedenken  scheint  endlich  eine  allgemeine 
gesetzliche  Regelung  auch  derjenigen  Art  der  Zonenent- 
eignung zu  stoßen,   die  sich  darauf  beschränkt,  Privatland 


39 


DER  STÄDTEBAU 


für  öffentliche  Bauten  in  Anspruch  zu  nehmen,  möge  dies 
schon  bei  Feststellung  des  Bebauungsplanes,  möge  es  erst 
später  bei  eintretendem  Bedürfnisse  geschehen.  Bis  auf 
weiteres  sind  die  Gemeinden  auch  für  diese  Art  der  Ent- 
eignung auf  landesherrliche  Anordnung  im  Einzelfalle  an- 
gewiesen. 

Unsere  Darlegungen  über  die  Enteignungsfrage  möchten 
wir  dahin  schließen,  daß  die  Notwendigkeit  der  gewöhn- 
lichen Eigentums-Entziehung  an  zukünftigen  Straßen-  und 
Platzflächen  wohl  von  Niemand  bestritten,  daß  ferner  die 
Zonenenteignung  zu  Gunsten  der  Sanierung  alter  Stadtteile 
und  der  Schaffung  neuer  Gartenanlagen  eine  große  Schar 
von  Freunden  hat,  während  der  Ruf  nach  Zonenenteignung 
im  unbebauten  Gelände,  sei  es  für  Wohnzwecke,  sei  es 
für  öffentliche  Bauanlagen  und  nach  Enteignung  von  Prell- 
streifen zurzeit  aussichtslos  erscheint.  Die  zuletzt  genannte 
Enteignungsart  wird  übrigens  durch  die  gesetzliche  Ordnung 
der  Umlegung  gegenstandslos. 

Außer  Acht  geblieben  sind  hier  die  vielfach  hervor- 
getretenen, auf  Verbesserung  des  Enteignungs-Verfahrens 
gerichteten  Wünsche,  die  eine  Beschleunigung  einerseits 
und  eine  gerechtere  Bemessung  der  Entschädigung  an- 
dererseits zum  Ziele  haben. 

Umlegung. 

Es  ist  bekannt,  daß  das  Umlegungsbedürfnis  in 
manchen  Fällen  gesteigert  oder  herbeigeführt  worden  ist 
durch  eine  rücksichtslose  Legung  der  Fluchtlinien  für 
neue  Straßen.  Die  wirklich  guten  und  tadelfreien  Ent- 
würfe sind  im  Städtebau  vermutlich  ebensosehr  in  der 
Minderzahl  wie  in  anderen  Zweigen  des  Bauwesens.  Gute 
Bebauungspläne  sind  bestrebt,  die  neuen  Straßen  derart 
den  Grundstücksgrenzen  anzupassen,  daß  Prellstreifen,  wie 
schon  vorhin  bemerkt,  vermieden  werden  und  möglichst 
viel  Eigentumsgrenzen  senkrecht  zu  den  Fluchtlinien 
stehen.  Dadurch  wird  das  Umlegungsbedürfnis  einge- 
schränkt, aber  keineswegs  beseitigt.  Man  denke  nur  an 
die  zahlreichen  Landstraßen,  die  allmählich  der  städtischen 
Bebauung  einverleibt  und  oft  auf  langen  Strecken  von  den 
bisherigen  Grundstücksgrenzen  in  spitzen  Winkeln  ge- 
schnitten werden;  man  denke  an  die  in  der  Rheinprovinz 
vielfach  vorkommende  Bildung  von  Landstreifen,  deren 
Breite  von  5  m  bis  zu  1  m,  wie  schon  erwähnt,  hinab- 
geht; man  denke  endlich  an  das  mitunter  verwirrende 
Gemenge  von  Eigentumsgrenzen  in  der  Nähe  dörflicher 
Vororte  oder  im  freien  Ackerfelde.  Der  städtische  Be- 
bauungsplan würde  nicht  einmal  dann  allen  solchen 
Grenzlinien  sich  anpassen  können,  wenn  er  sich  nur  dieses 
Ziel  steckte;  er  kann  es  um  so  weniger,  je  mehr  sonstige 
Gesichtspunkte  von  oft  größerer  Bedeutung  in  den  Vorder- 
grund treten. 

Unter  „Umlegung"  versteht  man  nun  diejenigen  an 
Eigentumsgrenzen  vorzunehmenden  Veränderungen,  welche 
nötig  sind,  um  aus  den  zu  schmalen,  zu  langen,  mißge- 
stalteten oder  ganz  verschlossen  liegenden  Feldparzellen 
brauchbare  Baustellen  zu  machen  oder  sie  in  solche 
einteilen  zu  können.  Im  Januarhefte  des  vorigen  Jahr- 
gangs ist  versucht  worden,  gewisse  Ausschnitte  aus  den 
Bebauungsplänen  von  Köln  und  Hannover  in  akade- 
mischer Weise  so  umzugestalten,  daß  das  Umlegungs- 
bedürfnis verschwinde.  Trotz  Außerachtlassung  anderer 
Gesichtspunkte  gelang  dies    nicht,    wie    auf  Seite  38   und 


Seite  128  des  genannten  Jahrgangs  nachgewiesen  wurde. 
Wohl  wurden  die  Fälle  nötiger  Umlegung  an  Zahl  einge- 
schränkt, aber  es  blieben  Parzellen  von  100  bis  200  m 
Tiefe,  von  6  bis  4  m  Breite  und  Reststücke  von  dreieckiger 
Form  übrig.  Auch  in  dem  Bebauungsplane  für  Marienberg 
im  Oktoberhefte  des  vorigen  Jahrganges,  besteht  trotz  der 
ungewöhnlichen  Größe  und  Regelmäßigkeit  der  Feldpar- 
zellen eine  große  Zahl  von  Fällen,  wo  erst  durch  Land- 
austausch benachbarter  Besitzer  die  Bebauungsfähigkeit 
hergestellt  wird.  Der  im  Dezemberheft  veröffentlichte 
Flensburger  Plan  würde,  außer  in  den  bereits  genannten 
Blöcken,  behufs  sachgemäßer  Bebauung  Umlegungen  er- 
fordern in  den  Blöcken  VII,  VIII,  XI,  XVII  u.  a.,  obschon 
die  Eigentumsverhältnisse  sehr  wenig  verwickelt  sind. 
Die  „freiwillige"  Grenz -Umlegung  ist  deshalb  ein  bei 
den  meisten  Stadterweiterungen  sich  fortwährend  wieder- 
holender Vorgang,  bei  welchem  der  Mächtige  und  Rück- 
sichtslose das  Uebergewicht  hat  über  den  Schwachen. 
Das  aber  ist  nicht  das  nachteiligste;  sondern  der  öffent- 
liche Schaden  beruht  darauf,  daß  ein  Eigentümer,  der  mit 
Überlegung  oder  gar  mit  böswilliger  Absicht  die  Um- 
legung ablehnt,  es  oft  in  der  Hand  hat,  eine  ganze  Gruppe 
von  Besitzern  an  der  Verwertung  und  Bebauung  ihrer 
Grundstücke  zu  verhindern.  Ja,  wenn  jemand  dazu  über- 
geht, hindernde  Grundstücke  in  mehreren  Teilen  der 
Stadterweiterung  anzukaufen,  so  ist  er  unter  Umständen 
stark  genug,  die  Entwicklung  dort  in  großem  Umfange  zu 
hemmen  und  seinem  an  anderer  Stelle  gelegenen  Besitze 
zuzuführen.  In  der  Denkschrift  des  Verbandes  deutscher 
Architekten-  und  Ingenieurvereine  vom  Jahre  1897  ist  auf 
Seite4  bis  10  geschildert,  wie  in  solcher  und  ähnlicher  Weise 
namentlich  der  kleine  Besitzer  von  dem  großen  vergewaltigt 
werden  kann  und  wie  der  schließliche  Nachteil  die  All- 
gemeinheit trifft,  indem  der  Markt  an  fertigen  Baustellen 
verkümmert  und  die  Wohnungsfürsorge  erschwert  wird. 
Es  ist  deshalb  seit  Jahrzehnten  die  Frage  erörtert 
worden,  ob  es  in  sozialpolitischem  Sinne  zulässig  ist,  durch 
den  Einzelnen  die  Allgemeinheit  wehrlos  benachteiligen  zu 
lassen,  ob  es  nicht  vielmehr  öffentlichrechtlich  geboten  er- 
scheint, durch  ein  gesetzlich  geordnetes  Umlegungsverfahren 
den  Schädigungen  vorzubeugen.  Schon  in  R.  Baumeisters 
„Stadterweiterungen"  vom  Jahre  1876  wurde  die  Notwen- 
digkeit gesetzlicher  Umlegung  hervorgehoben.  Als  aber 
Adickes  im  Jahre  1893  mit  seinem  ersten  Gesetzentwurt 
an  den  preußischen  Landtag  herantrat,  stieß  seine  Umle- 
gungs-Forderung  bei  großen  politischen  Parteien  auf  Ver- 
ständnislosigkeit.  Der  Gesetzentwurf  wurde  in  den  Kom- 
missionsverhandlungen des  Abgeordnetenhauses  begraben. 
Besseren  Erfolg  hatte  er  mit  seinem  erneuten  auf  den 
Bezirk  der  Stadtgemeinde  Frankfurt  a./M.  beschränkten 
Vorstoß  im  Jahre  1901,  aber  auch  dieser  Erfolg  wurde  aus 
Mangel  an  Einsicht  mit  möglichst  vielen  Erschwerungen 
umgeben.  Inzwischen  ist  die  Erkenntnis  dessen,  um  was 
es  sich  handelt,  in  immer  weitere  Kreise  gedrungen,  und 
zahlreiche  Schriftsteller  wie  Politiker  fordern  aus  soziaden 
und  volkswirtschaftlichen  Gründen  die  gesetzliche  Ord- 
nung der  städtischen  Grundstücksumlegung.  Sie  können 
sich  mit  Recht  darauf  berufen,  daß  die  Umlegung  (Feld- 
bereinigung, Verkuppelung,  Separation)  zu  Gunsten  länd- 
lichen Besitzes  längst  besteht  und  daß  die  mit  dem  städti- 
schen Baulande  verknüpften  Interessen  mindestens  ebenso 
wichtig  sind,  wie  die  landwirtschaftlichen. 


40 


DER  STÄDTEBAU 


Die  Grundbesitzervereine  haben  sich  bisher  dem  Um- 
legungszwange  abhold  gezeigt;  sie  fürchten,  obschon 
Niemand  zu  bestreiten  vermag,  daß  die  Umlegung  an  sich 
allen  nützlich  und  keinem  schädlich  ist,  ein  ihren  Inter- 
essen nachteiliges  Anvsrachsen  der  jetzt  schon  großen  Macht 
der  Gemeinde  gegenüber  dem  Grundbesitz.  Kann  man 
auch  die  Grundbesitzervereine  nicht  als  unbefangene 
Sachverständige  für  die  Maßregeln  des  Städtebaus  heran- 
ziehen, so  mag  es  doch  mit  Recht  bedenklich  erscheinen, 
den  Stadtverwaltungen  die  Leitung  des  amtlichen  Umlege- 
Verfahrens  aufzutragen,  namentlich  dann,  w^enn  sie  selbst 
über  großen  Besitz  verfügen.  Im  Frankfurter  Gesetz  ist 
deshalb  eine  Regierungskommission  mit  der  Umlegung 
betraut;  Küster  und  andere  empfehlen  die  ländlichen 
„Generalkommissionen"  als  Leiter  des  Verfahrens, 
Abendroth  hat  schon  früher  eine  staatliche  Behörde  nach 
Art  dieser  Generalkommissionen  vorgeschlagen.  Auch 
darüber  kann  man  verschiedener  Meinung  sein,  ob  es 
vorzuziehen  sei,  die  Agrargesetzgebung  zum  Zwecke  der 
städtischen  Umlegung  zu  ergänzen  oder  ein  allgemeines 
neues  Gesetz  zu  schaffen,  wie  es  in  Baden  und  in  der 
Schweiz  geschehen  ist,  oder  aber  eine  provinzielle  Rege- 
lung eintreten  zu  lassen.  Sachsen  und  Hamburg  haben 
die  Frage  bei  Gelegenheit  des  Erlasses  allgemeiner  Bau- 
gesetze geordnet.  In  Wien  bedarf  es  vor  der  Erteilung 
der  Bauerlaubnis  der  amtlichen  Genehmigung  der  Bau- 
platz-Einteilung. Für  München  wurde  vom  dortigen  Archi- 
tekten- und  Ingenieur-Verein  dieselbe  Forderung  erhoben. 
Dadurch  wird  das  Bauen  auf  ungeregeltem  Gelände  ver- 
hindert und  auf  die  Umlegung  der  Grenzen  ein  amtlicher 
Druck  ausgeübt. 

Alle  diese  rechtstechnischen  Erwägungen  über  den 
besten  Weg  zum  Ziele  sind  nicht  eigentlich  Sache 
des  Bautechnikers.  Der  Städtebauer  wird  mit  jeder 
Rechtsgestaltung  zufrieden  sein,  welche  die  herrschenden 
Übelstände  und  Schwierigkeiten  beseitigt;  er  wird  aber 
eines    unbedingt    fordern    müssen:      daß     nämlich    der 


Umlegung  die  Feststellung  des  Bebauungsplanes 
voraufgeht  und  daß  sowohl  beim  Bebauungsplan 
als  beim  Umlegen  dem  Sachverständigen  die 
nötige    Einwirkung    gewährleistet    wird. 

Die  Enteignung  von  Prellstreifen  und  Masken  fällt  bei 
der  amtlichen  Umlegung  im  allgemeinen  fort,  weil  auch 
aus  mißgestalteten,  zerschnittenen  und  verschlossen  lie- 
genden Flächenteilen  bebaubare  Grundstücke  gebildet 
werden;  die  Eigentumsentziehung  gegen  Schadloshaltung 
kommt  nur  noch  in  Frage  für  solche  Zwergflächen,  die 
wegen  ihrer  Kleinheit  weder  selbständig,  noch  mit  andern 
Flächen  desselben  Besitzers  vereinigt,  in  bebaubare  Grund- 
stücke umgewandelt  werden  können.  Sie  sind  zu  enteignen 
und  gelangen  mit  zur  Verteilung  unter  die  in  die  Um- 
legung einbegrifTenen  Besitzer. 


Für  Enteignung  und  Umlegung  gilt  der  Satz,  daß  die 
besten  Gesetze  diejenigen  sind,  welche  wirken,  ohne  an- 
gewandt zu  werden.  Der  gütliche  Erwerb  und  die  frei- 
willige Umlegung  werden  aufs  kräftigste  gefördert,  wenn 
dem  aus  Eigennutz  Widerstrebenden  bekannt  ist,  daß  es 
gegen  unbillige  Ansprüche  Rechtsmittel  gibt.  Liegen  in 
einzelnen  Städten  und  Gegenden,  z.  B.  im  Osten  Preußens, 
infolge  günstiger  Verteilung  des  Grundbesitzes  die  Ver- 
hältnisse so,  daß  die  amtliche  Umlegung  entbehrlich  ist, 
so  ist  das  kein  Grund,  das  gesetzliche  Rechtsmittel  dem 
Westen  und  Süden  vorzuenthalten.  Ein  guter  Bebauungs- 
plan hat,  wie  andere  Weiterungen,  so  auch  das  Bedürfnis 
der  Umlegung  und  Enteignung  nach  Möglichkeit  zu  ver- 
meiden; aber  das  verbleibende  Maß  von  Schwierigkeiten 
sollte  nicht  sich  selbst  überlassen  bleiben.  Die  Städtebau- 
techniker sollten  an  der  Erleichterung  der  Stadterweiterun- 
gen mitarbeiten,  nicht  aber  gesetzgeberischen  Fortschritten 
sich  entgegenstellen,  welche  die  bessere  Erschließung  neuen 
Baulandes,  die  Bekämpfung  des  Wohnungselendes  und  die 
Förderung  der  Wohnungsfürsorge  zum  Ziele  haben. 


ZUR  HANDHABUNG  DES  SÄCHSISCHEN  BAU- 
GESETZES. Die  Amtshauptmannschaft  Chemnitz  hatte  die  Ab- 
sicht ausgesprochen,  um  der  starken  und  unangemessenen  Ausnutzung  des 
Baugrundes  entgegenzutreten,  den  Bau  von  Mietkasernen  nicht  mehr  zu 
gestatten;  auch  hatte  sie  den  Einbau  von  mehr  als  zwei  selbständigen 
Wohnungen  in  jedem  Geschoß  und  mehr  als  eine  selbständige  Wohnung 
im  Dachgeschosse  verboten.  Aus  dem  Kreise  der  Bauunternehmer  wandte 
man  sich  hiergegen  beschwerdeführend  an  Regierung  und  Zweite  Kammer 
und  beide  traten  heute  der  Auffassung  der  Bauunternehmer  bei.  Die 
Regierung    will    die    Beschränkung    der   Chemnitzer  Amtshauptmannschaft 


nur  da  angewendet  wissen,  wo  die  Bodenpreise  niedrig  sind  und  trotz  der 
amtshauptmannschafUichen  Bestimmungen  Kleinwohnungen  so  billig  her- 
gestellt werden  können,  daß  sie  der  Arbeiter  bezahlen  kann.  Bei  offener 
Bauweise  hat  die  Regierung  gegen  den  Einbau  von  3 — 4  Wohnungen  in  das 
Geschoß  keine  Bedenken,  bei  geschlossener  nicht  gegen  drei  Wohnungen, 
wenn  ordentlich  gelüftet  werden  kann.  Die  Zweite  Kammer  stellte  sich  1 
auf  den  Standpunkt,  daß  man  durch  den  Bau  großer  und  teurer  Wohnungen 
nur  das  Zusammenziehen  mehrerer  Familien  in  eine  Wohnung  und  das 
Schlafburschenwesen  fördere.  Die  gute  Absicht  der  Chemnitzer  Behörde 
und    die   Mißstände    im    sächsischen  Wohnungswesen    wurden    bei   dieser 


41 


DER  STÄDTEBAU 


Verhandlung  viel  zu  wenig  beachtet.  Die  Amtshauptraannschaft  hat  die 
Überzeugung,  daß  durch  ihre  Bestimmung  das  Bauen  keineswegs  nennens- 
wert verteuert,  dagegen  die  spekulative  Hinauftreibung  des  Bodenpreises 
verhindert  und  manchem  Übelstande  im  Wohnungswesen  abgeholfen  wird. 
Wie  es  mit  diesem  in  Sachsen  bestellt  ist,  zeigt  eine  Erhebung,  die  vor 
einiger  Zeit  die  sächsischen  Baupolizeibehörden  auf  Veranlassung  der 
Regierung  angestellt  haben.  Das  Ministerium  des  Innern  faßt  das  Ergebnis 
dieser  Untersuchung  wie  folgt  zusammen:  ,, Zählt  man  die  Bevölkerungs- 
ziffern der  städtischen  und  amtshauptmannschaftlichen  Bezirke,  für  welche 
Mißstände  berichtet  sind,  so  erhält  man,  auch  nach  sehr  mäßigem  Ansatz 
der  Bezirke,  die  nur  zum  Teil  ungünstig  sind,  ein  Gebiet,  das  mehr  als 
die  Hälfte  aller  Untertanen  des  Königreichs  umfaßt." 

Die  DEUTSCHE  GARTENSTADT  -  GESELLSCHAFT 
(Schlachtensee)  hielt  ihre  Generalversammlung  ab.  Bei  der  Neu- 
wahl der  Geschäftleitung  wurde  Herr  Adolf  Otto-Schlachtensee  zum  ersten 
Vorsitzenden,  Herrn  B.  Kampffmeyer-Garzau  b.  Rehfelda  zum  zweiten 
Vorsitzenden  und  Herr  Paul  Schirrmeister-Karlshorst  zum  Geschäftsführer 
gewählt.  Der  Geschäftsbericht  zeigte,  daß  sich  die  Mitgliederzahl  der  Ge- 
sellschaft im  letzten  Jahre  verdoppelt  hat,  und  jetzt  rund  i8o  beträgt.  Der 
Jahreshaushalt  der  Gesellschaft  beläuft  sich  auf  etwa  1700  Mark.  Die 
Propagandatätigkeit  war  im  Vergleich  zum  ersten  Jahre  eine  ungleich 
rührigere.  Dem  Mangel  an  Aufklärungslitteratur  wurde  durch  eine  Her- 
ausgabe von  Flugblättern  und  Brochüren  nach  Möglichkeit  begegnet.  An 
solchen  wurden  in  diesem  Jahre  sechs  an  Zahl  herausgegeben  und  in  je 
einigen  Tausenden  verbreitet.  Eine  Umfrage  in  der  Industrie  zur  Er- 
mittelung derjenigen  Industriezweige,  die  am  leichtesten  die  Großstadt 
Verlassen  und  auf  dem  Lande  angesiedelt  werden  könnten,  mußte  trotz 
getroffener  Vorbereitungen  aus  Mangel  an  Mitteln  fallen  gelassen  werden. 
Am  Wohnungskongreß  beteiligte  sich  die  Gesellschaft  durch  die  Ent- 
sendung zweier  Abgeordneten  sowie  durch  die  Veranstaltung  einer  Aus- 
stellung daselbst.  Auch  gab  sie  zu  dieser  Veranlassung  ,, Leitsätze  zur 
Wohnungs-  und  Ansiedlungsfrage"  heraus,  we!che  die  Stellung  der  Garten- 
stadt im  Rahmen  der  Wohnungsreform-Bestrebungen  kennzeichnen.  Eine 
monatlich  regelmäßig  erscheinende  Zeitungskorrespondenz  erhält  die  .Zei- 
tungen und  Mitglieder  auf  dem  Laufenden  über  die  Entwicklung  der 
Gartenstadtbewegung  und  der  ihr  verwandten  Bestrebungen  in  den  ver- 
schiedenen Ländern.  Für  den  Winter  ist  eine  eifrige  Propaganda  mit 
Lichtbildervorträgen  in  Vereinen  sowie  die  Veranstaltung  einer  größeren 
Vortragsreihe  in  Berlin  ins  Auge  gefaßt.  Außerdem  liegen  schon  einige 
Vereinbarungen  mit  Kiel,  Hamburg,  Königsberg  und  mehreren  anderen 
Städten  vor. 

Die  seit  Jahren  schwebende  KIELER  BAHNHOFSFRAGE  ist 
durch  eine  Entscheidung  des  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten 
zum  Abschluß  gebracht:  Die  Staatsregierung  hat  das  Angebot  der  Stadt 
Kiel  von  i"/a  Millionen  Mark  für  den  Erwerb  des  eisenbahnfiskalischen 
Geländes  des  alten  Bahnhofes  angenommen.  Die  Stadt  wird  jetzt  die 
alten  Gebäude  niederlegen,  das  Gelände  ebnen  und  Straßen  durchlegen. 
Sie  kann  jetzt  auch  die  südlichen  Stadtteile  durch  Verlängerung  der 
Friedrich-  und  Ziegelteichstraße  in  unmittelbare  Verbindung  mit  dem 
Hafen  bringen,  sowie  das  Sophienblatt  und  die  Kaistraße  erheblich  er- 
weitem. Auch  der  Fiskus  gewinnt  bei  dieser  Neuordnung:  Die  Zufahrts- 
wege zum  Bahnhofe  werden  vermehrt  und  erweitert  werden.  Auf  dem 
alten  Gelände  wird  ein  ganz  neuer  Stadtteil  entstehen  und  hoffentlich 
wird  die  Besiedelung  bald  gelingen,  wenn  der  Durchschnittspreis  für  den 
Grund  und  Boden  auch  sicher  nicht  unter  100  Mark  für  den  Quadratmeter 
betragen  wird,  da  für  die  Auslegung  der  Straßen  und  Plätze  ein  großer 
Teil  der  Fläche  in  Anspruch  genommen  werden  muß. 

MODERNER  STÄDTEBAU.  Eine  in  Frankfurt  a.  M.  entstandene 
Baugesellschaft  will  eine  neue  Stadt,  allen  gesundheitlichen  und 
künstlerischen  Aufforderungen  entsprechend  gründen.  Nahe  bei  Frankfurt 
auf  dem  Gebiete  des  hessischen  Städtchens  Sprendlingen  soll  der  Gedanke 
verwirklicht  werden  durch  das  Entgegenkommen  der  hessischen  Regierung, 
die    ein  30  ha    großes  Waldgebiet    aus    dem    großherzoglichen   Familien- 


besitze mit  Genehmigung  des  Großherzogs  zur  Verfügung  gestellt  hat  und 
durch  Verträge  dafür  Sorge  trug,  daß  Spekulationsgeschäfte  und  Boden- 
wucher ausgeschlossen  bleiben.  Nach  einheitlicher  Grundidee  soll  die 
neue  Anlage  emporwachsen  unter  Berücksichtigung  der  notwendigen 
öffentlichen  Gebäude,  schöner  Straßenzüge  und  Plätze  und  aller  derjenigen 
Einrichtungen  des  Städtebaues,  die  für  Gesundheit  und  Wohlbefinden  der 
Einwohner  die  weitgehendsten  Bürgschaften  bieten.  Von  diesen  Gesichts- 
punkten aus  hat  der  Professor  der  Architektur  an  der  technischen  Hoch- 
schule zu  Darmstadt,  Pützer,  den  Lageplan  für  die  neue  Stadt  entworfen; 
wenn  die  Einheitlichkeit  der  oberen  Leitung  gewahrt  bleibt  und  die  Be- 
dingung einer  geschmackvollen  und  praktischen  Bauweise  durchgeführt 
wird,  so  darf  man  allerdings  gespannt  sein,  in  welcher  Art  die  Idee,  eine 
Musteranlage  des  Städtebaus  zu  gründen,  sich  in  die  Wirklichkeit  über- 
setzen läßt. 

Tm   TECHNISCHEN  GEMEINDEBLATT,  (Zeitschrift   für   die 

■*■  technischen  und  hygienischen  Aufgaben  der  Verwaltung,  herausgegeben 
von  Professor  Dr.  H.  Albrecht,  Groß-Lichterfelde)  No.  i  1904,  befindet 
sich  ein  lesenswerter  Aufsatz  von  Dr.  M.  Brandts,  Direktor  der  Provinzial- 
Feuer -Versicherungs -Anstalt  der  Rheinprovinz,  Düsseldorf:  „Die  Er- 
schließung von  Baugelände  und  die  Herbeiführung  einer  zweckmäßigen 
Gestaltung  von  Baugrundstücken  durch  Umlegung". 


D 


ZEITSCHRIFT  FÜR  WOHNUNGSWESEN,  heraus- 
gegeben von  Professor  Dr.  H.  Albrecht,  Groß-Lichterfelde,  bringt 
in  No.  3  des  Jahres  1904  einen  literarischen  Nachweis,  der  auch  einiges  für 
den  Städtebau  Bedeutungsvolles  enthält:  „Bodenreform  und  Wohnungs- 
frage (Die  Selbstverwaltung   1904,  No.  32), 

Dr.  C.  Gurlitt,  Geh.  Hofrat,  Professor:  „Der  deutsche  Städtebau". 
(In  Wuttke,    Die  deutschen  Städte,   I.  Bd.,   Leipzig   1904,  Seite  23 — 45), 

Heimatschutz  und  Bodenreform  (Volksgeselligkeit,  Dresden  1904,  No.  9). 

Dr.  ing.  Herm.  Muthesius,  Regierungsrat:  ,, Unsere  Wohnungen". 
(In  seinem  Buche:   , »Kultur  und  Kunst"   Leipzig,   Diederichs   1904). 

"DERICHTIGUNG  zur  Abhandlung  des  Herrn  Kiehl,  Aachen,  im 
■*-^  Heft  2  des  II.  Jahrganges:  Die  Originalzeichnung  zu  Tafel  9  „Ent- 
wurf zu  einem  Parterre  im  Garten  des  Herm  Generalkonsul  C.  StoUwerck 
in  Köln"  ist  nach  einer  Skizze  zu  einem  Lageplan  und  einem  Längs- 
profil des  Prof.  Bruno  Schmitz,  Berlin-Charlottenburg  angefertigt.  Die 
Originalzeichnung  zu  Tafel  10  unter  C,  Entwurf  zum  Friedrich  Wilhelm- 
Platz  in  Frankfurt  a.  O.  ist  nach  einer  Planskizze  desselben  Architekten 
ausgeführt.  Zur  Abbildung  3  der  Gartenanlage  des  Fräulein  von  Steffen 
in  Düsssldorf  ist  nur  der  Entwurf  von  den  Gartenarchitekten  Hardt  &  Nauen 
gefertigt. 


BRIEFKASTEN. 

Herrn  Regierungsbaumeister  A.  BOHRER  in  Köln  a.  Rh. 
Verbindlichen  Dank  für  die  Zusendung  des  als  geschmackvolle 
Broschüre  im  Verlage  von  J.  P.  Bachern,  Köln  a.  Rh.  1904  erschienenen 
Sonderabdruckes  (aus  Heft  V  u.  VI  unserer  Monatsschrift)  Ihrer  Ab- 
handlung: „Vom  Kölner  Dom  und  seiner  Umgebung".  Wir  wünschen 
guten  Erfolg  der  guten  Sache ! 

Herrn  Stadtbaumeister  CLEMENS,  Leiter  des  Sladterweiterungs- 
bureaus  in  Königsberg  i.  Pr.  Wir  freuen  uns  über  die  Wirkung 
unserer  Zeitschrift  und  danken  für  die  übersandten  Ausschnitte  der  Königs- 
berger Allgem.  Zeitung.  Der  Erfolg  kann  Ihren  Bestrebungen  nicht 
fehlen,  da  Sie  Herrn  Oberbürgermeister  Körte  für  sich  und  die  Bezirks- 
verwaltung des  Deutschen  Technikerverbandes  hinter  sich  haben.  Schreiben 
Sie  einmal  etwas  dann  für  uns ! 


H 


errn  Architekt  W.    SCHUPP,   Holzminden.    Mit  Interesse  haben 


natürliche  Stadt"  auch  in  weiteren  Kreisen  Propaganda  machen.  Besten  Dank 
und  Gruß! 


Verantwortlich  für  die  Schriftleitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  ~  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Beriin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  Berlin  W. 66.  —  Gedruckt  bei  JuUus  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Cari  Schütte,  Berlin  W. 


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DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH,  A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


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1.  APRIL  1905. 


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Erscheint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direkter  postfreier 
Zusendung  für  Deutscliland  und  Oesferreich-Ungarn  Mk.  20, — , 
für  alle  übrigen  Länder  Mk.  24,^  pro  Jahrgang. 


Alleinige   Anzeigenannahme    bei    C.    Behling,    Institut    für 
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Dies  ist  jedoch  nur  mSglich,  wenn  das  Cloiet  beim  Verlassen  so- 
fort von  selbst  spült.  f\n  solches  mit  den  Vorzügen  der  gröHlen 
Dauerhaftigkeit  wurde  der  Bayer.  Metall-Industrie  Toblas 
Forster  &  Cle.  (iVtünchen  — Berlin)  patentiert  und  fabriziert 
diese  dasselbe  unter  dem  Namen  Isarla-Automat  —  Von  Fach- 
leuten, Behörden  und  Privaten  findet  diese  patentierte  Closet- 
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Sandsteine  erreicht  und  vollständig  wetterfest  ist  Lithin  wird  in  weiss  und  allen  Farben 
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gänglich. Lithin  wirkt  eigenartig  schön  durch  Farbe  und  Körnung.  Es  lassen  sich  mit 
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guten  Eigenschaften  hohe  architektonische  Ansprüche  erfüllen.  —  Lithin  wird  nur 
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speziell  in  Kultur  über  50.000  der  schönsten  Silber-  und  Blaufichten,  Picea  pungens  argentea 
un<i  glauca  und  die  hier  g^ewonnenen  Neuheiten:  P.  p.  var.  König  Albert  und  Fürst  Btsmarck 
(letztere  die  denkbar  schönsten  Coniferen  und  somit  prächtige  Gedenkbäume  für  die  hohen 
Namenträger  in  jedem  deutschen  Garten)  und  300  andere  winterharte  Coniferenarten  und 
Var,  in  hiesiger  rauher  Lage  gezogen.     Ferner: 

Rhododendron,  ganz  winterharte  in  Prachtfarben,  langjährige 
Spezialität,  Azalea  mollis,  Zierbäume,  Gehölze,  Rosen  u>  s>  w. 

Meine  neue  illustrierte  und  beschreibende  Preisliste  steht  zu  Verfüjfung.    —  Mache  zugleich 
auf  meine    aus    den  Hochgebirgen  Japans    und  Nordamerikas    eingeführten  ,, Zukunfts-Wald- 
pflanzen"   aufmerksam.     Vorrat    bedeutend I      Alles    in    steinigem,    kaltem    Lehmboden    und 
hoher  Berglage  gezogen  und  gut  verschult ! 


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Baumhold  &  Co.,  Hildesheim,  Cementwarenfabrik,  Beton-  und  Tiefbau- 
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Bautechn.  Privatschule  (Archit.  Spenger),  München. 

Bayer,  Metall-Industrie  Tobias  Forster  &  Cie.,  München  und  Berlin,  Selbst- 
spülende Closets  „Isaria", 

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W.  Fitzner,  Blechschweisserei,  Kesselschmiede,  mechanische  Werkstätten, 
Laurahütte  O.-S.     Dückerleitungen,  Rohrleitungen,  Rohrmasten. 

Göhmann  &  Einhorn  G.  m.  b.  H.,  Dresden,  Gesundheitstechn.  Anlagen  und 
Apparate. 

J.  Haack  Nachf.  R.  Köhler,  Steglitz.     Gartenarchitect.     Baumschulen. 

H.  Hammelrath  &  Co.  G.  m.  b.  H.,  Köln-Lindenthal.  Wasserversorgung 
ohne  Hochreservoir. 

J.  Hegmanns,  Köln  a.  Rh.     Schieferplatten. 

Louis  Herrmann,  K.  Hofl.,  Dresden.  Papierkörbe  für  Aiüagen,  Promenaden- 
bänke, Baumschützer. 

Hildesheimer  Sparherdfabrik  A.  Senking,  Hildesheim. 


H.  Jungclaussen,  Frankfurt  a  O.     Baumschulen. 

Heinrich  Knab,  Steinfels  (Post  Parksteinhütten-Bayern),  Kunststeinwerk  und 
baukeramische  Fabrik. 

Ant.  Kunz,  K.  K.  Hofl.,  Mähr.-Weisskirchen.  Wasserleitungen  für  Städte 
und  Anstalten. 

Peter  Lambert,  Hoflieferant,  Trier.    Rosenschulen,  Garten-  und  Parkanlagen. 

A.  F.  Malchow,  Leopoldshall-Stassfurt.  Dachpappen,  Holzcement,  Theer- 
producte. 

Hans  Reisert  G.  m.  b.  H.,  Köln  a.  Rh.    Feinfiltration  grosser  Wassermengen. 

A.  Siebel,  Bauartikel-Fabrik,  Düsseldorf-Rath  und  Metz.  Bleiisolierung  mit 
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Josef  Scherer,  Berlin  W.  15.     Kirchliche  und  profane  Glasmalerei. 

A.  Stiefelhagen,  Ingenieur  und  vereid.  Geometer,  Gera  (R.).  Vermessungen 
und  Studienpläne. 

Heinrich  Timm,  Berlin  N.     Dampfwaschmaschinen. 

Günther  Wagner,  Hannover  u.  Wien,  Flüssige  Tuschen. 

W.  Weiße,  Hofl.,  Kamenz  i.  Sa.     Baumschulen. 

„Das  ^Veltall".  Gemeinverständliche  illustr.  Halbmonatsschrift  für  Astro- 
nomie und  verwandte  Gebiete,  Treptow-Berlin. 


2.  Jahrgang 


1905 


4.  Heft 


ManAT^5CnRIFT> 


FÜR-  DiE-  KÜNSTLQZl^aiEAU^QKTAb 
TUNQ  DER -STÄDTE  •  hAQI-  IHREN- WIRT 
SOIAFTÜCMEN-  QESl/NDhEITüQIEN-  UND 
SOZlALEN-QRUND^TZENiQEQRÜNDETVON 

.THEODOR  fiorrKr-c^MiLLgsiTTf^ 

baa  VERLAQ^°TRNp'  WA\MUTri,BERÜN.l^ 


INHALTSVERZEICHNIS :  Der  Wettbewerb  um  den  Bebauungsplan  für  die  Brandenburger  Vorstadt^zu^Potsdam.^Von  Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Die  Großstadt 
als  Städtegründerin.  Von  A.  Abendroth,  Hannover  (Schluß).  —  Bebauungsplan  für  den]südlichen^Teil  der^Stadt^Flensburg.  Von_Dr.'ing.  J.  Stubben,  Berlin-Grune- 
wald. —  Parkpolitik.  Von  Joseph  Aug.  Lux,  Wien-Döbling.  —  Billige  Stadtparke.  Eine  Anregung  von  Erwin  Schlüren,  Heilbronn  a.  N.  -  Chronik.  —  Briefkasten. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


DER  WETTBEWERB  UM  DEN  BEBAUUNGS- 
PLAN FÜR  DIE  BRANDENBURGER  VORSTADT 
ZU  POTSDAM. 


Von  THEODOR  GOECKE,  Berlin. 

An  dem  Wettbewerbe,  dessen  Ergebnis  bereits  unter 
der  Chronik  des  Heftes  12  v.  J.  kurz  mitgeteilt  ist,  hatten 
sich  nicht  weniger  als  95  Entwürfe  beteiligt,  darunter 
eine  große  Anzahl,  deren  Verfasser  Architekten  waren  und 
damit  den  Beweis  erbrachten,  welche  Anziehungskraft  der 
Aufgabe  in  künstlerischer  Hinsicht  innegewohnt  hat.  Um 
so  weniger  hat  das  Urteil  des  Preisgerichts  befriedigt,  wie 
mehrere,  an  die  Schrittleitung  gelangte  Äußerungen,  münd- 
liche und  schriftliche,  z.  T.  in  längeren  Ausführungen  dartun. 

Der  Wettbewerb  war  gut  vorbereitet,  und  verdient  die 
Stadtgemeinde  für  seine,  gerade  600  Jahre  nach  Gründung 
der  Stadt,  den  Städtebauern  gewissermaßen  als  Festgabe 
gebotene  Ausschreibung  ungeteilte  Anerkennung.  Doch 
wurde  beklagt,  daß  das  von  ihr  bestellte  Preisgericht  unter 
seinen  technischen  Mitgliedern  außer  dem  Stadtbaurate 
keinen  eigentlichen  Städtebauverständigen  hatte,  auch  keinen 
anerkannten  Architekten,  obwohl  der  Wettbewerb  im 
wesentlichen  auf  die  Gewinnung  von  Ideen  ausgegangen 
war. 

Potsdams  Altstadt,  auf  einer  von  der  Havel  bespülten 
Halbinsel  gelegen,  und  im  Rücken  vom  Ruinen-  und  vom 
Pflngstberge  gedeckt  mit  dem  Kranze  Königlicher  Gärten, 
hat  als  Residenzstadt  der  preußischen  Könige  seinen  archi- 
tektonisch-historischen Charakter  namentlich  von  Friedrich 
Wilhelm  I.  und  von  Friedrich  dem  Großen  aufgeprägt  er- 
halten, nicht  nur  durch  die  öffentlichen  Gebäude,  Kirchen 


und  Schlösser,  sondern  auch  in  seiner  Gesamtanlage  durch 
das  holländische  Viertel,  dem  grachtenähnlichen  Kanal, 
die  z.  T.  hinter  Palastfassaden  versteckten  Wohnhäuser 
nach  bekannten  Vorbildern  von  Renaissance-  und  Barock- 
meistern oder  im  Friederizianischen  Stile.  Im  Gegensatze 
zu  diesem  geschlossenen  Ganzen  haben  sich  fünf  Vor- 
städte, davon  die  Teltower  jenseits  der  Havel  am  Fuße 
des  Brauhausberges,  mit  einer  vorwiegend  landhausmäßigen 
Bebauung  angegliedert,  die  anfangs  vielfach  der  Schinkel- 
schen Überlieferung  folgte,  später  aber  immer  mehr  einer  bau- 
geschäftlichen Unkunst  verfallen  ist.  So  entstand  auch  dicht 
vor  dem  Bri-ndenburger  Tore,  zwischen  der  Alten  Luisen- 
straße und  der  nach  dem  Garten  von  Sanssouci  führenden 
Straße,  ein  in  letzter  Zeit  teilweise  geschlossen  bebautes 
Vorstadtdreieck,  das  bis  zum  Schafgraben  reicht  und  so- 
mit den  Winkel  zwischen  dem  Garten  von  Sanssouci  und 
dem  diesem  weiterhin  vorgelagerten  Parke  von  Charlottenhof 
ausfüllt  —  der  östliche  Teil  der  Brandenburger  Vorstadt. 
Immerhin  ist  durch  diese  Entwicklung  der  gegenwärtig 
60000  Einwohner  zählenden  Stadt  kein  zwingender  Anlaß 
gegeben,  nun  in  dem  westlichen,  jetzt  zu  bebauenden  Teile 
der  Brandenburger  Vorstadt  ein  Kleinstadtidyll  schaffen  zu 
wollen,  wie  es  mehrere  Wettbewerbspläne  trotz  den  dies 
erschwerendenBedingungen  des  Programms  versucht  haben. 
Das  der  Bebauung  neu  zu  erschließende  Gelände,  zur 
Zeit  eine  von  Handelsgärtnereien  durchsetzte,  stellenweise 


43 


DER  STÄDTEBAU 


Abb. 


von  Sandgruben  zerklüftete  Feldflur,  umfaßt  190  ha,  etwa 
den  7.  Teil  des  gesamten  Stadtgebietes  (1350  ha);  vergleiche 
den  Übersichtsplan  im  Texte  auf  Seite  44  (Abb.  1).  Es  er- 
streckt sich  vom  Schafgraben  ab,  als  abgestumpftes  Dreieck 
zwischen  der  Havel  und  der  Königlichen  Villa  Ingenheim 
einerseits  und  dem  Parke  zu  Charlottenhof  mit  der  Fasa- 
nerie andererseits,  bis  zum  Wildparke  nebst  der  Pirschheide, 
und  ist  von  zwei  mit  Landhäusern  bebauten  Hauptstraßen, 
z.  T.  mit  Straßenbahnen  durchzogen,  erstens  von  der  innerhalb 
des  Stadtgebietes  Neue  Luisenstraße  genannten  alten  Berlin- 
Magdeburger  Provinzialstraße  in  fast  schnurgerader  Lihie, 
mit  etwa  120  bis  350  m  Abstand  dem  stark  ausgebuchteten 
Havelufer  folgend,  auf  dessen  stärkstem  Vorsprunge  der 
Garten  der  Villa  Ingenheim  bis  an  die  belebte  W^asser- 
straße  reicht,  und  zweitens  von  der  Viktoriastraße  am 
Rande  des  Königlichen  Parkes  von  Charlottenhof,  zu  Anfang 
ziemlich  gleichlaufend  mit  der  Berlin-Magdeburger  Eisen- 
bahn in  etwa  80—140  m  Abstand,  dann  mit  dieser  am 
Bahnhofe  Wildpark,  da,  wo  das  Floraportal  die  Einfahrt 
zur  Straße  nach  dem  Neuen  Palais  (Sommerwohnung  des 
Kaisers)  betont,  im  spitzen  Winkel  zusammenschneidend. 
Für  den  Bebauungsplan  kommen  ferner  inbetracht  der 
von  der  Neuen  Luisenstraße  abzweigende  Mittelweg  und, 
von  der  Viktoriastraße  abgehend  der  Werdersche  Weg, 
beide    zum   Königlichen   Wildparke    hin.      Fabriken    und 


größere  Gewerbebetriebe  fehlen  hier  wie  in  Potsdam  über- 
haupt; nur  dicht  an  der  Havel,  bezw.  am  hafenartig  er- 
weiterten Schafgraben  bei  seinem  Einflüsse  in  die  Havel 
befindet  sich  das  städtische  Elektrizitätswerk  nebst  der 
Kläranlage  für  die  städtischen  Abwässer  und  das  könig- 
liche Proviantamt. 

Wichtig  sind  namentlich  die  Eisenbahnverhältnisse,  die 
das  Programm  unter  den  „Allgemeinen  Bemerkungen"  er- 
läutert: In  der  Brandenburger-Vorstadt  befinden  sich  zwei 
Haltestellen  der  Berlin-Magdeburger  Eisenbahn,  „Char- 
lottenhof  •  und  die  schon  genannte  Station  „Wildpark",  die 
beide  sowohl  dem  Berliner  Vorortverkehre  als  auch  dem 
Fernverkehre  dienen.  In  den  Bahnhof  Wildpark  mündet, 
aus  nördlicher  Richtung  kommend,  die  Nauener  Bahn  ein. 
Die  Berlin-Magdeburger  Eisenbahn  durchschneidet  das  Vor- 
stadtgebiet nahezu  in  gleicher  Höhe  mit  dem  Gelände. 
Dieser  Zustand  erschwert  in  vieler  Beziehung  die  Ent- 
wicklung der  Stadt,  so  daß  seine  Beseitigung  durch  Hoch- 
legung  der  Bahn  und  die  Unterführung  sämtlicher  Straßen- 
züge an  den  Kreuzungspunkten  angestrebt  wird  und  zwar 
unter  Verbreiterung  des  Bahnkörpers  an  seiner  Südseite. 
Dann  soll  der  Bahnhof  Charlottenhof  in  unmittelbare  Ver- 
bindung mit  der  Alten  Luisenstraße  gebracht  und  der 
kaiserliche  Hofbahnhof  zu  Wildpark  auf  der  Waldparzelle 
nordwestlich  vom  Floraportal  errichtet  werden.   Im  übrigen 


44 


DER  STÄDTEBAU 


wird  der  Bahnhof  Wildpark  ziemlich  unverändert  bleiben, 
jedoch  in  der  Richtung  nach  dem  Gärtnerwege  zu  einen 
Personentunnel  erhalten,  von  dem  aus  über  Treppen  die 
Bahnsteige  zu  erreichen  sind.  Eine  dritte  Bahnlinie,  die 
zukünftige  Verlängerung  der  Nauener  Bahn  nach  Treuen- 
brietzen,  soll  vom  Bahnhofe  Wildpark  in  südöstlicher 
Richtung  abzweigen  und,  sich  nach  Südwesten  wendend, 
die  Neue  Luisenstraße  an  der  Scheidegrenze  zwischen 
dem  königlichen  Wildpark  und  der  Pirschheide  schief 
überschneiden,  und  zwar  als  zweigleisige  Hochbahn  auf 
einer  Dammschüttung. 

Hierzu  kam  eine  Reihe  sehr  eingehender  Bedingungen 
für  den  Wettbewerb,  so  daß  inbezug  auf  die  Gesamtan- 
ordnung des  Planes  allzuviel  Bewegungsfreiheit  nicht  ge- 
stattet war. 

Soweit  die  Vorschriften  durch  gegebene  Verhältnisse 
geboten  waren,  mußten  sie  wie  diejenigen  über  die  Eisen- 
bahnen, bereits  festgesetzte  Fluchtlinien  usw.  eben  hin- 
genommen, oder  auch  wie  diejenigen  über  zu  schonende 
Bebauung,  vorhandene  Straßen  und  öffentliche  Wege  gar 
willkommen  geheißen  werden.  Darüber  hinaus  erschien 
aber  z.  B.  die  Bestimmung  über  die  Zuschüttung  des 
Schafgrabens  von  der  Viktoriastraße  bis  zur  Luisenstraße 
zur  Gewinnung  von  Straßenland  als  kein  unbedingtes  Er- 
fordernis, und  besonders  die  vorherigeFestlegung  der  meist 
schmalen  Straßenunterführungen  im  Zuge  der  Eisenbahnen 
als  ein  Erschwernis,  das  nur  wenige  Entwürfe  sich  durch 
Verschiebungen  und  Verbreiterungen  zu  erleichtern  gewagt 
haben. 

Wie  sollte  ferner  der  Schematismus  in  den  Straßen- 
anlagen vermieden  werden,  wenn  die  geringste  Straßen- 
breite auf  15,2  m  festgesetzt  wurde,  auch  da,  wo  Vorgärten 
hinkommen  und  diese  überall  anzuordnen  waren,  wo  die 
Örtlichkeit  es  gestattet,  auch  über  das  gesetzliche  Tiefen- 
maß von  3  m  hinaus?!  Da  für  das  von  der  Magdeburger 
Eisenbahn,  der  Neuen  Luisenstraße  und  der  Wildpark- 
grenze gebildete  Dreieck  auf  die  geschlossene  Bauweise 
als  die  voraussichtlich  vorherrschende  hingewiesen  war, 
wogegen  mit  Rücksicht  darauf,  daß  die  Magdeburger  Eisen- 
bahn den  unmittelbaren  Zusammenhang  des  Geländes  mit 
dem  Königlichen  Parke  von  Charlottenhof  unterbindet, 
nichts  einzuwenden  ist,  so  konnte  die  Folge  keine  andere 
sein,  als  die  Annahme  einer  ziemlich  gleichmäßigen  Be- 
bauung, die  nun,  um  sie  malerisch  zu  gestalten,  wie  ge- 
wünscht wurde,  zuweilen  zu  vertrackten  Straßenführungen 
und  gekünstelten  Blockbildungen  verführt  hat.  Denn  gleich- 
breite Straßen  ziehen  gleichtiefe  Baublöcke  nach  sich, 
wenn  ein  gleichartiges  Wohnbedürfnis  vorausgesetzt  wer- 
den muß,  und  große  Straßenbreiten  ziehen  auch  große 
Blocktiefen  nach  sich,  wenn  nicht  die  Gesamtfläche  von 
Straßen-  und  von  Bauland  in  ein  Mißverhältnis  zu  ein- 
ander geraten  soll.  Es  mußte  also  zwischen  zwei  Übeln, 
einem  Übermaß  an  Blocktiefe  und  einem  Zuviel  an  Straßen, 
hindurchgesteuert  werden;  dabei  sind  viele  Bewerber  mit 
ihrer  Kunst  aut  eine  Sandbank  geraten  —  am  Normal- 
Profil,  mit  und  ohne  Bäume,  saßen  sie  fest.  Die  Architekten 
wählten  meist  die  an  sich  richtige  Form  langgestreckter 
Baublocks,  die  bei  reichlicher  Tiefe  den  Bau  von  Miet- 
kasernen herausfordern  und  bei  geringerer  die  Zahl  der 
Längsstraßen  häufen;  die  Ingenieure  und  Geometer  bevor- 
zugten dagegen  tiefe,  kurz  abgehackte  Blocks  von  trapez- 
förmiger,    vier-     und    dreieckiger    Grundform    mit    vielen 


Querstraßen,  die,  obwohl  Nebenstraßen,  doch  nun  den 
wichtigeren  Längsstraßen  gleichwertig  waren.  Bei  schärfe- 
rer Unterscheidung  zwischen  Verkehr-  und  Wohnstraßen 
hätte  sich  dies  vermeiden  lassen,  durch  die  Möglichkeit, 
auch  schmalere  Straßen,  eine  niedrigere  Bebauung  als  die 
anscheinend  viergeschossig  vorausgesetzte,  also  auch  die 
für  Bürgerhäuser  so  zweckmäßig  dreigeschossige  vorzu- 
sehen, um  auf  natürlicher  Grundlage  zu  einer  Abwechs- 
lung in  den  Straßenbildern  zu  kommen.  Der  Verfasser 
des  Entwurfs  ,, Städtebau"  (siehe  Tafel  29)  ist  deshalb  ab- 
weichend von  der  Vorschrift  mit  der  Breite  von  Wohn- 
straßen wenigstens  bis  auf  12  m  heruntergegangen,  wodurch 
er  sich  aber  um  eine  sonst  wohlverdiente  Anerkennung 
gebracht  haben  dürfte.  Mindestens  hätte  dies  für  die  offene 
Bauweise  zugelassen  werden  müssen,  die  Landhausbe- 
bauung, die  meist  an  der  Wildparkgrenze  entlang  ange- 
nommen worden  ist,  wodurch  die  Eintönigkeit  der  Bebau- 
ung hier  wenigstens  ein  Ende  erreichen  würde. 

Nun  wäre  eine  geschlossene  Bebauung  sicherlich  auch 
auf  Grund  einer  gleichmäßigen  Aufteilung  des  Geländes 
künstlerisch  zu  bewältigen,  durch  eine  möglichst  einheit- 
liche Gestaltung  der  Straßenwandungen,  durch  eine  her- 
vorragend architektonische  Betätigung  überhaupt.  Darauf 
ist  aber  doch  unter  den  herrschenden  Verhältnissen  sobald 
kaum  zu  rechnen;  ein  bescheidenes  Einpassen  in  das 
Straßenbild  hindert  die  Sucht,  den  Nachbarn  zu  über- 
trumpfen, und  das  gewerbsmäßige  Herstellen  der  Miet- 
häuser drängt  den  eigentlichen  Künstler  besonders  in  den 
mittleren  und  kleineren  Städten  in  den  Hintergrund. 

Eine,  die  freie  Entschließung  beengende  Unklarheit  lag 
endlich  darin,  daß  den  Bewerbern  die  Auswahl  von  Plätzen 
für  gewerbliche  Zwecke  am  Havelufer  frei  gestellt  wurde, 
während  die  dort  befindlichen  großen  Parkflächen  von  der 
Entwurfsbearbeitung  ausgeschlossen  waren,  in  Zukunft  doch 
wohl  als  solche  erhalten  bleiben  sollen,  was  sich  bei  der 
Nähe  von  Gewerbebetrieben  kaum  durchsetzen  lassen 
dürfte.  Hier  wäre  mit  Ausnahme  des  unmittelbar  an  den 
Schafgraben  anschließenden  Teiles,  an  dessen  Ufer  wohl 
die  geforderten  Anlegeplätze  für  den  Fracht-  und  Per- 
sonenverkehr zu  schaffen  wären,  die  offene  Bauweise  die 
von  selbst  gegebene  Bebauungsart,  auch  mit  Rücksicht  auf 
einen  möglichst  freien  Ausblick  von  der  Neuen  Luisen- 
straße über  das  Vorland  der  Havel  hinweg  auf  die  schöne 
Wasserfläche. 

Größere  Freiheit  gewährte  dagegen  das  Programm  für 
die  Einzelausbildung  des  Planes;  aber  gerade  darin  lag  eine, 
wenn  nicht  gar  die  Hauptschwierigkeit  des  Wettbewerbes 
verborgen,  nämlich  die  Lösung  der  Frage,  wie  die  das  Ge- 
lände durchschneidenden  Bahnkörper  dem  Bebauungsplane 
am  besten  einzuverleiben  seien.  Von  der  Treuenbrietzener 
Bahn  war  ausdrücklich  gesagt,  daß  sie  auf  einer  Damm- 
schüttung nach  dem  Bahnhofe  Wildpark  geführt  werden 
solle;  auch  der  nach  der  Südseite  der  Magdeburger  Bahn- 
linie zu  verschiebende  und  hochzulegende  Fernbahnkörper 
war  auf  dem  Lageplane  mit  Böschungsstrichen  bezeichnet, 
während  vom  Schafgraben  ab  ein  anderer  Unterbau  ge- 
plant zu  sein  scheint.  Zweifelhaft  konnte  es  nur  bleiben, 
ob  die  zukünftige  auf  dem  gegenwärtigen  Planum  der 
Magdeburger  Bahn  zu  erbauende  Hochbahn  für  den  Ber- 
liner Vorortverkehr  mit  Dammschüttung  gedacht  sei.  Die 
spätere  Verbindung  der  Treuenbrietzener  Bahn  mit  dem 
Ferngleise    der   Magdeburger   Bahn    in    der   Richtung    auf 


45 


DER  STÄDTEBAU 


Potsdam  zu  sollte  jedenfalls  als  eiserner  Viadukt  inmitten 
einer  in  ihrem  Zuge  anzulegenden  Straße  angenommen 
werden.  Nun  pflegen  Bahndammböschungen  im  Stadtge- 
biete keinen  erfreulichen  Anblick  zu  gewähren;  man  müßte 
denn  Bäume  davorstellen,  wie  es  der  mit  dem  II.  Preise 
bedachte  Entwurf  „Heimatsinn"  (Tafel  26)  vorgeschlagen  hat; 
gärtnerische  Anpflanzungen  auf  den  Böschungen  selber  sind 
der  Gefahr  ausgesetzt,  Flugfeuer  von  der  Dampflokomotive 
zu  fangen.  Doch  wären  lebende  Hecken  am  Böschungsfuße 
wohl  zulässig.  Immerhin  bleibt  die  einseitig  bebaute 
Straße  eine  kostspielige  Anlage,  die  den  Gemeindesäckel 
belastet,  zumal  ihr  Wert  durch  den  Lärm  des  Bahnverkehrs 
noch  beeinträchtigt  werden  kann.  Bei  der  Ausdehnung 
der  Bahndämme  war  daher  zu  überlegen,  wie  weit  man 
mit  den  Begleitstraßen  gehen  könne,  ob  und  wo  insbeson- 
dere noch  über  das  Verkehrsbedürfnis  hinaus.  Die  Vor- 
schläge erschöpften  in  ihrer  Mannigfaltigkeit  fast  alle  Mög- 
lichkeiten. Es  scheint  fast  so,  als  ob  der  mit  dem  I.  Preis 
ausgezeichnete  Entwurf  „Videant  consules"  (Tafel  25)  dem 
Umstände  seinen  Erfolg  zu  verdanken  hat,  daß  er  beide 
Seiten  der  Treuenbrietzener  Bahn  (nach  „Wildpark"  hin)  und 
die 'Fernbahnseite  der  Magdeburger  Linie  fast  gänzlich  zu 
verbauen  angenommen  hatte.  Man  könnte  dagegen  ein- 
wenden, daß  die  Höfe  hinter  den  Häusern  dem  Reisenden 
keine  angenehme  Einblicke  gewähren.  Doch  ist  zu  beden- 
ken, daß  sich  die  Bahn  nicht  nachträglich  ihren  Weg  durch 
eine  etwa  vorhandene  Bebauung  gewaltsam  zu  brechen 
braucht,  die  nachfolgende  Bebauung  sich  vielmehr  nach 
der  Bahn  richten  kann,  die  Entstehung  kahler  Brandgiebel 
also  keine  Notwendigkeit  sein  würde,  und  dies  umsoweniger, 
wenn  hier,  wo  bessere  Wohnungen  schwerlich  gesuchte 
sein  werden,  vielleicht  die  Erbauung  von  Hinterhäusern 
für  kleinere  gewerbliche  Betriebe  dadurch  gefördert  wer- 
den könnte,  daß  an  der  Eisenbahn  entlang  schmale  Wirt- 
schaftswege angelegt  würden.  An  der  Vorortbahnseite  der 
Magdeburger  Linie  (Nordseite)  wäre  aber  selbst  bei  Aus- 
führung eines  Viaduktes  eine  Verbauung  erwünscht,  um 
den  Streifen  bis  zur  Viktoriastraße  für  sich  behandeln,  die 
Bebauung  möglichst  schonen  und  damit  die  Gartengrund- 
stücke gegenüber  dem  Parke  von  Charlottenhof  erhalten 
zu  können,  zumal  hier  die  offene  Bauweise  zu  fordern 
wäre.  Hierin  liegt  vermutlich  der  Grund  für  den  Vorzug 
des  mit  dem  III.  Preise  gekrönten  Entwurfes  „Victoria 
Luise"  (Tafel  27)  und  des  diesem  vielfach  ähnlichen  zum 
Ankauf  empfohlenen  Entwurfes  „Übersichtlich"  (siehe  Text- 
bild 2).  Auch  der  Entwurf  ,, Havel"  zeigt  dieselbe  An- 
ordnung. Eine  besondere  Schwierigkeit  hat  dabei  die  Be- 
handlung des  Zwickels  in  der  Gabelung  der  beiden  Eisen- 
bahndämme und  des  sich  nach  der  Straße  hin  öffnenden 
Viaduktes.  Der  mit  dem  II.  Preise  gekrönte  Entwurf  hatte 
ebenso  wie  der  Entwurf  „Havel"  hier  Gartenanlagen  vor- 
gesehen, der  Entwurf  „Camillo  Sitte"  (siehe  Tafel  28)  im 
ganz  entgegengesetzten  Sinne  Plätze  für  gewerbliche  An- 
lagen. Die  meisten  Bewerber  wollten  aber  auch  hier 
eine  Bebauung  durchgeführt  wissen,  die  im  Entwürfe 
,, Städtebau"  z.  B.  als  offene,  überwiegend  jedoch  als  ge- 
schlossene gedacht  war.  Die  Verfasser  des  Entwurfes 
„Heimatsinn"  haben  sich  im  Erläuterungsberichte  näher 
mit  dieser  Frage  befaßt,  indem  sie  die  verschiedenen  Mög- 
lichkeiten zu  ihrer  Lösung  erörterten.  Danach  wurde  von 
der  vollständigen  Bebauung  als  nicht  empfehlenswert  Ab- 
stand genommen,  weil    das  Wohnen  zwischen  den  Eisen- 


bahnen zweifellos  wenig  angenehm  sei.  Die  Beschränkung 
der  geschlossenen  Bebauung  aber  auf  die  Südostseite  und 
eine  Bebauung  mit  einzelnen  Gebäuden  zwischen  Baum- 
gruppen in  den  dahinter  liegenden  Zwickeln  könne  zwar 
den  Bedürfnissen  z.  B.  einer  Hospitalanlage  entsprechen, 
deren  Errichtung  an  dieser  Stelle  jedoch  des  Lärmes  wegen 
nicht  angehe.  Eine  Parkanlage  sei  einfach,  aber  kost- 
spielig und,  man  darf  wohl  hinzufügen,  angesichts  der  be- 
nachbarten ausgedehnten  Kgl.  Gärten  auch  ziemlich  über- 
flüssig und  für  den  Ruhe  suchenden  Spaziergänger  kaum 
verlockend.  Deswegen  hatte  der  Entwurf  eine  einheitliche 
Frontbebauung  vorgesehen  und  zwar  für  Geschäftsräume 
der  Eisenbahnverwaltung  oder  auch  wohl  für  einige  Privat- 
häuser, während  dahinter  Erholungsplätze  für  Erwachsene 
und  Spielplätze  für  Kinder  angelegt  werden  sollen,  die 
mitten  in  dem  neuen  Stadtteil  und  unmittelbar  an  der 
Straßenbahn  gelegen  sein  würden. 

Ein  letzter  Punkt  von  Bedeutung  betraf  die  Einziehung 
weiterer  Verkehrstraßen.  Dazu  war  der  ungefähre  Verlauf 
des  bereits  im  Eingange  der  Besprechung  erwähnten 
Mittelweges  ohne  weiteres  gegeben.  Dann  kam  wohl  die 
Königliche  Villa  ,, Ingenheim"  als  Ausgangspunkt  für  einen 
Straßenzug  in  Frage,  der  entweder  nach  einer  ungefähr 
inmitten  des  Bebauungsgebietes  verlangten  Platzanlage  oder 
als  Schrägstraße  nach  dem  Bahnhofe  „Wildpark"  hin  zu 
richten  gewesen  wäre. 

Ersteres  ist  in  den  Entwürfen  „Heimatsinn"  und  ,, Keine 
Grundstücksumlegung"  (siehe  Tafel  34)  geschehen,  letzteres 
in  den  Entwürfen  „Victoria  Luise"  und  „Übersichtlich", 
weniger  stark  ausgeprägt  auch  in  dem  Entwürfe  ,, Bran- 
denburg" (Tafel  31  u.  32),  besonders  schön  aber  in  dem 
Entwürfe  ,, Neues  Palais-Villa  Ingenheim"  (Tafel  30).  Diese 
Diagonale  könnte,  wenn  nur  Verkehrsrücksichten  zu 
nehmen  wären,  auch  etwas  unterhalb  der  Villa  Ingenheim 
von  der  Neuen  Luisenstraße  ausgehen,  wie  dies  z.  B. 
der  Entwurf  „Camillo  Sitte"  zeigt.  Andere  haben  die  Ab- 
zweigung noch  weiter  nach  Westen  hin  verschoben  und 
schließlich  auf  eine  Diagonale  überhaupt  verzichtet,  um 
sich  mit  einer  auch  in  den  genannten  Entwürfen  außerdem 
vielfach  vertretenen  Straße  zu  begnügen,  die  annähernd 
parallel  zur  Wildparkgrenze  verläuft,  wobei  allerdings  die 
geforderte  Straßenbahnschleife  zu  einem  großen  Umwege 
führt.  Eine  gute  Diagonale  war  übrigens  auch  im  Ent- 
würfe ,, Licht,  Luft,  Leben"  zu  sehen  und  zwar  in  tadel- 
losem Anschlüsse  an  die  Stadt. 

Daß  sich  unter  der  großen  Zahl  von  Entwürfen  auch 
unreife  Arbeiten  gefunden  haben,  kann  nicht  auffallen, 
kommt  dies  doch  immer  in  allgemeinen  Wettbewerben  vor, 
umsomehr  also  dann,  wenn  eine  Aufgabe  gestellt  war, 
die  sich  fast  jeder,  der  Zirkel  und  Lineal  zu  handhaben 
gelernt  hat,  zutraut,  ohne  viel  Federlesens  lösen  zu  können. 

Deshalb  kann  es  auch  nicht  Wunder  nehmen,  daß  die  • 
Straßengeometrie  zum  Teil  mit  merkwürdigen  Anläufen, 
auch  in  Kunst  machen  zu  wollen,  überwogen  hat.  Plätze, 
für  die  gerade  die  Überbleibsel  schematisch  zugeschnittener 
Baublöcke  gut  genug  gewesen  sind,  wahre  Irrgärten  und 
Wurmgänge  statt  Straßen  waren  zahlreich  vertreten.  An- 
dere Bewerber,  wie  eine  an  die  Schriftleitung  gelangte  Zu- 
schrift ausführt,  hatten,  ebenfalls  unter  Verzicht  auf  fast 
jede  rechtwinklige  und  geradlinig  umrissene  Blockform, 
schwungvolle  Linien  auf  das  Papier  geworfen  mit  möglichst 
vielen  Symmetrieaxen  (die  meist  die  Bahndämme  abgaben) 


46 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  2. 


VUmftwMtn'Z-  -fe«tK>Htf 


^'^W 


Zum  Ankauf  empfohlen :     Allgemeine  Städtereinigungsgesellschaft  zu  Wiesbaden. 


und  Symmetriemittelpunkten,  unbekümmert  um  jede  Besitz- 
grenze und  willkürlich  gegen  die  Verkehrsansprüche.  So 
waren  Entwürfe  mit  einer  Schar  zu  den  Bahnkrümmungen 
gleichlaufender  Straßenzüge  zu  sehen,  durchkreuzt  von 
einem  Büschel  von  Radialstraßen  —  und  das  Spinngewebe 
war  fertig! 

Selbst  in  die  engere  Wahl  gekommene  Entwürfe  waren 
von  derartigen  Fehlern  nicht  frei,  darunter  z.  B.  einer  mit 
durchweg  quer  zur  natürlichen  Richtung  verlaufenden 
Längsstraßen,  ein  anderer  mit  einer  zwar  groß  gedachten 
Platzaxe,  die  jedoch  mittendurch  schief  von  einem  Bahn- 
damme durchschnitten  wurde,  ein  dritter,  sonst  nicht  übler 
mit  einem  400  m  langen  ovalen  Kirchplatze,  der  sich  der 
Krümmung  der  Treuenbrietzener  Bahn  anschmiegend,  wie 
eine  Rennbahn  gestaltet  und  im  Abstände  einer  Blockbreite 
von  einem  gleichförmigen  Straßenringe  umschlossen  war. 
Dagegen  sind  bessere  vom  Preisgerichte  übergangen  wor- 
den, z.  B.  der  Entwurf  ,, Residenzstadt"  mit  zwei  guten 
Plätzen,  leider  nur  mit  Straßenzügen,  die  ohne  Rücksicht 
auf  die  sie  schief  durchschneidenden  Eisenbahnen  in  ge- 
rader Linie  durchgezogen  waren,  oder  der  Entwurf  „Groß- 
stadtflucht"  mit  gutem  Kirchplatze,  klaren  Straßenzügen 
und  durchdachten  Ecklösungen.  Ferner  der  bereits  er- 
wähnte Entwurf  „Havel",  der  Entwurf  „Cosi"  und  weitere 
fünf,  die  zu  den  besten  des  ganzen  Wettbewerbes  gehörten: 


„Städtebau",  „Neues  Palais-Villa  Ingenheim",  „Branden- 
burg", „Flurgrenzen-Bauplatzgrenzen"  und  „Keine  Grund- 
stücksumlegung". 

Nach  gemeinsamer  Besichtigung  der  Entwürfe  durch 
den  Herausgeber  der  Zeitschrift  und  einen  im  Städtebau 
wohlerfahrenen  Geometer  kamen  wir  zu  dem  Ergebnisse, 
daß  der  mit  dem  IL  Preise  gekrönte  Entwurf  unbedingt  an 
die  erste  Stelle  gehört  hätte.  Im  übrigen  vermochten  wir 
uns  nicht  des  Eindruckes  zu  erwehren,  als  ob  die  in  die 
engere  Wahl  gelangten  Entwürfe  dies  zum  Teil  der  einen 
oder  anderen  guten  Idee  zu  Liebe,  die  vielleicht  für  die 
weitere  Bearbeitung  des  Bebauungsplanes  als  brauchbar 
erschien,  zum  Teil  aber  auch  der  wohlwollenden  Absicht 
zu  verdanken  gehabt  hätten,  jeder  der  im  Wettbewerbe 
vertreten  gewesenen  Städtebaurichtungen  gerecht  zu  wer- 
den. So  haben  je  eine  Geometer-,  eine  Architekten-  und 
eine  Ingenieurarbeit  Preise  erhalten,  sind  je  eine  Architek- 
ten- und  eine  Ingenieurarbeit  zum  Ankaufe  empfohlen  wor- 
den, Arbeiten  von  überaus  verschiedenem  Werte.  Eine 
Beurteilung  der  einzelnen  Entwürfe  hat  das  Preisgericht 
nicht  bekannt  gegeben. 

Indem  wir  uns  nun  den  einzelnen,  auf  den  Tafeln  25 
bis  34  bezw.  dem  im  Texte  mitgeteilten  Entwürfen  zuwenden, 
bedarf  es  nur  noch  weniger  Worte;  vorab  sei  aber  dem 
Magistrate  der  Stadt  Potsdam  unser  Dank  für  die  freund- 


47 


DER  STÄDTEBAU 

Abb.  3-5. 


Abb.  3 

Kirchplatz 

und 

Umgebung. 

Abb.  4 

Führung  der 

Viktoriastr. 

am 
Floraportal 

Abb.  5 
Marktplatz 


. -*.  'j.  I II  u  II  ■,  »PHP       t!^t/^Mf*>% 


Zu  Tafel  33 
gehörig. 

Architekt : 

Hans 
BemouUi- 

Berlin. 


i^_ 


liehe  Überlassung  der  in  sein  Eigentum  übergegangenen 
Pläne  zum  Zwecke  unserer  Veröffentlichung  hiermit  abge- 
stattet und  zu  den  außerdem  dargestellten  Plänen  noch  die 
Bemerkung  gestattet,  daß  es  versehentlich  verabsäumt 
wurde,  den  auch  in  engerer  Wahl  gewesenen  Entwurf 
„Cosi"  aufzunehmen;  er  ist  zwar  weniger  gut  durchge- 
bildet als  der  ihm  nahestehende  Entwurf  ,, Städtebau", 
verdient  aber  doch  hier  noch  einmal  ausdrücklich  erwähnt 
zu  werden.  Die  Abbildung  des  Entwurfs  ,,Uebersichtlich" 
mußte  aus  Mangel  an  Platz  in  den  Text  aufgenommen 
werden. 

Der  mit  dem  I.  Preise  ausgezeichnete  Entwurf  des 
Geometer  Rudolf  Linkenheil  zu  Mannheim  (Tafel  25) 
zeigt  zwar  klare  Hauptstraßenzüge,  aber  auch  viele  Stern- 
oder Halbsternplätze.  Eine  recht  fleißige  Arbeit  in  sauberer 
Darstellung,  doch  ohne  Verständnis  für  die  architektonische 
Gestaltung  der  Straßen-  und  Platzwandungen.  Zwar  meinte 
Verfasser  in  seinem  vom  Verkehrsgeiste  erfüllten  Erläute- 
rungsberichte, auch  möglichste  Rücksicht  auf  die  vorhan- 
denen Grundstücksgrenzen  genommen  zu  haben.  Dem  ent- 
spricht jedoch  der  Entwurf  nicht,  der  im  Gegenteil  die 
Grundstücke  arg  zerstückelt  hat. 

Von  dem  Entwürfe  des  Bauingenieurs  Adolf  Knispel 
in  Wiesbaden,  der  den  III.  Preis  errungen  hat  (siehe 
Tafel  27),  ist  im  wesentlichen  dasselbe  zu  sagen,  wenn 
auch  die  durchgehenden  Verkehrslinien  großzügiger  ge- 
dacht und  die  Platzanlagen  besser  geformt  sind.  Die 
reichlich  beigegebenen  Schaubilder  verraten  zwar  eine 
architektonisch  geschulte  Hand,  bieten  inhaltlich  jedoch 
weiter  nichts  als  die  üblichen  Mietkasernen  und  eine 
geschmacklos  aufgestellte  Kirche. 

Der  zum  Ankauf  empfohlene,  hier  im  Texte  mitgeteilte 
Entwurf  ,, Übersichtlich"  der  „Allgemeinen  Städte- 
reinigungsgesellschaft" zu  Wiesbaden  ähnelt  stark 
dem  vorgenannten,  doch  ist  die  Blockteilung  schematischer; 
selbst  die  rechtwinkligen  Ecken  sind  durchweg  verbrochen. 
Die  übermäßige  Straßenbreite  wird  durch  die  beigegebenen 
Schaubilder,  namentlich  bei  offener  Bauweise,  treffend  als 
verfehlt  illustriert. 

Hieran  sei  gleich  auch  der  Entwurf  „Havel"  der 
Geometer  Schumacher  &  Locher  in  Stuttgart  gefügt, 
der  größere  Rücksicht  auf  die  Grundstückgrenzen  ge- 
nommen hat.  Der  Kirchplatz  ist  mißlungen,  ein  Park- 
streifen mit  Reitweg  an  der  Treuenbrietzener  Bahn  entlang 
jedoch  sehr  beachtenswert. 

Zu  Tafel  26  zurückkehrend  wird  der  mit  dem  II.  Preise 
gekrönte  Entwurf  der  Regierungsbaumeister  Robert 
Weyrauch  (Bauingenieur)  in  Frankfurt  a.  M.  und  Martin 
Mayer  (Architekt)  in  Hamburg,  beide  jedoch  aus  Stutt- 
gart stammend  (aus  der  Schule  von  Theodor  Fischer?), 
mit  dem  Bemerken  vorgeführt,  daß  die  geschickt  durch- 
geführten Straßenzüge  und  die  langgestreckten  Baublocks 
den  Verhältnissen  gut  angepaßt  sind.  Der  Platz  vor  dem 
Bahnhofe  „Wildpark"  ist  zu  lang  geraten,  worunter  seine 
Ausbildung  leidet.  Dagegen  sind  gute  Architekturplätze 
für  öffentliche  Gebäude  vorgesehen.  Einige  zu  lang  durch- 
laufende Wohnstraßen  könnten  noch  durch  Versetzung  ge- 
winnen. Mehr  dem  Prunke  und  der  Erholung  soll  die  von 
der  Villa  Ingenheim  nach  dem  Kirchplatze,  der  besonders 
schön  angeordnet  ist,  führende  Straße  dienen.  Eine  Ver- 
minderung der  Straßenbreite  ist  im  Erläuterungsberichte 
warm  befürwortet  worden. 


48 


DER  STÄDTEBAU 


Auf  Tafel  28  ist  der  angekaufte  Entwurf  „Camillo 
Sitte"  des  Architekten  Anton  Käppier  in  Leipzig  dar- 
gestellt mit  klaren  Straßenzügen  und  guten  Blockformen; 
der  Hauptplatz  ist  übermäßig  groß  ausgefallen. 

Die  nun  folgenden  Pläne  seien  lose  aneinander  gereiht. 
Auf  Tafel  29  zunächst  der  in  engerer  Wahl  gewesene  Ent- 
wurf „Städtebau"  des  Baumeisters  Franz  Schulz  in 
Dresden  (Architekt  im  städtischen  Tiefbauamt).  Von 
künstlerischer  Auffassung  getragen  ist  der  Verfasser  in  der 
Absicht,  anheimelnde  Wohnstraßen  zu  schaffen,  in  ein 
bischen  zu  viel  Winkelei  hineingeraten.  Lobenswert  sind 
die  vielfach  hübschen  Ecklösungen  mit  platzartigen  Er- 
weiterungen; das  Bestreben,  sich  streng  und  geschickt 
an  die  Grundstücksgrenzen  zu  halten,  zeigt  deutlich  die  Be- 
bauungsfähigkeit ohne  viel  Umlegung. 

Tafel  30:  „Neues  Palais -Villa  Ingenheim"  des 
Architekten  Hermann  Jansen  in  Berlin.  Die  Diagonale,  die 
dem  Entwurte  das  Motto  gegeben,  ist  bereits  hervorgehoben 
worden.  Überhaupt  sind  die  von  der  Havel  nach  dem 
Wildparke  hinstreichenden  Straßenzüge  gut  gedacht,  wenn 
sie  auch  vielfach  zu  spitzwinkligen  Ecken  geführt  haben. 
Sonst  gute  Baublocks,  wenn  auch  zum  Teil  überlang,  wo- 
durch allerdings  die  Möglichkeit  späterer  Zwischenteilung 
durch  Nebenstraßen  geboten  wird.  Hierbei  sei  noch  ein 
zweiter  Entwurf  desselben  Verfassers  ,, Natürliches 
Empfinden"  ausdrücklich  erwähnt. 

Auf  den  Tafeln  31  und  32  erscheint  der  Entwurf  „Bran- 
denburg" des  Architekten  P.  Andreas  Hansen  in  München 
mit  dem  schönen  Schaubilde  der  künstlerisch  empfundenen 
Kirchplatzgruppe.  Leider  ist  der  Verfasser  beiAnnahme  einer 
nur  zweigeschossigen  Bebauung  wohl  von  einer  irrtümlichen 
Voraussetzung  ausgegangen.  Der  Plan  leidet  an  der  Un- 
ruhe von  zu  viel  Straßen,  unter  denen  trotzdem  eine  durch- 
gehende Linie  nach  dem  Bahnhofe  Wildpark  fehlt.  Große 
Liebe  ist  aber  unter  Beachtung  der  Grundstücksgrenzen  der 
Durchbildung  der  Baufluchten  —  sägeförmige  bei  schiefer 
Durchschneidung  der  Grundstücke!  —  gewidmet  worden, 
auch  den  Vorgärten,  die  zum  Teil  nur  an  einer  Straßen- 
seite, jedoch  in  wenigstens  6  m  Tiefe  geplant  sind. 

Der  Entwurf  „Flurgrenzen=Bauplatzgrenzen"  auf 
Tafel  33  nebst  den  Schaubildern  Abb.  3—5  im  Text  rührt 
von  einem  anderen  Mitarbeiter  unserer  Zeitschrift,  Hans 
BernouUi,  Architekt  in  Berlin,  her.  Wie  das  Motto 
besagt,  ist  die  enge  Anschmiegung  an  die  vorhandenen 
Grundstückgrenzen  das  Leitmotiv  gewesen,  wobei  aller- 
dings die  Verkehrslinien  etwas  ins  Gedränge  gekommen 
sind  und  namentlich  die  Straßenbahnschleife  arg  ver- 
drückt ist.  Doch  hat  der  Verfasser  den  Mittelweg  zu 
einer  vortrefflichen  Hauptstraße  umgewandelt,  die,  eine 
schöne  Doppelplatzanlage  überquerend,  an  der  Nordseite 
bis  zum  Bahndamme  hin,  von  Laubengängen  begleitet 
wird.    Die  Baublöcke  sind  in  der  Voraussetzung,  daß  ver- 


schiedenartige Wohnbedürfnisse  zu  befriedigen  seien,  auch 
in  wechselnder  Größe  angenommen  und  gut  geformt  mit 
fast  durchweg  rechtwinkligen  Ecken,  die  Eisenbahndämme 
sind  meist  eingebaut  und  die  Straßenvermittlungen  sorg- 
sam durchgebildet.  Das  Floraportal  will  der  Verfasser 
durch  ein  säulengetragenes  Halbrund  von  dem  höher  liegen- 
den Bahnhofe  Wildpark  trennen,  hinsichtlich  dessen  Lage 
die  Programmbestimmungen  allerdings  außerAcht  geblieben 
sind.  Diese  Lösung,  sowie  einige  Platzbilder  werden  hier 
im  Texte  wiedergegeben  (Abb.  3  bis  5). 

Der  Diplomingenieur  Oskar  Krzymowski  in  Ulm  a.D. 
(städtisches  Tiefbauamt)  hat  gleichfalls  einen  mit  vielen 
Vorzügen  ausgestatteten  Entwurf  eingesandt  —  siehe  Tafel 
34  (NB.  diesem  Hefte  sind  2  Tafeln  mehr  beigegeben,  so 
daß  dem  5.  Hefte  nur  6  Tafeln  verbleiben!).  Das  architek- 
tonische Mittel  der  Staffelung  schief  über  die  Grundstücke 
verlaufender  Fluchtlinien  hat  ein  bischen  zu  oft  Anwendung 
gefunden.  Der  Verfasser  ist  dazu  wohl  in  dem  Bestreben 
gekommen,  das  in  seinem  Motto  „Keine  Grundstücks- 
umlegung"  bezeichnete  Ziel,  zu  erreichen.  Er  hat  die 
Besitzgrenzen  fast  bis  in  alle  Einzelheiten  hinein  festge- 
halten und  sich  durch  Einzeichnung  der  künftigen  Gebäude 
an  schwierigen  Stellen  die  Möglichkeit  einer  Bebauung  ohne 
Umlegung  nachzuweisen  bemüht.  Bei  Berücksichtigung 
der  Verkehrsanforderungen  hat  er  ferner  auf  eine  monu- 
mentale Ausgestaltung  der  Hauptstraße  anstelle  des  Mittel- 
wegs Bedacht  genommen.  Die  Straße  bildet  selbst  einen 
länglichen,  von  Laubengängen  umrahmten  Platz,  über  den 
im  Hintergrunde  die  mächtige  Kuppel  und  die  beiden  Türme 
einer  an  einem  ruhigen  Plätzchen  gelegenen  Kirche  her- 
überragen, bei  deren  Gruppierung  mit  verhältnismäßig  ge-. 
ringen  Mitteln  die  Großartigkeit  der  fürstlichen  Städte- 
anlagen aus  der  Barockzeit  angestrebt  wird.  Bei  der  vor- 
geschrittenen Bebauung  längs  der  Neuen  Luisenstraße  sind 
einige  Straßendurchbrüche  derart  geplant,  daß  keine  kahlen 
Grenzfronten  entstehen,  d.  h.  in  einem  Abstände  von  etwa 
einer  Zimmertiefe  von  der  Nachbargrenze,  eine  Ausbildungs- 
art, die  auch  bei  einer  schmalen  Straße  gleiche  Anwendung 
gefunden  hat.  Den  architektonischen  Charakter  der  Altstadt 
Potsdam  hat  dieser  Entwurf  wohl  am  meisten  zu  berück- 
sichtigen versucht,  wenn  auch  die  Darstellung  der  beige- 
gebenen Schaubilder  zu  wünschen  übrig  ließ. 

Es  wäre  dringend  zu  wünschen,  daß  die  Stadtgemeinde 
Potsdam  sich  die  Vorzüge  solcher  Pläne  zu  Nutze  machen 
möge,  indem  sie  noch  nachträglich  von  dem  Vorbehalte, 
weitere  Entwürfe  durch  Ankauf  zu  erwerben,  Gebrauch 
macht.  Anderen  Stadtverwaltungen  aber  sei  bei  dieser  Ge- 
legenheit als  Mahnung  ans  Herz  gelegt,  daß  die  Städtebau- 
kunst nicht  als  etwas  Nebensächliches  anzusehen  ist,  sondern 
als  so  wichtig,  daß  gerade  nur  die  allertüchtigsten  Kräfte 
für  die  Planverfassung  sowohl  als  auch  als  Sachverständige 
herangezogen  werden  sollten. 


DIE  GROSSSTADT  ALS  STADTEGRÜNDERIN. 


Von  A.  ABENDROTH,  Hannover. 


(Schluß  aus  Heft  3). 


Schwieriger  wird  die  Sache  schon,  wenn  —  was  leider 
durch  die  jahrzehntelang  gepflegte  Manie,  jedes  größere 
Grundstück  durch  neue  Verkehrslinien  (wie  sie  genannt 
werden)    mit  papiernen  Straßen    zu  versehen,    sehr  häufig, 


ja  viel  zu  häufig  der  Fall  sein  wird  —  wenn  also  auf  dem 
Bebauungsplane  der  Stadt  schon  Straßenentwürfe  für  die 
alten  Fabrikgrundstücke  bestehen  und  der  Unternehmer 
nun  darauf  dringt,  diese  ausbauen  und  seinen  Grundbesitz 


49 


DER  STÄDTEBAU 


durch  Spekulation  ausschlachten  zu  dürfen.  Doch  ist  auch 
hier  die  Gelegenheit  für  die  Stadt  gegeben,  diese  Aus- 
schlachtung zu  hindern  oder  doch  lange  hinzuhalten,  indem 
sie  einfach  die  Genehmigung  für  den  Ausbau  der  Straßen 
nicht  zu  erteilen  und  sie  nicht  für  anbaufähig  zu  er- 
klären braucht. 

In  beiden  Fällen  wird  die  Möglichkeit  vorliegen,  die 
Industrie  für  die  Absichten  der  Stadt  zu  gewinnen  und 
außerdem  die  Bodenpreise  für  das  innerhalb  der  Stadt  von 
Fabrikanlagen  freiwerdende  Land  auf  eine  erträgliche  Höhe 
hinabzudrücken.  Ja,  häufig  genug  wird  der  Fall  eintreten, 
daß  unter  diesen  besonderen  Umständen  der  Industrielle 
sein  altes  Land  der  Stadt  gegen  einen  mäßigen  Preis  zur 
Verfügung  stellt  und  auf  diese  Weise  allen  Schwierigkeiten 
aus  dem  Wege  geht,  zugleich  aber  auch  das  erforderliche 
Kapital  gewinnt,  um  draußen  in  der  Kolonie  auf  städtischem 
Grund  und  Boden  mit  städtischem  Gelde  neue  musterhafte 
Industriewerkstätten  schaffen  zu  können.  Um  von  vorn- 
herein bei  dem  Vorhaben,  Industriekolonien  anzulegen, 
sicher  zu  gehen,  empfiehlt  sich  für  die  Stadtverwaltung 
noch  folgender  Weg.  Sie  beschafft  sich  zunächst  in  ge- 
eigneter Lage  einen  gehörigen  Grundstock  an  Landbesitz, 
arbeitet  dann  einen  Ansiedlungsplan  aus  und  erläßt  an 
der  Hand  dieses  vorläufigen  Planes  eine  vertrauliche  Um- 
frage bei  allen  größeren  Industriellen  in  der  Stadt  und 
Umgebung,  von  denen  anzunehmen  ist,  daß  sie  über  kurz 
oder  lang  an  eine  Auswanderung  aufs  Land  gezwungen 
sein  werden.  In  dieser  Rundfrage  müßte  auf  alle  die  vielen 
wirtschaftlichen,  sozialen,  hygienischen  und  moralischen 
Vorteile  der  geplanten  Ansiedelungsart  hingewiesen  werden, 
es  darf  aber  auch  nicht  versäumt  werden,  den  Interessenten 
in  kluger  Weise  zu  verstehen  zu  geben,  welche  Nachteile 
ihnen  entstehen  könnten,  wenn  sie  sich  dem  Plane  feind- 
lich gegenüberstellen  würden.  Und  dann  muß  alsbald  eine 
Art  Sammelliste  beigefügt  werden,  in  die  sich  die  freund- 
lich Gesinnten  einzutragen  haben. 

Erst  nachdem  diese  Vorarbeiten  erledigt  sind,  kann 
die  Stadt  an  eine  gesunde  zweckmäßige  Propaganda 
gehen  und  den  Plan  eingehender  bearbeiten.  Wir  haben 
aus  allen  bisherigen  Betrachtungen  gesehen,  daß  beiden 
Parteien,  sowohl  der  Industrie,  wie  den  Großstadtver- 
waltungen, ausschließlich  Vorteile  erwachsen,  wenn  die 
letzteren  die  Gründungen  von  geeigneten  Kolonien  auf 
städtischem  Grund  und  Boden  ohne  Veräußerung  und  Ver- 
äußerlichkeit  ihres  Landes  bewirken.  Es  soll  nun  zuguter- 
letzt  noch  untersucht  werden,  wie  weit  der  Staat  bei 
dieser  bedeutenden  wirtschaftlichen  Aufgabe  mitwirken 
kann  und  wie  weit  er  eine  so  neue  und  gesunde 
Bodenpolitik  der  Gemeinden  unterstützen  und 
fördern  kann. 


Seitens  der  Regierungen  in  den  verschiedenen  Staaten 
ist  in  neuerer  Zeit  wiederholt  den  Städten  und  größeren 
Landgemeinden  nahegelegt  worden,  sich  einer  zweckent- 
sprechenden Bodenpolitik  zu  befleißigen,  um  durch  sie 
einerseits  den  Staat  in  seiner  geplanten  Wohnungsreform 
zu  unterstützen  und  die  Schuldenlasten  der  Gemeinden 
anderseits  erträglicher  zu  machen.  Gewiß  haben  die 
meisten  Gemeindeverwaltungen  bisher  viel  zu  gleichgiltig 
der  Bodenfrage  gegenübergestanden,  ja  sie  häufig  noch 
verschlimmern    helfen,    aber    die   Schuld  daran  dürfte   der 


Staat  nicht  weniger  haben  als  die  Stadt.  Wenn  heute 
der  preußische  Wohnungsgesetzentwurf  in  vielen  Punkten 
als  eine  unbegreifliche  Härte  für  die  Gemeinden  em- 
pfunden wird  und  zum  Teil  empfunden  werden  muß,  so 
liegt  das  weniger  an  ihm  selber,  als  vielmehr  daran, 
daß  er  viel  zu  spät  erscheint.  Er  hätte  schon  ein  Jahr- 
zehnt früher  auf  die  Bildfläche  treten  und  dazu  etwas 
bringen  müssen,  was  er  auch  jetzt  noch  verabsäumt  hat, 
nämlich  viel  ein-  und  weitgehendere  Bestimmungen  über 
das  Enteignungsrecht  der  Städte. 

Ich  will  hier  ganz  von  der  Anwendung  des  Enteignungs- 
rechtes auf  den  Bebauungsplan  absehen;  über  diesen  Punkt 
läßt  sich  streiten;  aber  es  gibt  so  viele  andere  Dinge,  die 
von  ungemein  wirtschaftlicher,  hygienischer  und  sozialer 
Bedeutung  sein  könnten,  wenn  ihre  Verwirklichung  den 
Gemeinden  mehr  erleichtert  würde.  Man  denke  nur  z.  B. 
an  Land,  das  zur  Errichtung  von  Wassergewinnungsan- 
lagen (Grundwasserbrunnen,  Talsperren  usw.)  nötig  ist,  an 
große,  sonst  unfruchtbare  und  darum  unbrauchbare  Strecken, 
die  sich  ausgezeichnet  zu  Rieselfeldern  u.  dergl.  eignen; 
wird  hier  nicht  den  Städten  der  Erwerb  solchen  Landes 
viel  zu  sehr  erschwert?  Und  wie  sollen  die  Stadtverwal- 
tungen in  ihren  eigenen  vier  Pfählen  gesunde  Bodenpolitik 
treiben,  wenn  alles  Land  innerhalb  des  Stadtgebietes  in 
festen  Händen  liegt  und  kein  Recht  besteht,  auf  Grund 
dessen  die  Gemeinden  sich  genügendes  Gelände  gegen 
angemessene  Bezahlung  erwerben  können?  Ich  meine: 
wenn  nun  einmal  ein  Wohnungsgesetz  geschaffen,  und 
wenn  den  Gemeinden  die  Pflicht  zu  einer  besseren  Boden- 
politik auferlegt  werden  soll,  dann  muß  auch  zugleich 
das  Recht  geschaffen  werden,  nach  dem  die  Gemeinden 
dieser,  ihrer  Pflicht,  gerecht  zu  werden,  die  Kraft  er- 
halten. 

Legt  man  den  Kommunen,  was  nach  unseren  obigen 
Darlegungen  wünschenswert  erscheinen  muß,  durch  das 
Wohnungsgesetz  nahe,  Land  zu  Wohnungs-  oder  noch 
besser  Industriekolonien  zu  erwerben  und  es  umsonst  oder 
billigst  für  die  genannten  Zwecke  herzugeben,  dann  soll 
man  sich  auch  nicht  scheuen,  ihnen  ein  möglichst  weit- 
gehendes Enteignungsrecht  zu  verleihen.  Man  kann  sich 
ja  staatlicherseits  das  Recht  vorbehalten,  die  Ansied- 
lungspläne  auf  das  sorgfältigste  zu  prüfen  und  sie  erst  zu 
bestätigen,  bevor  der  betreffenden  Gemeinde  in  dem  Einzel- 
falle das  Recht  zugesprochen  wird,  nach  diesem  Plane  im 
Enteignungswege  das  erforderliche  Land  aufzukaufen  und 
einzurichten.  Aber  gerade  dieser  Weg,  das  Verfahren,  muß 
viel  mehr,  als  es  jetzt  der  Fall  ist,  erleichtert  und  gekürzt 
werden  und    eine  weitergehende  Anwendbarkeit    erhalten. 

Ein  zweiter  Punkt,  wo  der  Staat  einsetzen  kann,  ist 
die  Gewährung  eines  größeren  Kredites  an  die  Gemeinde 
und  zwar  gerade  für  den  Zweck  einer  gesunden  Boden- 
politik. Just  für  diese  mit  so  geringer  Bodenrente  rech- 
nenden kommunalen  Industriekolonien  wäre  es  meines 
Erachtens  möglich,  einen  Fonds  verwendbar  zu  machen, 
der  von  den  Arbeitern  gesammelt  wird  und  ihnen  darum 
auch  in  weitgehendster  Weise  zugute  kommen  muß,  das 
ist  das  Kapital  der  Landesversicherungsanstalten,  soweit 
es  nicht  schon  anderweit  in  Anspruch  genommen  wird. 
Wenn  mit  seiner  Hilfe  die  Industriebevölkerung  der 
Städte  zu  kostenlosem  Eigentum  und  zu  einem  gesunden 
Leben  ohne  alle  Gemeindesteuern  gelangen  könnte,  so 
würde    man  hierdurch  der  Sozialdemokratie    eine  weitere 


50 


DER  STÄDTEBAU 


scharfe  Waffe    entwinden    nnd  das  Kapitel  „Sozialpolitik" 
ganz  wesentlich  weiterfördern. 

Dann  müßte  allerdings  die  Arbeiterschaft  in  den  Kolo- 
nien, die  ja  den  größten  Teil  der  Bewohnerschaft  aus- 
machen wird,  von  vornherein  von  jeder  direkten  Boden- 
rente und  vielleicht  auch  von  jeder  direkten  Gemeinde- 
steuer befreit  bleiben.  Aber  die  Pacht  für  alle  die  übrigen 
Ansiedler  ist  ja  so  außerordentlich  gering,  daß  der  Ausfall 
bei  den  Arbeitern  auf  diese  anderen  durch  eine  vernünftige 
Pacht-  und  Steuerordnung  so  verteilt  werden  kann,  daß 
Bodenrente  und  Kommunalsteuern  immer  noch  eine  ge- 
ringe Höhe  erhalten.  Und  außerdem  kann  ja  die  Gemeinde 
aus  dem  Staatskredite  die  erforderlichen  Arbeiterhäuser 
alle  selber  bauen  und  die  doch  viel  geringere  Miete,  als 
die  Arbeiter  sie  bisher  gewohnt  waren,  mit  einem  kleinen 
Aufschlage  versehen,  der  den  Renten-  und  Steuerausfall 
in  ganz  unmerklicher  Weise  ausgleicht.  Ganz  abgesehen 
davon,  daß  ja  gerade  die  Steuern  in  den  Industriekolonien, 
weil  deren  Wachstum  eine  Höchstziffer  nicht  überschreiten 
darf,  durch  das  anwachsende  kommunale  Bodenrenten- 
kapital und  seine  Verzinsung  allmählich  überhaupt  in 
Wegfall  kommen,  wie  bereits  früher  dargelegt  ward.  — 


Ich  komme  jetzt  zum  Schluß  meiner  Abhandlung,  die 
selbstverständlich  nur  eine  Anregung  iür  das  Eingreifen  der 
Großstädte  bei  der  Errichtung  von  Industriekolonien  sein 
soll. 

Während  des  Niederschreibens  dieses  Artikels  ist  mir 
bekannt  geworden,  daß  man  sowohl  in  der  Nähe  der  Stadt 
Frankfurt  a.  M.  wie  der  Großherzoglichen  Residenz  Darm- 
stadt nach  den  Plänen  des  Professors  Pützer  in  Darmstadt 
je  eine  kleine  Gartenstadt  anlegen  will  und  zwar  aus  Pri- 
vatmitteln. Nun,  die  englische  Gartenstadtgesellschaft 
ist  eine  Genossenschaft  und  auch  die  Propaganda  der 
anderen  Gesellschaften  gleicher  Tendenz  strebt  auf  die  Ver- 
wirklichung ihrer  Pläne  mit  Hilfe  von  Genossenschaften 
zu.  Und  doch  scheint  mir  das  nicht  der  richtige  Weg  zu 
sein.  Bei  der  Begründung  der  Gartenstädte  und  ihrer 
ersten  Einrichtung  läßt  sich  die  rechtliche  Form  einer  Ge- 
nossenschaft ohne  Zweifel  leicht  festhalten.  Will  man  nun 
aber  jeden  neu  hinzuziehenden  Arbeiter  und  sonstigen  An- 
siedler gleichfalls  zum  Genossenschaftsmitglied  machen 
und  ihn  wieder  streichen,  wenn  er  aus  irgend  einem 
Grunde  aus  der  Ansiedlung  wegziehen  muß,  und  wie  will 
man  das  Abrechnungswesen  für  alle  derartigen  oder  ähn- 
lichen Wechselfälle  gestatten?  Wenn  der  Gedanke  der 
Gartenstadt  in  seiner  ursprünglich  reinen  Gestalt  bei- 
behalten werden  soll,  wird  man  doch  mit  jedem  Hinzu- 
und  Abziehenden  als  Genossenschaftsmitglied  rechnen 
müssen,  sonst  bleibt  das  ganze  Unternehmen  alles  in 
allem  nichts  anderes  als  eine  neue  Gestalt  der  Boden- 
spekulation, die  nur  den  paar  Leuten  zugute  kommt,  welche 
die  Genossenschaft  bilden  und  das  l2and  zur  Ansiedlung 
hergegeben  haben. 

Es  ist  doch  m.  E.  viel  zweckmäßiger,  diejenigen  Ge- 
nossenschaften in  allererster  Linie  bei  der  Anlage  neuer 
Ansiedlungen  heranzuziehen,  die  wirtschaftlich  am  stärksten 


und  in  ihrer  Organisation  am  einfachsten  sind,  nämlich 
die  Städte,  deren  Bürgerschaften  doch  im  Grunde  ge- 
nommen nichts  anderes  sind  als  von  gleichen  Interessen 
ihrer  Mitglieder  getragene  Genossenschaften. 

Die  Entwicklung  der  Städte  aller  Länder  hat  gezeigt, 
daß  die  Gemeinde  als  solche  die  vollendetste  Form  des 
Genossenschaftswesens  und  der  Selbstverwaltung  ist.  Wes- 
halb will  man  sie  nur  bei  einer  vom  idealen  wie  wirt- 
schaftlichen Standpunkte  so  gleich  vollkommenen  Kultur- 
aufgabe nicht  heranziehen,  wie  die  Anlage  von  Industrie- 
kolonien sind?  Wenn  eine  starke  Stadtgemeinde  an  die 
Verwirklichung  dieser  Idee  geht,  so  ist  von  vornherein  die 
Sicherheit  gegeben,  daß  aller  Gewinn  der  Allgemeinheit 
zufließt.  Denn,  wo  ist  die  Bürgervertretung,  die  nicht  sofort 
nach  Steuer-  und  Gebührenermäßigung  schreit,  sobald  ein 
Ueberschuß  im  Gemeindehaushalt  wahrzunehmen  ist!? 
Bei  einer  gewöhnlichen  Genossenschaft,  die  außerdem 
viel  weniger  kapitalkräftig  ist  als  eine  Stadt,  wird  die 
gleiche  Sicherheit  nicht  immer  vorhanden  sein.  — 

Nun  sei  noch  zuguterletzt  an  alle  diejenigen  Stadtver- 
waltungen, welche  bereits  großen  landwirtschaftlichen 
Grundbesitz  haben,  die  Bitte  gerichtet,  sich  mit  den  vor- 
stehend gemachten  Vorschlägen  eingehender  beschäftigen 
zu  wollen  und,  wenn  sie  ihnen  durchführbar  erscheinen, 
ihrerseits  einmal  einen,  wenn  auch  erst  kleinen.  Versuch 
zu  machen.  Namentlich  möchte  ich  mich  hierbei  an  meine 
Vaterstadt  Berlin  mit  ihren  gewaltigen  Liegenschaften 
wenden,  die  jetzt  zu  Rieselfeldern  benutzt  werden.  Sollte 
sie  aus  irgend  einem  Grunde  ein  oder  das  andere  dieser 
Felder  größeren  Umfanges  seiner  eigentlichen  Bestimmung 
entziehen  wollen,  so  möge  sie  bei  der  Erwägung,  wie  die 
Ländereien  anders  zu  verwerten  seien,  auch  an  die  „In- 
dustriekolonie" denken.  Vielleicht  ist  es  auch  nicht 
ausgeschlossen,  die  großen  Güter,  welche  für 
Rieselzwecke  neu  erworben  werden,  von  vorn- 
herein nach  dem  Gartenstadt-  alias  Industrie- 
koloniesystem aufzuteilen  und  auf  diese  Weise  für 
die  landwirtschaftlichen  und  gärtnerischen  Be- 
triebe von  anfang  an  durch  eine  großartig  ange- 
legte Be-  und  Entwässerung  die  wesentlichste 
Kultivierungsbedingung  zu  schaffen? 

Auch  alle  anderen  Städte,  die  für  ihre  Stadtentwässe- 
rung die  Erwerbung  von  Rieselfeldern  allen  anderen  Klär- 
anlagen vorziehen  würden,  wenn  sie  nicht  vor  der  großen 
Kapitalanlage  und  der  schlechten  Verzinsbarkeit  zurück- 
schrecken würden,  mögen  sich  einmal  mit  dem  Vorschlage 
näher  beschäftigen.  Wenn  hiergegen  nun  auch  sicher 
allerhand  hyj^ienische  Bedenken  laut  gemacht  werden 
würden,  ebenso  so  sicher  dürfte  sein,  daß  sich  diese  Be- 
denken überall  dort,  wo  sie  bereits  gemacht  worden  sind, 
in  der  Regel  als  verfrüht  und  wenig  stichhaltig  erwiesen 
haben.  Liegen  doch  gerade  bei  Berlin  rings  um  die  mäch- 
tigsten Rieselanlagen  herum  die  beliebtesten  Villenkolonien. 
Sollte  sich  nicht  darum  auch  Industriekolonie  und  Ent- 
wässerungsfeld, beides  auf  städtischem  Boden  zu 
städtischem  Wohle,  vereinigen  lassen!? 

Ich  würde  mich  freuen,  wenn  meine  vorstehende  Ar- 
beit zu  einer  weiteren  Erörterung  dieser  und  der  sonst 
aufgeworfenen  Fragen  Anlaß  geben  würde. 


61 


DER  STÄDTEBAU 


BEBAUUNGSPLAN  FÜR  DEN  SÜDLICHEN 
TEIL  DER  STADT  FLENSBURG. 


Von  Dr.  Ing.  J.  STUBBEN,  Berlin -Grunewald. 

Im  Dezemberheft  des  vorigen  Jahrgangs  hat  Herr  Ge- 
heimrat Prof.  Dr.  Ing.  Henrici  einen  von  ihm  für  die  Grund- 
besitzerfirma R.  gefertigten  Entwurf  veröffentlicht,  der  keine 
Veranlassung  zu  diesen  Zeilen  geben  würde,  hätte  der  Ver- 
fasser es  unterlassen,  von  den  ,, Zumutungen"  zu  sprechen, 
die  in  dem  im  Auftrage  der  Stadt  Flensburg  von  mir  ent- 
worfenen Bebauungsplan  enthalten  sein  sollen.  Dieses  Wort 
kann  beim  Leser  einen  Eindruck  hervorrufen,  gegen  den 
es  mir  als  Pflicht  erscheint,  die  Flensburger  Stadtverwaltung 
und  mich  zu  verwahren. 

Durch  die  Stadt  Flensburg  zieht  sich  von  Norden  nach 
Süden  eine  Mulde,  welche  die  Verlängerung  der  Föhrde 
bildet  und  bisher  in  einem  von  hohen  schattigen  Hängen 
und    freundlichen  Spazierwegen  umgebenen  See,    dem  so- 


genannten Großen  Mühlteich,  ihren  Abschluß  fand.  Es  war 
ein  natürlicher  Wunsch  des  Magistrats  und  der  Bevölkerung, 
bei  der  vorrückenden  Bebauung  die  schöne  Wasserfläche, 
das  „Auge  der  Landschaft"  nach  Möglichkeit  zu  erhalten, 
während  es  umgekehrt  bekannt  war,  daß  die  Eigentümerin 
des  Sees  die  Zuschüttung  und  völlige  Bebauung  des  ganzen 
dadurch  zu  gewinnenden  Talgrundes  anstrebte.  So  ent- 
stand mein  auf  der  Dresdner  Ausstellung  von  der  Stadt 
vorgeführter  Entwurf,  nach  dem  von  1622  ar  Wasserfläche 
der  tiefere  Teil  als  448  ar  großer  Zierteich  erhalten  und  an 
den  oberen  seichteren  Rändern  mit  landschaftlichen  An- 
lagen umgeben  werden  soll.  Diese  Wasser-  und  Park- 
anlage ist  so  gedacht,  daß  sie  von  der  Altstadt  einen  ein- 
ladenden Zugang  hat   und  daß  ringsum    der  Eigentümerin 


52 


DER  STÄDTEBAU 


nach  Abzug  von  Straßen,  Plätzen  und  Pflanzungen  Bau- 
grundstücke von  650  ar  Größe  in  zweckmäßiger  Bebauungs- 
tiefe verbleiben.  Die  aus  der  städtischen  Schmuckanlage 
erwachsende  Wertsteigerung  des  Bodens  würde  sonach 
der  Grundbesitzerin  in  vollem  Maße  zugute  kommen. 
Das  sind  die  „Zumutungen",  gegen  die  sie,  die  schon  einen 
Plan  für  die  dichte  Bebauung  des  ganzen  Seegrundes  in 
Bereitschaft  hatte,  die  Hülfe  des  Herrn  Prof.  Henrici  an- 
rief, noch  bevor  in  eigentliche  Verhandlungen  über  die 
Ausführungsbedingungen  eingetreten  war.  Daneben  spielten 
Meinungsverschiedenheiten  über  Bebauungsdichtigkeit  und 
Wasserführung  eine  Rolle,  die  aber  mit  dem  Plan  in  nur 
losem  oder  keinem  Zusammenhang  stehen.  Mein  Entwurf  sei 
in  kleinem  Maßstabe,  leider  ohne  Besitzgrenzen,  nach  der 
Veröffentlichung  im  Ausstellungswerke  „Die  deutschen 
Städte"  hier  in  Abbildung  wiedergegeben.  Cornelius  Gurlitt, 
der  Berichterstatter  über  den  Städtebau  im  genannten  Werke 
sagt:  „Es  handelt  sich  um  die  Aufteilung  eines  Tales,  in 
dessen  Grund  ein  Teich  liegt.  Von  Bedeutung  war  der  Blick 
von  der  Stadt  aus  über  denTeich  weg  auf  ein  auf  einen  Hügel 
aufgestelltes  Festhaus.  Durch  das  Tal  selbst  ist  größerer  Ver- 
kehr nicht  zu  erwarten,  die  Hauptstraßen  führen  um  das  Tal 
herum,  das  als  stilles  Wohnviertel  dienen  soll."  Gurlitt 
spricht  ferner  von  den  „naturgemäß  lebhaft  geschwungenen 
Linien"  desEntwurfs,  „ebenso  wie  dies  bei  Bergstraßen  über- 


all der  Fall  ist."  Er  sagt  endlich  an  anderer  Stelle:  „Die  Kunst 
des  Städtebauers  bewährt  sich  darin,  daß  er  unter  das  Einerlei 
verwandter  Linien  doch  wieder  einen  Zug  von  Größe  bringt, 
indem  er  einzelne  Stadtteile  und  Denkmalbauten  heraus- 
hebt. Man  sehe,  wie  ein  Bergkopf  im  Plan  von  Flensburg 
für  ein  größeres  Bauwerk  vorbehalten  und  wie  hier  zwischen 
reich  geschwungenen  Linien  mit  Recht  die  Gerade  ein- 
geführt wird."  Henricis  Entwurf  unterscheidet  sich  in 
diesem  Punkte  von  dem  städtischen  dadurch,  daß  er 
nicht  448  ar,  sondern  nur  170  ar  Wasserfläche  in  zwei  ge- 
trennten Becken  erhalten,  daß  er  ferner  die  gärtnerischen 
Anlagen  mehr  auf  andere  Grundstücke  verweisen  und  für 
die  Firma  R.  910  ar  Baugelände  gewinnen  will.  Aber  auch 
diesen  Plan  hat  die  Eigentümerin  nicht  etwa  den  städtischen 
Behörden  zur  Ausführung  angeboten,  sondern  sie  hat,  in  dem 
Widerstreben  gegen  die  auf  möglichste  Erhaltung  einer  land- 
schaftlichen Schönheit  gerichtete  Absicht  des  Magistrats,  es 
vorgezogen  den  See  größtenteils  zuzuschütten  und  völlig 
trocken  zu  legen.  Übrig  geblieben  ist  nur  eine  von  einem 
Entwässerungsgraben  durchzogene  Wiese,  die  von  der  Be- 
sitzerin durch  Schuttabladung  aufgehöht  wird.  Um  Zu- 
schüttungsboden  zu  gewinnen,  sind  seitliche  Anhöhen,  da- 
runter namentlich  der  von  C.  Gurlitt  hervorgehobene  Berg- 
kopf, abgetragen  worden.  An  die  Stelle  eines  lachenden 
Landschaftsbildes  ist  eine  Wüste  getreten. 


PARKPOLITIK. 

Von  JOSEPH  AUG.  LUX.  Wien-Döbling. 

Die  Parkpolitik  ist  eine  Angelegenheit  der  Großstädte; 
sie  entspringt  der  Naturfreude  und  dem  Naturbedürfnisse, 
die  dem  Städter  umso  stärker  zum  Bewußtsein  kommen, 
je  mehr  er  ihrer  entbehren  muß.  Die  Ausbreitung  der 
Großstädte,  das  Verschwinden  der  Hausgärten,  die  vorteil- 
hafte Ausnützung  der  Bauflächen  haben  die  Parkpolitik 
in  den  Vordergrund  der  Stadtinteressen  gerückt,  und  zur 
Tagesfrage  gemacht.  Alle  größeren  Städte  geben  annähernd 
das  gleiche  Bild.  Drei  Arten  von;  Park-  und  Gartenkultur 
sind  überall  vereinigt. 

Die  erste  Art  bilden  jene  alten  barocken  Gartenschöp- 
fungen, einem  Palast  oder  Schlosse  zugehörig,  und  der 
Benutzung  des  Publikums  freigegeben.  Gesundheitlich 
und  baukünstlerisch  gehören  sie  gewöhnlich  zu  den  wert- 
vollsten Gütern  einer  Stadt,  deren  Physiognomie  sie 
wesentlich  mitbestimmen.  Sie  überliefern  einen  Schatz 
vorbildlicher  gartenarchitektonischer  Grundsätze  hinsicht- 
lich der  Anlage  der  Beete,  Treppen,  Wege  und  der 
geschnittenen  Laubwände,  die  gradlinig  auf  einen  zentralen 
Punkt  zulaufen,  darin  sich  eine  schöne  Statue,  ein  Brunnen, 
eine  Gartenplastik  wie  von  einem  Hain  umschlossen 
erhebt. 

Die  zweite  Art  bodenständiger  Gartenkultur  liegt  an 
der  Peripherie  der  Städte,  in  den  Vororten,  wo  städtische 
und  ländliche  Kultur  einander  begegnen. 

Als  grüner  Gürtel  mit  einem  ungeheuren  Komplex  an 
Wald-,  Feld-  und  Gartengrund  ziehen  sie  um  die  Stadt 
herum,  und  geben,  sofern  sie  zur  Stadt  gehören,  dieser 
eine  besondere  Schönheit,  nicht  nur  als  Naturkranz,  sondern 
auch  als  Hüter  und  Bewahrer  der  älteren  heimatlichen 
Baukunst,  die  nun  freilich  einerseits  durch  städtische 
Mietkasernen,  anderseits  durch  moderne  Landhäuser  täglich 


mehr  verdrängt  wird.  Diese  halb  ländlichen  Vororte  ent- 
halten jene  feinen  Beispiele  alter  Gartenkunst,  die  auf 
einen  beschränkten  Raum  am  Hause  angewiesen  ist;  sie 
überliefern  beachtenswerte  Lösungen  heimischer  Vorgärten 
und  Hausgärten. 

Mit  den  kleinen  Vorgärten  sehen  die  Bauern-  und 
Winzerhäuser  aus  wie  schmucke  Landmädchen  mit  einem 
Blumenstrauße  vor  die  Brust  gesteckt.  Ein  hölzerner 
Zaun  geht  vor  der  niederen  Fensterreihe  hin,  und  läßt 
einen  schmalen  Fußweg  zwischen  den  ebenfalls  schmalen 
Beeten  an  Hauswand  und  Zaun  frei,  nicht  mehr.  Das 
ganze  Vorgärtchen  ist  ans  Haus  gedrückt.  Aber  der 
schmale  Streifen  birgt  eine  üppige  Blumenwildnis.  Bux 
dient  gewöhnlich  zur  Einfassung  der  Beete;  am  Zaune 
steht  blühender  Phlox  in  dichten  Ständen,  die  Kapuziner- 
kresse, die  Ringelblume;  Pelargonien,  Lobelien  und  Betu- 
nien  liefern  die  lebendigen  Farben  an  der  Hausmauer  und 
in  den  Beeten,  wo  die  Rosenbäume  blühen.  Ahorn,  von 
der  Schere  gebändigt,  bildet  eine  grüne  Architektur  als 
Hecke  und  Torbogen  über  der  Zauntür.  Auch  eine  Laube 
kann  man  gelegentlich  vor  dem  Hause  finden  und  wenn 
nicht  hier,  dann  sicherlich  hinter  dem  Hause  in  dem 
eigentlichen  Hausgarten,  eine  gemütliche  Laube,  von  Wein, 
Geißblatt  oder  Kletterrosen  überwachsen,  ebenso  wie  den 
Laubengang  oder  die  Pergola,  als  Spender  des  Schattens. 
Im  übrigen  ist  es  ein  Blumengarten  wie  vorne  am  Hause, 
mit  rechteckigen  Beeten  und  bunten  Glaskugeln,  die  ein 
leuchtendes  Farbenspiel  in  die  Blumenpracht  setzen.  Die 
heimatliche  Flora  liefert  den  Bestand  an  Bauernblumen. 

Einen  gewissen  Gegensatz  zu  den  vornehmen  höfischen 
Gartenschöpfungen  der  Barocke  und  zu  den  volkstümlichen 
und  in    ihrer  Art  nicht  weniger   vortrefflich  gelösten  alten 


53 


DER  STÄDTEBAU 


Hausgärten,  den  sogenannten  Biedermeiergärten,  bildet  die 
dritte  Art,  die  neuen  „städtischen  Park-  und  Garten- 
anlagen". 

Die  Schablone  ist  tiberall  dieselbe.  Eine  Verquickung 
französischer  und  englischer  Gartenbaugrundsätze,  die  zu 
keinen  glücklichen  Ergebnissen  geführt  hat.  Von  arm- 
seligen Drahtgittern  eingehegt,  stellt  ein  Rasenfleck  die 
Wiese,  eine  unruhige  stockige  Zusammenstellung  von 
Büschen  gleichsam  den  Wald  vor.  Französische  Teppich- 
beete und  krumme  Wege,  die  gänzlich  aus  der  Richtung 
führen,  charakterisieren  die  Planlosigkeit  der  Anlage,  die 
infolge  dessen  auch  vielfach  ihre  Zweckmäßigkeit  einbüßt. 
Dasselbe  kehrt  in  den  neueren  Villengärten  wieder,  und 
lassen  diese  im  Vergleich  zu  den  Gartenschöpfungen  der 
älteren  Kultur  vielfach  ungemütlich  erscheinen. 

Es  ist  sehr  zu  beklagen,  daß  in  der  dritten  Kategorie 
von  Gartenanlagen  nicht  die  bodenständige  Überlieferung 
sorgfältiger  berücksichtigt  worden  ist,  damit  sich  das  Neue 
dem  Alten  würdiger  anschließe.  Bei  öffentlichen  Anlagen, 
bei. denen  es  sich  oftmals  nur  um  die  gärtnerische  Aus- 
bildung eines  kleinen  Fleckes  Erde  inmitten  des  Straßen- 
gewirres handelt,  wäre  die  Beachtung  des  alten  Beispieles 
besonders  vorteilhaft,  denn  es  lehrt,  daß  eine  Gartenanlage 
umso  strenger  architektonisch  durchgeführt  werden  muß, 
je  kleiner  sie  ist.  Die  Barockgärten  mit  den  geschnittenen 
Laubwänden  geben  ein  schönes  Vorbild.  Der  kleinste 
Fleck  mag  groß  erscheinen,  eine  grüne  Einsamkeit  bilden, 
die  irgend  ein  Kunstwerk  wie  ein  Juwel  umfaßt  und  mitten 
im  Großstadtlärm  das  Gefühl  der  Entrücktheit  gewähren 
kann.     Aber    wo    ist    in   unseren  öffentlichen  Anlagen  die 


Laubwand  oder  die  geschnittene  Hecke  zu  finden,  wo  das 
heimatliche  Gartenmotiv,  die  gemütliche  Laube? 

Von  instinktiven  Erkenntnissen  geleitet,  treibt  es  den 
Großstädter  in  die  freundlichen  Gartenvororte  hinaus,  wo 
sich  die  alte  Kultur  fortfristet  und  er  sucht  dort  seinem 
Natur-  und  Schönheitsbedürfnisse  Nahrung  zu  geben,  weil 
sie  ihm  die  Stadt  versagt.  Sie  wird  trotz  des  größeren 
Komforts  anscheinend  immer  unwohnlicher,  sofern  ästhe- 
tische Eigenschaften  zur  Wohnlichkeit  gehören.  Die  Bau- 
spekulation, die  in  den  Peripherien  die  trostlosen  Miets- 
kasernen errichtet,  steht  natürlich  nicht  vor  den  alten 
Kulturwerten  still. 

Durch  die  andauernden  Verwüstungen  in  den  nächsten 
Umgebungen  der  Städte  ist  die  Parkfrage  dringlich  geworden. 
In  Wien  wird  die  „Schaffung  eines  Wald-  und  Wiesen- 
gürtels um  Wien"  erwogen,  in  anderen  Städten  wird  sich 
die  Parkpolitik  mit  ähnlichen  Fragen  zu  beschäftigen  haben. 
In  allen  Fällen  aber  soll  es  sich  vernünftigerweise  nicht 
so  sehr  um  Neu-Schaffungen,  als  vielmehr  um  Erhaltung 
des  bestehenden  Guten,  also  um  eine  Art  „Heimat- 
schutz" handeln.  In  diesem  Sinne  hat  die  Parkpolitik  so 
ziemlich  in  allen  Städten  eine  wichtige  und  zeitgemäße 
Kulturaufgabe  zu  erfüllen.  Mit  der  Schaffung  neuer  An- 
lagen sollte  namentlich  in  den  halbländlichen  und  oftmals 
entzückend  schönen  Vororten  lieber  gewartet  werden,  bis 
die  guten,  alten  Motive  der  heimatlichen  Überlieferung,  auf 
die  in  diesem  Zusammenhange  hingezeigtwurde,  künstlerisch 
so  verarbeitet  sind,  daß  endlich  wieder  neue  Gärten  ent- 
stehen, die  ebenso  wie  die  alten,  nach  einem  Worte  von 
Bacon  of  Verulam,    die  Quelle  reinster  Freuden  sind. 


BILLIGE  STADTPARKE. 

Eine  Anregung  von  ERWIN  SCHLÜREN,  Heilbronn  a.  N. 

Der  Dörfler  und  noch  mehr  die  Dörflerin  geht  nicht 
ohne  stilles  Grauen  nachts  an  einem  Gottesacker  vorüber, 
besonders  in  einer  Gegend,  wo  noch  an  Winterabenden 
der  alte  Spinnstubengebrauch  gepflegt  wird,  sich  grusliche 
Gespenstergeschichten  zu  erzählen.  In  kleineren  Städten, 
selbst  in  Mittelstädten,  in  denen  die  Häuserblöcke  all- 
mählich um  die  Friedhöfe  herumwachsen  (die  Ersatzfried- 
höfe werden  auch  hier  so  weit  wie  möglich  hinaus- 
geschoben), mag  es  wohl  meist  noch  der  Fall  sein,  daß  es 
den  Wert  einer  Wohnung  herabsetzt,  wenn  sie  hinter  dem 
alten  Friedhofe  gelegen  ist,  oder  gar  aus  vielen  Fenstern 
nur  den  Blick  auf  Kreuz  und  Leichenstein  bietet. 

Das  Mittelalter  hatte  ein  derartiges  Bedenken  offenbar 
nicht  gekannt,  denn  auch  die  im  Innersten  der  Wohn- 
plätze gelegenen,  bescheidenen  und  vornehmen  Kirchen 
waren  alle  mit  „Kirchhöfen"  umgeben  gewesen.  Nehmen 
wir  z.  B.  Stuttgart,  so  ist  der  ehemalige  Kirchhof  um  die 
Stiftskirche  als  Begräbnisplatz  unkenntlich  geworden. 
Etwaige  Grabdenkmäler  sind  beseitigt,  oder  hier,  wie 
bei  der  Hospital-  und  Leonhardskirche  im  Innern 
der  Kirche  untergebracht.  Der  einst  weit  vor  dem 
Büchsenthor,  im  Gewand  Hoppenlau  gelegene  Ersatz- 
friedhof hat  lange  Zeit  den  Wert  des  jenseitigen  Bau- 
geländes vermindert.  Je  mehr  aber  sein  Zustand  park- 
artig wird  durch  Eingehen  vieler  Gräber,  desto  mehr  wird 
das  Wohnen  mit  Aussicht  auf  ihn,  und  das  Benützen  des 
Wegs    in    die    Stadt    durch  ihn,    als    eine    Annehmlichkeit 


empfunden.  Für  den  Großstadtmenschen  ist  es  bereits 
eine  Wohlthat,  auf  diese  Weise  in  der  Häuserwüste  eine 
grüne  Oase  zu  haben,  und  die  Gräberreste  verhindern  nicht 
mehr,  daß  der  Blick  ins  Grüne  für  die  umliegenden  Woh- 
nungen bereits  wertsteigernd  wirkt.  Es  sollte,  wenn  irgend 
möglich,  dann  darauf  Bedacht  genommen  werden,  diese 
Friedhöfe  als  Parke  dauernd  zu  erhalten,  damit  man  nicht 
wie  am  Hospitalplatze  noch  nach  Jahrhunderten  beim  Haus- 
oder Dohlenbau  Knochen  vielleicht  ehedem  berühmter 
Menschen  durcheinander  werfen  sieht.  Häufig  erlaubt  dies 
allerdings  das  Verkehrsbedürfnis  nicht.  Während  in  Frank- 
furt und  Hannover  (offenes  Grab  und  Grab  der  Lotte  Buff- 
Kestner)  es  bei  manchen  Kirchhöfen  möglich  war,  merk- 
würdige Gräber  liebevoll  zu  schonen,  hat  dies  in  Berlin 
betreffs  des  einst  so  einsamen  Waldgrabes  Heinrich  v.  Kleist's 
bereits  Schwierigkeiten  gemacht.  In  Leipzig  erhielt  man 
Geliert's  Grabplatte,  aber  wie  stimmungslos  liegt  dieser 
„Ruheplatz"  inmitten  des  Häusergewirrs  und  Straßen- 
gewühls. In  Berlin  mußten  die  Gebeine  Fichte's  an  einen 
andern  Platz  gebracht  werden,  als  aus  der  Kommunikation 
am  neuen  Thor  eine  Straße  gemacht  wurde,  und  wo  der 
Denker  und  seine  Gattin  geruht,  stehen  jetzt  die  Glaskästen 
des  Leichenschauhauses.  Muß  der  Großstadtmensch  also 
nun  verschmerzen  lernen,  daß  er  über  Massen  von  Gräbern 
radelt,  fährt  und  geht,  oder  daß  sein  Zinshaus  auf  der 
Asche  unzähliger  vermoderter  Vorfahren  lastet,  so  könnte 
er  ohne  Zweifel  auch  kein  Grauen  empfinden  bei  dem  Ge- 


MA 


DER  STÄDTEBAU 


danken,  daß  auf  freien  Plätzen  der  Stadt  da  und  dort  nicht 
bloß  Denkmäler  tiberhaupt  stehen,  sondern  bisweilen  ein 
wirkliches  Grabmonument.  Unsere  Massenfriedhöfe  haben 
etwas  den  Schönheitssinn  und  das  Gefühl  Verletzendes, 
selbst  wenn  sie  noch  so  monumental  ausgestattet  sind, 
etwa  nach  italienischen  Vorbildern.  Der  Römer  drängte 
seine  Grabmonumente  nicht  auf  größere  oder  kleinere 
Rechtecke  zusammen,  sondern  ließ  sie  den  belebtesten 
Landstraßen  entlang  laufen,  als  deren  Einfassung  wir  nun 
allerdings  unsere  Obstbäume  vorziehen  möchten.  Aber 
das  bleibt  doch  wahr:  Die  Massenfriedhöfe  um  die  Städte 
herum  wirken  unschön  und  beklemmend,  und  in  abseh- 
barer Zeit  werden  auch  die  Kolumbarien  ihrem  lawinen- 
artigenAnschwellen  noch  nicht  fühlbaren  Einhalt  tunkönnen. 

Sollte  man  da  nicht  dem  Wunsch  entgegen  kommen, 
den  jetzt  viele  begüterte  Menschen  nur  deshalb  unter- 
drücken, weil  er  z.  Zt.  unerfüllbar  ist,  dereinst  womöglich 
nicht  in  diese  Reihengräber  eingebettet  zu  werden?  Gehört 
einer  zu  den  Glücklichen,  die  irgendwo  ein  Rittergut  be- 
sitzen, so  mag  er  dort  seine  Gruft  oder  sein  Privatfried- 
hötchen  sich  anlegen.  Diese  wenigen  Glücklichen  werden 
keine  fühlbare  Entlastung  bringen;  ein  klein  wenig  mehr 
mit  der  Zeit  vielleicht  diejenigen,  von  denen  ich  nun  reden 
möchte. 

Ich  möchte  nämlich  ein  Gesetz  vorschlagen,  welches 
das  unbedingte  Verbot,  sich  anderswo  als  auf  dem  öffent- 
lichen Reihengräberfeld  mit  oder  ohne  konfessionellen 
Charakter  bestatten  zu  lassen,  einigermaßen  durchbrechen 
soll.  Ich  denke  mir  da  etwa  einen  Zusatzartikel:  ,,Wer  ein 
Grundstück,  sei  es  innerhalb,  sei  es  außerhalb  Etters,  nah 
oder  fern  von  menschlichen  Wohnungen,  besitzt,  darf  sich 
inmitten  desselben  bestatten  lassen  und  ein,  der  Umgebung 
entsprechendes,  würdiges  Grabmal  darauf  errichten,  bezw. 
eine  Gruftkapelle  bauen,  wenn  von  diesem  Mittelpunkt  aus 
die  Entfernung  von  den  übrigen  Grundstücken  noch  min- 
destens, sagen  wir  etwa  lo  oder  15  Meter  nach  jeder 
Richtung  hin  beträgt,  und  wenn  er  die  letztwillige  Ver- 
fügung trifft,  daß  dieses  ganze  Grundstück  für  ewige  Zeiten 
öffentliches  Eigentum  werden  soll." 

Durch  Ortsstatut  könnte  die  Größe  des  erforderlichen 
Grundstücks  jeweils  nach  den  Umständen  bemessen  werden; 


auch  könnte  man  ja  von  dem  Erblasser  verlangen,  daß  er 
die  näheren  Bedingungen,  unter  welchen  er  das,  sein  Grab 
umgebende  Grundstück  letztwillig  der  Gemeinde  zum 
Eigentum  überweisen  kann,  vorher  vertragsmäßig  mit  der 
zuständigen  Behörde  zu  vereinbaren  habe.  Diese  würde 
darauf  zu  achten  haben,  daß  sie  die  Erlaubnis  nur  für 
solche  Plätze  erteilt,  die  sich  dereinst  zu  öffentlichen  Er- 
holungsplätzen, Anlagen,  Aussichtsplatten  u.  dergl.  eignen, 
und  würde  so  eine  hoffentlich  immer  rascher  zunehmende 
Menge  solcher  grünen  Oasen,  sei  es  in  ihrem  zukünftigen 
Häusermeer,  sei  es  in  dessen  näherer  oder  fernerer  Um- 
gebung, völlig  kostenlos  erhalten.  Wohl  werden  über 
meinen  Vorschlag  viele  die  Köpfe  schütteln,  doch  beweist 
das  nichts  gegen  seine  Brauchbarkeit  oder  mindestens  Er- 
wägbarkeit.  Würde  dadurch  auch  nicht  jedesmal  ein 
Areal  von  der  Schönheit  und  Größe  des  Leipziger  Johanna- 
parkes einer  Stadt  zufallen,  so  könnten  doch  recht  an- 
sehnliche städtische  Parke,  Lüftungen,  „Lungen"  für  ganze 
Stadtteile  schenkungsweise  allmählich  in  den  Besitz  der 
Städte  übergehen,  falls  darauf  Bedacht  genommen  würde, 
daß  man  die  betreffenden  reichen  Leute  veranlaßt,  solche 
Plätze  möglichst  groß  zu  bemessen  und  dieselben  wo- 
möglich angrenzend    an    schon  vorhandene    zu    erwerben. 

Ich  denke,  daß  die  örtlichen  Verschönerungsvereine  in 
erster  Linie  berufen  wären,  die  durch  obige  Zeilen  von 
mir  gegebene  Anregung  zu  prüfen,  zu  erwägen  und  der 
Ausführung  näher  zu  bringen. 

Alle  Bedenken  und  Einwände,  die  vorgebracht  werden 
könnten,  sind  so  leicht  zu  widerlegen,  daß  ich  in  dieser 
Hinsicht  dem  eigenen  Nachdenken  meiner  verehrten  Leser 
nicht  einmal  vorgreifen  möchte.  Mindestens  ließe  sich  gar 
nichts  sagen,  z.B.  gegen  Beisetzung  von  Leichenbrandresten. 

Man  könnte  eine  kein  düsteres  Gefühl  weckende 
Denkmalsform  vorschreiben:  Altarbau,  Exedra,  Monumental- 
brunnen u.  dergl.  Ich  glaube,  die  Bildhauer  zu  allererst 
sollten  für  meinen  Einfall  sich  begeistern.  Schwerlich 
würden  viele  Schönheiten,  wie  einst  der  selige  Rentner 
Blad  der  Stadt  Berlin,  die  Bedingung  stellen,  naturgetreu  und 
lebensgroß  aufgestellt  zu  werden;  geschmackvolle  Schenker 
könnten  der  Idealplastik  wieder  eine  Fülle  neuer  Aufträge 
zu  teil  werden  lassen. 


CHRONIK. 


"DERICHTIGUNG.  In  der  Abhandlung  von  Alfred  Abendroth: 
■'—'  „Die  Großstadt  als  Städtegründerin",  muß  es  auf  Seite  35 
(Heft  3)  Spalte  links,  vierte  Zeile  von  unten,  statt 


gooo  goooo 

heißen : 


300000 


300000. 


Der  MÜNCHENER  ARCHITEKTEN-  UND  INGENIEUR- 
VEREIN hat  bei  dem  Magistrat  eine  durchgreifende  Abänderung 
der  Münchener  Bauordnung  vom  2g.  Juli  iSgs  in  Vorschlag  gebracht. 
Die  von  dem  Verein  gebildete  Kommission  hat  einen  Entwurf  für  die  Ab- 
fassung einer  neuen  Bauordnung  aufgestellt  auf  Grund  folgender  all- 
gemeiner \  Ausführungen : 

I.  Als  grundsätzlicher  Mangel  der  bestehenden  Bauordnung  wird  in 
erster  Linie  die  Regelung  der  Bebauungsdichtigkeit  nach  Flächenvor- 
schriften empfunden. 

Das  System  von  gegenseitigen  Abständen  und  Hofraumfiächen  schafft 
eine  jeglicher; Entwurfsarbeit  vorausgehende,  ganz  bestimmte  Flächen- 
umgrenzung des  Baugegenstandes,  in  welche  der  Entwerfende  gezwungen 
ist,  seine  Baugedanken  hineinzuzwängen.  Hierdurch  ist  die  Anlage  einer 
wohldurchdachten    ungezwungenen   Raumgruppierung    außerordentlich    er- 


schwert und  vielfach  unmöglich  gemacht.  Ja,  es  hat  den  Anschein,  als 
ob  die  jetzige  Art  der  Vorschrift  dem  Entstehen  schablonenhafter  Grund- 
risse förmlich  Vorschub  leiste.  Ganz  ähnlich  erscheinen  die  Massen  des 
Aufbaues  in  starre  Grenzen  eingeschlossen,  die  ohne  empfindliche  Verluste 
in  bezug  auf  die  Gesamtbebauungsdichtigkeit  -  zu  welchen  sich  selten 
ein   Bauherr  entschließt  —   nicht  durchbrochen  werden  können. 

Dieser  Unbeweglichkeit  und  Starrheit  der  Vorschriften  soll  durch 
eine  unmittelbar  räumliche  Bemessung  abgeholfen  werden,  welche  die 
Flächenvorschrift  nur  in  den  allerunentbehrlichsten  Mindestmaßen  bei- 
behält, daiüber  hinaus  eine  plastische  Verschiebbarkeit  der  Raummaße 
zuläßt.  Die  Befürchtung  der  Komplikationen,  welche  dem  kubischen 
System  als  geläufigster  Einwand  entgegengesetzt  zu  werden  pflegt,  kann 
für  jene  Techniker,  welche  überhaupt  befähigt  erscheinen,  Pläne  zu 
machen  oder  zu  beurteilen,  nicht  in  Frage  kommen,  diese  werden  es  viel- 
mehr freudigst  begrüßen,  wenn  der  Baugegenstand  gleich  von  vornherein 
an  räumliche  Gedanken  gebunden  ist,  welche  in  der  Durchführung  irgend 
eines  Bauprogrammes  eine  so  große  Mannigfaltigkeit  zulassen,  und  gewiß 
kann  der  Umstand  kein  Nachteil  sein,  daß  eine  wirklich  zweckmäßige 
Ausbeutung  der  zulässigen  Baudichtigkeit  nunmehr  an  eine  höhere  In- 
telligenz gebunden  erscheint. 


55 


DER  STÄDTEBAU 


Die  Beweglichkeit  der  Vorschrift  durch  einfache  Variation  der  jeder 
räumlichen  Bemessung  zu  Grunde  zu  legenden  Konstanten  würde  die 
ganze  Staffelbauordnung  ohne  weiteres  mit  hinein  nehmen  lassen. 

Die  unschätzbaren  Vorteile  einer  solchen  Regelung  würden  mit  einem 
Schlage  dem  bürgerlichen  Wohngebäude  sein  individuelles  Gepräge  und 
dem  StädtebUd  den  Reiz  vergangener  Zeiten  wieder  geben. 

Der  Entwurf  der  einzelnen  Bestimmungen,  der  von  der  Kommission 
des  Oberbayerischen  Architekten-  und  Ingenieur -Vereins  in  bezug  auf  die 
bebaubare  Fläche  aufgestellt  ist  (vgl.  No.   i,  S.  15),  lautet  wie  folgt: 

§  49.  Von  dem  über  jedem  Grundstück  ^sich  befindenen  Luftkubus 
darf  mit  Rücksicht  auf  die  Gesundheit  nur  ein  bestimmter  Teil  der  Um- 
bauung zugeführt  werden. 

Jedoch  soll  eine  den  Bedürfnissen  der  Feuersicherheit  und  des  Ver- 
kehrs entsprechende  Fläche  des  Grundstücks,  deren  Größe  in  jedem  ein- 
zelnen Falle  nach  der  Zweckbestimmung,  sowie  dem  Umfang  und  der 
Höhe  der  Gebäude  zu  bemessen  ist,  als  Hof  unüberbaut  bleiben. 

§  50.  Jedes  Grundstück,  welches  tiefer  als  22  m  ist,  zerfällt  der 
Fläche  nach  in  zwei  Zonen : 

a)  in  die  Zone  der  Vordergebäude,  d.  i.  auf  eine  Tiefe  von  22  m 
senkrecht  zur  Baulinie  und  von  dieser  ab  gemessen, 

b)  in  die  Zone  der  Rückgebäude,  d.  i.  der  Rest  der  Grundstücksfläche. 
§  51.     I.  Vordergebäude  müssen  mit  ihrer  Rückfront  von  der  Grenze 

mindestens  3,50  m  entfernt  bleiben,  sofern  nicht  unmittelbar  an  die  Grenze 
gebaut  werden  will. 

Vordergebäudeflügel  haben  einen  Abstand  von  mindestens  3,50  m 
von  der  Grenze  zu  wahren,  wenn  sie  nicht  an  die  Grenze  gebaut  werden 
wollen. 

II.  I.  Rückgebäude  müssen  von  Vordergebäuden,  Flügelbauten  und 
anderen  Rückgebäuden  des  Grundstücks,  sofern  sie  mit  solchen  nicht  zu- 
sammengebaut werden,  mindestens  so  weit  entfernt  sein,  als  die  Höhe 
des  niedrigeren  Bauwerkes  beträgt.  Treppenhausvorbauten  können  bei  Be- 
rechnung des  AbStandes  außer  Betracht  gelassen  werden,  wenn  ihre  Länge 
5  m  und  ihr  Vorsprung  1,50  m  nicht  überschreitet  und  außerdem  die  Be- 
stimmungen in  §  48  gewahrt  bleiben. 

Stehen  sich  Umfassungsmauern  ohne  Fenster  gegenüber,  so  genügt 
ein  Abstand  von  3,50  m. 

2.  Rückgebäude,  welche  nicht  an  die  Grenze  gebaut  werden  wollen, 
haben  von  dieser  einen  Abstand  gleich  der  halben  Höhe,  mindestens  aber 
3,50  m  einzuhalten. 

3.  Für  industrielle  Zwecke  im  allgemeinen  und  Türme  im  besonderen 
sind  größere  Höhen  als  22  m  für  RUckgebäude  zulässig,  wenn  solche  Bau- 
lichkeiten einen  Abstand  von  der  Grenze  einhalten,  bei  welchem  zu  dem 
gemäß  Ziffer  2  sich  ergebenden  Maß  von  um  noch  das  volle  Maß  der 
Höhenüberschreitung  zuzuzählen  ist. 

§  52.  I.  Der  nach  §  4g  zulässige  Teil  der  Umbauung,  der  Baukubus, 
wird  nach  folgender  Formel  bestimmt:  Baukubus  '/j  f'  h'   -f-  ^3  f'  h'. 

Hierbei  bedeutet:  f'  die  Fläche  der  Vordergebäudezone  und  f*  die 
Fläche  der  Rückgebäudezone  des  Grundstückes,  h  ■  ist  die  Vordergebäude- 
höhe, welche  sich  nach  §  45  Absatz  I  und  II')  berechnet;  h'  ist  Rück- 
gebäudehöhe, welche  stets  mit  16  m,  gleichviel  ob  die  beabsichtigte  Höhe 
größer   oder   kleiner   ist,    in  die  Berechnung   des  Baukubus   gezogen  wird. 

II.  Der  sich  gemäß  Abs.  I  ergebende  Baukubus  kann  auf  dem  Grund- 
stücke beliebig  verteilt  werden,  sofern  die  Bestimmungen  des  §  51  gewahrt 
bleiben. 

III.  Bei  Eckhäusern  wird  der  Baukubus  nach  folgender  Formel  be- 
rechnet: Baukubus         7/9  f"  h'  -f-   '/s  f^  h^ 

IV.  I.  Der  Raum,  welchen  Dächer  bis  zu  einer  Neigung  von  45  Grad 
einschließen,  bleibt  bei  der  Berechnung  unberücksichtigt. 

2.  Hingegen  hat  der  Baukubus  zu  enthalten:  Den  Raum,  welchen 
steile  Dachflächen  mit  einem  45  Grad  Dach  einschließen,  femer  den  Raum 
von  Risaliten,    Treppenhausvorbauten,    Loggien,    sowie    den  Raum    unter 


*)  Danach  soll  die  Höhe  der  Vordergebäude  die  mittlere  Breite  des 
vor  dem  betreffenden  Gebäude  liegenden  Straßenteils  einschließlich  etwaiger 
Vorgärten  nicht  überschreiten;  sie  darf  nicht  mehr  als  22  m  betragen.  In 
Straßen  unter   12  m  Breite  kann  eine  Höhe  bis  zu   12  m  gestattet  werden. 


Hof  Überdachungen  und  offenen  Schutzdächern;  bei  Flügelbauten  an  der 
Grenze  auch  den  Raum,  welcher  erstens  von  der  Grenzlotebene,  zweitens 
von  der  Dachfläche  und  drittens  durch  eine  von  der  Grenze  weg  in  Höhe 
des  Hauptgesimses  unter  45  Grad  ansteigenden  Ebene  umschlossen  wird. 
Durch  Vereinbarung  der  Nachbarn  kann  diese  Einschränkung  fallen  ge- 
lassen werden. 

3.  Der  Kubus  örtlicher  Aufbauten  und  Ausbauten,  wie  Giebel,  Attiken, 
Erker,  Türme,  Dachfenster,  Dachreiter  und  Kamine,  sofern  er  den  zehnten 
Teil  des  zulässigen  Baukubus  nicht  überschreitet,  kommt  nicht  in  Betracht. 
Der  dieses  Maß  überschreitende  Teil  ist  bei  Ermittlung  der  Umbauung  in 
Ansatz  zu  bringen. 

II.  Diese  größere  Freiheit  in  der  gesetzlich  unentbehrlichen  Ge- 
bundenheit wird  auch  angestrebt  durch  die  Forderung  einer  bestimmt  aus- 
gesprochenen Trennung  von  Straßen-  und  Baulinie. 

Wie  nach  innen  soll  auch  nach  außen  hin  eine  größere  subjektive 
Bewegungsfreiheit  ermöglicht  werden.  Erst  dann  kann  die  Reformbewegung 
der  Stadterweiterung  eine  ausdrucksvolle  werden,  wenn  die  häufig  mit 
Zwang  verknüpfte  Baulinie  einer  Beweglichkeit  innerhalb  gewisser  enger 
Grenzen  fähig  ist,  erst  dann  können  sich  praktisch  und  künstlerisch  gleich 
wertvolle  Baugedanken  auch  nach  außen  en' falten. 

Während  die  Festsetzung  der  Straßenlinie  auf  amtliche  oder  private 
Anregung  immer  von  Amts  wegen  zu  erfolgen  hätte,  zugleich  mit  der 
Bestimmung  eines  Mindestabstandes  von  der  Baulinie,  wäre  die  Fest- 
setzung des  letzteren  von  Fall  zu  Fall  an  die  Einreichung  und  Vor- 
bescheidung der  Baupläne  gebunden. 

"T^ie  WOHNUNGSBESCHAFFUNG  wird  in  der  englischen  Gar- 
^"^  tenstadt  durch  verschiedene  Umstände  große  Erleichterungen  erfahren. 
Wir  konnten  schon  seiner  Zeit  berichten,  dass  eine  englische  Baugenossenschaft 
(The  Permanent  Cooperative  Building  Society)  400  000  Mk.  für  Häuserbau 
in  der  Gartenstadt  ausgeworfen  hatte.  Die  englischen  Cooperative  Building 
Societies  entsprechen  nicht  dem,  was  wir  unter  Baugenossenschaft  ver- 
stehen. Es  sind  vielmehr  gemeinnützige,  auf  genossenschaftlicher  Grund- 
lage beruhende  Kreditorganisationen,  die  den  Mitgliedern  den  Erwerb  von 
Häusern  erleichtern.  Zu  der  oben  erwähnten  Cooperative  Building  Society 
ist  nun  kürzlich  in  der  Gartenstadt  eine  „Tenants  Society"  oder  eine  Miets- 
genossenschaft getreten.  Die  Bewegung  der  Mietsgenossenschaften,  die 
im  wesentlichen  unserer  Baugenossenschaft  mit  gemeinschaftlichem  Eigentum 
entsprechen,  ist  in  England  eine  junge.  Es  bestehen  mit  der  soeben  neu- 
begründeten  , .Garden  City  Tenants  Society"  erst  fünf  solcher  Genossen- 
schaften. Die  wenigen,  einige  Jahre  bestehenden  Genossenschaften  sollen 
sehr  erfolgreich  gewesen  sein,  besonders  die  „Ealing  Tenants  Society". 
Der  Unterschied  zwischen  unserer  Baugenossenschaft  mit  gemeinschaft- 
lichem Eigentum  und  der  englischen  Mietsgenossenschaft  besteht  darin,  daß 
die  englische  Genossenschaft  die  Wohnung  bzw.  das  Haus  zu  ortsüblichen 
Preisen,  also  nicht  billiger,  vermietet.  Die  Gewinne,  die  gemacht  werden, 
werden  hier  den  einzelnen  Genossen  wie  bei  den  Konsumgenossenschaften 
im  Verhältnis  zur  gezahlten  Miete  berechnet.  Sie  werden  aber  nur  gut- 
geschrieben, nicht  ausgezahlt.  Für  den  einzelnen  sammelt  sich  somit  ein 
Kapital  an,  über  das  er  Anteilscheine  und  von  dem  er  bescheidene  Zinsen 
erhält.  Die  Anteilscheine  sind  übertragbar.  Die  Erfahrungen,  die  mit 
diesem  System  bisher  gemacht  wurden,  sollen  die  denkbar  besten  sein. 
Die  Genossenschaft  erleichtert  sich  die  Kapitalsbeschaffung,  und  das  Interesse 
des  Genossenschafters  an  der  Genossenschaft  und  dem  genossenschaftlichen 
Eigentum  wird  durch  die  eingeführte  Gewinnbeteiligung  erhöht.  Zur 
Förderung  dieser  Bewegung  hat  sich  ein  „Copartnership  Tenants  Housing 
Council"  in  London  gebildet. 


BRIEFKASTEN. 

T  Terrn  Ingenieur  KÖLZOW  in  Jena:  Besten  Dank  für  die  weiteren 
-'-  -^  Nachrichten  über  die  beabsichtigte  Regelung  der  Saale  und  die 
Camdorfer  Brücke      Wir  werden  die  Sache  im  Auge  behalten. 


Verantwortlich  für  die  Scbriftleitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,   Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenaimahme  C.  Behling,  Berlin  W.  66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


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DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH   A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


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Mark.    Kunststein -Industrie    Paul    Arendt,    Eberswalde    (Mark).      Kunstgranit, 

Marmor,  Sandstein  etc. 
Hans  Reisert,  G.  m.  b.  H.,  Köln  a.  Rh.    Feinfiltration  grosser  Wassermengen. 
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Heinrich  Timm,  Berlin  N.     Dampfwaschmaschinen. 
Günther  Wagner,  Hannover  u.  Wien,  Flüssige  Tuschen. 
W.  Weisse,  Hoflieferant,  Kamenz  in  Sachsen.     Baumschulen. 
„Das  Weltall".     Gemeinverständliche  illustrierte  Halbmonatsschrift  für  Astro- 
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2.  Jahrgang 


1905 


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THEODOR  fiorcKF-c^MiLigsiT 

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INHALTSVERZEICHNIS:  Ausbau  des  Badeortes  Salzhausen  in  Oberhessen.  Von  Hans  BernouUi,  Berlin.  —  Berge  und  Wasserläufe  im  Be- 
bauungsgebiete der  Städte.  Von  H.  Chr.  Nußbaum,  Hannover.  —  Bebauungsplan  für  Hruschau.  Von  Siegfried  Sitte,  Wien.  —  Die  Bebauung  des  so- 
genannten „Sterngeländes"  von  Magdeburg.  Von  Peters,  Magdeburg.  —  Neue  Bücher.  Besprochen  von  Dr.  Hans  Schmidkunz,  Berlin-Halensee.  — 
Kleine  Mitteilungen.  —  Chronik. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


AUSBAU  DES  BADEORTES  SALZHAUSEN 
IN  OBERHESSEN. 


Von  HANS  BERNOULLI,  Berlin. 

Im  Frühjahre  1902  veranlaßte  das  hessische  Ministerium 
der  Finanzen  Professor  Pützer  in  Darmstadt  zur  Aus- 
arbeitung einer  Skizze  für  den  Ausbau  des  Badeortes  Salz- 
hausen. Es  war  beabsichtigt,  durch  stärkere  Ausnützung 
der  bestehenden  Lithion-  und  Stahlquellen  und  durch  Neu- 
bohrungen dem  kleinen  Badeorte  die  Bedingungen  zur 
Weiterentwickelung  zu  schaffen.  Der  Ausbau  des  Bade- 
ortes wird  außerordentlich  begünstigt  durch  den  Umstand, 
daß  der  größte  Teil  des  Grund  und  Bodens  dem  Fiskus 
und  der  Krone  gehört,  wodurch  alle  Privatspekulation  aus- 
geschlossen und  alle  Verbesserungen  und  gemeinnützigen 
Anlagen  mit  der  dadurch  verbundenen  Wertsteigerung  des 
Bodens  der  Gemeinde  zugute  kommen  würden.  Ebenso 
wäre  die  Möglichkeit  vorhanden,  fähige  Architekten  heran- 
zuziehen und  ein  unvergleichlich  harmonisches  Gesamt- 
bild zu  schaffen. 

Die  Skizze  im  Maßstabe  von  1  :  2500  wurde  vom  Mi- 
nisterium genehmigt  und  es  erfolgte  die  Bearbeitung  im 
Maßstab  1 :  1000  (Original  der  beiliegenden  Doppeltafel  35/36), 
welche  dem  Schreiber  dieser  Zeilen  zufiel. 

Das  Kurhaus  Salzhausen  liegt  in  einer  fast  rings  ge- 
schlossenen Talmulde  am  tiefsten  Punkte  der  Landstraße 
Geis-Nidda.  Die  Sohle  der  Mulde  ist  sumpfig,  das 
Wasser  sammelt  sich  an  der  etwa  80  Meter  breiten 
Lücke  der  Umrandung,  um  südwärts  als  kleiner  Bach  ab- 


zufließen. Der  Nordabhang,  an  dem  sich  das  Kurhaus 
anlehnt,  ist  bewaldet.  Der  Südabhang  ist  durch  starke, 
terassenförmige  Absätze  gegliedert;  im  Osten  und  Westen 
schließen  wellige  Erhebungen  die  Senkung.  Im  Südwesten 
springt  ein  etwa  14  m  hoher  Hügel  in  das  Tal  vor.  Die 
Höhenränder  erheben  sich  10  bis  30  m  über  die  Sohle, 
deren  Längenausdehnung  etwa  600  m,  deren  Breite  etwa 
400  m  beträgt. 

Außer  dem  Kurhaus  und  dem  Gartentanzsaal,  einfach  vor- 
nehmen Bauten  aus  dem  1.  Jahrzehnt  des  19.  Jahrhunderts, 
stehen  erst  -venige  Gebäude;  in  nächster  Nähe  des  Haupt- 
baues, hüben  und  drüben  von  der  Landstraße,  einige  ältere 
Häuser,  freundlich  und  ansprechend;  weiterhin  längs  der 
Landstraße  einige  weniger  erfreuliche  moderne  Villen.  Die 
Bahnverhältnisse  sind  für  die  Entwicklung  des  Ortes  sehr 
günstig.  Die  Zweigbahn  Friedberg-Nidda  umgeht  die  Tal- 
senkung auf  der  Nordseite.  Für  das  Kurhaus  besteht  zur 
Zeit  eine  Haltestelle  Salzhausen,  auf  Fußwegen  durch  den 
Kurpark  erreichbar.  Die  Landstraße  nimmt  die  Höhe  lang- 
samer und  mündet  an  der  größeren  Station  „Geis".  In 
östlicher  Richtung  vom  Kurhause  her,  durch  den  Soder- 
weg  erreichbar,  liegt  die  Haltestelle  Nidda,  eine  Station  der 
Strecke  Gießen-Gelnhausen. 

Die  Aufstellung  des  Bebauungsplanes  wurde  von  dem 
Gedanken  geleitet,  den  schon  erwähnten,  im  Südosten  ein- 


Ö7 


DER  STÄDTEBAU 


springenden  Hügel  geschlossen  zu  bebauen,  die  Abhänge 
ringsum  für  einzelne  Villen  und  kleinere  Wohnhaus- 
gruppen auszunutzen,  die  sumpfige  Sohle  aber  vollständig 
frei  zu  halten.  Das  neue  Verkehrsnetz  ergab  sich  durch 
den  Ausbau  vorhandener  Wege  und  Straßen,  durch  Um- 
führung der  Sumpfwiesen,  als  der  natürlichen  inneren  Be- 
bauungsgrenze, durch  Anlage  von  leichten  Zufahrtswegen 
zu  den  neuen  Baustellen,  wobei  auf  die  Steigungsverhält- 
nisse peinlich  Rücksicht  genommen  ist. 

Auf  die  leichte  Erreichbarkeit  der  etwa  20  Minuten 
entfernten  Station  Nidda  wurde  Bedacht  genommen.  Als 
einzig  neuer  Hauptverbindungsweg  wurde  eine  Straße  an- 
gelegt, die  im  NO.  am  höchsten  Punkte  der  Straße  Geis- 
Nidda  abzweigt,  mit  leichtem  Gefälle  neu  zu  erschließendes 
Bauland  durchschneidet,  den  Soderweg  kreuzt  und  in 
den  Straßenring  einmündet,  der  die  Sumpfwiesen  um- 
schließt. Die  Haltestelle  Salzhausen  ist  durch  eine  ost- 
wärts abzweigende  Straße  mit  dem  nordöstlichen  Viertel 
in  Verbindung  gebracht.  Die  Umgebungsstraßen  der 
Sumpfwiesen  bilden  für  die  Badegäste  engere  und  weitere 
Promenaden,  die  nicht  das  leidige  hin  und  her  der  üb- 
lichen Badepromenaden  aufweisen,  sondern  einen  ge- 
schlossenen Umlauf  ermöglichen. 

Die  Quellen  haben  neue  Fassungen  erhalten,  die  Stahl- 
quelle einen  architektonisch  ausgebildeten  Zugang  von  der 
Landstraße  her  und  eine  Auszeichnung  durch  eine  mäch- 
tige Baumgruppe,  die  einen  kleinen  Brunnenhof  über- 
schattet; an  der  Schwefelquelle  ist  eine  kleine  Halle  an- 
geordnet; die  Lithionquelle  ist  überbaut  gedacht.  Zwei 
Teiche  in  der  Ostecke  der  Sumpfwiesen,  Landgrafen-  und 
Rolandsteich,  von  hohen  Bäumen  umgeben,  sind  in  die 
Promenade  einbezogen.  Auf  der  Landzunge  zwischen  den 
Teichen  ist  ein  Tempelchen  oder  Pavillon  gedacht. 

Der  natürliche  Mittelpunkt  des  Verkehrsnetzes  bleibt 
das  alte  Kurhaus.  Die  Erweiterungsbauten  und  Bade- 
hallen gruppieren  sich  an  das  bestehende  Gebäude  an, 
unter  Schonung  der  schon  bestehenden  Nebengebäude. 
Zwei  kleine  Eckpavillons  mit  Mansarddächern  konnten 
als  Flankierungsbauten  für  den  Hauptzugang  verwendet 
werden.  Die  südwärts  abzweigende  Allee  mit  zum  Teil 
alten  Bestände,  führt  am  Musikpavillon  vorbei  zum  Sport- 
platze, der  zwischen  dem  hier  steil  abfEillenden  Hang  und 
dem  einspringenden  Hügel  gebettet  ist.  Die  zum  Teil  un- 
bebaubare  Anhöhe  kann  leicht  zur  Tribüne  umgeschaffen 
werden:  Die  umliegenden  Straßen  sind  doppelreihig  be- 
pflanzt und  mit  Pavillons  besetzt  Außer  dem  Kurhause 
sind  noch  ein  Hotel  großen  Stils  und  ein  Sanatorium  vor- 
gesehen. Das  Sanatorium  liegt  in  einer  Bodenfalte  des 
Nordabhanges,  weitab  von  der  Landstraße,  im  Rücken  und 
zu  beiden  Seiden  von  Wald  gedeckt,  nach  Süden  gegen 
einen  Terrassengarten  offen.  Das  sumpfige  Gelände  gegen 
Garten  und  Landstraße  ist  zum  Teich  umgewandelt,  wo- 
durch die  ganze  Anlage  eine  schöne  Abrundung  gewinnt. 
Das  Hotel  legt  sich  als  Talsperre  zwischen  die  Landstraße 
und  das  Gehölz,  das  die  nordöstliche  Begrenzung  des 
Sanatoriumgrundstückes  bildet.  Zu  beiden  Seiten  der 
Straße  Kaufläden,  wie  solche  auch  in  der  Nähe  des  Kur- 
hauses auf  einem  ungenutzten  Geländezwickel  sich  erheben. 

Neben    den    Hotels     sind    für    die    Kurgäste    und    für 
ständige    Einwohner    Einzelwohnhäuser    und    Villen    ge- 


plant. Die  Aufteilung  dieser  Grundstücke,  wie 
sie  im  Bebauungsplan  angegeben  ist,  kann  nur 
als  Vorschlag  betrachtet  werden.  Nur  ein  ge- 
ringer Teil  davon  ist  bisher  parzelliert.  Im  Westen 
gruppiert  sich  eine  solche  Ansiedlung  um  den  alten 
Steinbruch,  der  leicht  zu  gärtnerischen  Anlagen  um- 
gewandelt werden  kann.  Die  ringsum  führenden  Land- 
straßen weisen  alle  Bepflanzung  auf.  Die  Zufahrtswege 
im  Innern  des  Viertels  sind  als  etwa  5  m  breite  kleine 
Gartenstraßen  gedacht,  ohne  Bürgeisteig.  Die  Häuser  sind 
nicht  durchweg  im  gleichen  Abstände  von  der  Straße  ge- 
dacht. Es  ist  vielmehr  eine  Gruppierung  des  ganzen 
Straßenbildes  ins  Auge  gefaßt  und  außerdem  darauf  Be- 
dacht genommen,  daß  die  Häuser  sich  gegenseitig  mög- 
lichst wenig  die  Aussicht  nehmen.  Um  keine  zu  große 
Gleichförmigkeit  autkommen  zu  lassen,  sind  auch  Doppel- 
villen eingeschoben. 

Eine  Anzahl  von  Villen  nutzt  die  geschützte  Lage  des 
Sanatoriums  aus,  eine  weitere  Gruppe  bildet  sich  zwischen 
dem  großen  Hotel,  der  Landstraße  und  der  Bahn.  Hier 
ist  längs  der  Bahn  geschlossene  Bebauung  angenommen, 
um  gleich  von  vornherein  auch  kleinere  und  billigere 
Wohnungen  möglich  zu  machen.  Am  höchsten  Punkte 
der  Landstraße,  in  der  Nähe  der  Bahnkreuzung  führt  die 
kleine  Straße  mit  der  einseitig  geschlossenen  Bebauung  zu 
einer  Kapelle,  die  den  Weg  zum  Friedhofe  weist.  Eine 
weitere  Betonung  dieses  als  Wasserscheide  und  Abschluß 
der  Bebauung  wichtigen  Punktes  bildet  die  Anlage  einer 
Restauration.  Ähnliche  Bedingungen  wie  das  nördlich  der 
Landstraße  gelegene  Gelände  weist  der  südliche  Abschnitt 
nach  dem  Soderweg  zu  auf.  Jenseits  des  Soderweges 
beginnt  der  Niddaer  Hang,  der  einen  schönen  Blick  aul 
das  ganze  Tal  bietet,  mit  den  Kurhausanlagen  im  Mittel- 
grund und  dem  Wald  als  abschließenden  Saum.  Der 
starke  Abfall  des  Geländes  läßt  nur  einreihige  Bebauung 
zu.  Die  Zufahrtstraßen  sind  denn  auch  hier  nur  5  m  breit 
angenommen.  Die  lange  Reihe  der  Villen  wird  durch 
einen  reich  ausgebildeten  Aufstieg  £ur  Anhöhe  unter- 
brochen, die  von  einer  Gloriette  bekrönt  wird. 

Im  Gegensatze  zu  den  locker  aufgebauten  Ansiedlungen, 
die  rings  die  Abhänge  beleben,  steht  der  im  Südwesten 
vorspringende  Hügel  mit  seiner  geschlossenen  Bebauung. 
Auf  dem  höchsten  Punkte  steht  die  Kirche,  die  Breitseite 
gegen  das  Tal  gestellt,    den  Turm    gegen  den  Talausgang. 

Durch  eine  Zufahrt  mit  mäßigem  Gefälle  ist  der  Kirch- 
hügel mit  der  nach  Geis  führenden  Landstraße  verbunden. 
Diese  Zufahrtstraße  sowie  der  untere  Saum  und  die  Kuppe 
des  Hügels  sind  geschlossen  bebaut.  An  der  dem  Kur- 
hause nächstgelegenen  Ecke  erhebt  sich  ein  öffentliches  Ge- 
bäude für  Post  und  Feuerwehr.  Auf  der  Höhe  gruppieren 
sich  um  die  breitgelagerte  protestantische  Kirche  das  Rat- 
haus, die  katholische  Kirche  und  die  Schule.  Arkaden 
umfassen  den  Platz  und  öffnen  sich  zwischen  Rathaus  und 
katholischer  Kirche.  Für  die  Kirch-  und  Schulbesucher 
führen  drei  Fußwege  zur  Höhe.  Es  ist  angenommen,  daß 
sich  an  diesem  Hügel  die  seßhaften  Leute,  auch  die  Hand- 
werker und  Gewerbetreibenden  anbauen  werden.  Die 
dichte  Ansiedlung  und  starke  Bekrönung  dieses  Hügels  ist 
für  eine  eigenartige  Entwicklung  des  Talbildes  von  aus- 
schlaggebender Bedeutung. 


58 


DER  STÄDTEBAU 


BERGE  UND  WASSERLAUFE  IM  BEBAUUNGS 
GEBIETE  DER  STÄDTE. 


Von  H.  CHR.  NUSSBAUM,  Hannover. 

Berge  und  Wasserläufe  bilden  im  ästhetischen  Sinne 
für  den  Bebauungsplan  die  wichtigsten  Geländeteile.  Bei 
richtiger  Durchbildung  vermögen  sie  die  beherrschenden 
Punkte  des  Stadtbildes  zu  werden,  ihm  einen  Reiz  zu 
verleihen,  der  künstlich  nie  geschaffen  werden  kann. 

Der  Ingenieur  scheint  ihnen  dagegen  weniger  hold  zu 
sein.  Denn  wir  finden  in  manchen  deutschen  Städten 
solche  Geländeteile  oft  vollständig  vernachlässigt  oder  falsch 
behandelt.  Selbst  neuere  Bebauungspläne  haben  vielfach 
unrichtige  Lösungen  der  durch  bergiges  Gelände  oder 
Wasserläufe  gestellten  Aufgaben  gebracht,  obgleich  eine 
gute  Lösung  sich  eigentlich  von  selbst  ergibt,  sobald  man 
ausreichende  Studien  an  vorhandenen  Vorbildern  gemacht 
hat,  die  große  Lehrmeisterin  Natur  zu  verstehen  und  zu 
würdigen  vermag  und  —  den  Plan  erst  fertigt,  nachdem 
man  die  Oertlichkeit  bis  in  alle  Einzelheiten  kennen  ge- 
lernt hat,  ihr  ihn  anschmiegt. 

Immerhin  wird  es  von  einigem  Nutzen  sein,  die 
wichtigeren  Grundsätze  für  die  Behandlung  dieser  be- 
deutungsvollen Gebietsteile  zusammenzustellen,  damit  jene 
großen  Fehler  künftig  vermieden  werden,  die  gegenwärtig 
den  deutschen  Städtebildern  zum  Schaden  gereichen  und 
eine  vorzügliche  Gelegenheit  zum  Schaffen  der  reizvollsten 
Parkanlagen  ungenützt  lassen. 

I.  Die  Erschließung  von  Bergen  und  Hängen  für 
die  städtische  Bebauung. 

Soll  ein  Berg,  ein  Hang  oder  ein  Hügel  für  die  Be- 
bauung erschlossen  werden,  dann  wird  es  sich  stets  zu- 
nächst darum  handeln,  Verkehrstraßen  vom  Tale  zu 
seinem  Gipfel  zu  führen.  Für  diese  gilt  es  in  erster  Linie 
ein  sanftes  Gefälle  zu  gewinnen,  weil  anderenfalls  für  alle 
Zukunft  Verkehrschwierigkeiten  entstehen,  die  zugleich 
den  Wert  des  erschlossenen  Baugeländes  ganz  erheblich 
vermindern.  Ebenso  notwendig  ist  es  aber,  diese  Ver- 
kehrstraßen derart  zu  führen,  daß  sie,  nebst  ihren  etwa 
erforderlichen  Verbindungsstraßen,  alle  für  die  Bebauung 
wertvollen  Hangteile  zugänglich  machen  und  daß  zwischen 
den  Windungen  der  Verkehrstraßen  Bauland  von  genau 
solcher  Tiefe  verbleibt,  wie  die  zu  gewärtigende  Art  der 
Besiedlung  sie  erheischt.  Für  nur  einseitige  Bebauung 
der  Hänge  bedarf  man  einer  verhältnismäßig  geringen  Ent- 
fernung der  Straßenwindungen,  während  sie  für  beider- 
seitige Bebauung  fast  doppelt  so  weit  auseinander  gerückt 
sein  müssen.  Im  übrigen  soll  die  Tiefe  sich  nach  der  orts- 
üblichen Bauweise  richten  und  man  wird  für  die  oberen 
Hangteile  in  der  Regel  eine  Besiedlung  der  wohlhabenden 
oder  doch  leidlich  begüterten  Bevölkerung  gewärtigen 
können,  weil  das  Haus  eine  reizvolle  Aussicht  bietet  und 
weithin  sichtbar  ist,  während  namentlich  an  steileren 
Hängen  die  Baukosten  sich  hoch  zu  stellen  pflegen,  also 
weniger  Wohlhabende  abgeschreckt  werden. 

Je  steiler  ein  Berghang  ist,  um  so  leichter  werden 
jene  drei  Bedingungen  vereint  gelöst  werden  können,  weil 
die  Straßen  langsam  bergan  steigen  und  dabei  ausgedehnte 


Hangflächen  erschließen.  Für  sanft  geneigte  Hänge  pflegt 
es  dagegen  erforderlich  zu  sein,  mehrere  Verkehrstraßen 
nebeneinander  an  den  Hängen  emporzuführen,  damit  für 
den  bergauf  und  bergab  gerichteten  Verkehr  nicht  unnötig 
weitere  Wege  entstehen.  Unter  sich  müssen  diese  Ver- 
kehrstraßen in  voller  Verbindung  stehen,  damit  man  von 
jeder  Stelle  des  Tales  aus  ohne  wesentliche  Umwege  sämt- 
liche Teile  der  Ansiedlung  zu  erreichen  vermag  und  um- 
gekehrt. 

Da  ferner  bei  irgend  erheblicher  Neigung  der  Hänge 
die  Grundstückwerte  vom  Tale  nach  der  Höhe  abzunehmen 
pflegen,  so  ist  es  in  der  Regel  geboten,  die  Verkehrstraßen 
nahe  dem  Tale  mit  schwächster  Neigung  zu  führen,  so  daß 
ihre  Windungen  sich  verhältnismäßig  nahe  liegen,  damit 
die  Zugänglichkeit  eine  günstige  wird  und  die  Grundstück- 
tiefe nicht  über  das  zur  Bebauung  angemessene  Maß  hinaus 
wächst.  Denn  hierdurch  wird  entweder  der  Wert  des 
Quadratmeters  gewonnenen  Baulandes  verringert  oder  eine 
übermäßig  starke  Ausnutzung  des  Grund  und  Bodens  er- 
forderlich. Die  Grundstückerschließung  pflegt  an  Berg- 
hängen ganz  erhebliche  Kosten  zu  erfordern,  die  an  sich 
bereits  ungünstig  auf  die  Grundstückwerte  zurückwirken 
oder  den  Grundstückpreis  in  die  Höhe  schnellen. 

An  den  oberen  Hangteilen  pflegen  dagegen  die  Grund- 
stückwerte abzunehmen.  Ihre  Bebauung  wird  selten  nur 
mit  Zinshäusern  erfolgen,  sondern  es  bietet  sich  hier  zu- 
meist willkommene  Gelegenheit  zur  Errichtung  von  frei 
im  Park  gelegenen  Landhäusern  oder  Landhausgruppen. 
Daher  pflegt  hier  eine  größere  Grundstücktiefe  am  Platze 
zu  sein. 

Völlig  anders  wird  wieder  die  Wegeführung,  sobald 
nahe  dem  Tale  eine  beiderseitige,  näher  dem  Gipfel  nur 
einseitige  Bebauung  der  Hangstraßen  stattfinden  soll,  weil 
dann  die  Entfernung  ihrer  Windungen  unten  größer  sein 
muß  als  oben. 

Bestimmend  für  sie  wird  häufig  auch  der  Wunsch 
oder  Anspruch  werden,  von  jedem  Punkte  der  oberen, 
nur  einseitig  zu  bebauenden  Hangstraßen  freien  Ausblick 
über  das  Tal  zu  erhalten.  In  diesem  Falle  muß  die  Tiefe 
der  Grundstücke  derartig  bemessen  werden,  daß  ihr  von 
Gebäuden  freibleibender  rückwärtiger  Teil  der  zulässigen 
Haushöhe  (samt  Dach)  und  der  Hangneigung  entsprechend 
groß  bleibt.  Durch  Auftragen  des  Querschnitts  der  Hänge 
samt  ihren  Gebäuden  läßt  sich  diese  Tiefe  ohne  Schwierig- 
keit ermitteln.  Sie  wird  nur  selten  völlig  gleichmäßig  sich 
festsetzen  lassen,  weil  die  Hangneigung  am  gleichen  Berg 
zu  wechseln  pflegt. 

Endlich  wollen  auch  die  Grundstückgrenzen  bei  der 
Straßenführung  berücksichtigt  werden,  damit  wirtschaft- 
liche Schädigungen  der  Anlieger  vermieden  werden  und 
keine  unbebaubare  Grundstückabschnitte  an  den  Straßen 
entstehen. 

Eine  ganze  Reihe  wichtiger  Anforderungen  erheischen 
also  die  Aufmerksamkeit  des  Planverfassers  und  sie  er- 
schweren die  Lösung  dieser  so  einfach  erscheinenden  Auf- 


59 


DER  STÄDTEBAU 


gäbe  um  so  mehr,  als  vielfach  auch  die  Geländeformen 
die  Straßenführung  stark  beeinflussen.  Infolgedessen  ist  es 
nicht  immer  möglich,  den  Hangstraßen  überall  das  aller- 
günstigste  Gefäll  zu  geben.  Gleichförmigkeit  ist  hier  je- 
doch auch  nur  selten  eine  Notwendigkeit,  sondern  es  geht 
in  der  Regel  sehr  wohl  an,  langen  schwach  geneigten 
Strecken  kurze  etwas  steilere  folgen  zu  lassen,  solange 
und  soweit  wenigstens  der  Lasttierverkehr  noch  als  maß- 
gebend betrachtet  werden  kann.  Für  Motorfuhrwerke  aller 
Art,  Straßenbahnen,  Motorräder  u.  dergl.  verdient  allerdings 
eine  nahezu  gleichmäßige  Steigung  der  Hangstraßen  den 
Vorzug. 

Der  Aesthetiker  muß  von  der  Bergerschließung  vor 
Allem  fordern,  daß  der  oberste  Teil  der  Hänge  genügend 
weit  von  jeder  Bebauung  freibleibt,  um  für  den  Blick  vom 
Tale  aus  als  grünes,  möglichst  unregelmäßig  geformtes 
Band  wirken  zu  können.  Denn  nur  hierdurch  bleibt  der 
Berg  als  solcher  für  das  Stadtbild  erhalten.  Dagegen 
pflegt  eine  vollständige  Bebauung  des  Fußes  der  Berge  bis 
hinauf  zu  jenem  Bande  ohne  Schaden  für  die  Fernwirkung 
zu  •  sein,  während  die  Bergeshöhe  durch  eine  machtvoll 
wirkende  Gebäudegruppe  bekrönt  werden  sollte,  die  male- 
risch in  jenes  grüne  Band  gebettet  erscheint.  Die  Wahl 
einer  bedeutenden  Gebäudehöhe  für  wichtige  Teile  jener 
Gruppe  ist  ästhetisch  hier  oben  nur  von  Vorteil,  weil  sie 
die  Bergeshöhe  wieder  ergänzt,  indem  sie  ihr  oben  das 
hinzufügt,  was  die  Talgebäude  ihr  für  die  Außenerscheinung 
und  Formwirkung  genommen  haben.  Ein  hygienischer 
Mißstand  braucht  hierdurch  nicht  zu  entstehen,  weil  man 
auf  freier  Höhe  mit  den  Nachbargebäuden  leicht  soweit  ab- 
rücken kann,  daß  der  Hausabstand  jener  Höhe  entspricht, 
also  der  für  das  betreffende  Ortsklima  wünschenswerte 
Lichteinfallswinkel  gewonnen  wird. 

Eines  der  reizvollsten  Vorbilder  für  diese  Behandlung 
der  Berge  bietet  Marburg.  Aus  dem  Tale  empor  zieht  sich 
das  Häusermeer  den  Hang  hinauf,  steile  Dächer  und  Giebel 
ragen  in  den  wirkungsvollsten  Überschneidungen  in  das 
Grün  der  Kuppe  hinein,  für  welche  die  unregelmäßige 
Form  vereint  mit  den  malerischen  Laubholzstreifen 
und  -Gruppen  eine  entzückende  Linienführung  schafft, 
während  das  herrliche  Schloß  sie  in  wirkungsvollster  Weise 
bekrönt. 

Eine  weitere  Forderung  der  Ästhetik  ist  das  innige 
Anschmiegen  nicht  nur  der  Wege  sondern  auch  der  Be- 
bauung an  die  Form  des  Geländes.  Nichts  wirkt  un- 
schöner als  seine  wesentliche  Veränderung  zwecks  Ge- 
winnung ebener  Flächen  für  den  Fuß  des  Gebäudes,  für 
seine  Terrassen  oder  seine  allernächste  Umgebung.  Ab- 
tragungen von  mäßigem  Umfange  pflegen  noch  keine  allzu 
nachteiligen  Folgen  zu  haben,  während  Auftragungen  oder 
beide  vereint  oft  ein  Zerrbild  gerade  dort  schaffen,  wo 
zuvor  die  Natur  ihre  Gaben  verschwenderisch  ausgestreut 
hatte.  Namentlich  das  Bauwerk  selbst  nebst  seinen 
Terrassen  und  Altanen  muß  aus  dem  Gelände  heraus- 
wachsen, wenn  es  ihm  zur  wahren  Zierde  gereichen  soll. 
Ebene  Plätze  dürfen  eher  in  einiger  Entfernung  vom  Ge- 
bäude geschaffen  werden,  ohne  zur  Störung  des  Bildes  zu 
werden.  Straßen  und  Wege,  die  an  seinem  Fuße  geführt 
werden,  sollen  dagegen  tunlichst  etwas  tiefer  liegen  als 
dieser,  damit  ein  schmaler  Hangstreifen  zwischen  beiden 
bleibt.  Denn  in  seinem  Anschmiegen  an  das  Gebäude  liegt 
ein  hoher,  durch  nichts  wieder  zu  ersetzender  Reiz. 


Der  geschilderten  Geländeerschließung  und  Verkehr- 
straßenführung hat  die  Bauordnung  helfend  zur  Seite 
zu  stehen,  um  die  angestrebte  Wirkung  im  Stadtbilde  auch 
wirklich  zu  erreichen. 

Für  die  tieferen  Hangteile  und  diejenigen  Hangflächen, 
welche  für  die  Außenerscheinung  nebensächlich  sind  oder 
wenigstens  nicht  bedeutungsvoll  zu  werden  vermögen,  kann 
ohne  irgend  welchen  Schaden  die  beiderseitige  Bebauung 
der  Hangstraßen  gestattet  werden,  um  die  hohen  Kosten 
der  Geländeerschließung  einigermaßen  günstig  verteilen  zu 
können  und  zur  Besiedlung  gut  geeignete  Gebiete  nicht  zu 
vergeuden. 

Für  die  etwas  höher  gelegenen  Teile  der  vom  Tale 
aus  sichtbaren  Hänge  ist  dagegen  in  der  Regel  die  ein- 
seitige Bebauung  der  Verkehrstraßen  vorzuschreiben, 
weil  einerseits  die  Erscheinung  des  Berges  durch  den  Blick 
auf  die  Gebäuderückseiten  ungünstig  beeinflußt  zu  werden 
pflegt  und  anderseits  einem  Teil  der  Anwohner  wie  den 
auf  den  Straßen  verkehrenden  Leuten  der  Ausblick  ge- 
raubt wird.  Mindestens  ist  zu  fordern,  daß  die  für  die 
Erscheinung  des  Berges  im  Stadtbilde  in  Betracht  kommen- 
den Gebäudeseiten  eine  künstlerische  Durchbildung  er- 
fahren. Sie  kann  ja  mit  den  einfachsten  Mitteln  und  be- 
scheidenstem Kostenaufwand  erzielt  werden.  Denn  es  wird 
sich  stets  nur  um  die  Wirkung  der  Gebäudemassen  handeln, 
namentlich  um  eine  feinfühlige  Ausmittelung  und  Durch- 
bildung der  Dächer  und  höchstens  noch  darum,  eine  zu 
hohe  oder  sonst  unschöne  Erscheinung  der  Wandflächen 
durch  ihre  teilweise  Bekleidung  mit  Schlingpflanzen  oder 
anderem  Grün  zu  verdecken. 

Der  oberste  Hangteil  ist  mit  Bauverbot  zu  belegen  und 
im  Erfordernisfall  von  der  Stadt  anzukaufen,  um  ihn  als 
öffentliche  Anlage  verwerten  und  so  gestalten  zu  können, 
daß  er  dem  Stadtbild  zur  wahren  Zierde  gereicht. 

Hinter  der  Höhe  darf  eine  etwas  dichtere  Bebauung 
stattfinden,  da  sie  hier  weder  gesundheitliche  noch  ästhe- 
tische Nachteile  hervorzurufen  pflegt.  Auf  den  vom  Tale 
aus  sichtbaren  Höhenzügen  oder  deren  Kanten  ist  die  Ent- 
stehung malerisch  und  zugleich  machtvoll  wirkender  Ge- 
bäudegruppen zu  fördern,  indem  man  z.  B.  außer  der 
offenen  Bauweise  nur  solche  freiliegende  Gruppen  ge- 
stattet. Sie  sollen  unter  einander  wie  mit  Einzelgebäuden 
einen  ihrer  Höhe  entsprechenden  Abstand  halten.  Doch 
wird  dessen  Ausfüllung  mit  hohen,  reizvoll  ausgebildeten 
Umfriedungsmauern,  über  welche  das  Gartengrün  hervor- 
lugt, Terrassen  u.  dergl.  eher  vorteilhaft  als  nachteilig 
wirken.  Es  empfiehlt  sich  ferner,  öffentliche  Gebäude, 
z.  B.  Kirchen  und  Schulen,  hierher  zu  legen  und  ihnen 
eine  dem  Gelände  angepaßte  Außengestaltung  zu  geben, 
indem  man  z.  B.  mehrere  Schulen  zu  einer  malerisch  und 
groß  wirkenden  Gruppe  zusammenfügt,  ihre  gemeinsame 
Aula  in  das  Dachgeschoß  emporführt  und  hier  als  Mittel- 
punkt der  Anlage  zu  hoheitsvoller  Erscheinung  bringt. 

Bildet  der  Berggipfel  eine  Hochebene  oder  schließt 
sich  sanft  geneigtes  Gelände  den  Höhenzügen  dort  oben 
an,  dann  ist  derartiges  Hinterland  ganz  besonders  geeignet, 
dem  bescheidenen  Einfamilienhaus  als  Stätte  zu  dienen, 
während  das  vornehme  Einfamilienhaus  die  sichtbaren 
Teile  der  Hänge  und  Höhen  sowie  die  dem  Stadtmittel- 
punkte näher  gelegenen  Gebietsteile  zu  bevorzugen  pflegt. 
Darum  müssen  der  Bebauungsplan  und  die  Bauordnung 
jenem  Hause  sich  anpassen.     Die  Grundstücktiefen  dürfen 


60 


DER  STÄDTEBAU 


z.  B.  im  allgemeinen  nicht  zu  hoch  gewählt  werden,  wenn 
sie  auch  eine  gewisse  Vielseitigkeit  aufweisen  müssen, 
weil  die  Ansprüche  auch  der  hier  in  Betracht  kommenden 
Ansiedler  an  die  Größe  ihres  Gartens  oder  Gärtchens  er- 
heblich zu  wechseln  pflegen.  Je  preiswerter  das  Gelände 
ist  und  erhalten  werden  kann,  um  so  weiträumiger  darf 
die  Bebauung  vorgesehen  werden,  während  die  Straßen, 
abgesehen  von  den  Hauptverkehrsadern,  unter  allen  Um- 
ständen eine  sehrgeringeBreitenbemessung  erhalten  müssen, 
weil  der  Wagenverkehr  in  ihnen  stets  ein  bescheidener 
bleiben  wird,  die  Gebäudehöhen  gering  ausfallen  und  es 
gilt,  die  Geländeerschließung  mit  dem  geringsten  Kosten- 
aufwand durchzuführen,  um  die  Grundstückwerte  niedrig 
halten  zu  können.  Denn  nur  in  diesem  Falle  vermag  das 
bescheidene  Einfamilienhaus  zu  gedeihen. 

Um  den  verschiedenartigen  Wünschen  der  Ansiedler 
an  die  Lage  des  Eigenheims  gerecht  zu  werden  und  das 
Bild  dort  oben  sich  beleben  zu  sehen,  empfiehlt  es  sich 
ferner,  zwischen  den  Grundstücken  für  freistehende  Einzel- 
häuser auch  solche  anzuordnen,  die  zum  Zusammenfassen 
einer  erheblichen  Zahl  von  Einfamilienhäusern  zu  ,, künstle- 
risch" oder  malerisch  angeordneten  Gruppen  sich  eignen. 
Denn  sie  geben  Gelegenheit,  auch  kleinere  billige  Häuser 
in  einer  vor  Wind,  Wetter  und  Wärmeübertragung  ge- 
schützten Lage  zu  erstellen,  deren  bescheidene  Gärten 
durch  die  größeren  der  Nachbarn  in  ihrem  Reiz  gehoben 
werden.  Die  Gesamtwirkung  der  Ansiedlung  erleidet  hier- 
durch nicht  etwa  einen  Schaden,  sondern  sie  entgeht  der 
Gefahr  der  Einförmigkeit  und  pflegt  sich  nicht  nur  ab- 
wechslungsreicher, sondern  auch  reizvoller  zu  gestalten. 
Anderseits  soll  man  trachten,  das  meist  öde  wirkende  An- 
einanderstellen  von  zwei,  drei  oder  mehr  Häusern,  die 
ohne  inneren  Zusammenhang  bleiben,  sowie  die  Anlage 
von  Reihenhäusern  reizloser  Art  hintanzuhalten,  weil  sie 
das  Gesamtbild  schädigen. 

Auch  hier  müssen  Bauordnung  und  Bebauungsplan 
zusammenwirken,  wenn  das  Ziel  vollkommen  erreicht 
werden  soll.  Während  die  Bauordnung  gegen  Übergriffe 
namentlich  der  Bauspekulation  Schutz  zu  gewähren  hat, 
muß  sie  dem  Bürger  möglichst  viel  Freiheit  gewähren,  sein 
Heim  sich  ganz  seinen  Wünschen  und  Neigungen  ent- 
sprechend zu  gestalten.  Der  Bebauungsplan  vermag  da- 
gegen jene  vielseitigen  Ansprüche  am  ehesten  dadurch 
vereint  zu  erfüllen,  daß  die  Straßen  eine  stark  bewegte 
Führung  erhalten,  ähnlich  denen  eines  Parkes.  Hierdurch 
entstehen  nicht  nur  Grundstücke  der  verschiedensten  Form 
und  Größe,  sondern  es  wird  zugleich  für  jedes  Haus  und 
für  jede  Gebäudegruppe  eine  vorteilhafte  Wirkung  von 
vornherein  sicher  gestellt  und  es  werden  die  Nachteile  der 
einzelnen  Himmelsrichtungen  für  die  Hauslage  wie  für  die 
Straßenlage  nach  Möglichkeit  hintangehalten,  während  man 
ihre  Vorzüge  durch  geschickte  Grundplangestaltung  aus- 
zunutzen vermag.  Allerdings  ist  es  an  dieser  Stelle  be- 
sonders notwendig,  den  Grundstückgrenzen  die  Wege- 
führung anzuschmiegen,  weil  jede  unvorteilhafte  Er- 
schließung des  Baulandes  den  Zweck  zu  vereiteln  vermag, 
dem  es  hier  dienen  soll. 

Die  Hangstraßen  bedürfen  der  sorgsamsten  Durch- 
bildung, wenn  eine  das  Auge  erfreuende  Anlage  geschaffen 
und  wirtschaftliche  Nachteile  vermieden  werden  sollen. 
Bisher  sind  bei  ihrer  Durchbildung  vielfach  Fehler  be- 
gangen. 


Die  Breite  der  Hangstraßen  darf  unter  keinen 
Umständen  größer  gewählt  werden,  als  der  in  absehbarer 
Zeit  zu  gewärtigende  Verkehr  sie  erfordert,  weil  die  An- 
lagekosten mit  der  Breite  eher  im  geometrischen  als  im 
arithmetischen  Verhältnis  wachsen  und  große  Breiten  un- 
günstige Eingriffe  in  die  Geländeform  erforderlich  zu 
machen  pflegen.  Im  allgemeinen  bleibt  der  Hangverkehr 
dauernd  ein  beschränkter,  er  entspricht  der  Größe  der 
Besiedlung,  der  Durchgangsverkehr  pflegt  zu  fehlen.  Nur 
dort,  wo  die  Hangstraße  ein  weites  Hinterland  erschließt, 
wird  sie  zur  eigentlichen  Verkehrsader  und  bedarf  dann 
allerdings  einer  entsprechend  großen  Breite. 

Wo  beiderseitige  Bebauung  der  Hangstraße  stattfindet, 
wird  das  untere  Haus  entweder  unmittelbar  an  die  Straße 
geschoben,  um  ihre  Futtermauer  als  Grundmauer  aus- 
nutzen zu  können  und  die  Zugänglichkeit  des  Hauses  zu 
erleichtern,  oder  es  wird  zwischen  dem  Haus  und  der 
Straße  ein  Lichtgrabengelassen,  dessenBreitederBöschungs- 
höhe  der  Straße  annähernd  gleich  sein  muß.  Der  Zugang 
zum  Haus  erfolgt  dann  entweder  durch  eine  Brücke,  die 
unmittelbar  zum  Treppenhause  führt,  durch  abwärts  ge- 
richtete Freitreppen  oder  durch  beide. 

Ein  Vorgarten  ist  hier  zwecklos  und  pflegt  mehr  Nach- 
teile als  Vorteile  hervorzurufen,  weil  er  die  Zugänglichkeit 
zum  Haus  erschwert,  den  Hauswänden  Feuchtigkeit  zu- 
führt und  die  Straße  des  Schattens  beraubt.  Der  Licht- 
graben wird  dagegen  an  Hängen  von  irgend  erheblicher 
Steilheit  meist  erforderlich,  weil  andernfalls  zwei  oder 
mehr  Geschosse  an  der  Rückseite  des  Hauses  der  Tages- 
lichtzuführung entbehren  müssen.  (Seiner  Entwässerung 
ist  selbstverständlich  die  entsprechende  Sorgfalt  zu  widmen.) 

Der  für  den  Tageslichteinfall  erforderliche  Gebäude- 
abstand muß,  namentlich  an  schmalen  Straßen,  daher  in 
der  Regel  durch  Abrücken  des  oberen  Hauses  von  der 
Straße  gewonnen  werden.  Dadurch  entsteht  für  dieses  ein 
Vorgarten  oder  eine  Terrassenanlage.  Schematische  Vor- 
schriften hierüber  zu  geben,  z.  B.  behördlich  zu  bestimmen, 
daß  ein  Vorgarten  belassen  werden  muß,  ist  in  ästhetischer 
Beziehung  von  Übel.  Es  muß  dem  Baukünstler  sowohl 
wie  dem  Hausbesitzer  vielmehr  die  erforderliche  Freiheit 
bleiben,  diesen  Geländestreifen  nach  seinem  Geschmack 
und  Gefallen  auszubilden,  weil  die  Lösung  der  Gelände- 
form angepaßt  werden  muß,  wenn  eine  reizvolle  Gestal- 
tung entstehen  soll.  Einheitliche  Lösungen  für  das  ganze 
Gebiet  sind  erstens  nur  selten  durchführbar,  ohne  dem  Ge- 
lände Zwang  aufzuerlegen  und  es  dadurch  seines  Reizes 
zu  berauben ;  zweitens  führen  sie  meist  zu  einer  Gleich- 
förmigkeit, die  dem  Gesamtbilde  schädlich  wird,  ihm  unter 
Umständen  den  Stempel  der  Öde  aufdrückt.  Ferner  sollte 
dem  Hausherrn  die  Freiheit  bleiben,  diesen  Streifen  soweit 
auszunutzen,  wie  es  ohne  Schädigung  der  Außenerscheinung 
angeht.  Denn  er  gehört  zu  seinem  Besitztum,  und  man 
nimmt  dem  Bürger  durch  solche  Eingriffe  in  seine  Rechte 
oft  die  Lust,  ein  reizvolles  Heim  hier  zu  erstellen  oder 
veranlaßt  ihn,  sein  Grundstück  an  Bauspekulanten  zu  ver- 
äußern, deren  Werke  den  Ästhetiker  nur  selten  zu  be- 
friedigen vermögen. 

So  geht  es  sehr  wohl  an,  den  Unterbau  der  Terrassen 
zur  Anlage  von  Stallungen  und  Wagenremisen  auszunutzen, 
neben  oder  zwischen  denen  die  Freitreppen  emporführen. 
Gerade  an  dieser  Stelle  bietet  sich  die  richtigste  Gelegen- 
heit zum  Unterbringen  der  Zugtiere.    Ebenso  können  aus- 


61 


DER  STÄDTEBAU 


gedehnte  Weinkeller  hier  ohne  Schaden  untergebracht 
werden,  während  die  Faßbeförderung  durch  diese  Lage 
ganz  wesentlich  erleichtert  wird. 

Gesundheitlich  reicht  die  Vorschrift  aus,  daß  kein  Ge- 
bäudeteil des  oberen  Hauses  den  Lichteinfallswinkel*)  für 
die  tiefer  gelegenen  Gebäude  verkümmern  darf.  Auf 
schmale  Gebäudeteile,  wie  Türme,  Giebelspitzen  und  Dach- 
erker braucht  diese  Vorschrift  sich  nicht  zu  erstrecken, 
da  der  von  ihnen  ausgehende  „Schatten"  hygienisch  be- 
deutungslos ist. 

Für  die  Vorgartenanlage  empfiehlt  es  sich  aus  ästhe- 
tischen Gründen,  den  ihr  dienenden  Hangstreifen  nicht  zu 
ebnen,  sondern  in  seiner  ursprünglichen  Form  zu  erhalten, 
weil  er  dann  für  die  Vorübergehenden  zur  Wirkung  ge- 
langt und  das  Gebäude  aus  ihm  in  reizvollerer  Art  empor- 
wächst. Aus  dem  gleichen  Grunde  sollten  die  Einfriedi- 
gungen die  Futtermauer  nur  wenig  überhöhen  oder  aus 
Gitterwerk  u.  dergl.  bestehen,  das  von  Ranken  umsponnen 
wird.  Umfriedungen  der  Gärten  baupolizeilich  anzuordnen, 
ist  an  dieser  Stelle  noch  weniger  am  Platze  wie  anderen- 
orts: Eher  sollte  man  trachten,  ihre  Anlage  hintanzuhalten. 
Für  das  zur  Sicherheit  Erforderliche  wird  der  Hausbesitzer 
schon  selbst  Sorge  tragen.  Je  niederer  die  Einfriedigung 
ist,  um  so  mehr  kommt  der  Vorgarten  für  das  Stadtbild 
zur  Geltung,  während  hohe  Einfriedigungen  die  Straßen- 
erscheinung geradezu  trostlos  zu  gestalten  vermögen,  falls 
ihre  Ausbildung  nicht  in  anheimelnder  Weise  erfolgt. 
Gleich  ungünstig  wirkt  das  Einebnen  der  Vorgärten,  weil 
von  unten  nur  Mauerwerk  sichtbar  zu  werden  pflegt  und 
die  Gebäudeperspektive  Schaden  leidet,  falls  nicht  ein  sehr 
geschickter  Künstler  die  Anlage  geplant  hat 

Sehr  angenehm  wirkt  es,  wenn  zwischen  den  Futter- 
mauern oder  den  hier  entwickelten  Terrassen  und  der 
Straße  ein  schmaler  Hangstreifen  verbleibt,  weil  ihre  Wände 
sich  dann  malerisch  aus  ihm  erheben  und  jener  steife 
Linienzug  vermieden  wird,  den  neuzeitige  Hangstraßen  so 
häufig  aufweisen.  Das  Einschneiden  hoher  Freitreppen 
vor  der  Mitte  des  Gebäudes  in  den  dort  hohen  Hang  wirkt 
meist  ebenfalls  nicht  besonders  günstig,  obgleich  es  be- 
deutende Kosten  erfordert.  Weit  zweckdienlicher  und 
reizvoller  ist  es,  die  Stufen  an  der  tiefst  gelegenen  Stelle 
des  Grundstücks  anzuordnen  und  von  hier  einen  Weg  zur 
Haustür  anzulegen,  oder  von  dort  eine  Vorfahrt  ausgehen 
zu  lassen.  Von  ihr  können  dann  mit  Vorteil  einige  Stufen 
zur  Tür  emporleiten. 

Die  symmetrischen  Anlagen  passen  selten  zu  den  be- 
wegten Formen  der  Hänge.  Meist  wirken  sie  gezwungen 
und  steif  inmitten  dieser  Natur  und  rauben  ihr  den  Reiz, 
statt  ihr  neuen  hinzuzufügen.  Gerade  die  symmetrischen 
Terrassen-  und  Freitreppenbauten  haben  den  Berghang- 
anlagen des  vorigen  Jahrhunderts  so  häufig  das  Gepräge 
des  Unerfreulichen  aufgedrückt,  während  bescheidene,  der 
Natur  sich  anschmiegende  ländliche  Hangbauten  das  Auge 
zu  entzücken  pflegen. 


*)  Je  nach  dem  Ortsklima  soll  dieser  Winkel  eine  Neigung  von  30» 
bis  45  =>  und  mehr  gegen  den  Horizont  aufweisen.  Und  zwar  darf,  ia  soll 
man  ihn  in  Süddeutschland  steiler  wählen  als  in  Mittel-  und  Norddeutsch- 
land, weil  der  Lichtreichtum  dort  ein  wesentlich  größerer  ist  und  man  im 
Sommer  des  Sonnenschutzes  in  weit  höherem  Maße  bedarf.  Die  einheit- 
liche Festsetzung  dieses  Winkels  auf  45°,  welche  für  ganz  Deutschland 
üblich  geworden  ist,  beruht  auf  irrtümlichen  hygienischen  Annahmen;  es 
fehlt  ihr  daher  jede  Berechtigung. 


An  stellen,  wo  die  Straße  durch  Aufhöhung  ihre  Ein- 
ebnung erfahren  hat,  Futtermauern  für  den  oberen  Teil 
daher  fortfallen,  sind  weder  Einfriedungen  noch  Freitreppen 
u.  dergl.  notwendig.  Hier  wirkt  es  stets  am  erfreulichsten, 
wenn  der  Hang  in  seiner  vollen  Natur  belassen  wird,  nur 
Wege  von  ihm  zu  den  Gebäuden  emporführen. 

Wird  die  Straßenebene  halb  durch  Auftrag  halb  durch 
Abtrag  erzielt,  dann  werden  in  der  Regel  die  Futtermauern 
nur  eine  mäßige  Höhe  erfordern,  deren  Erscheinung  durch 
eine  schmale  Anschüttung  an  ihrem  Fußpunkte  sich  noch 
niedriger  gestalten  läßt,  so  daß  nachteilige  Wirkungen  wohl 
stets  vermeidbar  sind. 

Nur  dort,  wo  die  Einebnung  der  Straße  vollständig 
durch  Abtrag  erfolgt,  sind  so  hohe  Futtermauern  erforder- 
lich, daß  an  ihre  Stelle  vorteilhafter  Terrassenbauten  treten, 
die  zugleich  die  oben  angedeutete  wirtschaftliche  Aus- 
nutzung des  Vorgeländes  gestatten.  Denn  die  Vorgarten- 
wirkung wird  in  diesem  Falle  nur  dann  eintreten,  wenn 
das  Gebäude  verhältnismäßig  weit  von  der  Straße  zu- 
rücktritt. 

Bei  nur  einseitiger  Bebauung  der  Hangstraßen 
ist  die  Anordnung  von  Vorgärten  vom  hygienischen 
Standpunkt  zwecklos,  in  verkehrstechnischer,  wirtschaft- 
licher und  ästhetischer  Beziehung  kann  sie  nachteilig 
werden  und  bietet  sie  nur  in  seltenen  Einzelfällen  Vor- 
züge: 

Der  Straßenseite  des  Gebäudes  strömen  Licht  und  Luft 
ungehindert  zu;  eines  Vorgartens  bedarf  es  zu  diesem 
Zwecke  nicht.  Durch  die  unmittelbare  Verbindung  des 
Hauses  mit  der  Straße  wird  dagegen  eine  Reihe  von  Vor- 
zügen geboten.  Die  Zugänglichkeit  wird  nicht  nur  er- 
leichtert, sondern  sie  wird  auch  der  Gefahr  entkleidet,  die 
bei  Glatteis  und  Schneefall  bedeutungsvoll  zu  werden  ver- 
mag, an  Steilhängen  auch  sonst  für  alte  oder  gebrechliche 
Leute  und  kleine  Kinder  zu  gewärtigen  ist;  teuere  Frei- 
treppenanlagen fallen  fort;  die  Ausnutzung  des  Unterge- 
schosses für  die  Eintrittshalle  mit  ihren  Nebenräumen,  wie 
Dienerzimmer,  Kleiderablagen  und  Toiletten  wird  durch 
das  Heranrücken  des  Hauses  an  die  Straße  zur  naturgemäß 
gegebenen;  die  Futtermauern  werden  für  diese  Gebäude- 
seite entbehrlich  oder  können  dort,  wo  sie  bereits  vor- 
handen waren,  als  Grundmauern  und  Sockelmauern  Ver- 
wendung finden;  die  Architektur  des  Hauses  kommt  voll 
zur  Geltung,  ungünstige  Überschneidungen  durch  die  Futter- 
mauern und  Einfriedungen  des  Vorgartens  können  nicht 
zu  Stande  kommen.  Ästhetisch  spricht  gegen  die  Vor- 
gartenanlage meist  aber  der  bedeutungsvolle  Umstand,  daß 
sie  ein  Höherrücken  des  Hauses  am  Hang  hervorruft,  wo- 
durch der  Ausblick  von  den  Hangstraßen  talabwärts  ver- 
hindert oder  in  seiner  Schönheit  ganz  wesentlich  beein- 
trächtigt wird.  Je  flacher  die  Hangneigung  ist  und  je 
größer  die  Gebäudehöhe  im  Verhältnis  zur  Grundstücktiefe 
gewählt  wird,  um  so  mehr  tritt  dieses  Bedenken  hervor. 
In  der  Mehrzahl  der  Fälle  dürfte  ein  Verbot  der  Vorgarten- 
anlage hier  daher  eher  am  Platze  sein  als  ihr  Gebot.*)   Bei 


*)  Schlagend  hat  das  Beispiel  Stuttgarts  die  Richtigkeit  dieser  Be- 
hauptung gezeigt.  Dort  war  seinerzeit  die  Anlage  von  Vorgärten  für  die 
einseitig  bebauten  Hangstraßen  vorgeschrieben.  Gleichzeitig  wollte  man 
aber  talabwärts  den  Ausblick  von  jedem  Punkte  der  Straßen  freihalten. 
Es  wurde  daher  die  weitere  Forderung  aufgestellt,  daß  die  Dachneigung 
so  flach  gewählt  werden  müsse,  um  den  Ausblick  frei  zu  lassen.  Die 
Folge  war  die  Verunzierung  sämtlicher    am  Hang  gelegenen  Villen  durch 


62 


DER  STÄDTEBAU 


einer  im  Verhältnis  zur  Hangneigung  großen  Grundstück- 
tiefe kommt  dieser  Umstand  weniger  in  Betracht.  Ebenso 
wird  an  sanften  Hängen  die  Zugänglichkeit  des  Hauses  in 
weniger  ungünstiger  Weise  durch  eine  Vorgartenanlage 
beeinflußt.  Der  Einzelfall  bedarf  daher  stets  einer  gründ- 
lichen Durcharbeitung.  Schematisches  Vorgehen  in  der 
einen  wie  in  der  anderen  Richtung  ist  hier,  wie  fast  über- 
all, nur  von  Übel. 

Das  Heranrücken  der  Gebäude  an  die  Straße  pflegt 
ferner  bedeutungsvoll  in  gesundheitlicher  Beziehung  zu 
werden,  weil  sie  die  einzigen  Gegenstände  an  der  Hang- 
straße sind,  von  denen  ausgiebiger  Schatten  für  den  Ver- 
kehr geboten  wird.  Werden  sie  im  Verhältnis  zur  Hang- 
neigung weit  von  der  Straße  abgerückt,  dann  fehlt  jeglicher 
Schatten  oder  wird  durch  das  Grün  der  Vorgärten  nicht 
in  ausreichender  Weise  geboten.  Die  Anlage  von  Baum- 
reihen an  Hangstraßen  aber  ist  zu  kostspielig,  weil  es  deren 
Verbreiterung  nötig  macht,  und  pflegt  für  den  Blick  talauf- 
wärts unschön  zu  wirken. 

Dagegen  ist  es  ästhetisch  und  hygienisch  meist  von 
Vorteil,  wenn  zwischen  der  Straße  und  dem  Gebäude 
schmale  Vorgärten  oder  auch  nur  Beete  von  0,30  m  bis 
0,60  m  Breite  belassen  werden,  aus  denen  Schlingpflanzen 
am  Gebäude  sich  emporzuranken  vermögen.  Sie.  pflegen 
namentlich  für  das  Untergeschoß  und  die  über  ihm  er- 
richteten Veranden,  Hallen  oder  Altane  einen  hohen  Reiz 
zu  bilden  und  werden  an  Sonnenseiten  gesundheitlich  wert- 
voll, sobald  man  die  Wandflächen  sich  völlig  mit  ihnen 
umspinnen  läßt,  weil  sie  gegen  Sonnenstrahlung  hohen, 
gegen  Wärmezuleitung    erheblichen  Wärmeschutz    bieten. 


flache  Blechdächer.  Sie  bilden  jetzt  den  unerfreulichen  Vordergrund  des 
sonst  so  reizvollen  Bildes,  das  überall  von  den  Hangstraßen  sich  bietet. 
Hätte  man  die  Gebäude  an  die  Straße  gerückt,  dann  wären  die  Dächer 
dem  Auge  der  auf  der  Hangstraße  Verkehrenden  ausreichend  entrückt, 
ihre  Fläche  durch  Baumschlag  und  anderes  Grün  genügend  unterbrochen 
oder  verdeckt,  und  es  hätten  die  reizvollsten  Dachausbildungen  erfolgen 
können,  ohne  eine  Behinderung  der  Aussicht  befürchten  zu  müssen. 


Das  Laubwerk  läßt  Wärmestrahlen  nicht  hindurch,  sondern 
verbraucht  große  Wärmemengen  teils  zum  Aufbau  der 
Zellen,  teils  zur  Wasserverdunstung,  die  um  so  lebhafter 
stattfindet,  je  mehr  Wasser  den  Wurzeln  zugeführt  wird.*) 

Ein  weiterer  hygienischer  Vorzug  solcher  schmaler 
Vorgärten  oder  Beete  liegt  in  der  Trennung  der  Hauswand 
vom  harten  Körper  der  Straßenbefestigung  durch  eine  Erd- 
schicht, die  bekanntlich  für  Schallwellen  nur  eine  geringe, 
für  Erschütterungen  nur  eine  mäßige  Durchlässigkeit  be- 
sitzt. Die  Übertragung  dieser  Nachteile  des  Straßenverkehrs 
auf  das  Haus  wird  daher  gemildert. 

Wird  der  Straße  durch  die  Anordnung  tiefer  Vorgärten 
der  Schatten  entzogen,  dann  wirkt  dies  nicht  nur  auf  den 
Verkehr  ungünstig  zurück,  sondern  es  erhöht  auch  die 
Staubbildung  auf  ihr  in  der  Regel  recht  wesentlich.  Aus 
beiden  Gründen  empfiehlt  es  sich  sogar,  die  etwa  ange- 
ordneten Gebäudewiche  mit  Umfriedungen,  über  welche  das 
Grün  des  Gartens  weit  emporragt,  oder  mit  hohem  Busch- 
werk und  Baumschlag  soweit  abzuschließen,  daß  sie  der 
Straße  Schatten  zu  spenden  vermögen.  Er  ist  für  das  Auf- 
wärtsbewegen der  Fußgänger,  Radfahrer  und  Lasttiere 
ganz  besonders  notwendig,  hält  die  Straße  feucht  und  kühl, 
da  an  windstillen  Tagen  stete  Luftbewegung  dort  entsteht, 
wo  beschattete  Flächen  besonntenFlächen  nahe  gelegen  sind. 

Im  übrigen  gelten  auch  für  diese  Vorgärten  die  weiter 
oben  gegebenen  Darlegungen.  (Schluß  folgt  in  Heft  6). 

*)  Als  Wärmeschutz  eignet  sich  ganz  besonders  der  , .spanische 
Kletterwein",  eine  Abart  des  „wilden  Weines",  da  er  in  wenigen  Jahren 
hohe  Flächen  völlig  überwuchert,  ohne  irgend  welcher  Vorkehrungen  zum 
Haften  an  ihnen  zu  bedürfen.  Seine  Saugwurzeln  reichen  zu  diesem 
Zweck  aus.  Nur  an  getünchten  Flächen  vermögen  sie  keinen  Halt  zu 
finden,  weil  die  Farbe  unter  dem  Einfluß  der  Saugwurzeln  abblättert  und 
beide  nun  herabfallen. 

Die  durch  das  Kühlhalten  der  Wandflächen  bei  hoher  Luftwärme 
hervorgerufene  Schwitzwasserbildung  an  ihnen  läßt  sich  unschädlich  machen 
durch  ihre  für  Wasser  undurchlässige  oder  das  W^asser  abweisende  Aus- 
bildung oder  Bekleidung.  Sie  ist  zur  Fernhaltung  des  Schlagregens  aus 
den    nach  Wetterseiten    gerichteten  Umfassungswänden    sowieso  geboten. 


BEBAUUNGSPLAN  FÜR  HRUSCHAU, 


Von  SIEGFRIED  SITTE,  Wien. 


Hruschau  gehört  ebenso  wie  Privoz- Oderfurt  und 
Marienberg  zu  jenen  Gemeindewesen,  die  in  engem  An- 
schlüsse an  Mährisch-Ostrau,  Polnisch-Ostrau  und  Witt- 
kowitz  liegen  und  mit  diesen  äußerlich  ein  großes  zu- 
sammenhängendes Stadtgebiet  von  über  100  000  Einwohner 
darstellen. 

Der  auf  Tafel  37  gegebene  Bebauungsplan  bezieht  sich 
nur  auf  den  innersten  Teil  von  Hruschau.  Die  Plan- 
verfassung für  das  übrige  Gemeindegebiet  mußte  bis  zur 
ausständigen  Entscheidung  über  die  Lage  des  Donau- 
Oder-Kanales  vertagt  werden.  Im  folgenden  seien  in  Kürze 
die  hauptsächlichsten  Anordnungen  des  vorliegenden  Teil- 
planes näher  beschrieben. 

Erster  Grundsatz  war:  möglichste  Schonung  der  in 
dem  Unterlagsplane  gegebenen  Besitzgrenzen  und  der  zu 
erhaltenden  bestehenden  Gebäude  bei  gleichzeitiger  Be- 
rücksichtigung einer  möglichst  guten  Verbauung  und  Auf- 


teilung der  Grundstücke.  Durch  die  geringe  Anzahl  der 
Eigentümer,  sowie  die  geringe  Ausdehnung  des  Gebietes 
war  diese  Aufgabe  wesentlich  erleichtert  und  konnte  da- 
her nach  eingehenden  Besprechungen  den  Wünschen  der 
Beteiligten  in  weitgehender  Weise  nachgekommen  werden. 
Abgesehen  von  den  für  Straßen  und  Plätze  abzutretenden 
Grundflächen,  treten  Änderungen  in  dem  Besitzstande  nur 
in  ganz  verschwindender  Zahl  ein  und  beschränken  sie 
sich  in  zwei,  im  Plane  mit  a  bezeichneten  Fällen  auf  die 
Übernahme  von  ganz  kleinen  Dreiecksflächen  (rund  30  qm), 
die  mit  Rücksicht  auf  den  niedrigen  Bodenpreis  wohl 
kaum  irgend  welche  Schwierigkeiten  bilden  können  und 
deren  Verbauung  für  das  künftige  Straßenbild  wünschens- 
wert ist,  schlimmsten  Falles  aber  ohne  weitere  Änderungen 
auch  weggelassen  v/erden  könnten;  weiter  auf  drei  durch 
stärkere  Schraffierung  angegebene  Fälle  (c,  d  u.  e),  in  denen 
eine  Änderung  der  Grundstücksgrenzen  mit  Rücksicht  auf 


63 


DER  STÄDTEBAU 


den  künftigen  Anbau  erwünscht  wäre  und  durch  die  gleiche 
Größengestaltung  zweier  Dreiecksflächen  von  sehr  ge- 
ringem Ausmaße  im  Tauschwege  zu  beiderseitigem  Nutzen 
gewiß  leicht  durchführbar  ist. 

Ferner  ist  Rücksicht  genommen  auf  günstige  Eckhaus- 
grundstücke —  schlecht  verbaubare  spitze  Winkel  sind 
vermieden  — ,  sowie  insbesondere  auch  auf  Erzielung 
möglichst  vieler  Gebäudefronten  mit  größerer  Fensteraus- 
sicht längs  einer  Straße  und  dergl.  Der  letztere,  sehr 
wertvolle  Zweck  ist  erreicht  durch  Versetzen  der  Straßen- 
einmündungen, bezw.  durch  Vermeiden  der  auch  aus  ver- 
kehrstechnischen und  anderen  Gründen  entschieden 
schlechten  Straßenkreuzungen,  und  durch  kleine  platzartige 
Erweiterungen  mit  tangentialer  Straßeneinmündung.  Des 
weiteren  ergibt  sich  daraus  für  den  Verkehr  die  wünschens- 
werte Verästelung  des  Straßennetzes,  bei  Vermeidung  von 
Knotenpunkten  vieler  konzentrisch  zusammenlaufender 
Straßen  usw.,  während  gleichzeitig  dem  Durchblasen  des 
staubaufwirbelnden  Windes  möglichst  viele  Schranken  ge- 
setzt sind. 

Die  Form  des  in  der  Mitte  des  Gemeindegebietes  an 
der  'gewünschten  Stelle  belassenen  Platzes  ist  völlig  aus 
den  früher  erwähnten  Rücksichten  auf  Besitzgrenzen  und 
gute  Verbauung  der  anliegenden  Grundstücke  hervor- 
gegangen, woraus  sich  eine  etwas  mannigfaltigere  Gliede- 
rung der  Platzwände  ganz  von  selbst  ergeben  hat  und, 
ohne  den  gegebenen  Verhältnissen  irgend  welchen  Zwang 
anzutun,  eine  schablonenhafte  Rechtecksform  mit  glatt 
gehobelten  Baufluchten  vermieden  werden  konnte.  Ganz 
nebenbei  sei  hier  bemerkt,  daß  die  ziemlich  verbreitete 
Ansicht,  die  nur  die  Rechtecksform  als  allein  brauchbar 
hinstellt,  entschieden  unrichtig  ist  und  daß  vielmehr  viele 
scheinbar  unregelmäßige  Grundformen  für  den  Wohnhaus- 
bau weit  günstiger  sind.  Davon  ein  anderesmal.  Die  vier 
Zufahrtsstraßen  münden  tangential  in  den  Platz  ein;  die 
etwaige  Anordnung  von  Baumgruppen,  Brunnen  u.  dergl. 
ist  aus  dem  Plane  ersichtlich. 


Der  Kirchenplatz :  Die  Lage  der  Kirche  an  der  Haupt- 
verkehrstraße ist  besonders  geeignet,  an  dieser  Stelle  mit 
geringen  Mitteln  eine  schöne  Platzbildung  entstehen  zu 
lassen,  nur  müßten  hierzu  auch  andere  öffentliche  Ge- 
meindebautrn  herangezogen  werden,  um  eine  monumen- 
talere Wirkung  zu  erzielen.  Durch  die  Anordnung  eines 
neuen  Gemeindehauses  in  Verbindung  mit  dem  geplanten 
Anbau  an  die  Kirche  und  einem  mehrteiligen  Durchfahrts- 
tor wird  links  von  der  Kirche  eine  geschlossene  Platzwand 
geschaffen,  in  der  namentlich  das  Gemeindehaus  selbst  bei 
einfachster  Durchbildung  zur  Geltung  kommen  würde. 
Rechts  von  der  Kirche  ist  eine  Parkanlage  mit  Brunnen, 
Mariensäule  oder  ähnlichem  angeordnet.  Die  entsprechende 
Verbauung  des  anschließenden  schmalen  Grundstreifens 
ist  aus  dem  Plane  ersichtlich.  Sie  weicht  von  der  üblichen 
geschlossenen  Baublockform  ab.  Der  ästhetich  notwen- 
dige Übergang  soll,  um  nicht  nackte  Feuermauern  ent- 
stehen zu  lassen,  durch  zwei  villenartig  einseitig  an- 
gebaute Wohnhäuser  mit  Gartenanlagen  geschaffen  und 
muß  selbstredend  auch  den  Rückseiten  der  Gebäude  eine 
architektonische,  würdige  Gestaltung  gegeben  werden. 

Die  Anordnung  von  Innenhöfen  u.  dgl.  ist  in  der  Plan- 
beschreibung enthalten  und  bedarf  hier  erst  keiner  weiteren 
Begründung. 

Inbetreff  der  Straße  b-b,  welche  die  große  Scheune, 
deren  Erhaltung  vorläufig  gewünscht  wird,  durchschneidet, 
ist  zu  erwähnen,  daß  ihre  Ausführung  zwar  noch  lange 
nicht  notwendig  sein  wird,  dennoch  aber  ihre  Änderung 
vorgesehen  ist.  Diese  kann  jedoch  erst  im  Zusammen- 
hange mit  dem  angrenzenden  Gebiete  entworfen  werden. 
Das  Gleiche  gilt  inbetreff  der  im  Plane  stark  gestrichelten 
gezeichneten  Straßenfluchten. 

Die  Breite  der  Wohnstraßen  konnte  möglichst  gering 
angenommen  werden,  da  infolge  der  ausgedehnten  Kohlen- 
bergwerke die  Bodenverhältnisse  selten  eine  höhere  Über- 
bauung als  die  landesübliche  von  zwei  bis  drei  Ge- 
schoßen  gestatten. 


DIE  BEBAUUNG  DES  SOGENANNTEN  „STERN 
GELÄNDES"  VON  MAGDEBURG. 


Von  PETERS,  Magdeburg. 


Zwischen  das  südliche  Ende  der  Altstadt  Magdeburg 
und  die  Vorstadt  Buckau  schob  sich  der  erst  in  den  sieb- 
ziger Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts,  d.  h.  also  erst 
vor  etwa  drei  Jahrzehnten  hergestellte  gewaltige 
Festungsgürtel  in  seinem  südlichen  Verlaufe  bis  zur 
Stromelbe  ein,  indem  er  hier  den  berühmten  „Stern",  ein 
in  sich  bisher  vollkommen  abgeschlossenes  Festungswerk 
anschnitt,  bezw.  sich  mit  ihm  vereinte.  Nachdem  der  ge- 
samte, mit  einem  Kostenaufwand  von  vielen  Millionen 
Mark  hergestellte  Befestigungswall  von  etwa  6  km  Länge, 
welcher  auch  das  damals  nach  Westei!  und  Süden  erheb- 
lich erweiterte  Magdeburg  immer  noch  einschnürte  und 
von  den  Vorstädten  trennte,  jetzt  endgültig  aufgegeben  ist, 
wurde  es  nach  langwierigen  Verhandlungen  der  Stadt  mit 
der    Militärbehörde    ermöglicht,    das    von    dem   Sternwerk 


eingenommene  Gelände,  von  etwa  9  ha  Größe  durch  Aus- 
tausch mit  städtischem  Gelände  in  der  „Nordfront"  — 
das  bereits  nach  einem  früheren  Vertrage  in  den  Besitz 
der  Stadt  übergegangen  war  —  zu  erwerben,  um  es  der 
Bebauung  zu  erschließen.  Für  die  Verbindung  der  süd- 
lichen Altstadt  mit  Buckau  sind  damit  die  hemmenden 
Fesseln  endlich  gefallen,  und  es  ist  jetzt  ein  organisches 
Zusammenwachsen  der  beiden  Stadtteile  durch  einen  Be- 
bauungsplan in  die  Wege  geleitet,  dessen  Verwirklichung 
augenblicklich  in  Angriff  genommen  ist.  Es  kommt  dazu, 
daß  außer  der  im  Jahre  1903  dem  Verkehr  übergebenen 
,, Königsbrücke"  ein  zweiter  Brücken-Neubau  hier  im 
Süden  der  Altstadt  geplant  ist,  über  dessen  genaue  Lage 
zwar  bisher  eine  Einigung  im  Schöße  der  städtischen  Be- 
hörden noch    nicht    hat    erzielt   werden    können,    auf  den 


64: 


DER  STÄDTEBAU 


aber  notwendig  für  die  Zukunft  Rücksicht  genommen 
werden  mußte.  Der  Bebauungsplan,  wie  er  endgültig  an- 
genommen ist  und  hier  mitgeteilt  wird,  ist  also  lediglich 
aus  Verkehrsinteresse  entstanden  und  hat  somit  den 
zahlreichen,  sehr  schwierigen,  örtlichen  Verhältnissen,  in 
Angliederung  an  eine  vollzogene  Bebauung  und  in  Er- 
gänzung gegebener  Verkehrsbedingungen  Rechnung  zu 
tragen.  Dabei  ist  den  Verhältnissen  des  kolossalen 
Festungswerks  zu  entsprechen  gewesen,  indem  die 
Führung  der  Straßen  aus  praktischen  Rücksichten  mög- 
lichst der  Richtung  der  tiefen  Wallgräben  folgen 
sollte. 

Daß  das  letztere  bei  der  ganz  regelmässigen  Sterngestalt 
des  Festungswerks  ziemlich  schwierig  war,  versteht 
sich  von  selbst;  es  ist  die  vollständige  Einverleibung  der 
Wallgrabenzüge,  d.  h.  ihrer  am  tiefsten  eingeschnittenen 
Teile,  an  denen  sich  auch  naturgemäß  die  starken,  massiven 
,,Revetements"  befinden,  nicht  durchzuführen  möglich 
gewesen,  da  der  Bebauungsplan  eine  wunderbare  Gestalt 
erhalten  haben  würde. 

Wie  verzwickt  trotz  einfachster  Grundanlage  der  aus 
dem  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  entstammende,  unter 
Friedrich  Wilhelm  I.  begonnene,  unter  Friedrich  IL,  dem 
Großen,  vollendete  Befestigungsbau  ausgeführt  ist,  mit 
welcher  Berechnung  sich  die  Form  des  aus  rechteckigem 
Grundriß  entwickelten  Sterns  bis  in  das  weitverzweigte 
Minensystem  zur  Verteidigung  des  Glacisgeländes  fortsetzt, 
zeigt  die  beigegebene  Abbildung  des  Lageplanes,  der  in- 
folge der  jetzt  beendeten  Rasierung  und  der  begonnenen  Ein- 


richtung des  Geländes  zu  Bauzwecken  natürlich  nicht  mehr 
als  Kriegsgeheimnis  angesehen  zu  werden  braucht.  Es  ist 
aber  geradezu  erstaunlich,  mit  welch  kolossalen  Mauer- 
und  Gewölbemassen  die  damalige  Kriegskunst  sich  glaubte 
einrichten  zu  müssen,  noch  dazu  unter  Durchführung 
eines  Verteidigungssystems  gegen  einen  nach  mathema- 
tischem Problem  auf  einen  gewissen  Angriffspunkt  los- 
rückenden Feind  —  hier  handelte  es  sich  um  vier  bzw. 
acht  solcher  Angriffsrichtungen.  Aus  dem  Bau  ersieht 
man  übrigens  deutlich,  wie  der  in  den  70er  Jahren  herge- 
stellte   neue    Hauptgürtel    der  Festung    die    bisherige    voll- 


kommene regelmäßige  Gestalt  des  Sterns  anschnitt,  wobei 
die  für  die  allgemeine  Vorflut  des  Festungsgeländes  wichtige 
Grabenentwässerung  mittelst  unterirdischen  Lünettenkanals 
durch  den  Innenhof  der  Sternschanze  hindurchgeleitet 
werden  mußte. 

Alles  in  Allem  war  der  ,, Stern"  von  Magdeburg  als 
ein  höchst  interessantes  Beispiel  der  Befestigungskunst 
nach  den  Vaubanschen  Vorbildern  anzusehen,  und  mag  es 
von  diesem  Standpunkt  aus  bedauerlich  erscheinen,  daß 
diese  imponierenden  Befestigungsbauten,  die  sich  übrigens 
äußerlich  nicht  im  mindesten  kennzeichneten  abgesehen 
vom  Hauptportal,  das  denn  auch  pietätvoll  erhalten  bleiben 
soll  —  so  ganz  dem  Erdboden  gleich  gemacht  werden 
sollten!  Eine  irgend  wie  zu  rechtfertigende  Verwertung 
war  aber  nach  Aufgabe  des  Kriegswerks  seitens  der  Mili- 
tärverwaltung und  Erwerb  des  Geländes  durch  die  Stadt 
geradezu  ausgeschlossen.  Des  Kuriosiums  halber  mag  er- 
wähnt werden,  daß  allerdings  aus  Bürgerkreisen  heraus 
die  Anregung  erging,  man  möchte  die  riesigen  Stern- 
kasematten als  Lagerräume  verwenden,  alsReservelazareth, 
sogar  als  Sehenswürdigkeit  bewahren  und  nach  Ein- 
brechen von  Lichtöffnungen  in  die  bombensicheren  Ge- 
wölbe zu  einer  Art  von  Kriegsmuseum  gestalten! 

Die  verschiedenen  Vorschläge,  die  gewaltigen  Kase- 
mattengewölbe, wenn  irgend  möglich,  zu  erhalten,  zeugen 
immerhin  von  dem  außergewöhnlichen  Eindrucke,  den  sie 
auf  das  Publikum  machten,  wennschon  bei  dem  teueren 
Preise  des  Geländeerwerbs  und  gegenüber  dem  aus- 
gesprochenem Zwecke,  diese  Erwerbung  seitens  der  Stadt 
nur  im  Interesse  des  Verkehrs  und  der  organischen  Ent- 
wicklung des  Bebauungsplanes  zu  bewirken,  die  laien- 
haften Wünsche  wohlmeinender  Bürger  nicht  die  geringste 
Berechtigung  haben  konnten.  Das  Gelände  war  übrigens 
von  der  Militärverwaltung  ursprünglich  selbst  als  Bauplatz 
für  ein  großes  Militärlazarett  bestimmt,  dessen  Errich- 
tung an  dieser  Stelle  für  die  Entwicklung  der  Stadt  recht 
unerwünscht  gewesen  wäre.  Dank  dem  persönlichen  Be- 
mühen des  kommandierenden  Generals  wurde  noch 
im  letzten  Augenblicke  eine  anderweitige  Lage  dafür 
in  Aussicht  genommen;  aber  Niemand  dachte  je  daran, 
die  ungeheuren  Gewölbebauten  des  „Sterns"  als  der  Er- 
haltung würdig,  der  Nachwelt  zu  überliefern.  Nachdem 
die  Stadt  glückliche  Besitzerin  zufolge  des  Austausch- 
geschäftes mit  dem  Militärfiskus  geworden  war,  konnte  der 
Provinzial- Konservator  für  die  Erhaltung  der  Denkmäler 
nicht  umhin,  auf  den  Charakter  des  „Sterns"  als  Monu- 
mentalbauwerk aufmerksam  zu  machen,  und  es  fehlte 
nicht  viel,  daß  die  Einstellung  der  bereits  in  Ausführung 
begriffenen  Abbruchs-  und  Einebnungsarbeiten  tatsächlich 
erfolgt  wäre! 

Glücklicherweise  entschied  sich  das  maßgebliche  Mi- 
nisterium im  anderen  Sinne,  so  daß  keine  weitere  Schwie- 
rigkeit entstand.  In  welche  Verwicklungen  man  übrigens 
geraten  wäre,  wenn  nach  Verfügung  des  einen  Ministeri- 
ums das  Sterngelände  hätte  erhalten  bleiben  müssen,  das 
von  dem  anderen,  dem  Kriegsministerium,  bereits  als  Be- 
bauungsland abgeschätzt  und  veräußert  war,  das  soll  nur 
nebenher  angedeutet  werden! 

Die  Bemühungen  der  Denkmalspflege  sind  ja  durch- 
aus anerkennenswert,  aber  die  Anforderungen  können 
auch  über  das  Ziel  des  Erreichbaren  hinausschießen,  zu- 
mal bei  dem  vorliegenden  plumpen  Kriegsbauwerk  durch 


65 


DER  STÄDTEBAU 


die  neueren  Ausführungen  der  70  er  Jahre  der  Zustand  des 
ursprünglichen  „Sterns"  so  einschneidend  verändert  war, 
daß  man  z.  B.  nicht  mit  einer  einzigen  ursprünglichen 
Fenster-  oder  Schießschartenöffnung  mehr  zu  tun  hatte. 
Die  Kunst  hatte  sich  nur  an  dem  Portal  betätigt,  dessen 
Erhaltung,  etwa  in  der  Art  der  sehr  gelungenen  Aus- 
bildung der  Stettiner  Festungsportale  ins  Auge  gefaßt  ist. 
Sonst  darf  vielleicht  nur  noch  der  Kasematte  des  berühm- 
ten Freiherrn  von  der  Trenck  Erwähnung  geschehen, 
ohne  daß  der  betreffende  Bau  auf  die  Bedeutung  eines 
historischen  Denkmals  natürlich  Anspruch  hätte  erheben 
dürfen.  Bekanntlich  hatte  Friedrich  der  Große  dem  Taten- 
drang des  immerhin  interessanten  und  für  seine  Zeit  charak- 
teristischen Abenteurers  hie  ein  vorläufiges  Ziel  gesetzt, 
nachdem  mehrere  Ausbruchsversuche  Trencks  aus  der  Zita- 
delle noch  im  letzten  Augenblick  vereitelt  waren.  Ein  fester 
überwölbter  Bau,  wurde  im  Wallgraben  des  „Stern"  auf 
Befehl  des  Königs  errichtet,  und  in  einem  winzigen,  nur 
spärlich  beleuchteten  Räume  durfte  der  durch  alle  Schick- 
salschläge keinen  Augenblick  entmutigte  Mann  über  seine 
leichtsinnigen  Streiche  etwa  10  Jahre  lang  nachdenken, 
deren  Art  übrigens  bis  jetzt  unaufgeklärt  geblieben  ist; 
Trenck  selbst  schweigt  sich  vorsichtiger  Weise  in  seinen 
„Denkwürdigkeiten"  darüber  aus.  Gleichzeitig  beherbergte 
der  „Stern"  einen  anderen  Gefangenen  von  Bedeutung,  den 
Ingenieurgeneral  von  Wallrave,  den  eigentlichen  Erbauer 
des  „Sterns",  der  wegen  seiner  Unterschleife  auf  Befehl 
des  Alten  Fritzen  festgesetzt  wurde,  zum  großen  Ärger  des 
minder  begünstigten  Leidensgenossen  Trenck  sich  aber 
eines  ziemlich  lustigen  Lebens  erfreute. 

Die  Beseitigung  der  mehrere  Meter  dicken  Futter- 
und  Widerlagsmauern  wie  der  meterstarken  Bruchstein- 
gewölbe ist  mit  erheblichen  Schwierigkeiten  und  Kosten 
verknüpft;    letztere  sind  beim  Austauschgeschäft  zwischen 


Militärfiskus  und  Stadt  in  Berücksichtigung  gezogen.  Da 
mit  der  gewöhnlichen  Handarbeit  nichts  zu  schaffen  sein 
würde,  ist  das  Magdeburger  Pionierbataillon  Nr.  4  ersucht 
worden,  durch  Sprengungen  die  Abbruchsarbeiten  zu  er- 
leichtern. Die  hier  vorliegenden  Aufgaben  bildeten  vorzüg- 
liche Studien  für  den  Mineur,  wie  sie  sonst  nur  im  Kriegs- 
fall geboten  werden,  so  daß  dem  Antrage  der  Stadt  in 
bereitwilligster  Weise  entsprochen  wurde. 

Der  für  das  ,, Sterngelände"  aufgestellte  Bebauungsplan 
(siehe  Tafel  38)  zeigt  eine  Fortsetzung  der  Sternstraße, 
welche  die  Verlängerung  des  ,, Breiten  Wegs"  bildet,  ferner 
die  Augustastraße,  die  vornehmste  Wohnstraße  von  Magde- 
burg, deren  Charakter  durch  Anordnung  einer  gärtneri- 
schen Anlage  in  der  Mitte  und  beiderseitiger  Alleebäume  ge- 
wahrt bleiben  soll.  Für  die  Verbindung  zur  beabsichtigten 
südlichen  Eibbrücke  mußte  die  Rücksicht  auf  möglichste 
Schonung  der  prächtigen  Parkanlagen  des  Friedrich- Wil- 
helmsgartens maßgebend  sein.  Da  die  Sternallee  und 
die  Schönebecker  Straße  behufs  Überführung  über  die 
Gleise  der  Verbindungsbahn  erheblich  angehoben  werden 
müssen,  ergibt  sich  von  selbst  eine  lebhafte  Bewegung 
für  das  Gelände  des  Bebauungsplans,  der  auch  insofern 
abwechslungsreich  genug  erscheint,  als  die  nördlichen 
Baublöcke  für  altstädtische  viergeschossige  Bebauung 
bestimmt  sind,  während  die  südlichen,  jenseits  der 
Brückenstraße  der  Baubeschränkung  hinsichtlich  Gebäude- 
höhe, Zahl  der  Wohngeschosse  übereinander,  Anordnung 
des  Bäuwichs  usw.  unterliegen  sollen.  Von  den,  das  Stern 
gelände  im  Süden  und  Osten  umgebenden  herrlichen  Park- 
anlagen soll  auf  diese  Weise  ein  allmählicher  Übergang 
zur  geschlossenen  Bauart  stattfinden.  Nach  der  ganzen 
Lage  wird  mit  Bestimmtheit  auf  das  rasche  Entstehen 
eines  neuen  bevorzugten  Stadtteils  von  Magdeburg  auf 
diesem  ehemaligen  Kriegsgelände  zu  rechnen  sein. 


NEUE  BUCHER. 

r^  ROSSSTADTERWEITERUNGEN.  Ein  Beitrag  zum  heutigen 
^-^  Städtebau.  Mit  einem  Plane  und  zwei  Abbildungen  im  Text.  Von 
Ludwig  Hercher,  Regierungsbaumeister  in  Bonn.  Göttingen,  Verlag 
von  Vandenhoek  &  Ruprecht,   1904.     46  Seiten  Oktav. 

Der  Verfasser  des  vorliegenden  Büchleins  gilt  als  ein  tüchtiger  und 
strebsamer  junger  Baumeister  und  als  geistiger  Urheber  des  neuen  großen 
Straßenzuges  von  der  verbreiterten  Bismarckstraße  in  Charlottenburg  nach 
Döberitz.  Seine  Schrift  zerfällt  in  drei  Teile:  einen  kritischen,  einen 
historischen  und  einen  exemplarischen.  Die  Kritik  geht  aus  von  einer 
Übersicht  über  die  gewaltige  Bevölkerungszunahme  unserer  Großstädte, 
der  diese  namentlich  in  ihren  Außenteilen  nicht  genügend  nachkommen. 
Der  geschichtliche  Überblick  über  die  ,, Bestrebungen  zur  Beseitigung  der 
Mißstände"  ist  eine  gute  Zusammenfassung  dessen,  was  bisher  auf  diesem 
Gebiet  einer  speziellen  Moderne  geleistet  worden  ist.  Mit  Recht  erwähnt 
der  Verfasser  auch  die  Mängel  in  der  Ausbildung  des  Stadtbaukünstlers, 
geht  aber  unseres  Erachtens  in  diesem  uns  besonders  wichtig  scheinenden 
Punkte  nicht  weit  genug.  Und  wenn  es  bisher  ein  stillschweigendes 
Übereinkommen  der  an  jenem  Fortschritt  Beteiligten  war,  aus  Zweck- 
mäßigkeitsgründen die  ästhetische  Seite  der  Sache  hinter  ihre  technische 
zurückzustellen,  so  dürfte  dieser  Opportunismus  heute  doch  nicht  mehr 
nötig  sein.  Mindestens  eine  Feststellung  der  hier  auftauchenden  ästhe- 
tischen Probleme  würde  von  einem  solchen  Schriftchen  ebenfalls  zu 
erwarten  sein.  Schließlich  möchten  wir  auch  hier  noch  mehr  Gewicht 
gelegt  sehen  auf  den  großen  Vorteil,  den  für  die  ganze  Angelegenheit  die 
Erforschung  der  Geschichte  des  Städtebaues  haben  dürfte. 


Besprochen  von  Dr.  HANS  SCHMIDKUNZ,  Berlin-Halensee. 

Der  Hauptbestandteil  von  Hercher's  Broschüre  ist  ,,Ein  Vorschlag 
zur  praktischen  Ausführung",  in  welchem  angenommen  wird,  daß  eine 
Großstadt  sich  um  ein  Gebiet  für  etwa  50000  Einwohner  erweitem  soll. 
Der  beigefügte  Lageplan  läßt  drei  Hauptmerkmale  hervortreten:  erstens 
mehrere  sogenannte  Stadtzentren,  zweitens  große  Hauptstraßen  zwischen 
ihnen,  und  drittens  Nebenstraßen  in  den  Zwischenbezirken.  Unter  anderem 
sind  inmitten  von  Baublöcken  ein  Volkspark  und  ein  Sportplatz  vorgesehen, 
was  auf  eine  Anregung  von  Camillo  Sitte  zurückzuführen  ist.  Von  Theodor 
Goecke  stammt  bekanntlich  das  Drängen  nach  Unterscheidung  größerer, 
mittlerer  und  kleinerer  Straßen  mit  einer  solchen  Gestaltung  der  Baublöcke, 
daß  deren  Durchschnitt  eine  allmähliche  Senkung  nach  innen  zeigt.  Die 
Broschüre  von  Adickes  und  Genossen  aus  dem  Jahre  1895:  „Die  Not- 
wendigkeit weiträumiger  Bebauung  .  .  ."  hatte  (Seite  17  ff.)  speziell  diese 
Prinzipien  Goecke's  als  besonders  wertvoll  hervorgehoben.  Auch  bei 
Hercher  kehrt  (Seite  39)  das  Schema  der  Hauptstraßen  mit  hoher  Bebauung 
und  der  Nebenstraßen  mit  mittelhoher  und  niederer  Bebauung  wieder. 

Im  übrigen  scheinen  uns  die  Erklärungen  Hercher's  nicht  immer  ganz 
klar  zu  sein.  Jene  Stadtzentren  sollen  (Seite  34)  im  Gegensatze  zu  den 
früheren  Sternplätzen  den  Verkehr  so  behandeln  „wie  die  Bahnhöfe  in 
allmählichem  Zusammenmünden  der  Einzelwege  und  mit  geeigneter 
Trennung  durch  Fußsteige".  In  welcher  Weise  ist  diese  Trennung  gedacht 
oder  möglich  ?  Der  Verfasser,  der  sonst  die  Errungenschaften  des  modernen 
Städtebaues  in  seinem  MusterbUde  zusammenfassen  will,  scheint  immer 
noch  die  Offenheit  der  früheren  Plätze  nicht  ganz  überwunden  zu  haben 
und   sagt    selber   (Seite  33),    daß    auf   geschlossene   Platzbildung  hier  der 


66 


DER  STÄDTEBAU 


geringere  Wert  gelegt  ist.  Auch  seine  Bahnverbindungen  sind  nicht  ganz 
klar  zu  verstehen.  Wohl  aber  hat  er  sonst  die  Gefahr  der  Straßen- 
kreuzungen zu  vermeiden  gesucht,  namentlich  durch  das  besonders  von 
K.  Henrici  benutzte  Mittel,  die  Mündungen  gegeneinander  etwas  zu  ver- 
schieben. Weiterhin  fällt  uns  auf,  daß  er  eine  noch  eigens  fortschrittliche 
Idee,  die  nicht  nur  von  dem  kleinen  Referenten,  sondern  auch  von  dem 
großen  Werner  Siemens  vertreten  wurde,  so  gut  wie  nicht  berücksichtigt: 
die  Mehrheit  der  Verkehrsniveaus,  also  insbesondere  die  Entlastung  der 
Straßenflächen  durch  höher  gelegte  Fußsteige.  —  Großenteils  aber  ist  sein 
Entwurf  von  idealer  Vollkommenheit.  Namentlich  seine  Führung  von 
überdeckten  Bürgersteigen  oder  Laubengängen  und  die  Ausschließung 
einer  benachbarten  Dorfidylle  von  den  Fluten  des  Verkehres  verdienen 
Rühmung. 

Der  Verfasser  gehört  zu  denen,  die  das  Heil  der  Sache  in  Gesetzen, 
noch  dazu  in  einheitlichen,  sehen,  obwohl  er  natürlich  die  Einzeldurch- 
bildung je  nach  den  individuellen  Verhältnissen  gestaltet  wünscht.  Wir 
glauben  nun  doch,  daß  der  springende  Punkt  nicht  in  Gesetz  und  Ein- 
heitlichkeit zu  suchen  ist;  und  zwar  namentlich  deshalb,  weil  heutzutage 
Gesetze  im  wesentlichen  doch  nur  der  Ausdruck  von  dem  sein  können, 
was  sich  in  der  Sache  selber  entwickelt  hat.  Diese  Entwicklung  gilt  es 
zu  fördern;  und  wenn  es  ohne  Enteignungsgesetze  und  Polizeivorschriften 
geht,  so  ist  es  um  so  besser.  Jedenfalls  sind  die  schönsten  und  zweck- 
mäßigsten Städte  aus  einem  schöpferischen  Können,  nicht  aus  Paragraphen 
hervorgegangen. 

In  diesem  Sinne  scheint  uns  auch  das  Lob,  das  dem  Büchlein  in 
der  ,, Deutschen  Städtezeitung"  I/2  und  von  einer  Autorität  wie  J.  Stubben 
im  „Zentralblatt  der  Bauverwaltung"  XXIV/89  zu  Teil  geworden  ist 
(„großherzige,  weitblickende  Auffassung"  usw.),  etwas  zu  stark  zu  sein. 
Immerhin  aber  kann  man  wünschen,  daß  das  viele  Gute  in  Hercher's 
Darlegungen  und  Darstellungen  fruchtbar  wirken  möge. 


NEUERE  TECHNISCH -KÜNSTLERISCHE  BESTRE- 
BUNGEN IM  BACKSTEINBAU.  Vortrag  des  Herrn  Stadt- 
bauinspektor  O.  Stiehl,  gehalten  auf  der  40.  Hauptversammlung  des 
Deutschen  Vereins  für  Ton-,  Zement-  und  Kalkindustrie  E.  V.  am  23.  Fe- 
bruar 1904.  Preis  50  Pf.  Verlag  der  Tonindustrie-Zeitung,  Berlin  NW.  5. 
30  Seiten  Oktav.     (Sonderabdruck  aus  der  „Tonindustrie-Zeitung"). 

Die  Fortschritte  des  Ziegelbaues  und  mit  ihm  der  Bau-Keramik  in 
unserer  Zeit  gehören  zu  den  auch  für  den  Städtebau  wichtigsten  Stücken 
der  raschen  Entwickelung,  in  der  wir  uns  befinden.  Auf  diesen  Wegen 
geschehen  wichtigere  Dinge,  als  es  die  typischen  Modernitätsrufe  sind.  Der 
Süddeutsche  allerdings,  der  an  seinem  Hausteinbau  gewöhnt  ist,  lebt  sich 
in  den  norddeutschen  Ziegelbau,  trotz  einiger  Beispiele  auch  aus  Süd- 
deutschland, nicht  leicht  ein;  und  in  der  Tat  wird  eine  gewisse  Nüchtern- 
heit und  Härte  von  dieser  Bauart  wohl  immer  unzertrennlich  sein. 

Die  letzte  Zeit  brachte  uns  technische  Fortschritte,  die  für  die  sozu- 
sagen keramische  Bauweise  von  einer  besonderen  und  noch  wenig 
gekannten  Bedeutung  sind.  So  die  Erfindung  einer  sehr  festen  Majolika 
als  Material  insbesondere  für  Deckenkonstruktionen,  die  Regierungsrat 
Max  Hasak  gemacht  und  das  kaiserliche  Tonwerk  in  Cadinen  ausgeführt 
hat.  Der  Erfinder  gibt  Nachricht  davon  in  einer  Artikelserie  der,, Keramischen 
Monatshefte"  seit  Oktober  1904,  und  zwar  sowohl  bezüglich  der  Elementar- 
stufe der  Zieglerkunst,  wie  auch  bezüglich  ihrer  nächsthöheren  Stufe,  der 
Terracotta.  Neben  jenem  Tonwerk  im  Osten  ist  auch  die  Porzellan- 
Manufaktur  zu  Berlin  eifrig  mit  ähnlichen  keramischen  Fortschritten 
beschäftigt. 

Das  Streben  nach  härterem  keramischen  Material  bringt  uns  eine 
immer  größere  Ausdehnung  der  bekannten  Gruppe  der  dichten,  völlig 
gesinterten  Tonwaren,  die  bisher  nur  durch  Porzellan,  Steinzeug  (engeren 
Sinnes)  und  Klinker  vertreten  war.  Im  Kunstgewerbe  haben  die  Mutz- 
Keramiken  ein  solches  Material  für  Gefäßkunst  eingeführt;  natürlich 
abgesehen  von  sonstigen  Fortschritten  der  Keramik,  die  auch  mit  poröserem 
Material  gemacht  werden,  und  bei  denen  namentlich  einige  Karlsruher 
Künstler   fruchtbar  wirken.     Im  Baugewerbe,    sowohl   für   Tiefbau    wie  für 


Hochbau,  treten  jetzt  Belagplatten  auf  reichliche  ^Ve^se  in  Fabrikation 
und  Gebrauch  ein.  Unter  den  daran  beteiligten  Firmen  ist  Villeroy  und 
Boch  in  Mettlach  seit  langem  berühmt.  Der  neuesten  Zeit  gehört  die 
,,Marienberger  Mosaikplattenfabrik"  zu  Marienberg  im  sächsischen  Erz- 
gebirge an.  Sie  hat  bereits  an  zahlreichen  öffentlichen  Gebäuden  mitgewirkt 
und  rühmt  an  ihrem  Material  namentlich  dies,  daß  es  stahlhart,  voll- 
kommen gesintert,  säurebeständig  sei,  keinen  Schmutz  und  fast  keine 
Feuchtigkeit  annehme.  Besonders  sollen  sich  diese  Platten  für  Fassaden 
und  Trottoirs  eignen;  für  letztere  werden  die  Farben  grauweiss  und  rot- 
braun gebraucht.  Zahlreiche  auch  formal  hübsche  Muster  für  beides 
liegen  uns  vor,  und  die  schon  erwähnten  ,, Keramischen  Monatshefte"  von 
Juli  und  August   1904  bringen  näheres  über  diese  Belagkunst. 

Dabei  tritt  besonders  eine  Polemik  gegen  den  Putzbau  und  gegen 
die  Malerei  auf  Putzgrund  hervor,  die  aus  technischen  und  ästhetischen 
Gründen  besser  durch  farbige  Fliesen  zu  bewerkstelligen  sei.  Selbst  gegen 
die  Sandsteinbauten  wird,  und  zwar  gerade  von  M.  Hasak,  polemisiert. 
,,Der  Sandstein  ist  das  Grab  für  die  Eigenart  des  Baukünstlers  geworden. 
Daher  zurück  zu  unserem  angeborenen  Ziegelbau."  Dazu  möchten  wir 
noch  hinweisen  auf  die  Bedeutung,  welche  in  der  neuen  Kunst  überhaupt 
die  Fläche  gegenüber  der  Linie,  speziell  die  Silhouette  gegenüber  der 
Kontur,  gefunden  hat. 

Gedanken  wie  die  hier  vorgebrachten  waren  es  ersichtlich  auch,  die 
den  bekannten  Ziegelbaukünstler  O.  Stiehl  bei  der  Abfassung  des  vor- 
liegenden Vortrages  geleitet  haben.  Er  rühmt  (Seite  16)  als  den  unver- 
kennbar größten  Vorzug  des  Backsteinbaues  den  „ruhigen  gediegenen 
Ernst  der  zusammenhängenden  tiefen  Färbung",  der  durch  allzuweite 
Auflösung  der  Flächen  zu  kurz  komme.  So  ist  ihm  (Seite  2i  f.)  das 
^.dauernd  Wertvolle  und  Bleibende  der  neueren  Kunst  nicht  nur  im  Back- 
steinbau": ,,der  Zug  zur  schlichten,  sachlichen  Auffassung  der  äußeren 
Architekturen".  Gegenüber  dem  früheren  Zerteilen  der  Flächen  habe  man 
jetzt  „Freude  am  ruhigen  Zusammenhang  ununterbrochen  durchgeführter 
Flächen,  denen  man,  wenn  überhaupt  Schmuck  beliebt  wird,  wenige,  dafür 
aber  um  so  sorgsamer  gebildete  Zierraten  gegenüberstellt".  Hier  sei  der  , 
Punkt,  an  dem  die  neuere  Kunstrichtung  auf  die  technische  Stoff  bearbeitung 
Einfluß  gewonnen  habe  und  gewinnen  werde  —  wobei  uns  allerdings  die 
Wechselwirkungen  zwischen  Form  und  Technik,  an  die  der  Verfasser 
wohl  denkt,  auch  noch  im  näheren  interessieren  würden. 

Über  das  Maß  der  schmückenden  Bearbeitung  der  Fläche  werden  die 
Meinungen  immerhin  auseinandergehen.  Trotz  eines  ausdrücklichen  Ein- 
tretens des  Verfassers  für  ein  ,, höheres  Maß  eigenartiger  Durchbildung" 
der  Fläche  (Seite  25)  scheint  uns  doch  im  Ziegelbau  eine  für  süddeutschen 
Geschmack  zu  große  Anspruchslosigkeit  zu  bestehen.  So  dürfte  das 
Wohnhaus  des  Klostergymnasiums  Berlin,  das  der  Verfasser  unter  zahl- 
reichen Abbildungen  vorführt  (Seite  8),  etwas  überschätzt  sein:  der 
Hauptteil  ist  ziemlich  nüchtern  und  wird  durch  den  reicheren  Giebel  erst 
recht  gedrückt;  wozu  noch  kommt,  daß  eine  Bevorzugung  höherer  Bau- 
teile vor  niedrigeren  doch  im  allgemeinen  etwas  statisch  nicht  ganz  Plau- 
sibles ist  (auch  dürfte  gerade  diese  Abbildung  nicht  zu  den  besten 
gehören).  —  Neben  den  vielen  Beispielen,  die  der  Verfasser  von  modernen 
Backsteinbauten  bringt,  möchten  wir  noch  auf  die  zahlreichen  Postgebäude 
hinweisen,  die  in  unseren  Landen  wohl  auch  schon  dem  an  diesen  Dingen 
weniger  Interessierten  aufgefallen  sind.  In  Berlin  brauchen  wir  Beispiele 
nicht  erst  suchen.  Aber  auch  Städte  wie  Frankfurt  a.  O.,  Greifswald  u.  a. 
besitzen  hübsche  Beispiele  dafür,  und  der  Eingang  des  Postamtes  zu 
Marienberg  i.  S.  gibt  ein  charakteristisches  Beispiel  für  die  moderne 
Belagkunst. 

Mit  Recht  weist  O.  Stiehl  (Seite  17)  die  Übertragung  von  Formen, 
die  sich  in  einem  anderen  Stoff  entwickelt  haben,  auf  den  Ziegelbau  ab 
und  bemerkt  dazu  noch  eigens,  (Seite  18),  daß  er  gerade  der  Schulung 
in  der  schlichten  und  doch  sorgsamen  Durchbildung  von  Bedürfnisbauten 
(wie  etwa  der  Wagenschuppen  im  Krankenhaus  Moabit-Berlin  einer  ist) 
einen  wesentlichen  Wert  beilegt  „wenn  die  Wiedergewinnung  des  dem 
künstlerischen  Backsteinbau  verloren  gegangenen  Bodens  erstrebt  werden 
soll."  So  kehren  wir  also  auch  hier  zu  dem  Thema  von  der  künstlerischen 
Bildung  zurück. 


67 


DER  STÄDTEBAU 


KLEINE  MITTEILUNGEN. 


In  WIESBADEN  hat  sich  vom  November  v.  Js.  bis  Ende  Februar  d.  Js., 
um  den  auf  Tafel  67  des  I.  Jahrgangs  mitgeteilten  Bebauungsplan  für 
das  Bahnhofs gelände,  (gebäude  hatte  daraus  der  Druckfehlerteufel 
gemacht),  ein  Kampf  abgespielt,  dessen  Ergebnis  davor  warnt,  immer 
nur  den  Verfasser  des  Bebauungsplanes  für  die  Langeweile  in  gleicher 
Breite  gerade  durchgeführter  Straßenzüge  verantwortlich  machen  zu 
wollen. 

Wieder  einmal  hat  der  Verkehr  als  tönendes  Schlagwort  das  Feld- 
geschrei abgeben  müssen,  unter  dem  zunächst  der  Verein  „Süd- 
Wiesbaden",  dann  weitere  Bezirksveriine,  endlich  die  Stadtverordneten 
fast  das  ganze  Bürgertum  zum  Kampfe  gegen  den  Magistrat  aufgeboten 
haben. 

Zugegeben,  man  könne  über  manche  Einzelheit  des  Planes  ver- 
schiedener Meinung  sein,  zugegeben  ferner,  dieser  oder  jener  Einspruch 
der  Anlieger  bedürfe  einer  sorgfältigen  Prüfung  und  das  in  seiner  Kritik 
bekundete  Interesse  der  Bevölkerung  verdiene  dankbare  Anerkennung,  so 
ist  doch  der  Bebauungsplan  nicht  in  dem  Sinne  ein  öffentliches  Gut,  daß 
nun  nach  Belieben  hier  ein  Fetzen  herausgerissen  und  dort  ein  Flicken 
hineingesetzt  werden  könnte !  Als  ob  nicht  auch  ein  solcher  Plan  wie 
aus-einem  Gusse  sein  müßte!  Leider  wird  dies  oft  verkannt  vor  einer 
geschlossenen  Leistung,  vor  der  sachverständigen  Persönlichkeit  sollte 
man  aber  eine  gewisse  Zurückhaltung  beobachten.  Änderungen  ergebsn 
sich  ohnehin  im  Laufe  der  Zeit  oder  während  der  Ausführung  meist  von 
selbst,  schaden  dann  jedoch  auch  nichts,  wenn  der  Organismus  des  Ge- 
samtplanes gewahrt  bleibt. 

Der  Wiesbadener  Magistrat  hat  sich  tapfer  gewehrt,  schließlich  aber 
wenigstens  in  einem  Punkte,  der  eben  zu  dieser  Warnung  Anlaß  gibt, 
nachgeben  müssen,  weil  ihm  die  Gemeinde  nach  den  ,, Wiesbadener 
Nachrichten"  auch  in  einer  anderen,  wichtigeren  Sache  aufsässig  zu 
werden  drohte.  Aufrecht  gestanden  hat  bis  zuletzt  namentlich  der  Stadt- 
baurat, unter  dessen  Leitung,  wie  hier  ergänzend  nachgetragen  sein  möge, 
der  oben  erwähnte  Bebauungsplan  vom  städtischen  Oberlandmesser  Born- 
hofen  ausgearbeitet  worden  ist,  und  zwar  in  Bezug  auf  den  Vorplatz  des 
neuen  Bahnhofes  als  eine  wesentliche  Verbesserung  gegenüber  der  s.  Zt. 
von  der  kgl.  Eisenbahn -Direktion  aufgestellten  Planskizze,  die  von  einer 
geometrischen  Sternform  ausgegangen  war,  obwohl  der  Verlauf  der  Ver- 
kehrslinien keineswegs  zu  einer  symmetrischen  Ausbildung  des  Knoten- 
punktes drängte,  und  die  als  Symmetrieaxe  die  Nikolasstraße  gewählt  hatte, 
obwohl  die  über  Eck  einmündende,  prächtigere  Kaiserstra3e  den  Schwer- 
punkt der  ganzen  Anlage  stark  seitlich  verschiebt.  Deshalb  hat  der 
Magistrats-Entwurf  auch  die  Nikolasstraße  aus  der  Platzmitte  herausgerückt 
und  ihr   im   Gegensatze    zur  50  Meter  breiten   Kaiserstraße   nur    eine  Ein- 


mündungsbreite von  28  Meter  gegeben;  dadurch  erhielt  der  Platz  erst 
eine  geschlossenere  und  den  gegebenen  Verhältnissen  besser  entsprechende 
Form,  zumal  die  Front  des  neuen  Bahnhofsgebäudes  schief  am  Platzrande 
steht  und  die  Schulter  in  der  Richtung  auf  die  Kaiserstraße  hin  als  Straßen- 
abschluß und  Zielpunkt  stark  hervorkehrt. 

Die  Gegnerschaft  hatte  aber  gerade  ihre  Freude  an  der  schönen 
Geometrie  der  Eisenbahnverwaltung  und  lief  Sturm  gegen  die  Magistrats- 
kunst. Der  Bahnhofsplatz  sei  nicht  groß  genug,  nicht  so  groß  wie  in 
Frankfurt  a.  M.,  und  die  Nikolasstraße  sei  nicht  breit  genug,  denn  die 
Kaiserstrasse  in  Frankfurt  genüge  dem  Verkehr  auch  nicht!  Dabei  ist  der 
Bahnhofsplatz  schon  so  ausgedehnt,  daß  gärtnerische  Anlagen  seine  freien 
Flächen  ausfüllen  müssen,  und  da  er.  noch  weiter  verlängert,  erhebliche 
Höhenunterschiede  aufzuweisen  gehabt  haben  würde,  hat  der  Magistrat 
in  diesem  Punkte  Recht  behalten.  Um  so  eigensinniger  wurde  am  zweiten 
Punkte  festgehalten,  nämlich  an  der  geraden  Durchführung  der  weiterhin 
zwischen  den  Baufluchten  einschl.  der  Vorgärten  36  Meter  breiten  Nikolas- 
straße   bis  zum  Platze  —  der  Engpaß    von  28  Meter  Breite   müsse  fallen ! 

In  Wirklichkeit  kann  jedoch  von  einer  Verengung  gar  keine  Rede 
sein,  denn  der  Verkehr  der  Nikolasstraße  spaltet  sich  an  der  schräg  ein- 
fallenden Eitelfritzstraße;  doch  selbst  wenn  man  darauf  kein  allzugroßes 
Gewicht  legt,  bleibt  doch  immer  zu  erwägen,  daß  die  Strecke  bis  zum 
Platze  ohne  Vorgärten  angelegt  werden  sollte,  und  daß  die  Nikolasstraße 
nach  der  anderen  Seite  über  die  Rheinstraße  hinweg  durch  eine  nur 
etwa  17  Meter  breite  Straße  fortgesetzt  wird,  während  die  vorher  schräg 
zur  Stadt  abgehende  Kronprinzenstraße  eine  durchgängige  Beseitigung 
der  Vorgärten  in  der  Nikolasstraße  sicherlich  nicht  erfordert.  Es  bleibt 
also  als  Leitmotiv  nur  die  Vorliebe  für  die  schnurgerade  Straßenflucht, 
die  die  Nachgiebigkeit  des  Magistrats  erzwungen  hat.  Mit  diesem  Opfer 
wurde  zugleich  ein  dritter  Punkt  abgegolten,  der  die  Beseitigung  der  Eitel- 
fritzstraße und  die  Durchführung  der  Joachimstraße  bis  zum  Bahnhofs- 
platze hin  verlangte.  Der  Verlauf  der  ganzen  Angelegenheit  ist  so 
bezeichnend  für  den  Städtebau,  dessen  Schwierigkeiten  der  Städtebauer 
oft  machtlos  gegenübersteht,  daß  wir  geglaubt  haben,  darauf  näher  ein- 
gehen zu  müssen.  Nur  unausgesetzte  Aufklärung  des  Publikums  läßt 
hierin  für  die  Zukunft  eine  Änderung  zum  Besseren  erhoffen. 

I  Aie  Tafeln  39  und  40  geben  das  Straßenbild  des  an  der  NeckarbrUcke 
-L^  beim  Eingange  der  Stadt  HEILBRONN  vortrefflich  aufgestellten 
Bismarckdenkmals  bezw.  der  Turner-Buildings  in  LONDON, 
ein  Gegenstück  zu  den  Ruskin-Buildings  mit  guter  Ecklösung  —  die  Ecke 
ist  nicht  senkrecht  zur  Halbierungslinie  des  spitzen  Winkels,  sondern  recht- 
winklig zur  Flucht  der  wichtigeren  Straße  verbrochen. 


TTBER     DIE    WIEDERBELEBUNG     NIEDERSÄCHSI- 
*^    SCHER    LÄNDLICHER   BAUFORMEN    kam    es  in  der 

Sitzung  des  3.  Niedersachsentages  zu  Hildesheim  zu  einem  bemerkens- 
werten Meinungsaustausche.  Es  sind  vielfach  Zweifel  geäußert  worden, 
ob  es  auf  die  Dauer  möglich  sein  werde,    den    eigenartigen  Stil  der  alten 


niedersächsischen  Bauernhäuser  zu  erhalten.  Eine  Zeitlang  war  man  in 
dem  Bestreben,  ländliche  Bauformen  zu  schaffen,  auf  verkehrte  Bahnen 
geraten,  indem  man  den  Schweizerhausstil  in  die  gar  nicht  zu  ihm  passende 
norddeutsche  Landschaft  zu  übertragen  suchte.  Neuerdings  ist  es  nicht 
ohne  Erfolg  unternommen  worden,  bei  der  Landbevölkerung  das  Verstand- 


68 


DER  STÄDTEBAU 


nis  für  den  Wert  und  die  Schönheit  der  alten  Bauformen  wieder  zu  wecken. 
So  hat  sich  jetzt,  angeregt  durch  die  Erfolge  des  Scheeßeler  Trachtenfestes, 
in  Bremen  ein  Verein  gebildet,  der  sich  das  Ziel  gesteckt  hat,  zunächst 
in  dem  beschränkten  Räume  des  nördlichen  Niedersachsens  für  die  Er- 
haltung und  Ausbreitung  des  niedersächsischen  Bauernhauses  tätig  zu  sein. 
Architekt  \A^agner  (Bremen)  leg^  an  der  Hand  von  praktisch  ausgeführten 
Entwürfen  dar,  in  welcher  Weise  heute  solche  Häuser  anzulegen  und  ein- 
zurichten sind,  um  dabei  einerseits  den  Stil  zu  wahren,  andererseits  aber 
auch  den  veränderten  Ansprüchen  zu  genügen.  Manches  Althergebrachte 
muß  fieilich  geopfert  werden,  so  die  offene  Herdstelle  und  leider  auch  der 
Fachwerkbau,  da  es  an  Bauholz  von  hinreichender  Stärke  gebricht.  Dagegen 
kann  und  muß  das  hohe  Dach  mit  seiner  glatten,  nicht  durch  Giebelausbau 
unterbrochenen  Fläche  beibehalten  werden  und  im  Zusammenhange  damit  die 
möglichst  niedrigen  Seitenwände  des  Hauses.  Architekt  Dr.  Schäfer  (Bremen) 
ergänzt  die  Ausführungen  des  Vorredners  nach  verschiedenen  Richtungen 
hin.  Die  große  Wohndiele  des  Bauernhauses  muß  in  ihrer  zierenden  Wir- 
kung und  ihrer  Behaglichkeit  erhalten  bleiben.  Die  ländlichen  Bauhandwerker 
müssen  femer  darin  beeinflußt  werden,  daß  sie  davon  ablassen,  Baustoffe  zu 
verwenden,  die  in  unseren  Gegenden  nicht  heimisch  sind,  wie  den  Schiefer, 
die  weißen  Kunststeine,  Zementsteine  usw.  Ziegelrohbau  oder  Putzbau  sind 
die  einzig  beizubehaltenden  Bauarten,  Regierungsbaumeister  Niemeyer  (Han- 
nover), der  die  ,, Baustelle"  der  hannoverschen  Landwirtschaftskammer  leitet 
und  die  Aufgabe  hat,  den  Landwirten  beim  Bau  ihrer  Häuser  mit  Rat  und 
Tat  zur  Seite  zu  stehen,  weiß  von  vielen  glücklichen  Erfolgen  zu  berichten. 
Die  Landbevölkerung  komme  seinen  Bestrebungen  sehr  entgegen,  aber  bei 
den  Handwerksmeistern  stoße  er  auf  riesiges  Mißtrauen;  diese  hätten  so- 
gar, wenn  auch  ohne  Erfolg,  an  den  Minister  sich  gewandt,  weil  ihnen  die 
Landwirtschaftskammer  angeblich  Wettbewerb  mache. 

TC^ inem  Vortrage  des  Regierungsbaumeisters  Dr.  Ing.  Blum  entnehmen 
-*—'  wir:  Chicago  mit  seinen  recht  schlechten,  schnurgeraden  Straßen, 
seinen  Himmelskratzern  und  kleinen  Holzhäuschen,  seinem  Gewirr  von 
Eisenbahnen,  seinem  ganzen  einfarbigen  Eindruck  ist  eins  der  besten  Bei- 
spiele des  AMERIKANISCHEN  STÄDTEBILDES.  Die  schach- 
brettartige Straßenanlage  erleichtert  zwar  das  Zurechtfinden,  erschwert  aber 
manche  Verkehrsbeziehungen  und  ist  auch  geeignet,  den  Eindruck  der 
Langeweile  hervorzurufen;  vielfach  führt  sie  zu  sehr  unzweckmäßigen 
Gesamtanordnungen  und  auch  zu  Unschönheiten,  da  man  bei  der  Durch- 
führung des  Grundsatzes  vollständiger  Regelmäßigkeit  auf  die  natürlichen 
Verhältnisse,  auf  Flüsse,  Häfen  und  Anhöhen  nicht  Rücksicht  genommen  hat. 
Die  nordamerikanischen  Großstädte  gliedern  sich  scharf  in  ein  dicht 
zusammengedrängtes  Geschäftsviertel  mit  Riesenbauten  und  eine  sehr 
weitläufige  Wohnstadt  mit  kleinen,  ein-  und  zweistöckigen  Einfamilien- 
häusern; die  dadurch  entstehende  ungeheure  Ausdehnung  vieler  Städte 
entschuldigt  auch  bis  zu  einem  gewissen  Grade  den  sehr  schlechten  Zu- 
stand der  Straßen.  Beherrscht  wird  das  Städtebild  von  den  Himmels- 
kratzern, den  Riesen-Geschäftsgebäuden  bis  zu  30  Stockwerken,  die  aber 
durchaus  nicht  immer  unschön  wirken,  da  es  den  Architekten  jetzt  gelungen 
ist,  den  spröden  Stoff  zu  meistern  und  leidlich  befriedigende  Fassaden  zu 
schaffen.  Wenn  man  mit  manchem  nicht  zufrieden  sein  mag,  was  das  Städte- 
bild Nordamerikas  bietet,  so  kann  man  den  Parkanlagen  und  besonders 
den  Friedhöfen  das  Lob  nicht  vorenthalten,  die  in  ihrer  Gesamtanlage  und 
den  ruhigen,  einfachen  vornehmen  Grabmälern  unsere  europäischen  Kirch- 
höfe oft  weit  übertreffen. 

"pvAS      ARBEITERWOHNHAUS       IM      STÄDTISCHEN 

•'"^  STRASSENBILDE.  Unverkennbar  hat  sich  in  der  Erscheinung 
der  Arbeiterwohnviertel  unserer  Industriestädte  in  den  letzten  30  Jahren 
ein  Wandel  zum  Bessern  vollzogen.  Die  allgemeine  Zunahme  des  Volks- 
wohlstandes ist  auch  an  ihnen  nicht  spurlos  vorübergegangen.  Der  Fall, 
daß  das  Arbeiterwohnhaus  nur  die  kümmerlichste,  notdürftigste  äußere 
Form  erhält,  gehört  seit  längerer  Zeit  schon  zu  den  Ausnahmen.  In  erster 
Linie  ist  es  unsere  Industrie,  die  große  Mittel  aufwendet,  um  ihren  Arbeiter- 
kolonien ein  freundliches  und  wohnliches  Aussehen  zu  geben.  Darin  zeigt 
sich  der  allgemeine  Fortschritt  in  unsern  gewerblichen  Verhältnissen,  daß 
es  jetzt  möglich  ist,  über  das  Notwendigste  sich  zu  erheben.  Dem  allge- 
meinen Zuge  nach  Verschönerung  der  Arbeiterwohnhäuser  sind  auch  die 
gemeinnützigen  Baugesellschafien  gefolgt,   ferner  die  Baugenossenschaften      | 


der  Arbeiter  und  schließlich  auch  der  einzelne  Arbeiter,  der  sich  selbst  ein 
Häuschen  bauen  oder  erwerben  will.  Und  dennoch  bieten  trotz  dieser 
erfreulichen  Gesamtentwicklung  die  Arbeiterwohnviertel  unserer  Industrie- 
städte einen  außerordentlich  unerquicklichen  und  unbefriedigenden  Anblick 
dar.  Die  Gründe  dafür  liegen  in  der  Geschmacksrichtung,  die  unsere  äußern 
Bauformen  in  den  letzten  30  Jahren  genommen  haben.  Sie  tritt  uns  im 
Gesamtbilde  unserer  Städte  überhaupt  auf  Schritt  und  Tritt  in  unschöner 
Weise  entgegen,  und  sie  macht  sich  noch  störender  bemerkbar  in  den 
Straßen  der  Arbeiterwohnviertel,  wo  die  geringern  Baustoffe  die  Gegensätze 
zwischen  Schein  und  Sein  um  so  stärker  zum  Ausdruck  kommen  lassen 
und  in  denen  außerdem  die  weniger  künstlerisch  geschulte  Hand  sich  be- 
tätigt. Der  Fehler  liegt  in  der  Übernahme  von  Baumotiven,  die  aus  andern 
Bedürfnissen  hervorgegangen  und  andern  Verhältnissen  angepaßt  gewesen 
sind.  Die  Pracht  alter  Paläste  und  Schlösser  ist  auf  das  bürgerliche  Wohn- 
haus übertragen  worden;  jedes  städtische  Wohnhaus  soll  ein  herrschaft- 
liches Gebäude,  ein  Prachtbau  sein.  Fehlt  es  an  den  Geldmitteln,  um  die 
Prunkformen  aus  echtem  Material  herzustellen,  so  nimmt  man  einfach 
seine  Zuflucht  zu  unechten  Baustoffen.  Die  kleinen  Landstädte  übernehmen 
Stil  und  Bauweise  der  Großstädte,  natürlich  gewöhnlich  in  unechten  Bau- 
stoffen, und  bringen  einen  ganz  verkehrten  Ausdruck  in  das  kleinstädtische 
Straßenbild.  Erst  recht  ist  dieses  in  den  Arbeiterwohnvierteln  der  Industrie- 
städte der  Fall.  Es  ließen  sich  zahlreiche  Beispiele  anführen  von  Arbeiter- 
wohnhäusern mit  kanellierten  Pfeilern  und  Häusern,  korinthischen  Kapitalen, 
gotischen  Spitzbogen  usw.  Daneben  finden  sich  die  nüchternsten  Bauformen 
der  Verblendsteinarchitektur,  die,  weil  sie  nicht  aus  sich  selbst  heraus 
entwickelt  ist,  zu  zahlreichen  Geschmacklosigkeiten  verleitet.  Der  Wille 
ist  unstreitig  gut,  aber  bedauerlich  ist  die  Verkehrtheit  solcher  Bauweisen 
und  das  schlimmste  ist,  daß  auf  Kosten  jener  sogenannten  ,, reichen" 
Fassaden  die  innere  Einrichtung  notleidet.  Denn  die  Miete  läßt  es  nicht 
zu,  daß  auch  das  Innere  mit  gleichen  Kosten  ausgestattet   wird. 

Dem  Übelstande  kann  nur  dadurch  Abhülfe  verschafft  werden,  daß 
sich  die  Erkenntnis  Bahn  bricht,  dem  Äußern  des  Arbeiterwohnhauses  den 
Charakter  des  kleinbürgerlichen  Wohnhauses  mit  gemütlichem,  wohnlichem 
Ausdruck  verschaffen  zu  müssen.  Das  Äußere  soll  dazu  führen,  das  Innere 
behaglich  zu  empfinden  und  auszugestalten.  Ein  Hauptgebot  muß  die 
sinngemäße  Anwendung  des  Materials  sein.  Die  Fassade  soll  auch 
provinzielle  oder  landschaftliche  Überlieferungen  der  Bauweise  berück- 
sichtigen, z.  B.  in  ländlichen  Bezirken  Westfalens  das  westfälische  Haus 
usw.  und,  wo  solche  nicht  vorhanden  sind,  dem  Charakter  der  Stadt, 
der  Landschaft  oder  der  Umgebung,  Rechnung  tragen.  Andererseits  muß 
auf  hohe  Stockwerke  gehalten  werden,  die  Licht  und  Luft  in  die  Wohnungen 
bringen.  Weder  um  der  Fassade  noch  um  einer  traulichen  Stube  willen, 
die  in  niedrigen  Abmessungen  von  der  heutigen  Architektur  leider  nur  zu 
oft  angestrebt  wird,  darf  dem  Hause  Licht  und  Luft  genommen  werden. 
Die  Errungenschaften  jahrhundertelanger  Arbeit,  hohe  und  luftige  Zimmer 
als  allgemeinen  Grundsatz  des  Wohnhausbaues  durchzusetzen,  dürfen  keiner 
äußerlichen  Rücksicht  zum  Opfer  fallen.  Die  heute  so  vielfach  wieder  in 
Aufnahme  kommenden  niedrigen  Fenster  sind  von  diesem  berechtigten 
Gesichtspunkte  aus  ein  Fehler,  an  dem  auch  nicht  viel  durch  ihre  zahlreiche 
Nebeneinanderreihung  verbessert  wird.  Besonderes  Gewicht  ist  auf  die 
Verbesserung  des  gesamten  Straßenbildes  zu  legen.  Es  nützt  nicht  viel, 
wenn  nur  vereir  zelte  Häuser  eine  schöne  zweckentsprechende  Fassade  be- 
sitzen, sondern  es  ist  ein  gleichmäßig  schön  ausgebildetes  Straßenbild 
zu  erstreben.  Allein  dadurch  wird  das  Gesamtbild  der  Städte  ein  freund- 
licheres Aussehen  gewinnen.  Unsere  Industriestädte  haben  allen  Anlaß,  auf 
ein  solches  Ziel  ihren  Blick  zu  richten,  damit  sich  die  Annehmlichkeit  und 
Behaglichkeit  des  Aufenthalts  in  ihren  Mauern  erhöhe. 

Diesen  Forderungen  gegenüber  erscheint  es  besonders  zeitgemäß,  daß 
die  Zentralstelle  für  Arbeiter- Wohlfahrtseinrichtungen  in  Berlin  beschlossen 
hat,  auf  ihrer  nächsten  Konferenz  die  Wohnungsfrage  unter  den  oben  an- 
gegebenen Gesichtspunkten  zu  behandeln.  Sie  hat  ,,die  Gestaltung  des 
Arbeiterwohnhauses"  auf  die  Tagesordnung  gesetzt  und  bereits  eine  Reihe 
der  in  der  Bewegung  führenden  Männer  als  Berichterstatter  gewonnen. 
Die  Konferenz  wird  in  den  ersten  Tagen  des  Juni  in  Hagen  i.  W.  statt- 
finden und  mit  einer  Ausstellung  im  Folkwang-Museum  des  Herrn  Car 
Ernst  Osthrus  verbunden  sein.  In  der  Ausstellung  sollen  architektonisch 
mustergültige  Arbeiterwohnhäuser  und  Beispiele  einfacher  guter  Häuser 
aus   allen  Teilen  Deutschlands   in  Photographien  und  Zeichnungen   darge- 


69 


DER  STÄDTEBAU 


stellt  werden.  Durch  das  Wohlwollen  eines  Hagener  Fabrikanten  wird  es 
auch  möglich  sein,  in  Hagen  selbst  für  die  Konferenz  ein  Arbeiterwohnhaus 
durch  einen  Künstler  erbauen  zu  lassen,  wodurch  die  Durchführbarkeit 
der  auf  der  Konferenz  zu  erörternden  Forderungen  praktisch  dargetan 
werden  soll. 

'7^'''^"BS"'"^linchten  zufolge  hat  die  Berliner  Parkdeputation  be- 
^"^  schlössen,  von  der  Suche  nach  einem  Platze  für  das  neu  zu  errich- 
tende HARDENBERG-DENKMAL  abzusehen,  bis  ihr  der  Entwurf 
des  Denkmals  bekannt  geworden  sei.  Wie  man  reden  hört,  hatten  näm- 
lich vorher  schon  Verhandlungen  über  den  Aufstellungsort  stattgefunden, 
die  sich  auf  den  Dönhoffplatz  erstreckten,  vielleicht  wegen  der  Beziehungen 
des  weiland  Staatskanzlers  zum  abgebrochenen  Abgeordnetenhause  und 
zum  Steindenkmal,  das  man  in  seiner  gegenwärtigen  Stellung  so  schön 
vom  Straßenbahnwagen  aus  betrachten  kann.  Wenn  irgendwann,  so  wäre, 
falls  dieser  Platz  in  der  Tat  in  Frage  kommen  sollte,  jetzt  die  günstige 
Gelegenheit  zur  Versetzung  des  Steindenkmals  gegeben.  Dieserhalb  wird 
auf  den  Beitrag  „Berliner  Prachtstraßen  und  Plätze",  Seite  151  und  Tafel  80 
des  I.  Jahrgangs  unserer  Zeitschrift,  verwiesen.  Dann  könnte  wol  auch 
ein  Ort  für  ein  zweites  Denkmal  auf  demselben  Platze  gefunden  werden. 
Wo  sollte  dieses  aber  unter  den  bestehenden  Verhältnissen  hin?  Auch 
an  eine  Randstraße  des  Platzes  oder  gar  in  den  Zwickel,  der  auf  die 
Kommandantenstraße  weist.  Dann  bekäme  man  entweder  in  dieser 
belebten  Verkehrstraße  immer  nur  die  Rückseite  des  Denkmals  zu  sehen 
oder  man  müsste  bei  umgekehrter  Aufstellung  jede  Beziehung  zur  Platz- 
anlage vermissen!  Der  Fragen  und  Zweifel  ließen  sich  noch  mehr 
erheben.  Hoffentlich  findet  der  mit  ihrer  Lösung  beauftragte  Unteraus- 
schuß für  Platzanlagen,  dem  hervorragende  Künstler  angehören,  den 
richtigen  Ausweg! 

I  "\ie  Anlage  von  sogenannten  „INNENSQUARES"  für  städtische 
■*--'  Wohnhäuser,  die  ja  vor  den  üblichen  offenen,  dem  Wind  und  Straßen- 
staub ausgesetzten,  gärtnerischen  Anlagen  manchen  Vorteil  bieten,  gewinnt 
immer  weitere  Verbreitung.  So  wird  neuerdings  derartige  Gärten  auch  der 
, .Bauverein  zur  Beschaffung  preiswerter  Wohnungen  in  Leipzig"  anlegen 
bei  der  Bebauung  seines  großen,  auf  der  Schönefelder  Flur  bei  Leipzig 
gelegenen  Geländes.  Die  Anlage  selbst,  deren  Durchführung  der  Unter- 
stützung des  Reiches  zu  danken  ist,  wird  nach  Fertigstellung  gleichsam 
einen  Stadtteil  für  sich  bilden,  der  sich  in  14  einzelne  Häuserblocks  teilt. 
Alle  diese  Blocks  werden  ausnahmslos  von  Vorgärten  von  5"/i  m  Tiefe 
eingefaßt  und  im  Innern  mit  Gartenanlagen  ausgestattet.  Jeder  Mieter 
kann  auf  Wunsch  seinen  eigenen  Garten  beim  Hause  erhalten;  außerdem 
ist  aber  noch  eine  parkartige  Gartenanlage  zur  allgemeinen  Benutzung  vor- 
gesehen. Einzelne  der  20  m  breiten  Hauptstraßen  erhalten  überdies  Baum- 
reihen. Der  ganze  Plan  gründet  sich  im  Übrigen  auf  den  Gedanken  der 
Bodenreform.  Die  zu  schaffenden  W^ohnungen  sollen  zum  Selbstkostenpreis 
abgegeben  werden,  was  wiederum  nur  möglich  und  durchführbar  ist,  wenn 
ein  Weiterverkauf  der  Grundstücke  nach  den  Satzungen  des  Vereins  aus- 
geschlossen ist.  Aus  demselben  Grunde  kann  auch  im  Laufe  der  Zeit  eine 
Mietzinssteigerung  einzelner  Wohnungen  nicht  stattfinden. 

Tm  AuiFtrage  des  Senates  von  Lübeck  hat  Obarbaudirektor  Rehder  einen 
•*■  Plan  ausgearbeitet,  dessen  Durchführung  in  den  weitesten  Kreisen  der 
Lübecker  Bevölkerung  schon  seit  einer  Reihe  von  Jahren  gewünscht  wird. 

Es  handelt  sich  um  die  SCHAFFUNG  EINES  INDUSTRIE- 
VIERTELS. Die  Kosten  werden  von  dem  Oberbaudirektor  auf  rund 
4'/i  Millionen  Mark  veranschlagt.  Trotz  dieser  hohen  Summe,  die  bei 
der  gegenwärtigen  schlechten  finanziellen  Lage  Lübecks  doppelt  schwer 
ins  Gewicht  fällt,  dürfte  die  Vorlage  weder  im  Senat  noch  in  der  Bürger- 
schaft auf  Widerstand  stoßen.  Es  zeigt  sich  eben  auch  hier,  daß  der- 
jenige, der  A  gesagt  hat,  auch  B  sagen  muß.  Ohne  ein  Industrieviertel 
ist  nicht  daran  zu  denken,  hier  Großindustrielle  zur  Ansiedelung  zu  ver- 
anlassen, und  ohne  große  Fabrikanlagen  am  Orte  wird  sich  der  Elbe- 
Travekanal  nur  schwer  verzinsen,  zum  mindesten  schlechter  verzinsen,  als 
sonst.  Der  Kanal,  der  im  Interesse  von  Handel  und  Schiffahrt  gebaut 
wurde,  kostet  zusammen  mit  der  Hafenvertiefung  unserer  Stadt  rund 
30  Millionen.     Lübeck  brachte  dies  Opfer  gern,  weil  es  erkannt  hatte,  daß 


nur  der  Kanal  Lübecks  Handel  emporbringen  konnte.  Ebenso  bereitwillig 
werden  auch  jetzt  die  4'/2  Millionen  hergegeben  werden.  Gerade  in  Lübeck 
liegen  die  Verhältnisse  für  eine  Großindustrie  sehr  günstig.  Die  Arbeits- 
löhne sind  nicht  allzu  hoch,  während  andererseits  durch  den  Kanal  ein 
gewaltiges  Hinterland  erschlossen  worden  ist.  Wenn  trotzdem  in  den 
letzten  Jahren  nur  wenige  industrielle  Großbetriebe  auf  Lübecker  Gebiet 
sich  angesiedelt  haben,  so  ist  das  allein  auf  den  Mangel  von  geeignetem 
Gelände  zurückzuführen.  Die  Verzögerung  des  Industrieviertelplans  ist 
allerdings  nicht  Schuld  der  Behörden.  So  lange  nicht  die  genauen  Pläne 
des  Bahnhofsumbaues  vorlagen,  konnte  auch  nicht  an  die  Ausarbeitung 
der  Pläne  für  das  Industrieviertel  geschritten  werden.  Das  neue  Fabrik- 
gelände soll  sowohl  Wasser-  als  auch  Bahnverbindung  haben.  Es  wird 
sich  unmittelbar  an  der  Trave  hinziehen,  sodaß  die  Versendung  der  fertigen 
Erzeugnisse  und  der  Bezug  der  Rohstoffe  auf  dem  Wasserwege  möglich 
ist.  Die  hohen  Kosten  des  Fabrikviertels  erklären  sich  durch  die  not- 
wendigen langen  Kaistrecken,  die  verschiedenen  langen  Bahnstrecken,  die 
Entwässerungsanlagen  usw. 

t'tBER  die  HYGIENE  DER  STRASSEN  hielt  im  Verein 
^^  für  Volkshygiene  im  Bürgersaal  des  Rathauses  Herr  Geh.  Rat 
Prof.  Waldeyer  einen  bemerkenswerten  Vortrag,  in  dem  er  auf  eine 
ganze  Reihe  von  notwendigen  Forderungen,  denen  die  Verwaltungen 
größerer  Städte  im  Interesse  des  Allgemeinwohles  zu  entsprechen  hättsn, 
aufmerksam  machte.  Nach  einer  geschichtlichen  Einleitung  über  das  alte 
Rom  im  Vergleich  zu  Berlin,  London,  Newyork  und  Peking  in  ihren 
räumlichen  Ausdehnungen,  der  Anhäufung  ihrer  Bevölkerung  und  ihrem 
Verkehre,  verglich  Redner  die  moderne  Stadt  mit  einem  großen  Organismus, 
mit  seinen  Nerven-  und  Blutgefäßleitungen.  Wie  dessen  Leben  bei  Unter- 
brechung dieser  Leitungen  nicht  bestehen  kann,  so  ist  auch  eine  Stadt 
mit  dem  ganzen  vollen  Leben  der  Neuzeit  undenkbar,  ohne  das  Bestehen 
der  vielen  Draht-  und  Röhrenleitungen  über,  auf  und  unter  der  Erde. 
Durch  alles  dies  ist  aus  der  alten  Stadt  mit  ihrem  einfachen,  fast  geräusch- 
losen und  langsamen  Verkehre  die  neue  Stadt  geworden,  mit  ihrem  Hasten 
und  Jagen,  wo  niemand  mehr  Zeit  hat.  Die  verkehrsreichen  Straßen  der 
Großstadt  sind  auf  dem  besten  Wege,  sich  zu  einer  Qual  für  die  Anwohner, 
wie  für  die  Straßengänger  selbst  zu  gestalten.  Wenngleich  die  Neuzeit 
vieles  verbessert  hat,  so  könnte  doch  noch  vieles  besser  sein.  Die  Gefahren, 
die  der  so  aussergewöhnliche  Straßenverkehr  mit  sich  bringt,  bedrohen 
in  erster  Linie  unsere  Atmungsorgane,  und  zwar  durch  den  aufgewirbelten 
Staub  und  den  von  den  zahllosen  rauchentwickelnden  Fahrzeugen  und 
Schornsteinen  erzeugten  Ruß.  Die  von  dieser  Seite  drohenden  Gefahren 
können  möglichst  vermieden  werden  durch  sorgfältige  Reinigung  der 
Straßen,  durch  schnelle  Wegschaffung  der  Abfälle  und  auch  des  Schnees 
—  liegen  gebliebene  Schneehaufen  werden  leicht  zu  Kehrichthaufen ! 
Ferner  kann  eine  sorgfältig  geregelte  (nicht  nach  Kalendermonaten)  und 
reichliche  Sprengung,  gute  Müllabfuhr,  gutes  Pflaster  und  eine  rauch- 
verzehrende Feuerung  manchen  Schutz  schaffen.  Ob  all  diesen  Forde- 
rungen in  Berlin,  das  sich  gern  die  sauberste  Großstadt  nennen  hört, 
vollauf  entsprochen  worden  ist,  ließ  der  Vortragende  unerörtert.  So  be- 
zweifelte er,  daß  in  allen  großen  Städten  die  Schnee-Kehrichthaufen  in  den 
stilleren  Straßen,  wo  die  ärmere  Bevölkerung  wohnt,  und  in  denen  sich 
zuerst  die  seuchenartigen  Krankheiten  entwickeln,  so  schnell  weggeschafft 
worden,  wie  in  den  besseren,  breiteren  gut  gelüfteten  Straßen.  Und  doch 
sollte  man  jene  Straßen  als  die  natürlichen  Herde  der  Volkskrankheiten 
zuerst  bedenken.  Ferner  droht  durch  die  allzu  grelle  Beleuchtung  mit  künst- 
lichem Licht  unseren  Augen  Gefahr  und  es  frag^  sich,  ob  unsere 
Geschäftsläden  in  gegenseitiger  Übertreibung  nicht  schon  des  Guten  zu 
viel  tun. 


E" 

zu  Be 

A" 


kommunale  Baubeamte   hat  wieder   an    der  Technischen  Hochschule 
zu  Berlin  vom  27.  März  bis  zum  8.  April  d.  J.  stattgefunden. 


m  17.  d.  M.  fand  die  feierliche  Enthüllung  des  Denkmals  statt, 
das  dem  unvergeßlichen  Mitbegründer  unserer  Zeitschrift  CAMILLO 
SITTE  auf  dem  von  der  Stadt  Wien  gestifteten  Ehrengrabe  gesetzt 
worden  ist. 


Verantworüich  für  die  SchrifUeitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Beriin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behüng,  BerünW.66.  —  Gedruckt  bei  JuUus  Sittenfeld,  BerUn  W.  —  Klischees  von  Cari  Schütte,  Berlin  W. 


1" 


DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH  A.-G,  BERLIN  W.8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


II.  JAHRGANG 


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1.  JUNI  1905. 


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Erscheint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direkter  postfreier 
Zusendung  für  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  Mk.  20, — , 
für  alle  übrigen  Länder  Mk.  24, —  pro  Jahrgang. 


Alleinige   Anzeigenannahme    bei    C.   Behling,    Institut    für 
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Häuser  und  Barackenbau. 

Deutsche  Glasmosaik -Gesellschaft  Puhl   &  Wagner,   Hof  lief.,   Rixdorf- Berlin. 

Deutsch -Österreichische  Mannesmann -Röhren -Werke,  Düsseldorf.  Strom- 
zuführungs-  und  Beleuchtungsmaste. 

W.  Fitzner,  Blechschweisserei,  Kesselschmiede,  mechanische  Werkstätten, 
Laurahütte  O.-S.     Dückerleitungen,  Rohrleitungen,  Rohrmasten. 

Herrmann  Fritzsche,  Leipzig.     Kunstschmiedewerk. 

Göhmann  &  Einhorn  G.  m.  b.  H.,  Dresden,  Gesundheitstechnische  Anlagen  und 
Apparate. 

J.  Haack  Nachf.  R.  Köhler,  Steglitz.     Gartenarchitekt.     Baumschulen. 


J.  Hegmanns,  Köln  a.  Rh.     Schieferplatten. 

Louis  Herrmann,  Kgl.  Hofl.,  Dresden,  Papierkörbe  für  Anlagen,  Promenaden- 
bänke, Baumschützer. 

Hildesheimer  Sparherdfabrik  A.  Senking,  Hildesheim. 

Heinrich  Knab,  Steinfels  (Post  Parksteinhütten,  Bayern),  Kunststeinwerk  und 
baukeramische  Fabrik. 

Peter  Lambert,  Hoflieferant,  Trier.     Rosenschulen,  Garten-  und  Parkanlagen. 

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Josef  Scherer,  Berlin  W.  15.     Kirchliche  und  profane  Glasmalerei. 

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A.  Stiefelhagen,  Ingenieur  und  vereid.  Geometer,  Gera  (R.).  Vermessungen 
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Heinrich  Timm,  Berlin  N.     Dampfwaschmaschinen. 

Günther  Wagner,  Hannover  u.  Wien,  Flüssige  Tuschen. 


2.  Jahrgang 


1905 


6.  Heft 


^itOSB^S^ 


■<ias^--^=£^fi\grzuytv/rgVyTft-J^^^  iPTPn^jg^^uauafiaUQa 


DER STÄDTEBAU 


M°nAT^5CnRIF' 


FÜR-  DiE-  KÜNSTLERlSaiEAU^-QESTAl: 
TUNQDEül-STODTEnAQI-  iHRENWiRT 
SmAFTÜCMEN-  QESUNDMQTÜQIEN-  UND 
SoZlALENQRUNDV^kTZENiQEQRÜNDETVON 

.THEODOR  nnrcKF-c^MiLiq^^m 


INHALTSVERZEICHNIS:  Stadt-  und  Hausgartenkunst.  Von  G.  Ebe,  Berlin.  —  Berge  und  Wasserläufe  im  Bebauungsgebiete 
der  Städte.  Von  H.  Chr.  Nußbaum,  Hannover  (Schluß).  —  Wiederaufbau  der  Schafgasse  zu  Herborn.  Von  Ludwig  Hofmann,  Herbom.  —  Zur  Ab- 
wehr! —  Neue  Bücher.     Besprochen  von  Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Chronik. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


STADT-  UND    HAUS -GARTEN KUNST. 

Von  G.  EBE,  Berlin. 


Gegen  das  Empfinden,  das  uns  unsere  Städte,  diese 
künstlichen  und  nach  Möglichkeit  auch  kunstvollen  Ge- 
bilde aus  Stein  und  Mörtel  tot  und  kalt  erscheinen  und 
der  lebensvollen  Zutat  des  Pflanzenwuchses  sowie  des  be- 
wegten Wassers  bedürftig  erscheinen  läßt,  wird  sich  niemand 
verschließen  wollen.  Die  Städte  des  Altertums  umschlossen 
prachtvolle  Palast-  und  Tempelgärten,  die  wir  zwar  nicht 
mehr  in  Wirklichkeit  schauen  können,  deren  Reize  wir 
jedoch  aus  den  Berichten  der  Schriftsteller  und  erhaltenen 
Abbildungen  ahnen.  Der  Ruf  der  hängenden  Gärten  von 
Babylon  hat  sich  bis  heute  fortgepflanzt;  die  Gärten  der 
Ägypter  sind  aus  den  Wandbildern  wenigstens  einiger- 
maßen bekannt;  die  Gärten  des  Museumviertels  in  Alex- 
andria, die  Tempelhaine  in  Griechenland  und  Kleinasien 
kennen  wir  wieder  nur  aus  den  Schriftstellern.  Die  groß- 
artigen Kaisergärten  Roms  sind  wenigstens  in  den  Haupt- 
zügen in  den  in  Marmor  gegrabenen  Plänen  erhalten. 
Alle  diese  antiken  Gartenanlagen  standen  im  genauen  Zu- 
sammenhange mit  der  umgebenden  Architektur,  und  waren 
im  Anschlüsse  an  diese  im  Stile  der  jedesmaligen  Epoche 
ausgebildet. 

Die  mittelalterlichen  befestigten  Städte  des  Nordens 
besaßen,  wenn  sie  nicht  zufällig  Fürstenschlösser  ein- 
schlössen, nur  die  Hausgärten  und  im  günstigsten  Falle 
einige  von  Bäumen  beschattete  Brunnen  auf  den  öffent- 
lichen   Plätzen;    erst   außerhalb    der  Ringmauern    dehnten 


sich  die  Pflanzungen  aus,  ähnlich  wie  sich  die  Zwinger- 
gärten an  die  innere  Burgmauer  lehnten.  Es  gab  sicher  in 
den  Burggärten  lauschige  Lauben  und  schattige  Bäume; 
auch  an  Beeten  mit  Rosen,  Lilien,  Flieder  und  anderen 
Pflanzen  mit  duftenden  Blüten  dürfte  es  nicht  gefehlt  haben, 
aber  die  Enge  des  Raumes  verbot  hier,  wie  in  den  ähnlich 
behandelten  Hausgärten,  eine  eigentlich  landschaftliche  Ent- 
faltung und  schrieb  eine  an  die  umfassenden  Mauern  und 
Baulichkeiten  gebundene  Einteilung  vor.  Noch  strenger  in 
der  Linienführung  mußten  sich  die  Gärten  in  den  Kreuz- 
gängen der  Klöster  gestalten,  während  umfangreichere  An- 
lagen innerhalb  des  Klosterbereiches  die  Anfänge  zu  den 
botanischen  Gärten  der  Neuzeit  gaben,  indem  in  ihnen 
ausländische  Pflanzenarten  und  vor  allem  Heilkräuter  ge- 
zogen wurden. 

Erst  mit  dem  Einzüge  der  Renaissance  tritt  die  Land- 
schaftsgärtnerei seit  dem  Altertume  von  neuem  wieder  als 
Kunst  ins  Leben.  Es  erweitern  sich  die  Städte,  Licht  und 
Luft  in  breiten  Massen  einlassend;  es  findet  sich  Raum  für 
die  Anlage  öffentlicher  Gärten.  Selbstverständlich  sind  die 
Städte  in  dieser  Periode  mehr  als  früher  bedacht,  sich 
Stücke  der  freien  Natur,  Laubmassen  und  Blumenbeete 
einzuverleiben,  und  diese,  soweit  es  die  örtliche  Lage  zu- 
läßt, möglichst  in  Verbindung  mit  Wasserläufen  und 
Brunnenwerken  zu  setzen.  —  In  den  Prachtgärten  der 
italienischen  Villen    des   i6.  Jahrhunderts    erstand  die  alt- 


71 


DER  STÄDTEBAU 


römische  Gartenkunst  wieder  zu  voller  Blüte.  Zugleich  über- 
boten sich  in  diesen  Anlagen  die  besten  Künstler  der  Zeit  in 
immer  neuen,  phantasievollen  Erfindungen.  Es  waren 
Architekten,  die  den  Spuren  alter  Römerkunst  nachgingen, 
in  der  Vorliebe  für  breite,  schattige,  mit  Statuen  besetzte 
Baumalleen,  für  weite,  sich  in  deren  Perspektive  öffnende 
Fernsichten,  daneben  für  wohlgepflegte  Rasenflächen,  ein- 
gekränzt von  hohen  Zypressen.  Aber  diese  Künstler  taten 
noch  von  dem  Ihrigen  hinzu,  in  der  Anlage  von  Terrassen 
und  Grotten,  von  tief  versteckten,  durch  Treppen  zugäng- 
lichen Wasserbecken,  von  Wasserstürzen,  sprudelnden 
Quellen  und  Fontänen. 

Die  Länder  diesseits  der  Alpen,  England,  Frankreich, 
die  Niederlande  und  Deutschland,  machten  sich  die  neue 
italienisch-klassische  Gartenkunst  erst  im  weiteren  Ver- 
laufe der  Renaissance  und  der  darauf  folgenden  Barock- 
periode zu  nutze,  nicht  ohne  ihr  einige  der  jedesmaligen 
Landesart  entsprechende  Schattierungen  hinzuzufügen.  Der 
flandrische,  in  der  Ebene  sich  ausbreitende  Garten  be- 
wahrt noch  etwas  von  der  mittelalterlichen  Vorliebe  für 
Blumen,  die  uns  aus  den  Miniaturen  der  niederländischen 
Buchmaler  so  entzückend  entgegenleuchten.  Die  Taxus- 
hecken vertreten  die  architektonische  Regelmäßigkeit.  Die 
französische  Gartenkunst  gewann  erst  unter  Ludwig  XIV. 
durch  das  Wirken  Lenotres  ihre  eigene,  zwar  von  der 
italienischen  abgeleitete,  aber  doch  eigenartige  Ausprägung; 
sie  verbreitete  sich  in  der  Folge  über  ganz  Europa.  Hatte 
der  ältere  französische  Gartenstil  sich  mit  dem  Gegensatze 
weiter  offener  Flächen  zu  kleinen  grünen  Kabinetten, 
Laubengängen  und  Wasserkünsten  begnügt,  und  sich  bis 
zu  spielerischer  Kleinheit  verloren,  so  vollzog  sich  seit 
Lenotre  die  Umwandlung  ins  Große  mit  weiten  Durchsichten, 
mächtigen  Terrassen,  großartigen,  durch  Bildwerke  ge- 
schmückten Teichen,  Kaskaden  und  Springbrunnen  in 
Verbindung  mit  langen,  geradlinigen  Baumalleen  und 
Heckenwegen.  Die  gesamten  Anlagen  hielten  sich  jedoch 
im  engsten  Bezüge  zu  ihrem  baulichen  Mittelpunkte:  die 
Gärten  des  Schlosses  von  Versailles  geben  für  diesen  Stil 
das  typische  Bild.  Die  deutschen  Gärten  der  Barockzeit 
folgten  ganz  dem  französischen  Muster,  erheben  sich  indes 
in  einzelnen  Fällen  über  das  Maß  von  Versailles,  wie  bei- 
spielsweise in  den  von  der  Bodenbildung  begünstigten  groß- 
artigen Terrassen-  und  Kaskadenanlagen  von  Wilhelms- 
höhe bei  Kassel.  —  Die  Ausbildung  des  freilandschaft- 
lichen englischen  Parkstils,  auf  die  weiter  unten  zurück- 
zukommen ist,  gehört  einer  späteren  Zeit  an.  Noch  in  der 
Barockperiode  ahmten  die  Engländer  den  französisch- 
niederländischen Stil  nach. 

Wenn  nachstehend  der  Versuch  gemacht  werden  soll, 
die  zweckmäßige,  den  modernen  Anforderungen  ent- 
sprechende Anlage  städtischer  Gärten  für  öffentliche  und 
private  Zwecke  zu  erörtern,  so  kann  es  sich  nicht  um  die 
weiten,  vor  den  Toren  einiger  Hauptstädte  sich  ausbrei- 
tenden großen  Parks  handeln,  die  sich  aus  gdten  Wald- 
beständen gebildet  haben,  ebensowenig  um  das  Bepflanzen 
der  Straßenzüge  mit  Baumreihen,  sondern  um  die  größeren 
und  kleineren  das  Gewirr  der  Straßen  unterbrechenden 
grünen  Oasen,  die  mit  Bäumen  und  Gesträuchen  bestanden, 
mit  Blumenbeeten,  Brunnen  und  Bildwerken  geschmückt, 
oft  mit  Recht  als  die  Lungen  der  Stadt  bezeichnet  worden 
sind.  Sie  gleichen  durch  ihre  ruhige  Absonderung  gegen 
den  lauten  Verkehr  der  Idylle  inmitten  des  Dramas. 


Das  Renaissancezeitalter,  zu  dessen  glänzenden  Lei- 
stungen wir  noch  einmal  zurückkehren,  wird  durchaus 
von  dem  mächtigen  Drange  nach  plastischer  architekto- 
nischer Gestaltung  beherrscht;  und  diese  geistige  Richtung 
wird  von  den  Dichtern  genährt  und  poetisch  verklärt. 
Schon  Dante  bildet  seine  Hölle  als  einen  ungeheuren 
Trichter,  in  dem  mit  architektonischer  Regelmäßigkeit 
sich  nach  unten  immer  mehr  verengende  Kreise  um  Kreise 
schlingen.  Auch  Tasso  läßt  den  Zaubergarten  der  Armida 
von  einer  kreisrunden  Mauer  eingeschlossen  sein  und 
schildert  ihn  mit  den  bezeichnenden  Worten:  „Es  scheint, 
als  ob  Natur  den  Garten  angelegt,  und  sich  bestrebt,  der 
Kunst  ihn  nachzubilden,  die  immer  sonst  ihr  nachzubilden 
pflegt."  Einen  Nachklang  dieser  Auffassung  des  Zauber- 
gartens bringt  Goethe  in  seinem  Knabenmärchen:  es 
schließen  sich  wieder  Kreise  um  Kreise  und  in  der  Mitte, 
des  Gartens  erhebt  sich,  von  mächtigen  Bäumen  umkränzt, 
der  Zentralbau  des  Sylphidenschlosses. 

Die  Gärten  der  vornehmen  italienischen  Villen  geben 
zwar  kein  unmittelbares  Vorbild  für  die  Anlagen  städti- 
scher Gärten,  aber  man  kann  von  ihnen  lernen,  wie  der 
höchste  landschaftliche  Reiz  sich  ungezwungen  mit  einem 
architektonisch-regelmäßigen  Grundplane  zu  vermählen 
vermag,  besonders  dann,  wenn  die  malerische  Wirkung 
durch  Bodenerhebungen  unterstützt  wird.  Ein  überzeu- 
gendes Beispiel  dieser  Art  bietet  der  Terrassengarten  der 
Villa  d'Este  bei  Tivoli,  welcher  kaum  die  regelmäßig- 
symmetrischen Wiederholungen  in  der  Anlage  der  Wege 
ahnen  läßt.  Die  Aufstiege,  durch  Grotten  und  Becken  mit 
strömendem  Wasser  belebt,  gehen  von  einem  unteren  feier- 
lichen Zypressen-Rondell  aus. 

Paris  umschließt  eine  größere  Anzahl  Stadtgärten,  von 
denen  einige,  ungeachtet  ihrer  architektonischen  Anordnung, 
des  eindringlichen  Stimmungselements  nicht  entbehren. 
Der  alte  Park  Monceaux,  anfangs  königliches  Privateigen- 
tum, später  dem  Publikum  geöffnet,  eine  Schöpfung  des 
Dichters  und  Garten-Architekten  Carmontelle,  verdankt 
seinen  Hauptreiz  der  geschwungenen  korinthischen  Säulen- 
halle, die  den  träumerisch  stillen  Teich  umsäumt,  dann 
der  Brücke,  der  über  künstliche  Felsen  herabstürzenden 
Kaskade,  der  mit  Stalaktiten  ausgekleideten  Grotte,  und 
endlich  dem  Bestände  an  Bäumen  und  Ziersträuchern, 
unter  denen  sich  viele  bemerkenswerte  ausländische  befinden. 
Die  schon  oben  erwähnten  architektonisch-regelmäßigen 
Gärten  von  Versailles  mit  ihrem  Übermaße  beschnittener, 
geradlinig  geführter  Heckenwände  mögen  gegen  die  oben 
erwähnten  poesievollen  Anlagen  im  Lichte  des  leeren, 
langweiligen  Prunks  erscheinen;  aber  ist  es  deshalb  zu- 
treffend, daß  ein  jeder  im  Stile  Lenotres  angelegte  Garten 
unter  allen  Umständen  ebenso  langweilig  sein  muß?  Geg^n 
eine  solche  Annahme  spricht  die  Erfahrung. 

Man  möchte  sogar  andrerseits  behaupten,  daß  gewisse 
tiefgehende  seelische  Regungen  vorzugsweise  durch  regel- 
mäßige Anlagen  ausgelöst  werden.  Der  feierliche  Zauber 
eines  Rondells  von  mächtigen  Linden  oder  Eichen  ist 
kaum  durch  anderes  zu  ersetzen;  eine  Allee  von  unten 
beschnittenen  Buchen,  deren  obere  Zweige  sich  zu  einem 
dichten  Schattendach  zusammenwölben,  auf  deren  mit 
weichem  Sande  beschüttetem  Boden  der  Tritt  des  Wan- 
delnden unhörbar  verhzdlt,  verwirklicht  das,  was  man 
öfters  als  „Poetenweg"  bezeichnet  hat.  Kann  man  einen 
schöneren  Tummelplatz    für    eine  heitere   Gesellschaft  er- 


72 


DER  STÄDTEBAU 


sinnen,  als  eine  sanft  aufsteigende  Rasenfläche,  beiderseits 
von  kulissenartig  angeordneten,  nach  oben  näher  zusammen- 
tretenden Baum-  und  Gebüschgruppen  eingerahmt?  Die 
auf  dem  grünen  Hintergrunde  leicht  vorbeischwebenden, 
bald  sich  verbergenden,  bald  wieder  auftauchenden  Ge- 
stalten erinnern  an  den  Traum  des  Glücks,  an  ein  neu- 
geschenktes Arkadien. 

Die  empfindsame  Zeit  um  die  Wende  des  18.  Jahr- 
hunderts, von  den  Ideen  Jean  Jacques  Rousseaus  für  die 
Rückkehr  der  Menschen  zum  Naturzustande  angekränkelt, 
brachte  ein  neues  Gartenideal  in  Aufnahme:  eine  feine 
Wiese,  ein  echter  Wald,  Wasser,  in  dem  sich  der  blaue 
Himmel  spiegelt,  alles  möglichst  unberührt  von  der  ord- 
nenden Hand  des  Menschen:  mit  einem  Worte,  den  eng- 
lischen Landschaftspark,  belebt  durch  Rudel  friedlich 
äsenden  Hochwilds.  Die  geometrische  Regelmäßigkeit  des 
französischen  Gartens  ist  nun  vollständig  beseitigt,  die 
Wege  sind  in  natürlichen  Windungen  den  Bewegungen 
des  Bodens  angepaßt.  Doch  fehlen  in  nächster  Nähe  der 
Gebäude  selten  die  Übergänge  durch  kunstvoll  geschnittene 
Bäume  und  Hecken,  Blumenbeete,  Statuen  und  Vasen. 
Man  sieht  jedoch  leicht,  daß  der  englische  Parkstil  zu 
seiner  vollen  Entfaltung  große  Flächen  verlangt  und  sich 
engen  städtischen  Verhältnissen  schwer  anpassen  läßt, 
abgesehen  davon,  daß  der  dem  Menschen  unablenkbar 
innewohnende  Kunsttrieb  immer  bestrebt  sein  wird,  die 
Bauwerke  mit  der  umgebenden  Landschaft  mehr  in  Über- 
einstimmung zu  setzen,  als  dies  der  englische  Stil  in  der 
Regel  leistet. 

In  Deutschland  besonders  verstreute  man  in  die  nach- 
geahmte englische  Parkwildnis  häufig  Einsiedeleien  in 
Form  von  Borkenhäuschen  und  Tempelchen,  letztere  oft 
sehr  profanen  —  bisweilen  nicht  ganz  geruchlosen  — 
Zwecken  dienend. 

Die  neuere  deutsche  Landschaftsgärtnerei,  wie  sie  sich 
seit  dem  grundlegenden  genialen  Eingreifen  des  Fürsten 
Hermann  Pückler  entwickelt  hat,  erscheint  befreit  von  den 
Auswüchsen  des  Sentimentalen  im  nachgeahmten  eng- 
lischen Geschmack,  aber  auch  fern  von  der  leeren  franzö- 
sischen Steifheit;  sie  bildet  ein  Kompromiß  zwischen  dem 
italienisch-französischen  und  dem  englischen  Gartenstil; 
sie  will  die  Landschaft  nach  vorschwebenden  künstle- 
rischen Ideen  gestalten  und  legt  Wert  auf  die  perspek- 
tivische Abwechslung  in  den  Bildern,  die  durch  die  in 
Biegungen  geführten  Wege  hervortreten.  Zugleich  soll  die 
Art  der  Bepflanzung  als  wesentliches  Stimmungsmittel 
wirken;  geometrisch  geradlinige  und  symmetrisch  sich 
wiederholende  Partien  sind  keineswegs  ausgeschlossen, 
falls  es  sich  um  den  Anschluß  an  Bauwerke  handelt. 

Indes  mangelte  in  der  Ausführung  nur  allzuhäufig  das 
feinere  Verständnis  für  den  Kern  des  neuen  Stils,  und  die 
schön  geschwungenen  Kurven  der  Wege  arteten  gelegent- 
lich unter  den  Händen  mancher  Garten-Architekten  zu 
Übungen  im  Planzeichnen  aus.  Bei  dem  Durchschreiten 
des  Gartens  kamen  jedoch  die  auf  dem  Papier  bedächtig 
abgezirkelten  Linienzüge  nicht  im  geringsten  zur  land- 
schaftlichen Geltung,  allenfalls  hätten  sie  für  den  Blick 
aus  der  Vogelschau  einigermaßen  von  Bedeutung  sein 
können. 

Die  großartigen  und  lieblichen  Parkschöpfungen  Fürst 
Pücklers  in  Muskau  und  Branitz  geben  noch  immer  Zeugnis 
von  der  alle  Schwierigkeiten  besiegenden  genialen  Schöpfer- 


kraft ihres  Urhebers.  Allerdings  kam  es  dem  Fürsten 
zustatten,  daß  er  auf  seinen  Reisen  die  landschaitlichen 
Schönheiten  einer  halben  Welt  kennen  gelernt  hatte;  aber 
doch  konnte  ihn  nur  der  ihm  innewohnende  Künstlergeist 
befähigen,  nicht  etwa  das  Geschaute  nachzuschaffen,  sondern 
Neues  und  Originelles  unter  teilweise  recht  erschwerenden 
Umständen  ins  Leben  zu  rufen.  Der  Park  von  Branitz, 
seine  letzte  Meisterschöpfung,  aus  einer  Sandwüste  her- 
vorgezaubert, zeigt  die  Verwendung  aller  der  Mittel,  die 
den  neuen  Stil  der  Landschaftsgärtnerei  begründen  halfen. 
Zu  diesen  gehören:  die  geschickte  Benutzung  gegebener 
ferner  Hintergründe  zu  reizvollen  weitreichenden  Aus- 
blicken, die  Aufschüttung  künstlicher  Hügel,  das  Aus- 
graben größerer  und  kleinerer  Teiche,  die  dann  durch  ein 
Flüßchen  verbunden  werden,  die  Biegung  der  Wege,  um 
immer  neue  Aussichten  zu  eröffnen,  die  zweckmäßige  Be- 
pflanzung in  Gruppen,  die  durch  die  Eigenart  ihrer  Fär- 
bung zu  einander  in  Gegensatz  treten,  und  endlich  der 
sinnige  Bezug  sämtlicher  Anlagen  auf  das  Herrenhaus  und 
die  sonstigen  zugehörigen  Baulichkeiten,  die  jedesmal  ihre 
Bestimmung  schon  durch  ihre  äußere  Erscheinung  kennt- 
lich machen.  Angesichts  der  erreichten  Schönheiten  über- 
sieht man  gern  die  barocke  Idee  der  Einführung  von 
pyramidenförmigen  Sandhügeln. 

Die  mehr  oder  minder  zutage  tretende  Beachtung  der 
im  obigen  entwickelten  Leitsätze  für  die  Gestaltung  der 
modernen  städtischen  öffentlichen  und  privaten  Garten- 
anlagen läßt  sich  am  besten  an  vorhandenen  Ausführungen 
oder  deren  Nachbildungen  studieren.  Einiges  sich  hierauf 
beziehende,  vom  Herausgeber  dieser  Zeitschrift  gesammeltes 
Material  von  den  in  letzter  Zeit  veranstalteten  Aus- 
stellungen, der  Gartenbauausstellung  in  Düsseldorf  und 
der  Deutschen  Städteausstellung  in  Dresden,  soll  hier  als 
Unterlage  der  kritischen  Betrachtungen  mitbenutzt  werden. 

Die  schöne  neue  Haardtanlage  zuElberfeld  bildet 
einen  Flachpark  von  beträchtlicher  Ausdehnung  in  durch- 
aus malerischer  Anordnung,  die  einige  Baulichkeiten  in 
sich  einschließt  und  von  anderen  am  Rande  begrenzt  wird 
(Abb.  a  auf  Tafel  41).  Schön  gebogene,  nicht  für  die  Wir- 
kung auf  dem  Papier  berechnete  Wege  durchschneiden 
anmutige,  teils  freie,  teils  mit  Baumgruppen  eingefaßte  und 
besetzte  Rasenflächen.  Zur  Erhöhung  des  romantischen 
Reizes  sind  an  einem  Hauptwege  künstliche  Felsmassen 
aufgetürmt.  Von  den  Gebäuden  im  Park  und  von  denen 
an  seinem  Rande  ergeben  sich  schöne  Ausblicke.  Übrigens 
hat  eine  besondere  Anpassung  des  Parks  an  die  Baulich- 
keiten durch  geometrisch  angeordnete  Übergänge  nicht 
stattgefunden.  —  Bei  dem  Stadtpark  auf  dem  Rotehorn 
zu  Magdeburg  waren  keine  eingeschlossenen  oder  an- 
grenzenden Baulichkeiten  zu  berücksichtigen;  es  ist  eine 
rein  landschaftliche,  von  dem  Wasserlauf  der  Elbe  durch- 
zogene, zwischen  der  Stromelbe  und  der  Alten  Elbe  einge- 
schlossene vollständig  ebene  Anlage  von  gefälliger  Wirkung 
(Abb.  b  bis  e  aufTafel4i).  Der  mittlere  Hauptweg  übersetzt 
den  Wasserlauf  mit  einer  steinernen,  im  flachen  Bogen 
gesprengten  Brücke;  der  Wasserlauf  selbst,  sowie  die  ge- 
bogenen, aber  nicht  verkünstelten  Wege  bieten  schöne 
Ausblicke  über  die  nur  mäßig  bepflanzten  Rasenflächen 
und  in  die  Ferne. 

Die  Verbindung  der  öffentlichen  Stadtgärten  mit  Fest- 
und  Spielplätzen  führt  näher  an  eine  der  vornehmsten  Auf- 
gaben   dieser  Anlagen,    die  Sorge  für  die  Volkswohlfahrt, 


73 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  I. 


C0MCERT3AALBAU 


indem  nicht  nur  die  Gelegenheit  zu  Spaziergängen  ge- 
boten, sondern  auch  für  festliche  Versammlungen  und 
Bewegungsspiele  eine  geeignete  Stätte  in  schöner  land- 
schaftlicher Umgebung  bereitet  werden  soll.  (Tafel  42). 
Der  Küchwaldpark  in  Chemnitz  bietet  in  dieser  Art 
eine  bemerkenswerte  Leistung.  Der  ebene  Boden  des 
Parks  wird  von  sich  kreuzenden,  teils  geraden,  teils  ge- 
bogenen Baumalleen  und  ebenfalls  mäßig  geschlängelten 
Wegen  durchzogen;  die  Bepflanzung  läßt  für  freie  Rasen- 
flächen Raum,  schließt  aber  auch  in  angenehmer  Ab- 
wechslung dicht  bestandene  kleine  Waldpartien  in  sich 
ein.  Ein  großer  von  Baumreihen  umzogener  Festplatz 
öffnet  sich  unmittelbar  an  der  Ringstraße;  für  Tennis- und 
andere  Spiele  sind  kleinere  kreisrunde,  ovale  oder  sonst 
geometrisch  geschnittene  Plätze  ausgespart.  Außerdem 
sind  zwei  Wirtschaften  angelegt,  um  dem  Bedürfnisse  nach 
leiblichen  Erfrischungen  zu  genügen,  die  eine  im  un- 
mittelbaren Anschluß  an  den  Festplatz.  Die  ganze  Anlage, 
in  ihrer  Verbindung  des  frei  Landschaftlichen  mit  den  in 
regelmäßigen  Formen  gehaltenen  Plätzen  gibt  ein  schönes 
Beispiel  des  neueren  deutschen  Gartenstils. 

Ähnlichen  Zwecken  wie  der  vorige  ist  der  vom  Garten- 
architekten M.  Reinhardt  in  Düsseldorf  entworfene  Volks- 
park zu  Altenessen  gewidmet  (Abb.  a  und  b  auf  Tafel  43). 
Den  Schwerpunkt  der  Anlage  bildet  ein  umfängliches 
Wirtschaftsgebäude,  von  einer  Terrasse  umgeben,  die 
ihrerseits  in  unmittelbarer  Verbindung  mit  einem  Restau- 
rationsplatz unter  Bäumen  steht.  Ein  Teich  mit  einer 
Fontäne  liegt  in  einer  Ecke  des  Parks  dem  Wirtschafts- 
gebäude schräg  gegenüber.  An  der  seitlich  vorbeiführenden 
Straße  ist  ein  größerer  Spielplatz  ausgespart,  wieder  von 
Bäumen  eingefaßt.  Die  Linienführung  der  Wege  erscheint 
etwas  willkürlich  und  nicht  hinreichend  durch  die  Be- 
pflanzung begründet  auch  der  Spielplatz  hätte  vielleicht 
eine    architektonisch   regelmäßigere  Form  erhalten  sollen. 

Der  hier  mitgeteilte  Entwurf  zu  einem  Stadtparke  für 
Plauen  i.  Vogtl.,  aus  einem  Wettbewerbe  hervorgegangen 


und  von  dem  Garteningenieur  Carl  Vohburger  in  München 
herrührend  (Abb.  1  im  Texte,  sowie  a  und  b  Tafel44),  erfüllt 
die  Bedingungen  eines  wirklichen  Volksparkes.  Es  soll  eine 
Restauration  mit  großem  Saal  und  abgeschlossenem  Konzert- 
garten geschaffen  werden,  dann  Spielplätze  für  Erwachsene 
und  Kinder,  außerdem  ein  Schulgarten.  Der  Entwurf  hat 
diese  Aufgabe  mit  Benutzung  der  Bodenerhebungen,  der 
vorhandenen  Wasserläufe  und  Teiche  in  geschickter  Weise 
gelöst.  Das  im  Mittelpunkte  der  Gesamtanlage  angeord- 
nete, als  vornehme  Stadtgartenwirtschaft  gedachte  Kon- 
zerthaus bezeichnet  den  höchst  gelegenen  Punkt  des  Parks 
und  läßt  die  volle  Aussicht  über  den  See  genießen.  Das 
Gebäude  hebt  sich  wirksam  aus  zwei  Terrassen  hervor, 
von  denen  die  obere,  an  drei  Fronten  herumgeführte,  eine 
Beherrschung  des  ganzen  Geländes  und  des  Stadtbildes 
zuläßt  und  vorzugsweise  Restaurationszwecken  dienen  soll. 
Die  untere,  bedeutend  ausgedehntere  Terrasse,  3  m  über 
dem  Promenadenweg  gelegen,  ist  als  Konzertplatz  gedacht 
und  wird  an  den  Ecken  durch  einen  Gesellschafts-  und 
einen  Musikpavillon  flankiert;  an  die  hintere  Ecke  schließt 
sich  eine  Kegelbahn  an.  Der  Platz  ist  mit  Linden  in 
regelmäßiger  Anordnung  bepflanzt,  schließt  sich  somit 
organisch  den  Linien  der  Bauwerke  an,  und  bildet  den 
angemessenen  Übergang  zu  dem  freilandschaftlich  behan- 
delten Teile  des  Parks.  Der  Schnitt  durch  Konzertsaal 
und  Terrassen  ist  zur  Übersicht  der  Höhenverhältnisse 
von  Interesse,  wenn  auch  die  Darstellung  des  Gebäudes 
selbst  den  architektonischen  Anforderungen  kaum  genügen 
dürfte;  worauf  es  aber  in  diesem  Falle  nicht  ankommen 
kann. 

Die  beiden  vorhandenen  Tennerateiche  sind  durch 
einen  Dammdurchstich  vereinigt,  in  den  Uferlinien  zweck- 
mäßig erweitert,  und  teilweise  durch  eine  Ufermauer  gegen 
das  Gelände  abgeschlossen,  welche  Mauer  mit  Bedacht 
auf  malerische  Wirkung  mit  einer  zum  Wasser  führenden 
Treppe  endigt.  In  demselben  Sinne  ist  der  Teichabfluß 
mit  einer  Pergola  überbaut. 


74 


DER  STÄDTEBAU 


Ein  Spielplatz  für  die  Schuljugend,  daneben  ein  Linden- 
rondell als  Aufenthaltsort  für  kleinere  Kinder  sind  hinter 
dem  Restaurationsgebäude  vorgesehen,  und  an  diese  Plätze 
schließt  sich  der  Schulgarten.  Für  das  Tennisspiel  ist  am 
östlichen  Ende  des  Parks  ein  Raum  abgesondert.  Der 
Park  selbst  ist  durch  Anlage  einer  Grotte  im  alpinen 
Charakter,  eines  Tempels  und  mehrerer  Aussichtsplätze 
bereichert.  Die  Führung  der  Wege  in  flüssig  gebogenen 
Linien  trägt  den  Bodenverhältnissen  Rechnung;  die  vor- 
gesehene Bepflanzung  ist  nicht  so  dicht,  um  nicht  größere 
freie  Rasenflächen  zur  Geltung  kommen  zu  lassen. 

Der  Berliner  Zoologische  Garten  kann  eine  hervor- 
ragende Bedeutung  als  Volkspark  beanspruchen.  Denn, 
abgesehen  von  der  das  allgemeine  Interesse  in  Anspruch 
nehmenden  hier  aus  allen  Erdteilen  zusammengebrachten 
Tierwelt,  und  obgleich  in  reichem  Maße  für  Restaurations- 
hallen und  Säle,  sowie  für  Musikpavillons  gesorgt  ist,  so 
erhebt  sich  doch  die  schöne  landschaftliche,  von  Teichen 
unterbrochene  Gesamtanlage  weit  über  den  gewöhnlichen 
Gesellschafts-  und  Schaugarten.  —  Der  Viktoriapark  am 
Kreuzberge  in  Berlin  wird  durch  den  etwas  aufdringlich 
in  die  Achse  der  Großbeerenstraße  gerückten  Wassersturz 
zu  einem  romantischen  Effektstück,  indes  sind  die  ab- 
wechslungsreiche hügelige  Gestaltung  und  die  tiefein- 
geschnittene sogenannte  Wolfsschlucht  für  sich  von  eigenem 
landschaftlichen  Reiz.  Paris  hat  sich  im  Sinne  moderner 
Romantik  in  dem  Parc  des  Buttes  Chaumont  ein  noch 
viel  ausgiebigeres  Spektakelstück  geleistet:  künstliche 
Felsen  aus  Zement,  Gips  und  Ton  täuschen  eine  Schweiz 
im  kleinen  vor,  ein  ziemlich  beträchtlicher,  im  Grunde 
sorgfältig  betonierter  See  umgibt  ein  Felseneiland,  das  ab- 
laufende Wasser  stürzt  in  einen  Abgrund,  sprudelt  unter 
einer  Felsenbrücke  fort  und  verschwindet  in  einer  von 
Pflanzenwuchs  umwucherten  Grotte.  Es  fehlt  nicht  an 
einer  Nachbildung  des  Vestatempels  von  Tivoli  und  an 
mehreren  Erfrischungsstätten. 

Wie  schon  oben  gesagt,  schließen  wir  für  diesmal  die 
großen  wald-  und  wiesenartigen  Parks,  wie  sie  sich  in  der 
Nähe  einiger  europäischer  Hauptstädte  finden,  von  unserer 
Betrachtung  aus;  so  das  Bois  de  Boulogne  bei  Paris,  den 
Tiergarten  bei  Berlin,  den  Hydepark  in  London,  obwohl 
letzterer  seiner  umbauten  Lage  wegen  noch  am  meisten 
die  Bezeichnung  eines  Stadtparks  im  engeren  Sinne  ver- 
dienen möchte. 

Bevor  wir  noch  andere,  besonderen  städtischen  Zwecken 
gewidmete  Gartenanlagen  schildern,  wäre  mit  Nach- 
druck auf  die  Notwendigkeit  hinzuweisen,  namentlich 
für  die  größeren  Städte  Kinderspielplätze  einzurichten, 
die  eigens  für  diesen  Gebrauch  bestimmt  wären.  Der- 
artige Plätze  müßten  zwar  dem  Strome  des  Verkehrs 
entrückt,  aber  doch  nahe  genug  den  Stadtvierteln  gelegen 
sein,  um  sie  in  kürzester  Zeit  von  den  Wohnungen  aus  er- 
reichen zu  können.  Von  Fahrstraßen  durchquerte  Plätze 
würden  sich  durchaus  nicht  zum  Aufenthalte  von  Kindern 
eignen;  auch  sind  aus  demselben  Grunde  die  baumbestan- 
denen Mittelpromenaden  unserer  beliebten  modernen  Pracht- 
straßen für  diesen  Gebrauch  nicht  zu  benutzen,  wie  man 
denn  tatsächlich  wenig  Kinder  darauf  antrifft.  Wenn  für 
irgend  was,  so  wären  die  in  England  und  auch  in  Frank- 
reich sogenannten  Squares,  zwar  landschaftlich  ohne  Be- 
deutung für  das  Stadtbild,  aber  doch  als  vom  Straßengewühl 
abgesonderte    kleine  Plätze,    sehr   geeignet  für  die  Kinder 


bestimmt  zu  werden,  wie  es  namentlich  in  Paris  vielfach 
mit  Erfolg  durchgeführt  ist.  Eine  monumentale  bauliche 
Umgebung  ist  für  diese  bescheidenen  lauschigen  Plätze 
nicht  gerade  erforderlich.  Aber  vielleicht  wäre  es  eine 
dankbare  Aufgabe,  die  bei  uns  aufgekommenen  Lauben- 
kolonien, die  selbst  den  weniger  Bemittelten  den  Naturgenuß 
näher  rücken,  mit  Kinderspielplätzen  zu  verbinden. 

Eine   hervorragende  Bedeutung  hat  die  landschaftliche 
Ausgestaltung  der  städtischen  Friedhöfe.    Der  stille  Zauber 
der  Dorfkirchhöfe  mit  ihrer  in  der  Regel  einsam  stehenden 
mächtigen  Linde  ist  in  den  großbemessenen  Stadtfriedhöfen 
überhaupt  nicht  zu  erreichen,   muß  aber  möglichst  durch 
kunstmäßige  Anlagen  ersetzt  werden.     Der  bekannte  Cime- 
tiere  du  Pere  Lachaise  in  Paris  ist  in  dieser  Art  kein  Muster; 
er  ist  zu  dicht  mit  monumental  ausgebildeten  Grabstätten 
überdeckt,  um  noch  viel  Raum  zur  Entfaltung  landschaft- 
licher Reize   zu   gewähren.     Vorteilhaft  wirkt  bei  ihm  das 
Aufsteigen  des  Bodens  von  der  Eingangs-  nach  der  Hinter- 
seite,   da   hierdurch    wenigstens    ein    malerisch  wirkender 
Überblick  von  der  Höhe  aus  ermöglicht  wird.  —  Unter  den 
deutschen    Städten    behauptet    München    den    Vorrang    in 
Bezug    auf   künstlerisch    monumental    und    landschaftlich 
ausgebildete  Friedhöfe.     Der  östliche  Friedhof  in  München 
(vergl.  M.  V.  Lasser,  München  1902)  ist  nicht  allein  durch 
seine    großartige,    reichgeschmückte    Kuppelhalle    für    die 
Trauerversammlungen    und    die    ebenso    zweckmäßig    wie 
monumental  durchgebildeten  Leichenhallen,  beides  Schöp- 
fungen Hans  Grässeis,  bemerkenswert,  sondern  auch  durch 
die    landschaftliche    Behandlung    des    Gräberfeldes.      Der 
erste  Abschnitt  des  Friedhofs  enthält  Grabstätten  gewöhn- 
licher Art,  aber  der  zweite  Abschnitt  ist  als  Landschafts- 
garten mit  geschwungenen  Wegen, Baumalleenund  Gruppen- 
pflanzungen,   welche    die  Mitte  der  Abteilungen  ausfüllen, 
angelegt,  und  verbindet  sich  mit  einem  großen  freien  Platze 
vor    dem    Leichenhause,    der    an    der   inneren    Linie    von 
Ehrenbegräbnisplätzen   umsäumt  wird,    vor  denen  Kugel- 
akazien die  einzelnen  Abteilungen  begleiten,  während  hoch- 
stämmige Eichen  und  Unterholz  den  Hintergrund  bilden. 
Die  Fläche  des  Platzes  wird  durch  Blumenbeete,  steinerne 
Blumentröge   und  Vasen  noch  mehr  geschmückt.     Längs 
der  Friedhofsmauer  erstrecken  sich  Einzelgrüfte,  und  da- 
hinter ist  eine  die  Mauer  verdeckende,  durchlaufende  Tuja- 
hecke  angepflanzt.     Der  dritte  Abschnitt  ist  zu  einer  quer 
über  den  ganzen  Friedhof  gehenden  Erdterrasse  mit  Grab- 
reihen   benutzt,    welche    von  Fontänen,  Wasserfällen   und 
Ruheplätzen    unterbrochen    werden.     Das    leise    Murmeln 
strömenden  Wassers  erhöht  den  friedlich  weihevollen  Ein- 
druck der  ernsten  Stätte.     Von  diesem  Haine  des  Todes  in 
München  darf  wohl  gesagt  werden,  daß  er  in  vorzüglich 
geschickter  Weise  das  architektonische  Element  mit  dem 
landschaftlichen  vereinigt.  —  Der  Entwurf  eines  Südwest- 
friedhofes    bei    Düsseldorf,    von    Chr.  H.  Roselius    in 
Bremen,    wie    er  auf  der  Düsseldorfer  Ausstellung  durch 
Zeichnungen  vertreten  war  (Abbildg.  a  und  b  auf  Tafel  45), 
sucht   wie    der  Münchener   Friedhof,    wenn    auch    in   viel 
kleineren  Abmessungen,  die  geometrisch  geplante  Umgebung 
einer  Begräbniskapelle    mit   den    den    übrigen  Raum  ein- 
nehmenden freien  parkartigen  Anlagen  zu  verbinden.     Es 
hat  aber  doch  den  Anschein,  als  ob  einer  der  wichtigsten  For- 
derungen für  die  Einrichtung  moderner  Friedhöfe,  die  mög- 
lichste Ausnutzung  des  gegebenen  Raumes  zu  gewährleisten, 
in  dem  vorliegenden  Plane  zu  wenig  Rechnung  getragen  sei. 


75 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  2. 


Gartenarchitekt :    R.  Hoemann,   Düsseldorf. 


Abb.  3. 


Für  die  Gesellschafts- 
häuser der  großen,  nicht 
minder  der  kleinen  Kur- 
und  Badeorte  bildet  die 
Umgebung  mit  Garten- 
anlagen eine  notwendige 
Zugabe,  die  indes  we- 
gen der  in  der  Regel 
freien  Lage  dieser  Ge- 
bäude meist  den  Cha- 
rakter eines  ausgedehn- 
ten Parks  gewinnt.  Im- 
merhin wird  für  die  nä- 
here Umgebung  der  Ge- 
bäude eine  stilisierte  Be- 
handlung am  geeignet- 
sten sein,  der  sich  wei- 
terhin eine  freiere  land- 
schaftlich bewegte  Ge- 
staltung des  Parks  an- 
schließen mag.  Die  von 
dem  Gartenarchitekten 
R.  Hoemann  in  Düssel- 
dorf entworfene  Kon- 
zertgarten -  Anlage 
für  Bad  Oeynhausen 
erinnert  durch  die  Kas- 
kaden -  Anlage  einiger- 
maßen an  die  Wasser- 
künste von  Wilhelms- 
höhe oder  St.  Cloud 
(Abbildung  2  und  3 
im  Texte).  Der  Konzert- 
garten wird  durch  zwei 


getrennte  Terrassen  gebildet;  auf  der  oberen  sind  in 
seitlich  halbrund  vorspringenden  Ausbauten  zwei  Spring- 
brunnen angeordnet,  und  auf  dem  Absätze  der  nach 
unten  führenden  breiten  Freitreppe  erhebt  sich  der 
Musikpavillon,  durch  seine  Stellung  geeignet,  die  Musik 
nach  beiden  Terrassen  hin  hörbar  zu  machen,  aber 
eben  deswegen  einer  besonderen  Resonanzfläche  ent- 
behrend. Die  untere,  beiderseits  im  Halbrund  abge- 
schlossene Terrasse,  durch  zwei  Leuchtfontänen  geschmückt, 
wird  nach  unten  in  einer  langgestreckten  Kaskadenreihe 
fortgesetzt.  Allerdings  bringt  das  Zusammentreffen  der 
schräg  ansteigenden  Kaskadenlinie  mit  der  oberen  wage- 
rechten Fläche  der  Terrasse  eine  plastisch  unschöne 
Wirkung  hervor,  und  hätte  es  einer  architektonischen 
Vermittelung  bedurft.  Die  Seitenwände  des  ganzen  archi- 
tektonisch stilisierten  Gartenteils  sind  von  Laubengängen 
eingefaßt,  die  zum  schattigen  Aufenthalt  der  Kurgäste  und 
zur  Vermittelung  des  Fahrstuhlverkehrs  dienen.  Mit  diesen 
Laubengängen  verbinden  sich  in  verschiedener  Höhenlage 
des  gleichmäßig  nach  dem  Kurhause  zu  steigenden  Bodens 
die  gebogenen  Wege  des  ausgedehnten  Landschaftsparks. 

Mindestens  in  dieselbe  Kategorie  mit  den  Gärten  der 
öffentlichen  Gebäude,  wenn  auch  ähnlich  den  Kurhaus- 
gärten ihrer  Bestimmung  nach  den  Vergnügungsstätten 
näher  stehend,  gehören  die  Ausstellungsparks,  wie  sie  bei- 
spielsweise im  vorigen  Jahre  in  Düsseldorf  und  Dresden 
zur  Ausführung  gekommen  waren. 

Der  Düsseldorfer  Park  wurde  bereits  in  Heft  8  des 
„Städtebau"  durch  Prof.  Th.  Goecke  in  seinen  Hauptzügen 
geschildert  und  kann  deshalb  an  dieser  Stelle  übergangen 
werden.  Der  Dresdener  Ausstellungsgarten,  vom  Archi- 
tekten Kreis  entworfen,  zeigte  eine  strenge  Stilisierung 
durch  die  Bepflanzung  mit  geradlinig  und  kreisförmig  ge- 
stellten Baumreihen,  sowie  mit  hinteren  von  Pavillonbauten 


76 


DER  STÄDTEBAU 


unterbrochenen  Laubengängen,  welche  sich  an  der  einen 
Seite  hinzogen.  In  der  Mittelaxe  der  Anlage  traf  man  auf 
einen  Grottenbau,  in  Verbindung  mit  Wasser,  das  in  zwei 
abgestufte  Becken  und  endlich  über  die  Muschel  eines 
Putto  in  ein  weites  Becken  fiel.  Ein  umgebendes  Halb- 
rund war  mit  Sitzbänken  versehen,  außerdem  waren  tiber- 
all  Statuen  und  leuchtende  Blumenbeete  verteilt,  so  daß 
der  Garten,  der  infolge  der  stilisierten  Anordnung  größer 
erschien  als  er  in  Wirklichkeit  war,  einen  behaglichen 
stimmungsvollen  Aufenthaltsort  bot. 

Es  wäre  nun  noch  ein  Wort  über  die  Anlage  der 
Hausgärten  zu  sagen,  die  doch  besonders  unseren  Vorstadt- 
villen erst  ihren  intimen  Charakter  verleihen  und  deren 
unentbehrliches  Zubehör  bilden.  Wenn  irgendwo,  so  ist 
in  diesen  Gärten  von  meist  kleineren  Abmessungen  die 
Stilisierung  in  Plan  und  Bepflanzung  geboten,  da  es  sich 
um  ein  Anschmiegen  des  Gartens  an  den  baulichen  Mittel- 
punkt, um  eine  Fortsetzung  der  inneren  Wohnräume  in 
der  freien  Natur  handelt.  Ohne  deshalb  in  Starrheit  ver- 
fallen zu  müssen,  hiögen  in  nächster  Nähe  des  Gebäudes 
Teppichbeete  auf  Terrassen,  Heckenwege  und  Lauben 
ihren  Platz  finden  und  allmählich  den  Übergang  in  freie 
landschaftliche    Bildungen    vorbereiten.      Jedenfalls    wäre 


jedoch  die  spielerische  Verwendung  englischer  Garten- 
kunst auf  kleinen  Flächen  zu  vermeiden.  — -  Das  Beispiel 
eines  durchweg  stilisierten  Hausgartens  hatte  Prof.  Behrens 
auf  der  Düsseldorfer  Gartenausstellung  in  einer  ansprechen- 
den Ausführung  zur  Anschauung  gebracht  (vergl.  Tafel  8 
in  No.  1  d.  Jahrg.),  allerdings  abends  durch  die  elektrische 
Beleuchtung  in  seiner  traulichen  Wirkung  beeinträchtigt. 
Die  architektonische  Gliederung  der  Umgebung  eines  Hauses 
machte  sich  eindringlich  in  den  geschorenen  Lindenreihen, 
den  Hecken,  den  abgerundeten  Lauben,  überhaupt  in  dem 
geometrischen  Zuschnitt  des  Ganzen  geltend.  Die  Marmor- 
bänke an  den  Wegen,  das  eingebaute  Aquarium,  der  Ab- 
schluß des  Gartens  durch  eine  Pergola  und  endlich  die 
Bereicherung  der  Bepflanzung  durch  ausländische  Sträucher 
und  Blumen  waren  nur  geeignet,  den  Eindruck  des  Kunst- 
mäßigen zu  verstärken. 

Die  hohe  soziale  Bedeutung  der  Gartenkunst  für  öffent- 
liche und  private  Zwecke  dürfte  wohl  allseitig  als  erwiesen 
anzunehmen  sein;  es  bliebe  nur  für  ihre  Anwendung  ein 
vertrauteres  Zusammenarbeiten  zwischen  Architekten  und 
Gartenkünstlern  zu  wünschen  übrig,  um  den  neueren 
deutschen  Gartenstil  überall,  frei  von  fremden  Einflüssen, 
erfolgreich  zur  Geltung  zu  bringen. 


BERGE  UND  WASSERLÄUFE  IM  BEBAUUNGS 
GEBIETE  DER  STÄDTE. 


Von  H.  CHR.  NUSSBAUM,  Hannover. 

Querstraßen  zwischen  den  Hangstraßen  anzuordnen, 
ist  nur  dort  von  Nutzen,  wo  es  sich  um  sanft  geneigte 
Halden  handelt,  weil  an  steileren  Hängen  das  Bauland  durch 
die  Hangstraßen  vollständig  ausgenutzt  werden  kann  und 
die  Querstraßen  zu  Verkehrserleichterungen  nur  wenig 
zu  dienen  vermögen.  Ihre  Anlage  bedeutet  daher  an  Hängen 
von  irgend  erheblicher  Neigung  eine  Verteuerung  der  Ge- 
ländeerschließung. An  sanft  geneigten  Halden  wird  meist 
das  Gegenteil  erreicht  werden  können,  weil  die  Querstraßen 
nur  einer  sehr  geringen  Verkehrsbreite  bedürfen,  beste 
Ansiedlungsgelegenheit  in  ruhiger,  staubfreierer  Lage  bieten 
und  beiderseitige  Bebauung  zulassen. 

Für  die  Querstraßen  tritt  die  hygienische  Bedeutung 
der  Vorgärten  in  ihr  Recht,  auf  preiswerte  Weise  einen 
für  den  Tageslichteinfall  ausreichenden  Gebäudeabstand 
schaffen  zu  können.  Die  Vorgärten  müssen  hier  sogar 
eine  im  Verhältnis  zur  Gebäudehöhe  große  Tiefe  erhalten, 
weil  die  Straßenbreite  aus  dem  eben  angeführten  Grunde 
gering  zu  bemessen  ist.  Über  8  m  wird  sie  nur  in  Aus- 
nahmefällen betragen  müssen.  Der  für  das  betreffende 
Ortsklima  im  Verhältnis  zur  Haushöhe  wünschenswerte 
Gebäudeabstand  ergibt  dann  die  erforderliche  Vorgarten- 
tiefe. 

Wichtig  ist  es  für  diese  Querstraßen,  daß  sie  in  aus- 
reichend starken,  dem  Gelände  sich  anschmiegenden  Kurven 
bergaufwärts  geführt  werden,  damit  sie  eine  für  leichten 
Wagenverkehr  noch  geeignete  Neigung  erhalten.  Zugleich 
entsteht  hierdurch  eine  gefällige  Erscheinung  des  Straßen- 
bildes, die  an  den  Ecken  zu  packender  Wirkung  gesteigert 
werden  kann. 


(Schluß  aus  Heft  5.) 

An  Flachhängen  werden  einige  dieser  Straßen  zweck- 
mäßig zu  Hauptverkehrsadern  gestaltet,  weil  sie  den 
nächsten  Weg  vom  Tal  zum  Gipfel  bilden.  Sie  bedürfen 
dann  einer  entsprechenden  Breite  sowie  einer  besonders 
sorgfältigen  Führung,  während  die  Abmessungen  der  Hang- 
straßen gering  gewählt  werden  können.  Die  Geländeer- 
schließung wird  hierdurch  unter  Umständen  mit  einem 
Mindestmaß  an  Kosten  bewerkstelligt  und  es  gewinnen  die 
Hangstraßen  durch  die  Verkehrsruhe  für  manche  Ansiedler 
an  Wert. 

An  steileren  Hängen,  welche  die  Anlage  von  Quer- 
straßen nicht  mehr  vorteilhaft  erscheinen  lassen,  wird  es 
sich  unter  Umständen  empfehlen,  einen  oder  einige  Fuß- 
wege zwischen  den  Hangstraßen  emporzuführen,  die  eine 
raschere  Ersteigung  des  Gipfels  ermöglichen  und  nament- 
lich einen  Weg  darstellen,  auf  dem  man  das  Tal  in  kürzester 
Frist  zu  erreichen  vermag.  Besonders  dann,  wenn  der 
oberste  Hangstreifen  als  öffentlicher  Park  ausgebildet  wird, 
ist  dieses  Vorgehen  ratsam.  Die  Wegeführung  ist  dann 
derart  auszumitteln,  daß  sie  das  Aufwärtsschreiten  noch 
ohne  übermäßige  Kraftanstrengung  zuläßt,  den  Talweg  zu 
einem    ebenfalls    bequemen  aber  möglichst  kurzen  macht. 

Der  oberste  Hangstreifen  eignet  sich  außer  zum 
,, Stadtpark"  besonders  gut  zur  Aufteilung  für  Kaffehaus- 
und  Gasthausgärten,  kann  aber  auch  zur  einen  Hälfte  als 
Rückgarten  der  obersten  Hanghäuser,  zur  andern  Hälfte 
als  Vorgarten  für  die  Gipfelrandgebäude  dienen,  der  dann 
einen  parkartigen  Charakter  erhält  und  die  vornehme  Er- 
scheinung dieser  für  das  Stadtbild  bedeutsamsten  Bauwerke 
zu    steigern   vermag.     Je    unregelmäßiger    die    Grundform 


77 


DER  STÄDTEBAU 


dieser  Gärten  sich  anordnen  läßt,  um  so  besser  ist  es  für 
das  Gesamtbild.  Unter  Umständen  wird  die  vielgestaltige 
Art  der  Grundstückgrenzen  willkommene  Gelegenheit  zu 
einer  derartigen  Ausbildung  des  „Hangparks"  bieten.  Jeder 
Versuch  einer  Begradigung  dieser  Grenzen  würde  jeden- 
falls zum  Schaden  der  Bergerscheinung  ausfallen. 

II.    Die  Behandlung    der  Wasserläufe    und  Wasser- 
becken im  Bebauungsplan  der  Städte. 

Die  das  Weichbild  der  Städte  kreuzenden  Wasserzüge 
sind  im  vergangenen  Jahrhundert  vielerorts  in  geradezu 
unverständlicherweise  vernachlässigt.  Zwischen  den  Rück- 
seiten der  Grundstücke  führen  sie  den  größeren  Teil  ihrer 
spiegelnden  Fläche  ungesehen  oder  nur  von  wenigen  An- 
wohnern beachtet  dahin,  während  sie  berufen  wären,  dem 
Stadtbilde  den  denkbar  höchsten  Reiz  zu  verleihen,  wie  es 
Dresden  unvergleichlich  vor  Augen  führt,  wenn  der  Blick 
von  der  Brühischen  Terrasse  über  die  Eibufer  schweift. 
Dieses  Beispiel  zeigt  zugleich,  daß  unter  günstigen  Gelände- 
verhältnissen selbst  ausgedehnte  Verkehrsanlagen  am  Ufer 
der  schiffbaren  Ströme  gewonnen  werden  können,  ohne 
den  Reiz  des  Stadtbildes  zu  beeinträchtigen  oder  den  Be- 
wohnern genußreiche  Promenaden  zu  verkümmern. 

Als  Grundsatz  sollte  es  daher  gelten,  innerhalb  sämt- 
licher Wohngebiete  die  Ufer  der  kleinen  wie  der  großen 
Wasserläufe  und  sonstigen  Wasserflächen  von  der  Be- 
bauung beiderseits  bezw.  ringsum  so  weit  freizulassen,  daß 
sowohl  Parkstreifen  oder  Promenaden  wie  Verkehrsanlagen 
von  angemessener  Breite  zwischen  ihnen  und  den  nur  einer- 
seits mit  Gebäuden  zu  besetzenden  Uferstraßen  gewonnen 
werden  können. 

Dabei  sollen  die  Uferstraßen  dem  Wasserlaufe  oder 
dem  Wasserbecken  nur  soweit  sich  anschmiegen,  wie  es 
für  den  Verkehr  und  die  beste  Geländeerschließung  richtig 
erscheint,  damit  die  Parkstreifen  eine  abwechslungsreiche 
Gestalt  von  verschiedenartiger  Breite  erhalten.  Nicht  aber 
darf  man  in  den  Fehler  der  Bebauungspläne  aus  den  letzten 
20  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  verfallen,  die  in  der 
Regel  eine  vollständige  Begradigung  des  von  der  Uferstraße 
begrenzten  Geländeabschnitts  aufweisen,  ohne  dadurch  auch 
nur  den  geringsten  Vorteil  für  die  Lage  der  Grundstück- 
grenzen zur  Straße  oder  für  die  Baulanderschließung  auf- 
zuweisen, während  diese  beklagenswerten  Eingriffe  in  die 
Natur  zu  trostlosen  Zerrbildern  der  Städtebaukunst  geführt 
haben. 

Ein  vollständiges  Anschmiegen  der  Uferstraßenführung 
an  die  Grundstückformen  und  Grenzen  bei  ausreichender 
Wahrung  der  Verkehrsinteressen  führt  in  der  Regel  zu- 
gleich zu  den  reizvollsten  Lösungen  für  den  Uferpark,  weil 
seine  Formen  ungezwungen  und  abwechslungsreich  bleiben. 

Der  gleiche  Erfolg  wird  meist  erreicht,  wenn  man  die 
dem  Überschwemmungsgebiet  zugehörigen  Geländeab- 
schnitte dem  Park  überläßt,  die  Uferstraße  aber  so  führt, 
daß  sie  selbst  und  die  von  ihr  der  Erbauung  erschlossenen 
Grundstücke  vor  Überflutung  gesichert  sind,  falls  das  Ufer- 
gelände die  hierzu  erforderliche  Erhebung  aufweist.  Man 
vermag  hierdurch  häufig  umfangreiche  Erdarbeiten  und 
Böschungsbefestigungen  zu  vermeiden,  deren  Minderkosten 
die  Mehraufwendung  für  das  Parkland  vollständig  aus- 
gleichen. 

Auch  hier  führt  in  der  Regel  die  Erzielung  größter 
Zweckmäßigkeit  im  Grundplane  zur  höchsten  künstlerischen 


Vollendung  des  Aufbaues,  während  die  naheliegende  aber 
wenig  durchdachte  Planung  der  Straßen  parallel  zum  Ufer 
oder  als  Begradigung  desselben  im  späteren  Aufbaue  die 
Gedankenarnfmt  des  Verfassers  in  seiner  Öde  nur  allzu- 
deutlich erkennen  läßt. 

In  den  Geschäftsvierteln  und  Gewerbegebieten  ist  die 
Sachlage  eine  andere.  Hier  treten  Nützlichkeitserforder- 
nisse anderer  Art  in  den  Vordergrund,  welche  es  in  der 
Regel  werden  zweckmäßig  erscheinen  lassen,  die  Grund- 
stücke mit  ihrer  Rückseite  unmittelbar  an  die  Ufer  der 
Wasserläufe  heranzuführen,  um  sie  für  Verkehrszwecke 
vollkommen  ausnutzen  zu  können.  Ihnen  gegenüber  dürften 
Ansprüche  ästhetischer  Art  zumeist  in  den  Hintergrund 
treten,  namentlich  in  den  Gewerbegebieten,  deren  wenig 
erfreuliche  Bilder  auch  durch  eine  reizvolle  Gestaltung  der 
Wasserzüge  kaum  wesentlich  gewinnen  würden.  Im  Ge- 
schäftsviertel geben  dagegen  die  häufigen  Kreuzungen  der 
Straßen  mit  den  Wasserläufen  ausreichend  Gelegenheit  zu 
künstlerisch  hervorragenden  Gestaltungen,  und  ihre  Hafen- 
oder Kaianlagen  vermögen  bei  richtiger  Durchbildung  ganz 
wesentlich  dazu  beizutragen,  die  Erscheinung  der  Wasser- 
züge und  Wasserbecken  zu  einer  reizvollen  oder  würdigen 
zu  machen.  Nahe  den  Verkehrsmittelpunkten,  Markthallen 
und  Viehhöfen  wird  das  letztere  der  Fall  sein,  während 
sonst  häufig  Warenlager  und  Werkstätten  unmittelbar  an 
den  Ufern  errichtet  werden  dürften,  um  den  Warenverkehr 
auf  billigstem  Wege  zu  ihnen  leiten  zu  können.  Im  Ge- 
werbeviertel werden  im  allgemeinen  zu  dem  gleichen  Zweck 
die  Höfe  an  die  Wasserflächen  gelegt  werden,  deren  Krahne 
und  Gleisanlagen  die  Beförderung  der  Waren  vom  und  zum 
Schiff  übernehmen. 

Die  Parkstreifen,  welche  mit  ihren  Wegen  an  den 
beiderseitigen  Ufern  der  Wasserläufe  sich  entlang  ziehen, 
vermögen  den  Bürgern  nicht  nur  zum  Ergehen,  zur  Er- 
holung und  zur  Augenweide  zu  dienen,  sondern  bilden  zu- 
gleich die  von  der  Natur  gegebenen  Zugangsstraßen  für  die 
Umgebung  der  Stadt,  deren  etwaige  Naturschönheit  sie  in 
reizvollster  Weise  erschließen.  Ferner  werden  sie  in  der 
Regel  Anregung  bieten  zur  Errichtung  von  Landsitzen  an 
den  Uferstraßen  und  in  ihrer  nahen  Umgebung,  welche  die 
Stadt  allmählich  mit  den  Nachbarorten  oder  Dörfern  ver- 
binden. 

Solche  Gebiete  sollen  daher  im  allgemeinen  von  vorn- 
herein zum  Landhausviertel  erklärt  werden,  und  es  wird 
sich  zumeist  empfehlen,  an  den  Uferstraßen  und  in  ihrer 
nächsten  Nähe  außer  dem  rings  freiliegenden  Haus  nur  die 
„künstlerisch"  oder  malerisch  ausgebildete  Gebäudegruppe 
zu  dulden,  damit  dem  Reize  dieser  Geländestreifen  nicht 
durch  ihre  Bebauung  Eintracht  zugefügt  werden  kann 
und    der  Blick    auf  die  Ufer  möglichst  frei  erhalten  wird. 

Geländeeigentümlichkeiten  können  jedoch  Ausnahmen 
von  dieser  Grundregel  am  Platze  erscheinen  lassen,  z.  B. 
dort,  wo  das  Ufer  in  mehreren  Terrassen  sich  aufbaut, 
deren  ebenes  Hinterland  für  die  Erscheinung  des  Bildes 
nicht  mehr  oder  wenig  in  Betracht  kommt,  während  seine 
Lage  zur  Stadt  auf  eine  starke  Ausnutzung  als  Bauland 
hinweist.  Vielfach  wird  derartiges  Hinterland  auch  zur 
Erschließung  für  bescheidene  Familienhäuser  eine  will- 
kommene Gelegenheit  bieten,  die  in  größeren  Gruppen,  in 
Reihen  oder  in  rings  geschlossen  umbauten  Blöcken  er- 
richtet werden  müssen,  um  sie  preiswert  halten  und  zweck- 
entsprechend gestalten  zu  können.    Unter  Umständen  wird 


78 


DER  STÄDTEBAU 


auch  der  Sturmanfall  für  derartiges  hochgelegenes  Gelände 
eine  geschlossene  Bebauung  als  allein  zweckentsprechend 
erscheinen  lassen. 

Für  die  Ausbildung  der  Parkstreifen  kommen 
drei  Hauptgesichtspunkte  in  Betracht.  Erstens  will  man 
den  Wasserlauf  von  möglichst  vielen  Punkten  aus  über- 
blicken können,  und  seine  spiegelnde  Fläche  soll  allseitig 
zur  Wirkung  gelangen.  Zweitens  braucht  man  schattige 
Wege,  die  an  Sommertagen  im  Vereine  mit  der  bewegten 
Wasserfläche  Kühlung  bieten,  zum  Aufenthalt,  zumW andern 
und  zum  Ergehen  einladen.  Drittens  sind  von  Baumschlag 
freie  oder  nur  wenig  unterbrochene  Wege  ein  Erfordernis, 
um  an  schwülen  Sommerabenden  Erquickung  in  der  Nähe 
der  Flußufer  finden  zu  können.  Zumeist  wird  für  sie  eine 
hohe  Lage  dienlich  sein,  weil  die  Luftbewegung  dadurch 
verstärkt  wird  und  Schutz  vor  der  Mückenplage  geboten 
ist,  die  abends  in  nächster  Nähe  der  Ufer  andernfalls  recht 
arg  auszufallen  vermag. 

Jene  drei  zum  Teil  sich  entgegenstehenden  Ansprüche 
werden  dadurch  am  ehesten  vereint  sich  lösen  lassen,  daß 
man  das  eine  Flußufer  als  Wiesenfläche  ausbildet,  die  nur 
durch  einzelne  Baumgruppen,  niederes  Buschwerk  u.  a. 
abwechslungsreich  und  wirkungsvoll  gestaltet  wird, 
während  der  gegenüberliegende  Parkstreifen  eine  dem 
Wald  ähnliche  Durchbildung  erfährt,  dessen  geschlossene 
Bestände  in  unmittelbarer  Nähe  des  Ufers  von  Zeit  zu  Zeit 
durch  Aussichtspunkte,  freie  Terrassen  u.  dergl.  unter- 
brochen werden.  Der  Hauptweg  zieht  sich  aber  besser  im 
Baumschatten  seitlich  hin. 

Im  Einzelfalle  wird  selbstverständlich  die  Eigenart  des 
Geländes  stets  volle  Berücksichtigung  erheischen  und  bald 
geringe,  bald  stärkere  Abweichungen  von  diesen  Grund- 
regeln erforderlich  machen. 

So  wird  man  am  Ufer  sich  hinziehende  Terrassen  an 
ihren  Hängen  bewalden,  während  auf  ihrer  Höhe  ein  Weg 
frei  sich  hinziehen  soll,  um  volle  Aussicht  zu  gewähren. 
Er  ist  an  schwülen  Sommerabenden  besonders  geeignet, 
die  ersehnte  Kühlung  zu  gewähren,  kann  aber  an  seiner 
dem  Ufer  abgekehrten  Seite  von  Baumwuchs  umsäumt 
werden,  ohne  in  jener  Eigenschaft  Einbuße  zu  erleiden. 

Dagegen  wird  man  Überschwemmungsgebiete  haupt- 
sächlich als  Wiesenflächen  ausbilden  und  sie  nur  durch  ein- 
zelne Baumgruppen,  Weidenbuschwerk  u.  dergl.  beleben, 
um  die  befruchtende  Wirkung  des  Flußschlammes  aus- 
nützen und  die  Wiesen  im  Winter  als  Eisfläche  benutzen  zu 
können.  Die  hierzu  erforderlichen  Staubäche  werden  zur 
Belebung  der  Flächen  einen  willkommenen  Beitrag  liefern. 


Steht  der  Stadt  nur  das  eine  Flußufer  zur  Verfügung 
oder  ist  hier  ein  Überschwemmungsgebiet  von  ausreichen- 
der Breite  vorhanden,  dem  die  erforderlichen  Wege  und 
schattenspendenden  Bestände  durch  Hochlegen  sich  abge- 
winnen lassen,  dann  darf  zur  Not  das  gegenüberliegende 
Ufer  auch  als  Rückgarten  der  Anwohner  dienen.  Doch 
ist  für  ihre  Häuser  möglichst  die  offene  Bebauung  zur 
Durchführung  zu  bringen  und  baupolizeilich  festzusetzen, 
daß  ein  Uferstreifen  von  ausreichender  Breite,  z.  B.  gleich 
der  doppelten  Gebäudehöhe  oder  die  halbe  Grundstück- 
tiefe von  jeder  Bebauung  frei  bleiben  muß.  Auszunehmen 
sind  von  dieser  Bestimmung  natürlich  kleine  Bauwerke, 
die  zur  Verschönerung  des  Ufers  bestimmt  sind  oder  bei- 
zutragen vermögen,  wie  Terrassen,  Freitreppen,  Garten- 
häuschen oder  Kahnhäuschen,  Denkmale  und  dergl.  Im 
übrigen  ist  parkartige  Durchbildung  von  diesem  Uferstreifen 
zu  fordern. 

Ein  Vorzug  der  letzteren  Uferausbeutung  liegt  in  der 
Ersparnis  der  Kosten  einer  zweiten  Uferstraße  und  des 
Fortfalls  der  von  ihr  ausgehenden  für  die  Wirkung  des 
Parks  und  für  seine  Besucher  schädlichen  Staubbildung. 
Die  erst  jenseits  der  Häuser  geführte  Straße  dient  dem 
Verkehr  in  gleich  guter  Weise,  ihre  Kosten  lassen  sich  auf 
beiderseitige  Anlieger  verteilen  und  ihr  Staub  trifft  den 
Uferpark  nicht  mehr,  weil  Gebäude,  Gärten  und  Wasser- 
fläche eine  Trennung  bilden,  welche  als  Staubschutz  selbst 
unter  ungünstigen  Ortsverhältnissen  ausreichen  wird.  Da- 
gegen geht  ihr  der  Reiz  verloren,  den  eine  nur  einseitig 
bebaute  Uferstraße  den  auf  ihr  Verkehrenden  bietet.  Auch 
breite  Gebäudewiche,  die  Ausblick  auf  die  Wasserfläche 
und  den  Uferpark  gestatten,  vermögen  ihn  nicht  zurück- 
zugewinnen, sondern  nur  einen  schwachen  Ersatz  seines 
Verlustes  zu  gewähren. 

Je  nach  dem  Reize  des  Geländes,  seinem  Geldwert,  dem 
Mangel  oder  dem  Überfluß  an  Straßen  und  Wegen,  die 
Augenweide  bieten,  wird  bald  die  eine,  bald  die  andere 
Ausbildung  den  Vorzug  erhalten.  Im  allgemeinen  empfiehlt 
sich  aber  die  Erfüllung  der  oben  gegebenen  Grundregel, 
beide  Uferseiten  als  öflFentlichen  Park  den  Bürgern  zu  er- 
halten und  sie  als  reizvolle  Zugangswege  zur  Stadtum- 
gebung auszunützen.  Je  größer  die  Stadt  wird,  um  so 
wertvoller  dürfte  die  Gestaltung  für  ihre  Erscheinung,  für 
das  Wohlbefinden  und  das  Wohlbehagen  ihrer  Bürger 
werden.  Fehler,  welche  die  Mittelstadt  oder  die  Vororte 
nach  dieser  Richtung  begehen,  dürfte  die  Großstadt  zu  be- 
klagen haben,  die  aus  der  ersteren  sich  entwickelt  oder 
die  letzteren  in  ihr  Weichbild  aufnimmt. 


WIEDERAUFBAU 

DER  SCHAFGASSE  ZU  HERBORN 


Von  LUDWIG  HOFMANN,  Herborn. 


In  dem  Landstädtchen  Herborn  (dem  Geburts-  und 
Wohnorte  des  Verfassers),  das  neben  Resten  der  mittel- 
alterlichen Stadtbefestigung  noch  eine  größere  Anzahl  von 
Gebäuden  aus  dem  16.  und  17.  Jahrhundert  von  künst- 
lerischem Reize  besitzt,  hatten  größere  Brände  am 
18.  August  V.  J.    einen    Baublock    freigelegt,    der    sich    an 


der  östlichen  Stadtmauerseite  entlang  zieht  und  von  einer 
untergeordneten,  dem  Zuge  der  Mauer  folgenden  Straße, 
der  Schafgasse,  begrenzt  wird  (vergl.  den  Lageplan  auf 
Tafel  46).  Die  abgebrannten  Gebäude  sind  meist  Scheunen 
gewesen,  aber  auch  kleinere  Wohnhäuser,  die  hier  und 
da  wohlerhaltene  Arbeiten  aus  früherer  Zeit  gezeigt  hatten. 


79 


DER  STÄDTEBAU 


In  der  Mitte  der  Brandstätte  steht  ein  alter  Turm,  durch 
dessen  enge  Öffnung  eine  Straße  hindurchführte;  ebenso 
werden  die  beiderseits  anschließenden  Mauerteile  am  Ende 
von  Türmen  flankiert. 

Wie  war  nun  die  Neubebauung  vorzubereiten?  Zu- 
nächst handelte  es  sich  darum,  zweckentsprechende  Bau- 
plätze und  Straßenzüge  zu  schaffen  und  diese  mit  den 
vorhandenen  Straßenmündungen  und  den  zu  erhaltenden 
Türmen  in  organischen  Zusammenhang  zu  bringen.  So- 
dann war  Bedacht  darauf  zu  nehmen,  daß  innerhalb  der 
Fluchtlinien  und  Grundstücksgrenzen  wieder  Hauswesen 
entstehen  könnten,  die  dem  Bedürfnisse  der  neubauenden 
Bewohner  entsprechen.  Schließlich  —  und  das  war  das 
Schwierigste  —  sollte  der  gesammten  Neuschöpfung  ein 
einheitliches  Gepräge  gegeben  werden,  das  nicht  allein 
künstlerischen  Ansprüchen  genügt,  sondern  auch  ein  wür- 
diges Gegenstück  zu  den  Straßenbildern  abgibt,  die  der 
Stadt  zum  Glück  noch  erhalten  sind. 

Nach  diesem  Programm  sind  die  hier  mitgeteilten 
Vorschläge  (siehe  Tafel  47)  gemacht  worden,  die  vom 
Altertumsvereine  der  Stadt  und  von  der  Königl.  Regierung 
zu  Wiesbaden  unterstützt  wurden.    Wenn   auch    von   der 


Stadtmauer  selbst  nicht  viel  erhalten  bleibt  und  man  damit 
rechnen  mußte,  daß  sich  die  Bebauung  der  Hausgrund- 
stücke vielfach  anders  gestalten  wird,  so  sind  doch  die 
Straßenlinien  und  die  Platzanlagen  an  den  drei  Türmen 
nach  jenen  Vorschlägen  festgelegt  worden. 

Der  Turm  des  Schaubildes  A  ist  wieder  durch  einen 
Helm  ergänzt  worden  und  auch  zur  Wiederherstellung  des 
Mittelturmes  (auf  dem  Schaubilde  B)  werden  im  Auftrage 
der  Königl.  Regierung  unter  stiller  Mitwirkung  des  Ver- 
fassers Pläne  ausgearbeitet.  Inzwischen  ist  auch  die 
Brandstätte  wieder  bebaut  worden  und  zwar  mit  verein- 
zelten kleinen  Wohnhäusern,  leider  mit  empfindlichen 
Fehlgriffen.  Ob  sich  die  Straßenfront  mit  der  Zeit  noch 
schließen  wird,  läßt  sich  nicht  voraussehen.  Da  fast  jedes 
Grundstück  an  der  Rückgrenze  ein  Wirtschaftsgebäude 
erhalten  hat,  und  auch  der  Abbruch  der  Stadtmauer  sich 
trotz  aller  Bemühungen,  Vorträge  und  Zeitungskämpfe  unter 
der  Ungunst  der  städtischen  Verwaltung  nicht  mehr  hatte 
aufhalten  lassen,  so  ist  das  gegenwärtige  Bild  allerdings  ein 
recht  unbefriedigendes.  Immerhin  bleibt  es  ein  Trost,  daß 
wenigstens  die  im  Bebauungsplane  festgelegten  Fluchtlinien 
gesichert  und  die   alten  Stadttürme  erhalten  worden  sind. 


ZUR  ABWEHR! 

Die  im  4.  Heft  dieser  Zeitschrift  auf  Seite  52  53  erschie- 
nene Entgegnung  des  Herrn  Geheimen  Baurats  Dr.  Ing. 
J.  Stubben,  den  Bebauungsplan  des  südlichen  Teiles  der 
Stadt  Flensburg  betreffend,  enthält  so  viele  Irrtümer,  daß 
eine  Richtigstellung  notwendig  erscheint. 

Stubben  spricht  von  dem  großen  Mühlenteiche  als  von 
einem  ,, bisher  von  hohen  schattigen  Hängen  und  freund- 
lichen Spaziergängen  umgebenen  See",  den  er  als  ,,das 
Auge  der  Landschaft"  bezeichnet.  In  Wirklichkeit  bieten 
aber  die  kahlen,  unbewaldeten  Hügel  der  Umgebung  des 
Teichbeckens,  mit  Ausnahme  eines  mit  Bäumen  alleemäßig 
bepflanzten  Fußweges  am  westlichen  Hange,  keinen  Schatten 
dar.  Sie  sind  mit  Getreidefeldern  und  mit  Gärten  der  in 
dem  benachbarten  Arbeiterviertel  wohnenden  Leute  be- 
deckt. Ein  nennenswerter  Baumwuchs  ist  nirgends  vor- 
handen und  höchstens  kann  hier  und  da  von  einigem  Ge- 
strüpp die  Rede  sein. 

Stubben  sagt  am  Schluß  seiner  Ausführungen: 

„Aber  auch  Henricis  Entwurf  hat  die  Eigentüme- 
rin nicht  etwa  den  städtischen  Behörden  zur  Ausfüh- 
rung angeboten,  sondern  sie  hat  in  dem  Widerstreben 
gegen  die  auf  möglichste  Erhaltung  einer  landschaft- 
lichen Schönheit  gerichtete  Absicht  des  Magistrates 
es  vorgezogen,  den  See  größtenteils  zuzuschütten  und 
völlig  trocken  zu  legen.  Übrig  geblieben  ist  nur  eine 
von  einem  Entwässerungsgraben  durchzogene  Wiese, 
die  von  der  Besitzerin  durch  Schuttabladung  aufgehöht 
wird.  Um  Zuschüttungsboden  zu  gewinnen,  sind  seit- 
liche Anhöhen,  darunter  namentlich  der  von  C.  Gur- 
litt  hervorgehobene  Bergkopf,  abgetragen  worden.  An 
die  Stelle  eines  lachenden  Landschaftsbildes  ist  eine 
Wüste  getreten". 
Diese  Äußerungen  widersprechen  vollkommen  den 
Tatsachen. 


1.  Das  Angebot  des  Henricischen  Entwurfes  ist  tat- 
sächlich im  April  1902  erfolgt.  —  Die  Schrift,  mit  welcher 
die  Firma  R.  den  Bebauungsplan  von  Henrici  der  Stadt 
überreichte,  schließt  mit  folgendem  Satze: 

„Wenn  die  Stadt  sich  mit  diesem  Entwurf  ein- 
verstanden erklärt,  die  Festlegung  desselben  bewirken 
und  anerkennen  will,   daß  ich,  meine  etwaigen  Mit- 
besitzer oder  Besitznachfolger  dauernd  den  ungehin- 
derten und  freien  Abfluß  aller  Wässer  genießen  sollen, 
die  von  meinem  jetzigen  Grundbesitz  kommen,  dann 
bin  ich  bereit,  unter  Vorbehalt  einiger  unbedeutender 
Nebenbedingungen  auch  auf  meine  sämtlichen  Gerecht- 
same und  Privatrechte  zu  Gunsten  der  Stadt  zu  ver- 
zichten". 
(Die  Nebenbedingungen,  welche  die  Firma  R.  bei  ihrem 
Angebot  des  Henricischen  Entwurfes  machte,  waren  durch 
Meinungsverschiedenheiten  über  die  Ableitung  von  privaten 
und  öffentlichen  Abwässern  verursacht.) 

2.  Der  von  C.  Gurlitt  hervorgehobene  Bergkopf  ist 
bereits  im  März  1901,  also  noch  ehe  Stubben  seinen  Ent- 
wurf fertiggestellt  und  abgeliefert  hatte,  abgetragen  gewesen. 

3.  Zu  den  weiteren  Zuschüttungen  ist  nicht  ein  Sand- 
korn von  den  seitlichen  Hängen  benutzt  worden. 

4.  Die  Zuschüttung  ist  noch  nicht  soweit  vorge- 
schritten, wie  Stubben  sie  nach  seinem  eigenen  Plane 
erlauben  will.  Die  „an  die  Stelle  eines  lachenden  Land- 
schaftsbildes getretene  Wüste"  hätte  vorübergehend,  also 
auch  unter  Zugrundelegung  des  Stübbenschen  Entwurfes 
entstehen  müssen. 

Der  Versuch,  die  Firma  R.  für  die  „Verwüstung 
der  Gegend"  verantwortlich  zu  machen,  muß  mit 
aller  Entschiedenheit  zurückgewiesen  werden. 

Die  Firma  hat  wiederholt  der  Stadt  die  Absicht  zur 
Trockenlegung    des    für    ihren  Wassermühlenbetrieb    fast 


80 


DER  STÄDTEBAU 


wertlosen,  in  seiner  Bestanderhaltung  aber  sehr  kostspie- 
ligen Teiches  rechtzeitig  mitgeteilt.  Die  Trockenlegung  ist 
erst  dann  erfolgt,  nachdem  von  der  Stadt  —  nach  monate- 
langen Verhandlungen  über  den  Stübbenschen  und  Henri- 
cischen  Bebauungsplan  —  erklärt  war,  daß  seitens  der 
Stadt  die  Festlegung  eines  Fluchtlinienplanes  bezw. 
Bebauungsplanes  für  das  Teichgelände  im  öffent- 
lichen Interesse  z.  Zt.  überhaupt  nicht  gewünscht 
werde!  —  Durch  diese  bündige  Erklärung  sind  die  Ver- 
handlungen vom  Magistrat,  nicht  aber  von  der  Eigen- 
tümerin abgebrochen  worden. 

Die  Wiederherstellung  des  Teiches  ist  zu  jeder  Zeit 
möglich.  Sie  ist  ausschließlich  abhängig  von  dem  Willen 
und  dem  Entgegenkommen  der  Stadt  sowie  ihres  mut- 
maßlichen Beraters  in  Bebauungssachen,  des  Herrn  Stubben, 
dem  der  Beweis  wohl  schwerlich  gelingen  dürfte,  daß  der 
von  der  Firma  R.  der  Stadt  angebotene  Henricische  Be- 
bauungsplan die  landschaftlichen  Reize  des  Mühlenteich- 
geländes  weniger  liebevoll  behandle    als  der  Stübbensche. 

Ernst  Kallsen 
als  bevollmächt.  Vertreter  der  Firma  N.  Ringe  in  Flensburg. 


Erwiderung. 
Ich  halte  meine  Angaben  in  vollem  Umfange  auf- 
recht. Soweit  sie  nicht  auf  eigener  Kenntnis  beruhen, 
stützen  sie  sich  auf  ausdrückliche  Mitteilungen  der 
Stadtverwaltung.  Wäre  der  See  nicht  aus  freien  Stücken 
von  der  Eigentümerin  vernichtet  worden,  so  brauchte 
er  nicht  wiederhergestellt  zu  werden.  Im  übrigen  ist 
diese  Zeitschrift  kaum  der  geeignete  Ort  zur  Ausein- 
andersetzung mit  einer  Grundbesitzerfirma,  die,  wie 
es  häufig  vorkommt,  ihr  Gelände  stärker  ausschlachten 
möchte,  als  es  von   der  zuständigen  Behörde  für  statthaft 

erachtet  wird. 

J.  Stubben. 


Nachdem  die  kurze  Erwiderung  auf  Wunsch  un- 
veränderte Aufnahme  gefunden  hat,  ist  das  Interesse  der 
Zeitschrift  an  dieser  Sache  erschöpft. 

Die  Schriftleitung, 


NEUE  BUCHER. 


DIE  TÄTIGKEIT  DER  STADT  ULM  A.  D.  AUF  DEM 
GEBIETE  DER  WOHNUNGSFÜRSORGE.  Für  Arbeiter 
und  Bedienstete,  (Häuser  zum  Eigen-Erwerb).  Von  Oberbürgermeister 
Wagner,   1903.     Druck  und  Verlag  von  J.  Ebener,  Ulm  a.  D. 

Die  Stadtgemeinde  Ulm  betreibt  bereits  seit  einer  Reihe  von  Jahren,  — 
und  damit  steht  sie  in  Deutschland  fast  einzig  da,  —  den  Bau  von 
Arbeiterwohnungen  zum  eigenen  Erwerb  unter  Beschränkung  des  Rechtes 
der  Wiederveräußerung,  und  somit  unter  Ausschluß  der  Spekulation  nach 
einem  Systeme,  das  mit  seinen  Erfolgen  in  der  obengenannten  Schrift  dar- 
gestellt wird.  Die  Wohnungsnot  hatte  zunächst  zur  Erbauung  eines  Hauses 
für  städtische  Beamte,  dann  zur  Begründung  eines  Wohnungsvereins 
geführt,  der  bei  aller  Unterstützung  durch  die  Gemeinde,  aus  Mangel  an 
Kapital  jedoch  nicht  Arbeiterwohnungen  genug  beschaffen  konnte,  so  daß 
die  Gemeinde  selber  zum  Bau  von  Häusern  überging  und  zwar  für 
Arbeiter  und  Beamte  zum  Eigenerwerb.  Die  Zahl  der  so  entstandenen 
Häuser  beträgt  schon  65. 

Die  Schrift  teilt  nun  auf  2  Tafeln  Schaubilder  von  den  Häusern  des 
Wohnungsvereins,  auf  3  weiteren  Tafeln  Schaubilder  der  Arbeiter-Eigen- 
häuser nebst  einer  Gesamtansicht  des  damit  geschaffenen  Stadtteiles,  sowie 
im  Text  zahlreiche  Grundrisse  und  Ansichten  mit.  Ein  Schaubild  der 
Stadt  Ulm  nebst  Lageplan  vervollständigt  die  Abbildungen  in  willkommener 
Weise.  Der  Verfasser  schildert  ferner  die  Beschaffung  der  Geldmittel,  die 
Tilgung  der  Schulden  durch  die  Hauseigentümer,  die  Sterblichkeitsverhält- 
nisse in  den  Arbeitervierteln  usw.  und  gibt  dann  in  den  Kapiteln  8  und  12 
eine  interessante  Abhandlung  über  städtische  Bodenpolitik  auf  Grund  der 
in  Ulm  gesammelten  Erfahrungen  nebst  den  Bedenken  und  Einwendungen, 
die  gewöhnlich  gegen  den  Wohnungsbau  und  besonders  gegen  den  des 
Eigenhauses  erhoben  werden.  Allen,  die  praktisch  in  der  Wohnungs- 
fürsorge tätig  sind,  besonders  aber  denen,  die  bisher  noch  zweifelten,  ob 
der  zu  Ulm  eingeschlagene  Weg  ein  richtiger  sei,  kann  das  Studium  dieses 
Büchleins  sehr  warm  empfohlen  werden. 

DER  MAGISTRATSENTWURF  EINER  NEUEN  BAU- 
ORDNUNG FÜR  WIEN.  Die  kurze  Erwähnung  des  Ent- 
wurfes in  Nr.  5  des  vorigen  Jahrganges  unserer  Zeitschrift  ist  auf  einen 
Vortrag  zurückzuführen,  den  der  Magistrats-Oberkommissär  und  Schrift- 
steller Dr.  Wolfgang  Madj^ra  im  Januar  v.  J.  in  der  sozial-politischen 
Abteilung  der  „Leo-Gesellschaft"  in  Wien  über  diesen  Gegenstand  gehalten 
hat.     Damit    ist    die    geplante   Reform    der   Wiener   Bauordnung    vor    die 


Besprochen  von  THEODOR  GOECKE,   Berlin. 

Öffentiichkeit  gebracht,  und  zwar,  wie  der  im  Verlage  der  Manzschen 
K.  K.  Verlags-  und  Universitätsbuchhandlung  in  Wien  1904  gedruckt 
erschienene  Vortrag  erkennen  läßt,  von  einem  hohen,  die  Sorge  um 
das  Gemeinwohl  gleichermaßen,  wie  die  möglichste  Rücksicht  auf  den 
einzelnen  Bürger  umfassenden  Standpunkte  aus  der  Bevölkerung  vorgeführt 
worden.  Der  Verfasser  sagt  in  der  Einleitung:  ,,Da  sind  hygienische 
Erledigungen  in  die  erste  Linie  zu  stellen,  dann  folgen  ästhetische  Anfor- 
derungen, dann,  ebenso  -berechtigt,  jene  des  Verkehrs  —  der  übrigens 
heutzutage  eine  Art  Abgott  bildet  und  von  manchen  Seiten  in  einer  Weise 
in  den  Vordergrund  gedrängt  wird,  die  nicht  nur  alle  historische  Pietät 
über  den  Haufen  wirft,  sondern  auch  der  Gemeinde  ganz  unerhörte  und 
überflüssige  Geldopfer  zumutet.  Denn  das  sind  weitere  Punkte,  die  bei 
Schaffung  einer  Bauordnung  erwogen  werden  müssen:  die  historische  Ent- 
wicklung und  die  ökonomischen  Rücksichten;  die  ganze  bauliche  Aus- 
gestaltung einer  Stadt  wandelt  auf  den  Bahnen  ihrer  Geschichte." 

Die  geltende  Bauordnung,  von  der  nur  einige  Bestimmungen  durch 
ein  Landesgesetz  vom  Jahre  1890  abgeändert,  bezw.  den  Verhältnissen  des 
erweiterten  Gemeindegebietes  —  nach  Eingemeindung  der  Vororte  — 
angepaßt  wurden,  stammt  aus  dem  Jahre  1883  und  ist  im  Grunde 
genommen  selbst  nur  eine  Abänderung  und  Erweiterung  früherer  Bauord- 
nungen, die  im  wesentlichen  auf  der  geschlossenen  Bauweise  der  alten 
Festungstadt  fußten.  Der  Magistrat  hat  nun,  der  Entwicklung  der  Stadt 
folgend,  den  Entwurf  einer  neuen  Bauordnung  ausarbeiten  lassen,  als 
dessen  Verfasser  der  Baureferent  des  Magistrats,  Dr.  Franz  Sauer  genannt 
wird.  Weit  ausgreifende  Vorarbeiten  des  Stadtbauamtes  und  des  österr. 
Ingenieur-  und  Architekten- Vereins  sind  dabei  benutzt  worden;  dazu  ist 
das  Studium  reichsdeutscher  Bauordnungen,  namenüich  auch  der  Berliner 
gekommen.  In  seiner  Besprechung  des  Entwurfes  stellt  Dr.  Madj^ra  nun 
den  Satz  voran: 

„Die  Entwicklung  der  Stadt  vollzieht  sich  teils  nach  dem  von  der 
Gemeinde  erlassenen  Regulierungsplan,  teils  nach  dem  im  einzelnen  Falle 
zutage  tretenden  freien  Willen  des  Grundbesitzers.  Demgemäß  enthält 
der  Bauordnungsentwurf  einerseits  Bestimmungen  über  jenen  Regulierungs- 
plan, andererseits  Vorschriften,  innerhalb  deren  sich  die  Bautätigkeit 
im  einzelnen  zu  halten  hat." 

Dies  klingt  so  selbstverständlich,  daß  man  meinen  möchte,  es  würde 
immer  und  überall  darnach  verfahren.  Dem  ist  aber  nicht  so,  obwohl  alle 
Bauordnungen  in  der  Luft  schweben,  die  nicht  auf  einem  Bebauungsplan 
fußen.      Denn     die     Straßenanlagen     müssen     den     Baubedürfnissen     der 


81 


DER  STÄDTEBAU 


gewohnten  Bauweise  entsprechen ;  umgekehrt  müssen  also  die  Vorschriften 
über  die  Abstufung  der  Bebauung,  die  Zonenteilung  sich  dem  Bebauungs- 
plan anpassen.  Das  Wiener  Gemeindegebiet  soll  in  5  Bauzonen  geteilt 
werden,  die  aber  nach  der  Beschreibung  nur  z.  T.  eigentliche  Zonen 
bilden,  im  übrigen  deshalb  besser  Baustufen  oder  Staffeln  genannt  würden. 
Die  erste  Bauzone  umfaßt  die  alte  Stadt  und  die  damit  unmittelbar  zu- 
sammenhängenden Teile  der  Umgebung,  die  bereits  ebenso  engräumig 
bebaut  sind.  Hier  werden  durchweg  6  Wohngeschossse  zugelassen  mit 
der  Beschränkung,  daß  der  Fußboden  des  obersten  Geschosses  höchstens 
21  m  über  dem  Erdboden  liegen  darf.  Die  Gebäudehöhe  soll  das  i'/a  fache 
der  Straßenbreite  nicht  überschreiten.  Die  zweite  Bauzone,  mit  nur 
5  Wohngeschossen  legt  sich  um  die  erste  ringförmig  herum,  strahlt  dann 
aber  nach  außen  hin  auch  an  den  Hauptverkehrsstraßen  entlang  aus.  In 
ihr  dürfen  nur  5  Wohngeschosse  errichtet  werden  mit  einer  Gebäudehöhe, 
die  das  i  'j^  fache  der  Straßenbreite  erreicht.  Die  zwischen  den  Straßen 
der  zweiten  Bauzone  sich  erstreckenden  Flächen  bilden  die  dritte  Bauzone, 
in  der  nur  noch  4  Wohngeschosse  hoch  gebaut  werden  darf.  In  diesen 
drei  Zonen  herrscht  die  geschlossene  Bauweise,  in  der  dritten  Zone  unter 
Umständen  mit  Anlage  von  Vorgärten.  Die  vierte  Zone  mit  höchstens 
3  Wohngeschossen  umfaßt  jene  Gebiete,  in  denen  in  der  Regel  Vorgärten 
anzulegen,  oder  überdies  die  Häuser  freistehend  zu  errichten  sind.  Hier 
sind  belästigende  Gewerbebetriebe  ausgeschlossen  —  Landhausviertel.  Die 
Gebäudehöhe  darf  in  der  dritten  und  vierten  Zone  das  Maß  der  Straßen- 
breite  nicht  übersteigen.  Die  fünfte  Zone  endlich  ist  vorzugsweise  Handel- 
und  Industriezwecken  vorbehalten;  dazu  bestimmte  Gebäude  dürfen,  wie 
.  es  bisher  im  allgemeinen  zulässig  war,  beliebig  viele  Geschosse  erhalten. 
Im  übrigen  werden  hier  aber  nur  3  Wohngeschosse  gestattet.  Die  an 
der  Straßenfront  zulässigen  Gebäudehöhen  gelten  auch  für  die  Hofseiten. 
Für  die  Abmessung  der  Hofräume  wird  unterschieden  zwischen  der 
Wiederbebauung  bereits  bebaut  gewesener  Grundstücke  und  der  völligen 
Neubebauung.  Bei  ersterer  soll  die  Breite  des  Hofraumes  vor  dem 
Fenster  in  der  ersten  Zone  die  Hälfte,  in  der  zweiten  Zone  '3,  in  den 
übrigen  Zonen  ebensoviel  als  die  Höhe  der  gegenüberliegenden  Wand 
betragen  und  zwar  der  gegenüberliegenden  Wand  desselben  Hauses.  Wo 
der  Abstand  von  Nachbargrenzen  in  Betracht  kommt,  wird  die  Höhe  der- 
jenigen Wand  zum  Maßstab  genommen,  in  der  sich  die  Fenster  befinden. 
Bei  Wiederbebauungen  sind  die  Anforderungen  geringer  und  zwar  begnügt 
man  sich  dort  in  der  ersten  Zone  mit  'j^,  in  der  zweiten  Zone  mit  '/j,  in 
den  übrigen  Zonen  mit  der  Hälfte  der  bereits  erwähnten  Höhenmaße. 
Hierzu  spricht  Dr.  Madjera  den  Wunsch  aus,  auch  für  die  zweite,  die  aus- 
gedehnteste Zone,  das  Hälfteverhältnis  vorzuschreiben. 

Abgesehen  von  dieser  Zonenteilung  hat  der  Bebauungsplan  noch  zu 
enthalten :  die  Bezeichnung  der  für  militärische  Zwecke  bestimmten  Flächen 
unter  Angabe  etwaiger  Beschränkungen  für  die  Benutzungsart  ihrer  Um- 
gebung; der  für  öffentliche  Plätze,  Grünanlagen  und  Anstalten  (z.  B.  Kirchen, 
Schulen,  Spitäler,  Markthallen,  Friedhöfe,  Gartenanlagen)  in  Aussicht 
genommenen  Teile  des  Gemeindegebietes;  die  Bezeichnung  der  vor- 
handenen und  noch  zu  schaffenden  Verkehrswege,  einschl.  der  Wasser- 
straßen usw. 

Wie  hieraus  zu  ersehen,  hängt  in  der  Hauptsache  alles  vom  Bebau- 
ungsplan ab;  mit  der  Aufstellung  eines  solchen  allgemeinen  Planes  für 
„Groß- Wien''  war  auch  bereits  begonnen ;  unseren  Lesern  wird  erinnerlich 
sein,  daß  dieserhalb  vor  einer  Reihe  von  Jahren  ein  Wettbewerb  aus- 
geschrieben war,  jedoch  sind  die  Arbeiten  später  ins  Stocken  geraten,  was 
vielleicht  als  kein  Unglück  angesehen  werden  dürfte,  da  inzwischen  erst 
die  soziale  Bedeutung  des  Bebauungsplanes  erkannt  worden  ist,  der  nun- 
mehr noch  Rechnung  getragen  werden  kann  und  soll.  Offenbar  steht  ja 
auch  der  ganze  Magistratsentwurf  der  neuen  Bauordnung  im  Zeichen 
sozialer  Fürsorge,  unter  gleichzeitiger  Berücksichtigung  der  hygienischen 
Anforderungen.  Darauf  beziehen  sich  dann  die  weiteren  Vorschriften  über 


das  geringste  Lichtmaß  und  den  mindesten  Flächenraum  der  ^A^ohnräume 
usw.,  über  Errichtung  der  Gebäude  in  Bezug  auf  die  herrschende  Wind- 
richtung und  notwendige  Besonnung.  Einen  bedeutenden  Fortschritt  muß 
man  in  dem  teilweisen  Verbot  der  Keller-Wohnungen  erblicken,  in  dem 
der  Entwurf  sagt: 

„In  Räumen,  deren  Fußboden  nicht  mindestens  30  cm,  (wenn  nicht 
unterkellert)  bezw.  15  cm  (wenn  unterkellert)  über  der  anstoßenden  Erd- 
fläche liegt,  darf  keine  selbständige  Wohnung  hergestellt  werden.  Wohl 
wird  gestattet,  daß  einzelne,  nicht  als  Schlafräume  verwendete  Bestandteile 
einer  Wohnung  im  Keller  unter  gewissen  Bedingungen  untergebracht  werden ; 
die  wichtigste  lautet,  daß  der  Fußboden  dieser  Räume  nicht  tiefer  als  i  '/^  m 
unter  dem  höchsten  Punkte  der  anstoßenden  Erdoberfläche  liegen  darf,  der 
betreffende  Raum  aber  3  m  lichte  Höhe  erhalten  muß,  und  dann  der  Keller 
überhaupt  als  Wohngeschoß  zu  gelten  hat. 

Der  Verfasser  berührt  dann  auch  in  seinem  Vortrage  die  Absicht, 
einen  Waldgürtel  um  Groß-Wien  herum  zu  erhalten,  um  der  Bevölkerung 
ein  Stück  unverfälschter  Natur  anstatt  künstlicher  Parkanlagen  zu  bieten. 
Die  Ausgestaltung  des  Bebauungsplanes  betreffend,  würdigt  er  dann  die 
Verdienste  von  Camillo  Sitte,  der  auf  diese  Weise  noch  nach  seinem  Tode 
in  Wien  zur  vollen  Anerkennung  gelangt,  denn  die  neue  Bauordnung 
trachtet  entschieden  darnach,  eine  malerische  Belebung  und  Bewegung 
der  Straßenfront  zu  begünstigen,  in  der  Hoffnung,  daß  der  Erfindungs- 
geist der  Architekten  die  gegebene  Anregung  ausnutzen  wird.  Sie  be- 
rücksichtigt ferner  die  Schonung  historisch  und  künstlerisch  wertvoller 
Denkmäler. 

Der  Entwurf  wagt  es  auch  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  den 
Geschmacklosigkeiten  der  Bebauung  entgegenzutreten,  die  zu  begehen,  wie 
der  Verfasser  sagt,  bisher  als  ein  unantastbares  Menschenrecht  gegolten 
habe  und  die  schon  so  manches  Straßenbild  in  barbarischer  Weise  zerstört 
haben.  Er  ermächtigt  nämlich  die  Gemeinde  nach  Vernehmung  der  Grund- 
besitzer, in  besonderen  Fällen,  sowie  allgemein  auf  Grund  des 
Bebauungsplanes,  für  die  Konstruktion  und  die  äußere  Erscheinung  der 
Gebäude  Vorschriften  zu  erlassen,  um  öffentlichen  Verkehrsflächen  einen 
einheitlichen  Charakter  zu  geben  und  zu  erhalten.  An  öffentlichen  Verkehrs- 
flächen dürfen  ferner  keine  Gebäude  errichtet  werden,  die  nach  dem  Aus- 
spruche von  Sachverständigen,  (hier  kommt  also  der  schon  öfter  geforderte 
künstlerische  Beirat  zu  seinem  Rechte),  die  Straße  oder  den  Platz  verun- 
zieren, oder  einer  Verkehrsfläche  auffällig  widersprechen  würden.  Dabei 
wird  auf  die  Umgestaltung  des  Karlsplatzes  als  ein  lebendiges  Beispiel 
verwiesen.  — 

In  wirtschaftlicher  Hinsicht  läßt  der  Entwurf  die  Bebauung  bisher 
noch  nicht  bebauten  Bodens  nur  dann  zu,  wenn  die  Gemeinde  ihn  aus- 
drücklich vorher  als  Baugrund  anerkannt  hat.  Dies  bringt  die  unentgelt- 
liche Abtretung  des  Straßenlandes  mit  sich.  Muß  der  Grundbesitzer  bei 
einem  Neubau  hinter  die  frühere  Flächenlinie  zurückgehen,  so  wird  er  für 
den  abgetretenen  Boden  allerdings  schadlos  gehalten.  Diese  Schadlos- 
haltung soll  aber  berechnet  werden  nach  dem  Unterschiede  der  'Werte,  den 
das  Grundstück,  abgesehen  von  den  darauf  befindlich  gewesenen  Baulich- 
keiten vor  und  nach  der  Abtretung  gehabt  hat,  bezw.  erhalten  hat  und  da- 
bei soll  die,  durch  die  Straßenabänderung  und  Zurückschiebung  des  Baues 
entstehende  Wert-Vermehrung  für  das  übrig  bleibende  Grundstück,  sowie 
der  etwaige  Gewinn  an  Straßenfront  besonders  in  Rechnung  gestellt  werden. 
Ergibt  sich  dann  eine  überwiegende  Wertvermehrung,  so  ist  keine  Schad- 
loshaltung zu  gewähren.  Weitere  Bestimmungen  betreffen  dann  noch  die 
Beitragsleistungen  der  Grundbesitzer  zu  den  Straßenbaukosten  usw.  auf  die 
hier  näher  einzugehen  aber  wohl  verzichtet  werden  kann. 

Im  Ganzen  macht  sich  in  dem  Entwürfe  ein  frischer,  von  Bureau- 
kratismus  freier  Geist  bemerkbar,  dem  aber  auch  der  günstige  Umstand  zu 
gute  kommt,  daß  der  Bebauungsplan  als  die  Grundlage  der  Bauordnung 
dienen  soll. 


82 


DER  STÄDTEBAU 


■piN  KÜNSTLERISCHER  STADTBAUPLAN.  In  der  Sitzung 
*  '  des  Ausschusses  zur  Pflege  heimatlicher  Kunst  und  Bauweise  in 
Sachsen  und  Thüringen  am  2i.  Januar  d.  J.  berichtete  der  Vorsitzende 
Oberbaurat  Schmidt  über  einen  beachtenswerten  Vorgang  in  der  Stadt 
Dippoldiswalde,  der  das  Schicksal  vieler  geschichtlich  und  landschaftlich 
bemerkenswerter  Städte  bevorstand,  nämlich  auf  dem  Wege  eines  nach 
den  Grundsätzen  der  Straßengeometrie  gefertigten  Baufluchtenplanss  alles 
das  zu  verlieren,  was  ihr  besonderen  Reiz  verleiht.  Noch  in  letzter 
Stunde  hatte  sich  die  Stadtgemeinde  aber  an  den  Ausschuß  gewandt  mit 
der  Bitte  um  fachmännische  Unterstützung  bei  der  Aufstellung  eines 
zweckentsprechenden  Bebauungsplanes.  Dieser  Bitte  hatte  der  Ausschuß 
bereitwilligst  entsprochen;  die  Herren  Architekten  Professor  Tscharmann 
und  E.  Kühn  stellten  gemeinsam  einen  Baufluchten-  und  Bebauungs- 
plan auf,  der  noch  vor  Schluß  des  Jahres  1904,  von  einem  kurzen  Be- 
richte des  Architekten  Herrn  Kurt  Diestel  begleitet,  überreicht  werden 
konnte.      (Hierzu  Tafel  48.) 

Von  der  ursprünglichen  Annahme  einer  Baufluchtenfeststellung  für 
die  innere  Stadt  ist  nach  diesem  Berichte  abgegangen  worden,  da  der 
Durchgangsverkehr  teils  oberhalb,  teils  unterhalb  der  Stadt  vorbeiführt  und 
somit  einen  Einfluß  auf  die  Straßenverhältnisse  der  inneren  Stadt  nicht  zu 
äußern  vermag.  Eine  Verbreiterung  ist  nur  für  die  dem  Markte  zunächst 
gelegene  Hälfte  der  Wassergasse  beibehalten  worden.  Die  Durchführung 
eines  weitergreifenden  Straßenverbreiterungs- Planes,  insbesondere  unter 
dem  Gesichtswinkel  der  ,, Begradigung",  würde  einen  durch  keine  be- 
sonderen Verkehrs-  und  Wohnungsbedürfnisse  bedingten  Eingriff  in  über- 
lieferte örtliche  Zustände  bedeuten  und  entgegen  §  18  (i)  des  allgemeinen 
Baugesetzes  lediglich  eine  Verunstaltung  der  bestehenden  Straßen  und 
Plätze  herbeiführen.  Dies  wäre  um  so  mehr  zu  bedauern,  als  die  Stadt 
Dippoldiswalde  in  baulicher  Hinsicht  unter  den  uns  überkommenen  alten 
Städten  Sachsens  eine  Sonderstellung  einnimmt,  die  bei  Aufstellung  von 
Bauordnungen  und  Bebauungsplänen  auch  eine  Sonderbehandlung  zu 
rechtfertigen  scheint. 

Arm  an  nennenswerten  Werken  der  Baukunst,  wie  sie  den  Wert 
etwa  der  Städte  Meißen,  Pirna,  Zittau  und  anderer  bestimmen,  überragt 
sie  diese  trotz  ihrer  geringen  Ausdehnung  durch  die  Einheitlichkeit  ihrer 
baulichen  Grundstimmung  und  die  Planmäßigkeit  ihrer  Gesamtanlage. 

Die  Zweckmäßigkeit  der  Straßenführung,  die  räumlichen  Abmessungen 
der  Plätze  und  die  Maßverhältnisse  der  sie  begrenzenden,  fast  schmuck- 
losen Häuser  stellen  eine  wohlüberlegte  stadtbaukünstlerische  Leistung 
dar,  die  mit  großem  Geschick  gesteigert  wird  durch  gelegentlich  mit 
feinem  Takt  getroffene  Ausnutzung  der  wenigen  architektonisch  hervor- 
tretenden Bauwerke  zur  Schmückung  von  Straßenfernblicken  und  kleinen 
Plätzen. 

Besonders  bemerkenswert  erscheint  das  Verschieben  der  Straßenein- 
mündungen gegen  einander  mit  ihren  wirtschaftlichen  und  verkehrs- 
technischen Vorzügen.  Jedem  der  vier  Eckhäuser  wird  ein  freier  Ausblick 
gewährt,  dem  Straßenverkehr  aber  eine  Übersichtlichkeit  gegeben,  wie  sie 
bei  regelmäßiger  Straßenkreuzung  nicht  zu  erreichen  wäre.  (Vergl.  hierzu 
als  beachtenswertes  Beispiel  die  Kreuzung  der  Galerie-  und  Frauenstraße 
in  Dresden.) 

Vom  baugeschichtlichem  Standpunkte  ist  die  Stadt  Dippoldiswalde 
insofern  bemerkenswert,  als  sie  anscheinend  völlig  unberührt  geblieben 
ist    von    dem    für    manch    eine   Stadt    verhängnisvollen  Einflüsse   der   die 


letzten  dreißig  Jahre  beherrschenden  Stilwechsel.  Fast  wie  ein  Lehr- 
beispiel für  die  auf  Einfachheit  und  Sachlichkeit  hinzielenden  Bestrebungen 
des  modernen  Bauwesens  erscheint  uns  heute  die  Stadt  Dippoldiswalde 
als  ein  vorbildliches  Ganzes,  das  dem  Schutze  einer  einsichtigen  Bürger- 
schaft wie  der  hohen  Staatsbehörden  wärmstens  empfohlen  werden  kann. 
Handelt  es  sich  doch  um  Werte,  deren  Nutznießung  heute  noch  jedem 
einzelnen  zu  Gebote  steht,  ohne  daß  er  sich  dessen  bewußt  werde,  die 
vielleicht  langsam,  aber  gewiß  und  unwiederbringlich  verloren  gehen 
würden,  sobald  dieses  Ganze  mit  seiner  Harmonie  von  Straßen  und 
Plätzen  einem  Straßenerweiterungsplane  überantwortet  werden  sollte, 
dessen  längst  überholte,  schon  von  der  nächsten  Generation  nicht  mehr 
verstandene  Anschauungen  dann  auf  weitere  zwei  bis  drei  Jahrhunderte 
hinaus  verschleppt  würden. 

Für  die  in  Frage  kommende  Bebauung  des  zwischen  der  alten  Stadt 
und  der  Weisseritz  liegenden  Geländes  sei  bemerkt,  daß  angesichts  der 
nur  langsam  zunehmenden  Bautätigkeit  die  Schaffung  eines  auf  weit  über 
hundert  Jahre  ausreichenden  Bebauungsplanes  leicht  durch  eine  genaue 
geometrische  Geländeaufnahme,  sowie  eine  den  örtlichen  Verhältnissen 
und  den  neuzeitlichen  baufachlichen  Anschauungen  angepaßte  Ortsbau- 
ordnung hätte  ersetzt  werden  können.  Es  muß  jedoch  zugegeben  werden, 
daß  den  Nachteilen  eines  Bebauungsplanes,  dessen  Zustandekommen  er- 
fahrungsgemäß zuvörderst  ganz  andere  und  bedenklichere  Kräfte  auszu- 
lösen pflegt,  als  sie  der  gesunden  baulichen  Entwicklung  einer  Stadt 
dienlich  sind,  die  Vorzüge  einer  klaren  Übersicht  über  die  Beschleusungs- 
verhältnisse  mindestens  gleich  zu  achten  sind.  Die  bauliche  Erschließung 
auch  dieses  Stadtteiles  bedurfte  zur  Vermeidung  wirtschaftlicher  Mißgriffe 
eingehende  Beachtung  der  örtlichen  Boden-  und  Besitzverhältnisse,  sowie 
der  etwa  vorhandenen  landschaftlichen  Werte. 

Der  vorliegende  Bebauungsplan  nimmt,  soweit  ersichtlich,  auf  alle 
Anforderungen  des  Verkehrs  und  der  Hygiene  vollauf  Rücksicht,  und 
wenn  auch  seine  ganze  Wirksamkeit  erst  bei  völlig  planmäßiger  Aus- 
nutzung zur  Geltung  kommen  kann,  so  werden  seine  Vorzüge  voraus- 
sichtlich schon  im  Anfangstadium  seiner  Durchführung  klar  erkennbar 
sein.  Als  wesentliche  Vorzüge  wären  zu  bezeichnen :  wohlüberlegte  Ver- 
kehrswege, unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Eigentümlichkeiten  des 
Geländes,  sowie  bestehender  und  künftiger  Verkehrsbedürfnisse,  strenge 
Scheidung  zwischen  Wohn-  und  Verkehrstraße,  unter  Anwendung  ange- 
messener Straßenbreiten.  Auf  die  richtige  Bemessung  der  Straßenbreiten  im 
vorliegenden  Plane  sei  hier  besonders  hingewiesen,  da  ihr  die  Erfahrung  zu 
Grunde  liegt,  daß  übermäßige  Straßenbreiten  lediglich  die  Mütter  der 
Bauspekulation  zu  sein  pflegen  und  vergeudetes  Nationalvermögen 
bedeuten,  sofern  sie  für  die  Anwohner  nicht  noch  gesundheitliche  Nach- 
teile im  Gefolge  haben. 

Sollte  es  noch  gelingen,  die  örtlichen  Bauvorschriften,  die  den 
Bebauungsplan  wirksam  ergänzen  und  seine  zeichnerischen  Rätsel  zu  lösen 
haben  —  der  Entwurf  wurde  ebenfalls  vom  Ausschüsse  zur  Verfügung  ge- 
stellt — ,  zur  Annahme  zu  bringen,  so  dürfte  in  Dippoldiswalde  erstmalig 
bewiesen  werden,  daß  das  in  so  vielen  Bauordnungen  ersichtliche  Miß- 
verhältnis zwischen  ihrem  Inhalte  und  den  von  der  Örtlichkeit  einerseits 
und  den  allgemein  anerkannten  technischen,  gesundheitlichen  und  bau- 
künstlerischen Grundbedingungen  andererseits,  weniger  auf  unabweisbarer 
Notwendigkeit  als  auf  dem  zu  weit  gehenden  Schutze  des  örtlichen 
Bauordnungs-Dilettantismus  beruht. 


83 


DER  STÄDTEBAU 


STETTINER  VORGÄRTEN.  Als  die  Stadtverwaltung  die  Be- 
bauungspläne für  die  neuen  Stadtteile  vor  dem  Berliner  und  dem  Königs- 
tore festlegte,  wurden  nicht  nur  große  Plätze  für  öffentliche  Anlagen  heraus- 
geschnitten, sondern  man  sah  auch  Straßenzüge  mit  Vorgärten  vor  und 
gab  in  den  baupolizeilichen  Bestimmungen  Vorschriften  über  Größe,  Um- 
wehrung  und  allgemeine  Anordnung  der  Vorgärten.  Durch  Vorgärten 
wollte  man  den  neuen  Stadtteilen  ein  freundliches  und  wohnliches,  auch 
für  das  Auge  wohltätiges  Gepräge  geben.  Bei  einer  Wanderung  durch 
die  neuen  Stadtteile  wird  man  aber  leider  mit  wenig  rühmlichen  Ausnahmen 
die  Beobachtung  machen,  daß  die  Vorgärten  einen  recht  trostlosen  Anblick 
gewähren.  Dies  ist  um  so  bedauerlicher,  als  manche  der  neuen  Straßen, 
die  schon  durch  schablonenmäßige  Fassaden  in  ihrer  Gesamtwirkung  stark 
gelitten  haben,  wie  z.  B.  die  sonst  herrlich  angelegte  Bamimstraße,  auch 
noch  der  ihnen  durch  Anlage  von  Vorgärten  zugedachte  gärtnerische 
Schmuck  verloren  geht. 

Geht  man  den  Ursachen  dieser  auffallenden  Vernachlässigung  der 
Vorgärten  nach,  so  muß  einerseits  der  wüsten  Bauspekulation,  die  auch 
jene  als  Schmuckstraßen  gedachten  Straßenzüge  nicht  verschont  hat  und 
bei  deren  Art  zu  bauen  für  die  Vorgartenanlage  wenig  übrig  bleibt, 
andererseits  dem  Umstände  Schuld  gegeben  werden,  daß  die  Vorgärten 
vielfach  von  Nichtfachleuten  angelegt  werden  und  daß  von  den  Besitzern 
der  Vorgärten  für  ihre  weitere  Ausgestaltung  und  die  harmonisch  und  der 
Lage  entsprechende  Bepflanzung  herzlich  wenig  getan  wird. 

Es  ist  mit  großer  Freude  zu  begrüßen,  daß  nunmehr  der  Stettiner 
Gartenbau -Verein ,  in  dem  Herr  Garten  -  Inspektor  Schulze  über  die  Be- 
deutung der  Vorgärten  auf  das  Straßenbild  unter  besonderer  Berücksichtigung 
der  Stettiner  Verhältnisse  sprach,  einer  Anregung  dieses,  mit  anerkennens- 
wertem Geschicke  bei  der  Verschönerung  und  der  Anordnung  unserer 
städtischen  gärtnerischen  Anlagen  tätigen  Fachmannes  gefolgt  ist  und 
beschlossen  hat,  wegen  Ausschreibung  von  Vorgärten-  und  Balkon- 
wettbewerben mit  den  Bezirksvereinen,  dem  Grundbesitzerverein  und  den 
Behörden  in  Verbindung  zu  treten. 

Xn  BONN  hat  sich  bei  Behörden  wie  auch  in  der  Bürgerschaft  stets 
■*•  das  Bestreben  geltend  gemacht,  bei  Neubauten  das  historische  Charakter- 
bild der  Stadt  möglichst  unversehrt  zu  lassen.  Erfreulicherweise  tritt  dieses 
Bestreben  auch  bei  industriellen  Anlagen  kräftig  zu  Tage.  Bonn  verfügt 
ja  nur  über  verhältnismäßig  wenige  Fabriken;  alle  diese  aber  zeigen  ein 
dem  Charakter  der  Stadt  angepaßtes  Äußere.  Erst  neuerdings  ist  hier  die 
Schreibmöbelfabrik  F.  Soennecken  erstanden,  die  sich  mit  ihren  gefälligen, 
das  typische  Bild  der  Fabrik  vermeidenden  Formen  harmonisch  in  das 
Stadtbild  einfügt.  Es  ist  ja  richtig,  daß  derartige  ästhetische  Rücksichten 
den  Eigentümern  der  Fabrikanlagen  größere  finanzielle  Opfer  zumuten  als 
ein  nüchterner  Zweckbau.  Trotzdem  wird  man  hoffen  dürfen,  daß  das 
Beispiel  der  Bonner  Industriellen  nicht  nur  weiter  in  ihrer  Stadt,  sondern 
auch  in  anderen  rheinischen  Städten  Beachtung  und  Nachahmung  finden 
wird.  Wenn  irgendwo  sich  die  Rücksichtnahme  auf  das  Landschaftsbild 
bei  Neubauten  von  selbst  gebietet,  so  ist  es  am  Rhein  mit  seinen  male- 
rischen Schönheiten. 

|_i"'ür  die  Schaffung  eines  WIEN  umgebenden  Wald-  und  ^Viesen- 
■*■  gürteis  wird  ein  Zeitraum  von  lo  Jahren  angenommen.  Vorerst 
handelt  es  sich  darum,  das  Bauverbot  für  die  Gürtelzone  zu  erwirken  und 
Vorkehrungen  zu  treffen,  durch  welche  das  Abholzen  der  in  Betracht 
kommenden  Waldungen  verhindert  werden  soll.  Die  Architekten  der 
Gemeinde  beschäftigen  sich  gegenwärtig  mit  den  Einzelheiten  der  Aus- 
schmückung des  Wienflußbettes,  die  bis  zum  Jahre  1906  vollendet 
sein  soll.  Zwei  breite,  von  antiken  Säulen  flankierte  Steintreppen  sollen 
zur  überwölbten  Plattform  emporführen,  auf  der  ein  dekorativ  zu  gestal- 
tendes Portal  die  Gartenlandschaft  des  Stadt-  und  Kinderparkes  abschließt. 
Um  vom  Stadtpark  aus  die  Aussicht  auf  die  angrenzenden  Straßen  zu  ver- 
hindern, wird  eine  natürliche  Hecke  in  großer  Höhe  gepflanzt,  die  wieder 
durch  eine  ornamental  ausgeschmückte  Mauer  von  der  Straße  geschieden 
ist.  Zu  beiden  Seiten  des  Tunnels  sind  halbrunde  Becken  gedacht,  die 
Wasserkünste  beleben  sollen.  Längs  des  jetzt  unzugänglichen  Landstreifens 
an  der  Stadtbahn  werden  Promenaden  angelegt.  Im  Laufe  des  Monats 
Mai  sollen  verschiedene  Gartenanlagen,  der  Heiligenstädter  Park,  der 
Simmeringer  Park,  die  Elisabeth-Promenade,  die  Anlagen  am  Sterneck-  und 


am  Ilg- Platz   und   endlich   das  neue  Palmenhaus  im  städtischen  Reserve- 
garten im  Prater  der  öffentlichen  Benutzung   übergeben  werden. 

DIE  EINVERLEIBUNG  WEITERER  VORORTE  IN  DAS 
STADTGEBIET  LEIPZIG.  Die  Leipziger  Einverieibungs- 
frage  scheint  wieder  aufzutauchen,  und  zwar  handelt  es  sich  wieder  um 
jene  Vorortsgemeinden,  die  bereits  bei  der  ersten  Einverleibung  1890  in 
Vorschlag  gebracht  waren.  Das  schon  im  Jahre  1888  festgelegte  Maß, 
daß  der  Umfang  der  Stadt  Leipzig  entsprechen  soll  einem  Halbmesser  von 
5  Kilometer  vom  Marktplatz  aus  gerechnet,  ist  schon  seinerzeit  nicht  will- 
kürlich gewählt  worden.  Es  bezeichnet  in  der  Hauptsache  diejenigen 
Gemeinden,  deren  wirtschaftliche  Entwickelung  sie  mit  der  Stadt  in  engere 
Beziehungen  gebracht  hat. 

Die  Ortschaften,  die  damals  „ihrer  ethnographischen  Zusammen- 
setzung nach  ihren  ländlichen  Charakter  noch  nicht  verloren  hatten",  sind 
innerhalb  eines  Zeitraumes  von  15  Jahren  dazu  reif  geworden;  sie  haben 
sich  entsprechend  entwickelt,  sind  mehr  ausgebaut  und  mit  städtischen 
Einrichtungen  versehen.  Vorortsgemeinden  wie  Stötteritz  und  Leutzsch, 
Möckern  und  Schönefeld  haben  in  der  Erkenntnis,  daß  unter  der  Lässig- 
keit in  der  Befriedigung  kommunaler  Bedürfnisse  nicht  bloß  das  Wohl- 
befinden der  jetzigen  Generation,  sondern  auch  eine  etwaige  Einverleibung 
leidet,  innerhalb  der  letzten  Jahre  wirtschaftliche  Einrichtungen  getroffen, 
die  eine  Einverleibung  nur  begünstigen  können  und  die  von  diesem 
Standpunkt  aus  auch  jederzeit  die  Billigung  der  Aufsichtsbehörden  ge- 
funden haben. 

Es  erwachsen  aber  den  Vorortsgemeinden,  die  schon  äußerlich  mehr 
einen  städtischen  Charakter  an  sich  tragen,  als  politisch  losgelöste  Bruch- 
teile des  ganzen  Wirtschaftsgebietes  immer  mehr  Schwierigkeiten,  die 
Anforderungen  der  inneren  Verwaltung  auf  dem  Gebiete  der  Wohlfahrts- 
und Sicherheitspolizei,  der  Schul-  und  Armenpflege  aus  eigener  Kraft  selbst 
zu  befriedigen. 

Die  Raum-  und  Wohnungsverhältnisse  der  inneren  Stadt  nötigen 
heute  fast  genau  so  wie  vor  15  Jahren  einen  großen  Teil  der  minder- 
bemittelten Klassen,  in  die  Vororte  zu  ziehen,  und  zweifellos  wird  dadurch 
der  natürliche  Ausgleich  in  den  Gemeindeleistungen  desselben  Wirtschafts- 
gebietes verschoben.  Der  Rat  der  Stadt  vermochte  deshalb  schon  in  den 
Jahren  der  ersten  Einverleibung  den  aus  den  Vororten  erhobenen  Klagen 
hierüber  die  Berechtigung  nicht  ganz  abzusprechen,  und  der  in  jenen 
Verhandlungen  wiederholt  ausgesprochene  Satz :  ,, Im  Interesse  des  Ganzen 
ist  es  besser,  wenn  die  wirtschaftlich  zusammengehörigen  Bevölkerungs- 
bestandteile auch  politisch  in  einem  Gemeindekörper  vereinigt  sind",  ist 
zu  einem  Grundsatze  geworden,  dessen  volle  'Wahrheit  nicht  bloß  hier  in 
Leipzig,  sondern  auch  in  zahlreichen  Großstädten  infolge  vorgenommener 
Einverleibungen  erbracht  worden  ist. 

ZUR  NEUEN  GROSSSTADT  AN  DER  RUHRMÜNDUNG. 
Plötzlich,  gleichsam  über  Nacht,  ist  im  rheinischen  Industrie-Gebiete 
eine  Großstadt  aufgetaucht.  Es  handelt  sich  um  nichts  weniger  als  die 
Schaffung  einer  das  gesamte  Mündungsgebiet  der  Ruhr  mit  den  riesigen 
Hafenanlagen  und  den  zahlreichen  großartigen  industriellen  Werken  um- 
fassenden Großstadt,  die  aus  den  Gemeinden  Ruhrort,  Meiderich,  Hamborn 
und  Duisburg  gebildet  werden  soll  und  bei  rund  10  000  Hektar  Bodenfläche 
etwa  eine  Viertelmillion  Einwohner  zählen  würde.  Duisburg  ist  zwar  im 
Laufe  dieses  Jahres  bereits  in  die  Reihe  der  Großstädte  eingetreten,  auch 
Ruhrort  hat  sich  weiter  ausgedehnt,  indem  es  erst  in  diesem  Jahre  Beeck 
eingemeindete,  und  hat  mit  Meiderich,  ohne  hier  jedoch  bei  der  von  alters 
her  bestehenden  Feindschaft  Gegenliebe  zu  finden,  Vereinigungsverhand- 
lungen angeknüpft.  Was  dadurch  Duisburg  angeht,  so  kann  man  wohl 
annehmen,  daß  der  Stadt  die  riesigen  Kosten  für  die  unbedingt  notwendigen 
Erweiterungsanlagen  (16  Millionen  Mark)  des  städtischen  Hafens  erspart 
blieben.  Ruhrort  wird  weniger  zu  empfangen  als  zu  geben  haben.  Gelände 
zur  Ausdehnung  hat  die  Stadt  nach  der  Eingemeindung  von  Beeck  noch 
nicht  nötig  und  wird  sie  auch  kaum  erlangen,  da  die  Stadt,  die  im  Süden 
durch  die  Hafenanlagen  abgeschlossen  ist,  nach  Norden  für  sich  entwickelt. 
Die  günstigsten  Eisenbahnverbindungen  gehen  jetzt  schon  durch  den  Duis- 
burger Bahnhof.  Es  wird  also  der  Hauptverkehr  stetig  dorthin  gezogen, 
zumal  auch  die  Zentralbehörden  nach  Duisburg,  dem  größeren  und  älteren 
Kulturzentrum,  gehen  werden. 


Verantwortlich  für  die  Schriftleitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahrae  C.  Behling,  Berlin  W.  66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


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DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH  A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


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2.  Jahrgang 


1905 


7.  Heft 


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^SvErWö^''-ERN^  WA\MUrri.BERliN. 


INHALTSVERZEICHNIS:  Der  Baulinienplan  für  die  Stadt  Friedberg  bei  Augsburg.  Von  Peter  Andreas  Hansen,  München.  —  Zum  Bebau- 
ungsplane von  Malmö.  Von  A.  Nilsson,  Malmö.  —  Bebauungsplan  der  Beamten-  und  Arbeiterkolonieen  Streiffeld  und  Kellersberg  bei  Aachen.  (Preis- 
gekrönt 1904).  Von  Jansen  und  Müller,  Berlin.  —  Noch  einmal  „Billige  Stadtparke".  Von  F.  Rud.  Vogel,  Hannover.  Arch.  B.  D.  A.  —  Ausdruck  im 
Städtebau.     Von  Dr.  Hans  Schmidkunz,  Berlin-Halensee.  —  Kleine  Mitteilungen.  —  Chronik.  —  Bücherschau. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schrifüeitung  verboten. 


DER  BAULINIENPLAN 

FÜR  DIE  STADT  FRIEDBERG  BEI  AUGSBURG. 


Von  PETER  ANDREAS  HANSEN,  München. 

Früher,  noch  bis  zum  Anfange  des  vergangenen  Jahr- 
hunderts war  der  kleine  Ort  bekannter  als  heute;  gingen 
doch  die  Erzeugnisse  seines  Gewerbefleißes  weit  über  die 
Grenzen  Deutschlands  hinaus  in  ferne  Länder,  denn  Fried- 
berger  Uhren  waren  geschätzt  und  wurden  überall  gern 
gekauft.  Als  aber  dann  das  Handwerk  zurückging  und 
der  Verkehr  andere  Bahnen  einschlug,  sank  auch  die 
Bedeutung  des  Ortes,  und  das,  was  blieb,  ist  jene  Ruhe 
und  Beschaulichkeit  alter  kleiner  Städte,  mit  einer  Ein- 
fachheit und  Natürlichkeit  aller  Verhältnisse,  die  umso 
wohltuender  berühren,  je  mehr  sich  unsere  größeren  Städte 
dem  Hasten  und  Treiben  der  Neuzeit  hingeben.  Diese 
neue  Zeit  hat  an  unserem  Friedberg  in  seinem  alten  Teile 
keine  allzugroßen  Änderungen  hervorgebracht,  und  wer 
die  Straßen  und  Gäßchen  auf  und  ab  geht,  dem  treten 
Bilder  aus  alter  Zeit  lebendig  vor  Augen.  Behäbig  reiht 
sich  Giebel  an  Giebel  und  auf  dem  sanft  ansteigenden 
Platze  fast  inmitten  der  Stadt  erhebt  sich  das  mächtige 
Rathaus  (3  auf  dem  Lageplane,  Tafel  49/50)  in  der  Formen- 
gebung  des  berühmten  Meisters  Elias  HoU. 

In  fast  regelmäßigem  Vierecke  ziehen  sich  noch  die 
alten  Mauern  ~  deren  Gräben  in  unseren  Tagen  der  Un- 
verstand einzelner  Bewohner  einzufüllen  anfängt,  —  um 
die  Stadt  herum,  und  als  die  Tortürme,  ihr  schönster 
Schmuck,  noch  standen,  mag  sie  wohl  zusammen  mit  dem 


festen  Schlosse  trotzig  vom  hohen  Berge  hinabgeblickt 
haben  auf  das  breite  Lechtal  bis  hinüber  zu  den  Augs- 
burgern, deren  Händelsucht  dem  Herzog  Ludwig  dem 
Strengen  den  Gedanken  eingab,  hier  eine  Schutzwehr  für 
das  Bayernland  zu  errichten.  (Vergl.  Übersichtskarte  im 
Heft  8,  I.  Jahrg.)  Nicht  allzuviel  hat  sich  die  Stadt  über 
jene  alte  Anlage  hinaus  ausgedehnt.  Im  Westen  hindert 
daran  ein  sumpfiger  Untergrund,  es  bleibt  also  fast  nur 
der  Süden  und  Osten,  da  iür  einen  großen  Teil  des  Nordens 
das  Schloß  (4)  —  jetzt  Rentamt  und  Museum  —  mit  tiefem 
und  breitem  Graben  der  Ausbreitung  im  Wege  steht. 

Wenn  jetzt  die  Neuzeit  ihre  Rechte  doch  geltend  macht, 
wenn  der  Gewerbefleiß  und  der  Verkehr  wieder  ihren 
Einzug  halten,  und  mit  ihnen  zugleich  sich  das  Bedürfnis 
nach  neuen  Wohnungen  fühlbar  macht,  so  wäre  es  wohl 
nicht  das  Richtige,  die  Verhältnisse  größerer  Städte  ohne 
weiteres  auf  diesen  kleinen  Ort  zu  übertragen,  der  heute 
nur  3000  Einwohner  zählt.  Das  Leben  und  Treiben  wird 
sich  hier  immer  nur  in  ruhigen  und  bescheidenen  Grenzen 
abspielen  können,  umsomehr  da  ein  alteingesessener,  Land- 
wirtschaft treibender  Bevölkerungsstamm  seine  Bedeutung 
auch  für  die  fernere  Zukunft  bewahren  wird. 

Im  Osten  wird  die  weitere  Ausdehnung  ohne  Schwierig- 
keiten vor  sich  gehen;  das  Gelände  bietet  wenigstens 
keine,  allerdings  auch  keine  Eigenheiten,  die  der  Bebaunug 


85 


Der  STÄDTEBAU 


ein  besonderes  Gepräge  verleihen  könnten.  Von  Alters 
her  besteht  hier  eine  Straße,  die  nach  der  berühmten  Wall- 
fahrtskirche „Zu  unseres  Herrn  Ruhe"  führt;  von  dieser 
zweigt  ein  Feldweg  ab.  Die  Gabelung  ist  in  der  Weise 
ausgebildet  gedacht,  daß  die  eine  Straße  sich  staffelförmig 
abzweigt,  und  daß  gegenüber  dieser  Stelle  zwei  niedrige 
Wohnhäuser  mit  Gärten  ihren  Platz  finden,  hinter  denen 
sich  geschlossen  gebaute  Häuserfronten  erheben.  (S.  A 
des  Lageplans  und  Schaubild  Tafel  51).  Zugleich  soll  sich 
hier  an  einer  anschließenden  Straßenverbreiterung  ein 
größeres  Schulhaus  (Präparandenschule  9)  mit  Neben- 
gebäuden erheben.  Außerdem  will  die  Stadt  in  dieser 
Gegend  im  Anschluß  an  das  alte  Krankenhaus  (6)  ein 
neues  unter  Zuhilfenahme  eines  vorhandenen  Gartens  er- 
richten (12).  —  Als  Mittelpunkt  dieser  ganzen  Gegend  im 
Osten  ist  eine  Platzanlage  im  Vereine  mit  einer  Kirche  (8) 
samt  Pfarrhaus  gedacht. 

Nicht  so  einfach  wie  in  dieser  Gegend,  dafür  aber 
wesentlich  reizvoller  sind  die  Verhältnisse  im  Süden.  Wenn 
auch  der  tiefe  Eisenbahneinschnitt  einen  unmittelbaren 
Anschluß  des  Neuen  an  das  Bestehende  verhindert,  so  ist 
doch  die  Möglichkeit  gegeben,  eine  günstige  Verbindung 
herzustellen,  die  aus  der  Mitte  der  Stadt  in  die  neu  zu  er- 
schließende Gegend  führt,  als  deren  gegebener  Mittelpunkt 


die  alte  Kirche  zu  St.  Stephan  (2)  anzusehen  ist.  Was 
wäre  natürlicher,  als  im  Anschluß  an  diese  zwar  einfache, 
aber  reizvolle  Kirche  die  für  den  neu  entstehenden  Stadt- 
teil erforderlichen  öffentlichen  Gebäude  auf  einem  kleinen 
Höhenzuge  zu  errichten,  die  Mulde,  die  sich  westwärts 
zum  Tale  der  Ach  hinabzieht,  mit  einer  Terrasse  abzu- 
schließen und  mit  Bäumen  anzupflanzen,  dann  die  Straßen, 
dem  Zuge  der  vorhandenen  Wege  folgend,  auszubauen 
(s.  Schaubild  Tafel  52),  um  auf  diese  Weise  gewisser- 
maßen eine  neue  kleine  Stadt  entstehen  zu  lassen,  die 
dann  später,  wenn  das  Bedürfnis  es  erfordert,  statt  des 
Steges  (13)  eine  vollständige  Brücke  zur  Verbindung  mit 
dem  alten  Orte  erhalten  kann.  — 

Weiter  nach  Osten  hin  ist  im  Anschluß  an  die  be- 
stehende Brücke  (7)  und  im  Hinblicke  auf  die  Beschaffen- 
heit und  den  Preis  des  Geländes  geplant,  Baublöcke  ent- 
stehen zu  lassen,  die  zur  Aufnahme  von  gewerblichen 
Unternehmungen  dienen  sollen.  — 

Spielplätze  (14,  15)  sind  im  Osten  und  Süden  je  einer 
im  Inneren  eines  Gebäudeblockes  vorgesehen ;  für  die  alte 
Stadt  ist  die  Anlage  eines  solchen  nicht  so  dringend  nötig, 
weil  hier  die  Jugend  an  dem  mit  hohen  Bäumen  be- 
wachsenen Westabhange  die  herrlichste  Gelegenheit  hat, 
sich  umherzutummeln. 


ZUM  BEBAUUNGSPLANE  VON  MALMÖ. 


Von  A.  NILSSON,    Malmö. 


Die  Stadt  Malmö  vergrößert  sich  sehr  schnell.  Während 
der  letzten  50  Jahre  hat  die  Einwohnerzahl  um  das  Sechsfache 
zugenommen;  gegenwärtig  beträgt  sie  71000.  Allein  in  derZeit 
von  1891  —  1902  wurde  eine  Fläche  von  70  ha  bebaut.  Das  zur 
Stadt  gehörige  Gebiet  umfaßt  im  Ganzen  1900  ha,  wovon  900  ha 
Gemeindeeigentum  sind.  Diesen  Besitz  noch  zu  vermehren, 
sind  in  der  nächsten  Umgebung  der  städtischen  Bebauung 
Ankäufe  beabsichtigt.  Die  Fläche  des  festgesetzten  Be- 
bauungsplanes beträgt  bis  jetzt  600  ha,  dazu  treten  nun 
weitere  138  ha. 

Im  Verlaufe  der  letzten  10  Jahre  war  für  die  geplante 
Erweiterung  der  Stadt  schon  der  Ausbau  mehrerer  großer 
Straßenzüge  beschlossen,  darunter  der  südlichen  Zollstraße 
(Södra  Tullgatan)  und  ihrer  Verlängerung,  der  südlichen 
Vorstadtstraße  (Södra  Förstadsgatan) ,  der  alten  Land- 
straße nach  Ystadt  und  Trelleborg  bis  an  die  Grenze  des 
Stadtgebietes  (siehe  Übersichtsplan  im  Text),  sowie  der 
östlichen  Vorstadtstraße  (östra  Förstadsgatan)  Erweiterung 
der  Lundstraße  (Landstraße  nach  Lund)  usw.  Hierzu  sind 
weiterhin  Beschlüsse  über  die  Bebauung  mit  Landhäusern, 
Arbeiterwohnungen  und  sonstigen  Wohngebäuden  in  der 
äußeren  Umgebung  gekommen.  Eine  große  Erweiterung 
des  Hafens  mit  zwei  Dampfer-Anlegeplätzen  nach  dem 
Plane  des  Geheimrats  Kummer  ist  mit  einem  Kostenauf- 
wande  von  2500000  Kronen  ausgeführt  worden;  die  Anlage 
des  Schloßparkes  hat  160  000  Kronen  erfordert.  Die  Wasser- 
werke sind  vergrößert,  ein  Elektrizitätswerk,  ein  Gaswerk 
und  ein  Schlachthof  neu  geschaffen,  an  öffentlichen  Wohl- 
fahrtsanstalten ein  Arbeits-  und  Versorgungshaus,  sowie  ein 
Krankenhaus  erbaut.     Die  Neuvermessung  des  Stadtgebiets 


ist  nach  der  Dreiecksmethode  vom  Ingenieur  Curt  Schade 
aus  Erfurt  ausgeführt.    Ferner  sind  beschlossen: 

a)  Die  Anlage  elektrischer  Straßenbahnen  (früher  Pferde- 
bahnen im  Besitz  einer  privaten  Gesellschaft)  Kosten: 
1)573  000   Kronen. 

b)  Der  Neubau  einer  Realschule,  an  dem  im  Stadtplane 
bereits  vorgeschlagenen  Platz  in  Hästhagen  (Roßweideplatz) 
Kosten:  890000  Kronen. 

c)  Die  Anlage  einer  unterirdischen  Entwässerungsleitung. 
Kosten:  1,450000  Kronen. 

d)  Der  Neubau  eines  Epidemiekrankenhauses  am  vor- 
geschlagenen Platze,  südlich  vom  Allgemeinen  Kranken- 
hause.    Kosten:  738000  Kronen. 

In  Aussicht  genommen  ist  endlich  die  Errichtung  einer 
Fabrikanlage  nach  einem  vom  Verfasser  ausgearbeiteten 
Vorschlag  in  der  Lommabugt  (Lommaer  Bucht)  mit 
Kanälen  und  Eisenbahngleisen  in  unmittelbarer  Verbin- 
dung mit  dem  Hafen  und  dem  Staatseisenbahnhofe.  Das 
Gebiet  umfaßt  200  ha.  Die  Mitteltiefe  des  Wassers  im 
genannten  Gebiet  ist  ungefähr  '/^  Meter,  weshalb  die 
Kosten  nicht  besonders  groß  werden.  Eine  bedeutende 
Industrie  ist  vorhanden. 

Auf  Tafel  53  ist  ein  Ausschnitt  der  südlichen  Stadt- 
erweiterung nach  dem  vom  Verfasser  aufgestellten  und  von 
der  Stadtgemeinde  angenommenen  Plane  dargestellt,  der 
besondere  Fabrikviertel,  Spielplätze  unter  Verlegung  einiger 
Eisenbahnlinien  vorsieht.  Dazu  ist  folgendes  zu  bemerken : 
Das  Gelände  Qv  22,  Eigen,  ist  im  Besitze  der  mechanischen 
Werkstätten-Aktiengesellschaft  Kockums,  kann  aber  zur 
Durchführung  des  Stadtplanes  gegen  ein  Gelände  am  west- 


86 


DER  STÄDTEBAU 


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liehen  Hafen,  wo  die  Gesellschaft  ebenfalls  schon  Grundbesitz 
hat,  ausgetauscht  werden.  Das  Gelände  von  Hästhagen 
(Roßweideplatz)  ist  zum  größten  Teile  Eigentum  der  Stadt- 
gemeinde, was  auch  mit  Ausnahme  einiger  Landhaus- 
grundstücke südlich  vom  Rönneholmsweg  auf  dem  Ge- 
lände von  Magistratsvängen  der  Fall  ist.  Die  Richtung 
der  Aschebergstraße  ist  dadurch  mitbedingt  worden,  daß 
der  70  m  hohe  Turm  in  der  St.  Johanneskirche  in  der 
Straße  sichtbar  wird. 

Ein  Teil  des  Geländes  von  Magistratsvängen,  der  west- 
lich am  Pildamswege  liegt,  war  zuerst  zum  Landhaus- 
viertel bestimmt,  ebenso  wie  die  nächste  Umgebung  der 
Regimentstraße;    da  jedoch    der    Bodenpreis    hier  durch- 


schnittlich meistens  35  Kronen  für  1  qm  beträgt,  wurde 
geschlossene  Bebauung  vorgesehen,  zumal  diese  Viertel 
von  einem  Parke  und  einer  breiten  Straße  umgeben 
sind  und  sich  dadurch  zu  einer  dichteren  Bebauung 
eignen. 

Um  das  Interesse  für  die  Bedeutung  der  Stadtpläne  zu 
wecken,  hat  der  Verfasser  über  seine  Vorschläge  zur  Um- 
gestaltung des  früher  aufgestellten  Planes  und  zur  weiteren 
Bearbeitung  des  neuen  Planes  öffentliche  Vorträge  und 
zwar  im  Ingenieurklub  von  Schonen,  im  Industrie-  und 
Gewerbeverein  von  Malmö,  und  in  einer  in  Malmö  statt- 
gehabten Sitzung  des  schwedischen  kommunaltechnischen 
Vereins  gehalten. 


BEBAUUNGSPLAN  DER  BEAMTEN-  UND  AR- 
BEITERKOLONIEEN  STREIFFELD  UND  KEL- 
LERSBERG BEI  AACHEN,     (preisgekrönt  1904.) 


Von  JANSEN  und  MÜLLER,  Berlin. 

Trotz  aller  Aufklärung  über  das  wahre  Wesen  der 
Baukunst  und  des  künstlerischen  Städtebaues  sind,  wenn 
nicht  u.  a.  bald  das  Gesetz  mit  aller  Schärfe  einsetzt,  ge- 
schlossene künstlerische  Städteanlagen  im  Sinne  der  histo- 
rischen Schöpfungen  vorläufig  kaum  oder  gar  nicht,  wenig- 
stens nicht  in  größerer  Ausdehnung  selbst  für  den  noch  so 


anspruchslosen  Optimisten  zu  erwarten;  es  fehlt  eben  da, 
wo  die  Stadterweiterung  einsetzen  soll,  der  einheitliche 
Gedanke  in  Grundplan  und  Aufbau,  die  einheitliche  Richt- 
schnur für  die  Wirkung  der  Haupt-  und  Nebenmomente. 
Kann  es  also  Wunder  nehmen,  daß  bei  dieser  un- 
günstigen  Sachlage   unsere   Architekten,    sobald   sich   die 


87 


DER  STÄDTEBAU 


seltene  Gelegenheit  bietet,  mit  Freude  an  diese  dankbare 
Aufgabe  herantreten!  Wenn  es  auch  keine  vollständigen 
Städte  zu  errichten  gilt,  wozu  selbst  unsere  schnell 
schaffende  Zeit  Jahrzehnte  benötigt,  sondern  auch  nur 
kleinere,  dafür  um  so  intimeren  Reiz  bietende  Kolonien 
für  Beamte  und  Arbeiter  gegründet  werden  sollen,  da  als- 
dann Straßenanlagen  und  Hochbauten  von  einer  einzigen 
Hand  gleichzeitig  geschaffen  und  bei  der  Ausführung  auf 
ihre  gegenseitige  Wirkung  fort  und  fort  geprüft  und  ver- 
bessert werden  können. 

Vor  eine  solche  ideale  Aufgabe  größeren  Umfanges  — 
handelte  es  sich  doch  um  eine  Anlage  von  mehreren 
Millionen  —  stellte  vor  Jahresfrist  der  Eschweiler  Berg- 
werksverein die  deutsche  Architektenschaft,  die  ihrerseits 
mit  einer  Fülle  von  Vorschlägen  und  Anregungen  ant- 
wortete, die  gerade  diesen  Aufgaben  bislang  unbekannt 
war. 

Verlangt  war  der  Ausbau  von  zwei  räumlich  getrenn- 
ten Kolonien,  einer  größeren,  Streiffeld  von  38  ha  und 
einer  kleineren,  Kellersberg  von  etwa  13  ha,  letztere  nur 
für  Arbeiterhäuser.  Zu  beiden  Kolonien  gehörten  die 
üblichen  gemeinsamen  öffentlichen  Gebäude  wie  Volks- 
schulen mit  Lehrerwohnungen,  Verwahrschulen  nebst 
Kindergarten  und  Spielplätzen,  Konsumanstalten,  Bäckerei, 
Metzgerei  mit  Schlachthaus,  Bade-  und  Waschanstalt, 
Erholungsheim  mit  großem  Saalbau,  ferner  öffentliche 
Gartenanlagen,  Plätze,  Brunnen  usw.  Die  einzelnen  Haus- 
grundstücke für  die  Arbeiterwohnungen  sollten  einschließ- 
lich des  Gartens  eine  Grundfläche  von  200  —  220  qm  um- 
fassen, diejenigen  für  die  Beamtenwohnungen  etwa  400 
bis  500  qm  je  nach  Größe  der  Wohnung  und  für  die  Ober- 
beamten fast  800  qm. 

Die  Arbeiterhäuser  waren  teils  als  freistehende 
Einzelhäuser,  teils  in  Gruppen  von  2—5  aneinander  ge- 
reihten Bauten,  teils  auch  als  geschlossene  Reihenhäuser 
zu  errichten,  jedoch  sollte  das  Einzelhaus  nur  in  ganz  be- 
schränkter Zahl  zugelassen  werden,  da  man  sich  seiner 
vielen  Nachteile  gerade  für  eine  kleine  Wohnung  durchaus 
bewußt  war.  Die  einzelnen  Häuser  sollten  bei  jeder  Kolonie 
zu  7io  drei,  zu  ^/lo  vier,  zu  ^/,„  fünf  und  zu  '/i.  sechs  Räume 
einschließlich  Küche  umfassen,  zudem  Keller,  Boden, 
Stallung  und  einen  nach  dem  Grubensystem  außerhalb  der 
Häuser  zu  errichtenden  Abort.  Gewünscht  waren  ferner 
ein  Erdgeschoß  mit  3,10  m  lichter  Höhe  und  ein  Ober- 
geschoß oder  ausgebautes  Dachgeschoß  mit  3  m  lichter 
Höhe,  je  ein  besonderer  Hauseingang  und  ein  kleiner 
Vorgarten. 

An  Beamten  Wohnungen  wEiren  40  verlangt  und  zwar 
nur  für  die  größere  Kolonie  Streiifeld;  hiervon  erhalten 
zwei  Wohnungen  —  für  die  Oberbeamten  —  je  8,  zehn  je 
7  und  die  übrigen  je  6  Räume  nebst  üblichem  Zubehör. 
Während  für  die  Oberbeamten  jedenfalls  freistehende 
Einzelhäuser  bestimmt  waren,  konnten  die  anderen  Häuser 
u.  a.  als  Doppelhäuser  angenommen  werden;  sämtliche 
Gebäude  waren  möglichst  gruppiert  zu  legen  und  zwar 
getrennt  von  den  Arbeiterwohnungen  auf  den  westlichen 
Teil  jenseits  der  beiden  Gutshöfe  bei  A  und  D  (vergl.  Tafel  6 
in  Heft  1  d.  Jahrg.).  Von  den  drei  zurzeit  das  Gelände 
Streiffeld  schneidenden  Wegen  durfte  der  westliche,  der 
von  der  Landstraße  zu  den  Gütern  führt,  verlegt  werden, 
während  der  Weg  von  WNW.  nach  OSO.,  der  das  Gelände 
fast  hadbiert,   im  wesentlichen  beizubehalten    war.     Auch 


waren  die  die  Gutshöfe  umschließenden  Wiesen  möglichst 
zu  schonen  und  zugänglich  zu  erhalten. 

Bei  der  Aufteilung  des  Grundstückes  schwebte  den 
Verfassern  der  Gedanke  vor,  zunächst  den  ländlichen 
Charakter  zu  betonen,  und  da  die  zukünftigen  Bewohner 
alle  sich  aus  der  Landbevölkerung  zusammensetzen,  ein 
Arbeiter dorf  zu  schaffen,  den  einzelnen  Gebäuden  ein 
möglichst  schlichtes  Gepräge  zu  geben  und  sie  vorwiegend 
in  dem  Rahmen  der  umgebenden  Natur  zur  Geltung  zu 
bringen;  ein  nicht  geringer  Vorzug  vor  der  Mehrzahl 
unserer  bisherigen  Arbeiteransiedlungen.  Der  ganzen  An- 
lage sollte  der  Stempel  der  so  heimatlich  anmutenden, 
ewig  reizvollen  Vorstadtstraßen  und  Gäßchen  unserer  Land- 
städtchen mit  ihren  anspruchslosen  kleinen  Häuschen  auf- 
gedrückt werden,  die  sich  besonders  in  Süddeutschland 
sowohl  wie  in  unseren  Küstenstädten  bis  zur  Niederlande 
hin  in  zahlreichen  Typen  erhalten  haben.  Mehr  Poesie 
als  diesen  Schmuckkästchen  eigen,  kann  und  braucht  der 
heutige  Architekt  nicht  zu  erstreben. 

Zu  schlicht,  wie  besonders  kluge  Pharisäer  so  oft 
meinen,  können  diese  vor  allem  durch  Farbe  und  Kontur 
wirkenden  Häuschen  niemals  wirken;  nicht  jedes  einzelne 
Haus  soll  wirken,  —  ein  Fluch,  der  auf  allen  unsern 
neuen  Straßenzügen  lastet  —  sondern  stets  eine  Gruppe; 
2—3  Typen  solcher  kleiner  5—7  m  breiter  einstöckiger 
Häuser  genügen  vollständig,  in  Einzelheiten  braucht  nur 
ein  wenig  gewechselt,  die  Fensterteilung  geändert,  die  Tür 
verschoben  zu  werden,  der  rauh  angeworfene  bezw.  an- 
geschlemmte  Bewurf  in  wenig  Tönen  anders  gefärbt  zu 
sein,  dort  die  Fensterladen  braun,  hier  weiß,  dort  Blumen- 
bretter, hier  zierliche  Gardinchen,  dort  die  Mauerfläche 
mit  grünen  Schlingpflanzen  belebt  zu  sein;  dies  genügt 
alles,  genügt  vollkommen  und  dies  ist  das  Mittel  und  die 
Sprache  des  mit  dem  Gemüte  schaffenden  Architekten.  — 
Fort  mit  allen  kleinlichen  Sächelchen  und  Dächelchen, 
muß  man  immer  wieder  rufen,  fort  mit  der  Stilmeierei, 
redet  und  bauet  wie  euch  der  Schnabel  gewachsen  ist, 
so,  wie  es  unsere  Vorfahren  taten,  als  sie  alle  die  heute 
in  der  Heimatkunst  so  laut  gepriesenen  naiven  Bauten  in 
Stadt  und  Land  aufführten. 

Während  Dachfirst  und  Dachtraufe  sich  zwanglos  in 
gleicher  Höhe  aneinander  reihen,  nur  ab  und  zu  an  mar- 
kanten Punkten  wie  Straßenkrümmungen,  Mündungen  usw. 
ein  oder  mehrere  kleine  Giebelchen  die  Linie  unter- 
brechen sollen,  ist  die  Stelle  des  Hauses  selbst  in  der 
Straße  von  entscheidender  Wichtigkeit  hier,  wo  gleich  die 
geringste  Verschiebung  sich  bemerkbar  macht  und  dem 
Straßenbilde  seinen  Charakter  leiht.  Fügen  sich  weiterhin 
noch  Vorgärten  an  der  einen  oder  andern  Seite  ein  oder 
ein  hübsch  ausgebildetes  Gartentor,  das  zu  den  hinteren 
Gärten  führt,  oder  eine  Baumgruppe  schließt  das  ganze 
Bild  harmonisch  ab,  so  fragt  man  sich  wirklich,  warum 
noch  immer  so  ängstlich  und  unbeholfen  nach  trivialen 
Architektur motiven  ge  ucht  wird.  Würde  weniger  „in 
Architektur  gemacht",  stände  es  um  unsere  Baukunst  und 
Städtebau  weit  erfreulicher,  denn  Hochbau-  und  Straßen- 
führung sind  nun  einmal  der  Wechselwirkung  unterworfen. 

Als  empfehlenswertester  Typus  für  die  Arbeiterhäuser 
hat  sich  das  Reihenhaus  erwiesen,  weshalb  es  in  beiden 
Kolonien  fast  vorherrschend  ist;  denn  nicht  nur  in  der 
Ausführung  ist  es  wohlfeiler,  sondern  es  bietet  auch  durch 
den    gegenseitigen    Schutz,    durch   Erhaltung    der  Wärme 


88 


DER  STÄDTEBAU 


und  besonders  durch  das  Fernhalten  von  Staub-  und  Zug- 
wind unendlich  viel  mehr  Vorzüge  als  die  so  lang  ge- 
priesene offene  Bebauung,  die  selbst  bei  den  vornehmeren 
Straßen  durch  nichts  sich  mehr  empfiehlt,  es  müßte  denn 
ausgesprochenes  Villenviertel  sein.  Bei  beiden  Kolonien 
ist  eine  große  Ringstraße  vorgesehen,  die  als  Erholungs- 
promenade mehr  oder  weniger  bepflanzt,  durch  ent- 
sprechende Einzelgestaltung  für  Auge  und  Ziel  reiche  Ab- 
wechselung bietet.  Allenthalben,  wo  ein  Zugang  von  der 
Hauptverkehrstraße  in  die  Kolonie  hineinführt,  ist  ein 
Vorplatz  geschaffen,  der  mit  seiner  malerischen  Gruppierung 
zum  Besuch  der  Kolonien  einladet,  ohne  dem  flüchtigen, 
hastenden  Vorübergehenden  gleich  das  ganze  innere  Bild  zu 
enthüllen;  wer  eben  die  Kolonie  mit  ihrem  Leben  und  Treiben 
sehen  will,  soll  sich  Muße  dazu  nehmen  und  eintreten, 
um  von  den  verschiedenen  Gesichtspunkten  das  Ganze  auf 
sich  einwirken  zu  lassen. 

Die  gemeinsamen  Gebäude  sind  an  einem  Platze  zu- 
sammengelegt, der  besonders  in  der  Richtung  vom  Haupt- 
eingange her  ein  wirkungsvolles  Bild  ergeben  dürfte.  Die 
Wirkung  wurde  noch  erhöht,  indem  das  rückwärtige  Ge- 
lände im  Zuge  dieser  Straße  entgegen  einer  Forderung  im 
Ausschreibungsprogramm  nicht  abgetragen,  sondern  in 
seiner  jetzigen  Steigung  von  56  m  belassen  wurde,  so 
daß  der  hinter  dem  Erholungsheim  liegende  Garten  mit 
seinen  hochragenden  Baumgruppen  das  ganze  Platzbild 
nach  Norden  hin  abschließt,  während  östlich  die  auf  dem 
höchsten  Punkte  liegende  Badeanstalt  die  Dominante  bildet. 
Diese  Anordnung  der  öffentlichen  Gebäude  an  der  ge- 
nannten Mittelstraße  hat  außer  dem  Vorteil  der  ziemlich  in 


der  Mitte  befindlichen  Lage  den  der  guten  Erreichbarkeit 
der  Beamtenhäuser.  In  der  Südwestecke  sind  der  geringen 
Breite  des  Geländes  halber  nur  zwei  Längsstraßen  an- 
gelegt, die  zum  Teil  offen  bebaut  sind,  um  ab  und  zu 
einen  interessanten  Durchblick  von  der  Landstraße  aus 
zu  schaffen;  die  sogenannten  Rückfronten  zu  zeigen,  lag 
kein  Bedenken  vor,  da  einerseits  zu  der  Kolonie  mit  ihren 
verhältnismäßig  wenigen  öffentlichen  Zugängen  nur  eben 
diese  von  sämtlichen  Bewohnern  benutzt  werden  sollten, 
andererseits  von  der  vielfach  so  verpönten  ,, Rückfront", 
wenn  überhaupt,  so  am  wenigsten  bei  ländlichen  Bauten, 
so  lange  sie  logisch  sich  aufbauen,  gar  nicht  die  Rede 
sein  kann,  im  Gegenteil  durch  das  gleichzeitige  Sehen 
von  Rückfronten  mit  ihren  malerisch  vorgelegten  kleinen 
Anbauten  und  von  Vorderfronten  auf  der  anderen  Seite 
der  schmalen  Gasse  das  Bild  nur  abwechslungsreicher 
werden  dürfte. 

Bei  der  kleineren  Kolonie,  Kellersberg  (siehe  Tafel  7  in 
Heft  1,  wo  es  heißen  muß  Kellersberg,  nicht  VüUersberg, 
wie  versehentlich  gedruckt),  liegt  der  Hauptzugang  an  der 
Nordecke,  woher  der  Weg  zur  benachbarten  Grube  des 
Bergwerksvereins  führt;  Platz  und  Straßen  sind  ähnlich 
denen  der  anderen  Kolonie  angelegt.  Das  Gelände  steigt 
ungefähr  3  m  nach  Süden  hin,  um  an  der  Nachbargrenze 
dann  scharf  zum  Teich  hin  abzufallen.  Der  kleine  Wald, 
an  dem  auch  die  Schulen  liegen,  ist  der  Kolonie  nach 
Möglichkeit  erschlossen  und  ist  eine  entsprechende  Zahl 
Wege  dorthin  geleitet;  die  übrigen  Absichten  sind  aus  dem 
Entwürfe  leicht  herauszulesen,  von  dem  auf  Tafel  55  noch 
einige  charakteristische  Lösungen  folgen. 


NOCH  EINMAL  „BILLIGE  STADTPARKE". 


Von  F.  RUD.  VOGEL,  Hannover.    Arch.  B.  D.  A. 

Im  Anschluß  an  die  Anregung:  ,, Billige  Stadtparke" 
des  Herrn  Erwin  Schlüren  in  Nr.  4  dieses  Jahrganges  mag 
es  angebracht  sein,  auf  die  etwas  eigentümlichen  dort  ent- 
wickelten Ideen  näher  einzugehen  und  sie  auf  ihren 
praktischen  Wert  hin  zu  beleuchten.  Zunächst  mag  her- 
vorgehoben werden,  daß  die  von  Herrn  Schlüren  ge- 
wünschten gesetzlichen  Bestimmungen  nicht  recht  er- 
kennen lassen,  was  der  Verfasser  eigentlich  will.  Ebenso 
wenig  scheint  er  sich  genügend  Rechenschaft  über  die 
Folgen  derartiger  Bestimmungen  gegeben  zu  haben. 

Es  ist  sicherlich  sehr  erfreulich,  daß  die  Stimmen  für 
weiträumigere  Bebauung  unserer  Städte  und  Schaffung 
von  Luftadern  durch  Parks  und  Ähnliches  sich  mehren 
und  Vorschläge  aller  Art  auftauchen,  das  Versäumte  auf 
möglichst  günstigem  Wege  für  den  Säckel  der  Städte  nach- 
zuholen. Bedauerlich  bleibt  es  aber,  daß  manche  Stadtver- 
waltungen ihre  Ohren  diesen  Stimmen  verschliessen  und 
in  kurzsichtiger  Finanzwirtschaft  um  einer  augenblicklichen 
kleinen  Einnahme  willen,  morgen  das  Vielfältige  dieses 
Gewinnes  aufwenden  müssen,  um  das  Versäumte  nach- 
zuholen und  Luftadern  künstlich  zu  schaffen,  soweit  dies 
überhaupt  noch  möglich.  Man  sollte  kaum  glauben,  daß 
Festungsstädte  wie  Spandau,  Küstrin,  Posen  ähnlich,  wie 
Magdeburg  vor  nicht  langer  Zeit,  Grundstückshandel  mit 
den  Bodenflächen  der  in  Wegfall  kommenden  Wallanlagen 
treiben.     Sie    lassen    mit  großen  Kosten    die  Wälle    in  die 


Gräben  stürzen  und  Alles  einebnen,  um  die  Innenstadt  mit 
den  Vorstädten  zu  einem  unheimlichen  Häusermeer  zu- 
sammenzuschweißen. Und  alles  um  des  schnöden  augen- 
blicklichen Gelderwerbs  willen,  der  sich  nachher  als  das 
Gegenteil  herausstellt.  Das  eingeebnete  Gelände  hätte  sich 
mit  wenig  Prozenten  der  Kosten,  die  die  Einebnung  erfor- 
derte, in  die  reizvollste  Parkanlage  mit  Hügel  und  Tal, 
Rasenhängen,  Wasserläufen  und  Seeenbildungen  herrichten 
lassen.  Die  angrenzenden  Landstreifen  würden  zu  der  ge- 
suchtesten Wohnlage  geworden  sein,  aus  der  die  Stadt- 
verwaltung n^ehr  herausgeschlagen  haben  würde,  als  aus 
dem  aufgefüllten  Boden.  Infolge  des  Füllbodens  ist  dieser 
für  Bauzwecke  fast  wertlos  geworden,  weil  die  Gründungs- 
kosten zu  hohe  werden.  Zieht  man  von  dem  hieraus  sich 
ergebenden  geringen  Erlös  den  großen  der  Auffüllungs- 
kosten ab,  so  ergibt  sich  aller  Voraussicht  nach  schon  ein 
Minus  gegenüber  dem  Erlöse  aus  dem  Verkaufe  des  die 
Wallanlage  umschließenden  Geländes,  ungerechnet  den 
idealen  Wert  der  eigenartigen  hügeligen  Parklandschaft 
als  Stadtverschönerung  und  Luftader. 

Wie  viele  Städte  haben  noch  bis  in  das  erste  Drittel 
des  vergangenen  Jahrhunderts  hinein  ihre  Wälle  gehabt 
und  wie  wenige  können  heute  so  schöne  Anlagen  dieser 
Art,  wie  z.  B.  Bremen  aufweisen,  um  die  es  jetzt  von  jenen 
beneidet  wird.  Das  dürfte  auch  wohl  von  Magdeburg  an- 
zunehmen   sein,    wie    der    dort  neuerdings  wehende  Wind 


89 


DER  STÄDTEBAU 


zur  Genüge  beweist,  indem  man  versucht,  durch  Ausge- 
staltung der  Außenforts  in  diesem  Sinne  wenigstens  in 
etwas  das  Versäumte  nachzuholen.  Und  wie  wenig  Jahre 
ist  es  her,  daß  Magdeburg  noch  dieser  Einebnungsmanier 
huldigte.  Auch  die  Beerdigungsfrage,  die  in  einem  ge- 
wissen Zusammenhange  hiermit  steht,  ist  eine  ungemein 
wichtige,  deren  Lösung  für  die  Großstädte,  wie  für  die 
Städte  überhaupt  nicht  schnell  genug  herbeigeführt  werden 
kann.  Denn  jedes  verlorene  Jahr  läßt  den  Wert  des 
Grund  und  Bodens  steigen  und  fordert  später  um  so 
höhere  Geldopfer.  Schön  wäre  es  ja,  wenn  man  diese 
beiden  Fragen,  das  Großstadtgrün  und  die  Anlage  der 
Friedhöfe  verschmelzen  und  zu  beider  Befriedigung  lösen 
könnte.  Darauf  zielt  der  Vorschlag  des  Herrn  Schlüren 
ja  hin. 

Wie  wenig  größere  Besitztümer  gibt  es  überhaupt 
innerhalb  einer  Großstadt,  wo  eine  derartige  Beerdigung 
nach  seinem  Vorschlage  und  von  Erbbegräbnissen,  denn 
um  solche  würde  es  sich  natürlich  nur  handeln  können, 
in  Bezug  auf  die  Grundfläche  möglich  wäre.  Wie  denkt 
sich  der  Verfasser  hier  bei  dem  Hintergarten  eines  Ein- 
familienhauses die  Schenkung  an  die  Gemeinde  und  die 
Zugänglichmachung  als  „Großstadtgrün"?  Soll  das  Wohn- 
haus mit  geschenkt  und  niedergerissen  werden?  Und  was 
wird  aus  all  denen,  die  nicht  in  der  glücklichen  Lage 
sind,  Besitzer  von  Einfamilienhäusern  zu  sein,  denen,  die 
zur  Miete  wohnen?  Wo  werden  sie  ihre  letzte  Ruhestätte 
finden,    wenn    die    Friedhöfe    aufhören    sollten? 

Weshalb  übrigens  Herr  Schlüren  10—15  "i  Abstand 
von  der  Nachbargrenze  für  die  Grabstätten  auf  dem  Privat- 
besitze verlangt,  ist  unverständlich,  da  doch  wasserdichte 
Grabkammern  kaum  bedenklicher  sein  dürften,  als  ge- 
mauerte Abortgruben,  bei  denen  auch  nur  1  m  vorge- 
schrieben wird. 

„Und  dunkel  ist  der  Rede  Sinn"  —  wenn  derVerfasser 
vom  eigenen  Boden  und  dessen  Schenkung  spricht  und  daran 
anknüpfend  von  der  jeweilig  zu  bemessenden  Größe  der 
Begräbnißstätte,  und  daß  die  reichen  Leute  möglichst  an 
einander  angrenzend  ihre  Plätze  erwerben  sollen.  Wo 
soll  innerhalb  der  Städte,  im  Gewirre  der  Großstadtstraßen 
Platz  für  solche  Grabstätten  gefunden  werden  und  wo 
genügende  Zurückgezogenheit,  um  den  Angehörigen  Ge- 
legenheit zu  stiller  Andacht  zu  gewähren?  Aber  dem 
Herrn  Verfasser  scheint  es  ja  mehr  um  prächtige  Denk- 
mäler, als  um  andächtige  Stimmung  zu  tun  zu  sein. 

Wir  müssen  daher  fast  glauben,  daß  Herr  Schlüren 
von  der  Idee  der  römischen  Gräberstraßen  ausgehend, 
meint,  man  solle  an  bestimmten  Straßen,  natürlich  außer- 
halb der  Städte,  Flächen  für  den  Ankauf  solcher  künstle- 
risch und  durch  gärtnerischen  Schmuck  auszustattenden 
Begräbnisstellen  in  größerem  Maße  für  Bserdigungszwecke 
frei  geben.  Wo  bleibt  da  aber  das  „Großstadtgrün"?  Auch 
denke  man  nur,  daß  ein  solches  Verfahren,  selbst  wenn 
man  mit  den  Denkmälern  so  dicht  zusammenrücken 
wollte,  wie  bei  den  Gräberstraßen  im  alten  Rom  oder  die 
steinerne  Geschichte  Preußens  in  der  Siegesallee,  unsere 
heutigen  Kirchhöfe  nicht  überflüssig  machen  würde,  denn 
diese  dienen  in  der  Hauptsache  den  Unbemittelten,  die 
doch  auch  das  Recht  haben  müßten,  irgendwo  die  letzte 
Ruhe  zu  finden.  Oder  sollte  eine  Trennung  zwischen 
Reich  und  Arm  im  Tode  eintreten?  —  Ruhmeshalle  und 
Armenkirchhof!    —    Dann    würde    auch    noch    der    letzte 


Rest  von  Poesie  von  unsern  Massengräbern  genom- 
men werden,  deren  Eintönigkeit  durch  schöne  zwischen- 
gestreute Grabdenkmäler,  wohlgepflegte  Gräberstätten  und 
den  Hauch  der  Andacht  und  Wehmut  einigermaßen 
erträglich  wird. 

Die  würdige  undbrauchbareAusgestaltung  unserer  Fried- 
höfe ist  ohne  Zweifel  eine  brennende  Frage,  die  sich  mit  der 
Städteverschönerung  in  gewissen  Einklang  bringen  läßt. 
Weshalb  legt  man  nicht  nach  Art  der  nordamerikanischen 
Begräbnisweise  die  Totenstadt  weit  außerhalb  der  Städte 
mit  guter  Eisenbahnverbindung  oder  sonstigem  bequemen 
Verkehrsmittel  an  und  schafft  auch  bei  uns  Parkgebiete, 
wie  z.  B.  Greenwood  Cemetery  bei  New-York  und  Mount 
Auburn  bei  Boston  und  unzählige  ähnliche?  Hier  wäre 
bei  dem  entlegenen  und  billigen  Grund  und  Boden  mit  ver- 
hältnismäßig wenig  Mitteln  für  Parkanlagen  größten  Stils 
Gelegenheit  gegeben.  Hier  ließen  sich  Berg  und  Tal, 
Bäche  und  Seen  auf  Kosten  nicht  der  Gemeinde,  sondern 
aus  dem  Erlöse  der  besser  und  bevorzugter  gelegenen  Be- 
gräbnisstellen schaffen.  An  den  diese  Gräberparks  durch- 
schneidenden Straßen  und  Wegen  könnten  ähnlich,  wie  bei 
der  Gräberstraße  Roms,  die  reicheren  Denkmäler  in  die 
Parklandschaft  eingefügt  werden  und  die  etwas  verborgener 
liegenden  Massengräber  parzellenweise  mit  Zuhilfenahme 
von  Gebüsch  und  Laubengängen  umschließen.  Bei  be- 
quemer Dampf-  oder  elektrischer  Bahnverbindung  nach 
solch  entlegenem  Totengarten  würden  die  Begräbnisse 
kaum  mehr  Zeit  in  Anspruch  nehmen,  als  heute  die 
Leichenzüge  bei  den  weiten  Entfernungen  in  der  Groß- 
stadt erfordern.  So  würde  die  Anhäufung  organischer 
Verwesungsstoffe  aus  der  Nähe  der  Stadt  entfernt  und  un- 
schädlich gemacht  und  gleichzeitig  dieser  Totengarten 
ein  Schmuck  und  willkommener  Anziehungspunkt  für  die 
Ausflüge  der  Großstadt  sein,  wie  Amerika  als  Beispiel  be- 
weist. 

Solche  Begräbnisplätze  haben  ihre  kleinen  Bahnhöfe, 
die  sinnig  im  Charakter  dem  Zweck  entsprechend  ausge- 
stattet, die  Überleitung  zur  letzten  Ruhestätte  bilden.  Sie 
stellen  einen  würdigen  Bauvorwurf  für  den  Architekten 
dar,  um  die  ernste  Stimmung  entsprechend  vorzubereiten. 
Trotz  Eisenbahn  und  dem  Realismus  des  Schnellverkehrs 
läßt  sich  hier  im  stillen  Erdenwinkel  ein  viel  würdigerer 
Rahmen  für  den  Totenkultus  schaffen,  als  die  Nähe  der 
lärmenden  Großstadt  solchen  zuläßt.  Es  würde  hier  selbst- 
verständlich Vorbedingung  sein,  daß  die  Beförderung  der 
Leiche  und  des  Leichenzuges  mit  der  Bahn  unbehelligt 
vom  übrigen  Verkehr  und,  wo  solches  nicht  anginge,  in 
sonst  entsprechender  Weise  glatt  vor  sich  gehen  könnte. 
Dies  würde  sich  bei  einer  regelmäßig,  täglich  häufiger 
wiederkehrenden  Beförderung  ganz  von  selbst  heraus- 
bilden. Auch  selbst  bei  abseits  der  Bahnverbindung 
liegenden  Friedhöfen  solcher  Art  würde  die  Einrichtung 
eines  Schnellbetriebes  wohl  für  den  Unternehmer  einträg- 
lich sein.  Die  täglich  wiederkehrenden  Leichenzugs- 
beförderungen, das  Hinausströmen  zahlloser  Menschen  bei 
hohen  Festtagen,  wie  Totenfest  und  ähnlichen,  die  Be- 
förderung der  Vielen,  die  des  Sonntags  dem  Weltverkehr 
entfliehen  und  in  stiller  Andacht  der  Ihrigen  auf  dem  Kirch- 
hof gedenken  wollen,  an  den  Alltagen  die  schaulustige 
Menge,  die  diesen  herrlichen  Park  mit  allen  seinen  Kunst- 
werken und  Denkmälern  als  Ausflugsort  wählt,  würden 
I     genügen,  um  die  Kosten  mit  Gewinn  zu  decken. 


90 


DER  STÄDTEBAU 


Die  Parkfriedhöfe  der  Großstädte  Amerikas,  die  in 
weiser  Voraussicht  in  ihren  ersten  Anfängen  mehr  denn 
ein  halbes  Jahrhundert  zurück,  meist  in  Abmessungen  von 
über  200  amerikanischen  Morgen  groß  angelegt  wurden, 
sind  häufig    auf    hügeligem  Gelände  mit  weitem  Ausblick 


gelegen,  und  Begräbnisorte,  wie  sie  schöner  nicht  gedacht 
werden  können.  Hier  verliert  der  Tod  allen  Schauer  unter 
dem  lieblichen  Gewände  der  Schönheit  von  Natur  und 
Kunst,  wie  es  die  bedeutendsten  amerikanischen  Architek- 
ten und  Landsfchaftsgärtner,  wie  Olmstedt,  gewoben  haben. 


AUSDRUCK  IM  STÄDTEBAU, 

Von  DR.  HANS  SCHMIDKUNZ,   Berlin -Haiensee. 


Innerhalb  der  täglichen  Einzelarbeit  an  den  praktischen 
Aufgaben  des  Städtebaues  vergessen  wir  nur  zu  leicht,  daß 
dieser  ebenso  wie  andere  menschliche  Betätigungen  ein 
Gegenstand  nicht  nur  der  Praxis,  sondern  auch  der  Theorie 
ist,  und  daß  beide,  Praxis  und  Theorie,  gut  daran  tun,  sich 
beizeiten  mit  einander  zu  vertragen.  Sofern  nun  der 
Städtebau  als  eine  künstlerische  Angelegenheit  aufzufassen 
ist,  gehört  eine  Theorie  von  ihm  zu  demjenigen  Wissens- 
gebiete, das  längst  unter  dem  vielberufenen  Namen  der 
Aesthetik  bekannt  ist.  Aesthetik,  oder  wie  immer  man 
auch  dieses  Gebiet  nennen  mag,  ist  zuförderst  lediglich 
Sache  der  Erkenntnis,  eine  Befriedigung  des  menschlichen 
Wissenstriebes,  eine  Theorie  schlechtweg  ohne  irgend  ein 
Absehen  auf  praktischen  Nutzen,  ein  Selbstzweck  ebenso, 
wie  es  im  Wesen  jeglicher  anderen  Wissenschaft  liegt. 
Nun  weiß  man  aber  aus  Erfahrung,  daß  eine  Theorie, 
wenn  sie  nur  für  einen  Selbstzweck  wirklich  gut  ist,  doch 
auch  häufig  oder  immer  den  Nebenerfolg  hat,  praktisch 
förderlich  zu  wirken.  Gerade  je  „reiner"  sie  ist,  desto 
mehr  kann  man  sich  auf  sie  verlassen,  während  eine  von 
vornherein  auf  praktische  Anwendung  ausgehende  Theorie 
bereits  dem  Verdacht  ausgesetzt  ist,  daß  sie  im  Dienst 
irgend  welcher  praktischer  Rücksichten  steht.  Kurz,  es 
stellt  sich  das  heraus,  was  man  besonders  in  der  Praxis 
und  Theorie  der  Pädagogik  seit  langem  schon  weiß:  das 
Praktischeste  ist  und  bleibt  eine  gute  Theorie. 

Daß  nun  für  jegliche  Theorie  die  Wirklichkeit  oder 
die  Praxis  im  weitesten  Sinne  der  unentbehrliche  Haupt- 
gegenstand der  Forschung  ist,  weiß  man  ebenfalls  schon. 
In  dem  Maße  nun,  als  dies  richtig  ist,  wird  für  jegliche 
Theorie,  in  unserem  Fall  also  für  die  Aesthetik,  eine 
Materialsammlung  möglichst  weiten  Umfanges  nötig;  und 
zwar  nicht  nur  historisch  und  geographisch,  sondern  auch 
systematisch,  zumal  insofern,  als  allgemeine  Typen  aus 
der  Fülle  des  verschiedentlichen  Einzelnen  herausgearbeitet 
werden  sollen. 

Nun  hat  sich  die  Aesthetik,  oder  die  Lehre  vom 
Schönen  oder  die  Lehre  von  der  Kunst  und  dergleichen, 
seit  mehreren  Jahrzehnten  trotz  aller  Verdienste  ihrer 
Klassiker  doch  in  Richtungen  bewegt,  welche  wenig  Aus- 
sicht geben,  daß  sie  den  einzelnen  Teilen  ihres  Gebietes 
theoretisch  gerecht  und  praktisch  förderlich  werden  kann. 
Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  über  die  Einseitigkeiten  einer 
idealistischen  und  einer  formalistischen  und  anderer 
Aesthetiken  zu  sprechen.  Nur  zwei  Seiten  der  Sache 
müssen  hier  festgehalten  werden.  Erstens  erschöpft  sich  die 
bisherige  Aesthetik  fast  immer  nur  in  der  Beobachtung  und 
Erklärung  des  Eindruckes,  den  ein  ästhetischer  Gegenstand 
auf  den  ihm  entgegentretenden  Menschen  macht;  an  die 
produzierenden  Mächte  sowie  an  die  Eingliederung  dieses 


Produzierens  in  größere  Komplexe  der  Welt,  kurz  ge- 
sprochen :  an  den  Künstler  und  an  das  Künstlertum,  denkt 
man  hier  am  wenigsten.  Damit  steht  in  engem  Zusammen- 
hang ein  zweites  Versäumnis,  das  allerdings  aus  der 
Praxis  insofern  eine  Bestätigung  zu  bekommen  scheint, 
als  es  ja  viele  angebliche  Künstler  gibt,  die  nichts  zu 
„sagen"  haben.  Wir  meinen  die  Versäumung  der  Erkennt- 
nis, daß  alle  Kunst  Aussprache  eines  seelischen  Inneren 
ist;  aber  eine  Aussprache  freilich,  die  über  den  natura- 
listischen Charakter  alltäglicher  Vorgänge  des  Aussprechens 
dadurch  hinausgeht,  daß  sie  mit  einem  besonderen  Inter- 
esse an  den  Formen  dieses  Aussprechens  geschieht.  Damit 
ist  die  Forderung  aufgestellt,  an  die  Stelle  der  bisherigen 
Aesthetiken  eine  Aesthetik  des  Ausdruckes  zu  setzen  und 
diese  Betrachtung  auch  auf  die  Erkenntnis  und  Förderung 
von  Einzelgebieten  anzuwenden,  bei  denen  es  bisher  noch 
nicht  geschehen  ist. 

Wenn  nun  jedes  wirkliche  Kunstwerk  Ausdruck  ist, 
und  zwar  einer,  der  mit  der  höchstmöglichen  Vollkommen- 
heit der  Formensprache  geschieht,  so  liegt  darin  auch 
schon  dies,  daß  jedes  wahre  Kunstwerk  den  allbekannten 
Stempel  des  Individuellen  trägt;  der  Künstler  kann  gar 
nicht  anders,  als  seine  Sache  zu  machen,  wie  sie  eben 
aus  seinem  eigenen,  nicht  aus  einem  anderen  Innern 
kommt.  Man  weist  auf  diese  Charakteristik  alles  Künst- 
lerischen besonders  gerne  dann  hin,  wenn  es  gilt,  Kunst 
einerseits  und  Handwerk  oder  Gewerbe  und  Industrie 
andererseits  von  einander  zu  unterscheiden.  Man  sagt  in 
solchen  Fällen:  Ein  künstlerisches  Werk  ist  dasjenige, 
das  individuell  gearbeitet  ist.  Darin  liegt  natürlich  nichts 
Unrichtiges  und  etwas  überaus  Wichtiges.  Indessen  ist 
noch  nicht  alles  Individuelle  künstlerisch;  es  gibt  ja  auch 
auf  anderen  als  den  künstlerischen  Gebieten  individuelle 
Leistungen.  Wir  möchten  die  Unterscheidung  des  Künst- 
lerischen um'  des  Handwerklichen  und  dergleichen  folgen- 
dermaßen machen.  Es  handelt  sich  bei  diesen  Unter- 
scheidungen um  eine  andere  als  die  sogenannte  reine 
Kunst,  um  die  Gebrauchskunst,  oder  wie  man  sie  nennen 
will;  also  um  Architektonisches,  Kunstgewerbliches  und 
dergleichen  mehr.  Alle  diese  Werke  dienen  einem  Zweck 
und  sollen  ihn  eben  auf  eine  möglichst  zweckdienliche 
Weise  erfüllen.  Kommt  weiter  nichts  hinzu,  so  liegt  ledig- 
lich ein  technisches  Werk  vor.  Nun  kann  aber  bei  der 
Produktion  eines  solchen  Werkes  außerdem  noch  das  Be- 
dürfnis walten,  diesen  Zweck  und  seine  Erfüllung  in  einer 
möglichst  anschaulichen,  sinnfälligen,  reichlichen,  voll- 
kommenen, eigenartigen  Weise  auszusprechen,  von  ihm 
zu  singen  und  zu  sagen.  So  können  wir  auf  dem  Gebiete 
der  sogenannten  Gebrauchskunst  behaupten,  daß  jedes 
hierhergehörige   Stück   eine   Zweckbefriedigung    ist,    aber 


91 


DER  STÄDTEBAU 


nur  diejenigen  eine  künstlerische  Zweckbefriedigung  sind, 
welche  einen  solchen  Ausdruck  an  sich  tragen.  Keines- 
wegs also  zerfällt  diese  Gruppe  in  Zweckwerke  und 
Schönheitswerke;  sond<?rn  Zweckwerke  sind  alle  hierher- 
gehörigen, Schönheitswerke  sind  einige  von  ihnen.  Und 
erhalten  sie  einen  Ausdruck,  dann  sind  sie  auch  individuell. 

Wie  nun  in  unserer  Wortsprache  eine  große  Fülle 
biologischer  Momente  zusammenwirkt,  um  die  und  die 
Mittel  der  Aussprache  zu  schaffen  und  uns  im  einzelnen 
Falle  zu  der  und  der  Aussprache  zu  bringen:  ebenso 
findet  sich  auch  überall  anderswo  in  der  Welt  des  Aus- 
druckes eine  große  Komplikation  der  Ursachen,  auf  die 
das  einzelne  Werk  zurückzuführen  ist.  Was  drängt  nicht 
alles  in  uns  zur  Aussprache;  und  welche  große  Menge 
von  Faktoren  ringen  nicht  dabei  miteinander,  daß  der  eine 
mehr  zur  Geltung  komme  als  der  andere!  Die  Trägheits- 
wirkung der  Gewohnheit,  die  Nachahmungswirkung  der 
Mode,  die  Suggestionswirkung  des  Sehens  von  dem,  was 
man  glaubt:  alles  dies  wirkt  in  einer  kaum  entwirrbaren 
Weise  zusammen.  Darum  ist  es  auch  mit  den  Kunststilen 
keine  so  einfache  Sache,  wie  es  meist  den  Anschein  hat: 
es  wirkt  gar  zu  vieles  zusammen,  als  daß  man  die 
Werke  einer  Periode  durch  ein  paar  lineare  Grundformen 
bestimmen  könnte.  Führt  man  gar  in  die  bisherige  Kunst- 
geschichte z.  B.  auch  eine  Geschichte  des  künstlerischen 
Städtebaues  ein,  so  verlangt  die  Charakterisierung  der 
einzelnen  Stile  abermals  mancherlei  Ergänzung.  Und  ge- 
rade auf  einem  solchen  Gebiete  kommen  dann  Dinge  wie 
das  Verhältnis  des  Menschen  zu  der  umgebenden  Natur, 
zu  den  Verkehrsbedingungen  und  dergleichen  mehr  in  Frage, 
so  daß  man  schließlich  auch  die  Anthropogeographie  nicht 
mehr  entbehren  kann. 

Nun  hat  es  aber  die  Aesthetik  nötig,  nicht  bloß  solche 
Verwicklungen  als  Ganzes  zu  betrachten,  sondern  auch 
die  entscheidenden  Faktoren  als  einzelne  Bestandteile  des 
Ganzen  für  sich  zu  erkennen.  Eins  und  vielleicht  das 
elementarste  Prinzip  des  ästhetischen  Schaffens  und  des 
ästhetischen  Wohlgefallens  ist  das  der  Wiederholung. 
Im  Schaffen  wie  im  Genießen  gewährt  das  gleichmäßige 
Fortsetzen  des  einmal  Angefangenen  eine  Befriedigung; 
und  unser  Seelenleben  ist,  insbesondere  durch  das  Ge- 
dächtnis, in  so  weitem  Maß  auf  Wiederholungen  angewiesen, 
daß  sich  dies  auch  in  der  künstlerischen  Welt  ausprägen 
muß.  Als  Sonderfälle  oder  als  Steigerungen  des  Prin- 
zips der  Wiederholung  erscheinen  dann  die  bekannten 
Formen  der  Symmetrie,  des  goldenen  Schnittes,  und  der- 
gleichen mehr.  Das  sind  elementare  Formen,  die  nicht 
überschätzt  und  nicht  unterschätzt  werden  dürfen.  Sie 
können  ästhetisch  sehr  wertvoll  werden,  aber  sie  können 
auch  zum  ästhetischen  Verderb  werden.  Sie  sind  eben 
elementar,  und  der  weite  Reichtum  der  ästhetischen  Welt 
ist  gar  nicht  möglich,  ohne  daß  über  sie,  auch  wenn  sie 
vielleicht  noch  erhalten  bleiben,  hinausgegangen  wird.  Es 
gibt  nicht  bald  eine  für  den  theoretischen  Kunstkenner  und 
für  den  praktischen  Kunstarbeiter  reizvollere  und  gewich- 
tigere Sache,  als  eine  so  recht  gelungene  Ueberwindung  der 
Symmetrie.  Schließlich  kommt  es  auf  die  sehr  einfache 
Einsicht  hinaus,  daß  wir  neben  dem  Prinzip  der  Wieder- 
holung auch  das  der  Abwechslung  brauchen,  und  daß  wir 
für  beider  Zusammenwirkung  kaum  eine  bessere  Formel 
haben,  als  die  allbekannte  und  immer  neubewährte  von 
der  „Einheit  in  der  Mannigfaltigkeit". 


Nun  aber  noch  eine  ganz  besondere  elementare  Ange- 
legenheit der  Aesthetik!  Keine  wirkliche  Aussprache  geht 
gleichmäßig  vor  sich.  Jede  bewegt  sich  mehr  oder  weni- 
ger in  Akzenten,  zwischen  denen  das  weniger  Betonte 
steht.  Und  zwar  findet  zu  diesen  Akzenten  hin  eine  Stei- 
gerung statt,  und  von  ihnen  weg  hinwiederum  ein  Nach- 
lassen. Allerdings  ist  der  Grad  dieses  Betonens  sehr  ver- 
schieden. Man  beachte,  wie  im  gewöhnlichen  Sprechen 
die  Menschen  sich  durch  ihr  mehr  oder  minder  starkes 
Akzentuieren  unterscheiden.  Es  ist  vielleicht  keine  vor- 
schnelle Verallgemeinerung,  wenn  man  erfahren  zu  haben 
glaubt,  daß  der  Süddeutsche  in  seinem  Sprechen  mehr 
akzentuiert  als  der  Norddeutsche;  und  vielleicht  hängt 
damit  auch  zusammen,  daß  Süddeutschland  in  manchen 
hierhergehörigen  Kunstdingen  besser  daran  ist  als  Nord- 
deutschland. Musikalischer  Vortrag  ist,  wenn  er  über- 
haupt künstlerisch  sein  will,  ohne  Akzente  unmöglich;  und 
eine  musikalische  Vortragslehre  hat  die  Aufgabe,  geradezu 
eine  Naturgeschichte  und  eine  technische  Lehre  von  den 
verschiedenen  Akzenten  herzustellen.  Daß  wir  auch  im 
Kunstgewerbe  mit  Akzenten  zu  rechnen  haben,  versuchte 
der  Verfasser  anderswo  darzutun  („Kunst  und  Kunsthand- 
werk", Wien,  August  1903,  VI/6,  7). 

Dies  gilt  jedenfalls  von  allen  Künsten.  Nun  gibt  es 
aber  einige  Künste,  die  als  die  sogenannten  darstel- 
lenden mehr  nur  vorhandene  oder  als  vorhanden  gedachte 
Objekte  wiedergeben,  wie  besonders  die  Malerei  und  die 
Plastik,  während  andere  sozusagen  freier  gestalten.  Ab- 
gesehen von  der  Poesie,  die  durch  ihren  Inhalt  mehr  der 
ersten,  durch  ihre  Sprachform  mehr  der  zweiten  Gruppe 
angehört,  sind  es  insbesondere  die  oft  in  vorschneller 
Weise  aneinandergereihten  Künste  der  Musik  und  der 
Architektur,  die  sich  durch  einen  Gegensatz  gegen  die 
eigentlich  darstellenden  Künste  auszeichnen.  Die  Musik 
bildet  mit  der  Dichtkunst  in  dem  vorhin  angedeuteten 
Sinn  und  mit  der  in  weitester  Bedeutung  gefaßten  Tanz- 
kunst die  Gruppe  der  sogenannten  redenden  Künste.  Alle 
diese  Künste  sind  von  der  oben  auseinandergesetzten 
Akzentuierung  ganz  wesentlich  abhängig.  Indem  nun  zu 
diesen  Akzenten  hinauf-  und  von  ihnen  hinabgegangen 
wird,  bilden  sich  Formelemente  mit  je  einem  oder  mehreren 
Akzenten  als  Mittelpunkte;  und  selbst  ohne  jene  Akzent- 
lehre würde  sich  diese  „Formenlehre"  als  eine  notwendige 
Seite  der  Kunsterkenntnis  durchführen  lassen.  Unsere 
Mimik  gliedert  sich  in  einzelne  Gruppen  von  Gesten  und 
in  die  elementaren  Gesten  selber;  die  Zusammensetzung 
dieser  Gesten  aus  Bewegungen  geht  dann  wohl  nur  mehr 
die  Physiologie,  nicht  mehr  die  Kunstlehre  an.  Unsere 
Wortsprache  und  Schriftsprache  gliedert  sich,  wenigstens 
wenn  sie  wirklich  ausdrucksvoll  ist,  in  Absätze,  Satz- 
gruppen, Perioden,  Sätze  und  Sätzchen;  wahrscheinlich 
ist  das  Richtige,  hier  zu  schließen  und  die  einzelnen 
Worte,  aus  denen  die  Sätzchen  bestehen,  lediglich  als 
Bausteine,  nicht  mehr  als  Formelemente  der  Sprache  zu 
betrachten.  Die  Musik  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes 
besteht  jedenfalls  nicht  aus  Tönen,  die  ja  als  solche  ledig- 
lich Sache  der  Physik  sind.  Sie  besteht  vielmehr  auch 
ihrerseits  aus  letzten  Formelementen,  d.  h.  hier  aus 
Motiven,  und  weiterhin  aus  den  Gruppierungen  dieser 
Motive  zu  Sätzchen,  Perioden  usw.  So  geht  jegliches 
Stück  einer  redenden  Kunst  auf  Formelemente  höheren 
und  niederen  Grades  zurück.    Diese  Gliederung  kann  aber 


92 


DER  STÄDTEBAU 


unmöglich  anders  bestehen  als  dadurch,  daß  die  einzelnen 
Glieder  für  sich  relativ  abgerundet  und  abgeschlossen  sind. 
Zwischen  ihnen  müssen  sich  naturnotwendigerweise 
Partieen  finden,  die  wir  kurz  als  negative  Formpartieen 
bezeichnen  können:  man  mag  sie  tote  Intervalle,  Cäsuren, 
Einschnitte  und  dergleichen  mehr  nennen.  In  der  Schrift- 
sprache und  neuerdings  auch  in  der  Tonsprache  bekommt 
man  mit  den  sogenannten  Interpunktionen  zu  tun,  also 
den  Kennzeichnungen  der  Einschnitte  je  nach  ihrem  ver- 
schiedentlichen  Wert.  Eine  interpunktionslose  Rede  in 
Wort  oder  Schrift  ist  bekanntlich  namentlich  den  an- 
spruchsvolleren Hörern  und  Lesern  unsympathisch;  und 
es  wird  den  Frauen,  auch  den  gebildeteren  unter  ihnen, 
vorgeworfen,  daß  ihr  Stil  und  ihre  Schrift  meist  ohne  die 
sonst  so  willkommenen  Einschnitte  und  Interpunktionen 
ablaufen.  — 

Mit  diesen  allgemeinen  ästhetischen  Auslassungen  sind 
wir  bereits  unserem  besonderen  Thema  vom  Städtebau 
und  seiner  Ausdrucksbedeutung  ganz  nahe  gekommen;  es 
handelt  sich  nun  darum,  das  Allgemeine  auf  den  beson- 
deren Fall  anzuwenden.  Der  Städtebau  ist  eine  eigene 
Verwendungsart  der  architektonischen  Kunst.  Er  gehört 
dadurch  zu  den  im  weitesten  Sinne  tektonischen  Künsten, 
gruppiert  sich  also  mit  dem  größten  Teil  des  Kunst- 
gewerbes und  der  dekorativen  Kunst  zusammen.  Infolge- 
dessen findet  auf  ihn  auch  das  Anwendung,  was  wir  von 
dem  Verhältnisse  zwischen  künstlerischen  und  nichtkünst- 
lerischen Werken  der  Zweckmäßigkeit  gesagt  haben. 
Ebenso  wie  eine  Zimmerausstattung  unter  allen  Umständen 
einem  Zwecke  dient,  diesem  Zweck  aber  entweder  bloß 
in  nützlicher  oder  auch  in  schöner  Weise  dienen  kann: 
ebenso  ist  der  Städtebau  unter  allen  Umständen  eine 
Nutzenssache,  kann  aber  außer  dieser  Nutzbedeutung  auch 
noch  eine  künstlerische  Bedeutung  bekommen,  wenn  er 
das  Nutzverhältnis  in  der  oben  beschriebenen  Weise  zur 
Aussprache  bringt.  Desgleichen  kehrt  hier  die  Frage  der 
individuellen  oder  der  nichtindividuellen  Gestaltung  wieder: 
wie  ein  Möbel  rein  handwerklich  sein  kann,  so  kann  es 
auch  ein  Stadtteil  oder  eine  Stadtanlage  sein,  und  diese 
können  hinwieder  auch  den  bekannten  Stempel  des  künst- 
lerisch Individuellen  tragen.  Andererseits  gehört  der 
Städtebau  nicht  wie  Malerei  und  Plastik  zu  den  darstellen- 
den, sondern  so,  wie  gemäß  einem  Musterbeispiel  die 
Musik,  zu  den  freigestaltenden  Künsten.  Dadurch  gewinnt 
in  ihm  alles  das  einen  besonderen  Wert,  was  wir  über 
Akzente  und  Formgliederungen,  besonders  über  Abrundung 
der  Formteile  und  über  Cäsuren  gesagt  haben.  Die  Klagen, 
die  sich  gegen  unseren  bisherigen  Städtebau  so  oft  und 
mit  wehmütigem  Zurückblicken  auf  bessere  Zeiten  erhoben 
haben,  bekommen  eine  festere  Gestalt,  sobald  wir  er- 
kennen, wie  sehr  es  in  unserer  Behandlung  der  Städte 
an  Akzenten  und  Gliederungen  und  Cäsuren  und  Inter- 
punktionen fehlt. 

Allerdings  wird  nun  auch  hier,  ebenso  wie  in  der 
Ästhetik  überhaupt,  eine  Materialsammlung  als  Grundlage 
der  Kritik  des  Bestehenden  sowie  der  Vorschläge  zum 
Bessermachen  nötig  sein.  Das  hauptsächliche  Material 
bilden  hier  Stadtpläne.  Sie  sind  jedoch  nicht  nur  bisher 
in  zu  geringer  Anzahl  vorhanden,  sondern  sie  gehen  ge- 
wöhnlich gerade  auf  das  nicht  ein,  was  wir  hier  brauchen. 
Vor  allem  sind  größere  Maßstäbe  nötig.  Bei  den  gewöhn- 
lichen Maßstäben    werden    zwar   die  Baublöcke    zur   Not 


kenntlich;  von  den  Straßen  und  Plätzen  jedoch  erkennt 
man  lediglich  ihre  Lage,  Richtung  und  dergleichen,  nicht 
jedoch  ihre  Ausgestaltung  im  Einzelnen.  Wir  wollen  doch 
außer  der  Breite  und  Länge  auch  die  Ausfüllung  der  Platz- 
und  Straßenflächen  mit  den  verschiedentlichen  Denk- 
mälern, Rasenanlagen  und  dergleichen  mehr  kennen  lernen, 
womöglich  auch  die  Pflasterung  usw.  Das  Querprofil 
einer  Straße  ist  natürlich  aus  den  Horizontalprojektionen 
der  Stadtpläne  nicht  abzulesen,  bedarf  vielmehr  eigener 
Vertikalprojektionen.  Und  zwar  wird  für  manche  Straße 
mehr  als  ein  einziges  solches  Querprofil  darzustellen  sein, 
da  die  Erweiterungen  der  Straßen,  ihre  Kreuzungen  und 
dergleichen  mehr  ganz  besonders  entscheidende  Momente 
des  Städtebaues  ergeben.  Mit  Plätzen  verhält  es  sich 
entsprechend. 

Abgesehen  von  dieser  Seite  der  Sache  handelt  es  sich 
nun  um  eine  wirkliche  Geschichtsforschung  des  Städte- 
baues. Bisher  ist  darin  auffallend  wenig  geschehen.  Viel- 
leicht der  einzige  nennenswertere  Beitrag  dazu  stammt 
von  dem  Altmeister  J.  Stubben:  „Der  Bau  der  Städte  in 
Geschichte  und  Gegenwart.  Rede  zum  Schinkelfeste  des 
Architekten-Vereins  in  Berlin,  am  13.  März  1895"  (,, Zentral- 
blatt der  Bauverwaltung",  Berlin  1895,  XV.  Jahrgang, 
No.  11—^13;  auch  in  Sonderabzug).  Die  nicht  eigentlich 
historische,  sondern  systematische  Litteratur  über  den 
Städtebau  ist  immerhin  beträchtlicher.  Wir  können  sie 
hier  nicht  anführen,  möchten  aber  doch  erwähnen,  daß  in 
den  neueren  Auflagen  von  Meyer's  Konversationslexikon, 
namentlich  in  den  Ergänzungs-  und  Jahressupplement- 
bänden,  manches  Wertvolle  darüber  mit  einigen  geschicht- 
lichen Ausführungen  zu  finden  ist. 

Die  Reichlichkeit  der  Materialforschung  wird  umso- 
mehr  nötig  sein,  jemehr  wir  auch  im  Städtebau  mit  der 
Verwicklung  der  verschiedensten  Ursachen  zu  tun  haben. 
Allerdings  läßt  sich  nicht  jeder  Punkt  dieses  Gebietes 
durch  anschauliche  Darstellungen  erweisen.  Die  Macht 
der  Mode,  der  Gewohnheit,  der  Suggestion  festzustellen, 
ist  mehr  kritische  als  Sammlungsarbeit.  Ein  Beispiel  für 
den  allgemein  verbreiteten  Glauben  an  die  ästhetische  Not- 
wendigkeit großer  Räume  im  Städtebau  ist  die  landläufige 
Ansicht,  daß  unsere  großen  Plätze  besser  wirken  würden, 
wenn  die  sie  umschließenden  Gebäude  weiter  auseinander- 
gerückt wären.  Man  kann  hier  nun  freilich  schwer  mit 
dem  Experiment  eingreifen  und  beispielsweise  die  Grenz- 
gebäude eines  Platzes  zur  Probe  enger  zusammenrücken. 
Allein  man  kann  doch  Aufnahmen  von  Plätzen  in  Vertikal- 
projektion so  nebeneinanderstellen,  daß  notorisch  schöne 
kleine  Plätze,  wie  z.  B.  der  Markusplatz  in  Venedig,  der 
Rathausplatz  in  Lübeck,  oder  der  Kapitolplatz  in  Rom 
ihren  wohltuenden  Gegensatz  zeigen  gegen  unsere  typi- 
schen Riesenplätze,  wie  z.  B.  der  Königsplatz  in  Berlin, 
der  Rathausplatz  in  Wien,  der  Augustusplatz  in  Leipzig. 
Fördert  man  dann  noch  die  Erkenntnis,  daß  in  aller 
künstlerischen  Ausdruckssprache  die  letzten  Formelemente 
der  Gliederung  immer  nur  von  einer  mäßigen  Ausdehnung 
sein  dürfen,  während  erst  Zusammenfassungen  solcher 
Elemente  eine  größere  Ausdehnung  gestatten,  so  ist  auch 
die  Hoffnung  vorhanden,  daß  wir  den  allgemeinen  Glauben 
an  den  Wert  übergroßer  Plätze  und  überlanger,  sowie 
überbreiter  Straßen  erschüttern. 

Was  wir  über  Wiederholung  und  Abwechslung,  über 
Symmetrie    und    ihre  Überwindung  und  dergleichen  mehr 


98 


DER  STÄDTEBAU 


gesagt  haben,  kehrt  hier  alles  in  einzelner  Anwendung 
wieder.  Daß  sich  bei  den  vielgerühmten  mittelalterlichen 
Städten  mit  ihrer  reichen  Abwechslung  auch  allzuviel  Ab- 
wechslung, allzuviel  Mannigfaltigkeit  finden  kann,  ist 
ebenfalls  schon  bekannt  geworden.  Städte  wie  Aachen, 
Münster,  Kassel  enthalten,  wie  es  heißt,  in  ihren  alten 
Partien  doch  wohl  zu  viel  Mannigfaltigkeit  und  zu  wenig 
Einheit.  Sonst  aber  ist  das  Übermaß  an  Einheit  über  der 
Mannigfaltigkeit  der  gemeinsame  Jammer  des  bisherigen 
Städtebaues  der  neuesten  Zeit. 

Wenn  wir    nun  versuchen,    für  die   Kunst  des  Städte- 
baues ebenso  die  letzten  und  die  weiteren  Formen  wieder- 
zufinden,   wie    sie    für    die   Wortsprache,    die    Gebärden- 
sprache, die  Tonsprache  gefunden  worden  sind;  und  wenn 
wir  wissen  wollen,  was  denn  eigentlich  im  Städtebau  so- 
wohl eine  Wiederholung,    wie  auch    eine  Abwechslung  in 
der   Wiederholung    verlangt:    so    kommen    wir    zu    zwei 
Arten  von  Formelementen,  einer  primären  und  einer  sekun- 
dären.    Die    grundlegende,    eigentliche,    letzte    Einheit    im 
Städtebau  ist  nicht  etwa  die  Straße  oder  der  Platz,  sondern 
der  Baublock.     Dieser   Baublock  wird    allermeistens  eine 
Gruppe  von  Bauten  sein,    wird   aber  auch  aus  einem  ein- 
zigen   Bau    bestehen    können.     Eine    solche    Formeinheit 
verlangt  nun  nach  dem,  was  wir  früher  gesagt  haben,  eine 
gewisse    Abrundung,    Abschließung,    eine    Abhebung    von 
anderen    solchen    Einheiten.     Die  Cäsuren,    die    sich    da- 
durch ergeben,  sind  aber  diesmal  nicht  nur  Cäsuren,  nicht 
bloße   tote  Intervalle,    sondern  ebenfalls  positive  Bestand- 
teile des  Ganzen,     Sie  sind    als  solche  technisch  gefordert 
durch  die  Ansprüche  an  den  Verkehr,  an  Gesundheit  usw. 
Wir  meinen   die   Straßen   und   die  Plätze.    Diese  können 
wir  im  Gegensatze  zu  jenen  primären  Einheiten  als  sekun- 
däre   Einheiten    betrachten.     Sie  werden,    obwohl  sie  von 
vornherein  allen  Anschein  eines  blos  Negativen  haben,  zu 
positiven    und    sehr    anspruchsvollen    Gebilden.       Gerade 
daran  fehlt  es  in  unserem  Städtebau,  daß  die  Straßen  und 
Plätze  positiv  behandelt  werden  sollen  und  es  nicht  werden. 
Man    tut    gewöhnlich,     als    seien     sie    eigentlich    nur    ein 
Ausfall    an    Bauplätzen.     Da    dieses    Gefühl    für    das    Po- 
sitive   der    Straße    oder    des    Platzes    fehlt,    so    fehlt    nun 
noch  mehr,  als    es    sonst    schon     der    Fall     sein    würde, 
das  Gefühl   für    all  das,    was  einem  solchen  Formelement 
an   Betonung,    an    Steigerung   und   Nachlassung,    an   Ab- 
schließung nötig  ist.    Daher  wiederum  die  Überlänge  der 
Straßen   u.  s.  w.,    das    formlose    Weitermachen   in   unbe- 
dachten  Raumgrößen,    insbesondere  jedoch    das    traurige 
Verkennen  dessen,    daß  Straße  und  Platz,    wenn  sie  Aus- 
druckselemente   sein   wollen,    irgendwie    anschaulich    ge- 
schlossen sein  müssen.    In  jenem  geschichtlichen  Aufsatze 
(Seite    126)    betont   Stubben    insbesondere    das   Feingefühl 
Michel  Angelos  für  Abschließung    der  Plätze,    das  uns  um 
so  mehr  überrascht,  als  für  ihn  selbst  die  mittelalterlichen 
Marktplätze  wohl  noch  zu  wenig  geschlossen  waren.    Der 
Gegensatz  zwischen  den  besseren  alten  und  den  schlech- 
teren  neuen  Zeiten  des  Städtebaues  zeigt    sich    nun    auch 
darin,    daß   in    dem  gleichmäßigen  Fortlaufen    der  Wände 
einer  Straße    ungefähr  gleiches  geleistet  wird  wie  bei  der 
Musik  in  dem  gleichmäßigen,  akzent-  und  interpunktions- 
losen   Fortlaufen    des  Vortrages.      Gerade    der    Städtebau 
verfügt  über  so  mannigfache  Mittel  der  Abwechselung,  der 
Unterbrechung,  der  Betonung  von  Hauptstellen,  der  loseren 
Behandlung  von  Nebenstellen  u.  s.  w.,  daß  jedenfalls  nicht 


die  Einrede  eines  Mangels  an  Hilfsmitteln  gemacht  werden 
kann.  Die  ungenügende  Abstufung  der  verschiedenen  Arten 
von  Straßen,  die  geradezu  verkehrte  Anlegung  von  Straßen- 
ungetümen in  den  Linien  des  kleinsten  Verkehres  und  dergl. 
mehr  sind  Dinge,  über  die  wir  hier  kein  weiteres  Wort 
verlieren  brauchen. 

Jede  Stadt  ist  eine  Individualität  für  .sich,  und  ist  es 
auf  Grund  geologischer,  klimatischer,  anthropologischer, 
historischer  und  zahlreicher  sonstiger  Faktoren.  Diese 
Faktoren  erzwingen  sich  nun  auch  ihre  technische  Berück- 
sichtigung trotz  aller  oft  sehr  wirksamen  Gegenstemmungen. 
Sie  erzwingen  sich  außerdem,  aber  ersichtlich  schon  weniger 
erfolgreich,  eine  künstlerische  Aussprache  dieser  ihrer 
individuellen  Situationen.  Wie  weit  sie  es  bisher  wirklich 
getan  haben,  muß  unsere  weitere  Materialforschung  lehren; 
und  wie  weit  die  Stadtbaumeister  in  einer  Berücksichti- 
gung dieser  Situationen  zurückbleiben,  muß  unsere  durch 
diese  Studien  geförderte  praktische  Einsicht  sein.  Die 
Bedeutung  des  Ortsgefühles  im  Städtebau  hat  noch  vor 
kurzem  Ch.  Buls  im  VI.  Heft  unserer  Zeitschrift  gezeigt. 
Tatsächlich  fehlt  es  an  diesem  Gefühle  so  sehr,  daß  nicht 
einmal  das  Gelände  genügend  berücksichtigt  wird.  Das 
Bedürfnis,  in  einem  Gegensatze  zum  Gelände  zu  bauen, 
läßt  nun  auch  nicht  viel  Hoffnung  darauf  zu,  daß  es  dem 
Stadtbaukünstler  daran  liege,  die  vorhandenen  Tatsachen, 
seien  es  nun  Bodenverhältnisse  oder  geistige  Verhältnisse, 
recht  anschaulich  auszusprechen.  Eine  Stadt  ist  endlich 
nicht  nur  örtliche,  sondern  auch  geschichtliche  Indivi- 
dualität. Sie  hat  ihre  Überlieferungen,  und  sie  bietet  sie 
auch  gerne  dar,  auf  daß  sie  vom  Künstler  zum  Gegenstande 
seiner  Ausdruckssprache  gemacht  werden. 

Nun  ist  im  Zusammenhange  mit  diesen  historischen 
Betrachtungen  viel  Mühe  darauf  verwendet  worden,  die 
Städte  nach  bestimmten  Typen  zu  sondern.  Stubben  und 
andere  haben  in  diesem  Sinne  mit  manchem  Richtigen, 
verschiedene  Arten  von  Städten  und  von  Stadtplätzen  zu 
unterscheiden  gesucht.  So  hören  wir  z.  B.  von  Städten, 
die  lediglich  dem  Schutze  gegen  Angriffe  dienen  sollen 
(Schutztypus),  von  Städten  als  Mittelpunkten  des  Verkehres 
(Verkehrstypus),  dann  von  Städten  als  Kunstwerken  und 
etwa  noch  von  Städten  der  Niedergangszeiten.  Ebenso 
werden  die  Stadtplätze  in  ähnliche  Arten  eingeteilt:  Ver- 
kehrsplätze, Nutzplätze  und  Architekturplätze,  von  denen 
etwa  wieder  noch  eigens  sogenannte  Schmuckplätze  unter- 
schieden werden.  Nach  dem  früher  Gesagten  müssen  wir 
hier  einen  wesentlichen  Irrtum  feststellen.  Eine  Stadt  ist 
immer  ein  Nutzwerk  und  ein  Platz  ist  es  ebenfalls  immer. 
Es  bleibt  nur  die  Frage,  ob  wir  lediglich  mit  einem  Nutz- 
werke zu  tun  haben,  oder  mit  einem  Werke,  bei  dem  zum 
Nutzen  auch  noch  der  künstlerische  Ausdruck  seiner  tek- 
tonischen  Bedeutung  hinzukommt.  Architekturplätze  oder 
Schmuckplätze  lediglich  als  solche  darf  es  gar  nicht  geben, 
ja  kann  es  gar  nicht  geben.  Verlegen  wir  uns  durchaus 
darauf,  sie  herzustellen,  so  erhalten  wir  größtenteils  eben- 
solche unmotivierte  Schmuckstücke,  wie  es  in  der 
Architektur  die  aufgeklebten  Fassadenelemente  oder  in 
der  Zimmerausstattung  die  vielberufenen  rein  luxuriösen 
Schmuckgegenstände  sind. 

Auf  einem  fruchtbareren  Boden  befinden  wir  uns  mit 
dem  Versuch,  militärische,  aristokratische,  demokratische 
und  sonst  derartige  Stadtformen  zu  unterscheiden.  Nament- 
lich das  allmählige  Zurücktreten  und  doch  noch  Weiter- 


94 


DER  STÄDTEBAU 


wirken  des  militärischen  Charakters  unserer  Großstädte, 
das  Anwachsen  eines  demokratischen  Strebens  usw.  geben 
viel  Gelegenheit  zu  historischer  Erkenntnis  und  zu  prak- 
tischen Folgerungen  aus  ihr.  Die  Mischung  aus  Militärischem 
und  Aristokratischem  einerseits,  aus  Bürgerlichem  und 
Demokratischem  andererseits  in  unseren  Städten  spricht 
sich  künstlerisch  in  der  so  merkwürdigen  Verbindung 
mittelalterlicher  Engräumigkeit  und  neuzeitlicher  Weit- 
räumigkeit aus,  an  der  unser  Städtebau  leidet.  Wir 
wohnen  mehr  als  mittelalterlich,  und  wir  wandeln  im 
Freien  mehr  als  neuzeitlich.  Wir  wollen  freie  Demokratie 
auch  in  der  Stadt  haben  und  tyrannisieren  doch  das  Stadt- 
leben in  einer  Weise,  als  gelte  es,  eine  Armee  alter  Zeit 
zu  kommandieren. 

Dazu  kommt  noch  das  verschiedentliche  Verhältnis 
einer  Stadt  zum  eigentlichen  Lande.  So  weit  sich  ein 
europäischer  Stadtypus  mit  einem  außereuropäischen  ver- 
gleichen läßt,  dürfte  sich  der  europäische  Typus  ganz 
besonders  durch  seine  schärfere  Abhebung  von  allem 
Ländlichen  kennzeichnen.  Die  Versuche,  wirklich  Länd- 
liches in  die  Stadt  hineinzubringen,  sind  nur  ein  Miß- 
verständnis. Mit  dem  städtischen  Grün  ist  bisher  wohl 
mehr  Schaden  als  Nutzen,  wohl  mehr  falsche  als  wahre 
Schönheit  erreicht  worden.  Eine  Stadt  will  nun  einmal 
Stadt  sein  und  verlangt  auch  eine  Aussprache  dieser  ihrer 
Eigenheit.  Die  hygienische  Unentbehrlichkeit  eines  Verkehres 
mit  der  freien  Natur  ist  nicht  dadurch  zu  erfüllen,  daß  man 
diese  in  die  Stadt  hineinzwängt,  sondern  vielmehr  dadurch, 
daß  man  das  Leben  der  Stadt,  soweit  es  nicht  dieser 
selbst  angehört,  aus  ihr  hinausführt.  Das  ist  ja  auch  eine 
ständig  wiederkehrende  Klage  gegen  unseren  Städtebau: 
das  Aufgezwungene,  das  nicht  aus  dem  wirklichen  Leben 
der  Stadt  entspringt,  sondern  künstlich  ausgedacht  wird. 
Ihm  steht  fortwährend  ein  Aufbäumen  gegenüber,  das 
natürlich  national  und  lokal  verschieden  ist.  Nur  daß 
dieses  Aufbäumen  selber  wieder  eingeschränkt  wird  durch 
den  Mangel  an  Erkenntnis  der  Fehler,  insbesondere  durch 
all  jene  Mode,  Gewohnheit,  Suggestion  usw.,  von  denen 
wir  gesprochen  haben.  So  läßt  das  Volksgefühl  zu,  daß 
die  wenigst  gewichtigen  Bestandteile  unseres  Lebens  im 
Städtebau  ihren  Ausdruck  finden,  und  daß  man  die  wich- 
tigsten Faktoren,  statt  sie  auszusprechen,  mit  Vorliebe  ver- 
hüllt. Wir  zeigten,  wie  die  Straßen  und  Plätze  mit  Vor- 
liebe als  bloße  Negationen  behandelt  werden;  das  Wort 
„Aussparung"  als  tadelnde  Charakterisierung  eines  Platzes 
ist  in  diesen  Zusammenhängen  bereits  gebraucht  worden. 

Und  trotz  dieser  Behandlung  der  freien  Flächen  als 
bloßer  Negationen  überwiegt  in  unseren  Stadtanlagen  doch 
wieder  das  Netz  der  Straßen  und  Plätze,  nicht  der  Bau- 
block. Es  ist,  als  wollte  man  erst  Löcher,  und  dann  das 
nötige  darum  herum  machen.  Die  Baublöcke  müssen  zu- 
sehen, wie  sie  sich  in  die  übrigbleibenden  Rechtecke, 
Dreiecke,  Zwickel  (insbesondere  zwischen  den  Ausläufern 
von  Sternplätzen)  hineinfinden.  Die  ältere  europäische 
Stadt  und  wohl  auch  die  ältere  asiatische  Stadt  geht,  wie 
selbst  ein  nur  flüchtiger  Blick  auf  ihre  Pläne  lehrt,  von 
den  Gebäuden  und  Gebäudegruppen  aus  und  läßt  das 
Übrige  sich  als  Produkt  der  somit  gegebenen  Gestaltungen 
bilden.  Wir  gehen  von  dem  Straßennetz  aus  und  sind  in 
ihm  gefangen. 

Es  ist  hier  nicht  möglich,  auf  alle  diese  Fälle,  besonders 
eines   verkehrten,   verfahrenen  Ausdruckes  im  Städtebau, 


einzugehen.    Daß  man  z.  B.  seine  eigene  Macht  und  Größe 
u.  s.  w.  durch  möglichst  weite  Plätze  aussprechen  will,  ist 
doch  einfach  eine  Verkehrtheit,  wie  sie  lächerlicher  kaum 
gedacht  werden  kann.    Eher  würde  auf  diesem  Wege  nach 
einer  geringeren  Ausdehnung  zu  streben  sein,  die  ja  durch 
ihren  Gegensatz  gegen  das  in  ihr  Waltende  ähnlich  wirken 
würde,  wie  in  der  darstellenden  Kunst  ein  Rahmen,  den 
die  Komposition   zu    sprengen    scheint.     Nun  noch  mehr! 
Wenn    aller    Verkehr    von    einem   Punkt    einer   Stadt    zu 
irgend  einem  anderen  auf  der  Erdoberfläche  geführt  wird, 
und  wenn    die   Stadtbauformen    dies    in    aller  Deutlichkeit 
aussprechen,    so    ist    damit   gesagt,    daß   wir   uns    durch- 
schnittlich   in    eben    dieser    Höhe    befinden.      Tatsächlich 
aber    ist   die   durchschnittliche  Höhe  unseres  Wandels  in 
der  Stadt   beträchtlich    weiter   vom  Erdboden    nach  oben 
entfernt.    Ziehen  wir  den  Durchschnitt  zwischen  der  Höhen- 
lage   unseres    Wohnens,    unseres    Zusammenseins    außer- 
halb des  Hauses  u.  s.  w.,  so  ergibt  sich  vielleicht  eine  Ent- 
fernung von,  sagen  wir:  5—10  m  über  dem  Erdboden.   Um 
also  das  Getriebe  einer  Stadt  nicht  nur  tatsächlich  mit  der 
meisten  Krafter  sparung  zu  fördern,   sondern  auch  ein  an- 
schauliches Bild  von  ihm  zu  geben,  müßte  unser  durch- 
schnittlicher Verkehrsboden  namentlich  für  Fußgänger  un- 
gefähr  in    der  Höhe    des    ersten  Stockwerkes    stattfinden. 
Sollen  ferner  Baublock  und  Verkehrsfläche,   oder  kürzer 
gesprochen:  Haus  und  Straße,  in  möglichst  bequemer  und 
inniger    und    zugleich    zu    anschaulichem    Ausdruck    ge- 
brachter Wechselwirkung  stehen,   so  ist  das  Hinabsteigen 
aus    der    durchschnittlichen    Höhe    des  Wohnens    auf  die 
Straßenfläche    und    dann    wieder    das    Hinaufsteigen    von 
diesem  zu  jenem  ein  Widerspruch  gegen  die  Tatsachen.  In 
der  englischen  Stadt  Chester  kommen,  wie  ich  dem  Text- 
buch von  Anton  Springer  zu  den  kunsthistorischen  Bilder- 
bogen (Leipzig  1881,  2.  Auflage  Seite  313)  entnehme,  in  meh- 
reren Straßen  Holzhäuser  mit  fortlaufenden  offenen  Gängen 
im  mittleren  Stockwerk  vor,  sogenannten  rows.    Ich  weiß 
nicht,  ob  es  sich  hier  lediglich  um  Privatbalkone  handelt; 
architektonisch  ist  aber  jedenfalls  eine  Form  gegeben,   die 
im  Vereine  mit    der   endlichen  technischen  Durchführung 
des  Prinzipes  vom  mehrfachen  Verkehrsboden  einer  Stadt 
dazu  führen    konnte,    unseren  Verkehr  der  Erdoberfläche 
nach  zu  erleichtern  und  getreulicher  auszusprechen. 

Daß  manche  Bestrebungen  des  Städtebaues  die  Aesthetik 
lediglich  vorschieben,  um  andere  Zwecke  zu  verdecken, 
gehört  anhangsweise  ebenfalls  hierher,  zumal  weil  es  dazu 
beiträgt,  das  Urteil  über  Stadtbauverhältnisse  zu  verwirren. 
Manche  sogenannte  Domfreiheit  ist  vielleicht  (und  ich 
hörte  diese  Behauptung  mit  tatsächlichem  Bezug  auf  die 
Stadt  Köln)  in  der  Hauptsache  dadurch  zu  Stande  ge- 
kommen, daß  die  Eigentümer  der  wegzuräumenden  Häuser 
ein  möglichst  gutes  Geschäft  machen  wollten.  Auf  diesem 
Weg  ist  freilich  unschwer  der  Schein  zu  erwecken,  als  sei 
eine  Domfreiheit  notwendiger  Ausdruck  der  Eigenart  einer 
städtischen  Baulage  und  der  Gefühle,  welche  die  Be- 
wohner zu  ihren  Kunstwerken  hegen.  — 

Soweit  unser  Versuch,  eine  Aesthetik  des  Ausdruckes 
auf  den  Städtebau  anzuwenden.  Es  konnten  nur  skizzen- 
hafte Linienzüge  sein,  und  nur  allmählig  vermag  eine  nähere 
Erkenntnis  des  Ausdruckes  auf  diesem  Gebiet  annähernd 
vollendet  zu  werden.  Um  aber  auf  dem  theoretischen  und 
dann  auch  auf  dem  praktischen  Wege  weiterzuschreiten, 
scheint   uns   kein  Mittel   geeigneter  zu  sein,    als    daß   wir 


95 


DER  STÄDTEBAU 


die  Heranbildung  der  künftigen  Stadtbaumeister  von  vorn- 
herein in  dem  Sinne  des  von  uns  Gesagten  leiten.  Nun 
wird  man  einwenden,  falls  man  nicht  alle  Aesthetik 
überhaupt  ablehnen  will,  daß  eine  solche  doch  in  der 
Ausbildung  bequem  nach  Abschluß  der  gewöhnlichen 
Studien  nachgeholt  werden  kann.  Allein  gerade  da- 
gegen müssen  wir  uns  besonders  aussprechen.  Was 
nachgeholt  werden  soll,  wird  eben  nicht  nachgeholt.  Es 
ist  mit  diesen  kunstpädagogischen  Dingen  gerade  wie  mit 
musikpädagogischen.  Im  Musikunterrichte  wird  gewöhn- 
lich gesagt:  „Erst  Technik,  dann  Vortrag!"  So  richtig 
daran  dies  ist,  daß  die  sogenannte  Technik  nicht  durch 
anderweitige  Einflüsse  geschädigt  werden  darf,  was  natür- 
lich für  baukünstlerischen  Unterricht  ebenfalls  gelten  muß, 
so  falsch  ist  doch  der  Weg  zu  welchem  jener  Ausspruch 
meistens  führt.  In  der  Kunst  bedeutet  ja  die  Technik 
lediglich    die    Herstellung    der    Mittel,     um    künstlerisch 


etwas  zu  sagen.  Bleibt  nun  die  Aufmerksamkeit  auf 
diese  Mittel  eingeschränkt,  so  bekommen  wir  dann 
freilich  Künstler,  die  nichts  aus  sich  zu  sagen  haben. 
Wenn  wir  ferner  daran  denken,  daß  die  künftigen  Stadt- 
baumeister auf  Hochschulen  gebildet  werden,  so  müssen 
wir  uns  erinnern,  daß  zu  einer  Hochschule  nicht  die 
Isolierung  der  einzelnen  Fächer,  sondern  eine  Zusam- 
menfassung und,  soweit  möglich,  einheitliche  Be- 
handlung von  ihnen  allen  gehört,  eine  universitas  litterarum 
oder  universitas  artium.  Und  gerade  der  Städtebau  berührt 
sich  so  sehr  mit  allen  übrigen  Künsten,  sowie  schließlich 
mit  sämtlichen  Faktoren  des  höheren  Kulturlebens,  daß 
wir  uns  die  Ausbildung  seiner  Jünger  nicht  anders  denken 
können,  als  daß  sie  auf  die  Grundlage  einer  Aesthetik 
gestellt  wird,  wie  wir  sie  eingangs  im  allgemeinen  und 
dann  weiterhin  in  konkreter  Anwendung  darzulegen  ver- 
sucht haben. 


KLEINE  MITTEILUNGEN. 


"PREISAUSSCHREIBEN  des  Magistrats  der  königlichen  Haupt- 
■^  und  Residenzstadt  München  über  Herstellung  eines  architek- 
tonischen Abschlusses  am  nordöstlichen  Ende  des  Maximili- 
anplatzes betr.  Ein  Münchener  Bürger  hat  durch  Vertrag  der  Stadt- 
gemeinde München  aus  seinem  dereinstigen  Nachlasse  ein  Vermächtnis 
in  Höhe  von  200  000  Mark  zu  dem  Zwecke  zugewendet,  am  nordöstlichen 
Ende  des  Maximilianplatzes  einen  architektonischen,  monumentalen  Ab- 
schluß, der  schon  bei  Vollendung  der  Anlagen  in  Aussicht  genommen 
war,  herstellen  zu  lassen. 

Behufs  sofortiger  Erlangung  von  Entwürfen  bezw.  Modellen  hat  der 
Stifter  jetzt  schon  die  Summe  von  10  000  Mark  für  einen  Wettbewerb 
zur  Verfügung  gestellt,  an  der  sich  nur  Münchener  Künstler  oder  Künstler 
bayerischer  Abstammung  beteiligen  können. 

Diese  werden  hiermit  zur  Teilnahme  an  diesem  Wettbewerb  einge- 
laden, wobei  Folgendes  zu  beachten  ist: 


Bei  Anlage  des  architektonischen  Abschlusses  ist  zu  berücksichtigen, 
daß  er  nach  der  Absicht  des  Stifters  ein  Erinnerungszeichen  an  die  glor- 
reiche Regierung  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinz-Regenten  Luitpold 
von  Bayern  bilden  soll  und  etwa  in  Form  eines  Tempels  mit  anschließen- 
den Arkaden  gedacht  ist.  Jedoch  sind  Lösungen  des  Gedankens  auch  in 
anderer  Form  durchaus  nicht  ausgeschlossen. 

Ebenso  ist  die  Verwendung  des  Wassers  zulässig  und  wird  insbeson- 
dere bildnerischer  Schmuck  gewünscht. 

In  dem  Kostenbetrage  von  200  000  Mark  ist  eine  etwaige  Wasser-Zu- 
und  Ableitung,  sowie  die  Gründung  nicht  inbegriffen;  diese  Arbeiten  wer- 
den von  der  Gemeinde  übernommen. 

Vorbezeichnete  Kostensumme  darf  nicht  überschritten  werden.  Der 
Künstler  übernimmt  die  Haftung,  daß  sein  Entwurf  um  den  Betrag  von 
200  000  Mark  ausgeführt  werden  kann. 

Die  Zeichnungen    sind    im  Maßstabe   i  :  20,    die   Modelle    im  Größt- 

maßstabe  von  1:10,  die  Grundrisse  im  Maßstabe  von 

I  :  100   herzustellen.     Auch    ist    ein    Lageplan   1  :  500 
beizufügen. 

Ein  Hinausrücken  in  den  freien  Platz  (Fahrbahn) 
ist  aus  Verkehrsrücksichten  nicht  zulässig. 

Den  mit  einem  Motto  zu  versehenden  Entwürfen 
ist  ein  versiegeltes  Kuvert  beizufügen,  das  den  Namen 
des  Künstlers  nebst  Wohnungsangabe  enthält  und  als 
äußere  Aufschrift  neben  dem  Motto  die  Bezeichnung 
,, Architektonischer  Abschluß  am  nordöstlichen  Ende 
des  Maximilianplatzes"  zu  tragen  hat. 

Die  Entwürfe  und  Modelle  sind  spätestens  am 
2.  Januar  1906,  abends  6  Uhr,  im  alten  Rathause  ab- 
zugeben, wo  sie  nach  erfolgter  Entscheidung  des  Preis- 
gerichtes öffentlich  ausgestellt  werden. 

Die  hierzu  notwendigen  Untergestelle  usw.  sind 
von    den  Bewerbern  zu  liefern. 

Für  die  drei  besten  Entwürfe  werden  Preise  im 
Betrage  zu  5000,  3000  und  2000  Mark  bestimmt.  Das 
Preisgericht,  das  den  Wettbewerb  zu  leiten,  die  Preise 
zu  verteilen  und  den  zur  Ausführung  sich  eignenden 
Entwurf  auszuwählen  hat,  besteht  aus  den  Herren 
Kommerzienrat  Friedrich  Seyboth,  I.  Vorstand  des 
Gemeindekollegiums;  Reichsrat  Ferdinand  von  Müller, 
Kgl.  Direktor  der  Akademie  der  bildenden  Künste; 
Kgl.  Professor  Wilhelm  von  Ruemann;  Kgl.  Pro- 
fessor Adolf  von  Hildebrandt;  Kgl.   Professor    Rudolf 


96 


DER  STÄDTEBAU 


von  Seitz;    Kgl.  Professor    Dr.  Gabriel  von  Seidl;    Kgl.    Professor    Martin 
Dülfer;      Kunsthändler     Hermann     Heinemann     und     I.    Bürgermeister 
Dr.  Wilhelm  von  Borscht. 

Ihnen  steht  das  Recht  zu,  die  Preise  auch  gleichheitlich  festzusetzen 
oder  die  Gesamtsumme  in  mehr  als  drei  Preise  einzuteilen. 

Entwürfe,  die  schon  einmal  preisgekrönt  wurden,  sind  von  dem  Wett- 
bewerb ausgeschlossen. 

Die  Ausbezahlung  der  Preise  erfolgt  sofort,  eine  endgiltige  Vergebung 
des  Auftrages  erst  nach  dem  Ableben  des  Stifters. 


Die  Zuerkennung  eines  Preises  gibt  kein  Recht  auf  die  Ausführung, 
es  entscheidet  vielmehr  das  Preisgericht  endgültig  über  die  Vergebung 
der  Arbeit. 

Die  preisgekrönten  Entwürfe  gehen  in  das  Eigentum  der  Stadtgemeinde 
München  über,  die  in  beliebiger  Weise  frei  darüber  verfügen  kann. 

Die  anderen  Entwürfe  werden  den  Einsendern  zurückgegeben. 


D 


IE  ERLÄUTERUNG  zu  Tafel  54  folgt  in  Heft  8. 
wird  ein  modernes  Straßenbild  beigegeben. 


Auf  Tafel  56 


CHRONIK. 


DIE  „MARTINSPFORTE"  IN  WORMS.  Die  Stadtgemeinde 
Worms  hat  einen  höchst  beachtenswerten  Neubau  errichtet:  die 
,, Martinspforte",  durch  die  ein  altes  Wahrzeichen  der  Stadt  wieder  her- 
gestellt ist.  Nach  den  Zeichnungen  des  Peter  Hammann  war  die  alte 
Martinspforte  ein  reich  ausgebauter  Torturm,  über  dessen  gotischem  Tor- 
bogen sich  ein  offener  hölzerner  Erker  und  über  diesem  zwei  weitere  Ge- 
schosse erhoben,  die  wohl  dem  Torwächter  zur  Wohnung  dienten.  Bei 
der  neuen  Martinspforte,  die  vom  Stadtbauamt  entworfen  und  ausgeführt 
wurde,  sind  dieselben  Motive  wieder  verwandt,  die  nur  wegen  des  gänzlich 


Hofphotogr.  Herbst. 
Die  wiedererstandene  ,, Martinspforte"  in  Worms. 


im  Erdgeschoß  liegen  Geschäfts-,    in  den 
etwas  verändert  werden  mußten. 


anderen  Zweckes  des  Baues 
Obergeschossen  Wohnräume 

Als  vortreffliche  Ecklösung   bietet  die  wiedererstandene  Martinspforte 
ein  schönes     >traßenbild  auch  im  modernen  Sinne. 


"piN  MITTELALTERLICHES  BAUDENKMAL.      Das   von 

-*— '  der   Stadt   Nürnberg    erworbene    und    wiederhergestellte  Grolandhaus 
in  Nürnberg  als  schöne  Lösung  einer  spitzwinkligen  Straßenecke. 


Die  STADTGEMEINDE  KREMS  hat  nach  Abschluß  der  vor- 
ausgegangenen Verhandlungen  beschlossen,  die  Katastralgemeinde 
Weinzierl  in  das  Gemeindegebiet  von  Krems  als  fünfte  Vorstadt  —  unter 
Belassung  des  Namens  Weinzierl  —  einzubeziehen.  Weinzierl,  das  örtlich 
bereits  mit  Krems  zusammengebaut  ist  und  eine  Verlängerung  der  Hohen- 
steinstrasse  bildet,  hat  73  größere  Häuser,  624  Einwohner  und  einen 
Flächeninhalt  von  6,39  Quadratkilometern.  Für  Weinzierl  bedeutet  die 
Vereinigung  einen  wesentlichen  Vorteil,  da  es  nunmehr  statt  75  Prozent 
bloß  25  Prozent  an  Umlagen  aufzubringen  haben  wird  und  Anschluß  an 
das  Kanalnetz  und  die  Tiefquellenleitung  von  Krems,  sowie  eine  ent- 
sprechende Gasbeleuchtung  erhält.  Für  Krems  ist  die  Vereinigung  insofern 
von  Vorteil,  als  es  sich  mfolge  der  bestehenden  Verhältnisse  nur  gegen 
Weinzierl  zu  baulich  ausgestalten  kann. 


97 


DER  STÄDTEBAU 


ERWEITERUNG  DES  STADTGEBIETES  KÖNIGS- 
BERG I.  PR.  Der  Gesetzentwurf  über  die  Eingemeindung  der 
Vororte  Königsbergs  besagt:  „Das  jetzige  städtische  Gebiet  reicht  nicht 
aus,  das  Wohnungsbedürfnis  zu  befriedigen.  Die  Festungswerke  hindern 
den  Ausbau.  Infolge  der  \A/'ohnungsnot  steigen  Bodenpreise  und  Wohnungs- 
mieten stark.  Die  Einwohner  ziehen  in  die  Vororte  und  vermindern  so 
die  Steuerkraft  der  Stadt,  auch  die  Industrie  macht  diesen  Wegzug  mit. 
Es  sollen  deshalb  die  betreffenden  Gemeinden  der  Stadt  einverleibt  werden. 
Auch  die  Entfestigung  kann  nicht  durchgeführt  werden,  ehe  die  Ein- 
gemeindungsfrage nicht  gelöst  ist.  Die  Verhandlungen  über  die  Ent- 
festigung sind  soweit  gediehen,  daß  sie  einen  erwünschten  Abschluß  in 
naher  Zukunft  erwarten  lassen.  Die  Stadt  Königsberg  kann  die  Opfer,  die 
die  Entfestigung  ihr  auferlegt,  nicht  auf  sich  nehmen,  solange  sie  nicht 
die  Sicherheit  hat,  sie  in  der  Steuerkraft  der  zukünftigen  Bewohner  des 
Entfestigungsgeländes  zu  finden.  Durch  die  Eingemeindung  erhält  Königs- 
berg einen  Zuwachs  von  2401  Hektar  mit  20000  Einwohnern;  die  Stadt 
wird  also  nach  der  Eingemeindung  4440  Hektar,  mehr  als  doppelt  so  viel 
wie  jetzt,  haben  und  222  000  Einwohner  zählen. 

DER  SÜDDEUTSCHEN  BAUZEITUNG  (Schriftleiter  Archi- 
tekt Franz  Zell,  München)  entnehmen  wir:  Der  Tiroler  Landes- 
ausschuß hat  gelegentlich  der  in  den  letzten  Tagen  erfolgten  Genehmi- 
gung des  von  Architekt  O.  Lasne,  München,  verfaßten  Kufsteiner  Stadt- 
erweiterungsplanes ausgesprochen : 

„Endlich  muß  der  Landesausschuß  im  vollen  Einverständnisse  mit 
der  K,  K.  Statthalterei  dem  Stadtmagistrate  aufs  eindringlichste  und  wärmste 
empfehlen  als  Baubehörde  I.  Instanz  strenge  darauf  zu  achten,  daß  die 
Bauherren  bei  Ausführung  von  Neubauten  oder  Vornahme  von  größeren 
Veränderungen  an  ihren  Häusern  sich  solcher  Stilformen  und  Bauweisen 
bedienen,  welche  nicht  nur  der  Stadt  zum  Schmucke  gereichen,  sondern 
auch  in  das  idyllische  Landschaftsbild  Kufsteins  mit  seinen  ganz  besonders 
anziehenden  Naturschönheiten  harmonisch  hineinpassen.  Der  weit  über 
die  Grenzen  unseres  Vaterlandes  berühmte  und  nachgeahmte  Stil  unserer 
alten  heimischen  Baukünstler  ist  in  dieser  Hinsicht  besonders  vorbildlich, 
da  dieselben  nicht  nur  etwas  an  und  für  sich  Schönes  herstellten,  sondern 
auch  etwas  zum  Vorhandenen  Passendes  und  harmonisches  Ganze  stets  zu 
schaffen  gesucht  haben. 

Der  §  2g  dieser  Bauordnung  gibt  in  dieser  Hinsicht  den  Baubehörden 
eine  entsprechende  Handhabe.  Bei  dem  anerkennenswerten  Bestreben 
der  Stadterweiterung,  das  Bild  von  Kufstein  so  schön  als  möglich  auszu- 
geetalten  und  bei  den  großen  Opfern,  welche  der  Stadtmagistrat  hierfür 
gebracht  hat,  ist  es  nicht  nötig,  ausdrücklich  darauf  aufmerksam  zu 
machen,  daß  eigenmächtige  Abweichungen  von  dem  einmal  genehmigten 
Regulierungsplane  nach  den  Bestimmungen  der  §§  59  u.  folg.  nicht  nur 
für  den  Bauherrn,  sondern  auch  für  die  Baubehörden  absolut  verboten 
und  von  Straffolgen  begleitet  ist." 

Den  in  vieler  Beziehung  anregenden  Bebauungsplan  wird  Herr  Lasne 
alsbald  in  unserer  Zeitschrift  veröffentlichen. 


Ausgeschriebene  Stellen, 

aus  verschiedenen  Zeitschriften  zusammengestellt. 


Stellung 


Art  der 
Beschäftigung 


Antritt 


Anerbieten 
an 


Dauer 


Gehalt 


Stadtbaurat 


Städtische 
Bauten 


baldigst 


^Stellvertret.? 
Stadtverord- 
neten-Vor- 
steher, Justiz- 
rat Dr.  Schiff- 
mann  in 
Oppeln 
bis   I.  7.  05. 


M.6000,  — 
steigend 


Architekt  und 
Baumeister 
mit  Hoch-     j 

Schulbildung    ' 


Zeichnen  und 
Entwerfen 


sofort 


Expedition    jj 
der  Deutschen  1 
Bauzeitung,     j 
Berlin   u.  O 
io8g 


Hochbau- 
techniker 


Staatsbauten, 
Werksteinbau 
im  Stile  deut- 
scher Renais- 
sance 


Königl.  Land- 
bauinspektor 
Otte  in  Stettin, 
Speicher- 
straße g  III 


Ingenieure 


Aufstellung 

von  Kanali- 

8ations-Ent- 

würfen 


sofort 


Knoch  &  Kall- 

meyer  in  Halle 

a.  S. 


Gemeinde- 
baumeister 


Baupolizei, 
Straßenaus- 
bau, Kanali- 
I  sations-  und 
Wasser- 
leitungs- 
arbeiten,    Be-  I 
handlung  von  | 
i  Fluchtlinien-  1 
planen 


mög- 
lichst 
bald 


Bürgermeister 

Young  in 
Bredeney  a.  d. 

Ruhr 
bis  25.  6.  05 


M.3500,— 
steigend 


Regierungs- 

Neubau des 

sofort 

Militär-Bau- 

2</, 

oder  Militär- 

Garnison- 

amt Halle 

Jahre 

— 

baumeister 

lazaretts 

Bautechniker 

Strassen-  und 

sofort 

Stadtbauamt   [ 

M.  200,  — 

Wegebau, 

Osnabrück 

— 

p.  Monat 

Kanalisation 

Ingenieur 


Eisenbeton- 
bauten 


sofort 


Nr.  1088  a.  d. 

Expedition 

der  Deutschen 

Bauzeitung, 

Berlin 


M.5000, 


BUCHERSCHAU. 

Zeitschrift  für  Bauwesen,  herausgegeben  im  Ministerium  der  öffent- 
lichen Arbeiten.  Schriftleiter  Otto  Sarrazin  und  Friedrich  Schultze. 
Jahrgang  55.     Berlin   igos,  Verlag  von  Wilhelm  Ernst  &  Sohn. 

Die  deutschen  Städte,  geschildert  nach  den  Ergebnissen  der  ersten 
deutschen  Städteausstellung  zu  Dresden  1903.  Im  Auftrage  der  Aus- 
stellungsleitung herausgegeben  von  Professor  J.  H.  Dr.  jur.  et  phil. 
Robert  Wuttke,  Dresden.  2  Bände.  Verlag  von  Friedrich  Brand- 
stetter,  Leipzig  igo4. 

Beton  und  Eisen,  internationales  Organ  für  Betonbau,  neuere  Bau- 
weisen und  Bauwerke,  herausgegeben  vom  k.  k.  Baurat  Dr.  ing. 
Fritz  von  Emperger.  Verlag  von  WUhelm  Ernst  &  Sohn,  Berlin. 
Preis  des  Jahrganges   16  Mark,  des  Heftes  2  Mark. 

Mittelalterliche   Rathausbauten   in   Deutschland.     Von  Paul 

Lehmgrübner,  kgl.  Bauinspektor.      I.  Teil:    Fachwerkhäuser    mit    34 


Tafeln    und    zahlreichen  Textbildern. 
Sohn,  Berlin. 


Verlag    von  Wilhelm  Ernst   & 


Der  Profanbau,  Zeitschrift  für  moderne  Geschäfts-,  Industrie-  und 
Verkehrsbauten.  Schriftleiter:  Architekt  Hermann  Haas,  Leipzig. 
Verlag  von  J.  S.  Arnd,  Leipzig  1905.  Erscheint  Anfang  und  Mitte 
des  Monats.     3  Mark  vierteljährlich. 

K.  Henrici,  Beiträge  zur  praktischen  Aesthetik  im  Städtebau,  eine  Samm- 
lung von  Vorträgen  und  Aufsätzen.  Verlag  von  Georg  D.  W.  Call- 
wey  in  München.     Broschiert  4  Mark, 

Viel  Häuser  und  kein  Heim.  Zur  Naturgeschichte  des  städtischen 
Wohnhauses  von  Fabarius,  Stadtbauinspektor.  Cassel  igos,  Verlag 
von  Max  Siering. 


Verantwortlich  für  die  Schriftleitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  BerUnW.66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  BerUn  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  BerUn  W. 

Cf9 


DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH  A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN-STRASSE  35 


II.  JAHRGANG 


ANZEIGEN 

1.  AUGUST  1905. 


HEFT  8. 


rirsclieint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direl<ter  postfreier 
Zusendung  für  Deutscliland  und  OesteiTeicli-Ungarn  Mk.  20,—, 
für  alle  übrigen  Länder  Mk.  24, —  pro  Jahrgang. 


Alleinige   Anzeigenannahme    bei    C.    Behling,    Institut    für 
gi'aphische  Industrie,  Berlin  W.  66,  Leipzigerstr.  13. 


Unerreicht  in  Transportabilität  und  Zerlegbarkeit  sind 

Doecker'sche  Bauten  von 
Christoph  &  Unmack,   Aktiengesellschaft 

MKSKY,  Ob.-l.ansUz 

Fabrik    zerlegbarer    transportabler    Doecker'soher 
Baracken,  Häuser  und  Pavillons  jeglichen  Bedarfes 


Seit 


B 

3 


Einiige   Spezialfabrik  in   Europa 

über  20  J.ilircn  \oii  iiKili^t-hciuien  Auloritälen,  Staats-  und  Gemeindebeliördcii 
als  vorzügtioh  anerkanntes  System. 

Hygionisoh  muatepgültig 


Q    «J 
V  Q 


M        V 


E.  S. 


^  n 


Tmisporlabler  zerlegbarer  Doecker'schcr  zweiklassiger  Schul-Pavillon.       3 


Vorzug:  Leiohiester  Aufbau  und  Abliruoh  ohne  Jeilen  Materialverlust  Jedem  erdenklichen 
Zweck  und  Bedarfe  sich  anpassende  Bauten  als : 

Epidiinie-,  Lazarett-  und  Krankenbaracken,  Baubureaus,  Bahnhofsgebäude, 
Wartehallen,  Arbeiter-Schlaf-  und  Wohnbarackeii,  Wohnhäuser  etc. 

Sohuipavlllons  berelti  weit  über  100  Stiiok  mit  Über  200  SohuUlatsen  an 
viele  europäische  Stidte  geliefert,  darunter  vlale  Nachbestellungen. 

ProspeKie  niia  Veitreteröesici  KoätenfreiftZelciiBuiijeii,  Banansctiiäge  oimeVertiliiiiilciiielt 
General  Vertreler:  Georg  Qoldschmidt,  BERLIN  W,,  Kurtürslendamm  233. 


BRUMHOLD  &  C2,  HILDESHEIM 

Cementwarenfabrik,  Beton  und  Tiefbaugeschäft 

Fabrikation  von  Cementwaren  aller  Rrt 

Cementrohre,Trottoirbeläge  u.  Bordsteine 
Treppenstufen,  Säulen  und  Fassaden 

aus  TerrazzO;  künstlich.  Sandstein  oder  Qranit 

Husführung  aller  Betoneisenbauten, 

Viktoria-Decken,  D.R.P. 

Übernahme 


Ilildesheim 


'rlM 


Leipzig  18P7 


Komplett.  Kanalisationen 
und  Brückenbauten 

Weitgehendste  Gewährleistung 


INSERENTEN  -VERZEICHNIS. 


Actien-Gesellschaft  für  Beton-  und  Monierbau,  Berlin  W.  9. 

Baumhold  &  Co.,  Hildesheim,  C  3mentwarenfabrik,  Beton-  u.  Tiefbaugeschäft. 

Bautechnische  Privatschule  (Architekt  Spenger),  München. 

Bayer.  Metall-Industrie  Tobias  Forster  &  Cie.,  München  und  Berlin.  Selbst- 
spülende Closets  „Isaria". 

A.  Benver,  Hofl.,  Berlin  NW.  40.    Promenadenbänke,  Canalisations-Armaturen. 

Franz  Birnstiel,  Coburg,  Garten-  und  Veranda-Möbel. 

Christoph  &  Unmack,  Aktiengesellschaft,  Niesky,  Ob.  Lausitz.  Transportable 
Häuser  und  Barackenbau. 

Deutsche  Glasraosaik- Gesellschaft   Puhl   &  Wagner,    Hoflief.,    Rixdorf- Berlin. 

Deutsch- Osterreichische  Mannesmann  -  Röhren -\A/erke  ,  Düsseldorf.  Strom- 
zuführungs-  und  Beleuchtungsmaste. 

W.  Fitzner,  Blechschweisserei,  Kesselschmiede,  mechanische  Werkstätten, 
Laurahütte  O.-S.     Dückerleitungen,  Rohrleitungen,  Rohrmasten. 

Herrmann  Fritzsche,  Leipzig.     Kunstschmiedewerk. 

Göhmaim  &  Einhorn  G.m.b.H.,  Dresden,  Gesundheitstech.  Anlagen  u.  Apparate. 

J.  Haack  Nachf.  R.  Köhler,  Steglitz.     Gartenarchitekt.     Baumschulen. 

J.  Hegmanns,  Köln  a.  Rh.     Schieferplatten. 


Louis  Herrmann,  Kgl.  Hofl.,  Dresden.  Papierkörbe  für  Anlagen,  Promenaden- 
bänke, Baumschützer. 

Hildesheimer  Sparherdfabrik  A.  Senking,  Hildesheim. 

Körner  &  Brodersen,  Landschaftsgärtner,   Steglitz. 

Peter  Lambert,  Großherzogl.  Hoflieferant,  Trier.  Rosenschulen,  Garten-  und 
Parkanlagen. 

A.  W.  Remy  &  Co.,  Neuwied  a.  Rh.     Lehrmittelanstalt  und  Schulbankfabrik. 

A.  Siebel,  Bauartikel-Fabrik,  Düsseldorf-Rath  und  Metz.  Bleiisolierung  mit 
Asphaltschutzschichten. 

Siemens  &  Halske  Aktiengesellschaft,  Berlin  SW.    Ozon-Anlagen,  Wassermesser. 

Josef  Scherer,  Berlin  W.  15.      Kirchliche  und  profane  Glasmalerei. 

I'ranz  Schlüter,   Spezial-Geschäft  für  Beton  und  Monierbau,  Dortmund. 

Constanz  Schmitz,  Berlin  NW.  52.  Consult.  Ingenieur  für  maschin.  Anlagen 
in  Schlachthöfen,  Krankenhäusern. 

A.  Stiefelhagen,  Ingenieur  und  vereid.  Geometer,  Gera  (R.).  Vermessungen 
und  Studienpläne. 

Heinrich  Timm,  Berlin  N.     Dampfwaschmaschinen. 

Wichulla,  Ingenieur  für  Kultur  und  Gartenbau,  Berlin-Friedenau. 


2.  Jahrgang 


1905 


8.  Heft 


PER  STÄDTE  BAU 


M°nflT^5CnRIPT' 

FÜR-  DJE-  KÜNSTLEHlSaiEAUYQESTAb 
TUNQ  DER -STÄDTE  hAQI-  JhRmWlRT 
SCnAFTÜQlEN-  QESUNDHEITüaiEN-  UND 
SoZiALENöRUISD^TZENiGEöRÜNDETVON 

.THEODOR  nnrcKF<^MiLLqsiipr 

^SVERWQ^°"ERN\T  WAWTri.BERliN.I^ 


INHALTSVERZEICHNIS:  Rheinischs  KleinstadtbilJer.  \on  Jacob  Berns,  Köln-Remscheid.  —  Abänderung  und  Fortführung  des  Bebauungs- 
planes von  Triebes.  Von  A.  Stiefelhagen,  Gera  (Reuß).  —  Aufgaben  der  Gartenkunst.  Von  F.  Zahn,  Steglitz.  —  Ein  Stadtplanvergleich.  Von  P.  Hall- 
man,  Stockholm.  —  Anlage  eines  Landhausviertels  bei  Hannover.  Von  G.  Aengeneyndt,  Hannover.  —  Soziale  und  wirtschaftliche  Vorarbeiten  für  Stadt- 
erweiterungspläne.    Von  Forbät,  Frankfurt  a.  M.-Budapest.  —  Neue  Bücher.     Besprochen  von  Dr.  Rud.  Eberstadt,   Berlin.      •  Chronik. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Scbrütleitung  verboten. 


RHEINISCHE  KLEINSTADTBILDER. 


Von  JACOB  BERNS,  Köln-Remscheid. 


Das  abgelaufene  Jahrhundert  mit  den  zeitlich  schnell 
aufeinandergefolgten  Erfindungen  und  mit  dem  bis  dahin 
ungewohnten,  gewaltig  emporgeschnellten  Reiseverkehre, 
welcher  die  Stadt  dem  Lande  näher  brachte,  hatte  es 
unter  anderem  im  Gefolge,  daß  dem  Volke  allmählich  aber 
stetig  der  Sinn  für  das  Schöne  und  Bodenständige  ab- 
handen ging,  und  daß  dieser  Verlust  an  Schönheitssinn  in 
allen  Dingen,  so  auch  bei  dem  Bauen  zum  Ausdruck  kam. 
Wenn  heute  hierin  zum  Teil  auch  schon  ein  Wandel  zum 
Besseren  eingetreten  ist,  so  ist  die  Allgemeinheit  dennoch 
weit  davon  entfernt,  das  Maß  von  Schönheitsgefühl  ihr 
eigen  zu  nennen,  wie  es  unseren  Altvorderen,  und  selbst 
noch  unseren  Großvätern  zur  Biedermeierzeit,  gleichsam 
in  Fleisch  und  Blut  steckte.  Mit  Freude  erfüllt  es  uns 
daher,  wenn  die  Werke  der  Vergangenheit  unversehrt  auf 
uns  überkommen  sind,  und  es  ist  unsere  heilige  Pflicht, 
bei  Eingriffen,  die  durch  die  moderne  Entwicklung  be- 
dingt werden  und  die  es  zum  Zwecke  haben,  das  Alte  oder 
seine  Umgebung  mehr  oder  weniger  neuzeitlichen  Forde- 
rungen anzupassen,  mit  Takt  und  Pietät  zu  verfahren. 

Ein  taktvoller  Baumeister  muß  der  Erbauer  des  alten 
Rathauses  in  Mayen  i.  d.  Eifel  (Doppeltafel  57/58)  gewesen 
sein,  denn  als  ihm  die  Aufgabe  gestellt  wurde,  an  dem 
Marktplatz  ein  Rathaus  zu -errichten,  setzte  er  seinen  Bau 
einfach  und  schlicht,  der  kleinen  Stadt  würdig,  in  die  vor- 
handene Umgebung  hinein,  so  daß  das  geschaffene  Ganze 
jeden  Beschauer  entzücken  muß.  Man  hätte  es  nun  als 
selbstverständlich     ansehen    sollen,    daß    dem    genannten 


Werke  mit  gleicher  Rücksicht  begegnet  würde,  ads  es  sich 
um  eine  Veränderung  des  Geschaffenen  handelte,  und  mit 
aufrichtigem  Bedauern  sehen  wir  heute  das  schöne  Bild 
zerstört,  lediglich  durch  jenes  Nachbarhaus,  das  der  Bau- 
meister des  Rathauses  ehemals  so  beachtete. 

Die  Laien  sehen  freilich  den  Neubau  mit  ganz  anderen 
Augen  an,  als  der  Fachmann  und  Kunstverständige;  werden 
erstere  doch  in  ihren  Anschauungen  vielfach  durch  die 
Ortsblätter  bestärkt,  die  mit  Freuden  feststellen,  daß  wieder 
ein  alter  Kasten  einem  Neubau  weichen  mußte,  der  der 
Stadt  zur  Zierde  und  seinem  Erbauer  zur  Ehre  gereicht. 

Angesichts  solcher  Tatsachen  ist  jeder  Einspruch  eines 
Andersdenkenden  ein  Stich  in  ein  Wespennest,  und  man 
hat  seine  liebe  Not,  den  Leuten  beizubringen,  daß  gerade 
mit  dem  Alten  ein  gut  Teil  Schönheit  und  Poesie  verloren 
gegangen  ist.  Derartige  Erfahrungen  macht  man  in  der 
kleinen  Stadt  und  draußen  auf  dem  Lande  Tag  für  Tag. 
Da  baut  man,  wo  es  seit  altersher  üblich  war,  die  Fronten 
in  Fachwerk  zu  verzimmern  oder  mit  Schiefer  zu  ver- 
kleiden, auf  einmal  ohne  zwingenden  Grund  einen  Rohbau 
in  jener  verdammenswerten  Art,  wie  Schulze-Naumburg 
sie  als  Gegenbeispiele  in  seinen  Kulturbildern  abgebildet 
hat.  Leider  gehen  die  Behörden  hierbei  sehr  oft  mit 
schlechtem  Beispiel  voran,  namentlich  wo  es  üblich  ist, 
den  Privatarchitekten  bei  behördlichen  Arbeiten  auszu- 
schalten und  alles  durch  die  angestellten  Beamten  auszu- 
führen, die  bei  der  kleinen  und  mittleren  Stadt  und  auch 
auf  dem    Lande    nicht    allein    Verwaltungstechniker    des 


99 


DER  STÄDTEBAU 


Straßen-  und  Tiefbaues,  sondern  auch  Architekten  und 
Künstler  sein  sollen. 

Allein  hierdurch  ist  es  erklärlich,  daß  neue  Straßen- 
und  Platzbilder  entstehen,  die  ohne  jede  Charakteristik 
sind,  und  Rathäuser  und  Schulen,  die  stark  an  Kasernen 
oder  Fabriken  erinnern  und  sich  durch  einen  übermäßigen 
Aufwand  von  Giebeln,  Türmchen,  Erkern  u.  dgl.  meist  am 
falschen  Platze  nur  von  letzteren  unterscheiden. 

Dem  besprochenen  Rathausplatze  fügen  wir  noch 
2  Abbildungen  des  Brückentores  aus  gleicher  Stadt  an. 
(Siehe  Tafel  59.)  Seine  Umgebung  hat  durch  die  ange- 
fügten Neubauten  auch  schon  etwas  von  dem  früheren 
Reiz  verloren;  wenngleich  das  Giebelhäuschen  auf  der 
Innenseite  die  rechts  an  das  Tor  anschließenden  Bauten 
glücklicherweise  nicht  so  stark  mitsprechen  läßt,  so  ist  es 
doch  geboten,  daß  das  ganze  Bild  nicht  weiter  verun- 
staltet wird. 


Zwei  Abbildungen  eines  Kapellchens  aus  Rhöndorf 
a.  Rhein  (auf  Tafel  60),  angesichts  des  Siebengebirges,  an 
einer  Wegekreuzung  gelegen,  mögen  diese  kurze  Mittei- 
lung beschließen.  Es  ist  ein  anspruchsloses,  einfaches 
Bauwerk,  wie  man  es  in  dieser  Gegend  häufig  findet,  be- 
scheiden am  Wege  liegend  und  in  landläufigem  Material 
erbaut,  spricht  es  im  Verein  mit  seiner  Umgebung  so  recht 
zu  Herzen.  Wie  anders  möchte  es  sich  wohl  ausnehmen, 
wenn  es  aus  dieser  Umgebung  losgelöst  auf  einem  freien 
Platze  errichtet  wäre  oder  wenn  die  jetzige  Umgebung 
verschwände  und  es  von  Schablonenbauten  benachbart 
würde,  wie  sie  sich  leider  in  diesem  Ort  auch  schon 
allenthalben  finden.  Hoffen  wir  jedoch,  daß  man  hier  so- 
wohl als  anderwärts  an  leitender  Stelle  zeitig  auf  das  vor- 
handene Schöne  achte  und  es  nicht  frivol  vernichte;  es 
kann  vieles  erhalten  bleiben,  wenn  nur  der  gute  Wille 
vorhanden  ist. 


ABÄNDERUNG  UND  FORTFÜHRUNG  DES  BE 
BAUUNGSPLANES  VON  TRIEBES*). 


Von  A.  STIEFELHAGEN,   Gera  (Reuß). 

Der  zwischen  den  beiden  Residenzstädten  Gera  und 
Schleiz  im  anmutigen  Triebestal  gelegene  Ort  Triebes 
hatte  vor  etwa  25  Jahren  kaum  1500  Einwohner. 

Erst  nach  Erbauung  der  Eisenbahn  Weida  Mehlteuer, 
die  mitten  durch  den  Ort  Triebes  führt,  und  nachdem  die 
Geraer  Jute -Spinnerei  und  Weberei  eine  Fabrik  erbaute, 
in  der  jetzt  rund  1800  Arbeiter  lohnende  Beschäftigung 
finden,  vermehrte  sich  die  Einwohnerzahl,  so  daß  Triebes 
heute  etwa  5000  Einwohner  zählt. 

War  schon  die  topographische  Lage  des  Ortes  und 
der  Flur,  da  das  Tal  (an  einigen  Stellen  kaum  70  m  breit) 
sehr  eng  ist  und  die  Berge  steil  ansteigen,  für  die  Bebauung 
eine  recht  ungünstige,  so  wurde  sie  durch  den  Bau  der 
Eisenbahn,  die  inmitten  des  Ortes  die  größte  Fläche  der 
ganzen  Talsohle  einnimmt  und  den  Ort  auch  in  2  Hälften 
teilt,  für  Straßenanlagen  nicht  gebessert.  Die  beiden  durch 
die  Eisenbahn  getrennten  Ortsteile  sind  durch  4  Übergänge 
in  Schienenhöhe  miteinander  verbunden,  die  nur  mit  großen 
Kosten  durch  Straßenüberführungen  zu  ersetzen  wären, 
wozu  der  sächsische  Eisenbahnfiskus  vorläufig  auch  nicht 
bereit  ist. 

In  der  ersten  Zeit  des  für  Triebes  bedeutsamen  wirt- 
schaftlichen Aufschwunges  wurde  dort  planlos  gebaut. 
Jede  Straße  mußte  möglichst  die  kleinen  vorderhand  in 
Betracht  kommenden  Parzellen  so  teilen,  daß  ohne  Rück- 
sicht auf  Straßensteigungen  nur  genügend  Bauplätze  heraus- 
kamen. Nachdem  die  Ortsbehörde  einsah,  daß  bei  dieser 
Art  der  Ortserweiterung  nur  die  Interessen  des  Grund- 
stücksbesitzers, aber  nicht  das  allgemeine  Interesse  be- 
rücksichtigt werden  konnte,  wurde  an  Aufstellung  eines 
Bebauungsplanes  gedacht.  Dieser  wurde  auch  im  Jahre 
1886  unter  Mitwirkung  des  Bauausschusses,    aber   nur  als 


•)  Ein  Beispiel,  wozu  der  gedankenlose  Schematismus  im  bergigen 
Gelände  führt,  und  wie  auch  unter  schwierigen Verhältnissennoch nachträglich 
ein  zweckmäßiger  Bebauungsplan  geschaffen  werden  kann.         D.  H. 


Lageplan,  ohne  jedes  Nivellement  aufgestellt,  und  zwar 
mit  möglichst  sich  rechtwinklig  schneidenden  Fluchtlinien. 
Daß  hierdurch  zu  große  Steigungen,  oder  sehr  hohe  At- 
und  Aufträge  entstanden,  kam  nicht  in  Frage.  Man  war 
zufrieden,  so  einen  billigen  und  für  die  Abschneidung  von 
Bauplätzen  praktischen  Bebauungsplan  zu  haben. 

Nach  diesem  Plane  ist  die  stärkste  Steigung  in  den  aus- 
gebauten Straßen  einmal  1  :  5,2,  viermal  1  :  6  bis  1  :  6,2,  je 
einmal  1  :  7,5,  8,  5,  9,5  und  11,1,  zweimal  1  :  12  und  diese  sind 
wegen  der  bereits  ausgeführten  Bebauung  vorläufig  als  un- 
abänderlich zu  betrachten.  Außer  diesen  sehr  starken 
Steigungen  zeigen  aber  die  Profile  der  Straßen  auch  wag- 
rechte Strecken,  wie  auch  solche  mit  Gegengefälle.  Alle 
übrigen  Straßenpläne  sind  glücklicherweise  noch  nicht  zur 
Ausführung  gekommen;  wenn  sich  auch  die  Grundstücks- 
spekulation bereits  darauf  eingerichtet  hatte. 

Von  den  nicht  zum  Ausbau  gelangten  Straßen  wären 
die  meisten  nur  mit  Treppenanlagen  oder  mit  Ab-  und 
Aufträgen  von  5  bis  10  m  Höhe  ausführbar.  Eine  Straße 
z.  B.  liegt  in  einer  Geländesteigung  von  i  :  3,5.  Die 
Ortsteile  Lerchenhügel,  Leidenflur,  Kühbergsflur,  Grenze 
mit  Forstrevier  Neuärgerniß,  Sandberg  und  Bodenäcker 
sind  von  der  Talsohle  aus  mit  beladenem  Wagen  kaum 
zu  erreichen.  Die  Zufuhrstraßen  haben  alle  eine  Mindest- 
steigung von  1  : 6,5.  Für  die  Entwicklung  und  praktische 
Anlage  des  Ortes  ist  man  heute  also  nicht  besser  daran, 
als  wenn,  wie  früher,  planlos  weiter  gebaut  worden  wäre; 
vielleicht  noch  schlechter,  denn  dann  wäre  doch  noch  ein- 
mal durch  Zufall  eine  fahrbare  Straße  entstanden. 

Nach  diesen  für  die  Ortsbehörde  und  Einwohner  gleich 
schmerzlichen  Erfahrungen  wurde  im  Jahre  1902  be- 
schlossen, einen  neuen  Bebauungsplan,  aber  mit  Höhen- 
plan, fertigen  zu  lassen,  und  wurde  dem  Verfasser,  der 
bereits  unter  Leitung  des  Professor  Th.  Goecke  ähnliche 
Aufgaben  bearbeitet  hatte,  der  Auftrag  hierzu  erteilt.  Die 
vorhandenen   Flurkarten   im    Maßstab  1  :  2500    wären   wol 


100 


DER  STÄDTEBAU 


zu  einem  allgemeinen  Bebauungsplan-Entwürfe,  nicht  aber 
für  die  Bearbeitung  und  „Tracierung"  der  einzelnen 
Straßen  geeignet  gewesen.  Es  mußte  dieserhalb  eine  Neu- 
aufnahme der  bestehenden  Straßen,  Wege  und  Grenzen 
und  eine  Kartierung  im  Maßstab  i  :  looo  stattfinden.  Alle 
Nebengebäude  und  nicht  aufgenommenen  Grenzen  wurden 
nach  den  Flurkarten  eingetragen.  Die  Höhenlagen  der 
bestehenden  Straßen  wurden  durch  Nivellements,  und  die 
des  offenen  Geländes  durch  Tachymeteraufnahmen,  be- 
rechnet, auf  N.N.  festgelegt  und  in  den  Lageplan  einge- 
tragen, sodann  die  Höhenkurven  in  i  m  Abstand  auf  dem 
Studienplane  konstruiert. 

Nach  Erledigung  dieser  geometrischen  Vorarbeiten, 
die  wegen  der  vorhandenen  Steinbrüche  und  des  stark 
eingeschnittenen  Geländes  auch  einige  interessante  Auf- 
gaben bot,  wurden  die  Grundsätze,  nach  denen  der  neue 
Bebauungsplan  aufzustellen  war,  festgesetzt.  Durch  das 
Fürstliche  Landratsamt  war  die  Höchststeigung  für  fahr- 
bare Straßen  auf  i  :  15  bestimmt.  Außer  einigen  durch 
Grenz-  und  Gefällverhältnisse  entstandenen  kleinen  Bau- 
blocks ist  eine  durchschnittliche  Blocktiefe  von  55  m  bis 
60  m  angenommen  worden. 

Für  die  Höhenlagen  der  Straßen  war  maßgebend,  daß 
hier  nur  billig  herzustellende  Straßen  in  Frage  kommen 
konnten,  da  auch  der  Wert  der  entstehenden  Neubauten 
sich  in  den  bescheidensten  Grenzen  hält.  Ein  zweistöckiges 
Wohnhaus  mit  100  qm  Bodenfläche  darf  die  Bausumme 
von  8—9000  M.  nicht  überschreiten,  sonst  ist  eine  Rente 
nicht  zu  erzielen. 

Der  südliche  und  östliche  Teil  des  Ortes,  wie  Leiden- 
flur, Kühbergsflur  und  Sandberg  hat  felsigen  Untergrund, 
und  zwar  befindet  sich  schon  1  m  unter  der  Erdoberfläche 
zum  Teil  harter,  schlechtlösender  Felsen.  In  diesem  Teile 
wäre  ein  Straßenauftrag  bis  zu  1  m  wünschenswert  ge- 
wesen, doch  woher  diese  Auftragsmasse  nehmen?  Der 
Schutt  ist  in  Triebes  nicht  sehr  häufig  zu  haben  und  auch 
der  starken  Straßensteigungen  halber  im  Transport  zu 
teuer.  Deshalb  wurden  die  Straßen  so  geplant,  daß  mög- 
lichst wenig  Ab-  und  Auftrag  auszuführen  ist.  Einige 
Strecken,  auf  denen  1—2  m  Ab-  und  Auftrag  entstehen, 
waren  bei  Einmündungen  in  vorhandene  Straßen  und  bei 
Überschreitung  kleiner  Senkungen  nicht  zu  vermeiden. 
Bei  einigen  Straßenteilen,  wie  in  den  Straßen  1,  3,  6,  11 
und  14,  die  von  den  Steigungsverhältnissen  nicht  abhängig 
sind,  wurden  die  Grenzverhältnisse  berücksichtigt. 

Um  Zufuhrstraßen  zu  den  bestehenden  Ortsteilen 
Leidenflur,  Kühbergsflur  zu  schaffen,  wurden  von  der 
Schützenstraße  aus  die  Straßen  44,  44a,  42,  34  und  von  der 
Südstraße  aus   die  Straßen  40  mit  der  Steigung  1  :  15,  und. 


um  wieder  von  diesem  Berge  ins  Tal  nach  der  Greizer  Straße 
zu  kommen,  die  Straßen  33  und  32  mit  dem  Gefälle  von 
1  :  15  mit  möglichst  geringem  Auf-  und  Abtrag  entworfen. 
Alle  übrigen  Straßen  in  diesem  Teile  sind  für  die  Teilung 
in  gut  zu  verwendende  Baublocks  und  soweit  nicht  mit 
,, Fußweg"  beschrieben,  auch  alle  fahrbar,  d.  h.  mit  1  :  15 
geplant  worden. 

Die  Zufahrt  zum  Sandberge  ist  von  der  Greizer  Straße 
aus  bis  zur  Geraer  Straße  durch  Straße  31,  und  von  hier 
aus  bis  zur  bestehenden  Nordstraße  durch  Straße  23  mit 
der  erlaubten  Steigung  und  ohne  große  Erdbewegung 
ausführbar.  Da  das  Sandberg-Gelände  von  der  Direk- 
tion der  Jutespinnerei  für  Arbeiterwohnungen  vorgesehen 
ist,  so  wurde  mit  ihrem  Einverständnisse  zwischen 
Straße  23,  23  a  und  dem  Sandberge  ein  Kinderspielplatz 
angelegt. 

Die  Hauptverbindung  von  der  Talsohle  zu  den  Boden- 
äckern wird  durch  die  Straßen  20,  19  und  18  hergestellt. 
Über  die  Einmündung  der  Straße  19  in  den  Anger  und 
den  Abgang  der  Straße  18  vom  Anger  über  die  Linden- 
straße mußte  wegen  der  außergewöhnlich  schwierigen 
Bodenverhältnisse  ein  Sonderplan  mit  Querprofilen  im 
Maßstabe  1  :  200  aufgestellt  werden. 

Das  Gelände  zwischen  Bodenäcker  und  Gartenäcker 
ist  weniger  bewegt,  und  wurden  hier  die  Straßen  den 
Grenzen  anpassend  entworfen.  Um  eine  gute  Auffahrt  von 
der  Aumaischen  Straße  nach  den  Straßen  10  und  11  zu 
erhalten,  ist  der  obere  Teil  der  Aumaischen  Straße  so 
verlegt  worden,  daß  die  4-5  m  hohe  Böschung  an  der 
rechten  Seite  bei  beiden  Einmündungen  mit  einem  Abtrage 
von  nur  2— 3  m  durchschnitten  werden  konnte.  Durch 
Verlegung  des  oberen  Teiles  der  Aumaischen  Straße 
wird  diese  auch  auf  beiden  Seiten  bebauungsfähig. 

Die  Durchschnittsbreiten  der  Straßen  wurden  mit  8  m 
für  Nebenstraßen,  10  m  für  Durchgangsstraßen  ange- 
nommen. Im  steil  abfallenden  Gelände  wurden  auch 
Durchgangsstraßen  mit  8  m  Breite  angenommen.  Vor- 
gärten sind  mit  4— 5  m  Breite,  im  steilen  Gelände  nur 
einseitig,  an  der  Bergseite,  vorgesehen.  Die  Bebauung 
innerhalb  des  Orts  ist  geschlossen,  wohingegen  außerhalb 
des  jetzigen  Ortes  nur  offene  Bebauung,  bis  zu  2  Häuser 
aneinander,  zugelassen  werden  soll. 

Die  Bearbeitung  eines  derartigen  Bebauungsplanes,  bei 
dem  es  besonders  auf  eine  billige  „Tracierung"  der 
Straßen  ankommt,  ist  eine  recht  interessante  und  unter 
Umständen  dankbare  Aufgabe,  wenn  auch  bis  zur  end- 
gültigen Fertigstellung  viele  Varianten  der  Straßenzüge  in 
Längenprofilen  und  unter  Umständen  auch  in  Querprofilen 
dargestellt  werden  müssen. 


AUFGABEN  DER  GARTENKUNST. 


Von   F.   ZAHN,   Steglitz. 


Es  wird  der  Gartenkunst  gar  häufig  vorgeworfen,  sie 
stände  still,  böte  nichts  Neues  und  brächte  nur  das  seit 
Jahren  Gewohnte  mit  geringen  Abweichungen.  Das  ist 
auch  wohl  der  Grund,  weshalb  von  Künstlern,  die  außer- 
halb des  Faches  stehen,  häufig  versucht  wird,  in  die  Gar- 


tenkunst den  ihrer  Meinung  nach  fehlenden  frischen  Zug 
hineinzubringen.  Daß  in  diesem  Streben,  gewaltsam  etwas 
Neues  zu  schaffen,  manchmal  über  das  Ziel  hinaus- 
geschossen wird,  ist  erklärlich,  ist  aber  auch  —  und  dies 
sei  ganz  besonders  betont  —  notwendig.    Man  sieht  so  am 


101 


DER  STÄDTEBAU 


besten,  wo  die  Grenze  der  Möglichkeit  liegt,  die  nicht 
überschritten  werden  darf,  wenn  das  Kunstwerk  selbst 
nicht  darunter  leiden,  seinen  Wert  verlieren  soll. 

Anregend  zu  wirken,  sei  der  Zweck  nachstehender 
Zeilen.  Wenn  auch  bei  diesen  Vorschlägen  über  das  Ziel 
hinausgegangen  wird,  sich  diese  nur  bis  zu  einem  ge- 
wissen Grade  als  durchführbar  erweisen  sollten,  so  wird 
doch  die  Grenze  der  Möglichkeit  leicht  gefunden  werden 
können. 

Aus  dem  großen  Kreise  der  gartenkünstlerischen  Auf- 
gaben greife  ich  zunächst  die  Vorgärten  heraus.  Vor- 
gärten, ein  Schmerzenskind  gar  vieler  Städte  und  Haus- 
besitzer. Wie  viel  Worte  und  Tinte  sind  ihretwegen 
schon  verschwendet  Vorden  und  doch  ist  das  Ergebnis, 
so  lange  nicht  eine  durchgreifende  Änderung  im  Stadtbau- 
plane vorgenommen  wird,  immer  dasselbe.  Der  Polizei- 
Vorgarten,  der  schmale  zwischen  Straße  und  Haus  einge- 
keilte Streifen,  läßt  durch  seinen  gleichmäßigen  Schnitt, 
durch  die  meist  gleichmäßige  Bebauung  der  Häuser- 
reihe wenig  Abwechslung,  wenig  Entfaltung  gartenkünst- 
lerischer Tätigkeit  zu,  zumal  wenn  die  Straße  noch  mit 
Bäumen  bestanden  ist,  die  dem  Gedeihen  der  Pflanzung 
im  Vorgarten  wenig  vorteilhaft  sind.  Über  den  Wert  oder 
Unwert,  die  Berechtigung  oder  Nichtberechtigung  der 
Vorgärten  sei  an  dieser  Stelle  nicht  gesprochen,  vielmehr 
sei  ihre  Berechtigung  als  feststehend  angenommen,  ver- 
sucht aber,  darzustellen,  wie  sie  künstlerisch  ausgestaltet, 
der  Straße  ein  freundliches  Gesicht,  den  Gebäuden  eine 
wertvolle  Rahmung  liefern  können  dadurch,  daß  sie  Platz 
bieten  für  Baum  und  Strauch,  für  Bäume  mit  malerisch 
entwickelten  Kronen  und  ausladenden  Ästen. 

Eine  Unterbrechung  der  geraden,  am  Lineal  gezogenen 
Linie  der  Gebäudeflucht  durch  Vorspringen  und  Zurück- 
treten einzelner  Bauteile  und  Gebäude  ist  hierzu  durch- 
aus notwendig.  Der  gleichmäßig  breite  Streifen  wird  ver- 
schwinden und  Abwechslung  ist  leichter  zu  erzielen. 

Wenn  auch  noch  nicht  in  der  gewünschten  Vollkom- 
menheit sich  darstellend,  so  erscheint  doch  der  Vorgarten 
einer  Baugruppe  in  Schöneberg,  an  der  Ecke  Stier- 
straße und  Friedenauer  Straße  und  seine  Verbindung  mit 
dem  Gartenhofe  als  ein  nachahmenswerter  Versuch,  wert 
weiter  ausgebildet  zu  werden.  Das  Ideal  allerdings  wäre 
es,  wenn  man  es  erreichen  könnte,  daß  die  Vorgärten  nicht 
Stück  für  Stück  angelegt,  sondern  wenn  die  Vorgärten 
eines  ganzen  Baublockes,  einer  ganzen  Straße  als  eins 
behandelt  würden,  als  eine  Gartenfläche  sich  darstellten, 
in  welche  die  Häuser  gesetzt  sind.  Groß  sind  aber  die 
Schwierigkeiten,  die  zu  überwinden  sind,  die  Grundstücks- 
besitzer unter  einen  Hut  zu  bringen.  Boden-  und  Bau- 
gesellschaften, die  einen  ganzen  Block  mit  einem  Male  be- 
bauen, müßten  mit  gutem  Beispiel  vorangehen.  Ein  Versuch 
würde  zweifellos  Nachahmer  finden. 

Ob  bei  einer  derartigen  Anlage  der  regelmäßigen  oder 
der  landschaftlichen  Anordnung  der  Vorzug  zu  geben  ist, 
muß  abhängig  gemacht  werden  von  der  Gesamtumgebung, 
von  etwa  bereits  vorhandenem  Baumbestande,  den  Boden- 
verhältnissen, der  Art  der  Gebäude  usw.  Erklärend  sei 
eingefügt,  daß  unter  der  Bezeichnung  „landschaftlich" 
nicht  etwa  eine  Anlage  zu  verstehen  ist,  die  sich  durch 
gekrümmte  und  gewundene  Wege  auszeichnet,  sondern  es 
bezieht  sich  in  der  Hauptsache  auf  die  Anordnung  der 
Pflanzung    und    den    Bodenwurf.       Ein    landschaftlicher 


Garten  kann  ebenso  gut  einen  graden  als  einen  in  einer 
Krümmung  geführten  Weg  aufweisen.  Die  Pflanzung 
ist  auch  nicht  als  ein  Gemisch  aller  möglichen  Sträucher 
zu  verstehen,  die  möglichst  dicht  gepflanzt  und  alljährlich 
zu  Besen  zusammengeschnitten  werden,  sondern  in  freier 
ungezwungener  Form  sollen  sich  Einzelsträucher,  Bäume 
und  Gruppen  zeigen,  sollen  sich  an  die  Gebäude  anlehnen, 
die  Architektur  der  Fassaden  durch  ihr  Grün,  durch  teil- 
weises Verdecken  und  kräftige  Schattenwirkungen  male- 
rischer gestalten. 

Daß  oft  ein  Baum  an  richtiger  Stelle  von  vortrefflicher 
Wirkung  ist,  dafür  sind  sicher  Beispiele  zur  Genüge  be- 
kannt. Daß  die  Pflanzung  zur  Hebung  und  Verstärkung 
der  Architektur  notwendig  ist,  den  Beweis  sehen  wir  auf 
allen  Architekturbildern,  deren  Gebäuden  Baum  und 
Strauch  zugesellt  werden,  erbracht. 

Bedingen  die  Verhältnisse  auch  gelegentlich  eine  vor- 
wiegend landschaftliche  Anordnung,  so  soll  diese  doch  von 
architektonischen  Teilen  unterbrochen  werden.  Diese 
werden  sich  an  besonders  hervorragende  Bauteile  anzu- 
gliedern haben,  sollen  Hauptgebäude  hervorheben  und 
betonen.  In  Übereinstimmung  mit  Stil  und  Haltung  des 
Gebäudes  sind  sie  auszugestalten,  so  daß  auch  hierdurch 
die  Einheit  und  Zusammengehörigkeit  zum  Ausdrucke  ge- 
bracht wird.  Die  trennenden  Gitter  der  einzelnen  Vor- 
gärten hätten  fortzufallen,  die  Unterhaltung  müßte  in  einer 
Hand  ruhen,  damit  auch  hierin  die  Zusammengehörigkeit 
zu  einem  großen  Ganzen  gewahrt   und   ausgedrückt  wird. 

Diese  Lösung  der  Vorgartenfrage  bedingt  allerdings 
eine  Änderung  der  bisher  gewohnten  Bebauungspläne, 
ließe  sich  den  heutigen  Bestrebungen  vorzüglich  einreihen, 
muß  ja  doch  bei  Durchführung  des  „Städtebaues  nach 
künstlerischen  Grundsätzen"  so  wie  so  eine  Änderung  der 
Baupolizeiordnung  vorgenommen  werden. 

Nun  die  Stadtplätze. 

Zwei  Arten  von  Plätzen  sind  zu  unterscheiden:  „Rein 
architektonische  Plätze"  und  „Erholungsplätze". 
Den  ersteren  gebührt  der  Platz  vor  Monumentalgebäuden, 
deren  wuchtige  architektonische  Massen  im  Platze  selbst 
eine  Fortsetzung  finden  sollen,  vor  architektonischen 
Denkmalsaulbauten,  wie  es  z.  B.  das  Bismarck- Denk- 
mal in  Köln  ist.  In  scharf  umschnittenen  Linien,  nicht 
in  weichen  ausladenden  Aestchen  und  Zweigen  soll 
sich  die  Pflanzung  zeigen,  daher  die  Verwendung  von 
Alleen,  Hecken  und  gradlinigen  Rabatten.  Durch  Bö- 
schungen, Wasserbecken,  und  regelmäßig  umschlossene 
ruhige  Wasserflächen,  in  dem  sich  Architekturstück  und 
Pflanzung  in  scharfen  Linien  spiegeln,  kann  die  Wir- 
kung noch  gesteigert  werden.  Sind  diese  Plätze  nur 
des  Gebäudes  oder  des  Denkmals  wegen  da,  so  hat  die 
zweite  Gruppe,  die  der  Erholungsplätze,  ganz  andere  Be- 
dingungen zu  erfüllen.  Der  Name  schon  sagt,  welchem 
Zweck  sie  dienen  sollen;  daher  sei  Ruhe  erste  Bedingung. 
Kein  Verbindungsweg  führe  darüber  hinweg.  Der  Ver- 
kehr stört  die  Ruhe,  er  wird  um  den  Platz  geführt  oder 
besser,  um  begangene  Fehler  nicht  zu  wiederholen:  Im 
Bebauungsplan  werde  die  Lage  des  Platzes  so  gewählt, 
daß  jeder  Verkehr  über  den  Platz  ausgeschlossen  ist,  d.  h. 
drei  Wände  des  Platzes  seien  geschlossen;  an  der  vierten 
führe  die  Straße  entlang.  Der  Platz  sei  eine  Straßener- 
weiterung, eine  Bucht,  an  welcher  der  Verkehr  vorbei, 
nicht   darüber    hinweg   geht.     Die    offene  Seite  werde    ge- 


102 


DER  STÄDTEBAU 


deckt  durch  dichte  Pflanzung,  erhalte  einen  Abschluß 
durch  eine  kräftige  Baumreihe  oder,  wenn  die  Mittel  vor- 
handen, einen  architektonischen  Abschluß  wie  der  Lust- 
garten in  Potsdam.  Dann  ist  Ruhe  gewährleistet,  dann 
ist  der  Verkehr  vom  Platze  fern.  Wie  der  Platz  im 
Übrigen  auszubauen  ist,  richtet  sich  ganz  nach  seiner 
Form,  Größe  und  Umgebung,  ferner  danach,  ob  er  in  der 
Hauptsache  ein  Spielplatz  sein,  ob  er  Gelegenheit  zum 
Spazierengehen  bieten  soll  oder  gar  ein  Denkmal  aufzu- 
nehmen bestimmt  ist,  ein  Denkmal,  das  keine  archi- 
tektonische Umgebung,  sondern  eine  stille  Stelle  verlangt, 
sich  hier  heraushebend  aus  dem  umschlingenden  Grün, 
der  Eigenart  dessen,  dem  es  gesetzt  ist,  an  Ruhe  und  Ein- 
fachheit entsprechend.  Regelmäßige  oder  landschaftliche 
Anordnung  und  Gestaltung  ist  ebenfalls  von  den  genannten 
Bedingungen  abhängig.  Beides  kann  natürlich  auch  neben- 
einander, das  eine  das  andere  dadurch  kräftig  zur  Geltung 
bringend,  bestehen. 

Wie  ein  Platz  angelegt  werden  kann,  bei  dem  eigent- 
lich alle  Bedingungen  zugleich  zu  erfüllen  sind,  außerdem 
noch  ein  nach  Möglichkeit  zu  schonender  dichter  Bestand 
vorhanden  ist,  möge  der  Entwurf  des  Maybachplatzes  in 
Friedenau  erläutern.  (Vergl.  Tafel  61  u.  62).  An  Bedin- 
gungen, die  notwendig  zu  erfüllen  waren,  sind  gestellt: 

1.  Möglichste  Schonung  des  vorhandenen  Birkenbe- 
standes. 

2.  Rücksicht  auf  das  Gymnasium  als  beherrschenden 
Monumentalbau. 

3.  Erhaltung  der  Schrägverbindung  von  der  Lauter- 
straße zur  Handjerystraße,  wegen  des  Verkehrs  nach  dem 
Bahnhofe;  gestattet  war  eine  geringe  Verschiebung. 

4.  Anlage  eines  großen  Kinderspielplatzes. 

Unter  strengster  Befolgung  dieser  Bedingungen  ist 
vorliegender  Entwurf  entstanden.  Der  Diagonalweg  ist 
um  einige  Meter  nach  Westen  gerückt,  gedacht  als  gerade 
Waldschneise,  an  deren  Ende  der  Turm  des  Gymnasiums 
als  „point  de  vue"  steht.  Die  Birken  bilden  den  Rahmen 
und  die  seitlichen  Wände,  nicht  feste,  scharf  geschnittene 
Wände,  sondern,  wie  die  Waldschneise  es  zeigt,  mit  einigen 
überhängenden  ausladenden  Aesten,  die  durch  ihre  lockere 
und  leichte  Form  nichts  verdecken,  sondern  zur  maleri- 
schen Wirkung  beitragen  werden.  Wo  die  Wand  sehr 
gelockert  ist,  sollen  dunkellaubige  Erlen,  die  schnell 
wachsen,  die  Lücke  ausfüllen.  Zwischen  den  hellen 
Stämmen  der  Birken  finden  Taxus  Platz;  die  Streifen  längs 
des  Weges  erhalten  Waldblumen  und  Staudenschmuck, 
ebenso  wie  die  übrige  Pflanzung  unter  den  Birken  sich 
völlig  dem  Charakter  des  Birkenwaldes  anpaßt. 

Das  Gymnasium  ist  in  seinem  Mittelbau  mit  dem 
Portal  besonders  herausgehoben  durch  ein  in  der  Axe 
vorgelagertes  Becken,  dessen  Rand  aus  Sandsteinplatten, 
die  in  Rasenhöhe  liegen,  besteht.  Der  seitliche  Abschluß 
wird  durch  Taxushecken  gebildet,  über  welche  die  Birken 
mit  ihren  hellen  Stämmen  hinwegragen.  Die  Querseite, 
dem  Gymnasium  gegenüber,  nimmt  ein  um  3  Stufen  erhöht 
liegender  architektonischer  Sitzplatz  auf. 

Die  übrigen  Teile  sind  mehr  nebensächlich.  Die 
Hähnelstraße  findet  gewissermaßen  eine  Fortsetzung  in 
der  Anlage  durch  regelmäßige  Baumanpflanzung  und  ein 
mit  vertiefter  Mitte  in  Straßenbreite  angelegtes  Rasenstück. 
Sitzplätze  sind,  um  auch  den  Bedürfnissen  eines  Erholungs- 
platzes zu  genügen,  an  geeigneten  Stellen  vorgesehen.    Die 


sehr  wenig  benutzte  Schrägverbindung  von  Südwesten 
nach  Nordosten  vermittelt  unter  Benutzung  des  bereits 
vorhandenen  Weges  ein  Pfad  durch  den  Wald.  Als  Rasen- 
tal gedacht  ist  der  längs  des  Turnplatzes  gelegene  von 
Bäumen  nicht  bestandene  Teil,  der  in  Straßenbreite  an- 
gelegt nach  dem  ehemaligen  Bebauungsplan  als  Straße 
ausgebaut  werden  sollte.  Dies  Rasental  wird  an  der  Süd- 
seite begrenzt  durch  das  Birkenwäldchen,  an  der  Nord- 
seite durch  den  Turnplatz.  Der  die  Verlängerung  des  zur 
Direktorwohnung  führenden  Bürgersteiges  bildende  Weg 
ist  ein  wenig  in  das  Birkenwäldchen  einschwingend  ge- 
führt worden.  Hierdurch  wird  einmal  ein  völlig  schattiger 
Weg  erzielt,  dann  aber  auch  ist  es  möglich,  das  hohe,  den 
Turnplatz  umschließende  Drahtgitter  durch  entsprechende 
Pflanzung  zu  verdecken  und  den  Turnplatz  selbst  den 
Blicken  Vorübergehender  zu  entziehen.  Der  Eingang 
zum  Turnplatz  ist  auf  die  verbrochene  Ecke  gelegt.  Auf 
dem  Spielplatze  wird  der  Birkenbestand  erhalten,  nur  die 
Überständigen  und  Unterdrückten  werden  der  Axt  zum 
Opfer  fallen.  Ein  dichter  Ring  von  Unterholzpflanzung 
umgibt  den  Platz  und  schließt  ihn  völlig  ab  gegen  die 
übrige  Anlage.  Wie  im  einzelnen  die  Auswahl  und  An- 
ordnung der  Gehölze  usw.  gedacht  ist,  darauf  einzugehen 
erscheint  mir  hier  nicht  nötig,  ist  auch,  als  völlige  Klein- 
malerei, ohne  Belang  für  die  Hauptanordnungen. 

Ich  glaube  damit  den  Beweis  geliefert  zu  haben,  daß 
selbst  unter  so  schwierigen  Verhältnissen  eine  alle  Be- 
dingungen erfüllende  Anlage  geschaffen  werden  kann. 

Auf  eine  sehr  häufige  Form  von  Plätzen,  wenn  sie 
überhaupt  die  Bezeichnung  Platz  verdienen,  möchte  ich 
noch  hinweisen,  nicht  als  Muster,  sondern  mehr  als  ab- 
schreckendes Beispiel.  Das  sind  die  „Verlegenheits- 
dreiecke an  Straßenkreuzungen".  Es  gibt  Städte,  die  eine 
ganze  Sammlung  solcher  Dreiecke  aufweisen.  Daß  diese 
Ecken  zu  gärtnerischem  Schmuck  gekommen  sind,  war 
sicher  gerade  so  wie  ihre  Anlage,  in  den  meisten  Fällen 
Verlegenheit.  Man  empfand  die  große  Pflasterfläche  unan- 
genehm, namentlich,  wenn  sie  von  der  Sonne  hell  beschienen 
wurde  und  fand  in  der  Begrünung  eine  willkommene  Ab- 
hilfe. Gerade  diese  Anlagen  sind  so  recht  dem  Winde  von 
allen  Richtungen  her  ausgesetzt  und  erfordern  einen  im 
Verhältnisse  zur  Größe  hohen  Aufwand  an  Unterhaltungs- 
kosten. 

Man  hätte  in  einzelnen  Fällen  besser  getan  an  Stelle 
der  Beete  einige  große  malerische  Bäume  hainartig  mit 
Rasenuntergrund  zu  pflanzen.  Es  würden  hierdurch,  da 
diese  eine  Fortsetzung  der  Straßenflucht  bilden,  die  großen 
Flächen  als  solche  weniger  in  Erscheinung  treten  und 
der  Charakter  einer  Straße  auf  einer  längeren  Strecke 
durch  die  seitlichen  Wände  gewahrt  werden.  Vielfach  lag 
allerdings  die  Ausstattung  mit  Blumen  im  Interesse  der 
Hausbesitzer,  die  dann  die  Aussicht  auf  einen  „Schmuck- 
platz" bei  der  Miete  sich  mit  bezahlen  lassen,  während 
einfache  Bäume  nicht  so  hoch  im  Preise  stehen.  Dem 
Straßenbilde  kommen  aber  derartige  Baumgruppen  mehr 
zugute,  da  sie  es  auf  größere  Entfernung  verschönern, 
als  die  nur  in  der  Nähe  wirkenden  Blumenbeete  und 
Rasenflächen. 

Ruhe  war  als  das  unumgängliche  Erfordernis  von  Er- 
holungspläten  bezeichnet.  Schutz  gegen  Wind  und  Staub 
beansprucht  der  Mensch,  der  Erholung  sucht,  aber  auch 
die  pflanze,    wenn  sie    gedeihen    soll.     Beides    finden    wir 


103 


DER  STÄDTEBAU 


bei  den  „Innenanlagen".  Daß  diese  sich  bisher  so  wenig 
eingebürgert  haben,  hat  wohl  nicht  zum  geringsten  seinen 
Grund  darin,  daß  man  sich  zu  schwer  ftir  etwas  Neues, 
selbst  wenn  es  besser  als  das  Alte  ist,  entschließt. 

Mit  großer  Freude  habe  ich  in  Heft  lo  (Jahrg.  I)  den  Be- 
bauungsglan  von  Marienburg  von  C.  Sitte  gesehen,  der  hier 
fast  sämtliche  Anlagen  als  Erholungsplätze  in  die  Bau- 
blöcke verlegt  hat.  Der  gegen  Innenanlagen  häufig  ange- 
führte Grund:  es  sei  kein  Vergnügen,  die  wenig  ansprechend 
ausgestattete  Rückseiten  der  Häuser  betrachten  zu  müssen, 
ist  nicht  stichhaltig.  Abhülfe  ist  leicht  zu  schaffen,  indem 
man  die  Anlage  mit  einer  dichten  Grenzpflanzung,  der  hoch- 
gehende Bäume  in  genügender  Zahl  beigemischt  sind,  um- 
gibt. Dann  haben  wir  auch  in  den  Schlingpflanzen  ein  vor- 
treffliches und  vielfach  nicht  genug  gewürdigtes  Mittel,  die 
glatten  Hauswände  angenehm  zu  unterbrechen  und  aufzu- 
teilen. Die  nach  hinten  angebauten  Wirtschaftsbalkons 
werden  bei  der  Wertschätzung,  der  sich  auch  namentlich 
in  Großstädten  die  Pflanzen  erfreuen,  in  reichem  Maße  be- 
grünt werden,  und  auch  so  die  Eintönigkeit  der  Hausrück- 
seiten beleben  helfen. 

Ob  es  gut  ist,  außer  den  notwendigen  öffentlichen  Zu- 
gängen von  der  Straße  her,  noch  Durchgänge  von  den 
einzelnen  Häusern  für  die  Bewohner  zu  schaffen,  wage 
ich  im  Augenblick  nicht  zu  entscheiden.  Bequem  sind 
diese  zweifellos  und  gerade  in  der  leichten  und  jeder- 
zeitigen Erreichbarkeit  des  Erholungsplatzes  liegt  ja  mit 
der  große  Wert.  Unvermeidlich  ist  allerdings  eine  häufige 
Durchbrechung  der  Grenzpflanzung,  die  jedoch  kaum  ins 
Gewicht  fallen  dürfte,  da  die  Kronen  der  Bäume  sich 
über  dem  Wege  schließen,  und  so  die  Deckung  nach 
oben  in  keiner  Weise  gestört  wird.  Durch  Zusammen- 
legung je  zweier  Zugänge  an  die  Grenze  der  benachbarten 
Grundstücke  kann  die  Anzahl  auf  die  Hälfte  verringert 
werden. 

Ein  Spielplatz  ist  stets  erforderlich;  seine  Größen- 
abmessungen seien  nicht  zu  klein  gewählt;  zugunsten 
etwaiger  größerer  Rasenflächen  darf  hieran  durchaus  nicht 
gespart  werden.  Läßt  die  geringe  Ausdehnung  der  Innen- 
anlage keinen  ausgedehnten  Rasen  und  Anpflanzungen  zu, 
so  beschränke  man  diese  auf  das  Mindestmaß,  namentlich 
dann,  wenn  in  größerem  Umkreise  diese  Anlage  die  ein- 
zige und  die  Zahl  der  Kinder  eine  hohe  ist.  In  groß- 
städtischen Verhältnissen  mit  hohen  Grundwerten  und 
dichter,  namentlich  Arbeiterbevölkerung,  wird  eine  weise 
Beschränkung  des  Schmuckes  zugunsten  des  Spielplatzes 
wol  die  Regel  bilden  müssen. 

Was  in  größeren  Anlagen  mit  mehreren  Durchgängen, 
die  gleichzeitig  auch  als  Verbindungswege  benutzt  werden, 
die  Lage  der  Spielplätze  betrifft,  so  muss  diese  nach  Mög- 
lichkeit so  gewählt  werden,  daß  sie  abseits  dieser  Ver- 
kehrslinien liegen,  und  nicht  dazu  verleiten,  den  Weg 
zwischen  die  spielenden  Kinder  hindurch  zu  nehmen. 
Für  beide  Teile,  Vorübergehende  wie  Kinder,  ist  es 
störend. 

Daß  außer  Bänken  auch  Unterstandshallen,  Brunnen 
usw.  sehr  zur  Vervollständigung  und  Bequemlichkeit  bei- 
tragen, bedarf  keines  besonderen  Hinweises.     Wenn  man 


die  Frage  aufrollt,  ob  der  regelmäßigen  oder  landschaft- 
lichen Anordnung  der  Vorzug  zu  geben  sei,  so  muß  diese 
Entscheidung  für  jeden  einzelnen  Fall  getroffen  werden. 
Beides  hat  seine  Vorzüge.  Letzteres  verdient  den  Vor- 
zug, wenn  es  sich  darum  handelt,  gleichzeitig  die  botani- 
schen Kenntnisse  der  Kinder  und  schließlich  auch  der 
Erwachsenen  zu  fördern.  Es  läßt  sich  bei  landschaftlicher 
Anordnung,  da  man  durch  keine  Gleichmäßigkeit  ge- 
bunden ist,  eine  größere  Anzahl  verschiedener  Gehölze 
und  Pflanzen  verwenden. 

Die  weitere  Ausnutzung  des  Blockinnern  für  Schulen, 
Badeanstalten  usw.  liegt  außerhalb  meiner  Aufgabe.  Nicht 
nur  in  geschlossenen  Blocks  ist  die  Innenanlage  wertvoll, 
sondern  auch  in  Landhausvierteln  mit  offener  Bebauung, 
wofür  der  Königin-Luise-Garten  in  Magdeburg  das  hervor- 
ragendste mir  bekannte  Beispiel  ist.  Hier  war  es  aller- 
dings auch  das  überaus  interessante  und  reizvolle  Ge- 
lände, das  geradezu  zu  einer  derartigen  Lösung  heraus- 
forderte. In  freier  ungezwungener  Lage  gruppieren  sich 
um  diesen  Anlagen -Mittelpunkt  die  Gärten  mit  ihren 
Villen,  in  ihrer  Gesamtwirkung  wie  aus  einem  Guß  er- 
scheinend, hineinkomponiert  in  die  gärtnerische  Um- 
gebung. 

Die  Frage,  ob  wir  hier  in  den  aufstrebenden  Villen- 
vororten der  Reichshauptstadt  ähnliches  schaffen  können, 
ist  entschieden  mit  einem  kräftigen  „Ja"  zu  beantworten. 
Der  Einwand,  daß  ein  landschaftlich  so  günstiges  Gelände 
hier  fehlt,  ist  nicht  stichhaltig.  Unsere  Berliner  Um- 
gebung weist  eine  Fülle  solcher  Gelände  auf;  sogar  in 
allernächster  Nähe,  in  Dahlem. 

Es  war  eigentlich  meine  Absicht,  Bestehendes  nicht  in 
den  Kreis  meiner  Betrachtungen  zu  ziehen.  Hier  kann  ich 
aber  nicht  umhin,  von  dem  Standpunkte  des  Gartenkünstlers 
aus  dem  Bebauungsplane  zur  Aufteilung  der  Domäne  Dahlem 
meine  Zustimmung  versagen  zu  müssen.  Ich  kann  wohl 
sagen,  es  tut  weh,  zu  sehen,  wie  gerade  die  Teile  mit  dem 
günstigsten  Bodenwurfe,  mit  den  alten  Wasserlöchern  von 
schnurgeraden  Straßen  durchquert,  wie  die  Löcher  aus- 
gefüllt werden,  die  doch  als  öfTentliche  Anlage  oder  inner- 
halb eines  Privatbesitzes  ein  Schmuck  ersten  Ranges 
hätten  werden  können.  Fast  scheint  es,  als  sei  nur  maß- 
gebend gewesen,  möglichst  viel  Bauplätze  herauszu- 
schneiden. Wäre  man  bei  dem  Entwürfe  der  Straßen  mehr 
den  Höhenkurven  des  Geländes  als  dem  Lineal  gefolgt,  dann 
hätte  sich  vielleicht  ein  kleiner  Verlust  an  Bauplatzzahl 
ergeben,  aber  auch  eine  Ersparnis  an  Erdarbeit  —  vor 
allem  der  Gewinn  künstlerischer  Wirkung,  die  hier  in  der 
Reißbrettarbeit  vollständig  untergegangen  ist. 

Gerade  zur  Mitarbeit  an  Bebauungsplänen  für  Villen- 
kolonien scheint  mir  ein  landschaftlich  geschulter  Beirat 
ebenso  wichtig  zu  sein,  als  der  Architekt  und  der  Ingenieur. 

So  schließe  ich  denn  meine  Ausführungen  in  der 
Hoffnung,  ein  wenig  anregend  gewirkt  zu  haben,  gleich- 
zeitig aber  auch  mit  dem  Wunsche,  daß  gemeinsame 
Arbeit  Architekt  und  Gartenkünstler  zusammen  führen 
möge,  um  mit  vereinten  Kräften  dem  einen  Ziele  zuzu- 
streben: ,,der  künstlerischen  Durchbildung  von  Stadt  und 
Haus  und  Garten." 


104 


DER  STÄDTEBAU 


EIN  STADTPLANVERGLEICH. 


Von  P.  HALLMAN,  Stockholm. 


Im  Auftrage  der  schwedischen  Stadt  Monster  ist  für 
ein  fast  unbebautes  Gelände  in  der  Nähe  des  Eisenbahn- 
hofes (in  der  Mitte  des  unteren  Planrandes  im  Textbilde) 
zum  Vergleiche  mit  dem  aus  dem  vorigen  Jahrhundert 
stammenden  alten  Plane  ein  den  gegenwärtigen  Anschau- 
ungen entsprechender  neuer  Plan  ausgearbeitet  worden. 
Die  wenigen  bereits  bebauten  Teile  (an  den  beiderseitigen 
Planrändern)  sind  besonders  kenntlich  gemacht;  über  das 
Gelände  führen  zwei  Landstraßen,  die  der  ältere  Plan  ver- 
nachlässigt hat,  während  sie  im  neueren  die  Richtung  für 
eine  Ringstraße  bezw.  für  eine  schräge  Hauptverbindung 
bestimmen. 

Die  Bebauung  war  früher  durchweg  mit  Wohnhäusern 
an  18  m  breiten  Straßen  angenommen.  Jedoch  soll  sie 
nur  in  den  Hauptstraßen  eine  ähnliche,  in  den  Neben- 
straßen aber  und  an  den  Gartenanlagen  und  Spielplätzen, 
die  innerhalb  großer  Baublocks  geplant  sind,  eine  niedri- 
gere werden,  für  Eigenhäuser,  Einfamilienhäuser,  Arbeiter- 
häuser. 

Im  schematischen  alten  Plane  war  auf  den  Verkehr 
keine  besondere  Rücksicht  genommen  im  Gegensatze  zum 
neuen,  der  insbesondere  dem  Ring-  und  dem  Bahnhofs- 
verkehre Rechnung  zu  tragen  sucht.  Die  Stellung  öffent- 
licher Gebäude  bietet  ebenfalls  charakteristische  Unter- 
schiede nach  dem  Plane  des  vorigen  Jahrhunderts  sollten 
monumentale  Bauwerke,  mit  Ausnahme  vielleicht  der 
Kirche,  in  die  Straßenflucht  eingereiht  werden,  während 
der  moderne  Plan  dafür  monumental  gedachte  Plätze 
oder  hervorragende  Stellen  dazu  geeigneter  Straßenzüge 
ins  Auge  gefaßt  hat. 


Im  neuen  Plane  haben  wir  also  die  Annehmlichkeit 
einer  wohlgeordneten  Gliederung  der  Wohnstätten,  in  dem 
alten  Plane  die  altgewohnte  Langeweile  des  Schematismus, 
in  dem  neuen  nach  den  Verkehrsrichtungen  hin  gelegte 
Straßen,  im  alten  die  übliche  Straßengeometrie,  in  dem 
neuen  die  Berücksichtigung  vorhandener  Wege  und  der 
bereits  bebauten  Ortsteile,  im  alten  deren  schroffe  Unter- 
drückung oder  Vernichtung  dem  Plansysteme  zuliebe,  im 
neuen  endlich  die  schönheitliche  Ausgestaltung  der  prak- 
tischen Anforderungen,  im  alten  poesielose  Nüchternheit, 
die  nicht  einmal  praktisch  ist. 

Daraus  ergeben  sich  aber  auch  wirtschaftliche  Vor- 
teile, wie  folgende  Tabelle  zeigt: 


Gebäudeflächen 

Hofflächen      .     .  . 

Hausgärten     .     .  . 

Gesamtfläche      .  . 
Öffentliche  Gebäude 

Hauptstraßen      .  . 

Nebenstraßen      .  . 

Pachtgärten    .     .  . 

Öffentliche  Plätze  . 


1800 

qm 


1 37  600 
76500 

214  100 

4700 

117  600 


31  000 


1900 

qm 


1 38  000 

105  600 

4  400 

248  000 

11  600 

76600 

27800 

20  500 

37000 


105 


DER  STÄDTEBAU 


Die  bebaute  Fläche  für  Wohnhäuser  ist  also  in  beiden 
Plänen  fast  die  gleiche,  ein  wenig  höher  sogar  noch  im 
neuen  Plane,  der  besondere  Wohnstraßen  vorsieht.  Nicht- 
destoweniger  bleiben  für  öffentliche  Gebäude  und  Plätze, 
Gärten  und  Höfe  ungefähr  67000  qm  Fläche  mehr  übrig. 
Die  Grundfläche  für  viergeschossige  Bebauung  ist  zwar 
um  rund  33200  qm  kleiner  geworden;  dafür  sind  aber 
33  600  qm  Grundfläche  für  eine  niedrigere  Bebauung  ge- 
wonnen. Werden  im  Durchschnitt  für  eine  Feuerstelle 
35  qm  gerechnet,  so  bot  der  alte  Plan,  wenn  das  Erd- 
geschoß als  Wohngeschoß  mitgerechnet  wird,  rund  19660 
Feuerstellen.  Nach  dem  neuen  Plane  ergeben  sich  da- 
gegen 14920  Feuerstellen  in  viergeschossigen  Häusern  und 
1500  in  kleineren  Häusern,    zusammen   16420;    der  Unter- 


schied beträgt  also  3200.  Die  Kosten  für  die  Anlage 
der  Straßen  und  zwar  für  1  qm  der  Hauptstraßen  und 
der  öffentlichen  Plätze  zu  10  Kronen  und  für  1  qm  der 
Nebenstraßen  zu  5  Kronen  angenommen,  würden  nach 
dem  älteren  Plane  aber  auch  rund  2  026  000  Kronen 
ausgegeben  werden,  nach  dem  neueren  nur  1  275  000,  also 
750  000  Kronen  weniger.  Auf  eine  Feuerstelle  bezogen, 
im  ersten  Falle  103  Kronen,  im  zweiten  Falle  etwa 
72  Kronen. 

Durch  diese  soziale  und  wirtschaftliche  Plangliederung 
wird  außerdem  erzielt,  daß  eine  größere  Anzahl  von 
Häusern  in  die  Nähe  kleiner  Gartenanlagen  rückt,  die  Er- 
satz bieten  für  größere  Garten-  und  Platzanlagen,  deren 
Anordnung  nicht  zur  Aufgabe  diese  Planes  gehörte. 


ANLAGE  EINES  LANDHAUSVIERTELS 
BEI  HANNOVER. 

Von  G.  AENGENEYNDT,  Hannover. 


Der  Anbau  von  Einfamilienhäusern  in  Hannover  war 
im  Vergleiche  zu  anderen  Städten  bisher  nur  ein  spärlicher. 
Das  Miethaus,  mit  abgeschlossenen  Wohnungen  in  jedem 
Geschoß,  in  Größe  und  Ausstattung  den  verschiedenen 
Bedürfnissen  angepaßt,  wurde  weitaus  bevorzugt.  Erst  in 
den  letzten  beiden  Jahrzehnten  machte  sich  der  Anbau  von 
Eigenhäusern  im  Stadtgebiete  und  in  einigen  benachbarten 
Vororten  in  wachsendem  Umfange  bemerkbar.  Bei  einer 
im  Jahre  1894  vorgenommenen  Umarbeitung  der  städtischen 
Bauordnung  wurden  in  richtiger  Erkenntnis  der  zunehmen- 
den Beliebtheit  der  Einzelhäuser  erleichternde  Vorschriften 
für  die  Erbauung  derartiger  Häuser  erlassen,  und  besondere 
Teile  des  Bebauungsplanes  als  sog.  Landhausviertel  fest- 
gesetzt. Dabei  wurden  Landhausviertel  mit  Bauwich  und 
solche  ohne  Bauwich  unterschieden.  Bei  Bestimmung  der 
für  Landhausviertel  festzusetzenden  Flächen  ist  selbst- 
verständlich auf  passende  Lage  und  Umgebung  möglichste 
Rücksicht  genommen.  Namentlich  sind  die  in  der  Nähe 
des  Stadtwaldes  „Eilenriede"  liegenden,  für  die  Bebauung 
geeigneten  Flächen  zu  Landhausvierteln  bestimmt.  — 

Das  auf  der  Doppeltafel  63  und  64  dargestellte  Land- 
hausviertel ist  auf  einem  Gelände  angelegt,  das  sich  mit 
Ausnahme  der  Provinzial-Blindenanstalt  ganz  im  Eigentume 
der  Stadtgemeinde  befand.  Es  ist  am  Rande  der  Eilen- 
riede anmutig  gelegen  und  von  der  Stadtmitte  nur  etwa 
3  km  entfernt.  Eine  vorzügliche  Straßenbahnverbindung, 
mit  einer  für  großen  Verkehr  zweckmäßig  eingerichteten 
Haltestelle  zwischen  der  städtischen  Waldwirtschaft 
„Pferdeturm"  und  einem  Haupteingange  zur  Eilenriede, 
macht  es  von  allen  Seiten  leicht  erreichbar.  Der  Be- 
bauungsplan für  das  Gelände  vor  der  Blindenanstalt  ist 
bereits  im  Jahre  1892  von  dem  Verfasser  aufgestellt 
und  mit  einigen  nicht  wesentlichen  Abänderungen  für  die 
Ausführung  beibehalten.  Dieses  Gelände  gehört  zu  den 
Landhausvierteln  ohne  Bauwich,  mit  der  Einschränkung, 
daß  längst  der  lebhaften  Kirchröder  Straße  die  Häuser  mit 
drei  vollen  Geschossen,  anstatt  der  sonst  nur  zulässigen  zwei 
vollen  Geschosse,  erbaut  werden  dürfen.  Das  hinter  der 
Blindenanstalt  gelegene,  nicht  zur  Eilenriede  gehörende 
Waldgelände    wurde    im    vergangenen    Jahre    auch    zum 


Aufschluß  für  die  Bebauung  bestimmt  und  durch  einen 
neuen  Bebauungsplan  an  das  vorerwähnte  Gelände  ange- 
schlossen. Das  Waldgelände  soll  in  seinem  ganzen  Um- 
fange mit  Bauwich  und  in  besonderer,  durch  Verkaufs- 
bedingungen sicher  gestellter  Weiträumigkeit  bebaut 
werden,  um  auch  denjenigen  Baulustigen,  welche  Wert  auf 
einen  großen  Garten  legen,  passende  Gelegenheit  zur  An- 
siedlung  zu  geben.  Die  auf  dem  Plane  dargestellte  vor- 
läufige Bauplatzeinteilung,  die  für  die  einzelnen  Plätze 
nicht  unter  1300  qm  hinuntergeht,  zeigt,  daß  diese  Plätze 
nach  Tiefe  und  Frontmaß  viel  reichlicher  bemessen  sind, 
als  diejenigen  in  dem  vorderen  Teile.  Auch  sind  die  Bau- 
platzpreise geringer  angesetzt;  sie  sollen  hier  etwa  16  bis 
18  M.  für  das  qm,  frei  von  allen  Straßen-  und  Kanalbau- 
kosten, betragen,  während  in  dem  vorderen  Teile,  ent- 
sprechend der  größeren  Ausnutzung  23—28  M.  für  das  qm 
bezahlt  werden. 

Der  Bebauungsplan  zeigt  eingangs  des  Geländes  einen 
größeren  Kirchplatz,  auf  dem  inzwischen  durch  den 
Architekten  E.  Hillebrand  die  Petrikirche  in  gotischen 
Formen  mit  Sandstein-Fassaden  erbaut  worden  ist.  Die 
Stadtgemeinde  hat  nicht  nur  den  Kirchplatz  frei  her- 
gegeben, sondern  auch  noch  einen  erheblichen  Beitrag  zu 
den  Baukosten  geleistet,  um  eine  monumentale  Ausführung 
des  Kirchenbaues  zu  erreichen.  Die  schön  gestaltete  Kirche 
bildet  einen  wirkungsvollen  Abschluß  der  breiten  Allee- 
straße ,,Misburgerdamm"  und  gibt  mit  den  umgebenden 
Gartenanlagen  dem  Eingange  zum  Landhausviertel  ein 
sehr  willkommnes  vornehmes  Gepräge.  Der  weiterhin 
am  Treffpunkte  der  Scheide- mit  der  Kirchröder  Straße  —  dem 
lebhaftesten  Verkehrspunkte  des  anschließenden  Vorortes 
Kleefeld  —  angeordnete  Kantplatz  ist  als  zukünftiger 
Marktplatz  gedacht;  er  ist  vorläufig  mit  Gartenanlagen 
versehen,  da  zunächst  ein  Bedürfnis  für  einen  Marktverkehr 
noch  nicht  vorliegt. 

Durch  die  dem  Rande  der  Eilenriede  folgende  Kaul- 
bachstraße haben  die  beiden  Viertel,  außer  der  Zuwegung 
durch  die  Kirchröder  Straße,  noch  eine  namentlich  für  den 
Fußgängerverkehr  bestimmte  durchgehende  Verbindung 
mit  einander    erhalten.     Hinter    der  Blindenanstalt   verläßt 


106 


DER  STÄDTEBAU 


die  Kaulbachstraße  den  Waldrand  und  legt  sich  in  das 
Blockinnere,  wird  aber  endlich  dem  Walde  wieder  zu- 
geführt, um  später  eine  Verlängerung  der  Waldrandstraße 
zu  ermöglichen. 

Die  Bauplätze  im  Waldgelände  südlich  der  Kaulbach- 
straße sollen  nur  einseitig  und  zwar  nach  dieser  Straße 
hin  bebaut  werden.  Die  Straßenbreiten  des  Landhaus- 
viertels sind  möglichst  gering  bemessen;  nur  an  einzelnen 
Stellen  sind  zur  Belebung  des  Straßenbildes,  Erweiterungen 
mit  Bepflanzungen  vorgesehen.   Alle  Straßen  sind  mit  Vor- 


gärten von  wechselnden  Breiten  ausgestattet.  Als  Straßen- 
befestigung wird  Kleinpflaster  auf  Schotterunterlage  ver- 
wendet. Die  Fußsteige  werden,  mit  Ausnahme  der  Prome- 
nade am  Waldrande,  mit  Asphalt  belegt.  — 

Die  Bebauung  des  Landhausviertels  ist  im  vorderen 
Teile  innerhalb  zweier  Jahre  für  hiesige  Verhältnisse  sehr 
rasch  vorgeschritten.  Fast  durchweg  sind  ansprechend 
gestaltete  Häuser  entstanden.  Hoffentlich  nimmt  die 
weitere  Entwicklung,  auch  des  im  Waldgelände  ge- 
legenen Teiles  dieses  Landhausviertels,  einen  guten  Fortgang. 


SOZIALE   UND    WIRTSCHAFTLICHE   VORAR- 
BEITEN FÜR  STADTERWEITERUNGSPLÄNE 


Von  Dr.  Ing.  FORB AT,  Frankfurt  a.  M.-  Budapest. 

I.  Allgemeines. 

Die  Lehre  vom  Städtebau  wird  in  letzter  Zeit  immer 
mehr  zu  dem,  was  sie  eigentlich  sein  soll,  nämlich  zur 
Wissenschaft  der  Wohnung-  und  Arbeitstättenversorgung. 
Von  allen  Beteiligten,  voran  von  denen,  die  es  mit  der 
künstlerischen  Gestaltung  neu  werdender  Stadtteile  ernst 
meinen,  wird  es  immer  lauter  betont,  daß  als  erste  und 
hauptsächlichste  Bedingung  jedes  Stadtplans  seine  von 
aller  Schablone  befreite  Zweckmäßigkeit  betrachtet  werden 
müsse.  Ohne  Zweckmäßigkeit  keine  Schönheit.  Und 
wenn  schon  die  Schönheit  mit  der  Zweckmäßigkeit  geht, 
so  ist  dies  in  noch  erhöhtem  Maße  der  Fall  bei  allen 
andern  Anforderungen,  die  an  einen  Stadtplan  berechtigter- 
weise gestellt  werden  können. 

Um  eine  Aufgabe,  vor  die  man  gestellt  wird,  zweck- 
mäßig lösen  zu  können,  muß  man  vor  allem  über  den  zu 
erreichenden  Zweck  eindeutig  und  vollständig  im  klaren 
sein.  Der  Zweck  eines  Stadtbauplanes  ist  aber  unbestritten 
der,  den  Rahmen  für  die  Unterbringung  der  vorhandenen 
und  in  Zukunft  zu  erwartenden  städtischen  Bevölkerung 
so  zu  gestalten,  daß  schon  die  Art  dieser  Unterbringung 
dazu  beiträgt,  das  geistige  und  materielle  Wohl  der  Be- 
völkerung nicht  nur  zu  schützen  und  zu  erhalten,  sondern 
auch  möglichst  zu  fördern.  Der  Stadtbauplan  soll  daher 
in  erster  Linie  dafür  sorgen,  daß  den  Anforderungen  des 
heutigen  Kulturstandes  entsprechende  Wohn-  und  Arbeit- 
stätten in  einer  der  Zahl  und  Zusammensetzung  der  Be- 
völkerung angemessenen  Art,  Menge  und  Verteilung  recht- 
zeitig und  ungehindert  bereitgestellt  werden  können. 

Wer  bei  Aufstellung  eines  Stadtbauplanes  von  dieser 
Grundlage  ausgeht,  wird  mit  den  Grundsätzen,  nach  denen 
der  Städtebaukünstler  verfahren  wird,  um  bei  aller 
Zweckmäßigkeit  gleichzeitig  auch  ein  schönes  Städtebild 
zu  erreichen,  niemals  in  Widerspruch  geraten  können. 
Die  Führung  und  Abstufung  der  Straßen  in  ästhetisch  be- 
friedigender Weise,  die  Verteilung  und  Ausbildung  der 
Plätze  als  künstlerischer  Ruhe-  und  Mittelpunkte,  die 
Gliederung  der  baulichen  Massen  nach  Herrschendem  und 
Beherrschtem,  die  Steigerung  des  Charakteristischen  in  der 
Landschaft  durch  entsprechende  Anordnung  hervorragen- 
der Architekturwerke  und  alles,  was  sonst  noch  von  den 
Künstlern  im  Städtebau  für  angebracht  erachtet  werden  sollte. 


um  eine  schöne  Wirkung  zu  erzielen,  läßt  sich  unge- 
zwungen mit  einem  Stadtplan  erreichen,  der  in  seiner  all- 
gemeinen Grundanordnung  trotzdem  in  erster  Reihe  der 
möglichst  vollkommenen  Erreichung  seines  ureigenen 
Zieles,  nämlich  der  zweckmäßigen  Unterbringung  der 
Bevölkerung,  angepaßt  erscheint.  Wenn  demnach  dem 
Verfasser  eines  Stadterweiterungsplanes  die  Schönheit  des 
Städtebildes  nach  der  Natur  der  zu  lösenden  Aufgabe  auch 
nicht  als  Selbstzweck  erscheinen  kann,  so  wird  diese 
dennoch  nicht  Not  leiden  müssen,  wenn  nur  bei  der  Be- 
arbeitung des  Planes  Kunst  und  nüchterne  Erwägung 
neidlos  Hand  in  Hand  gehen. 

Zur  Vorbereitung  eines  Stadtbauplanes  ist  vor  allem 
eine  möglichst  vollkommene  Karte  und  die  genaue  örtliche 
Kenntnis  des  in  Betracht  kommenden  Geländes  erforderlich, 
nach  dessen  natürlicher  Beschaffenheit  schon  eine  Gliede- 
rung des  Bebauungsgebietes  nach  seinen  verschiedenen 
Verwendungszwecken  erfolgen  kann,  bei  ausgesprochener 
Eigenart  einzelner  Gebietsteile  oft  auch  bereits  erfolgen 
muß.  Die  Orientierung  über  die  in  der  Nachbarschaft 
vorhandenen  und  durch  das  neue  Bebauungsgebiet  in 
organischem  Anschlüsse  weiter  zu  leitenden,  sowie  über 
die  sonst  noch  etwa  erforderlich  werdenden  bedeutenderen 
Verkehrswege  führt  zur  Festlegung  der  Hauptlinien  des  neuen 
Straßennetzes,  die  das  Gerippe  des  Erweiterungsplanes  zu 
bilden  berufen  sind.  Erst  nach  diesen,  gewissermaßen 
topographischen  Vorarbeiten  kann  an  die  weitere  Be- 
arbeitung des  Planes  geschritten  werden,  welche  die  Auf- 
teilung der  zwischen  den  Hauptverkehrszügen  gelegenen 
Gebiete  im  einzelnen  zum  Ziele  hat. 

Um  diese  Aufteilung  in  einer  dem  tatsächlichen  Be- 
dürfnisse entsprechenden  Weise  vornehmen  zu  können, 
handelt  es  sich  nunmehr  vor  allem  darum,  festzustellen, 
was  auf  dem  Erweiterungsgebiet  eigentlich  untergebracht 
werden  soll.  Und  da  ergibt  sich  aus  dem  Studium  einer 
großen  Anzahl  von  Stadterweiterungsplänen  auch  aus 
neuester  Zeit  die  Wahrnehmung,  daß,  während  sowol  die 
Anpassung  an  die  Eigentümlichkeiten  des  Geländes  als 
auch  die  möglichst  günstige  Ausgestaltung  der  Verkehrs- 
verhältnisse fast  ohne  Ausnahme  zum  Gegenstand  ein- 
gehender Vorarbeiten  und  sorgfältiger  Erwägungen  ge- 
macht  worden    sind,    die    Frage    nach   der  Beschaffenheit 


107 


DER  STÄDTEBAU 


der  auf  dem  Erweiterungsgebiet  unterzubringenden  Be- 
völkerung die  gleich  gründliche  Behandlung  nicht  immer 
erfahren  hat.  Denn  wenn  sich  der  Verfasser  eines  Stadt- 
erweiterungsplanes nur  ganz  allgemein  darüber  Rechen- 
schaft zu  geben  sucht,  wieviel  Einwohner  er  bei  einer 
gewissen  angenommenen  Wohndichte  auf  dem  in  Frage 
stehenden  Erweiterungsgebiet  unterzubringen  imstande  ist, 
so  ist  dies  für  die  weitere  Bearbeitung  des  Planes  als  hin- 
reichende Grundlage  wohl  noch  nicht  zu  betrachten.  Dazu 
sind  die  auf  den  Bebauungsplan  Einfluß  nehmenden  Be- 
dürfnisse der  auch  in  kleineren  Gemeinden  und  innerhalb 
enger  begrenzter  Bebauungsgebiete  niemals  ganz  homogenen 
Bevölkerung  denn  doch  viel  zu  wechselnd,  als  daß  auf 
Grund  von  nur  die  Zahl  der  Bewohner  berücksichtigenden 
Erwägungen  das  Richtige  getroffen  werden  könnte.  Um 
so  weniger  wird  dies  bei  Festlegung  der  Grundzüge  für 
die  bauliche  Ausgestaltung  der  Stadterweiterung  in  großen 
Städten  der  Fall  sein,  deren  Charakter  weniger  von  der 
Zahl,  als  von  der  sozialen  und  wirtschaftlichen  Lage  der 
unterzubringenden  Bevölkerung  bedingt  sein  muß. 

Die  Stadterweiterung  wird  andere  Formen  annehmen, 
wenn  wir  es  mit  einer  Bevölkerung  zu  tun  haben,  die 
hauptsächlich  dem  Handel  und  Gewerbe  nachgeht,  andere, 
wenn  die  Zahl  der  Beamten  und  in  freien  Berufen  tätigen 
Einwohner  überwiegt,  und  wieder  andere,  wenn  auch  noch 
die  Bedürfnisse  eines  ausgedehnten  Fremdenverkehrs  oder 
einer  großen  Anzahl  lediglich  von  ihrem  Vermögen  oder 
ihrer  Pension  lebenden  Privatleute  berücksichtigt  werden 
müssen.  Die  Gestaltung  der  Wohnviertel  wird  schon  in 
der  Grundrißausbildung  des  Stadtbauplanes  verschieden 
ausfallen,  je  nachdem  man  —  unbeschadet  der  für  alle 
Wohnungen  in  gleicher  Weise  zu  stellenden  gesundheit- 
lichen Anforderungen  —  den  verschiedenen  Ansprüchen 
der  mehr  oder  weniger  bemittelten  Bevölkerungsschichten 
gerecht  werden  will,  und  man  muß  über  die  wirtschaft- 
liche Zusammensetzung  der  unterzubringenden  Bevölkerung 
wenigstens  annähernd  unterrichtet  sein,  wenn  man  die 
Ausdehnung  der  diesen  verschiedenen  Ansprüchen  ange- 
paßten Wohnviertel  irgendwie  richtig  einzuschätzen  in  der 
Lage  sein  soll.  Ebenso  muß  man  über  den  voraussicht- 
lichen Umfang,  den  Industrie  und  Handel,  namentlich  auch 
der  Großhandel  in  dem  neu  zu  erschließenden  Gebiet  an- 
nehmen können,  Untersuchungen  anstellen,  wenn  man  bei 
Bemessung  der  Größe  der  für  diese  Zwecke  auszu- 
scheidenden Bauviertel  nicht  vollständig  im  Dunkeln  tappen 
und  alles  dem  Zufall  überlassen  möchte. 

Die  gleiche,  wenn  nicht  noch  höhere  Bedeutung  hat 
die  Kenntnis  von  der  Zusammensetzung  der  zu  erwarten- 
den Bevölkerung  für  die  Aufstellung  einer  Bauordnung, 
welche  die  Ausfüllung  des  durch  den  Stadterweiterungs- 
plan geschaffenen  Rahmens  in  einer  Weise  sicher  stellen 
soll,  die  den  auf  Förderung  der  allgemeinen  Wohlfahrt 
der  Bevölkerung  gerichteten  Bestrebungen  des  Bebauungs- 
plans kräftige  Unterstützung  gewährt.  Die  engen  Wechsel- 
beziehungen, die  zwischen  Bauordnung  und  Bebauungs- 
plan bestehen,  bedingen,  daß  man  sich  schon  beim  Ent- 
würfe des  letzteren  wenigstens  über  die  Grundzüge  der 
für  die  einzelnen  Stufen  in  Aussicht  zu  nehmenden  bau- 
polizeilichen Bestimmungen  im  großen  und  ganzen  klar 
sein  muß.  Gerade  diese  baupolizeilichen  Bestimmungen 
werden  aber  nur  papierne  Weisheit  bleiben,  wenn  sie 
nicht  verständnisvoll  in  den  Dienst  eines  gesunden  sozialen 


und  wirtschaftlichen  Fortschritts  gestellt  werden,  was 
wieder  nur  möglich  ist,  wenn  man  sich  vorher  über  die 
verschiedenartige  Zusammensetzung  der  Bevölkerung  und 
die  sich  daraus  ergebenden  verschiedenartigen  Bedürf- 
nisse in  den  einzelnen  Bauvierteln  Klarheit  zu  verschaffen 
gesucht  hat. 

Eine  Stadterweiterung  wird  ihrer  vielseitigen  Aufgabe 
nur  dann  gerecht  werden  und  gleichzeitig  auch  in  schön- 
heitlicher Hinsicht  befriedigen  können,  wenn  zwischen  ihr 
und  dem  Charakter  der  innerhalb  des  zugehörigen  Ge- 
bietes unterzubringenden  Bevölkerung  ein  eben  solcher 
innerer  Zusammenhang  besteht,  wie  er  zwischen  der 
äußeren  Erscheinung  eines  Architekturwerkes  und  dem 
Zweck,  für  den  das  Gebäude  errichtet  worden  ist,  vor- 
handen sein  muß,  wenn  ein  befriedigender  Eindruck  er- 
zielt werden  soll.  Für  die  Gestaltung  einer  Stadt- 
erweiterung ist  daher  neben  der  Rolle,  die  der  Architekt 
der  einzelnen  Gebäude  des  Erweiterungsgebietes  hierbei 
spielt,  und  die  vom  Verfasser  des  Stadtbauplanes  un- 
mittelbar nur  wenig  beeinflußt  werden  kann  und  auch 
gar  nicht  beeinflußt  werden  soll,  die  Art  des  Bebauungs- 
planes sowie  der  Bauordnung  von  ausschlaggebender 
Bedeutung,  welche  wieder,  wie  wir  gesehen  haben,  der 
Zusammensetzung  der  im  Erweiterungsgebiet  zu  er- 
wartenden Bevölkerung  Rechnung  tragen  müssen.  Hieraus 
geht  hervor,  daß  mit  den  für  die  Aufstellung  eines  Stadt- 
bauplanes erforderlichen  sonstigen  Vorarbeiten  not- 
wendigerweise auch  Untersuchungen  über  die  Beschaffen- 
heit des  eigentlichen  Trägers  der  Stadterweiterung,  der 
Bevölkerung  der  neuen  Stadtteile,  verbunden  werden 
müssen.  Daß  solche  Untersuchungen  immer  nur  eine  ge- 
wisse Annäherung  an  die  in  der  Zukunft  eintretenden  tat- 
sächlichen Verhältnisse  zu  ergeben  imstande  sein  werden, 
beeinträchtigt  deren  Wert  durchaus  nicht,  da  es  sich  bei 
diesen  Vorarbeiten  nur  um  die  Festlegung  der  Grundzüge 
des  Erweiterungsplanes  handelt,  bei  dessen  Bearbeitung 
im  einzelnen  Veränderungen,  die  sich  gegenüber  den 
zugrunde  gelegten  Annahmen  im  Laufe  der  Zeit  ergeben 
haben  sollten,  immer  noch  berücksichtigt  werden  können. 

Die  vom  Stadtschultheißenamt  in  Stuttgart  herausge- 
gebene, in  dieser  Zeitschrift  bereits  besprochene  Sammlung 
der  auf  die  Stadterweiterung  von  Stuttgart  bezüglichen 
Pläne  und  Gutachten  gibt  ein  lehrreiches  Beispiel  dafür, 
wieviel  besser  man  alle  für  die  Ausarbeitung  eines  Stadt- 
erweiterungsplanes maßgebenden  Verhältnisse  übersehen 
kann,  wenn  sich  die  Untersuchung  auch  auf  die  berufliche 
und  wirtschaftliche  Zusammensetzung  der  Bevölkerung  und 
auf  die  hieraus  sich  ergebende  wirtschaftliche  Leistungs- 
fähigkeit der  Gemeinde  erstreckt.  Jeder  unbefangene 
Leser  wird  zugeben,  daß  die  bezüglichen  Untersuchungen 
Dr.  Rettichs  neben  den  von  ingenieurtechnischer  und 
künstlerischer  Seite  angestellten  Vorarbeiten  und  Er- 
wägungen viel  dazu  beigetragen  haben,  den  Stadterwei- 
terungsplan von  Stuttgart  so  zu  gestalten,  daß  nunmehr 
mit  Hilfe  einer  dem  Bebauungsplane  organisch  angepaßten 
Bauordnung  in  den  Erweiterungsgebieten  der  Stadt  eine 
Bebauung  zu  erwarten  ist,  die  allen  berechtigten  An- 
forderungen Rechnung  tragen  wird. 

Den  Ausgangspunkt  der  bei  Aufstellung  von  Stadt- 
erweiterungsplänen erforderlichen  sozialen  und  wirtschaft- 
lichen Vorarbeiten  bildet  die  Ermittlung  der  Zusammen- 
setzung und  Unterbringung  der  Bevölkerung  in  dem  bereits 


108 


DER  STÄDTEBAU 


bewohnten  Stadtgebiete  und,  soweit  dies  auf  Grund  des 
vorhandenen  Materials  durchführbar  ist,  auch  die.  Er- 
forschung der  Schwankungen,  denen  diese  Zusammen- 
setzung im  Laufe  der  Jahre  unterworfen  gewesen  ist.  Die 
Kenntnis  dieser  Tatsachen  ist  in  zweierlei  Hinsicht  von 
Bedeutung.  Erstens  bilden  sie  die  einzige  Unterlage,  aus 
welcher  —  unter  Berücksichtigung  der  vom  Verfasser  des 
Planes  mit  Bezug  auf  die  Besiedelung  des  Erweiterungs- 
gebietes gewollten  Unterscheidungen  —  auf  die  wahr- 
scheinliche Zusammensetzung  der  zukünftigen  Bevölkerung 
in  den  neu  zu  erschließenden  Stadtteilen  geschlossen 
werden  kann,  zweitens  bieten  sie  dem  Verfasser  die  ge- 
eignete Handhabe  zur  Beurteilung  derjenigen  Verhältnisse 
in  dem  bereits  ausgebauten  Stadtgebiet,  deren  Verbesserung, 
bezw.  Beseitigung  anläßlich  der  Stadterweiterung  ebenfalls 
mit  vorgesehen  werden  muß,  wenn  die  in  den  neueren 
Vierteln  angestrebten  vollkommeneren  Zustände  in  bezug 
auf  Verkehr,  öffentliche  Gesundheit  usw.  allmählich  auch 
in  den  älteren  Stadtteilen  erreicht  werden  sollen,  was  un- 
bedingt als  eine  in  den  Rahmen  einer  durchdachten  Stadt- 
erweiterungspolitik gehörige  Aufgabe  betrachtet  werden 
muß  und  in  neuerer  Zeit  auch  bereits  allgemein  als  solche 
betrachtet  wird. 

Im  nachfolgenden  soll  nunmehr  zunächst  die  Zu- 
sammensetzung der  Bevölkerung  in  verschiedenen  solchen 
Städten  zum  Gegenstand  der  Betrachtung  gemacht 
werden,  in  welchen  sie  in  der  einen  oder  anderen  Richtung 
eigenartige  Merkmale  aufzuweisen  hat.  Die  statistischen 
Angaben  entstammen  zum  größten  Teile  den  verschiedenen 
Jahrgängen  des  „Statistischen  Jahrbuchs  deutscher  Städte". 
Zum  Teil  wurden  auch  die  Angaben  einzelner  Zeitschriften, 
namentlich  der   „Sozialen  Praxis"  verwertet. 

Tabelle   i. 

Zusammensetzung    der    Bevölkerung    einiger    Städte 

nach  den  verschiedenen  Berufsarten. 


Von   1000 

Einwohnern  entfielen 

auf 

Ein- 

Land- 

Bür- 

wohner- 

wirt- 

In- 

Häus- 

gerl. u. 

Ohne 

Stadt 

zahl  im 

schaft, 

dustrie 

Handel 

lichen 

kirchl. 
Be- 
amte, 

be- 

Jahre 

Gärt- 

ein- 

und 

Dienst 

stimm- 

1895  bzw. 

nerei, 

schl. 

Ver- 

Tage- 

Mili- 

ten 

1882 

Fi- 
scherei 

Bauge 
werbe 

kehr 

lohn 
usw. 

tär, 
Freie 
Berufe 

Beruf 

Barmen 

126  992 

15 

745 

147 

8 

37 

48 

95521 

24 

755 

135 

12 

35 

39 

Essen 

96  218 

4 

707 

161 

II 

49 

66 

60  087 

5 

715 

152 

22 

49 

57 

Bochum      .... 

53842 

4 

675 

162 

41 

59 

59 

— 

6 

738 

146 

17 

49 

44 

Chemnitz     .... 

161  015 

8 

662 

200 

12 

68 

50 

97716 

6 

666 

201 

12 

71 

44 

Crefeld 

107  245 

18 

558 

172 

41 

41 

70 

77998 

25 

666 

158 

8j 

31 

37 

Dortmund   .... 

III  232 

7 

653 

200 

31 

49 

60 

71  079 

15 

658 

196 

23 

45 

63 

Von  1000 

Einwohnern  entfielen  auf 

Ein- 

Bür- 

wohner- 

Land- 

In- 

Häus- 

gerl.  u 

zahl  im 

wirt- 

dustrie 

Handel  liehen 

kirchl 

Ohne 

Stadt 

Jahre 

schaft 
Gärt- 

ein- 

und 

Dienst 

Be- 
amte, 

be- 
stimm- 

1895 bzw 

nerei, 

schl. 

Ver- 

Tage- 

Mili- 

ten 

1882 

Fi- 

Bauge 

kehr 

lohn 

tär, 

Beruf 

1  werbe 

scherei] 

usw. 

Freie 

Berufe 

Hamburg")       .      .     . 

625552 

9 

406 

399 

34 

77 

75 

— 

2 

440 

382 

67 

54 

55 

Frankfurt  a.  M.    .     . 

229  279 

25 

416 

332 

52 

88 

87 

140  066 

35 

370 

349 

40 

94 

112 

Lübeck 

69874 

37 

419 

319 

45 

80 

100 

51948 

49 

394 

334 

42 

80 

lOI 

Mannheim  .... 

97780 

12 

503 

318 

17 

88 

62 

54643 

23 

473 

316 

17 

98 

73 

Stettin 

140  724 

13 

41g 

318 

48 

108 

94 

go  816 

13 

339 

299 

133 

129 

87 

Bremen 

141  133 

22 

477 

316 

16 

£9 

80 

114  140 

21 

495 

307 

21 

79 

77 

Metz 

59  794 

8 

349 

181 

41 

348 

73 

51  343 

13 

350 

202 

40 

308 

87 

Potsdam      .... 

58455 

23 

346 

158 

82 

248 

143 

48  883 

34 

352 

142 

72 

256 

144 

Kiel 

85  666 

14 

430 

197 

57 

223 

79 

46  782 

24 

455 

217 

39 

202 

63 

Straßburg    ... 

135  608 

39 

401 

218 

35 

218 

89 

104  477 

54 

423 

218 

28 

194 

83 

Freiburg  i.  Br.     .     . 

53  118 

37 

433 

186 

21 

130 

193 

— 

53 

406 

182 

33 

140 

186 

Wiesbaden       .     .     . 

74133 

27 

371 

217 

76 

130 

179 

50  164 

33 

356 

196 

90 

137 

188 

Darmstadt  .... 

63747 

29 

384 

195 

31 

212 

149 

— 

28 

383 

194 

33 

210 

152 

Karlsruhe  i.  B.    . 

84  030 

9 

438 

221 

19 

185 

128 

51039 

10 

392 

217 

20 

221 

140 

Berlin 

I  677  034 

6 

535 

256 

43 

go 

70 

I  156945 

8 

543 

246 

38 

97 

68 

München     .... 

407  307 

I6 

477 

235 

30 

III 

131 

234  129 

20 

446 

219 

42 

127 

146 

Dresden       .... 

336  440 

12 

481 

235 

25 

135 

112 

222  241 

II 

452 

238 

32 

146 

121 

Stuttgart      .... 

158  321 

27 

472 

240 

17 

134 

HO 

117  343 

47 

458 

228 

16 

137 

114 

")   Die    Zählung    im    Jahre   1882    umfaßte    nicht    die    Vorstädte    und 
Hafengebiete. 


109 


DER  STÄDTEBAU 


II.     Die     Zusammensetzung     der     städtischen    Be- 
völkerung nach  den verschiedenenBeschäftigungs- 

arten. 
Die  letzten  zwei  Volkszählungen,  die  die  Ermittlung 
der  beruflichen  Zusammensetzung  der  Bevölkerung  zum 
Ziele  hatten,  wurden  in  Deutschland  in  den  Jahren  1882 
und  1895  vorgenommen.  Im  Statistischen  Jahrbuch 
deutscher  Städte  sind  die  Ergebnisse  dieser  Volkszählungen 


für  53  Städte  mit  mehr  als  50000  Einwohnern  zusammen- 
gestellt. Der  Auszählung  der  städtischen  Bevölkerung 
wurden  hierbei  folgende  Berufsklassen  zugrunde  gelegt: 
1.  Landwirtschaft,  Gärtnerei,  Fischerei;  2.  Industrie  einschl. 
Baugewerbe;  3.  Handel  und  Verkehr;  4.  Häuslicher  Dienst, 
Tagelohn  u.  dergl.;  5.  bürgerliche  und  geistliche  Beamte, 
Militär,  freie  Berufe;  6.  ohne  besondere  Beschäftigung,  also 
Rentner,  Pensionäre  usw.  (Forts,  folgt  in  Heft  10.) 


NEUE  BUCHER. 


KARL    HENRICI,     BEITRÄGE     ZUR     PRAKTISCHEN 
ÄSTHETIK    IM    STÄDTEBAU;     EINE    SAMMLUNG 
VON  VORTRÄGEN  UND  AUFSÄTZEN,  München  (Callwey)  1904. 

Ist  die  Kunst  mehr  als  Form  oder  mehr  als  Inhalt  aufzufassen?  Diese 
Frage  bietet  sich  immer  wieder  bei  der  Betrachtung  des  modernen 
Städtebaus.  Gewiß  hat  noch  keinem  Zeitalter  ein  solcher  Reichtum  der 
Fcftmen  zur  Verfügung  gestanden  wie  der  Gegenwart,  und  in  der  ausgie- 
bigsten Verwendung  der  Kunstformen  übertreffen  wir  jede  ältere  Periode. 
Trotzdem  wird  die  künstlerische  Gestaltung  des  modernen  Städtebaus  all- 
gemein für  unbefriedigend  gehalten.  Ein  Hauptübel  unseres  Städtebaus 
ist  gewiß  darin  zu  erblicken,  daß  es  nicht  gelingen  will,  die  virtuos 
gehandhabten  Formen  mit  dem  Inhalt  in  Einklang  zu  bringen  und  für  die 
Aufgaben  der  Zeit  den  richtigen  Ausdruck  zu  finden. 

Das  beste,  was  die  Wissenschaft  in  einem  solchen  Zeitalter  zu  bieten 
vermag,  ist,  daß  sie  den  Städtebauer  zum  Nachdenken  über  die  ihm  ob- 
liegenden materiellen  Aufgaben  anregt  und  ihm  die  Wege  zeigt,  auf  denen 
er  zu  selbständigen  Lösungen  auf  seinem  Gebiete  gelangen  kann.  Karl 
Henrici  hat  sich  mit  seiner  ganzen  Persönlichkeit  in  den  Dienst  dieser 
Bestrebungen  gestellt,  und  es  ist  ein  erfreuliches  und  willkommenes  Unter- 
nehmen, daß  Henrici  die  Arbeiten  von  anderthalb  Jahrzehnten  uns  jetzt 
in  einem  stattlichen  und  geschmackvoll  ausgestatteten  Bande  vorlegt. 

Das  Buch  Henricis  ist  keine  Systematik  des  Städtebaus;  es  ist  aus 
Einzelstudien  und  Vorträgen  entstanden  und  behandelt  einzelne  Probleme. 
Ich  möchte  darin  in  diesem  Falle  beinahe  einen  Vorzug  erblicken.  Der 
Techniker  wird  heute  geradezu  erdrückt  von  Systemen  und  Formeln;  er 
wird  demgegenüber  bei  dem  Lesen  des  Henricischen  Buches  dankbar 
gewahr  werden,  daß  er  sich  der  Freiheit  des  Denkens  und  der  Selbstän- 
digkeit der  Auffassung  an  keiner  Stelle  zu  begebet!  braucht.  Wenn  ich 
nun  hier  den  Versuch  mache,  meinerseits  die  Darlegungen  Henricis  nach 
Stofigebieten  einzuteilen  und  sie  gewissermaßen  unter  Rubriken  zu  ordnen, 
so  würde  ich  sie  nach  drei  Gesichtspunkten  zusammenfassen:  i.  Anlage 
der  Straßen  und  Einteilung  des  Baulandes,  2.  Gestaltung  der  öffentlichen 
Plätze,  3.  Stellung  der  Monumentalbauten.  Auf  diesen  drei  Gebieten  be- 
wegen sich  die  meisten  der  Untersuchungen  Henricis,  während  die  einzel- 
nen Abhandlungen  den  Stoff  jeweils  von  einer  besonderen  Seite  behandeln. 

Für  die  Straßenanlage  stellt  H.  den  wichtigen  Satz  auf:  „schon  in  den 
Großstädten  selbst  sollte  in  nicht  zu  großer  Entfernung  vom  Mittelpunkt 
der  Stadt  das  großstädtische  Wesen  aufhören  (S.  130)".  Der  Satz  ist 
treffend  geformt  und  wie  dazu  geschaffen,  daß  der  Städtebauer 
ihn  sich  einprägt  und  ihn  zu  weiteren  Folgerungen  verwendet.  Es  zeigt 
sich  hierbei  auch  deutlich,  daß  über  gewisse  Ziele  im  modernen  Städtebau 
allgemeine  Übereinstimmung  unter  den  verschiedenen  Schulen  besteht  und 
daß  nur  über  die  anzuwendenden  Mittel  die  Meinungen  auseinandergehen. 
Ich  möchte  dem  H'schen  Satze  noch  hinzufügen,  daß  die  heute  in  Deutsch- 
land herrschende  Anschauung  über  ,, großstädtisches  Wesen"  im  Städtebau 
durchaus  undeutsch  und  durch  fremdländische  Einwirkungen  hervorgebracht 
ist;  über  die  geschichtlichen  Einzelheiten  gedenke  ich  in  späteren  Arbeiten 
genauere  Angaben  beizubringen.  —  Was  die  Straßenführung  anlangt, 
so   will  Henrici   keinerlei   Zwangsregel   anerkennen;    weder  der  Grimdsatz 


Besprochen  von  Dr.  RUD.  EBERSTADT,  Berlin. 

der  ,, geraden  Straße"  noch  der  der  „krummen  Straße"  darf  zu  einer 
Schablone  werden  (S.  8g  u.  166).  Für  die  Führung  der  Straßen  in  Einzel- 
fällen werden  zahlreiche  Beispiele  und  Lösungen,  sowohl  für  ebenes  wie 
für  unebenes  Gelände,  gegeben.  Die  übermäßigen  schematischen  Straßen- 
breiten, deren  schädliche  Wirkungen  in  Wohnvierteln  heute  wohl  all- 
gemein anerkannt  sind,  werden  von  H.  entschieden  und  mit  zutreffenden 
Gründen  bekämpft  (S.   175). 

Hinsichtlich  der  Einteilung  der  Bau  blocke,  eine  der  wichtigsten  Maß- 
nahmen im  Städtebau,  wendet  sich  H.  gegen  den  das  Spekulantentum 
fördernden  Schematismus  und  verlangt  nachdrücklich  die  ,, Mannigfaltigkeit 
in  der  Eigenart  der  Baugrundstücke"  (S.  8  u.  28).  Hiermit  ist  eine  der 
wesentlichen  Anforderungen,  denen  der  Städtebautechniker  zu  genügen  hat, 
in  programmatischer  Weise  ausgesprochen.  Das  längliche  rechtwinklige 
Viereck  ist  im  übrigen  nach  H.  als  die  normal  günstigste  Planfig^r  des  Bau- 
blocks anzusehen;  der  gestreckten  Figur  des  Baublocks  ist  gegenüber  der 
gedrungenen  der  Vorzug  einzuräumen  (S.  70  u.  71). 

Der  Wert  ernster  entwicklungsgeschichtlicher  Studien,  die  sich  auf 
unsere  deutsche  Vergangenheit  beziehen,  wird  von  Henrici  in  vollem 
Maße  gewürdigt,  während  der  epigonenhafte  ,, Historismus"  kräftig  zurück- 
gewiesen wird.  Besonders  sympathisch  berühren  die  Sätze,  die  Henrici 
aus  einem  Lehrbuche  des  deutschen  Städtebaus  —  ich  meine  die  Stadt 
Rothenburg  a.  d.  T.  —  mit  klarem  Blicke  herausgelesen  und  knapp  gefaßt 
hat.  Die  Einfachheit  der  Mittel  und  die  gewaltige  Größe  der  Wirkungen 
des  alten  Städtebaus  werden  von  H.  treffend  in  Gegensatz  gestellt  zu  dem 
umgekehrten  Verhältnis  —  dem  Superlativ  der  Mittel  und  der  Kleinheit 
der  Wirkung  in  der  Gegenwart  (S.  246).  Mit  Recht  erkennt  deshalb  H., 
daß  „die  Grundlage  des  heutigen  Städtebaus  nicht  auf  Notwendigkeit,  nicht 
auf  gesunder  Entwicklung,  sondern  auf  ganz  fremden  Beeinflussungen 
beruht"  (S.  15). 

Ich  möchte  es  bei  diesen  Beispielen  bewenden  lassen  und  bezüglich  der 
anderen  Gebiete  ■ —  Gestaltung  der  Plätze  und  Anordnung  der  Monumen- 
talbauten —  auf  das  Buch  selber  verweisen.  Henrici  hat,  wie  er  im 
Vorwort  bemerkt,  die  Abhandlungen  in  ihrer  ursprünglichen  Form  belassen 
und  keine  Überarbeitung  vorgenommen;  wegen  verschiedener  Einzelheiten, 
in  denen  die  Anschauungen  Henricis  mit  den  meinigen  nicht  überein- 
stimmen, beziehe  ich  mich  deshalb  auf  die  von  uns  im  Zentralblatte  der 
Bauverwaltung  XXII  Nr.  47,  S.  290  und  XXIII  Nr.  65  S.  408  geführten 
Erörterungen,  die,  wie  ich  wohl  annehmen  darf,  zu  einem  Ausgleiche  ge- 
führt haben,  und  die  man  u.  a.  zur  Ergänzung  heranziehen  mag.  Wenn 
ich  noch  einen  Wunsch  aussprechen  möchte,  so  wäre  es  der  nach  einer 
schärferen  Scheidung  zwischen  Wohnbauten  und  Geschäftsbauten.  Die 
Trennung  der  Geschäftsviertel  und  Wohnviertel,  der  Geschäftslagen  und 
Wohnlagen  bildet  eines  der  Momente,  durch  die  der  Städtebau  der  Gegen- 
wart gekennzeichnet  und  von  dem  der  früheren  Perioden  geschieden  wird. 
Auch  die  amerikanischen  Haustürme  (sogen.  Wolkenkratzer)  dienen  ledig- 
lich Geschäftszwecken  und  nicht  Wohnzwecken. 

Der  praktische  Wert  des  Buches  wird  erhöht  durch  zahlreiche  Abbil- 
dungen, die  teils  bemerkenswerte  Städtebilder,  teils  Beispiele  von  Straßen- 
führungen, Geländeerschließungen,  Blockeinteilungen  wiedergeben.  Das 
Buch  sei  dem  eingehenden  Studium  angelegentlichst  empfohlen. 


110 


DER  STÄDTEBAU 


Der  ursprünglich  nur  auf  di;  Sachverständigen  des  Kreises  Saarbrücken 
beschränkte  WETTBEWERB,  die  Umarbeitung  des  Be- 
bauungsplanes für  St.  Johann  a.  Saar  betreffend,  ist  jetzt  allen 
deutschen  Städtebauern  zugänglich  gemacht  worden. 

I.  Preis  1000  Mark,  II.  Preis  600  Mark  und  III.  Preis  400  Mark.  Für 
den  Ankauf  von  zwei  weiteren  Entwürfen  sind  je  200  Mark  zur  Verfügung 
gestellt.  Die  überwiegende  Mehrheit  des  Preisgerichts  bilden:  Geheimer 
Regierungsrat  Prof.  Dr.  ing.  Henrici -Aachen,  Prof.  Theodor  Fischer- 
Stuttgart,  Ingenieur  Rexroth,  Eisenbahn-Bau-  u.  Betriebsinspektor  Hüter 
und  Stadtbaumeister  Kulemann  in  St.  Johann,  Ablieferungstermin:  I.Ok- 
tober d.  Js.  Unterlagen  vom  Bürgermeisteramt  gegen  15  Mark,  die  nach 
Einlieferung  eines  Entwurfes  zurückgezahlt  werden. 

^UM  WETTBEWERBE  zur  Herstellung  eines  architekto- 
^^  nischen  Abschlusses  am  nördlichen  Ende  des  Maximilians- 
platzes in  München  betreffend,  wird  —  abweichend  vom  ersten  Aus- 
schreiben —  vom  Stadtmagistrat  bestimmt;  Die  Übersichtszeichnungen, 
Ansichten  und  Grundrisse  sind  im  Maßstabe  i :  100,  die  Einzelheiten  im 
Maßstabe  i :  20  anzufertigen.  Etwaige  Übersichtsmodelle  erhalten  eine 
Größe  vom  1:50,  Einzelheiten  1:20;  den  Zeichnungen  und  Modellen  ist 
ein  Lageplan  im  Maßstab  i :  500  beizufügen. 

■\  X  7ETTBEWERB  zur  Erlangung  von  Entwürfen  für  einen 
"•  neuen  Stadtplan  der  Stadt  Helsingborg  in  Schweden- 
Drei  Preise  sind  ausgesetzt:  ein  i.  Preis  von  4000  schwedischen  Kronen, 
ein  2.  Preis  von  2500  Kronen  und  ein  3.  Preis  von  1500  Kronen.  Den 
Preisrichtern  ist  das  Recht  vorbehalten,  die  beiden  letzten  Preise  zu 
ändern,  jedoch  muß  deren  Summe  4000  Kronen,  und  darf  der  kleinste 
Preis  nicht  weniger  als  1000  Kronen  betragen.  Die  Entwürfe  sollen 
spätestens  am  15.  Dezember,  vor  12  Uhr  mittags,  eingereicht  sein. 
Programme  nebst  Plänen  usw.  werden  gegen  Einsendung  von  15  Kronen 
vom  Sekretär  der  Stadtverordneten  von  Hlradshölding  K.  E.  Norrsell, 
abgegeben. 

PREISAUSSCHREIBEN.  Zur  Erlangung  von  Entwürfen  für 
Wohngebäude  der  mittleren  Bevölkerungsschichten,  sowie 
für  eine  günstige  Aufteilung  eines  etwa  7,4  ha  großen  in  Königsberg, 
Mittelhafen,  nahe  dem  Gutshofe  Hardershof  gelegenen  Baugeländes  schreibt 
die  Boden -Aktiengesellschaft  Tiepolt- Hardershof  zu  Königsberg  i.  Pr. 
unter  Mitwirkung  des  ostpreußischen  Architekten-  und  Ingenieur-Vereins 
unter  den  Architekten  Ostpreußens  einen  Skizzen-  oder  Ideen -Wettbewerb 
aus.  Erster  Preis  500  Mark,  zweiter  Preis  300  Mark,  dritter  Preis  200  Mark. 
Die  Preise  gelangen  auf  alle  Fälle  zur  Verteilung,  jedoch  bleibt  dem 
Preisrichteramt  unbenommen,  bei  Einstimmigkeit  eine  andere  Verteilung 
vorzunehmen.  Vorbehalten  bleibt,  nicht  preisgekrönte  Entwürfe  für  den 
Preis  von  je  100  Mark  anzukaufen.  Praisrichteramt:  i.  Körte,  Ober- 
bürgermeister der  Stadt  Königsberg,  2.  Brzezinski,  Rechtsanwalt,  Vorsitzender 
des  Aufsichtsrats,  3.  Brust,  Kaufmann,  Mitglied  des  Aufsichtsrats;  ferner 
seitens  des  Ostpreußischen  Architekten-  und  Ingenieur -Vereins:  4.  Baehcker, 
Intendantur-  und  Geheimer  Baurat,  5.  MUhlbach,  Stadtbaurat,  6.  Wolf, 
Professor    und    Direktor    der    Baugewerkschub,    7.   Sandmann,    Architekt, 


8.  Clemens,  Stadtbaumeister.  Nähere  Bedingungen  und  sonstige  Unter- 
lagen sind  vom  Bureau  in  Königsberg  i.  Pr.,  Vordere  Vorstadt  53,  kostenlos 
zu  beziehen.  Die  Entwürfe  sind  bis  zum  16.  September  1905  nachmittags 
6  Uhr  abzuliefern. 

DEUTSCHER  VEREIN  FÜR  ÖFFENTLICHE  GESUND- 
HEITSPFLEGE. Auf  die  Tagesordnung  der  diesjährigen  Ver- 
sammlung, die  am  13.  bis  16.  September  in  Mannheim  stattfinden  wird, 
ist  u.  a.  die  Verhandlung  über  „die  Bedeutung  öffentlicher  Spiel-  und 
Sportplätze"  gesetzt.  Hoffentlich  wird  den  Stadtverwaltungen,  die  mit  der 
Anlage  derartiger  Plätze  im  Rückstande  geblieben  sind,  ein  kräftiger  An- 
stoß gegeben. 

"DASENANLAGEN  ZWISCHEN  DEN  STRASSENBAHN- 

-'■^  GLEISEN.  Ein  interessanter  Versuch  wird  in  Charlottenburg 
gemacht.  Die  Hardenbergstraße  hat  bei  ihrer  Verbreiterung  einen  beson- 
deren Fahrdamm  für  die  Straßenbahn  erhalten.  Die  beiden  Bahngleise 
befinden  sich  in  der  Mittj  der  Straße.  Sie  werden  nach  den  beiden 
Fahrdämmen  links  und  rechts  durch  einen  Rasenstreifen  abgegrenzt. 
Zwischen  den  Schienen  befindet  sich  ein  Pflaster  aus  Kopfsteinen,  das 
aber  weder  begangen  noch  befahren  wird.  Am  Anfange  der  Hardenberg- 
straße, unmittelbar  am  Zoologischen  Garten,  hat  man  nun  das  Pflaster 
zwischen  den  Gleisen  herausgenommen  und  durch  Rasen  ersetzt.  Die 
beiden  Rasenstreifen  an  den  Fahrdämmen  sind  so  zu  einer  verhältnis- 
mäßig breiten  Rasenfläche  vereinigt.  Durch  die  Vermehrung  der  grünen 
Fläche  gewinnt  die  Straße  ungemein  an  Freundlichkeit.  Dieser  Versuch 
erinnert  den  Herausgeber  an  eine  etwa  vor  zwei  Jahren  stattgehabte 
Unterhaltung,  in  der  unser  Mitarbeiter,  Herr  M.  George  Ellsworth  Hooker 
erzählte,  daß  man  in  Chicago  mit  dem  Gedanken  umgehe,  das  bereits 
vom  Kraftwagen  arg  bedrängte  Pferdefuhrwerk  völlig  aus  den  Straßen 
zu  verbannen  und  die  Straßendämme  in  Rasenflächen  umzuwandeln. 

TA  ER  ELBTUNNEL  ZWISCHEN  ST.  PAULI  UND  STEIN- 
■*-^  WÄRDER  wird,  nachdem  der  zur  Prüfung  der  Senatsvorlage 
eingesetzte  bürgerschaftliche  Ausschuß  nach  nahezu  einjähriger  Beratung 
zu  einer  Ablehnung  der  Vorlage  gekommen  war,  in  voraussichtlich  nicht 
sehr  langer  Zeit  den  Ausschuß  von  neuem  beschäftigen.  Es  wird  ver- 
sichert, daß  der  Senat  eine  neue  Vorlage  ausarbeiten  lassen  will,  die  den 
verkehrstechnischen  Anforderungen  besser  entspricht,  als  die  vom  Aus- 
schusse abgelehnte.  Denn  die  zu  geringe  Höhe  des  Tunnels  und  die  un- 
genügenden Abmessungen  der  Aufzüge  in  den  Tunnelzugängen  hätten  eine 
Beschränkung  in  der  Beladung  der  Lastfuhrwerke  notwendig  gemacht. 
Die  dadurch  hervorgerufene  Verteuerung  in  der  Beförderung  des  Stückgutes 
wäre  nach  den  Erklärungen  der  Fuhrwerksbesitzer  der  Kaufmannschaft 
zur  Last  gefallen. 

Hierzu  kommt  die  Frage  der  für  die  Benutzung  des  Tunnels  etwa  zu 
erhebenden  Gebühren.  Diejenigen  Mitglieder  des  Ausschusses,  die  für  eine 
von  Abgaben  befreite  Benutzung  sind,  wurden  in  ihrer  Meinung  bestärkt 
durch  die  Erfahrungen,  die  sie  gelegentlich  der  Besichtigungsreise  des 
Ausschusses  in  London  machten.  In  London,  wo  die  großen  Personen- 
aufzUge   des   Tunnels   70   bis  80  Personen   aufnehmen,    ist   die   Benutzung 


111 


DER  STÄDTEBAU 


des  Tunnels  für  die  Fußgänger  völlig  kostenfrei.  Wie  sich  der  Ausschuß, 
nachdem  ihm  der  bald  zu  erwartende  erweiterte  Entwurf  zugegangen  ist, 
schließlich  zu  dieser  Frage  stellen  wird,  läßt  sich  bei  den  gegenwärtig 
herrschenden  Meinungsverschiedenheit :n  noch  nicht  beurteilen.  Die  vom 
Ausschusse  abgelehnte  Senatsvorlage  hatte  die  Kosten  auf  M.  8200000  ver- 
anschlagt. Durch  die  in  Aussicht  genommene  Vergrößerung  des  Tunnels 
und  seiner  Schächte  wird  dieser  Kostenvoranschlag  nicht  unerheblich 
überschritten  werden. 

BERÜCKSICHTIGUNG  ÄSTHETISCHER  INTERESSEN 
IM  KÖNIGREICH  SACHSEN.  Verschiedentlich  ist  in  Orts- 
bauordnungen bestimmt,  daß  festgesetzte  Bebauungspläne  ohne  Zustimmung 
der  Beteiligten  nur  dann  abgeändert  werden  sollen,  wenn  gewichtige  öffent- 
liche Interessen  vorliegen  (ähnlich  auch  in  §  28  des  Sachs.  Allgem.  Bau- 
gesetzes). Hierzu  hat  das  Sachs.  Oberverwaltungsgericht  die  für  die  Bau- 
polizeibehörden äußerst  wertvolle  grundlegende  Entscheidung  gegeben  in 
einem  Falle,  in  dem  die  Gemeinde  an  Stelle  der  bestehenden  geschlossenen 
Bauweise  die  offene  einführen  wollte,  daß  das  ästhetische  Interesse  in 
Fällen  der  Erschließung  von  Baugelände  von  der  Baupolizeibehörde  ebenso 
sehr  beachtet  werden  müsse,  wie  die  sonstigen  Interessen,  und  daß  das 
Interesse  an  freier  und  schöner  Entwicklung  der  Stadt  als  ein  gewichtiges 

öfffentliches  Interesse  anzuerkennen  sei. 

Baupo'izeiliche  Mitteilungen. 


Ausgeschriebene  Stellen, 
aus  verschiedenen  Zeitschriften  zusammengestellt. 


Stellung 

Art  der            .                 Anerbieten     1  „           1 
Beschäftigung     antritt               ^„             j  Datier  ||      Gehalt 

.^bteilungs- 

Kommunale                        Oberbürger-    i                1  M.4800,— 

vorsteher     im 

Bauten  etc. 

—         meister    Marx  ;1       — 

steigend 

Baupolizeiamt 

in   Düsseldorf  l 

Architekt  oder 

Wiederher-                         Kgl.  Kreis-       i  Jahr 

Regierungs- 

Stellungsar- 

:! bauinspektor    , 

bauführer 

beiten  der  ka- 

in Lauenburg 

tholischen 

~ 

— 

Kirche  in 

Lauenburg 

Stadt- 

Städtische       I.  IX.05      Magistrat  in    1 

M.4000,— 

baumeister 

Bauten.      Ne-                             Herne          i 

steigend 

benarbeiten    ;! 

verboten. 

1, 

Architekten 

Lehrer  ander    I.  XI.05      Direktor  L.    i|                IM.   250, — 

und           j^tlerzogl.  Bau-                       Haarmann,    j,                [i  bis  300, 
Ingenieure  ■»•(.pgewerkschule                       Regierungs-                         steigend 

Holzminden 

baumeister 

p.  Monat 

Schluß  des  redaktionellen  Teils. 


DIE  ZWANZIGKLASSIGE  BARACKENSCHULE  DER 
STADT  BERLIN.  „Die  Not  ist  der  beste  Baumeister".  Das 
ist  die  Devise  des  Barackenbaues,  und  läßt  sich  dieses  Wort  besonders  im 
Hinblick  auf  die  in  den  letzten  Jahren  zu  einer  staunenswerten  Vollkom- 
menheit ausgebildeten  transportablen  Schulpavillons  anwenden. 

Vor  wenigen  Jahren  erst  begannen  schüchtern  und  vereinzelt  ver- 
schiedene Stadtbehörden  zur  Abhilfe  unerwartend  auftretender  Schulnot 
transportable  Schulbaracken  zu  errichten,  und  war  es  die  einzige  und  älteste 
Spezialfabrik  auf  diesem  Gebiete  die  Firma  Christoph  &  Unmack,  Aktien- 
gesellschaft in  Nissky,  welche  die  Herstellung  solcher  Baulichkeiten  über- 
nahm und  auf  Grund  ihrer  weitgehenden  25  jährigen  Erfahrungen  sofort 
beziehbare,  gesunde,  reichbelichtete  und  dabei  doch  leicht  zerlegbare  sowie 
gut   transportable  Schulräume   nach  dem   bewährten  System  Docker  schuf. 

In  neuerer  Zeit  hat  man  derartige  Schulpavillons  auch  zu  großen 
selbständigen  Schulkörpern  vereinigt,  und  wurde  die  größte  und  bisher 
einzige  Pavillonanlage  dieser  Art  auf  dem  Kontinent  zu  Anfang  dieses 
Jahres  von  der  oben  genannten  Firma  im  Auftrage  der  Stadt  Berlin  auf 
dem  Grundstück  an  der  Nazarethkirche  in  ca.  70  Arbeitstagen  errichtet. 

Es  ist  eine  vollständige  zwanzigklassige  Schulanlage  nebst  Turnhalle, 
aus  10  zweiklassigen  transportablen  zerlegbaren  Döckerschen  Schulpavillons 
und  einer  transportablen  zerlegbaren  Döckerschen  Tur-'-  •■'  bestehend,  und 
möchten  wir  Gelegenheit  nehmen,  diese  neuzeitliclie  Tiberaus  praktische 
Einrichtung  heute  unseren  Lesern  vorzuführen."'- 

Jeder  dieser  10  Döckerschen  Schulpavillons  enthät  bei  einer  Länge 
von  ca.  27  m  und  einer  Breite  von  ca.  6  m  zwei  Klassenzimmer  für  je 
50  Schiller  mit  sich  daranschließenden  Kleiderablagen,  während  sich  in 
der  Mitte  ein  Lehrerzimmer  mit  davor  gelagertem  Flur  befindet.  Die  Be- 
lichtung der  Klassenzimmer  erfolgt  durch  7  große  zweiflügelige  Fenster, 
die  Beheizung  durch  Doppelmantel-Dauerbrandöfen  neuester  Art,  und  die 
sehr  ergiebige  Luftzuführung  durch  Luftklappen  in  der  Hinterwand,  obere 
Kippflügel  der  Fenster  und  Luftkanäle  auf  dem  First.  Ein  besonders  wich- 
tiger schulhygienischer  Vorzug  dieser  Schulpavillons  dürfte  der  sein,  daß 
sie  völlig  glatte,  leicht  abwaschbare  und  durchaus  säurebeständige  Innen- 
wandflächen aufweisen,  so  daß  einerseits  das  Quellen  und  Schwinden 
reiner  Holzwandlungen  vermieden  ist,  anderseits  eine  ebenso  leichte  wie 
gründliche  Beseitigung  des  Schulstaubes  und  eine  zuverlässige  Desinfi- 
zierung gewährleistet  wird.  Als  sehr  zweckmäßig  zeigt  sich  auch  das 
Döckersche  Doppeldach,  das  diese  Pavillons  tragen.  Zwischen  dem  äußeren 
und  dem  unteren  Dach,  welch  letzteres  zwecks  Schaffung  eines  möglichst 
großen  Luftraumes  als  gewölbte  Decke  ausgebildet  ist,  befindet  sich  eine 
starke  Luftschicht,  die  im  Sommer  infolge  ständiger  Zirkulation  kühle 
Innenräume  schafft,  und  im  Winter  durch  Schließen  der  Luftklappen  in 
eine  stehende  verwandelt,    einen  sicheren  Schutzmantel  gegen  Luft-  sowie 


Winterkälte  bietet.  Da  außerdem  auch  die  Umfassungswände  und  zwar 
diese  noch  in  Verbindung  mit  Korksteineinlagen  sowie  auch  der  doppelte 
Fußboden  eine  resp.  mehrere  starke  Luftschichten  in  sich  birgt,  ist  eine 
absolut  sichere  Isolierung  gegen  Temperatureinflüsse  gegeben. 

Die  transportable  zerlegbare  Döckersche  Turnhalle  enthält  bei  einer 
Länge  von  ca.  19  m  und  einer  Tiefe  von  ca.  10  m  einen  diesen  Ab- 
messungen entsprechenden  Turnsaal,  an  den  sich  in  besonderen  Giebel- 
anbauten Klosettanlagen  und  Geräteräums  anschließen. 

Wenn  wir  selbst  von  der  sehr  praktischen  und  unter  Berücksichtigung 
aller  hygienischen  Bedingungen  getroffenen  inneren  Einrichtung  dieser 
Schulanlagen  absehen,  so  gewährt  sie  äußerlich  einen  baulich  so  kom- 
pakten und  vortrefflichen  Eindruck,  daß  man  die  Möglichkeit  nicht  ver- 
muten sollte,  einen  derartigen  Gebäudekomplex  in  der  kurzen  Zeit  von  ca. 
10  Wochen  herzustellen,  sowie  gebrauchsfertig  zu  errichten,  und  ander- 
seits schnell  abzubrechen  und  ohne  irgend  welche  Beschädigung  an  einem 
anderen  Orte  wieder  aufzustellen. 

Jedenfalls  dürften  sich  in  nächster  Zeit  verschiedentlich  Kommunal- 
behörden dieser  zweckmäßigen  und  im  Verhältnis  wenig  kostspieligen 
Schulunterkunftsmaterials  gern  bedienen,  zumal  in  den  letzten  vier  Jahren 
allein  etwa  iio  Stück  Döckersche  transportable  Schulpavillons  verschie- 
denster Gestaltung  mit  etwa  190  Klassen  in  staatlichen  wie  städtischen 
Schulbetrieben  verwendet  werden. 

"TA  er  allseitige  Bedarf  an  SCHLÄUCHEN  steigt  im  Hochsommer 
■'-^  erfahrungsgemäß  bedeutend.  Namentlich  die  Kommunalbehörden 
werden  für  Zwecke  der  Parkdeputationen,  Straßenreinigung  etc.  einen 
großen  Mehrbedarf  haben.  Die  Firma  Chr.  Berghöfer  &  Co.  in  Kassel 
bietet  allen  Interessenten  hierin  etwas  wirklich  gutes  mit  ihren  bekannten 
und  bewährten  Metallpanzerschläuchen,  die  bis  zu  den  größten  Dimen- 
sionen auch  im  Betriebe  der  Feuerwehren  erprobt  und  sich  als  zweck- 
dienlich erwiesen  haben.  Ferner  liefert  die  Firma  Apparate  zum  Be- 
sprengen der  Rasenflächen  in  Anlagen,  Parks  und  Gärten.  Wir  verweisen 
unsere  Leser  auf  die  der  heutigen  Nummer  beiliegende  Preisliste  der 
Firma,  die  einen  Überblick  über  die  außerordentliche  Mannigfaltigkeit  der- 
artiger zur  Verwendung  kommender  Fabrikate  bietet. 


E' 


Mn  streichfertiges  schwarzes  ANSTRICHMITTEL  bringt  die 
Chemische  Fabrik  Gräbschen  unter  dem  Namen  Black-Varnish- 
Koh-i-noor  in  den  Handel.  Dasselbe  ist  aus  unverseifbaren  Kohlenwasser- 
stoffen hergestellt,  für  Eisen,  Mauerwerk,  Holz,  Dachpappe,  Gewebe  usw. 
zu  verwenden  und  gegen  sämtliche  äußeren  Einflüsse  widerstandsfähig. 
Wir  machen  unsere  Leser  auf  den  beiliegenden  diesbezüglichen  Prospekt 
der  Firma  ganz  besonders  aufmerksam. 


Verantwortlich  für  die  Schriftleitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  Berlin  W.  66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schürte,  Berlin  W. 


DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH  A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


II.  JAHRGANG 


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1.  SEPTEMBER  1905. 


HEFT  9. 


Erscheint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direl<ter  postfreier 
Zusendung  für  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  Mk.  20,—, 
für  alle  übrigen  Länder  Mk.  24, —  pro  Jahrgang. 


Alleinige   Anzeigenannahme    bei    C.    Behling,    Institut    für 
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Baracken,  Häuser  und  Pavillons  jeglichen  Bedarfes. 

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Seit  über  20  Jahren  von  maßgebenden  Autoritäten,  Staats-  und  Gemeindebehörden 
als  vorziiglioh  anerl<anntes  System. 


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zwei  erste  Preise  von  je  Kr.  4000  dea  Entwürfen 

„Stadtwappen  Teplitz"  (Zeichen),  Verfasser:  Architekt 
Gustav   Jirsch,    Teplitz-Schönau    und    Edmund 
Armin,  Potsdam  und 
„Avalen",  Verfasser:   Architekt  Marcell  Kammerer, 
Wien, 
zwei  zweite  Preise  von  je  Kr.   1250  den  Entwürfen 

„Quisisana",  Verfasser:  Architekt  Emil  Hoppe,  Wien 

und 
„Heil  Teplitz",  Verfasser:  Architekt  Robert  Stübchen- 
Kirchner,  Teplitz-Schönau 
zuerkannt  und  die  Entwürfe 

.jElatzgestaltung  und  Raumfolge", 
„Zwei  Plätze"  und 
„Aquae  mattiacae" 

zum  Ankaufe  empfohlen. 

Die  öffentliche  Ausstellung  der  sSmmtlichen  34  Entwürfe  findet  in  der 
Zeit  vom  9.  bis  16.  August  1.  J.  täglich  von  9  Uhr  vormittags  bis 
I   Uhr  nachmittags  im  hiesigen  Realschulgebäude  statt. 

Die  Herren  Verfasser  der  zum  Ankauf  empfohlenen  Entwürfe  wollen 
dem  Stadtrate    bis   15.  September   1.  J.    ihre  Zustimmung    zukommen  lassen. 

Die  Herren  Verfasser  der  nicht  preisgekrönten  und  nicht  zum  Ankauf 
empfohlenen  Entwürfe  werden  gebeten,  dem  Stadtbauamte  Teplitz-Schönau 
bis  15.  September  1  J.  mitzuteilen,  an  welchen  Bestimmungsort  der  Entwurf 
gesandt  werden  soll,  anderenfalls  werden  die  Herren  Verfasser  aus  den  Brief- 
umschlägen ermittelt  werden, 

Teplitz-Schönau,  am  31.  Juli   1905. 

Der  Stadtrat. 

Husak,  Bürgermeister. 


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2.  Jahrgang 


1905 


9.  Heft 


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INHALTSVERZEICHNIS :  Nordamerikanische  Parkanlagen.    Von  H.  Kayser,  Charlottenburg.  —  Die  XIV.  Konferenz  der  Zentralstelle  für  Arbeiter- 
wohlfahrtseinrichtungen in  Hagen  in  W.     Von  Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Chronik.  —  Versammlungen  und  Kongresse.  —  BUcherschau.  —  Briefkasten. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne   ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


NORDAMERIKANISCHE  PARKANLAGEN. 

Von  H.  KAYSER,    Charlottenburg. 


A.  Allgemeines. 

Eine  sehr  beachtenswerte  Erscheinung  in  der  Entwick- 
lung der  amerikanischen  Großstädte  ist  die  weitgehende 
Fürsorge  der  Stadtverwaltungen  für  öffentliche  Parkan- 
lagen und  Parkwege. 

Das  Bedürfnis  der  amerikanischen  Bevölkerung  nach 
Parkanlagen  hängt  einerseits  mit  den  klimatischen  Ver- 
hältnissen des  Landes,  andererseits  mit  der  großen  Vor- 
liebe des  Amerikaners  für  Sport,  insbesondere  für  Pferde- 
und  Wagensport,  zusammen.  Der  Sommer  in  den  Ver- 
einigten Staaten  ist  außerordentlich  heiß  und  bringt  sehr 
viel  höhere  Temperaturen,  als  im  Durchschnitt  die  deut- 
schen, französischen  und  englischen  Städte  aufweisen.  Es 
macht  sich  daher  das  Bedürfnis  nach  Schatten  und  Er- 
holung spendenden  Parkanlagen  in  weit  höherem  Maße 
geltend.  Die  Grundlage  für  die  Parks  vieler  Städte  bildeten 
die  Anlagen  der  Wasserversorgung.  Diese  sind  meistens 
nach  unseren  deutschen  Anforderungen,  die  wir  in  gesund- 
heitlicher Hinsicht  an  solche  Anlagen  zu  stellen  gewöhnt  sind, 
höchst  einfach.  In  der  Regel  wird  das  Oberflächen-  und 
Flußwasser  in  große  Sammelteiche,  die  häufig  nicht  einmal 
überdeckt  sind,  geleitet  und  hier  lediglich  einer  mechani- 
schen Klärung  unterzogen,  indem  durch  die  Verminderung 
der  Geschwindigkeit  des  Wassers  in  den  Absetzbecken 
sich  die  mitgeführten  Schlamm-  und  Sandteile  zu  Boden 
setzen.  Bei  dem  außerordentlich  großen  Wasserverbrauche 
der  amerikanischen  Städte  mußten  diese  Sammelteiche 
einen  bedeutenden  Umfang  erhalten.  Um  die  Sammelteiche 
selbst  und  ihre  Umgebung  tunlichst  vor  Verunreinigungen 


zu  schützen,  umgab  man  sie  mit  gärtnerischen  An- 
lagen, die  im  Laufe  der  Zeit  zu  Parkanlagen  ausgebaut 
wurden.  Ein  typisches  Beispiel  bildet  in  dieser  Hinsicht 
der  Zentralpark  in  New -York.  Einen  weiteren  Anlaß  zur 
Schaffung  von  Parks  gab  die  Anlage  von  botanischen  und 
zoologischen  Gärten,  die  in  der  Regel  öffentlich  städti- 
sche Einrichtungen  sind  und  als  solche  dem  Publi- 
kum während  des  größten  Teils  des  Jahres  unentgeltlich 
zur  Verfügung  stehen.  Den  Parkanlagen  werden  in  der 
Regel  die  Spielplätze  für  die  Schuljugend  hinzugerechnet, 
welche  in  großer  Zahl  über  die  Stadtfläche  verteilt  sind 
und  welche,  wo  die  Bodenverhältnisse  es  irgend  gestatten, 
mit  Gras  und  Bäumen  bepflanzt  werden. 

Die  Parkanlagen  selbst  schließen  sich  den  natürlichen 
Bodenverhältnissen  möglichst  an;  alte  Bach-  und  Flußläufe, 
Seen,  Teiche  oder  Niederungen  bilden  die  Mittelpunkte  der 
Anlagen.  Weitgehend  ist  die  Fürsorge  der  Gemeinden  für 
die  spätere  Entwicklung  der  Parkanlagen.  Über  das  ganze 
Stadtgebiet  werden  häufig  geeignete  Flächen  für  Parkan- 
lagen von  vornherein  bestimmt  und  von  der  Bebauung 
ausgeschlossen.  Wenn  die  Machtbefugnis  der  Gemeinden 
nicht  mehr  ausreicht,  tritt  die  Staatsverwaltung  ein  und 
bildet  im  weiten  Umkreise  der  Städte  außerhalb  der  städ- 
tischen Weichbildgrenze  ,, Reservationen"  für  Parks.  Alle 
diese  einzelnen  Anlagen  werden,  und  das  ist  das 
Charakteristische  der  amerikanischen  städtischen 
Parkanlagen,  zu  Systemen  vereinigt.  Der  sport- 
liebende Amerikaner  hat  das  Bedürfnis,  zwischen  den  ein- 
zelnen Parks    gute  Reit-    und  Fahrwege    zu    erhalten,    die 


113 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  1.     Savannoh  Paricway  in  Washington. 


Abb.  2.     Common  Wealth  Avenue  in  Boston. 


Abb.  6.     Humboldt-Avenue  in  Buffalo,  zwischen  Park-  und  Mainstreet. 


Abb.  7.     Humboldt-Avenue  in  Buifalo,  östlich  der  Delavarestreet. 


Abb.  3.     Rivcrway  in  Boston. 

a)  FahistraSc  für  Lastfuhrwerke. 

b)  „  „     leichte  Fuhrwerke. 


Abb.  8.     Garfield-Boulevard  in  Chica^. 


^ 


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flu 


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» — *-n.-^*- 


Abb.  4.     Anduban  und  Riverway  in  Boston. 

a)  FahistraBe  für  schwere  Fuhrwerke. 

b)  „  „    leichte  „ 


i  n  in 


I       t  4      i..f  ti 


-«-^t- 


Abb.  9,     Midway-Plaisance  in  Chicago. 


Abb.  5.     HumboMt-Avenne  in  BtifTalo,  östlich  der  Mainstreet. 


Abb.  10.     Ogden-Boulevaid  in  Chicago. 


Abb.  1 — 10.     Querschnitte  amerikanischer  Parkstraßen. 


möglichst  schattige  Verbindungen  der  Parks  darstellen. 
Diese  Parkwege  bestehen  in  der  Regel  aus  einer  sehr  gut 
chaussierten  und  unterhaltenen  Fahrstraße,  einem  Reit- 
weg und  mehreren  Promenadenwegen.  Zwischen  den 
einzelnen  Verkehrstreifen  befinden  sich  Rasenstreifen  mit 
Bäumen  und  Buschwerk  verziert.  Die  Abbildungen  1—10 
geben  eine  Anzahl  Querschnitte  von  Parkwegen  inWashington, 
Boston,  Buffalo  und  Chicago.  Die  Breite  dieser  Peirkwege 
(parkways)  ist  sehr  verschieden  und  erreicht  für  die  neueren 
Parkwege  in  Bronx  (New-York)  das  ansehnliche  Maß 
von  400  Fuß  =  rd.  122  m.  Auf  diese  Weise  ist  in  der  Mehr- 
zahl der  amerikanischen  Großstädte  ein  vollständiges 
System  von  Parkanlagen  geschaffen,  das  aus  Parks 
und  den  sie  verbindenden  Parkwegen  besteht.  Bei  großen 
Stadtgebieten  ist  dieses  System  ringförmig  nach  der  Peri- 


pherie der  Stadt  vergrößert  und  wiederholt.  Die  einzelnen 
Ringsysteme  sind  unter  sich  wieder  durch  Radialpark- 
straßen verbunden.  Am  ausgeprägtesten  läßt  sich  dieses 
System  bei  den  Anlagen  von  Boston  erkennen.  Für  die 
geplanten  Erweiterungen  der  Parkaoilagen  in  Washington 
hat  dieses  System  ebenfalls  Anwendung  gefunden.  Als 
Muster  für  die  Ausbildung  der  Anlagen  selbst  haben  in 
der  Regel  englische  und  französische  Vorbilder  gedient. 
Sachverständiger  und  Autorität  für  die  meisten  neueren 
Anlagen  in  Amerika  war  Mr.  Olmsted  sen.  und  dessen 
Sohn  in  Boston. 

Über  den  Umfang  der  Fürsorge  einer  größeren  Zahl 
amerikanischer  Großstädte  für  städtische  Parkanlagen  mag 
die  folgende  Tabelle,  welche  den  Berichten  der  Staats- 
regierung entnommen  ist,  Aufschluß  geben. 


U4 


DER  STÄDTEBAU 

Vergleichende  Tabelle  über  Parkanlagen  verschiedener  amerikanischer  Städte. 
(Nach  den  Berichten  der  Staatsregierung  vom  Jahre  1901.) 


Geschätzte 

Be- 
völkerung 


Umfang 
des  Stadt- 
gebiets 


ha 


Parkfläche 


städtisch 


m 
anderem 
Eigentum 


ha 


Ausgaben 

fUr 
Parks  igoi 


Ausgaben  fUr 

Parkunterhaltung  und 

Betrieb 


im  Ganzen 


für  1  Kopf 
der  Be- 
völkerung 


New- York   . 
Chicago .     . 
Philadelphia 
St.  Louis     . 
Boston   . 
Baltimore    . 
Cleveland    . 
Buffalo    .     . 
St.  Franzisko 
Cincinnati    . 
Pittsburg 
New-Orleans 
Detroit    .     . 
Milwaukee  . 
Washington 


3  583  930 
1  800  000 
1  335  00° 
595  000 
573  579 
520  000 
390  000 
370  000 
350  c  00 
3^0  000 

333500 
30  j  000 
300  000 
297  500 
287  000 


83687 
46065 
33336 
15710 
10499 
7716 
8416 

10753 
u  904 
10  024 

7268 

*) 

7389 
5682 
15368 


2  735  04 
874.33 

1  602,38 
873,36 

1  0(8,00 
513,73 
575,27 
419  60 

478,97 
215,60 
364,00 
209,06 
479,60 
201,20 
1218,32'") 


0,4 


•) 


642,80 


88,00 
34,14 

998,18 


5385514,00 
448  030,00 
372  930,00 

92  571,00 

94  456,00 

458  88t,oo 

112  476,00 

87  700,00 

1  542,00 

159  674,00 

30  000,00 

84  910,00 

11  400,00 

11  800,00 


1  367  086,00 
759  332,00 
449  963,00 
115370,00 
419  903,00 
208  158,00 

77358,00 
foo  257,00 
i65  876,00 

45  651,00 

162  784,00 

8  867,00 

108  713,00 

53  346,00 

81  502,00 


0,38 
0,42 

0,34 
o,H 

0,73 
0,40 

0,20 

o  54 
0,48 

0,13 
0,49 
0,03 
0,36 
0,18 
0,28 


*)  Nicht  angegeben. 
**)  Nachgetragen  aus  dem  Berichte  der  Park-Kommission. 


Nach  diesen  allgemeinen  Darlegungen  über  die  Park- 
anlagen amerikanischer  Städte  mögen  einige  Einzelbe- 
schreibungen folgen,  die  sich  auf  die  Städte  Washing- 
ton, New-York,  Boston  und  Chicago  beziehen  und  die 
Art  und  den  Umfang  städtischer  Fürsorge  auf  diesem 
wichtigen  Gebiete  näher  beleuchten. 

B.  Die  Parkanlagen  in  Washington. 

Der  neueste  Standpunkt  der  amerikanischen  Garten- 
architekten wird  am  besten  durch  den  Bericht  der  Park- 
Kommission  des  Distriktes  von  Columbia  gekennzeichnet. 
Dieser  Bericht,  betitelt  „The  improvement  of  the  park 
System  of  the  district  of  Columbia"  wurde  als  Denkschrift 
dem  57.  Kongreß  des  Senates  im  Jahre  1902  vorgelegt  und 
enthält  eine  Fülle  interessanter  Mitteilungen  über  Park- 
anlagen im  allgemeinen  und  über  die  Verbesserung  der 
öffentlichen  Parks  des  Distriktes  von  Columbia  (Washihg- 
ton)  im  besonderen.  Dieser  Bericht  ist  durch  eine  be- 
sonders eingesetzte  Park-Kommission,  die  zum  Studium 
der  einschlägigen  Verhältnisse  Reisen  nach  europäischen 
Ländern  unternommen  hatte,  dem  Senate  des  Kongresses 
erstattet.  Die  folgenden  Mitteilungen  über  die  Parkver- 
hältnisse in  Washington  sind  zum  Teil  diesem  Berichte 
entnommen,  zum  Teil  beruhen  sie  auf  eigener  Anschauung, 
welche  bei  Gelegenheit  einer  Studienreise  nach  Amerika 
im  Jahre  1903  gewonnen  wurden. 

Der  Distrikt  von  Columbia  hat  eine  ganz  eigenartige, 
von  den  übrigen  amerikanischen  Städten  weit  abweichende 
Verwaltung.  Bei  seiner  Bildung  durch  den  Kongreß  erhielt 
er  eine  Größe  von  10x10  Quadratmeilen  =  25600  ha. 
Er  wird  unmittelbar  vom  Kongresse  verwaltet.  Von  dem 
ursprünglichen  Distriktsgebiete  wurde  der  südlich  des 
Potomacflusses  gelegene  Teil  an  den  Staat  Virginia  abge- 
treten, sodaß  die  jetzige  Größe  des  Distrikts  nur  etwa 
15  368  ha  beträgt.     An   der   Spitze    der  Verwaltung  stehen 


drei  Kommissionäre,  und  zwar  zwei  Verwaltungsbeamte 
und  ein  Ingenieuroffizier,  die  vom  Präsidenten  ernannt 
und  vom  Senate  bestätigt  werden.  Die  städtische  Ver- 
waltung ist  also  im  Gegensatze  zu  der  aller  übrigen 
amerikanischen  Städte  vollständig  unabhängig  von  lokal- 
politischen Strömungen.  Dieses  Stadtgebiet  war  sonach 
ganz  besonders  geeignet,  um  einen  allgemeinen,  groß 
angelegten  Plan  für  Parkanlagen  aufzustellen.  Der  Cha- 
rakter von  Washington,  als  Regierungshauptstadt,  legte 
den  Gedanken  nahe,  die  architektonische  und  gärtne- 
rische Ausgestaltung  der  Stadt  nicht  als  eine  Aufgabe  von 
örtlichem,  sondern  als  ein  Werk  von  nationalem  Interesse 
zu  betrachten  und  zu  behandeln. 

Die  beabsichtigte  Erweiterung  der  Parkanlagen  von 
Washington  ist  ganz  besonders  durch  die  klimatischen 
Verhältnisse  der  Stadt  begründet.  Von  Mitte  Mai  bis  An- 
fang Oktober  herrscht  eine  außerordentliche  Hitze,  und 
häufig  tagt  der  Kongreß  in  dieser  Jahreszeit  bis  Mitte  Juli, 
Bis  jetzt  ist  in  Washington  für  die  Erholung  und  Gesund- 
heit der  Bevölkerung  während  der  heißen  Jahreszeit  weniger 
getan  worden,  als  in  anderen  Städten  Amerikas,  deren 
klimatische  Verhältnisse  diese  Fürsorge  weniger  ver- 
langen. Ganz  besonders  erachtet  man  es  für  nötig,  durch 
Springbrunnen  und  andere  künstliche  Wasseranlagen  für 
Erholung  und  Abkühlung  Sorge  zu  tragen.  Ergänzt  sollen 
diese  Anlagen  durch  eine  Reihe  öffentlicher  Bäder  und 
Turnhallen  werden. 

Als  die  Stadt  Washington  unter  der  unmittelbaren  Leitung 
von  Washington  und  Jefferson  angelegt  wurde ,  galt  als 
Grundlage  des  Bebauungsplanes  die  gegenseitige  Beziehung 
der  öffentlichen  Gebäude  und  insbesondere  die  Verbindung 
zwischen  dem  Kapitol  und  dem  Weißen  Hause  (vergl.  die 
Lagepläne  Textbild  11  und  Doppeltafel  65  66).  Sichtpunkte  und 
Axenwirkungen,  Plätze  für  Denkmäler  und  Museen,  Parks 
und  Vergnügungsplätze,  Springbrunnen   und  Wasserläufe, 


115 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  lt.    Lageplan  der  Mall  mit  zukünftiger  Erweiterung  und  Lage  der  öffentlichen  Gebäude. 


kurz  alles,  was  eine  Stadt  verschönert  und  zur  künstleri- 
schen Wirkung  des  Städtebaues  beiträgt,  war  als  not- 
wendig in  den  Stadtplan  aufgenommen,  der  von  L'Enfant 
unter  Leitung  von  Washington  und  seinem  Staatssekretär 
aufgestellt  worden  war.  L'Enfant  fußte  auf  dem  großen 
Franzosen  Lenötre,  dessen  Werke  nicht  nur  in  Frankreich, 
sondern  auch  in  England,  Deutschland  und  Italien  rühm- 
lich bekannt  sind  und  benutzte  als  Vorbilder  die  Be- 
bauungspläne von  Paris,  Amsterdam,  Frankfurt  a.  M., 
Karlsruhe,  Straßburg,  Orleans,  Turin  und  Mailand  und 
anderer  europäischer  Städte.  Diese  alten  Stadtpläne  von 
L'Enfant  (1791)  wurden  durch  das  Komitee,  das  am 
8.  März  1901  durch  den  Senat  des  Kongresses  eingesetzt 
worden  war,  als  Grundlage  für  ihre  weiteren  Vorschläge 
für  die  Entwickelung  von  Washington  aufgestellt.  Als 
erste  Aufgabe  trat  an  die  Kommission  die  Lösung  der 
Eisenbahnfrage  heran.  Seit  dem  Jahre  1872  durchschnitt 
die  Pennsylvaniabahn  die  gärtnerischen  Anlagen  zwischen 
Kapitol  und  Weißem  Hause,  die  „Mall"  (vergl.  den 
Lageplan  11).  Die  Verhandlungen  mit  der  Bahngesell- 
schaft führten  zu  einer  Verständigung  dahin,  daß  die 
Bahnanlage,  ohne  deren  Beseitigung  eine  befriedigende 
Lösung  der  Ausbildung  der  Mall  nicht  gefunden  werden 
konnte,  verlegt  und  daß  alle  in  Washington  einmündenden 
Bahnstrecken  in  einen  gemeinschaftlichen  Hauptbahnhof 
zusammengeführt  werden  sollen.  Dieser  soll  an  Größe 
und  Ausstattung  alle  Bahnhöfe  der  Welt  übertreifen.  Der 
Bahnhofsbau  erhält  eine  Front,  die  um  2,60  m  länger  ist, 
als  diejenige  des  Kapitols,  und  soll  in  romanischem  Stil 
und  ganz  aus  Marmor  erbaut  werden.  Er  soll  auf  einem 
Platze  stehen,  der  180  m  lang  und  360  m  breit  ist  und 
der   zur   Abhaltung    von    Truppen-    und    anderer    Volks- 


versammlungen dienen  soll.  Nachdem  die  Bahnfrage  ge- 
löst war,  konnte  an  die  Bearbeitung  der  Pläne  der  Um- 
gestaltung der  Mall  herangegangen  werden.  Die  Mall, 
die  von  den  Gründern  der  Stadt  als  eine  einheitliche 
Verbindung  des  Kapitoles  und  des  Weißen  Hauses  gedacht 
war  und  auf  welcher  im  wesentlichen  nur  öffentliche  Ge- 
bäude errichtet  werden  sollten,  war  ihrem  ursprünglichen 
Zwecke  im  Laufe  des  verflossenen  Jahrhunderts  allmählich 
entfremdet  worden.  Einzelne  Grundstücke  waren  ver- 
kauft, andere  waren  ohne  Beachtung  des  großen  einheit- 
lichen Planes  des  Gründers  bebaut  worden.  Dieses  Mall- 
system soll  nunmehr  unter  Aufwendung  ganz  bedeutender 
Opfer  wieder  freigelegt  und  nach  einem  neuen  einheitlichen 
Plane  mit  öffentlichen  Gebäuden  und  Parkanlagen  in  groß- 
artigem Maßstabe  ausgestaltet  werden.  Die  Anlagen  können 
sogar  im  Westen  durch  Hinzunahme  der  Anschwemmungen 
des  Potomacflusses  noch  ganz  wesentlich  erweitert  werden. 
Der  Mittelpunkt  des  Parksystems  von  Washington,  die 
Mall,  soll  entsprechend  dem  amerikanischen  Grundgedanken 
bei  der  Ausführung  derartiger  Anlagen  mit  einer  Reihe  von 
Parkwegen  mit  allen  anderen  größeren  Parkanlagen  der 
Stadt  in  Verbindung  gebracht  werden.  Diese  Parkwege, 
welche  als  Promenade,  Reit-  und  Fahrwege  für  den  leich- 
ten Wagenverkehr  ausgebildet  werden,  verbinden  die  Mall 
nach  Norden  mit  dem  großen  Rock-Creek-Park,  nach 
Süden  mit  dem  Potomac-Park  und  den  Parkanlagen  beider- 
seits des  Anacostia-Flusses.  Auf  dem  Plane  (Tafel  65/66) 
sind  alle  in  Vorschlag  gebrachten  Parkanlagen  im  weite- 
sten Umkreise  der  Stadt  kenntlich  gemacht.  Rechnet  man 
noch  zu  den  Parkanlagen  die  Parkflächen  größerer  öffent- 
licher Gebäude,  Krankenhäuser,  Invalidenanstalten  und  die 
Kirchhöfe,   welche  alle  dem  Publikum  zu  gewissen  Zeiten 


116 


DER  STÄDTEBAU 


unentgeltlich  zugänglich  sind,  hinzu,  so  ergibt  sich,  daß 
Washington  bei  einem  Stadtgebiet  von  15368  ha  zur  Zeit 
2216,50  ha  Parkfläche  hat,  d.  h.  14%  des  gesamten  Stadt- 
gebietes sind  für  Parkanlagen  verwendet.  Nachdem  die 
durch  die  Kommission  des  Kongresses  in  Vorschlag  ge- 
brachten Ergänzungen  der  Parkanlage  zur  Durchführung 
gekommen  sein  werden,  soll  die  Gesamtparkfläche  der 
Stadt  3230  ha  betragen,  d.  h.  der  Prozentsatz  der  Park- 
flächen zum  gesamten  Stadtgebiet  wird  danach  20  be- 
tragen. 

Nähere  Einzelheiten  über  die  Größe  der  jetzt  vor- 
handenen und  der  zukünftigen  Parkanlagen  sind  dem 
Lageplane  Tafel  65/66,  sowie  der  nachfolgenden  Tabelle 
zu  entnehmen: 

Parkanlagen  in  Washington  im  Jahre  1903  und 
Erweiterungen  nach  den  Vorschlägen  der  Kommission. 

A.  Zur  Zeit  vorhandene  Parkanlagen: 


Klasse  A  kleinere  Parks : 

1.  Parkreservationen 
größer  als   i   acre     . 

2.  Parkreservationen 
kleiner  als  1  acre    . 

3.  Gesamtsumme  aller 
kleineren  Parkreser- 
vationen (Klasse  A) 

Klasse  B  größere  Parks : 
1.  Zentrale  Gruppe  (Ka- 
pitol,     Mall,     Präsi- 
dents-Park usw.) 

2.  Zoologischer   Garten 

3.  Rock-Creek-Park 

4.  Potomac-Park 

5.  Gesamtsumme      an 
Parks  der 

Klasse  B  und 
Klasse  C  .  .  . 
Anlagen,  welche  mit 
öffentlichen  Anlagen 
oder  Gebäuden  in 
Verbindung  stehen 
und  anfangs  für  andere 
Zwecke  bestimmt  wa- 
ren, aber  jetzt  mit 
gewissen  Einschrän- 
kungen dem  Publikum 
zugänglich  sind 

Gesamtfläche  der  Grup- 
pen ABC.  .      . 

Fläche,  welche  gewöhn- 
lich dem  Publikum 
zugänglich  ist  .      .      . 

Fläche  der  Gruppe  A 
und  B 


An- 
zahl 


26 
275 


301 


25 


Gesamtfläche 


ha 


121,70 
42,23 


163,93 


366,60 
170 
»605,9 
739,4 


2881,90 


2495,48 


554', 31 

1105,25 
3045,83 


65,60 


1152,70 


998,20 


2216,50 

442,0 
1218,30 


acres  *) 


Fläche 
frei  von 
Bauten 


i'5,90 
42,23 


»58,13 


356,21 


2473,43 


Durch- 
schnittl. 
Größe 


4,68 
0,16 


36,66 


99,81 


')  1  acre  =  0,40  ha. 


B.  Vorgeschlagene  Vergrößerungen: 

Gesamtfläche 

Anzahl 

acres 

ha 

Klasse  A 

Kleine  Parks 

364,00 

Klasse  B 

Große  Parks 

1707,00 

Klasse  C 

Anlagen    in  Verbindung   mit  öffentlichen 

Gebäuden  und  Werken 

70,40 

Summa  ABC 

2141,40 

857 

Klasse  D 

Länge 

Parkwege  und  Parkverbindungen   . 

65,30 
Meilen 

Vergrößerungen 

des  Zoologischen  Garten 

33,00 

des  Rock  Creek-Park    . 

302,55 

Hierzu  bereits  vorhandene  Anlagen 

2476,95 

990,78 

Gesaratfläche      der     Parks     nach     ihrem 

vollen  Ausbau 

554»,3t 

2216,50 

Parkwege  und  Verbindungen      .... 

65,30 

8018,26 

3207,28 

(Stadtgebiet :  etwa  15  368  ha.) 

Meilen 

Also  würden  nach  deren  vollem  Ausbau  die  Park- 
flächen in  Washington  etwa  20%  des  gesamten  Stadtge- 
bietes ausmachen. 

C.  Die  Parkanlagen  in  New- York. 
Die  Parkanlagen  von  Groß  -  New  -  York  unterstehen 
der  Parkverwaltung  (Park  Board),  die  aus  drei  Kom- 
missionären, den  Vorständen  der  einzelnen  Bezirke,  zu- 
sammengesetzt ist.  Die  gesamte  Stadt  ist  bezüglich  der 
Parkanlagen  in  drei  Bezirke  geteilt: 

1.  Borough  von  Manhattan  und  Richmond, 

2.  ,,  ,,     Brooklyn  und  Queens, 

3.  „  „     Bronx. 

Die  Größe  der  Parkflächen  der  verschiedenen  Bezirke 
ergeben  sich  aus  der  folgenden  Zusammenstellung: 

acres     =    rd.  ha. 


oug 

h  von  Manhattan  \  . 

.     .    1415,209 

566,08 

»» 

,,     Richmond  |   . 

.     .         2,740 

1,08 

1, 

„     Brooklyn    \  . 
,,      Queens        /  . 

,     .    1026,875 

410,75 

n 

.     .     550,843 

220,33 

), 

,,     Bronx    .     .     . 

.     .     .   3866,590 

1546,63 

im  ganzen   6862,257        2744,87 

Der  Parkverwaltung  unterstehen  außerdem  eine  Reihe 
von  Parkwegen,  Straßen,  Avenues  usw.,  deren  Größe  aus 
der  folgenden  Tabelle  hervorgeht: 

Länge : 
Borough  von  Manhattan    ) 
„  „    Richmond    | 

„  „    Brooklyn      | 

„    Queens         / 

„  „    Bronx 3321 1      „ 

zusammen   321561    Fuß. 


61398    Fuß 
226952      „ 


117 


DER  STÄDTEBAU 


Die  erwähnten  drei  Bezirke  der  New-Yorker  Park- 
anlagen stehen  örtlich  in  keinem  engeren  Zusammenhange. 
Ihre  Trennung  ist  sowohl  durch  die  topographische  Lage 
der  betreffenden  Stadtteile,  als  auch  durch  ihre  geschicht- 
liche Entwicklung  bedingt.  Die  ältesten  Stadtgebiete  von 
New- York,  die  Halbinsel  Manhattan  ist  von  den  Stadt- 
teilen Brooklyn  und  Queens  durch  den  etwa  1200  m  breiten 
East-River,  von  dem  Stadtteile  Bronx  im  Norden  durch 
den  Harlemfluß  getrennt.  Die  Parkanlagen  in  Richmond, 
das  stidlich  von  Manhattan  liegt  und  von  diesem  durch 
die  New- York -Bay  getrennt  ist,  sind  ganz  bedeu- 
tungslos. Die  Einteilung  der  Parkbezirke  entspricht  der 
geschichtlichen  Entwicklung  der  Stadt  insofern,  als  solche 
Stadtteile  zusammengefaßt  sind,  die  vor  der  vor  we- 
nigen Jahren  erfolgten  Eingemeindung  zu  Groß-New-York 
selbständige  Städte  waren. 

Die  Parkanlagen  der  verschiedenen  Stadtbezirke  sind 
daher  als  vollständig  selbständige  Anlagen  aufzufassen  und 
sollen  in  folgendem  getrennt  von  einander  besprochen 
werden. 

I.  Die  Parkanlagen  in  Manhattan. 

Während  im  Süden  der  Halbinsel  Manhattan  nur  eine 
Reihe  kleinerer  Park-  und  Platzanlagen  sich  befindet,  bildet 
den  Mittelpunkt  der  übrigen  Parks  des  Stadtteils  Manhattan 
der  Zentralpark  (vgl.  Lageplan,  Abb.  a  auf  Doppeltafel  67/68. 
Dieser  hat  eine  rechteckige  Begrenzung  und  liegt  zwischen 
der  5.  und  8.  Avenue  und  der  59.  und  110.  Straße.  Seine 
Flächengröße  beträgt  843,019  acres  =  rd.  337  ha.  Die  Ein- 
richtung dieses  Parkes  erfolgte  auf  Grund  von  Beschlüssen 
der  Stadtverwaltung  aus  dem  Jahre  1853  in  den  nächstfol- 
genden Jahren  unter  der  Leitung  des  bedeutendsten  ame- 
rikanischen Gartenarchitekten  Mr.  F.  L.  Olmsted  und  unter 
Mitwirkung  von  Mr.  Vaux  und  Mr.  J.  W.  Mould.  In  der 
Mitte  dieser  großen  Parkanlage  liegen  die  offenen  Behälter 
(Teiche)  der  New-Yorker  Wasserversorgung.  Diese  großen 
Behälter  haben  den  Zweck  als  Absetzbecken  zu  wirken  und 
gleichzeitig  als  Aufspeicherungsbehälter  zu  dienen.  An 
diese  Teiche,  welche  mit  Rücksicht  auf  den  Zweck,  dem 
sie  dienen,  naturgemäß  der  Benutzung  durch  das  Publikum 
vollständig  entzogen  und  durch  Einfriedigungen  ringsum 
abgeschlossen  sind,  schließen  sich  nördlich  und  südlich 
die  eigentlichen  Parkanlagen  an.  Breite  Fahrwege  und 
Reitwege  werden  durch  Rasenflächen  und  Baumgruppen 
von  den  schmalen,  sich  den  Höhenkurven  des  Geländes  an- 
schließenden Fußwegen  getrennt.  Größere  Rasenflächen, 
die  als  Spielplätze  für  Tennis  und  Golf  benutzt  werden, 
und  Bachläufe,  die  in  malerisch  gelegene  Teichflächen 
einmünden,  vervollständigen  die  reizvolle  Anlage.  Als  Be- 
sonderheit fällt  in  die  Augen,  daß  Fahrwege  und  Fußwege 
sich  in  der  Regel  nicht  in  gleicher  Höhe  kreuzen,  weil  mit 
Rücksicht  auf  die  außerordentlich  rasch  fahrenden  Luxus- 
fuhrwerke und  Rennwagen  des  sportliebenden  Amerikaners 
diese  Kreuzungen  zu  Gefährdungen  des  Fußgänger-  und 
Wagenverkehrs  Veranlassung  geben  könnten.  Die  hier- 
durch erforderlichen  Brückenbauten  bieten  Gelegenheit 
zu  malerischen  Anlagen.  Die  Fahrwege  werden  in  diesem 
Parke,  wie  ganz  allgemein  in  Amerika,  durch  eine  sehr 
sorgfältig  angelegte  und  unterhaltene  Chaussierung  be- 
festigt. Es  ist  auffällig,  in  wie  hervorragend  gutem 
Zustande  sich  diese  Chaussierungen  befinden,  insbesondere 
im  Vergleiche  mit  den  meisten  übrigen,  nach  deutschen 
Anforderungen   sehr   mangelhaft   hergestellten   und  unter- 


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Abb.  12.     Bewässerung  einer  größeren  Parkanlage 
und  Befestigung  eines  Parkweges. 

haltenen  Straßenbefestigungen.  Die  Fußwege  werden  in 
gewöhnlicher  Weise  mit  Kies  oder  an  hervorragenderen 
Stellen  des  Parks  durch  Gußasphalt  auf  Packlageunter- 
bettung befestigt  (vgl.  Abbildung  12  im  Texte). 

Einen  ausgezeichneten  Eindruck  machen  durchweg 
die  Rasenflächen,  sowohl  in  den  Parkanlagen  selbst,  als 
auch  in  den  Parkstraßen.  Es  scheint,  als  übe  für  das 
Gedeihen  der  Rasenflächen  in  Amerika  das  Klima  einen 
sehr  günstigen  Einfluß  aus.  Trotz  der  außerordentlichen 
Hitze  im  Sommer  bleiben  die  Rasenbeete  fast  in  allen 
Parkanlagen  frisch  und  grün.  Hierzu  trägt  freilich  auch 
die  sorgsame  Pflege  des  Grases  wesentlich  bei.  In  New- 
York  erhalten  viele  größere  Rasenflächen  der  Parks  eine 
unterirdische  Bewässerung  (vgl.  die  Abbildung  12),  in- 
dem ein  weit  verzweigtes  Drainrohrnetz  an  die  Wasser- 
leitung durch  Vermittelung  gemauerter  Brunnen  und 
Schieber  angeschlossen  wird.  Auch  die  Bäume  der  Park- 
straßen, deren  Stämme  mit  kleinen  Rasenbeeten  um- 
schlossen werden,  werden  vielfach  künstlich  unterirdisch 
bewässert  (vgl.  dieAbbildungeni3U.i4).  Neben  jedem  Baume 
wird  in  solchen  Fällen  ein  kleiner  Brunnen  gebaut,  der 
mit  Wasser  gefüllt  wird.  Ein  Drainrohrsystem,  das  in 
etwa  1  m  Tiefe  um  den  Baumstamm  herum  verlegt  ist, 
verteilt  das  Wasser  in  dem  Boden  und  führt  es  den 
Wurzeln  zu.  Derartige  Bewässerungsanlagen  sind  in  eini- 
gen Straßen  in  der  Nähe  des  Zentral-Parkes  ausgeführt 
und  sollen  sich  gut  bewährt  haben.  Allerdings  sind  die 
Kosten  derartiger  Anlagen  nicht  unbedeutend.  Diese  sind  in 
der  Regel  nur  an  besonders  hervorragenden  Straßen  und  für 
kleine  Rasenflächen  ausgeführt.  Die  größeren  Rasenflächen, 
insbesondere  die  Spielplätze  der  Parks,  werden  lediglich 
durch  eine  oberflächliche  Besprengung  mit  Wasser  gepflegt 
und  trotzdem  befinden  sie  sich  im  Vergleich  mit  den  Rasen- 
flächen deutscher  Parks  in  auffallend  gutem  Zustande. 

Westlich  vom  Zentralpark  und  mit  ihm  durch  eine 
Reihe  von  Parkstraßen  verbunden,  liegt  der  Riverside-Park 


h 


Abb.  13  u.  14,    Unterirdische  Bewässerung  von  Baum  anlagen,  Nähe  Zentral- 
park, New- York.     Schnitt  und  Grundriß. 


US 


DER  STÄDTEBAU 


und  der  Morningside-Park.  Mit  den  Parkanlagen  der  übrigen 
Stadtbezirke  stehen  die  Parks  von  Manhattan  in  keiner  un- 
mittelbaren Verbindung.  Eine  Übersicht  über  die  Parkflächen 
der  Halbinsel  Manhattan  gibt  der  Lageplan,  Abb.  a  auf 
Doppeltafel  67/68.  Die  jährlichen  Ausgaben  für  die  Parks  der 
Stadtteile  Manhattan  und  Richmond  betrugen  1902     434000$. 

II.  Die  Parkanlagen  in  Brooklyn  und  Queens. 
Die  größte  und  am  besten  ausgestaltete  Park- 
anlage ist  Prospect  -  Park  mit  einer  Flächengröße  von 
516,167  acres  oder  etwa  206,50  ha  (vgl.  Tafel  69).  Der 
Park  enthält  mehrere  große  Seeflächen,  Wiesengründe 
und  einen  Quäker-Kirchhof.  Strahlenförmig  vom  Prospect- 
Park  gehen  eine  große  Zahl  von  Parkwegen  aus,  die 
die  Verbindung  mit  den  übrigen  kleinen  Anlagen  und  mit 
den  Küsten  des  Atlantischen  Ozeans,  sowie  den  Ufern  des 
East-River  bilden.  Südwestlich  vom  Prospect-Park,  an 
der  Küste  der  Gravesandbay  liegt  der  Dyker  Beach-Park 
mit  einer  Flächengröße  von  144  acres  57,6  ha;  nordwest- 
lich in  dem  Stadtteile  Queens  liegt  Brooklyn-Forst  mit 
einer  Flächengröße  von  536  acres  214,4  ha.  Außerdem 
enthält  Brooklyn  eine  große  Zahl  kleinerer  Park-  und 
Platzanlagen,  deren  Lage  und  Größe,  sowie  deren  verbin- 
dende Parkwege  aus  dem  Lageplan  Tafel  69  zu  entneh- 
men sind. 

Die  jährliche  Ausgabe  für  Unterhaltung  und  Ergänzung 
der  Parkanlagen,  ausschließlich  der  Ausgaben  für  die  Ver- 
waltung betrug  im  Jahre  1902  452000  $. 

III.  Die  Parkanlagen  in  Bronx. 
Verhältnismäßig  am  reichlichsten  mit  Parkflächen  ist  der 
Stadtteil  Bronx  im  Norden  von  Groß-New-York  ausgestattet 
(vergl.  Lageplan  auf  Doppeltafel  70/71).  Hier  sind  große 
Waldflächen  als  Parkanlagen  ausgebaut  oder  in  Aussicht 
genommen.  Der  Stadtteil  Bronx  ist  jetzt  in  außerordent- 
lich rascher  Entwickelung  begriffen  und  hatte  im  Jahre 
1900  etwa  200  000  Einwohner.  Seine  Flächengröße  beträgt 
etwa  10000  ha,  wovon  auf  Park-  oder  Forstanlagen 
3866,590  acres  1547  ha  entfallen.  Hierin  sind  nicht  die 
Parkwege  eingeschlossen.  Die  größten  Parks  dieses  Stadt- 
teils mit  über  100  acres        40  ha  Größe  sind 


Bronx-Park  .  .  . 
Crotona-Park  .  . 
Pelham-Bay-Park  . 
Van  Cortlandt-Park 


661,60  acres 

264,4     ha 

154,60      „ 

=    61,84    „ 

1156,00      „ 

702,40    „ 

1132,35      „ 

452,940  „ 

Die  Verbindungswege  dieser  Parks  haben  eine  außer- 
gewöhnlich große  Breite  erhalten  und  sollen  mit  Fahr- 
wegen, Reitwegen  und  Promenaden  ausgestaltet  werden. 
Die  Breitenabmessungen  und  Längen  dieser  Parkwege, 
die  für  die  Entwicklung  der  amerikanischen  Park- 
systeme bereits  vorbildlich  waren,  und  in  Zukunft  in  hohem 
Maße  vorbildlich  wirken  werden,  mögen  der  folgenden 
Tabelle  entnommen  werden: 


Parkwege  in  Bronx  (New-York) 

Fläche  in 
ha  einschließ- 

Name 

Länge 

Breite 

lich  der 
durchschnei- 
denden Quer- 

m 

m 

straßen 

Crotona-Parkway       .... 

544,5 

60  m 

4,8 

Spuyten-Duyvil-Parkway    .     . 

3450 

18—48  m 

d,8o 

Mosholu-Parkway      .... 

1810,5 

180  m 

32,0 

Bronx-   and  Pelham-Parkway 

3558,3 

120  m 

38,0 

84,60  ha 

Teilweise  sind  die  Parkanlagen  in  Bronx  noch  nicht 
vollständig  angelegt,  sondern  bestehen  noch  aus  den  un- 
geregelten Wiesen  und  Waldflächen.  Nur  Bronx-Park  ist 
im  Laufe  der  letzten  Jahre  durch  Anlegung  eines  städti- 
schen botanischen  und  zoologischen  Gartens  pairkmäßig 
ausgestaltet  worden.  Die  im  Jahre  1902  für  die  Parkanlagen 
von  Bronx  aufgewendeten  Kosten  mögen  der  folgenden 
Zusammenstellung  entnommen  werden: 


Bezeichnung 

veranschlagter 
Betrag 

Verwaltung  1902 

13500  $ 

241510   $ 

9  360  $ 

1500  $ 

10  000  $ 

Unterhaltung 

Konstruktion 

Unvorhergesehenes       .     .           

Unterhaltung  des  botanischen  Gartens  .... 
Unterhaltung  des  zoologischen  Gartens       .     .     . 

65  000  $ 
85  000  $ 

zusammen : 

425870  $ 

D.  Die  Parkanlagen  in  Boston. 
Ein  sehr  umfangreiches  und  für  die  weite  Zukunft  berech- 
netes Parksystem  hat  Boston.  Soweit  die  städtischen  Grenzen 
reichen,  sind  Parkanlagen  geschaffen  oder  Ländereien,  Bach- 
läufe,Teiche  oder  Seen  als  Mittelpunkte 
der  später  zu  schaffenden  Anlagen  vor- 
gesehen. Außerhalb  der  Grenzen  des 
Gemeindegebietes  hat  die  Staatsver- 
waltung im  umfangreichen  Maße  da- 
für Vorsorge  getroffen,  daß  eine  auf 
viele  Jahrzehnte  hinaus  ausreichende 
Vergrößerung  und  Ergänzung  der 
städtischen  Anlagen  dem  Anwachsen 
des  Stadtgebietes  und  der  Bevölke- 
rung entsprechend  möglich  ist.  Den 
Umfang  und  die  Größe  der  im  Stadt- 
gebiet belegenen  Anlagen  ergibt  die 
folgende  Tabelle,  die  außer  der  Über- 
sicht der  Parkanlagen  und  ihrer  Größe 
auch  die  dafür  aufgewendeten  Kosten 


Abb.  15.     Straße  am  Zoologischen  Garten  in   Philadelphia. 


enthält. 


119 


DER   STÄDTEBAU 


Park-Statistik   von    Boston    bis  31.  Januar  1903. 


Parkanlagen 


Haupt- Park-System: 
Commonwealth  aveniie     .     .     . 

Kens 

Riverway 

Olmsted-Park 

Arborway 

Arnold  Arboretum 

West  Roxbury-Parkway    .     . 

Franklin-Park 

Marine-Park-System: 

Columbia-Road 

Dorchesterway     .     .  .     .     • 


Strandway  .... 
lylarine-Park    .     .     . 
Castle  Island  .     . 
Wood  Island-Park  . 


Charlesbank    . 
Trinity  Triangle 


Charlestown  Heights 


Charlestown-Spielplatz 


Dorchester-Park 
Franklin  Field 


North  End  Beach 


Copp's  Hill  Terraces    .     . 

Chestunt  Hill-Park .      .     . 

North  Brighton-Spielplatz 
Neponset-Spielplatz  .  .  . 
Billings  Field  .... 
First  Street-Spielplatz  .  . 
Freeport  Street  Triangle  . 


Piince  Street-Spielpatz 


Mystic  Spielplatz  .... 
Fellows  Street-Spielplatz  .  . 
Christopher  Gibson-Spielplatz 

Columbus  Avenue-Spielplatz 
Ashmont-Spielplatz  .  .  . 
Savin  Hill-Spielplatz    .     .     . 


Roslindale-Spielplatz    .... 
Forest  Hills-Spielplatz       .     .     . 

Rogers-Park 

Berners  Square    .... 

4  Oak^Square      ..... 

Spielplatz,  Ward  2 

Land  für  Spielplätze  usw.     .     . 
Playgrounds,  Investigating  Sites 


Jahr 

der 
Einrichtung 


1894 

1879 

1890 

l8go  und  1892 

1892 

1882  und  1895 
189» 

1883  und  1884 

1899 

1892 
1890,  1892 
1897  and 

1901 

1883 

1890 


1882  und  1891 

1883 
1885 

1891 


189t 

1891  und  1903 
1892 

1893 

»893 
/  1898,  1899  ) 
I  und  1902  / 

1894 

1896 

1896 

1897 

1897 
(  1897,  1899  \ 
\   und  »901  j 

1897 

1897 

1897 
1899,  1900  I 
\  1901,  1902  f 

1899 

1899 

1899 
1902 
1899 
1901 
1902 
1902 


Kosten  bis  heute 


Land 
1  $  =  -  4,20  M. 


«  596  254.49 

457  457,53 

1  081  947,60 

245  584,25 

79  343.65 

135  265,29 

1  551 196,63 

396  371,07 
63  735,54 

566  446,17 
232  972,57 


132  800,00 

373  916,99 
30  000,00 

50  538,02 


172  923,31 

63  955,37 
157  341,22 

328  364,44 

90  858,19 

85  193,54 

22  107,12 
24804,39 

47  068,98 

4000,00 
180  474,70 

50  125,00 
14  503,72 
37  709.58 

327  503.84 
43  990,09 
27  147,30 

24825,11 
25  166,75 


47  002,32 
168,79 
24,00 


Konstruktion 
1  $  =  4,20  M 


$  109  450,36 

2  138  674,08 

667  371,20 

726  782,94 

380  441,96 

380  352,44 

21  183,19 

2  375  143,30 

332  776,83 
65  187,12 

339  340,20 

1  052  726,33 

32  685,55 

248  7»7,ai 
313229,88 

102  991,38 

15  392.01 

11  529,97 
91  035,72 

169  262,27 

31  980,96 

5   112,24 

10  503,27 

11  189,35 

16  737-57 
10  017,86 

33,90 

1  717,99 

1  496,28 

10  042,75 

5  922,89 

5  536,14 
5  5<>7,3i 

2010,50 
159,45 
320,51 


Im  ganzen 
1  S    -  4,20  M. 


$  109450,36 

2  734  928,57 
1  124  828,73 
1  808  730,54 

626  026,21 
459  696,09 
156  448,48 

3  926  339,93 

729  147,90 
128  922,66 

905786,37 

1  285  698,90 

32  685,55 

381  517,21 

687  146,87 
30000,00 

153  529,40 

188  315,32 

75  485,34 
248  426,94 

497  626,71 

122839,15 

90  305,78 

32  610,39 
35  993,74 
63  806,55 
10  017,86 
4  000,00 

180  508,60 

51  842,99 
16  000,00 

47  752,33 

333  426,73 
43990,09 
32683,44 

30  422,42 

25  166,75 
2  010,50 

159,45 

320,51 

47  002,32 

168,79 

24,00 


Fläche 
lacre  —  0,4  ha 


Länge 

der 

Fahrwege 

Meilen 


30  acres 

115  „ 

40  „ 

180  „ 

36  „ 

223  „ 

150  „ 

527  „ 


f  94    „   land 
(200    „    flats/ 

34    ,,  land) 

ll50    ,,  flats  J 

(   21    „  land» 

(  83    „  flats  ( 

/  46    „  land| 

\l65    „  flats/ 
10    „ 
0,12  acre 
f  4acresland| 

l  6     „  flats] 

(14     „  land 

l   4     „  flats/ 

26 

7? 
(2,7 
l    4 


land 
flats 


0,6  acre 

55  4  acres 

14 
18 
11  .. 

4,6       „ 

0,14     „ 

0.4      ., 

2,3        , 
0,85     ,. 

5.8  „ 

5,0       „ 

2,2       „ 
f   6  acresland 

\l2,C)     ,,     flats 

3,7  „ 
9,6     „ 

6.9  „ 
1,2  .. 
0,2J  „ 

3,85  „ 


4 
1,4 

2,7 
3,4 
3,4 
2,8 

7,3 


4,2 


0,5 


0,3 


Länge 

der 

Fußwege 

Meilen 


2,8  miles    4,13  miles 


1,4 


6,7 

2,8 

5,8 

1,25 

5,65 

4,3 

14,5 


4,5 


1,3 


1.5 

0,4 

0,6 


0,11 


0.4 


Länge 

der 

Reitwege 

Meilen 


Fläche  der 

Teiche 
und   Flüsse 

lacre     0,4  ha 


1,1  miles 

28 

acres 

1.2        ., 

8 

.» 

1.6       „ 

77 

,. 

1,4       „ 

0,6 

.. 

2,4        „ 

1 

7,4 

1, 

4.4 


$7769087,56 


Allgemeine  Rechnung .     .     . 

Baumschule 

Ausgaben  für  Verbesserung , 


9692  702,91 
73  987,50 
29  947,07 
13  356,10 


.<;  17461790,47 

73  987,50 
29  947  07 

13356,10 


$  7769  087,56  1$  9809  993,58 


S  17579  081,14  [2  406,18  acres 


34,2  miles 


56,04  miles 


8,7  miles 


125,4  acres 


120 


DER  STÄDTEBAU 


Aus  der  Tabelle  ist  zu  entnehmen, 
daß  die  Stadt  Boston  in  den  Jahren 
1879-1903,  also  in  24  Jahren  17,6  Mil- 
lionen Dollars,  rund  74  Millionen  Mark 
für  Grunderwerb  und  Anbau  ihrer  Park- 
anlagen aufgewendet  hat,  d.  h.  in  einem 
Jahre  durchschnittlich  3,1  Millionen 
Mark.  Boston  hatte  im  Jahre  1901  eine 
Einwohnerzahl  von  573579  und  wen- 
dete in  diesem  Jahre  für  die  Unter- 
haltung und  den  Betrieb  von  Park- 
anlagen $  419903,  rund  1 760000  Mark 
auf,  d.  h.  für  1  Kopf  der  Bevölkerung 

1760000  ,,.„..  O..       JX 

3,00  Mark.    Bei  einem  Stadt- 

573579 

gebiete  von  10499  ha  betragen  die  Park- 
flächen 1048  ha  oder  rund  10%.  Her- 
vorragend ist  in  Boston  die  Fürsorge 
der  Stadtverwaltung  für  öffentliche  Spiel- 
plätze. Diese  bestehen  in  Flächen  von 
1  bis  6  acres  0,4  bis  2,4  ha  Größe  und 
sind  möglichst  gleichmäßig  über  das 
Stadtgebiet  verteilt.  Ihre  Ausstattung 
ist  sehr  verschiedenartig.  Wo  die  Bo- 
denverhältnisse günstig  sind,  werden  die 
Flächen  mit  Rasen  bepflanzt,  an  ande- 
ren Stellen  sind  sie  lediglich  mit  Kies 
befestigt.  Sie  sind  mit  Turngeräten  ver- 
schiedener Art,  zum  Teil  sogar  mit 
überdeckten,  jedoch  seitlich  offenen 
Turnhallen  ausgestattet. 

Die  Bostoner  Parkanlagen  geben 
schon  ein  Bild  davon,  in  welcher  Weise 
sich  in  Amerika  die  Parksysteme  der 
Zukunft  entwickeln  werden.  Ring- 
förmig um  den  Mittelpunkt  der  Stadt 
werden  sich  Parkanlagen  in  verschie- 
denen Abständen  ausdehnen.  Die  ein- 
zelnen Flächen  der  Ringe  sind  durch 
Parkwege  verbunden  und  außerdem 
wird  in  radialer  Richtung  durch  breite 
Parkstraßen  eine  Verbindung  der  ein- 
zelnen Parkringe  erzielt  (vgl.  den  Lage- 
plan des  Parksystemes  vom  Common- 
Park  bis  zum  Franklin-Park,  Abb.  b 
auf  Doppeltafel  67/68). 

Bei  der  Ausgestaltung  der  Parks  wird 
Wert  darauf  gelegt,  daß  der  natürliche 
Charakter  der  Anlagen  möglichst  er- 
halten bleibt  und  daß  die  Parkflächen 
nicht  durch  überflüssige  Wegeanlagen 
zerstückelt  werden.  Diese  Beschrän- 
kung in  der  Anlage  von  Wegeflächen 
trägt  auch  wesentlich  zur  Verminderung 
der  Kosten  bei.  Der  Baumbestand  der 
Parks  ist  licht  gehalten,  so  daß  die 
Rasenflächen  gedeihen  und  zur  Wirkung  gelangen  können. 
Einzelne  Bäume  sind  durch  Vermittlung  von  Buschwerk  zu 
Gruppen  zusammengefaßt  und  durch  geschickte  Grup- 
pierung zur  Wirkung  gebracht.  Die  natürliche  Boden- 
gestaltung und  die  vorhandenen  Bachläufe  und  Seeflächen 
werden  zur  Ausgestaltung  der  Parks  herangezogen.    Von 


Abb.  16.     Beaconstreet  in  Boston. 


Abb.  17.     Arborway  bsi  Boston. 


Abb.  iP.     Arborway  in  Boston. 

den  Fuß-  und  Fahrwegen  aus  werden  Ausblicke  und 
Perspektiven  geschaffen.  Eine  Abgrenzung  der  Rasen-  und 
Parkflächen  irgend  welcher  Art  oder  gar  ein  Verbot  des 
Betretens  der  Anlagen  findet  nirgends  statt. 

Einige  Querschnitte    der   Bostoner  Parkwege    sind    in 
den  Abbildungen  2  bis  4  gegeben. 


121 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  19.     East-Avenue  in  Rochester. 

E.  Die  Parkanlagen  in  Chicago. 
Die  Parkanlagen  Chicagos  unterstehen  nicht  der  städti- 
schen Verwaltung,  sondern  sind  auf  Grund  eines  Staats- 
gesetzes vom  Jahre  1869  einer  selbständigen  Behörde,  der 
Board  of  Park  Commissioners,  unterstellt.  Diese  Behörde 
ist  berechtigt,  zur  Deckung  ihrer  jährlichen  Ausgaben 
einen  gewissen  Prozentsatz  der  städtischen  Steuer  für  ihre 
Bedürfnisse  zu  erheben.  Die  Folgen  dieser  eigenartigen 
Verwaltung,  die  sehr  viel  unabhängiger  von  politischen 
Verhältnissen  ist,  als  die  Stadtverwaltung,  waren  für  dfe 
Entwicklung  der  Parkanlagen  Chicagos  sehr  segensreich. 
Die  Parks  und  die  zugehörigen  Parkstraßen  (vgl.  den  Lage- 
plan der  Parkanlagen  West-Chicagos  auf  Tafel  72)  sind 
asphaltiert  und  größtenteils  mit  elektrischem  Licht  be- 
leuchtet. 

Die    drei    selbständigen    Verwaltungen    der    Chicagoer 
Parkanlagen 

South-Park  Board 

Lincoln-Park  Board 

West-Park  Board 
haben  ihre  eigenen  Treib-  und  Gewächshäuser,  ihre  eigenen 
Stallungen  für  Wagen  und  Pferde,  ihre  eigenen  Kraft- 
zentralen  für  die  Erzeugung  des  elektrischen  Lichtes,  so- 
wie ihre  eigenen  Reparaturwerkstätten.  Sämtliche  Ein- 
richtungen sind  so  getroffen,  daß  jede  einzelne  Verwaltung 
so  unabhängig  wie  möglich  und  so  selbständig  wie  mög- 
lich arbeiten  kann.  Da  den  Parkverwaltungen  reichliche 
Mittel  zur  Verfügung  stehen,  so  unterscheiden  sich  die 
Parkstraßen  sehr  vorteilhaft  von  den  übrigen  städtischen 
Straßen  Chicagos.  Der  Fremde,  der  die  Anlagen  der  Stadt 
besichtigt,  wird  meist  außer  den  mit  leidlich  gutem  Pflaster 
versehenen  Straßen  der  Geschäftsstadt  nur  die  Parkstraßen 
und  die  zugehörigen  Parkanlagen  zu  sehen  bekommen. 
Der  Gesamteindruck  der  Stadt  wird  daher  für  viele  Be- 
sucher Chicagos  ein  sehr  viel  günstigerer  sein,  als  ihn  der- 
jenige erhält,    der   von   den  großen  Parkstraßen  seitwärts 


den  Schmutz  und  den  schlechten  Zu- 
stand der  Seitenstraßen  gesehen  und  be- 
obachtet hat,  in  wie  mangelhafter  Weise 
in  den,  dem  großen  Verkehr  entzogenen 
Stadtvierteln  für  die  Unterhaltung  der 
Straßen  und  deren  Reinigung  und  Be- 
leuchtung gesorgt  wird. 

Einzelne  Querschnitte  der  Parkstraßen 
geben  die  Abbildungen  8  bis  10.  Die 
vorhandenen  Parkflächen  und  Park- 
straßen werden  zielbewußt  dauernd 
vergrößert  und  ausgebaut,  da  man  in 
Amerika  schon  lange  den  großen  Nutzen 
öffentlicher  Parkanlagen  in  hygienischer 
Beziehung  erkannt  und  gewürdigt  hat. 
Sehr  interessant  ist  in  dieser  Hinsicht, 
was  im  31.  Jahresbericht  der  ,, West- 
Chicago  -  Park  -  Commissioners"  vom 
Jahre  1899  über  die  Parkausdehnung  von 
Chicago  gesagt  wird.  Es  möge  daher 
ein  kurzer  Auszug  aus  diesem  Berichte 
im  nachfolgenden  gegeben  werden: 

,,Die  Bestrebungen  derjenigen,  welche 
sich  in  den  letzten  Jahren  mit  der  Ent- 
wicklung der  Parkanlagen  der  amerika- 
nischen Großstädte  befaßt  haben,  sind 
nach  zwei  verschiedenen  Richtungen  auseinandergegangen. 
Die  eine  Richtung  war  bestrebt,  in  den  Außenteilen  der 
Stadtgebiete  möglichst  große  Flächen  lür  die  Parkanlagen 
zu  sichern,  die  anderen  hatten  sich  die  Aufgabe  gestellt,  in 
den  dicht  bebauten  Innengebieten  offene  Plätze,  kleine 
Parks  und  Spielplätze  für  die  Jugend  einzurichten. 

,,Die  Gründe  derjenigen,  welche  große  Parkflächen 
befürworten,  sind  mannigfache  und  stützen  sich  auf  weit- 
gehende Forschungen.  Zur  Unterstützung  der  Theorie, 
daß  Parkflächen  ein  wichtiges  Mittel  bilden,  um  der  Ver- 
breitung von  Epidemien  in  großen  Städten  vorzubeugen, 
wird  angeführt,  daß,  solange  die  Pontinischen  Sümpfe  von 
Rom  durch  einen  Wald  getrennt  waren,  der  anschließende 
Teil  der  Stadt  gesund  und  frei  von  Malaria  war.  Später, 
als  der  Wald  beseitigt  wurde,  brach  Fieber  aus  und  der 
betreffende  Teil  der  Stadt  ist  noch  jetzt  fortdauernd  unge- 
sund. Ein  ähnliches  Beispiel  stammt  von  Alabama  (Stadt 
im  Süden  der  U.  S.),  wo  eine  Negerkolonie  in  der  Nähe 
eines  Flusses  lebte,  ungestört  durch  Malaria,  solange  Bäume 
im  Überflusse  zwischen  ihnen  und  dem  Flusse  wuchsen. 
Aber  in  demselben  Sommer,  als  die  Bäume  beseitigt  waren, 
wurden  die  Neger  von  der  Malaria  befallen.  Die  Ver- 
legung der  Kolonie,  und  zwar  nicht  weiter  vom  Fluß, 
als  daß  ausreichend  Bäume  zwischen  ihr  und  dem  Fluße 
wuchsen,  brachte  wieder  Immunität  vom  Fieber.  Während 
einer  Epidemie  in  Jowa  (Staat  und  Stadt  westlich  von 
Chicago)  wurde  durch  das  Gesundheitsamt  die  Beobachtung 
gemacht,  daß  ganz  allgemein  diejenigen  Familien  der  An- 
steckung entgingen,  welche  in  Häusern  lebten,  die  von 
Bäumen  umgeben  waren. 

„Bäume  dienen  dazu,  sagt  man,  das  Klima  gleichmäßig 
zu  machen,  im  Sommer  kühler  und  im  Winter  wärmer. 
Die  Wirkung  des  Laubes  im  Sommer  ist  die,  daß  es 
Feuchtigkeit  abgibt  und  diese  die  Luft  kühlt,  während  im 
Winter  die  Äste  als  Wärmeleiter  vom  Untergrunde  dienen, 
der  wärmer   ist   als   die  umgebende  Luft   und  daher  den 


122 


DER  STÄDTEBAU 


Überfluß  an  Wärme  abgibt.  Versuche, 
die  in  dieser  Hinsicht  in  der  Nähe  von 
Chicago  angestellt  wurden,  zeigten  Ver- 
änderungen in  der  Temperatur  von 
einem  bis  sieben  Grad  mehr  in  den 
mittleren  Teilen  der  Wälder  gegenüber 
der  Temperatur  an  den  äußersten  End- 
punkten. Der  Unterschied  wechselte 
je  nach  atmosphärischen  Bedingungen, 
der  Stärke  und  der  Richtung  des  Windes 
usw.  Wälder,  die  in  flacher  Ebene  eine 
Stadt  wie  Chicago  von  drei  Seiten  um- 
geben, tragen  dazu  bei,  die  Temperatur 
gleichmäßiger  zu  gestalten.  Park- 
anlagen und  Fahrwege  zwingen  eine 
Stadt,  sich  über  große  Flächen  auszu- 
dehnen und  wirken  als  Lungen  und 
Ventilatoren   der   Stadtgegenden,    in    denen   sie    liegen." 

Man  hat  auch  versucht,  statistisch  nachzuweisen,  daß 
die  Parkanlagen  für  die  Sterblichkeit  der  umliegenden  Stadt- 
teile von  günstigem  Einflüsse  sind,  und  ist  hierbei  zu  auf- 
fallend günstigen  Ergebnissen  gekommen,  die  beweisen 
sollen,  daß  tatsächlich  durch  die  Einwirkung  der  Park- 
anlagen die  Sterblichkeit  eine  merkliche  Verringerung  er- 
fährt. Wenn  auch  die  letzten  Schlüsse  nicht  einwandsfrei 
scheinen  und  zweifellos  im  Interesse  einer  guten  Sache  zu 
sehr  verallgemeinert  wurden,  so  ersieht  man  doch  aus 
der  ganzen  Art  der  Verteidigung  der  Parkanlagen,  ein  wie 
weitgehendes  Interesse  und  wie  große  Fürsorge  gerade  in 
Amerika  die  Pflege  der  Parks  und  die  Bestrebungen  für 
deren  dauernde  Vergrößerung  genießen. 

Der  Umfang  der  Parkanlagen  Chicagos  ergibt  sich  aus 
der  folgenden  Zusammenstellung: 


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Abb.  20.     Lincoln-Parkway  in  Buffalo. 

Leider  standen  mir  Angaben   über    die    Ausgaben   für 
die  Parkanlagen  Chicago-Linkoln  nicht  zur  Verfügung. 

Die  vorstehenden  Beschreibungen  amerikanischerPark- 
anlagen  enthalten  einen  kurzen  Überblick  der  Eindrücke, 
die  ich  auf  einer  Studienreise  nach  verschiedenen  amerika- 
nischen Großstädten  im  Jahre  1903,  bei  der  ich  der  Einrich- 
tung städtischer  Parkanlagen  ein  besonderes  Augenmerk 
zuwandte,  gewonnen  habe.  Hierbei  wurde  ich  durch  das 
außerordentlich  liebenswürdige  Entgegenkommen  der  ame- 
rikanischen Fachgenossen  unterstützt,  die  durch  persön- 
liche Mitteilung  und  durch  Überreichung  der  meist  sehr 
ausführlichen  und  inhaltreichen  Jahresberichte  ihrer  Ver- 
waltungszweige meine  Studien  ganz  wesentlich  erleichterten. . 
Zu  besonderem  Danke  bin  ich  in  dieser  Hinsicht  dem 
Chef- Ingenieur  der  New -Yorker  Parkverwaltung  Herrn 
Ed.  A.  Miller,  ferner  dem  Präsidenten  der  West-Chicagoer 


Zahl 

der  großen 

Parks 

Fläche 

der  großen 

Parks 

ha 

Zahl 

der  kleinen 

Parks 

Flache 

der  kleinen 

Parks 

ha 

Zahl 

der 

Boulevards 

Meilen 

der 
Boulevards 

Stadtfläche 
qkm 

Bevölkerun  g 

Chicago-Süd 

Chicago-Linkoln 

Chicago-West 

5 
i 

3 

472 

X23 

230 

2 
6 

3,8 
14,8 

10 

13 
12 

17,28 

8,48 

21,75 

484 

1  750  000 

Chicago  zusammen 

9 

825 

8 

18,6 

35 

48,51 

484 

1 750  000 

Die  Ausgaben   für   die  Parkanlagen    in  Chicago -West 
betrugen  nach  dem  Jahresberichte  vom  Jahre  1899 

für  Unterhaltung 370  813  .$ 

für  Verbesserung 205611  $ 

für  Verschiedenes 306485  $ 


im  ganzen:     882909  $ 

Die  Gesamtausgaben  für  die  Parkanlagen  von  West- 
Chicago  bis  zum  1.  Januar  1900  betrugen  rund  10500000  $ 
für  Landerwerb,  Einrichtung  und  sonstige  Ausgaben. 

Die  Ausgaben  für  die  Parkanlagen  Süd-Chicagos  be- 
trugen vom  1.  Dezember  1901  bis  29.  November  1902 

für  Unterhaltung 494  859  $ 

für  Verbesserung 452  803  $ 

im  ganzen :    947  662  $ 


Parkkommission  Herrn  Fred.  A.  Bangs,  sowie  dessen  Ver- 
waltungssekretär Herrn  Walter  Fieldhouse  verpflichtet. 
Im  Gegensatze  zu  vielen  anderen  städtischen  Einrich- 
tungen bieten  gerade  die  Parkanlagen  nordamerikanischer 
Großstädte  vieles  Beachtens-  und  Nachahmenswerte.  Die 
Fürsorge  der  Verwaltungen  für  die  Einrichtung  städtischer 
Parks  und  die  Bereitstellung  geeigneter  Ländereien  im 
weiten  Umkreise  der  Städte  für  Parkanlagen,  welche  in 
ferner  Zukunft  zur  Ausführung  gelangen  sollen,  ist  überall 
unverkennbar.  Wenn  bei  begrenzten  Stadtgebieten  die 
Machtbefugnis  der  Gemeinden  nicht  ausreicht  entsprechende 
Vorkehrungen  für  die  Zukunft  zu  treffen,  so  hält  es  die 
Staatsverwaltung  für  ihre  Pflicht,  Maßnahmen  zu  finden, 
die  eine  gesunde  Entwicklung  der  städtischen  Parkanlagen 
ermöglichen.  Die  Abbildungen  15—20  sind  aus  Möller's 
Deutscher  Gärtner-Zeitung— Erfurt  entnommen. 


123 


DER  STÄDTEBAU 


DIE  XIV.  KONFERENZ 

DER  ZENTRALSTELLE  FÜR  ARBEITERWOHL- 

FAHRTSEINRICHTUNGEN   IN  HAGEN   IN  W. 


Von  THEODOR  GOECKE,  Berlin. 

Die  diesjährige  Versammlung  zahlreicher  Vertreter 
der  auf  dem  Gebiete  des  Wohlfahrtswesens  tätigen  Reichs- 
und Staatsbehörden,  Landesversicherungs-Anstalten,  städ- 
tischen Gemeinden,  gemeinnützigen  Vereine,  Bergwerks- 
und Industriebetriebe  usw.,  insbesondere  auch  vieler 
Architekten,  hat  in  der,  von  einem  besonderen  Ausschusse 
wohl  vorbereiteten  Tagesordnung  des  6.  Juni  eine  Frage 
behandelt,  deren  Lösung  besonders  in  den  Großstädten 
und  Industrieorten  von  wesentlicher  Bedeutung  für  das 
Stadt-  und  Landschaftsbild  ist,  nämlich  die  Gestadtung  des 
Arbeiterwohnhauses,  also  der  großen  Masse  von  kleinen 
Wohnungen,  die  ganze  Straßenzüge  und  Ortschaften  zu 
bilden  pflegen. 

Am  4.  Juni  war  zu  diesem  Zwecke  eine  Besichtigung  der 
von  der  Firma  Friedrich  Krupp  in  Essen  geschaffenen  Wohl- 
fahrtseinrichtungen vorausgegangen,  insbesondere  der  an 
Umfang  das  alte  Stadtgebiet  Essen  weitübersteigenden 
Arbeitersiedlungen  Westend,  Kronenberg,  Alfredshof,  Fried- 
richshof, Altenhof  und  Baumhof,  die  teils  halb  städtisches, 
teils  fast  ländliches  Gepräge  haben,  und  mit  Herbergen, 
Bierhallen,  Lese-  und  Festsälen,  Haushaltungsschulen,  Kon- 
sum- und  Badeanstalten,  Kapellen  usw.  reichlich  ausge- 
stattet, doch  weder  Städte  noch  Dörfer  sind.  Sie  sind 
eben  Gründungen  der  Großindustrie,  ebenso  wie  die 
Niederlassungen  der  wohlhabenden  Bevölkerung  in  Land- 
hausgemeinden einem  neuzeitlichen  Wohnbedürfnis  ent- 
sprungen. 

Die  Fahrt  durch  diese  Ansiedlungen  bot  eine  ge- 
schichtliche Entwicklungsreihe.  Die  älteren,  Westend, 
Schederhof,  Kronenberg,  in  den  70  er  Jahren  des  vorigen  Jahr- 
hunderts angelegt,  sind  mit  dreistöckigen  ,, Mehrfamilien- 
häusern" bebaut,  die  in  Kronenberg  z.  B.  trotz  ihrer  Ein- 
fachheit an  den  grün  belaubten,  vielleicht  nur  wegen  der 
hoch  entwickelten  Baumkronen  zu  schmalen  Straßen  einen 
bescheiden  freundlichen  Eindruck  gewähren.  Durch 
einen  helleren  Anstrich  der  in  düsteren  Feldbrandziegeln 
errichteten  Hausmauern  könnte  dieser  Eindruck  wohl 
noch  wesentlich  gehoben  werden.  In  der  Mitte  des  Markt- 
platzes dieser  Kolonie,  den  einerseits  eine  Bierhalle  nebst 
Festsaal  mit  Bühne,  andererseits  ein  öffentlicher  Garten 
begrenzen,  befindet  sich  eine  Rundhalle  für  öffentliche 
musikalische  Darbietungen.  Nur  die  ebenfalls  im  Jahre 
1871  begonnene  Niederlassung  Baumhof  ist  anfangs  in 
mehr  ländlicher  Weise,  später  aber,  1890,  auch  mit 
großen  Wohnhäusern  bebaut;  dagegen  der  Alfredhof  im 
Jahre  1894  durchweg  mit  kleineren  Häusern  angelegt  wor- 
den. Eigenartig  ist  die  Anlage  des  1899  begonnenen  Fried- 
richhoies,  mit  großen,  reich  ausgestatteten  2—3  Stockwerke 
hohen  Häuserblocks,  an  weiten  Höfen  mit  gärtnerischen 
Anlagen  und  Spielplätzen  in  geschlossener  Grundform  mit 
überbauter  Einfahrt.  Eine  besondere  Stellung  nimmt  unter 
den  Siedlungen  der  Altenhof  ein,  als  eine  Stiftung  für  in- 
valide   Arbeiter     und    für    Arbeiterwitwen,    mit    kleinen 


Häusern,  die  in  dem  Streben  nach  malerischer  Gruppierung, 
eben  wegen  ihrer  Kleinheit  etwas  anspruchsvoll  und  un- 
ruhig erscheinen.  Doch  ist  man  in  den  zuletzt  gebauten 
Pfründnerhäusern  wieder  zu  einfacherer,  wirkungsvollerer 
Form  zurückgekehrt.  Die  neuesten  Häuser  der  Firma 
werden  übrigens  wieder  größer  ausgeführt,  mit  ruhigen 
Dach-  und  Wandflächen. 

So  ließ  sich  die  Entwicklung  des  Arbeiterwohnhauses 
von  allzu  nüchterner  Einfachheit  und  derber  Geschlossen- 
heit durch  eine  reichere  Gruppierung  und  überfeinerte 
Auflösung  zu  einer  wieder  einfacheren  und  geschlosseneren, 
doch  mehr  künstlerischen  Gestaltung  verfolgen.  Als  be- 
häbige Land-  und  Vorstadthäuser  sind  die  Beamtenwoh- 
nungen an  der  Hohenzollernstraße  ausgestaltet.  Dem  ver- 
dienten Leiter  des  Bauwesens,  Baurat  Schmohl  stehen 
mehrere  tüchtige  Architekten  zur  Seite. 

Die  Sitzung  des  6.  Juni  fand  in  den  Räumen  der  ge- 
schlossenen Gesellschaft  Konkordia  in  Hagen  statt.  An 
Vorträgen  brachte  sie: 

1.  Zur  Einführung  eine  feinsinnige  Betrachtung  von 
Herrn  Karl  E.  Osthaus  in  Hagen  i.  W.  über  „Das  Haus 
in  seiner  erzieherischen  Bedeutung",  mit  der  Forderung, 
daß  die  Neuschöpfung  des  deutschen  Hauses  das  be- 
reicherte Wissen  und  Können  der  Neuzeit  mit  dem  Leben 
in  Harmonie  setzen  müsse;  dann  die  fesselnden  Aus- 
führungen des  Landesgewerberats  Dr.  ing.  Muthesius  aus 
Berlin,  über  „die  Entwicklung  und  den  heutigen  Stand  des 
Arbeiterwohnhauses",  besonders  im  Hinblick  auf  die  weiter 
vorgeschrittene  Wohnhauskultur  in  England,  die  im  bür- 
gerlichen Wohnhause,  im  Landhause  begonnen,  und  sich 
dann  auf  das  Arbeiterwohnhaus  —  siehe  Port  Sunlight  — 
erstreckt  habe,  während  man  in  Deutschland  mit  der 
Wohnreform  im  Arbeiterwohnhaus  anfange. 

2.  „Das  wirtschaftliche  Problem",  in  lebhafter  Frische 
vom  Direktor  der  rheinischen  Provinzial-Feuer-Sozietät 
Dr.  M.  Brandts  aus  Düsseldorf  behandelt,  mit  dem  Nach- 
weise der  Wahrscheinlichkeit,  daß  eine  künstlerische  Aus- 
gestaltung des  Arbeiterwohnhauses  keine  wesentlich 
höheren  Kosten  verursachen  dürfte,  und  mit  Betonung  der 
vorbildlichen  Wirkung  gemeinnütziger  Bautätigkeit  für  den 
Privatbau. 

3.  Die  Gestaltung  des  Arbeiterwohnhauses:  „Das 
Bauernhaus  in  seiner  vorbildlichen  Bedeutung"  von  Pro- 
fessor Schultze-Naumburg  aus  Saaleck  bei  Kosen  mit 
Lichtbildern,  ferner  „Grundriß  und  Außenbau,  Innenaus- 
bau und  Einrichtung"  von  Architekt  R.  Riemerschmied 
aus  München-Pasing,  der  in  schlichten,  naiv  anmutenden, 
und  doch  wohldurchdachten  Sätzen  ebenfalls  die  Harmonie 
zwischen  Haus  und  Mensch  als  erstrebenswertes  Ziel  hin- 
stellte, auch  rednerisch  eine  vorzügliche  Leistung.  Weiter 
„die  Arbeiterkolonien"  von  Geh.  Reg. -Rat  Professor  Dr. 
ing.  K.  Henrici  aus  Aachen  mit  Bezug  auf  einen  zur  Aus- 
führung bestimmten  Entwurf,    der  eine    eigentümliche  Art 


124 


DER  STÄDTEBAU 


von  Wohnstraße,  bezw.  von  Wohnhof  vorführt,  nämlich 
zwischen  je  2  m  breiten  Vorgärten  nur  5  m  breite  Wege, 
beiderseits  mit  je  5  Doppelhäusern  besetzt,  wovon  die 
beiden  in  der  Mitte  gegenüberstehenden  hinter  die  Flucht 
zurückgeschoben  sind,  um  einen  stillen  Platz  zu  bilden, 
nach  dem  hin  die  Wohnküchen  des  Hauses  gerichtet  sind, 
damit  die  Mutter  bei  ihrer  Arbeit  die  Kinder  im  Auge  be- 
halten kann.  Der  Redner  betonte,  daß  es  nicht  auf  Grund- 
sätze für  die  künstlerische  Gestaltung  ankomme,  sondern 
auf  die  künstlerische  Tat  selber,  auf  die  Gewinnung  tüch- 
tiger Architekten,  auch  für  den  Bau  für  Arbeiterwohnungen. 

Endlich  die  ,, Gärten",  über  deren  Anlage  an  Stelle 
des  verhinderten  Professor  Dr.  Lichtwarck  aus  Hamburg, 
der  städtische  Gartendirektor  Encke  aus  Cöln  in  dem  auch 
von  unserer  Zeitschrift  vertretenen  Sinne  sprach. 

Im  ganzen  eine  Fülle  geistvoller  Anregungen,  die 
unterstützt  wurden  durch  eine  Ausstellung  vortrefflicher 
Zeichnungen  und  Modelle  für  Arbeiterwohnhäuser  im 
Folkwang-Museum  des  Herrn  K.  E.  Osthaus,  der  in  dieser 
seiner,  der  Stadt  Hagen,  zugute  kommenden  Gründung  die 
Hebung  künstlerischer  Kultur  anstrebt  und  in  seinen,  von 
dem  Architekten  van  de  Velde  ausgestalteten  und  ausge- 
statteten Räumen  die  Teilnehmer  der  Versammlung  mit 
liebenswürdiger  Gastfreundschaft  empfing.  Herr  Osthaus 
hat  sich  nicht  allein  den  Dank  seiner  Mitbürger,  sondern 
auch  aller  Teilnehmer  der  Konferenz  durch  die  Anregung 
erworben,  die  Versammlung  in  Hagen  abzuhalten. 

Außer  dem  bereits  erwähnten  Entwürfe  von  Henrici, 
waren  noch  die  reizvoll  flott  dargestellten  Pläne  des  Ernst- 
Ludwigvereins    zu    Darmstadt,    und    zwar    ein    mit    dem 


I.  Preise  gekrönter  für  Ein-,  Zwei-,  Zwillings-,  sowie 
Vier-  und  Sechsfamilienhäuser,  mit  allerdings  sehr  kleinen 
Räumen  und  sehr  mäßigen  Baukosten,  sowie  ein  mit  dem 

II.  Preise  bedachter  für  Doppel-  und  Vierfamilienhäuser 
in  einfacherer  Weise,  dazu  die  Modelle  eines  der  ange- 
kauften Entwürfe  ausgestellt.  Ferner  die  Modelle  von 
Arbeiterhäusern  für  Sinn  in  Nassau  von  Schultze-Naum- 
burg  in  einfacher  Bauernhausform,  die  Pläne  des  Hoch- 
bauamts der  kgl.  bayerischen  Staatsbahnen,  insbesondere 
der  Lageplan  für  eine  Ansiedlung  auf  dem  Verschub- 
Bahnhofe  zu  Nürnberg,  mit  etwas  gekünstelten  Straßen- 
zügen, das  Modell  der  vorhin  schon  erwähnten  Kolonie 
Altenhof  von  Krupp  mit  Platzanlage  und  der  geplanten 
Erweiterung,  weiter  der  Lageplan  zur  Ansiedlung  Marga- 
retenhof, der  Friedrich -Alfredhütte  mit  Platzanlage,  die 
an  zwei  Seiten  von  Lauben  zur  Verbindung  der  Bade-  und 
Konsum-Anstalten,  Lesehallen  und  Kleinkinderschulen  um- 
zogen ist,  endlich  die  Lagepläne  der  Gelsenkirchner  Berg- 
wergs-Aktiengesellschaft  für  die  Ansiedlungen  Zollern, 
Grimberg  und  Westhausen.  Dazu  war  eine  Sammlung 
von  Aufnahmen  gefügt,  die  von  Studierenden  der  Tech- 
nischen Hochschule  unter  Leitung  des  Professors  Henrici, 
und  auch  von  diesem  selbst  in  der  Umgegend  von  Aachen 
gemacht  worden  sind,  die  eine  Reihe  schöner  Beispiele 
charakteristischer  Bauernhäuser  und  Höfe,  Dorfstraßen 
(z.  B.  Verlautenheiden)  darstellen.  An  solchen  einfachen 
Beispielen  werden  die  jungen  Architekten  am  ersten  kom- 
ponieren lernen. 

Den  einen  oder  anderen  der  ausgestellten  Entwürfe  hofft 
die  Zeitschrift  demnächst  noch  veröffentlichen  zu  können. 


Unser  Mitarbeiter,  DR.  ING.  EMERICH  FORBAT,  Zivilinge- 
nieur in  Budapest,  hat  im  internationalen  Wettbewerbe  einen  Preis 
von  8000  Kr.  für  seinen  Entwurf  zur  Wasserversorgung  und  Entwässerung 
der  Stadt  Vama  in  Bulgarien  erhalten. 

DEM  WETTBEWERBE  UM  EINEN  STADTPLAN  FÜR 
HELSINGBORG  liegt  ein  ausführliches  Programm  zu  Grunde, 
dessen  sich  auf  die  Bebauung  beziehenden  Sätze  in  Folgendem  mitgeteilt 
werden :  Die  Baugesetze  für  die  Städte  des  Reiches  sowie  die  Bauordnung 
der  Stadt  Helsingborg  sind  zu  befolgen,  jedoch  steht  es  den  Bewerbern 
frei,  dem  Plane  auch  einen  Entwurf  beizufügen,  welcher  auf  solchen  Ge- 
bieten, die  ausschließlich  für  nach  besonderen  Vorschriften  auszuführende 
Wohnhäuser  vorgesehen  sind,  Straßen  von  weniger  als  zwölf  Meter  Breite 
aufnehmen  kann.  Der  Entwurf  ist  im  Maßstab  i  :  2000  auszuführen  und 
hat  die  im  Plane  einbegriffenen  Viertel  in  solcher  Anordnung  aufzu- 
nehmen, daß  die  darauf  befindlichen  Grundstücke  am  zweckmäßigsten  be- 


baut und  drainiert  werden  können.  Ist  dem  Entwürfe  für  größere  oder 
kleinere  Stadtteile  eine  bestimmte  Bauplatzeinteilung  zu  Grunde  gelegt, 
welche  damit  in  unmittelbarem  Zusammenhange  steht,  so  ist  diese  Bau- 
platzeinteilung gleichfalls  in  den  Entwurf  einzutragen.  Für  öffentliche 
Gebäude  geeignete  Grundstücke  oder  Bauplätze  sind  vorzusehen,  ebenso 
ein  grösseres  Feld  mit  Anpflanzungen  für  Ausstellungen,  sportliche  Zwecke, 
Spielplätze  usw.  Der  Plan  soll  ebenfalls  besondere  Gebiete  oder  Viertel 
für  Villengebäude,  Arbeiterwohnungen,  Fabriken  u.  dgl.  umfassen.  Be- 
sonderes Gewicht  ist  darauf  zu  legen,  daß  den  einzelnen  Stadtteilen  in 
möglichst  großer  Ausdehnung  freie  Aussicht  über  den  Sund  bereitet  wird. 
Dazu  kommen  die  Anforderungen  an  die  Straßen-  und  Entwässerungsan- 
lagen; die  Hauptzuwege  der  Stadt  sind  genau  bezeichnet,  ferner  die  zur 
Bebauung  mit  öffentlichen  Gebäuden,  zu  Parkanlagen,  zu  Landhaus-  und 
Fabrikvierteln  geeigneten  Gebiete.  Dem  Programm  liegen  außer  der  Bau- 
ordnung zahlreiche  Karten  bei  mit  Höhenkurven,  Grundbesitzangaben  und 
Entwürfen    zur   Umlegung   der  WestkUstenbahn    bzw.   zur  Ausfüllung  des 


125 


DER  STÄDTEBAU 


Öresundes,  in  zwei  Exemplaren  auch  die  Karten,  in  die  der  Plan  ein- 
getragen werden  soll.  Der  so  wohlvorbereitete  Wettbewerb  verdient  eine 
zahlreiche  Beteiligung.  Für  Berliner  Bewerber,  die  vorher  das 
Materia]  einsehen  wollen,  bietet  sich  dazu  Gelegenheit  bei  der 
Firma  E.  Wasmuth  A.-G.,    Berlin  W.  8,  Markgrafenstr.  35. 

ZUR  STUTTGARTER  HOFTHEATERFRAGE.  Oberbaurat 
von  Reinhardt  hat  eine  neue  Lösung  vorgeschlagen,  die  der  beige- 
fügte Lageplan  zeigt.  Danach  ist  der  Theaterbau  vom  Schloß  etwa 
25  m  abgerückt  und  die  Schloßgartenstraße  in  einem  flachen,  gegen  den 
Marstall   konvexen   Bogen   um   die   Rückseite   des   Theaters  herumgeführt. 


Für  den  Verkehr  zwischen  Schloßplatz  und  Schloßgartenstraße  ist  sowohl 
auf  der  Nordwestseite  des  Neubaues  als  auch  zwischen  diesem  und  dem 
kgl.  Privatgarten  eine  Verbindungsstraße  vorgesehen.  Dann  würde  sich 
der  Theaterbau  auf  dem  alten  Platz  ermöglichen  und  die  Lücke,  die  der 
Schloßplatz  jetzt  zeigt,  durch  einen  Monumentalbau  wieder  schließen  lassen. 
Um  das  Übergreifen  des  Theaterneubaues  auf  die  Schloßgartenstraße  und 
die  Ausbiegung  dieser  tunlichst  einzuschränken,  könnte  die  Entfernung 
des  Theaters  vom  Residenzschloß,  ohne  irgend  welche  Bedenken  in- 
betreff  der  Feuersgefahr  noch  herabgemindert  werden,  da  gerade  in 
dem  dem  Schlosse  zunächst  liegenden  Gebäudeteil  die  massiven  Treppen, 
die  Wandelgänge  usw.  untergebracht  würden,  die  einem  Schadenfeuer 
keine  Nahrung  bieten,  sondern  eher  als  Schutz  dienen.  Zu  diesem  Vor- 
schlage wurde  folgende  Erklärung  angenommen : 

,,Der  württ.  Verein  für  Baukunde  begrüßt  in  den  von  Oberbaurat 
von  Reinhardt  vorgelegten  Plänen  für  den  Bau  eines  Opernhauses,  unter 
Benützung  des  alten  Platzes,  auch  in  der  neuesten  Umarbeitung,  bei  der 
auf  die  Durchführung  der  König -Wilhelmstraße  verzichtet  ist,  eine  Lösung, 
deren  Weiterverfolgung  vom  ästhetischen  Standpunkt  aus  dringend  er- 
wünscht ist.  Anderseits  ist  der  Verein  der  Ansicht,  daß  die  durch  einen 
Theaterneubau  auf  dem  Waisenhausplatz  bedingte  Aufhebung  der  unmittel- 
bar durchgehenden  Verbindung  zwischen  Charlottenstraße  und  Planie  in 
verkehrstechnischer  Hinsicht  große  Bedenken  gegen  sich  hat." 

■pvER  HEILIGENSTÄDTER  PARK  IN  WIEN  ist  feierlich 
■*— ^  eröffnet  worden.  Er  ist  aus  dem  ehemaligen  Köglerparke  am  Ab- 
hänge, der  von  der  Hohen  Warte  zur  Grinzinger  Straße  hinabführt,  hervor- 
gegangen, indem  der  alte  Baumbestand  möglichst  geschont  und  nur  der 
obere  Teil  des  von  der  Gemeinde  im  Jahre  igoo  für  260000  Kronen  er- 
worbenen Grundstückes  mit  einer  Fläche  von  rund  6500  qm  der  Bebauung 
zugeführt  wurde.  An  der  tiefsten  Stelle  der  neuen  Anlage,  die  im  ganzen 
1 5  000  qm  umschließt,  ist  ein  Kinderspielplatz  von  4000  qm  Größe  angelegt. 
Geschickt  angeordnete  Wege  führen  in  sanfter  Steigung  zur  Höhe  der 
Hohen  Warte  herauf. 


VERSAMMLUNGEN   UND  KONGRESSE. 


■p\ER  VEREIN  DEUTSCHER  GARTENKÜNSTLER  hält 
■*-^  seine  XVIII.  Hauptversammlung  am  22.-25.  August  in  Darm- 
stadt ab,  wo  eine  allgemeine  Gartenbau -Ausstellung  stattfindet.  Auf 
der  Tagesordnung  befinden  sich  folgende  Vorträge  von  weiter  reichendem 
Interesse,  insbesondere  auch  für  den  Städtebau : 

1.  des  Professors  Olbrich  in  Darmstadt  über  den  ,,FarbengaTten", 

2.  des    Malers   Leipheimer    in    Darmstadt    über    seinen    in    der   Aus- 
stellung geschaffenen  ,, Sondergarten", 

3.  des  Architekten  Ludwig  J.  Fuchs  in  Darmstadt  über  den  „Bürger- 
lichen Garten  und  städtischen  Ziergarten", 

4.  des  Direktors  des  Zentralfriedhofes  in  Ohlsdorf-Hamburg,  W.  Cordes 
über  „Das  Nützliche  und  Schöne  in  der  Gartenkunst", 

5.  des    städtischen    Gartendirektors    Heicke    in    Frankfurt  a.  M.    über 
„Die  rückständige  Gartenkunst". 

Auskunft  erteilt  Garteninspektor  Stapel  in  Darmstadt,  Emilstr.  19. 

^u  den  Verhandlungsgegenständen  des  am  15.— 21  September  d.  J.  in 
^^  Lüttich  tagenden  III.  INTERNATIONALEN  KONGRESSES, 
der  öffentlichen  Kunst  befindet  sich  das  insbesondere  für  den  Städtebau 
wichtige  Thema :  Von  der  Kunst  im  öffentlichen  Leben,  ihren  Anwendungen 
hinsichtlich  der  Anlegung  von  Städten,  Straßen  und  Plätzen,  neuen  Stadt- 
teilen; von  öffentlichen  und  privaten  Bauten,  Denkmälern  und  der  Aus- 
schmückung öffentlicher  Gebäude. 

^u  dem  vom  7 — 10.  August  in  Lüttich  tagenden  VII.  INTERNA- 
^-'  TIONALEN  W^OHNUNGSKONGRESSE  wurden  auf  Grund 
von  Vorberichten  verhandelt:  Thema  I,  Eingreifen  der  öffentlichen  Gewalten 
in  die  Wohnungsfrage,   Prof.   Dr.  H.  Albrecht-Gr.-Lichterfelde ;    Themall, 


Besteuerungsfrage,  Beigeordneter  Schmitz-Cöln ;  Thema  III,  Wohnungs- 
polizei, Beigeordneter  Dominicus,  Straßburg  i.  E. ;  Thema  IV,  Bebauungs- 
plan, Geh.  und  Oberbaurat  Dr.  Ing.  Stübben-Grunewald ;  Thema  V,  Woh- 
nungsstatistik, Dr.  C.  Singer-München;  Thema  VI,  ästhetische  Seite  der 
Wohnungsfrage,  Dr.  R.  v.  Erdberg-Charlottenburg;  Thema  VII,  Arbeiter- 
gärten, Geh.  Regierungsrat  Bielefeldt-Berlin, 


BUCHERSCHAU, 


Wien  am  Anfange  des  XX.  Jahrhunderts.  Ein  Führer  in 
technischer  und  künstlerischer  Richtung.  Herausgegeben  vom  Öster- 
reichischen Ingenieur-  und  Architekten -Verein.  Redigiert  von  In- 
genieur Paul  Kortz,  Stadtbaurat.  I.  Band:  Charakteristik  der 
Städtischen  Ingenieurbauten.  Wien  1905,  Verlag  von  Gerlach  & 
Wiedling. 

Jetzt  oder  nie!  Die  Dammfrage  gelöst  —  mit  3  Plänen  von  P.  Vor- 
kink  &  Jac.  Th.Wormser,  Buchhandlung,  vorm.  Hovecker  &  Wormser, 
Amsterdam,  Pretoria,  Potchefstroom. 


BRIEFKASTEN. 


STADTBAUAMT  ZU  ISERLOHN.  Die  VeröffentUchung  einiger 
der  s.  Z.  preisgekrönten  Entwürfe  zum  Generalbebauungsplane  von 
Brunn  ist  schon  seit  längerer  Zeit  beabsichtigt,  hat  sich  bisher  nur  aus 
verschiedenen  Gründen  noch  nicht  verwirklichen  lassen.  Wir  hoffen,  dies 
alsbald  nachholen  zu  können. 


Verantwortlich  für  die  Schriftleitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
InseratenanniOune  C.  BehUng,  Berlin  W.  66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  BerUn  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH  A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


II.  JAHRGANG 


ANZEIGEN 

1.  OKTOBER  1905. 


HEFT  10. 


Erscheint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direkter  postfreier 
Zusendung  für  Deutscliland  und  Oesterreich-Ungarn  Mk.  20,—, 
für  alle  übrigen  Länder  Mk.  24, —  pro  Jahrgang. 


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Christoph  &  Unmack,  Aktiengesellschaft,  Niesky,  Ob.  Lausitz.  Transportable 
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Deutsche  Glasmosaik -Gesellschaft   Puhl   &  Wagner,   Hof  lief.,   Rixdorf- Berlin. 

Deutsch -Österreichische  Mannesmann -Röhren -Werke,  Düsseldorf.  Strom- 
zuführungs-  und  Beleuchtungsmaste. 

Herrmann  Fritzsche,  Leipzig.     Kunstschmiedewerk. 

Göhmaim  &  Einhorn  G.m.b.H.,  Dresden,  Gesundheitstech.  Anlagen  u.  Apparate. 

J.  Haack  Nachf.  R.  Köhler,  Steglitz.     Gartenarchitekt.     Baumschulen. 

J.  Hegmanns,  Köln  a.  Rh.     Schieferplatten. 

Louis  Herrmann,  Kgl.  Hof  1.,  Dresden.  Papierkörbe  für  Anlagen,  Promenaden- 
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Josef  Scherer,  Berlin  W.  15.     Kirchliche  und  profane  Glasmalerei. 
Franz  Schlüter,  Spezial-Geschäft  für  Beton  und  Monierbau,  Dortmund. 
Constanz  Schmitz,  Berlin  NW.  52.     Consult.  Ingenieur   für  maschin.  Anlag« 

in  Schlachthöfen,  Krankenhäusern. 
C.  H.  Seyfahrth  &  Co.,  Altona-Ottensen  IV.     Kautschuckin-Fabrik. 
A.  Stiefelhagen,   Ingenieur  und  vereid.  Geometer,   Gera  (R.).     Vermessung« 

und  Studienpläne. 
Heinrich  Timm,  Berlin  N.     Dampfwaschmaschinen. 
Wichulla,  Ingenieur  für  Kultur  und  Gartenbau,  Berlin-Friedenau. 


2.  Jahrgang 


1905 


10.  Heft 


DER  STÄDTEBAU 


ManaT^5cnRirT 


FÜR-  DJE-  KÜNSTLEHlSCMEAUJQESTAb 
TUIMQDER -STÄDTE-  MACH-  iHREN-WiRT 
SaiAFTÜCMEN-  QESUNDMQTLlQIEfS-  UND 
SoZiALEN-öRUND^AlZENiQEQRÜNDET-VON 
.TriEOPORfinFrKF<^MlLLqSiTr 


INHALTSVERZEICHNIS :  Berliner  Wohnbaublöcke.  —  Soziale  und  wirtschaftliche  Vorarbeiten  für  Stadterweiterungspläne.  Von 
Frankfurt  a.  M.-Budapest  (Fortsetzung).  —  Zur  Frage  der  Baulandumlegung.  —  Der  Wald-  und  Wiesengürtel  und  die  Höhenstraße  der 
Chronik.  —  Briefkasten. 


Dr.  ing.  Forbät, 
Stadt  Wien.  — 


Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


BERLINER  WOHNBAUBLÖCKE. 


In  der  Altstadt  von  Berlin  haben,  wie  in  allen 
älteren  Städten,  die  Baublöcke,  und  auch  die  ein- 
zelnen Blockgrundstücke  meist  nur  bescheidene 
Abmessungen.  Größere  Bauplätze  wurden  an  den 
Hauptstraßen  abgeteilt,  kleinere  an  den  Neben- 
straßen. Die  Entwicklung  der  Altstadt  zu  einem 
modernen  Geschäftsviertel  hat  es  mit  sich  gebracht, 
mehrere  Grundstücke  zusammen  legen  zu  müssen, 
zur  Erbauung  von  Großgeschäfts-  und  Waren- 
häusern, zumal  die  Vorschriften  der  Bauordnung 
die  selbständige  Bebauung  kleiner  Grundstücke 
jetzt  unvorteilhaft  erscheinen  lassen.  Ein  Stück 
eines  der  größten  Baublöcke  aus  älterer  Zeit  ist  im 
Textbilde  i  wiedergegeben;  an  der  Probstgasse 
Abb.  I.  sind  noch  die  kleinen 

Grundstücke  erhalten, 
während  an  der  Span- 
dauer- und  an  der  Kö- 
nigstraße der  umfang- 
reiche Bauplatz  für 
das  Israelsche  Waren- 
haus durch  Zusam- 
menlegung gewonnen 
worden  ist.  Die  Blockseite  an  der  Spandauer- 
straße hat  die  schon  recht  stattliche  Länge  von 
93  m.    Im  Gegensatze  dazu  hatte  man  geglaubt,  als 


:;i'AmAutR  ■  siRASSt. 


die  Stadt  sich  vor  dem  früheren  Mauerringe  aus- 
zuweiten begann,  weit  größere  Baublöcke  schaffen 
zu  müssen,  wohl  in  der  Annahme,  daß  das  Innere 
des  Blocks  zur  Anlage  von  Gärten  ausgenützt  werde, 
oder  daß  die  weitere  Aufteilung  des  Blocks  durch 
Zwischenstraßen  der  Privatunternehmung  über- 
lassen bleiben  könne.  Beides  ist  auch  eingetroffen, 
doch  ersteres  nur  vorübergehend  und  letzteres  in 
durchaus  unzureichendem  und  unvollkommenem 
Maße.  Mit  dem  Steigen  der  Bodenpreise  wurde 
das  Blockinnere  nach  und  nach  verbaut,  wie  die 
Textbilder  2  und  3  auf  Seite  128  und  129  erkennen 
lassen,  die  einen  rund  220  auf  240  m  großen  Block 
im  Westen  der  Stadt  um  das  Jahr  1850  und  um  das 
Jahr  1900  darstellen*).  Zunächst  wurde  der  Rand 
bebaut,  dann  kamen  einige  Gartenhäuser  hinzu, 
endlich  siegten  die  üblichen  Seitenflügel,  Quer- 
gebäude und  Hinterhäuser  mit  einer  großen  Zahl 
von  Hofwohnungen.  Nicht  überall  ist  jedoch  eine 
derartige  Verbauung  die  Folge  gewesen.  Das  Be- 
dürfnis nach  ruhig  gelegenen  W^ohnungen,  ohne 
doch  eigentliche  Hofgebäude  zu  bilden,  auch  nach 
schärfer  von  einander  getrennten  W^ohnungen,  wie 
sie  nur  Einfamilienhäuser  bieten,  endlich  das  Be- 
dürfnis nach  besseren  Kleinwohnungen,  als  Seiten- 

*)  Uns  freundlichst  von  Herrn  Dr.  R.  Eberstadt  überlassen. 


127 


DER  STÄDTEBAU 


flügel  und  Berliner  Zimmer  zu  schaffen  vermögen, 
haben  zu  vielfachen  Versuchen  und  auch  einigen 
geglückten  Lösungen  geführt,  die  im  folgenden 
besprochen  werden  sollen. 

I.  Anlage  einer  Privatstraße  am  Schöneberger 
Ufer  von  R.  Goldschmidt,  Berlin. 
Am  Schöneberger  Ufer,  in  der  Nähe  der  Potsdamer 
Brücke,  befindet  sich  zwischen  den  Häusern  No.  36  und  37 
eine  Privatstraße,  die  schon  vor  einer  Reihe  von  Jahren 
zur  Aufschließung  des  tiefen  Hinterlandes  angelegt  worden 
ist.  An  dieser  Straße  sind  von  dem  Verfasser  zwei  Häuser, 
No.  36a  und  36al,  im  Zusammenhange  mit  dem  am  Schöne- 
berger Ufer  selbst  liegenden  Hause  No.  35,  errichtet  wor- 
den; die  übrigen  Häuser  haben  bereits  bestanden.  Die 
Straßenanlage  gibt  ein  Beispiel,  wie  man  Hinterland  nutz- 
bringend aufschließen  und  selbst  dicht  an  einem  der  be- 
lebtesten Punkte  Berlins  ruhige,  dem  Verkehr  entrückte 
Wohnstätten   mit   Luft   und   Licht,    von  Gärten    umgeben, 


schaffen   kann.    Auf  Tafel  73   ist   die  Grundrißanordnung 
der  drei  Häuser  zu  ersehen. 

Sie  enthalten  in  den  Hauptgeschossen  Wohnungen  von 
8—10  Zimmern  mit  Zubehör.  Die  Geschosse  des  Hauses 
No.  36al  enthielten  ursprünglich  je  2  Wohnungen,  eine  von 
7  Zimmern  und  eine  Junggesellenwohnung  von  3  Zimmern 
mit  den  nötigen  Nebenräumen.  Da  sich  aber  Mieter  für 
die  Geschosse  im  Ganzen  fanden,  ist  die  Teilung  aufgegeben 
worden;  die  dritte  jetzt  überflüssige  runde  Hintertreppe  er- 
innert noch  daran.  Im  Erdgeschoß  der  Häuser  liegen  außer 
einigen  Geschäftsräumen  durchgängig  Wohnungen  von 
12  Stuben  nebst  Küche.  Obwohl  die  alten  Baulichkeiten 
der  Privatstraße  nicht  gerade  zur  Zierde  gereichen,  sind 
die  Wohnungen  in  den  Neubauten  doch  recht  beliebt  ge- 
worden, so  daß  sie  stets  Mieter  zu  guten  Preisen  gefunden 
haben.  Die  Privatstraße  hat  eine  Breite  von  7,5  m.  Bei 
einem  beiderseitigen  Fußsteige  von  je  1,6  m  bleibt  eine 
Fahrbahn  von  4,3  m  übrig,  die  sich  als  ausreichend  für 
das  Umkehren  der  meisten  Fuhrwerke  erwiesen  hat.  Für 
besonders  lange  Wagen,  wie  Möbelwagen  usw.,  ist  vor  der 

Abb.  2. 


188 


DER  STÄDTEBAU 


Einfahrt  von  No.  36a  der  Fußsteig  weggelassen  worden. 
Für  unsere  Großstädte  mit  dem  riesig  anwachsenden  Ver- 
kehre sind  solche  ruhig  und  abgesondert  liegenden  Wohn- 
stätten ein  großes  Bedürfnis,  besonders  für  diejenigen,  die 
wegen  ihrer  geschäftlichen  Tätigkeit  in  den  Vororten  nicht 
wohnen  können.  Der  Lärm  und  das  unangenehme  Ge- 
räusch der  elektrischen  Bahnen  in  den  Straßen  greifen  die 
Nerven  der  Menschen  auch  in  den  Zeiten  an,  wo  sie  von 
der  anstrengenden  Arbeit  des  Tages  ausruhen  sollten.  Des- 
halb ist  die  Schaffung  solcher  Anlagen,  wie  die  beschrie- 
bene, sehr  zu  empfehlen,  besonders  da  sie  auch  eine  gute 
Verzinsung  des  Anlagekapitals  in  Aussicht  stellen.  Leider 
erschwert  aber  eine  merkwürdige  Auffassung  der  Baupolizei- 
behörde die  Ausführung  solcher  Privatstraßen  derart,  daß 
wohl  schon  manche  geplante  Anlage  deswegen  unterbleiben 
mußte.     Nach  der  Bauordnung  wird  bekanntlich  die  Aus- 


nutzungsfähigkeit des  Grundstückes  nach  Zonen  festgesetzt, 
die  von  der  Baufluchtlinie  ab  rechnen.  Jeder  Unbefan- 
gene würde  nun  wohl  bei  der  vorliegenden  Anlage  die 
Grenze  der  Privatstraße  und  Baugrundstücke  als  die  ge- 
gebene Baufluchtlinie  angesehen.  Anders  die  Polizei.  Nach 
ihr  ist  die  Baufluchtlinie  nur  eine  Straßenfluchtlinie,  die 
in  dem  Bebauungsplane  von  Berlin  Aufnahme  gefunden  hat. 
Da  die  genannte  Privatstraße  aber  nicht  darin  aufgenom- 
men ist,  auch  kaum  aufgenommen  werden  kann,  so  ist 
ihre  Bauflucht  der  Zonenberechnung  für  die  Bebauung 
nicht  zu  gründe  zu  legen.  Für  diese  kommt  nur  die  nächst- 
liegende durch  den  Bebauungsplan  festgelegte  Bauflucht- 
linie, d.  h.  die  des  Schöneberger  Ufers  in  Betracht.  Da 
nun  die  zu  bebauenden  Grundstücke  über  50  m  von  der 
Bauflucht  entfernt  liegen,  geraten  sie  in  ihrer  ganzen  Aus- 
dehnung in  die  ungünstigste  letzte  Zone    und    dürfen    nur 


Abb.  3. 


129 


DER  STÄDTEBAU 


zur  Hälfte  bebaut  werden.  Rechnet  man  hierzu  noch  den 
entsprechenden  Verlust  an  Bauland,  den  doch  die  Privat- 
straße selbst  mit  sich  bringt,  so  geht  die  Bebauungsfähig- 
keit gar  auf  40°  o  der  Grundstücksgröße  herab,  d.  h.  auf 
ein  Maß,  das  in  den  meisten  Fällen  eine  nutzbringende 
Aufschließung  des  Hinterlandes  in  der  gedachten  Weise 
ausschließt. 

Aber  noch  eine  andere  große  Unannehmlichkeit  kann 
diese  Auffassung  von  dem  Wesen  der  Privatstraßenflucht- 
linie  dem  Bauherrn  bereiten.  Gilt  nämlich  die  Fluchtlinie 
der  Privatstraße  nicht  als  solche,  so  sinkt  sie  in  den  Augen 
der  Behörde  zu  einer  gewröhnlichen  Grenzlinie  herab,  an 
der  man  Giebelwrände  von  unbeschränkter  Höhe,  nur  ab- 
hängig von  den  Abmessungen  des  Hofes  errichten  kann. 
Da  die  Polizeibehörde  es  bisher  stets  nach  einer  von  dem 
Ortsausschuß  eingehaltenen  Ausnahmeerlaubnis  gestattet 
hat,  Fenster  in  einer  solchen  Giebelwand  nach  der  Straße 
hinaus  anzulegen,  kann  jeder  beliebige  Anlieger  der  Privat- 
straße an  der  nur  7,5  m  breiten  Straße  ein  fünfstöckiges 
.Gebäude  mit  über  25  m  Höhe  errichten,  eine  Aussicht,  die 
wohl  manchen  davon  abhalten  wird,  eine  Privatstraße  zu 
schaffen,  um  daran  ein  behagliches  Wohnhaus  zu  er- 
bauen. 

Zum  Schlüsse  dieser  Ausführungen  sei  es  dem  Verfasser 
gestattet,  noch  kurz  auf  die  Gartenanlage  der  Privatstraße 
einzugehen.  Bei  ihrer  Anpflanzung  wurde  ein  sehr  nahe- 
liegender, aber  meist  unberücksichtigter  Leitgedanke  be- 
folgt. Es  sind  nämlich  derartige  Pflanzen  ausgesucht  wor- 
den, daß  der  Garten  auch  in  den  Wintermonaten,  wenn 
die  Sommergehölze  keine  Blätter  und  Blüten  mehr  haben, 
wenigstens  noch  grün  erscheint  und  nicht  den  traurigen 
kahlen  Eindruck  macht,  wie  ihn  die  meisten  sonstigen  Gärten 
und  angepflanzten  Plätze  im  Winter  zu  bieten  pflegen, 
besonders  wenn  in  Stroh  und  alte  Teppiche  eingepackte 
empfindliche  Gewächse  Vogelscheuchen  ähnliche  Gebilde 
abgeben.  Betrachtet  man  die  Gärten  Roms  in  den  Winter- 
monaten, so  kommt  man  bald  zur  Einsicht,  daß  ihre  über- 
raschende Wirkung,  die  der  des  Sommers  fast  gleicht,  nicht 
so  sehr  von  den  günstigeren,  klimatischen  Verhältnissen 
abhängt,  als  von  der  Verwendung  immergrüner  Gewächse 
im  größten  Umfange.  Daß  hierin  ein  seit  der  Renaissance- 
zeit geübter  Kunstgriff  liegt,  kann  gar  nicht  bezweifelt  wer- 
den. Wenn  wir  hier  im  Norden  auch  nicht  gleich  oder 
überhaupt  nicht  dasselbe  erreichen  können,  was  in  Rom 
auf  Grund  einer  langjährigen  Kultur  und  der  wärmeren 
Witterungsbedingungen  möglich  ist,  so  ist  doch  zu  hoffen, 
daß  wir,  den  erwähnten  Leitgedanken  im  Auge  behaltend, 
mit  der  Zeit  auch  Gartenanlagen  schaffen  werden,  die  das 
trübselige  Bild  der  heutigen  Gärten  im  Winter  verdrängen. 
Wir  haben  bereits  eine  große  Anzahl  von  immergrünen 
Pflanzen,  die  sich  für  die  Verbesserung  unserer  Gärten  in 
diesem  Sinne  trefflich  eignen. 

Ich  nenne  nur:  Efeu,  Koniferen  jeder  Art,  unsere  ge- 
wöhnliche Rottanne,  Hex,  Lärche,  Buchsbaum,  Rhododen- 
dron, Mahonien,  Eispflanzen,  endlich  gut  gehaltener  Rasen, 
der  aUerdings  Sonne  haben  muß.  Ihre  Zahl  ließe  sich 
zweifellos  noch  wesentlich  vermehren,  besonders  wenn 
man  weitere  Versuche  auch  mit  ausländischen  Pflanzen 
machen  würde.  Muß  man  Pflanzen  im  Winter  eindecken, 
so  soll  man  dazu  statt  der  genannten  häßlichen  Materialien 
Tannenzweige  nehmen,  die  den  ganzen  Winter  über  grün 
bleiben.     Geht   man    hiervon   bei    der  Anlage    der  Gärten, 


Vorgärten,  öffentlichen  Plätze  usw.  grundsätzlich  vor,  ohne 
natürlich  dabei  dem  Aussehen  der  Gärten  im  Sommer 
Eintrag  zu  tun,  so  werden  diese  bald  auch  im  Winter 
den  Menschen  eine  Freude  und  den  Gebäuden  eine  Zier 
sein,  was  von  ihnen  heutzutage  meist  nicht  zu  sagen  ist. 
Um  zu  zeigen,  wie  weit  man  mit  Anpflanzungen  dieser 
Art  kommen  kann,  sei  auf  die  Vorgärten  vor  dem  Haupt- 
tore des  Schlosses  von  Charlottenburg  hingewiesen.  Dieses 
ausgezeichnete  Beispiel  lehrt  zugleich,  daß  man  mit  Winter- 
gehölzen auch  schöne  Farbenschattierungen  erreichen 
kann. 

II.  Zur  Aufschließung  übergroßer,  besonders  zu 
tiefer  Baublöcke  von  Theodor  Goecke,  Berlin.*) 
Bevor  man  an  die  Erweiterung  der  Stadt,  an  die  Er- 
schließung neuen  Baugeländes  herantritt,  wird  man  sich 
immer  die  Frage  vorzulegen  haben,  für  wen  sollen  Woh- 
nungen beschafft  werden,  für  den  Arbeiter,  oder  für  den 
wohlhabenden  Mann,  für  den  Beamten  oder  Gewerbe- 
treibenden?**) 

Von  der  Beantwortung  dieser  Frage  hängen  Form  und 
Größe  der  Bauplätze  ab,  von  der  Art  der  Bodenaufteilung 
aber  Form  und  Größe  der  Baublöcke;  hierüber  muß  man 
sich  klar  sein,  bevor  Straßen  festgelegt  werden.  Leider  ist 
häufig  gerade  umgekehrt  verfahren  worden,  so  daß  nun  der 
schematisch  zugeschnittene  Baublock,  einem  Prokustes- 
bette  gleich,  den  allerverschiedensten  Wohn-  und  Ge- 
schäftsbedürfnissen zu  viel  oder  zu  wenig,  selten  das  ge- 
rade passende  bietet.  Dies  trifft  besonders  bei  zu  großer 
Tiefe  zu,  wenn  davon  abgesehen  wird,  das  Innere  des 
Blocks  von  der  Bebauung  freizuhalten.  Hier  bleibt  dann 
schwer  zugängliches  Hinterland,  dort  vielleicht  ein  quer 
durchgehendes  zu  schmales  Grundstück  übrig,  beide 
schlecht  ausnutzbar.  Hier  lassen  sich  nur  Hofwohnungen 
erbauen,  deren  man  ohnehin  schon  genug  hat,  dort  aber 
keine  Einfamilienhäuser,  die  gerade  erwünscht  sind.  Hier 
möchte  man  ruhige  Wohngelegenheiten  haben,  ohne  Hof- 
wohnungen zu  sein,  dort  dagegen  Geschäftsläden,  weil  der 
Verkehr  dazu  herausfordert.  Alle  diese  Verlegenheiten 
entstehen  im  Blockinnern,  und  die  Mittel  aus  ihnen  heraus 
zu  kommen,  wirken  nur  in  besonders  günstigen  Fällen  auf 
die  äußere  Erscheinung  des  Baublocks  zurück.  Dadurch 
geht  viel  für  das  Straßenbild  verloren.  Dieses  wird  aber 
geradezu  verunstaltet,  wenn  noch  eine  zu  schmal  oder 
falsch  abgestumpfte  Ecke,  eine  schiefe  Überschneidung  der 
Grundstücksgrenzen  hinzukommt,  wie  es  die  über  Gebühr 
beliebten  Schrägstraßen  mit  dem  baupolizeilichen  Zwange 
mit  sich  bringen,  in  der  Baufluchtlinie  oder  parallel  dazu 
bauen  zu  müssen.  Wie  aus  Textbild  3  ersichtlich,  wird 
der  Kern  des  Blockinnern  von  Schulhäusern  gebildet. 
Man  wird  zugeben  müssen,  daß  gerade  diese  Gebäude 
hier  besonders  zweckmäßig  liegen.  Mehr  nach  dem 
Rande  hin  —  an  der  Potsdamer  Straße  —  ist  aber  auch 
eine  Kirche  in  einen  Hof  versteckt;  ähnlich  liegt  eine 
Synagoge  in  einem  benachbarten  Baublocke.  Auf  diese 
Weise  wird  die  Stadt  ihrer  schönsten  Schmuckstücke 
beraubt.  (Fortsetzung  folgt  in  Heft  11,) 


*)  Für  Wohnzwecke,  für  Geschäftszwecke,  Passagen  usw.  bleibt 
einer  besonderen  Behandlung  vorbehalten.  D.  H. 

**)  Aus  einem  Vortrage  des  Verfassers  auf  dem  Brandenburgischen 
Städtetage  zu  Kottbus  1904. 


130 


DER  STÄDTEBAU 


SOZIALE   UND    W^IRTSCHAFTLICHE  VORAR- 
BEITEN FÜR  STADTERWEITERUNGSPLÄNE. 


Von  Dr.  Ing.  FORBÄT,  Frankfurt  a.  M.-  Budapest. 

Von  diesen  53  Städten  sind  in  Tabelle  1  gruppenweise 
diejenigen  Städte  zusammengefaßt  worden,  in  welchen 
gegenüber  den  anderen  Städten  die  eine  oder  andere 
Berufsklasse  am  stärksten  hervorgetreten  ist.  Von  den 
zu  jeder  Stadt  gehörigen  zwei  Reihen  der  Tabelle  enthält 
die  obere  die  Ergebnisse  der  Volkszählung  von  1895,  die 
untere  die  von  1882. 

In  den  6  Städten  der  ersten  Gruppe  waren  im  Jahre 
1895  auf  dem  Gebiete  der  Industrie  beschäftigt  65,3—74,5% 
der  Bevölkerung,  auf  dem  Gebiete  von  Handel  und  Verkehr 
14,7-20%;  insgesamt  lebten  daher  von  Industrie,  Handel 
und  Verkehr  83—89,2%  der  Bevölkerung.  Wir  haben  es 
hier  demnach  mit  einigen  typischen  Beispielen  deutscher 
Industriestädte  zu  tun. 

Die  Städte  der  zweiten  Gruppe  haben  nach  der  Zu- 
sammensetzung ihrer  Bevölkerung  den  Charakter  von 
Handelstädten.  Numerisch  stehen  zwar  auch  in  diesen 
Städten  die  von  der  Industrie  Beschäftigten  an  erster 
Stelle,  aber  die  Verhältniszahl  der  im  Handel  und  Verkehre 
tätigen  Einwohner  war  in  ihnen  größer  als  in  den  andern 
Städten  uud  betrug  im  Jahre  1895  31,6—39,9%.  Es  ist  be- 
merkenswert, daß  alle  Städte  dieser  Gruppe  zu  den  be- 
deutenderen See-  bezw.  Binnenschiffahrtshafenplätzen  ge- 
hören. Neben  den  drei  Hansestädten  finden  wir  hier 
Mannheim  mit  seinem  größten  kontinentalen  Binnenschiff- 
fahrtshafen, ferner  Stettin  und  Frankfurt,  in  welchen  ein 
großer  Teil  des  Handelsverkehrs  ebenfalls  auf  die  Aus- 
nutzung der  Wasserwege  zurükzuführen  ist.  Wir  werden 
Gelegenheit  haben,  bei  Besprechung  der  wirtschaftlichen 
Verhältnisse  der  städtischen  Bevölkerung  auf  diesen  Um- 
stand noch  einmal  zurückzukommen. 

In  den  vier  Städten  der  dritten  Gruppe  beträgt  der  auf 
die  bürgerlichen  und  kirchlichen  Beamten,  das  Militär  und 
die  freien  Berufe  entfallende  Prozentsatz  der  Bevölkerung 
21,8—34,8  °/o  gegenüber  3,7—6,8  %  bei  den  Städten  der 
ersten  und  7,7  —  10,8%  bei  denjenigen  der  zweiten  Gruppe. 
Der  Hauptanteil  an  diesem  Prozentsatz  entfällt  unter  den 
angeführten  drei  Berufsarten  wohl  auf  das  Militär,  da  wir 
es  bei  den  Städten  dieser  Gruppen  ausschließlich  mit  be- 
deutenderen Garnisonplätzen  des  Land-  und  Seeheeres  zu 
tun  haben. 

Die  Städte  der  vierten  Gruppe  weisen  neben  einer 
immerhin  beträchtlichen  Anzahl  von  Angehörigen  der  für 
die  dritte  Gruppe  charakteristischen  Berufsarten  12,8  bis 
19)3  %  solcher  Einwohner  auf,  die  keinenm  ausgesprochenen 
Berufe  nachgehen,  sondern  von  ihrer  Rente  oder  Pension 
leben.  In  den  angeführten  Industriestädten  betragen  die 
entsprechenden  Zahlen  4,8—7,0%,  in  den  Handelstädten 
6,2  —  10,0%,  in  den  Städten  der  dritten  Gruppe  7,3  —  14,3%. 
Wir  finden  in  dieser  Gruppe  neben  Wiesbaden,  das  so- 
wohl als  Bäderstadt,  wie  durch  seine  sonstigen  Vorzüge 
eine  besondere  Anziehungskraft  besitzt,  die  Hauptstädte  von 
Baden  und  Hessen,  die  als  gesellschaftliche,  künstlerische 
und  wissenschaftliche  Mittelpunkte  für  die  Ansiedlung 
der  in  Frage  stehenden  Bevölkerungsklasse  zweifelsohne 
in  hohem  Grade  geeignet  erscheinen. 


(Fortsetzung  aus  Heft  8). 

Die  letzte  Gruppe  der  Tabelle  1  zeigt  endlich  die 
Zusammensetzung  der  Bevölkerung  in  den  Hauptstädten 
der  vier  größten  deutschen  Bundesstaaten.  An  erster  Stelle 
steht  auch  in  diesen  Städten  die  Industrie  mit  47,2  —  53,5  %, 
an  zweiter  der  Handel  mit  23,5—25,6%.  Die  Verteilung 
der  Bevölkerung  auf  die  einzelnen  Berufsarten  ist  in  diesen 
Städten  bis  auf  Berlin,  wo  die  Industrie  etwas  stärker 
hervortritt,  eine  ziemlich  gleichartige.  Der  Umstand, 
daß  die  bauliche  Entwicklung  dieser  Städte  bei  dem 
großen  Aufschwünge  der  jüngsten  Vergangenheit  einige 
besondere  Eigentümlichkeiten  in  gleicher  Weise  aufzu- 
weisen hatte,  entbehrt  daher  nicht  einer  gewissen  inneren 
Begründung. 

Die  Betrachtung  der  in  Tabelle  1  zusammengestellten 
Zahlen  zeigt,  daß  die  auf  dem  Gebiete  von  Handel  und 
Industrie  beschäftigten  Einwohner  auch  in  denjenigen 
Städten  den  stärksten  Prozentsatz  der  Bevölkerung  aus- 
machen, in  welchen  die  Zahl  der  Beamten,  Soldaten,  in 
freien  Berufen  und  ohne  bestimmte  Berufe  Lebenden 'ver- 
hältnismäßig am  stärksten  hervortritt,  daß  mithin,  wie 
nicht  anders  zu  erwarten  war,  Handel  und  Industrie  die 
vorherrschenden  Berufe  innerhalb  der  städtischen  Be- 
völkerung überhaupt  bilden.  Ihr  Prozentsatz  bildet  auch 
in  der  dritten  und  vierten  Gruppe  der  in  der  Tabelle  an-r 
geführten  Städte  immer  noch  50,4-62,7  bezw.  57,9—61,9% 
gegenüber  30,2—42,1  bezw.  30,9—36,1  °/<,  von  Angehörigen 
der  ersterwähnten  Berufe.  In  den  Industrie-  und  Handels- 
städten ist  der  Unterschied  zwischen  den  anteiligen 
Prozentsätzen  naturgemäß  noch  größer.  In  der  ersten 
Gruppe  der  Tabelle  gehören  zu  Handel  und  Industrie 
83—89,2%,  zur  Klasse  der  Beamten,  Soldaten  usw.  8,5  bis 
11,8%.  In  der  zweiten  Gruppe  entsprechend  73,7-82,1, 
bezw.  15,0—20,2%.  Beim  Bearbeiten  des  Entwurfes  einer 
Stadterweiterung  werden  diese  Tatsachen  nicht  außer 
Acht  gelassen  werden  dürfen. 

Um  aber  die  aus  der  beruflichen  Zusammensetzung  der 
Bevölkerung  sich  ergebenden  Maßnahmen  beim  Aufstellen 
des  Bebauungsplanes  in  ihrem  ganzen  Umfang  richtig  treffen 
zu  können,  ist  für  den  Städtebauer  nicht  nur  die  Kenntnis 
von  der  Zusammensetzung  der  bereits  vorhandenen  Bevölke- 
rung von  Wichtigkeit,  sondern  auch  die  Kenntnis  derjenigen 
Veränderungen,  denen  diese  Zusammensetzung  in  Zukunft 
voraussichtlich  unterworfen  sein  wird,  da  er  sich  nur  bei 
Berücksichtigung  dieser  Veränderungen  ein  möglichst  zu- 
treffendes Bild  von  der  auf  dem  Bebauungsgebiete  zu  er- 
wartenden Bevölkerung  zu  machen  in  der  Lage  sein  wird. 
Um  sich  über  die  voraussichtlichen  zukünftigen  Verände- 
rungen ein  Urteil  bilden  zu  können,  ist  es  weiter  erforder- 
lich, die  in  dieser  Beziehung  in  der  Vergangenheit  einge- 
tretenen Veränderungen  zu  untersuchen,  da  unter  gewöhn- 
lichen Umständen,  ohne  gewaltsame  äusere  Einwirkung, 
die  Entwicklung  der  Städte  ebensowenig  plötzlich  ihre 
Richtung  ändern  wird,  wie  irgend  ein  anderer  natürlicher 
Entwicklungsvorgang,  mithin  aus  den  auf  die  Vergangen- 
heit bezüglichen  Beobachtungen  auch  in  diesem  Falle 
Schlüsse  auf  die  Zukunft  gezogen  werden  können. 


131 


DER  STÄDTEBAU 


Die  Ermittlung  der  in  der  Vergangenheit  vor  sich 
gegangenen  Veränderungen  in  der  beruflichen  Zusammen- 
setzung der  Bevölkerung  wird  von  Fall  zu  Fall  ebenso 
den  Gegenstand  besonderer,  eingehender  Studien  bilden 
müssen,  wie  die  Ermittelung  der  beruflichen  Zusammen- 
setzung der  städtischen  Bevölkerung  überhaupt.  Immer- 
hin gewährt  die  Tabelle  i  dadurch,  daß  sie  die  sich  auf  die 
zwei  Berufszählungen  von  1882  und  1895  beziehenden  Zahlen 
einander  gegenüberstellt,  die  Möglichkeit,  sich  inbezug  auf 
die  angeführten  Städte  wenigstens  allgemein  darüber  zu 
unterrichten,  in  welcher  Richtung  diese  Veränderungen  im 
großen  und  ganzen  vor  sich  gegangen  sind.  Da  der  Auf- 
schwung, den  die  Städte  in  der  zwischen  den  zwei  Zäh- 
lungen liegenden  Zeit  fast  ohne  Ausnahme  genommen 
haben  und  der  sichtbar  vor  allem  in  der  bei  manchen 
Städten  ganz  außergewöhnlich  großen  Zunahme  der  Be- 
völkerungsziffern zum  Ausdruck  kommt,  hauptsächlich 
auf  die  stets  wachsende  wirtschaftliche  Bedeutung  von 
Handel  und  Industrie  zurückzuführen  ist,  findet  auch  die 
in  derselben  Zeit  eingetretene  Verschiebung  in  der  Zu- 
sammensetzung der  Bevölkerung  im  allgemeinen  in  einer 
Zunahme  des  Prozentsatzes  derjenigen  Einwohner  ihren 
Ausdruck,  die  ihr  Brot  auf  dem  Gebiete  von  Handel  und 
Industrie  verdienen.  Diese  Veränderung  ist  verhältnis- 
mäßig weniger  stark  und  zeigt  in  vereinzelten  Fällen  so- 
gar eine  Abnahme  bei  den  ausgesprochenen  Industrie- 
städten, in  welchen,  wie  wir  gesehen  haben,  die  fraglichen 
Einwohnerkategorien  ohnedies  schon  80  90  v.  H.  der  ge- 
samten Bevölkerung  ausmachen,  eine  weitere  Zunahme 
dieses  Prozentsatzes  daher  nur  mehr  in  sehr  beschränktem 
Maße  möglich  ist.  Sie  hält  sich  ferner  in  engeren  Grenzen 
bei  Städten,  die  am  heißen  wirtschaftlichen  Kampfe  der 
Zeit  —  oft  mit  Absicht  —  nicht  in  vollem  Maße  teilnehmen 
oder  auf  Grund  einer  alten,  geschichtlich  begründeten  Ent- 
wicklung zu  einer  gewissen  Abgeschlossenheit  in  der  Zu- 
sammensetzung ihrer  Bevölkerung  gelangt,  und  Verände- 
rungen innerhalb  dieser  Zusammensetzung  nur  schwer  zu- 
gänglich sind.  Besonders  merklich  ist  sie  dagegen  bei 
Städten,  deren  Bevölkerung  sich  zwar  schon  früher  auch  zum 
größeren  Teile  mit  Handel  und  Industrie  beschäftigte,  aber 
nicht  in  so  überragendem  Maße  wie  in  den  Industriestädten 
der  ersten  Gruppe;  ferner  bei  solchen  Städten,  die  die  Füh- 
rung im  wirtschaftlichen  Leben  an  sich  zu  nehmen  bestrebt 
und  berufen  sind,  also  bei  den  in  der  letzten  Gruppe  der 
Tabelle  angeführten  Hauptstädten. 

Die  Zahlen  der  Tabelle  1  zeigen  die  relativen  Ver- 
änderungen, die  in  der  prozentualen  Zusammensetzung 
der  Bevölkerung  im  Laufe  der  in  Betracht  kommenden 
13  Jahre  eingetreten  sind.  Sie  zeigen  vor  allem  ganz  all- 
gemein, daß  die  ohnedies  schon  schwach  vertretenen 
landwirtschaftlichen  Berufe  eine  weitere,  zum  Teil  recht 
bedeutende  Abnahme  erfahren  haben.  Während  im  Jahre 
1882  der  höchste  Prozentsatz  dieser  Berufsarten  noch  5,4 
in  Straßburg,  5,3  in  Freiburg  i.  B.,  4,9  in  Lübeck  und  4,7 
in  Stuttgart  betrug,  sank  die  Höchstziffer  im  Jahre  1895 
bereits  auf  3,9  %  in  Straßburg,  3,7  in  Lübeck  und  Frei- 
burg und  2,9  in  Darmstadt.  Für  die  Gestaltung  des  Stadt- 
bauplanes sind  diese  Ziffern  allerdings  nicht  von  Bedeu- 
tung, da  es  im  Rahmen  einer  modernen  Stadterweiterung  nur 
mehr  noch  selten  möglich  sein  wird,  auch  auf  die  Bedürfnisse 
von  Landwirtschaft  und  Gärtnerei  Rücksicht  zu  nehmen; 
sie  sind  aber  als  Zeichen  der  innerhalb  der  Gemarkungs- 


grenzen der  Städte  stets  weiter  vorschreitenden  Umwand- 
lung von  Ackerland  in  Bauland  immerhin  beachtenswert. 

Von  größerer  Bedeutung  für  die  Aufstellung  des  Stadt- 
bauplanes sind  die  Schwankungen  in  der  anteiligen  Stärke 
der  Industrie-  und  Handelsbevölkerung.  Ein  Zusammen- 
hang zwischen  Schwankungen  dieser  zwei  Berufsarten 
ist  in  vielen  Fällen  nicht  zu  verkennen.  Die  meist 
relativ  geringe  Abnahme  des  Prozentsatzes  der  Industrie- 
bevölkerung in  den  Städten  der  ersten  Gruppe  der  Tabelle 
wird  durch  die  Zunahme  der  Handelsbeflissenen  in  diesen 
Städten  zum  Teil  wieder  ausgeglichen.  Dasselbe  ist  der 
Fall  in  Bremen  und  Berlin,  während  in  einigen  anderen 
Städten,  wie  Frankfurt  a.  M.  und  Lübeck,  die  prozentuale 
Zunahme  der  Industriebevölkerung,  wie  aus  der  Tabelle 
ersichtlich,  zum  Teil  wieder  auf  Kosten  der  Handelsbe- 
völkerung geht. 

An  ziffernmäßigen  Beispielen  für  die  Schwankungen 
der  in  Frage  stehenden  zwei  Berufsarten  verdient  hervor- 
gehoben zu  werden  die  Zunahme  der  Industriebevölkerung 
in  Stettin  von  33,9  auf  41,9,  in  Mannheim  von  47,3  auf 
5o,3,  in  München  von  44,6  auf  47,7,  in  Karlsruhe  von  39,2 
auf  43,8  ° , ,  wobei  in  diesen  Städten  gleichzeitig  auch 
die  Handelsbevölkerung  eine  mehr  oder  weniger  starke 
Zunahme  aufweist.  Ein  gleichzeitiges  Anwachsen  des 
Prozentsatzes  der  Handels-  und  Industriebevölkerung 
zeigen  ferner  die  Städte  der  Gruppe  4  der  Tabelle,  sowie 
Stuttgart,  während  bis  auf  die  vier  Garnisonorte  der 
dritten  Gruppe,  sowie  vereinzelte  Städte  der  anderen 
Gruppen,  wie  Bochum  und  Bremen,  in  allen  anderen 
angeführten  Städten  die  eine  oder  andere  der  zwei  Berufs- 
arten prozentual  zwar  abnimmt,  zusammen  aber  immer 
noch  ein  Anwachsen  der  zwei  Berufsarten  zu  verzeichnen 
ist.  Die  relative  Zunahme  der  in  Handel  und  Industrie 
beschäftigten  Einwohner  kann  daher  als  allgemeines  Merk- 
mal der  Entwicklung  der  städtischen  Bevölkerung  für 
den  betrachteten  Zeitraum  angesehen  werden.  Ein  ab- 
soluter Rückgang  ihres  Prozentsatzes  findet  sich  haupt- 
sächlich in  den  Militärstädten,  die  den  mit  Bezug  auf  die 
Zusammensetzung  der  Bevölkerung  in  den  übrigen  Städten 
maßgebenden  Gesetzen  überhaupt  nur  zum  Teil  unter- 
worfen sind. 

Es  kann  für  den  Städtebauer  gegebenenfalls  von  Inter- 
esse sein,  zu  bestimmen,  wie  groß  die  absolute  Zunahme 
der  einzelnen  Berufsarten  in  einem  bestimmten  Zeiträume 
gewesen  ist.  Aus  der  Verschiebung  der  relativen  Zu- 
sammensetzung der  Bevölkerung  zu  Gunsten  von  Handel 
und  Industrie,  die  wir  im  vorhergehenden  für  die  Mehr- 
zahl der  Städte  nachgewiesen  haben,  ergibt  sich,  daß  der 
Prozentsatz  der  absoluten  Zunahme  dieser  Berufsarten  im 
allgemeinen  größer  sein  wird,  als  der  der  städtischen  Be- 
völkerung überhaupt,  und  zwar  umsomehr,  je  stärker  die 
Zunahme  der  Gesamtbevölkerung  selbst  ist.  Bei  einem 
Rückgange  des  prozentualen  Anteils  der  einen  oder  anderen 
Berufsart  kann  bei  entsprechend  großem  Wachstume  der 
Gesamtbevölkerung  eine  absolute  Zunahme  immer  noch 
stattgefunden  haben,  der  Prozentsatz  dieser  Zunahme  wird 
aber  in  diesem  Falle  hinter  demjenigen  der  Gesamtbevöl- 
kerung naturgemäß  zurückbleiben  müssen.  Bei  genügend 
großem  Rückgange  kann  aber  selbst  bei  starkem  Anwachsen 
der  Gesamtbevölkerung  eine  absolute  Abnahme  der  be- 
treffenden Berufsklasse  eintreten,  wie  wir  dies  z.  B.  bei  der 
landwirtschaftlichen  Bevölkerung  Stuttgarts  finden  werden. 


132 


DER  STÄDTEBAU 


Um  das  Verhältnis  der  relativen  und  absoluten  Zu- 
nahme an  einem  Zahlenbeispiel  zu  zeigen,  sei  angeführt, 
daß  die  Zunahme  der  Gesamtbevölkerung  Mannheims  in 
den  13  Jahren  zwischen  1882  und  1895  rund  80  °/o  betrug. 
Infolge  der  Erhöhung  des  Prozentsatzes  der  Industriebe- 
völkerung von  47,3  auf  50,3  betrug  demgegenüber  die  ab- 
solute Zunahme  dieser  Bevölkerungsgruppe 
97780  X  503  -  54  643 '473 


mithin  11 


54  643  •  473 
mehr. 


X  100  =  rund  91  %, 


In  ähnlicher  Weise  wurden  die  Zahlen  der  nachfolgen- 
den Tabelle  2  ermittelt,  welche  die  absolute  Zunahme  so- 
wohl der  Gesamtbevölkerung  wie  der  einzelnen  Berufs- 
arten für  die  in  der  letzten  Gruppe  der  Tabelle  1  ent- 
haltenen 4  Hauptstädte  zusammenstellt.  Aus  der  Tabelle 
geht  hervor,  daß  auch  bei  diesen  Städten  die  absolute 
Zunahme  der  Handels-  und  Industriebevölkerung  meist 
größer  war  als  die  Zunahme  der  Gesamtbevölkerung, 
während  diejenige  der  anderen  Berufsarten  hinter  der 
letzteren  meistens  zurückblieb.  Die  Zusammenstellung 
zeigt  auch  den  bereits  vorhin  erwähnten  absoluten  Rück- 
gang der  in  Landwirtschaft  und  Gärtnerei  tätigen  Be- 
völkerung Stuttgarts. 

Die  Kenntnis  von  der  Art  des  zu  erwartenden  und 
auf  dem  Stadterweiterungsgebiet  unterzubringenden  Be- 
völkerungszuwachses, die  sich  aus  der  Zusammensetzung 
der  in  den  ausgebauten  Stadtgebieten  vorhandenen  Be- 
völkerung unter  Berücksichtigung  der  voraussichtlichen 
Verschiebung  in  den  anteiligen  Stärkeverhältnissen  der 
einzelnen  Berufsarten  annähernd  bestimmen  läßt,  ist  bei 
Aufstellung  des  Stadterweiterungsplanes  hauptsächlich  von 
Wichtigkeit,  um  diejenigen  Viertel  richtig  anordnen  und 
bemessen  zu  können,  die  mit  Rücksicht  auf  die  be- 
sonderen   Bedürfnisse    einzelner    Berufsarten    von    vorn- 


Tabelle  2. 


Stadt 


Berlin  .  . 
München 
Dresden  . 
Stuttgart . 


Zu- 
nahme 
der 
Be- 
völke- 
rung 
1882 
bis 
1895 

zus.  °/o 


45 
74 
51.5 
35 


In  derselben  Zeit  betrug  die  absolute  Zunahme 
der  einzelnen  Berufsarten  in  "/o 


Land- 
wirt- 
schaft, 
Gärt- 
nerei, 
Fische- 
rei 


10,7 
39 
65 
22,4 


In- 
dustrie 
einschl. 

Bau- 
gewerbe 


42,5 
86 

57 
39 


Handel 

und 
Verkehr 


50.5 
87 
49.4 
■»2,5 


Häus- 
licher 
Dienst, 
Tage- 
lohn 
usw. 


64 
24.5 

18,4 
43.4 


Beamte, 
Militär, 

freie 
Berufe 


41 
52 
40,6 
31.2 


Ohne 
be- 
stimm- 
ten 

Beruf 


49 
56 
39.8 
30,8 


herein  entsprechend  vorgesehen  werden  müssen,  wenn 
der  Stadtbauplan  der  zukünftigen  Entwicklung  der  Stadt 
keine  Hindernisse  in  den  Weg  legen  soll.  Allgemeine  Ge- 
setze über  die  berufliche  Zusammensetzung  der  städtischen 
Bevölkerung  und  deren  Veränderung  lassen  sich  aus  den 
im  vorhergehenden  angeführten  Zahlen  und  Betrachtungen 
nicht  herleiten.  Für  jede  Stadterweiterung  werden  die 
betreffenden  Untersuchungen  auf  Grund  des  vorhandenen 
oder  zu  beschaffenden  Materials  nach  wie  vor  von  Fall 
zu  Fall  besonders  angestellt  werden  müssen.  Immerhin  aber 
können  die  vorstehenden  Erwägungen  als  eine  allgemeine 
zahlenmäßige  Begründung  für  die  in  neuerer  Zeit  wieder 
mehr  betonte  Notwendigkeit  angesehen  werden,  daß  im 
Rahmen  der  Stadterweiterung  auch  dem  Handel  und  der 
Industrie  eine  der  Zunahme  dieser  Berufsarten  ent- 
sprechende Gelegenheit  zu  weiterer  ungehinderter  An- 
siedlung  geboten  werden  müsse. 

(Fortsetzung  folgt  in  Heft  ii.) 


ZUR  FRAGE  DER  BAULANDUMLEGUNG. 


I.  Die  Verkoppelung  eines  Teils  der  Feldmark 
Wunstorf*)  von  Börje,  Hannover. 

Die  Altstadt  liegt  nördlich  der  Grabenaue;  die  späteren 
Bauten  erstrecken  sich  an  der  Süd-  und  Bahnhofstraße 
entlang  bis  zum  Bahnhofe.  In  der  Altstadt  ist  wesentlich 
der  Sitz  der  Landwirtschaft  treibenden  Einwohnerschaft. 
Durch  Anlage  einer  Kleinbahn  vom  Bahnhofe  Wunstorf, 
die  die  Bahnhof-  und  Südstraße  entlang  zum  Steinhuder 
Meer  und  weiter  führt,  ist  der  Verkehr  auf  der  Südstraße 
so  erheblich  gestiegen,  daß  darauf  Bedacht  genommen 
werden  mußte,  diese  von  dem  Verkehre  zur  Altstadt,  so- 
wie von  dem  landwirtschaftlichen  Verkehre    zu    entlasten. 

Zu  diesem  Zwecke  wurde,  um  eine  neue  Weganlage 
auf  dem  einfachsten  und  am  wenigsten  teueren  Wege 
herzustellen,  die  Verkoppelung  des  sogenannten  Südfeldes 
beantragt.  Dieser  Feldteil  wird  begrenzt  durch  die  Süd- 
aue und  die  Straße  nach  Duendorf  bis  zur  Gemarkungs- 
grenze. Die  Abb.  1  u.  2  im  Texte  enthalten  eine  Darstellung 
1.  des  alten  und  2.  des  durch  die  Verkoppelung  geschaffenen 
neuen  Zustandes,  soweit  eine  spätere  Bebauung  gedacht  ist. 


*)  Als  Beispiel  des  Verfahrens,  nicht  des  diesem  zu  Grunde  gelegten 
Bebauungsplans.  D,  H. 


Aus  Plan  1  (Seite  134)  ist  ersichtlich,  daß  sämtliche  landwirt- 
schaftliche Fuhren  von  der  Altstadt  zu  dem  sogenannten 
Südfelde  und  den  nicht  unwesentlichen  Wunstorfer  Acker- 
ländereien südlich  des  Barne -Grabens,  durch  die  gesamte 
Altstadt  über  die  Südstraße  geleitet  werden  mußten. 

Die  Aufgabe  war: 

Erstens:  eine  Verbindung  der  Altstadt  mit  den  südlichen 
Ländereien  zu  schaffen;  dies  ist  erreicht  durch  den  Weg  1 
unter  zweimaliger  Überbrückung  der  Auen.  Aus  dem 
Herzen  der  Altstadt  sind  die  Ländereien  nunmehr  auf  dem 
kürzesten  Wege  zu  erreichen. 

Zweitens :  Die  Verbindung  der  Altstadt  mit  dem  Bahnhol 
unter  Ausfall  der  Südstraße.  Dies  ist  erreicht  durch  denWeg2 
in  Verbindung  mit  1.  Beide  Wege  haben  eine  Breite  von 
12  m  erhalten,  wovon  2  m  Bankett  von  jeder  Seite  und  8  m 
zur  Fahrbahn  ausgebaut  sind. 

Da  Wunstorf  in  fortwährender,  wenn  auch  mäßiger 
Vergrößerung  begriffen  ist,  die  Altstadt  aber  derart  als 
Insel  zwischen  den  Auen  und  ihrem  Überschwemmungs- 
gebiete liegt,  daß  ein  weiterer  Ausbau  nicht  möglich  ist, 
lag  es  auf  der  Hand,  den  durch  die  Hauptwege  neu  auf- 
geschlossenen Teil  zur  Bebauung  durch  Wege  aufzuschließen. 
Dies  ist  durch  die  Wege  3  bis  6  und  8  geschehen,  während 


133 


DER  STÄDTEBAU 


die  Wege  7  und  9  zur  Aufschließung  der  weiteren  Feld- 
ländereien  dienen.  Weg  3  ist  so  angelegt,  daß  er  bei  Er- 
fordernis durch  Überbrückung  der  Auen  mit  einer  vor- 
handenen Straße  der  Altstadt  in  Verbindung  gebracht 
werden  kann.  Die  zur  Bebauung  dienenden  Wege  sind 
zunächst  nur  7  m  breit  ausgelegt,  mit  je  1  'j-,  m  Bankett  an 
beiden  Seiten  und  4  m  Fahrbahn.  An  beiden  Seiten  dieser 
Wege  sollen  je  3  m  breite  Vorgärten  liegen  bleiben,  damit, 
wenn  sich  später  das  Bedürfnis  herausstellt,  eine  Verbreite- 
rung der  Straßen  durch  die  Vorgärten  eintreten  kann.  Mit 
wenigen  Ausnahmen  dienten  sämtliche  Grundstücke  der 
Gartenkultur;  nur  wenige  waren  auch  mit  Wohnhäusern 
besetzt. 

Nach  dem  Verkoppelungsgesetze  für  Hannover  können 
eingefriedigte  Gärten  in  Stadtgemeinden  nicht  durch  Majo- 
ritätsbeschluß, sondern  nur  unter  ausdrücklicher  Zu- 
stimmung der  Beteiligten  zum  Verfahren  herangezogen 
werden. 

Um  die  Gartenbesitzer  zu  veranlassen,  dem  Beschlüsse 
zur  Verkoppelung  beizutreten,  erbot  sich  der  Magistrat, 
von  seinem  privaten  Besitze,  der  in  Abb.  1  mit  p  be- 
zeichnet ist,  den  Mehrbedarf  zur  Anlage  der  Wege  1  und 
2  herzugeben,  der  nach  Anrechnung  der  einzuziehenden 
alten  Wege  erforderlich  ist,  doch  unter  der  Bedingung, 
daß  der  am  Wege  5  mit  p  bezeichnete  Platz  in  guter  Form 
dem  Magistrate  zur  Anlage  eines  Elektrizitätswerkes  ver- 
bleibe.   Alle    übrigen  Wege    sollten  nach  dem  in  die  Ver- 


koppelungsmasse  gegebenen  Besitze  aufgebracht  werden. 
Nach  langen  Verhandlungen,  namentlich  erst  nach  Vor- 
legung eines  Entwurfes  über  die  etwaige  Form  der  späteren 
Grundstücke,  schlössen  sich  die  Gartenbesitzer  dem  An- 
trage zur  Verkoppelung  an.  Besondere  Entschädigungen 
mußten  1  e  und  1  m  wegen  der  schon  vorher  günstigen 
Lage  in  i'/^facher  Fläche  zugebilligt  werden;  auch  diese 
Entschädigungen  trug  der  Magistrat. 

Hierauf  konnte  zu  dem  eigentlichen  Verfahren  ge- 
schritten werden.  Die  Wege  und  Abfindungen  wurden  in 
die  örtlichkeit  übertragen.  Sämtlichen  Beteiligten  sind  die 
neuen  Grundstücke  angewiesen  und  von  allen  ohne  Wider- 
spruch angenommen.  Die  gesamte  Arbeit,  einschließlich 
der  Offenlegung  und  des  Ausbaues  der  Straßen,  d  h.  ohne 
Befestigung,  ist  in  Jahresfrist  erledigt  worden. 

Von  der  Generalkommission  wird  für  derartige  Ar- 
beiten je  nach  der  Lage  eine  Kostenpauschsumme  von  6 
bis  27  M.  pro  ha  erhoben.  Dafür  wird  die  gesamte  tech- 
nische Arbeit  übernommen,  einschließlich  der  Termine  und 
sonstigen  Verhandlungen,  sowie  der  Neuübernahme  in  das 
Kataster.  Dieses  ist  ein  so  billiger  Preis,  selbst  wenn  der 
höchste  Satz  angenommen  wird,  daß  ein  jedes  andere  Ver- 
fahren ganz  bedeutende  Mehrkosten  verursacht  und  das 
ganze  Verfahren  auf  Jahre  verschleppt  wird. 

Der  Vorteil  gegen  das  Enteignungsverfahren,  ohne  das 
ein  Plan  wie  der  vorliegende  nicht  durchführbar  gewesen 
wäre,    besteht  außer  der  Kostenersparnis    im  wesentlichen 


134 


DER  STÄDTEBAU 


noch  darin,  daß  alle  Grundstücke  in  der  neuen  Form  un- 
mittelbar zur  Bebauung  geeignet  sind;  dadurch  werden 
spätere  Austauschungen  nicht  mehr  erforderlich,  und  jeder- 
mann kann  unabhängig  von  seinem  Nachbarn  sein  Grund- 
stück beherrschen. 

Der  Erfolg  des  im  Jahre  1898  ausgeführten  Verfahrens 
hat  sich  auch  bereits  dadurch  herausgestellt,  daß  etwa 
20  Neubauten  entstanden  und  die  Grundstückspreise  min- 
destens um  das  40  fache  gestiegen  sind. 

II.  Die  gesetzliche  Regelung  der  Baulandumlegung 
von  C.  Strinz,  Bonn. 
Die  Frage  der  Umlegung  städtischer  Grundstücke  ist 
letzthin  in  Zeitschriften  und  Broschüren  nach  der  tech- 
nischen und  juristischen  Seite  hin  mehrfach  erörtert  wor- 
den, ohne  daß  eine  völlige  Klärung  der  Ansichten  erzielt 
wäre.  Während  einerseits  die  von  den  Freunden  der  Um- 
legung zu  ihren  Gunsten  geltend  gemachten  Gründe  nicht 
widerlegt  werden  konnten,  gelang  es  andrerseits  auch  nicht, 
die  von  den  Gegnern  erhobenen  Bedenken  zu  entkräften. 
Von  diesen  Bedenken  möchte  ich  hier  zwei  herausgreifen, 
die  rein  technischer  Art  sind;  es  sind  dies: 

1.  die  Lageplanfrage  und 

2.  das  technische  Verfahren  bei  der  Umlegung. 

Es  ist  das  Verdienst  Sittes,  in  überzeugender  Weise 
darauf  hingewiesen  zu  haben,  wie  gerade  durch  die  sorg- 
fältigste Berücksichtigung  der  Eigentumsgrenzen  neben  der 
wirtschaftlich  besseren  Ausnutzung  des  Baulandes,  reiche 
Abwechslung  und  großer  Reiz  in  den  Straßenbildern  er- 
zielt wird.  Er  fürchtet,  daß  unter  der  Herrschaft  eines 
Umlegungsgesetzes  der  kaum  überwundene  Schematismus 
der  schablonenmäßigen  geometrischen  Planverfassung  wie- 
der neu  aufleben  werde.  Wie  sehr  diese  Befürchtung  be- 
rechtigt ist,  zeigen  die  auf  Tafeln  78— 80  wiedergegebenen 
Beispiele  ausgeführter  Umlegungen.  Sie  sind  einer  Schrift 
des  Wirklichen  Geheimen  Oberregierungsrats  Küster  in 
Düsseldorf  entnommen,  die  sich  mit  dem  Entwurf  eines 
Umlegungsgesetzes  beschäftigt.  Dem  Zustande  nach  aus- 
geführter Umlegung  ist  der  frühere  Bestand  gegenüber  ge- 
stellt und  das  hier  einskizzierte  Straßennetz  mit  möglich- 
ster Berücksichtigung  der  Eigentumsgrenzen  entworfen. 
Die  Richtigkeit  der  Ausführungen  Sittes  tritt  dabei  augen- 
scheinlich hervor;  es  zeigt  sich  allerdings  auch,  worauf 
schon  von  anderer  Seite  aufmerksam  gemacht  wurde  (Heft  3 
des  lfd.  Jahrgangs  dieser  Zeitschrift),  daß  hierdurch  die 
Umlegung  keineswegs  überflüssig  gemacht  wird.  Es  ist 
eben  unmöglich,  bei  der  Plangestaltung  allen  Grundstücken 
zugleich  gerecht  zu  werden;  diese  selbstverständliche  Wahr- 
heit ist  sicherlich  auch  Sitte  nicht  unbekannt  gewesen.  Der 
Schwerpunkt  der  Umlegung  liegt  dagegen  außer  in  der 
Schaffung  zweckmäßig  geformter  Baugrundstücke  in  der 
gerechten  Heranziehung  aller  Grundstücke  zur  Abgabe 
des  Straßenlandes  und  in  der  allen  in  gleicher  Weise  zu 
teil  werdenden  Bebauungsfähigkeit.  Wenn  trotzdem  Sitte 
die  Umlegung  nur  als  Ausnahme  gelten  lassen  will,  so  kann 
dies  nur  daran  liegen,  daß  ihm  die  Vorteile  der  Umlegung 
durch  die  Preisgabe  des  an  die  Berücksichtigung  der  Eigen- 
tumsgrenzen gebundenen  Lageplans  als  zu  teuer  erkauft 
erscheinen. 

Um  diese  Bedenken  zu  beseitigen  und  die  einander 
entgegenstehenden  Auffassungen  zu  vereinigen,  kann  es 
sich  nur  darum  handeln,  Mittel  und  Wege  zu    finden,  um 


die  Berücksichtigung  der  Eigentumsgrenzen  bei  der  Plan- 
verfassung trotz  der  Möglichkeit  einer  späteren  Umlegung 
zu  sichern.  Um  diesen  Zweck  aber  so  vollständig  und 
wahrscheinlich  noch  besser  zu  erreichen,  als  es  bis  jetzt 
ohne  eine  gesetzliche  Regelung  der  Umlegung  möglich  war, 
dürfte  es  genügen,  unter  die  Vorbedingungen,  nach  denen 
die  Umlegung  statthaft  sein  soll,  außer  der  Forderung  nach 
vorheriger  Feststellung  sachgemäß  aufgestellter  Bebauungs- 
pläne auch  die  Bestimmung  aufzunehmen,  daß  diese  Pläne 
so  beschaffen  sein  müssen,  daß  eine  für  die  Bebauung 
günstigere  Plangestaltung  durch  bessere  Anpassung  der 
Straßenzüge  an  die  vorhandenen  Eigentumsgrenzen  unter 
gleichzeitiger  Erfüllung  der  Bedingungen,  die  im  Interesse 
des  Verkehrs,  der  Gesundheit  und  der  Schönheit  zu  stellen 
sind,  nicht  ausführbar  ist. 

Man  könnte  versucht  sein,  zu  behaupten,  eine  solche 
Bestimmung  sei  unvernünftig,  weil  es  doch  keinen  Sinn 
habe,  bei  der  Planlegung  Eigentumsgrenzen  zu  berücksich- 
tigen, die  bei  der  zu  erwartenden  Umlegung  sich  doch 
ändern.  Wer  dies  behauptet,  befindet  sich  aber  sehr  im 
Irrtum:  Es  ist  bekannt,  daß  bei  jeder  Umlegung  eine  der 
ersten  Forderungen  die  ist,  daß  die  neuen  Grundstücke 
ihren  Platz  möglichst  an  der  Stelle  der  alten  erhalten;  es 
liegt  aber  auf  der  Hand,  daß  dieser  Forderung  um  so  eher 
genügt  werden  kann,  je  mehr  schon  bei  der  Planverfassung 
die  Eigentumsgrenzen  berücksichtigt  werden.  Folglich  ist 
schon  allein  aus  diesem  Grunde  eine  dahingehende  Bestim- 
mung berechtigt. 

Ein  weiterer  Gegengrund,  daß  nämlich  diese  Bestim- 
mung wirkungslos  bleiben  werde,  ist  ebenfalls  nicht  stich- 
haltig. Wahrscheinlich  würde  doch  ein  derartiger  Hinweis 
in  einem  so  bedeutsamen  Gesetze  genügen,  um  die  Ge- 
meinden und  die  Planentwerfer  zu  veranlassen,  auf  die  Be- 
rücksichtigung der  vorhandenen  Eigentumsgrenzen  größere 
Aufmerksamkeit  zu  verwenden,  um  nur  ja  der  Wohltaten 
des  Gesetzes  teilhaftig  zu  werden.  Das  preußische  Flucht- 
liniengesetz vom  2.  Juli  1875  fordert  im  §  3  die  Berücksich- 
tigung des  Verkehrs,  der  Gesundheit  und  Feuersicherheit; 
auch  soll  darauf  geachtet  werden,  daß  keine  Verunstaltung 
der  Straßen  und  Plätze  eintritt.  Warum  sollte  nicht  in 
dem  neuen  Umlegungsgesetze  Veranlassung  genommen 
werden,  diese  doch  recht  dürftigen  Vorschriften  in  der  oben 
vorgeschlagenen  Weise  zu  ergänzen?  Man  kann  ruhig  be- 
haupten, daß  auf  diese  Weise  wahrscheinlich  bessere, 
d.  h.  die  Grenzverhältnisse  mehr  berücksichtigende  Lage- 
pläne erzielt  werden,  als  ohne  Umlegungsgesetz.  Der  Mangel 
eines  solchen  hat  bisher  sehr  viele  Planverfasser  durchaus 
nicht  davon  abgehalten,  die  Eigentumsgrenzen  in  ungün- 
stigster Weise  zu  durchschneiden,  und  ausgeführt  werden 
solche  Entwürfe  auch,  wenn  auch  unter  Schwierigkeiten. 
Ohne  Umlegungsgesetz  würde  dies  auch  weiter  so  bleiben, 
während  ein  Umlegungsgesetz  mit  der  angeführten  Be- 
stimmung in  jeder  Hinsicht  nur  bessernd  wirken  könnte. 
Jedenfalls  aber  würde  eine  solche  Bestimmung  den  Gegnern 
der  Umlegung  bei  vorkommender  Gelegenheit  eine  wert- 
volle Handhabe  bieten,  um  gegen  das  Verfahren  Einwen- 
dungen zu  erheben.  Damit  erscheint  aber  auch  der  prak- 
tische Zweck,  die  tatsächliche  Berücksichtigung  der  Gren- 
zen, viel  gesicherter,  als  dies  durch  Lehre  und  Beispiel 
allein  zu  erreichen  wäre.  Alles  in  allem  ist  also  eine 
solche  gesetzliche  Bestimmung  als  Vorbedingung  für  die 
Zulässigkeit    der  Umlegung   recht  wohl   geeignet,  die  be- 


135 


DER  STÄDTEBAU 


fürchteten  Nachteile  eines  Umlegungsgesetzes  für  die  Plan- 
verfassung aufzuheben.  Ein  gewichtiges  Bedenken  gegen 
eine  gesetzliche  Regelung  der  Umlegung  würde  in  dieser 
Weise  aus  dem  Wege  geräumt. 

Das  zweite  Bedenken,  welches  das  technische  Ver- 
fahren bei  der  Umlegung  betrifft,  ist  nicht  so  einfach  zu 
beseitigen.  Es  kommen  dabei  vornehmlich  zwei  Punkte 
in  Betracht,  einmal  die  Behandlung  des  Straßenlandes  und 
dann  die  Neuverteilung  des  Baulandes.  Was  den  ersten 
dieser  Punkte  betrifft,  die  Behandlung  des  Straßenlandes, 
so  gehen  die  Meinungen  darüber  auseinander,  ob  und  bis 
zu  welchem  Betrage  es  an  die  Gemeinde  abzutreten  ist 
bezw.  diese  dafür  Entschädigung  leisten  soll.  Da  die  Frage 
schon  eingehender  an  andern  Orten,  z.  B.  in  einer  Denk- 
schrift des  Verbandes  Deutscher  Architekten  und  Ingenieur- 
vereine (Heft  2,  die  Umlegung  städtischer  Grundstücke  und 
die  Zonenenteignung  von  R.  Baumeister,  J.  Classen,  J.  Stubben) 
behandelt  worden  ist,  so  beschränke  ich  mich  hier  darauf, 
zu  bemerken,  daß  bei  bisher  unbebautem  Gelände  —  und 
nur  hierauf  sollen  sich  diese  Ausführungen  beziehen  — 
abgesehen  von  wenigen  besonderen  Fällen,  die  entschädi- 
gungslose Abtretung  des  Straßenlandes,  sei  es  sofort  oder 
später,  beim  Straßenausbau,  durchaus  der  Billigkeit  ent- 
spricht. Damit  dies  in  einer  allen  Beteiligten  gleichmäßig 
gerecht  werdenden  Weise  geschieht  und  damit  alle  Grund- 
stücke in  gleicher  Weise  zur  Beitragsleistung  am  Straßen- 
lande herangezogen  werden,  empfiehlt  es  sich,  das  folgende, 
von  dem  in  der  Denkschrift  empfohlenen  nur  wenig  ab- 
weichende Verfahren  einzuschlagen. 

Die  Gesamtheit  der  in  das  Verfahren  einzubeziehenden 
Grundstücke  bildet  die  Masse,  an  der  die  Eigentümer  nach 
Maßgabe  des  Wertes  ihrer  eingeworfenen  Grundstücke  be- 
teiligt sind.  Dieser  Wert  ist  natürlich  ohne  Berücksichti- 
gung des  neuen  Bebauungsplans  festzusetzen.  Es  wird  also 
gleichsam  eine  Genossenschaft  oder  Gesellschaft  m.  b.  H. 
gegründet.  Nach  Ausscheidung  des  Straßenlandes  wird 
dann  das  übrig  bleibende  Bauland  unter  die  Mitglieder  nach 
Maßgabe  ihrer  festgestellten  Anteile  verteilt. 

Abgesehen  von  den  Bewertungs-  und  Verteilungsschwie- 
rigkeiten, die  nachher  untersucht  werden  sollen,  entsteht 
hier  die  Frage,  bis  zu  welchem  Betrage  das  Straßenland 
entschädigungslos  an  die  Gemeinde  abgetreten  werden  soll? 
Die  Antwort  auf  diese  Frage  geben  die  bestehenden  Ge- 
setze. Nach  dem  preußischen  Fluchtliniengesetze  z.  B.  ist 
das  Straßenland  bis  zur  Straßenbreite  von  26  m  unentgelt- 
lich abzutreten.  Bei  Baublöcken  von  80  m  Breite  und 
160  m  Länge  —  gewiß  sehr  reichlichen  Abmessungen  — 
ergibt  dies  eine  Straßenfläche  von  rd.  35°  o  der  ganzen 
Fläche.  Man  wird  also  auch  im  Umlegungsgesetze  je  nach 
den  bereits  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  das 
eine  ödere  ander.e  Maß  festsetzen.  Für  das  diesen  Satz 
überschreitende  Straßenland  wird  dann  die  Gemeinde  an 
die  Masse  bezw.  an  die  Gesellschaft  Entschädigung  zu 
leisten  haben.  Diese  wird  so  ermittelt,  daß  zunächst  Platz- 
flächen, sodann  die  Innenflächen  breiterer  (über  26  m  hinaus) 
Straßen  ausgesondertwerden,bisdasübrigbleibende  Straßen- 
land den  Höchstsatz  nicht  mehr  überschreitet.  Die  Ent- 
schädigungssumme für  die  ausgesonderten  Flächen  ist  dann 
dem  bereits  früher  festgestellten  Werte  der  an  ihrer  Stelle 
befindlichen  alten  Grundstücke  entsprechend  zu  ermitteln. 
Auf  diese  Weise  wird  erreicht,  daß  der  Planverfasser  bezw, 
die  Gemeinde  Platzflächen  und  breitere  Straßen  nach  Mög- 


lichkeit an  solche  Stellen  des  Umlegungsgebiets  verlegt, 
die  den  geringsten  Bodenwert  besitzen,  was  ja  auch  wirt- 
schaftlich als  das  richtigste  anzusehen  ist. 

Die  einzige  wesentliche  Schwierigkeit,  die  das  geschil- 
derte Verfahren  bietet,  liegt  in  der  Bewertung  der  Grund- 
stücke vor  und  nach  der  Umlegung.  Die  erstere,  vor  der 
Umlegung,  hat  den  Zweck,  die  Anteile  der  Gesellschafter 
an  der  Masse  festzustellen;  die  zweite  soll  den  Nachweis 
erbringen,  daß  die  Werte  der  neuen  Besitzstücke  in  dem- 
selben gegenseitigen  Verhältnisse  stehen,  wie  die  früher 
festgestellten  Anteile.  Es  ist  klar,  daß  diese  beiden  Auf- 
gaben ganz  verschiedener  Natur  sind.  Bei  der  Bewertung 
der  alten  Grundstücke  hat  man  es  in  der  Regel  mit  Land  zu 
tun,  das  nicht  als  Bauland  angesehen  werden  kann.  Es 
wird  zwar  meist  schon  einen  höheren  Wert  haben,  als  reines 
Acker-  oder  Gartenland;  indessen  werden  die  Werte  der 
einzelnen  Besitzstücke  in  der  Regel  einfach  im  Verhält- 
nisse zur  Flächengröße  stehen,  abgesehen  von  den  Wert- 
unterschieden, die  sich  aus  Verschiedenheiten  des  Bau- 
grundes, der  örtlichen  Lage,  besonders  der  Höhen-  oder 
Tiefenlage  oder  der  größeren  oder  geringeren  Entfernung 
von  der  Stadtmitte  ergeben.  Jedenfalls  wird  es,  bei  rich- 
tiger Begrenzung  des  Umlegungsgebietes,  dem  Ortskun- 
digen nicht  schwer  fallen,  diese  Werte  in  richtigem  gegen- 
seitigen Verhältnisse  zu  bestimmen;  und  solche  Leute  stehen 
immer  und  überall  zur  Verfügung,  wie  man  es  auch  in  der 
Hand  hat,  den  Kreis  der  umzulegenden  Grundstücke  zweck- 
mäßig zu  begrenzen.  Bei  erheblichen  Wertverschieden- 
heiten wird  man  die  Schwierigkeit  der  genauen  Bestim- 
mung des  gegenseitigen  Wertverhältnisses  in  der  Regel 
einfach  dadurch  beseitigen  können,  daß  das  ganze  Um- 
legungsgebiet in  zwei  oder  mehrere  Teile  zerlegt  wird,  die 
jeder  für  sich  und  vollständig  getrennt  von  einander  be- 
handelt werden.  Man  wird  also  zwei  oder  mehrere  Ge- 
sellschaften bilden;  bebaute  Flächen  sind  dabei,  wie  schon 
oben  bemerkt,  vollständig  auszuschließen.  Auch  diese 
Möglichkeit  der  Zerlegung  wird,  wie  leicht  zu  erkennen 
ist,  sehr  gefördert,  wenn  die  Straßen  dem  Zuge  der  Grenz- 
linien sich  anpassen. 

Ganz  anders,  als  mit  dieser  ersten  Bewertung  des 
vorhandenen  Besitzstandes,  deren  Schwierigkeiten  sich  auf 
die  beschriebene  Weise  immer  verhältnismäßig  leicht 
heben  lassen,  verhält  es  sich  mit  der  nun  folgenden,  die 
den  Nachweis  erbringen  soll,  daß  die  Werte  der  neuen 
Besitzstücke  in  demselben  gegenseitigen  Verhältnisse  stehen, 
wie  die  früher  festgestellten  Anteile.  Es  sei  hier  nur  wieder- 
holt, was  Sitte  in  richtiger  Erkenntnis  der  Schwierigkeiten 
über  diesen  Gegenstand  ausführt: 

„Noch  schwieriger  gestaltet  sich  die  Wertbestimmung 
nach  der  Zusammenlegung.  Den  Wert  der  neu  aufgeteilten 
Bauparzellen  nur  nach  dem  Plane  zweifelsfrei  zu  be- 
stimmen, ist  ganz  unmöglich.  Bekanntlich  sind  Eckbau- 
plätze mehr  wert,  als  in  der  Straßenflucht  liegende;  von 
diesen  aber  wieder  solche  mit  längerer  Straßenflucht  und 
geringerer  Tiefe  mehr  wert,  als  andere  mit  geringerer 
Flucht  und  größerer  Tiefe ;  Bauplätze  in  belebteren  Straßen 

mehr  wert  als  in  verkehrslosen  Seitenstraßen; nur 

empfindungsmäßig  lassen  sich  die  Abstufungen  dieser  Wert- 
schwankungen erraten,  aber  niemals  durch  was  immer 
für  eine  Formel  berechnen.  Am  allerfernsten  steht  einer 
solchen  Empfindungsmöglichkeit  aber  der  junge  vielleicht 
sogar   von    auswärts    hergekommene    Techniker,    der    am 


136 


DER  STÄDTEBAU 


Bauamte  die  Teilung  der  Parzellen  im  Bebauungsplane  so 
vornehmen  soll,  daß  die  neuen  Parzellen  nach  Größe  und 
Lage  sich  genau  im  Verhältnis  nach  den  Wertabstufungen 
der  alten  Parzellen  richten.  Das  ist  eine  schlechterdings 
unlösbare  Aufgabe  . . . ." 

Die    Hindernisse,    die    einer   wertgerechten  Verteilung 
entgegen    stehen,    sind    also    zweierlei   Art.     Sie    sind    be- 
gründet: Erstens  in  dem  Umstände,  daß  die  neuen  Besitz- 
stücke  je    nach    ihrer   Frontlänge    und    Tiefe    trotz    sonst 
gleicher    Lage    verschieden    zu    bewerten    sind;    zweitens 
darin,    daß    die  neuen  Straßenanlagen  je   nach  Bedeutung 
und  Charakter   der    einzelnen    Straße    dem    angrenzenden 
Baugelände  verschiedenen  Wert  verleihen.     Zunächst  folgt 
daraus,  daß  die  gesamte  Baulandmasse  nach  der  Straßen- 
auslegung   einen    ganz  anderen  Wert  besitzt,    als   vorher. 
Bei  der  Bestimmung  dieses  neuen  Gesamtwerts  treten  die- 
selben Schwierigkeiten  ein,    wie  vorher,    nur  daß  anstelle 
der  verschiedenen  Frontlängen  und  Tiefen  der  neuen  Einzel- 
grundstücke   die    verschiedene  Form,    Eckausbildung  und 
Tiefe  des  einzelnen  Blocks  tritt.     Um   diese  Umstände  bei 
der  Wertbestimmung  zu  berücksichtigen,  ist  vorgeschlagen 
worden,    innerhalb    der  Baublöcke    durch    Linien    parallel 
den    Straßenfluchten    eine    Zonenteilung   vorzunehmen  mit 
Werten,  die  von  der  Straßenfront  ab  nach  der  Tiefe  zu  ab- 
gestuft sind.    Es  ist  klar,  daß  auf  diese  Weise  der  Einfluß 
der  Frontlänge  wie  der  Tiefe  zur  Geltung  gebracht  wird, 
daß    ferner    eine    solche    Verteilung   der   Bodenwerte    den 
wirklichen  Verhältnissen  entspricht,  ist  eine  längst  bekannte 
und  wohl  auch  allgemein    anerkannte  Tatsache;    es    fragt 
sich  nur,  wie  diese  Abstufung  zu  bemessen  ist,  um  jenen 
Einfluß    der  Wirklichkeit    entsprechend    richtig  zu  treffen. 
Zur   Beantwortung    dieser   Frage    ist    eine    besondere 
Untersuchung  notwendig,  die  sich  vor  allem  auf  ein  mög- 
lichst reichhaltiges  Zahlenmaterial,  langjährig  gesammelte 
Preisbeobachtungen,  stützen  muß.    Ordnet  man  eine  größere 
Anzahl    von    Kaufpreisen    für  Grundstücke    gleicher   Lage 
und  Beschaffenheit,  auf  die  Bodeneinheit  berechnet,  nach 
ihrer  Tiefe  in  eine  Reihe,  so  bemerkt  man,  daß  die  Preise 
mit  wachsender  Tiefe  abnehmen.     Diese  Preise  sind  aber 
nicht  die  Bodenwerte  selbst,  sondern  Mittelwerte,  gewonnen 
aus  der  Teilung    des  Kaufpreises  durch  die  ganze  Fläche. 
Jeder  dieser  Mittelwerte  enthält  daher  die  höheren  Boden- 
werte an  der  Front  sowohl  wie  die  niedrigeren  im  Hinter- 
lande.   Wie  man  aus  einer  Beobachtungsreihe  von  Kauf- 
preisen   bezw.  Mittelwerten    die  Bodenwerte    für    die  ver- 
schiedenen Tiefen    ableitet,    ist    eine    rein    mathematische 
Aufgabe,  die  über  den  Rahmen  dieser  Darstellung  hinaus- 
geht.    Es  mag  dem  Verfasser  gestattet  sein,  in  dieser  Be- 
ziehung   auf  seine  Abhandlung:  .„Die  Wertermittlung    der 
Baugrundstücke  und  die  Umlegung  solcher  Grundstücke  auf 
Grund  ihres  Wertverhältnisses"  (Zeitschr.  für  Vermessungs- 
wesen 1905,    Heft   10  u.    11,   Verlag  von  Konrad  Wittwer 
in  Stuttgart)  zu  verweisen,  da  ihm  andere  Versuche  einer 
Lösung  dieser  Aufgabe  nicht  bekannt  geworden  sind.   Hier 
genüge  es,  zu  bemerken,  daß  es  keineswegs  notwendig  ist, 
eine    solche    Untersuchung    in  jedem  Umlegungsfalle    neu 
anzustellen.     Es  handelt  sich  hier  nur  um  die  Gewinnung 
eines  Ausdrucks    für    die  relative  Abnahme    der  Boden- 
werte   mit    der  Entfernung   von  der  Fluchtlinie,    nicht  um 
ihre  absolute  Höhe.    Diese  relative  Abnahme,  das  Gefäll- 
verhältnis hängt    aber  durchaus    nicht   von    der  absoluten 
Größe    der  Bodenwerte  ab,    sondern   richtet  sich  lediglich 


nach  der  Benutzungsart,  die  sich  in  der  Regel  für  ein  be- 
schränktes Umlegungsgebiet  mit  ziemlicher  Sicherheit  vor- 
aussehen läßt.  Überall,  wo  annähernd  gleiche  Bauord- 
nung und  Benutzungsart  herrscht,  ist  das  Wertgefälle  an- 
nähernd dasselbe,  so  daß  es  vollkommen  genügt,  seine 
Größe  dort  zu  bestimmen,  wo  genügend  zahlreiche  Preise 
gesammelt  sind.  Das  Wertgefälle  ist  eine  Konstante,  die, 
einmal  irgendwo  bestimmt,  später  überall  Anwendung  fin- 
den kann,  und  deren  Größe  nur  von  der  Benutzungsart 
abhängt. 

Durch  die  Wahl  eines  größeren  oder  geringeren  Ge- 
fällverhältnisses der  Bodenwerte  kann  also  auch  der  künf- 
tigen Benutzungsart  des  Baulandes  Rechnung  getragen 
werden;  auf  diese  Weise  kommt  zum  Ausdruck,  ob  ein 
Grundstück  bezw.  eine  Blockfläche  oder  Straße  Geschäfts- 
zwecken dienen  kann,  oder  der  Wohnhausbebauung,  offener 
oder  geschlossener,  oder  endlich  industriellen  Zwecken. 
Denn  für  jeden  dieser  Zwecke  ist  das  Wertgefälle  ein  an- 
deres. Die  Abstufung  der  Bodenwerte,  wenn  sie  auf  diese 
Weise  bestimmt  und  angewendet  wird,  ist  somit  ein  vor- 
zügliches und  einwandfreies  Mittel,  den  von  diesen  Um- 
ständen abhängigen  Einfluß  des  Frontbesitzes  und  der 
Tiefenverhältnisse  bei  der  Bewertung  und  Verteilung  des 
umgelegten  Baulandes  rechnerisch  zu  berücksichtigen. 

Die  Hauptschwierigkeit  für  die  wertgerechte  Neuver- 
teilung des  Baulandes  ist  damit  gefallen.  Denn  was  nun 
noch  bleibt,  die  Berücksichtigung  der  absoluten  Wert- 
verschiedenheiten, die  eine  Folge  der  verschiedenen  Ver- 
kehrsbedeutung und  des  verschiedenen  Charakters  der 
neuen  Straßen  sind,  ist  lange  nicht  so  schwierig,  als  es 
auf  den  ersten  Blick  scheint.  Es  handelt  sich  nämlich 
hierbei  offenbar  weniger  um  die  richtige  Erfassung  der 
absoluten  Höhe  dieser  Werte,  als  vielmehr  um  das  gegen- 
seitige Wertverhältnis  gleicher  Grundstücke  anden  ver- 
schiedenen Straßen,  und  hierfür  lassen  sich  aus  dem 
Bebauungsplan  allein  und  der  Kenntnis  der  Verkehrsver- 
hältnisse genügend  zutreffende  Verhältniszahlen  aufstellen. 
Selbstverständlich  wird  in  vielen  Fällen  die  tatsächliche 
Entwicklung  von  dieser  Vorausberechnung  mehr  oder 
weniger  abweichen;  wenn  aber  hierdurch  auch  der  eine 
oder  andere  Beteiligte  einen  größeren  oder  geringeren  Vor- 
teil bei  dem  Verfahren  findet,  als  der  strengen  Gerechtig- 
keit entspricht,  so  werden  doch  diese  Ungleichheiten  bei 
weitem  nicht  so  groß  und  zahlreich  sein,  als  die,  welche 
ohne  Umlegung  der  reine  Zufall  der  örtlichen  Lage  her- 
vorruft. Denn  es  entspricht  doch  am  allerwenigsten  der 
Billigkeit,  daß  ein  Grundstück,  für  das  zufällig  der  Be- 
bauungsplan sehr  günstig  ausfällt,  nun  um  so  viel  besser 
wegkommt,  als  ein  anderes  in  vielleicht  nächster  Nähe, 
für  welches  der  Bebauungsplan  zufällig  weniger  günstig 
liegt.  Das  Umlegungsverfahren  bietet  daher  immer  noch 
bedeutend  mehr  Aussichten  für  eine  gerechte  Verteilung 
des  durch  die  Baulanderschließung  erzielten  Vorteils,  als 
ohne  Umlegung  der  sorgfältigst  aufgestellte  Bebauungsplan 
allein  bieten  kann. 

Außerdem  gibt  es  noch  ein  Mittel,  diese  unvermeid- 
lichen Schätzungsfehler  möglichst  unschädlich  zu  machen; 
es  besteht  darin,  daß  die  neuen  Grundstücke  nach  Mög- 
lichkeit an  die  Stelle  der  alten  gelegt  werden.  Dies  wird 
um  so  eher  geschehen  können,  je  mehr  schon  bei  der  Auf- 
stellung des  Bebauungsplans  auf  eine  günstige  Lage  der 
Besitzgrenzen  zu  den  neuen  Straßen  die  erforderliche  Rück- 


137 


DER  STÄDTEBAU 


sieht  genommen  wurde.  Der  Erfolg  dieses  Mittels  ist  der, 
daß  alle  von  der  späteren  Entwicklung  abhängigen  nicht 
vorauszusehenden  Vor-  und  Nachteile  denselben  Grund- 
stücken zufallen,  denen  sie  auch  ohne  Umlegung  zuteil 
geworden  wären.  Wenn  man  will,  kann  man  daher  auf 
die  Berücksichtigung  dieser  durch  die  neuen  Straßenanlagen 
entstehenden  Wertverschiedenheiten,  sofern  sie  nicht  mit 
Sicherheit  vorausbestimmt  werden  können,  unter  Um- 
ständen überhaupt  ganz  verzichten.  Es  kommt  darauf  an, 
ob  man  es  als  der  Billigjceit  mehr  entsprechend  ansieht, 
daß  alle  durch  die  bauliche  Erschließung  gewonnenen 
Vorteile  der  Gesamtheit  dar  Umlegenden  zukommen,  oder 
nur  den  Beteiligten,  deren  Grundstücke  zufällig  in  Be- 
ziehung auf  das  neue  Straßennetz  die  vorteilhafteste  Lage 
haben.  Im  ersten  Falle  wird  man  die  betreffenden  Wert- 
verschiedenheiten bei  der  Verteilung  berücksichtigen,  im 
anderen  Falle  kann  man  davon  absehen,  sofern  man  nur 
den  heuen  Grundstücken  möglichst  die  Lage  der  alten 
zuweist. 

Wie  man  sieht,  lassen  sich  die  Bewertungsschwierig- 
keiten bei  dem  beschriebenen  Verfahren  in  jedem  Falle 
so  überwinden,  daß  berechtigte  Bedenken  wohl  nicht  mehr 
erhoben  werden  können.  Es  gibt  übrigens  noch  andere 
Wege  um  diese  Schwierigkeiten,  besonders  für  die  Neu- 
verteilung der  Grundstücke  zu  vermeiden.  Dies  kann  z.  B. 
auf  folgende  Weise  geschehen:  Nachdem  die  Anteile  der 
Gesellschafter,  dem  Werte  der  von  ihnen  zur  Masse  ein- 
gebrachten Grundstücke  entsprechend,  festgestellt  sind  und 
das  Straßenland  ausgeschieden  ist,  werden  die  einzelnen 
Baublöcke  ganz  beliebig  in  Baugrundstücke  von  der  orts- 
üblichen und  zweckdienlichen  Größe  eingeteilt.  Diese 
Grundstücke  versteigern  dann  die  Beteiligten  unter  sich. 
Der  Erlös  wird  nach  Maßgabe  der  festgestellten  Anteile 
unter  die  Gesellschafter  verteilt.  Dies  Verfahren  entspricht 
theoretisch  den  strengsten  Anforderungen  eines  gerechten 
Ausgleichs;  Wertbestimmungsschwierigkeiten  gibt  es  dabei 
nicht.  Die  Beteiligten  übernehmen  dies  Geschäft  selbst; 
es  ist  jedem  unbenommen,  die  einzelnen  Grundstücke  so 
hoch  oder  so  niedrig  einzuschätzen,  wie  es  ihm  beliebt. 
Praktisch  wird  allerdings  derjenige,  der  die  Verhältnisse 
am  zutreffendsten  zu  beurteilen  vermag,  wahrscheinlich 
den  größten  Vorteil  davontragen.  Ferner  würde  es  un- 
vermeidlich sein,  mit  Geld  zu  rechnen;  wer  mehr  Land  er- 
steigerte, als  nachher  seinem  Anteil  am  Erlöse  entspräche, 
müßte  herauszahlen  und  umgekehrt.  Ich  möchte  daher 
diesen  Vorschlag  auch  nicht  unbedingt  empfehlen. 

Jedenfalls  geht  aus  dem  oben  angeführten  hervor,  daß 
die   technischen   Schwierigkeiten,    die  das  Umlegungsver- 


fahren bietet,  sicherlich  eine  befriedigende  und  der  For- 
derung eines  gerechten  Ausgleichs  entsprechende  Lösung 
finden  können.  Ebenso  wenig,  wie  die  Wissenschaft  sich 
bei  einem  ignorabimus  beruhigt,  sondern  an  Hand  der 
Hypothese  und  des  Versuchs  zu  weiterer  Erkenntnis  fort- 
schreitet, ebensowenig  darf  der  Technik  eine  Aufgabe  als 
unlösbar  erscheinen,  solange  nicht  alle  möglichen  Mittel 
zur  Lösung  versucht  sind.  Einwürfe  und  Bedenken  können 
daher,  anstatt  die  Lösung  zu  hindern,  nur  dazu  dienen, 
dem  gesuchten  Ziel  mit  besseren  Mitteln  und  u.  A.  auf 
anderem  Wege  näher  zu  kommen. 

In  diesem  Sinne  sind  auch  die  von  Sitte  gegen  die 
Umlegung  aufgeworfenen  Bedenken  für  die  Sache  selbst 
keineswegs  nachteilig,  sondern  eher  geradezu  förderlich. 
Es  ist  nicht  zweifelhaft,  daß  die  bestehenden  Umlegungs- 
gesetze  sehr  verbesserungsfähig  sind  und  die  bereits  aus- 
geführten Umlegungen  vielfache  Mängel  aufweisen.  Um 
bessern  zu  können,  ist  es  aber  in  jedem  Falle  zuerst  nötig, 
die  wunden  Stellen  bloß  zu  legen  und  Sitz  und  Ursache 
des  Übels  nachzuweisen.  Den  Freunden  der  Umlegung 
kann  es  daher  nur  recht  sein,  werfn  dies  von  berufener 
Seite  so  gründlich  wie  möglich  versucht  wird. 

Zusammenfassend  können  wir  zwei  Forderungen  auf- 
stellen, die  ein  Umlegungsgesetz  enthalten  muß,  um  be- 
rechtigte Ansprüche  erfüllen  zu  können: 

1.  Der  als  Vorbedingung  des  Verfahrens  zu  fordernde 
förmlich  festgestellte  Bebauungsplan  muß  so  beschaffen 
sein,  daß  eine  für  die  Bebauung  günstigere  Plangestaltung 
durch  bessere  Anpassung  der  Straßenzüge  an  die  vor- 
handenen Eigentumsgrenzen  unter  gleichzeitiger  Erfüllung 
der  Bedingungen,  die  im  Interesse  des  Verkehrs,  der  Ge- 
sundheit und  der  Schönheit  zu  stellen  sind,  nicht  ausführ- 
bar ist. 

2.  Der  Anteil  der  Beteiligten  an  der  Masse  ist  durch 
eine  Einschätzung  der  Grundstücke  nach  dem  vorhandenen 
Zustande  festzustellen. 

Der  Wert  der  neuen  Masse  ist  zu  ermitteln  unter  sorg- 
fältiger Berücksichtigung  der  verschiedenen  Werte,  welche 
die  Baugrundstücke  an  den  neuen  Straßen  infolge  ihrer 
Lage,  ihres  Frontanteils  und  ihrer  Tiefe  haben  werden. 

Die  Masse  ist  so  zu  verteilen,  daß  die  Werte  der 
neuen  Abfindungen,  ermittelt  wie  im  vorigen  Absätze,  in 
demselben  gegenseitigen  Verhältnisse  stehen,  wie  die  fest- 
gestellten Anteile  der  Beteiligten.  Die  neuen  Grundstücke 
sind,  soweit  möglich,  an  derselben  Stelle,  wo  die  alten 
lagen,  auszuweisen. 

Die  Technik  ist  imstande,  diese  Forderungen  zu  er- 
füllen. 


DER  WALD-  UND  WIESENGÜRTEL  UND 
DIE  HÖHENSTRASSE  DER  STADT  WIEN. 


Die  Ausführungen  des  Stadtbauinspektors  H.  Golde- 
mund  in  der  Deutschen  Bauzeitung  Nr.  60,  9.  Jahrg.  bedürfen 
folgender  Berichtigungen  bezw.  Ergänzungen: 

1.  Die  jetzt  Höhenstraße  genannte  Aussichtsstraße 
ist  im  Wettbewerbe  um  den  Generalbebauungsplan  für 
Wien  vom  Jahre  1893  nicht  allein  von  Stubben,  sondern 
auch  von  Lasne  und  Heindl  in  München  vorgeschlagen 


worden.  Diese  wollten  gleichzeitig  damit  eine  bequemere 
Verbindung  einer  Anzahl  im  Wiener  Walde  gelegener  und 
durch  Höhenzüge  von  einander  getrennter  Vororte  unter 
sich  herstellen,  während  jener  lediglich  eine  ,,viale  dei 
colli"  zumeist  auf  der  Höhenkote  von  +  280  m  durchzu- 
führen beabsichtigte.  Aus  diesem  Grunde  hatte  C.  Sitte 
s.  Zt.  den  Vorschlag  von  Lasne  &  Heindl  als  den  besseren 


188 


DER  STÄDTEBAU 


bezeichnet.  Der  Plan  des  Stadtbauamtes  unterscheidet 
sich  von  beiden'  Vorschlägen  dadurch,  daß  er  die  Straße 
streckenweise  noch  etwas  weiter  nach  dem  Wiener  Walde 
hinaufschiebt. 

2.  Der  Wald-  undWiesengürtelistin  seinem  Grund- 
gedanken ebenfalls  schon  im  Wettbewerbe  um  den  Gene- 
ralbebauungsplane von  1893  und  zwar  vom  Baurat  Faß- 
bender vorgeschlagen  worden,  der  einen  breiten  Gürtel 
Landes  um  Wien  herum  unverbaut  lassen  und  mit  öffent- 
lichen Parks  und  Gartenanlagen  ausstatten  wollte.  Diesen 
Gedanken  hat  dann  derselbe  Verfasser  in  einem  Druck- 
schriftchen   „Ein  Volksring   für  Wien"    im   Jahre  1898 


näher  ausgeführt  —  unter  Beigabe  eines  farbigen  Planes. 
(Kommissionsverlag  von  R.  Lechner  [Wilh.  Müller],  k.  u.  k. 
Hof- und  Universitäts-Buchhandlung).  Der  Plan  des  Stadtbau- 
amts schiebt  diese  Zone  mit  Grünanlagen  unter  Mitbenutzung 
vorhandener  Wälder  um  etwa  1  bis  i\U  km  weiter  hinaus. 
Die  erwähnten  Wettbewerbspläne  befinden  sich  sämt- 
lich, da  sie  mit  Preisen  ausgezeichnet  waren,  im  Besitz 
der  Stadtgemeinde  Wien.  Bei  der  großen  Bedeutung,  die 
nicht  nur  das  Zustandekommen  des  großartigen  Planes, 
sondern  auch  seine  Entwicklungsgeschichte  für  den  Städte- 
bau hat,  wird  die  Zeitschrift  die  Angelegenheit  in  nächster 
Zeit  noch  ausführlicher  behandeln. 


Gegen  die  STÄDTISCHE  BAUWEISE  bei  ländUchen  Kirchen-, 
Pfarrei-  und  Schulbauten  wendet  sich  die  großherzoglich  sachsen- 
weimarische  Regierung.  Zunächst  wird  ausgeführt,  wie  durch  die  Ein- 
führung der  städtischen  Bauweise  ein  Mißverhältnis  zwischen  den  öffent- 
lichen Bauten  und  der  Örtlichkeit  entsteht,  wie  beispielsweise  ein  einziges 
flaches  Dach  das  Bild  einer  Ortschaft  dauernd  zu  beeinträchtigen  vermag. 
Es  werden  daher  für  die  ländlichen  Ortschaften  die  altbewährten  steilen 
Satteldächer  empfohlen.  Bei  zweistöckigen  Schulhäusern  soll  im  Ober- 
geschoß möglichst  der  althergebrachte  Fachwerkbau  angewandt  werden. 
„Es  erscheint  angezeigt,  daß  beim  Entwerfen  von  Dorfkirchen,  Pfarreien 
und  Schulhäusern  ausdrücklich  die  Beachtung  der  üblichen  Bauweise  zur 
Pflicht  gemacht  und  namentlich  die  Anwendung  städtischer  Bauformen 
untersagt  werde.  Bei  Kirchenbauten  wird  zunächst  festzustellen  sein,  was 
vom  alten  Bau  etwa  erhalten  werden  kann,  und  danach  wird  sich  die 
weitere  Entwurfsbehandlung  zu  richten  haben.  Die  Freilegung  der  Kirchen 
durch  Beseitigung  alter  Kirchhofsmauem,  nahestehender  Gebäude  oder 
großer  Bäume  wird  vorher  genau  zu  prüfen  sein,  weil  in  vielen  Fällen 
durch  diese  Freilegung  die  Erscheinung  der  Kirche  nicht  gehoben,  sondern 
eher  beeinträchtigt  werden  kann.  Die  Pfarrei  soll  an  die  Kirche  zwar 
nicht  unmittelbar  angebaut,  aber  mit  dieser,  wenn  tunlich,  zu  einer  Bau- 
gruppe vereinigt  werden,  doch  so,  daß  das  Pfarrhaus  mit  seinen  Naben- 
gebäuden nicht  allzu  sehr  hervortritt.  Es  wird  daher,  namentlich  wenn 
die  Pfarrei  zwei  Stockwerke  erhalten  soll,  sorgfältig  zu  beachten  sein,  daß 
die  Gebäudehöhe  im  richtigen  Verhältnis  zur  Höhe  der  Kirche  stehe." 
Endlich  wendet  sich  die  Bekanntmachung  noch  gegen  das  Eisengitter,  das 
städtisch  sei.  Die  Gemeinden  möchten  lieber  bei  ihren  Hof-  und  Tor- 
mauern oder  Lattenzäunen  bleiben.  Manches  in  diesen  Ratschlägen  ver- 
dient deshalb  Beachtung,  als  zahlreiche  Dorfbilder  davon  zeugen,  daß  der 
Sinn  für  die  Schönheit  des  Althergebrachten  den  Dörflern  immer  mehr 
verloren  geht.  Es  fehlt  eben  an  guten  Vorbildern.  Aus  demselben  Grunde 
hat  der  Regierungspräsident  von  Minden  einen  Wettbewerb  ausgeschrieben 
zur  Erlangung  mustergültiger  Entwürfe  für  die  gebräuchlichsten  ländlichen 
und  bürgerlichen  Wohn-  und  Wirtschaftsgebäude.  Die  ausgewählten  Ent- 
würfe sollen  veröffentlicht  und  Baulustigen  billig  zugänglich  gemacht 
werden.  Die  Regierung  des  Fürstentums  Schaumburg -Lippe  hat  sich 
diesem  Vorgehen  angeschlossen. 


T>ER  LETZTE  GRÖSSERE  PARK  CHARLOTTEN- 

■*-^  BURGS  ist  leider  dem  Erdboden  gleichgemacht,  um  Raum  zu 
geben  für  moderne  Bauten.  Es  ist  das  dem  ebenfalls  verschwundenen 
Floragarten  gegenüber  gelegene  Grundstück  der  v.  Wartenbergschen  Familie, 
das  mit  seinem  uralten  Baumbestand  und  dem  vornehmen,  mit  der  Front 
nach  dem  Luisenplatze  gerichteten  Landhause  unwillkürlich  die  Blicke  des 
Vorübergehenden  auf  sich  lenkte.  Niemals  ist  der  Wartenbergsche  Park 
der  Schauplatz  großer  Festlichkeiten  gewesen  wie  der  Florapark,  niemals 
sind  um  ihn  so  visle  Worte  gefallen,  wie  um  den  jetzt  gleichfalls  aus- 
gerodeten und  der  Bebauung  erschlossenen  Park  Witzleben.  Doch  jetzt 
macht  er  von  sich  reden,  denn  er  dient  als  Zeuge  für  die  außerordent- 
liche Steigerung,  die  in  den  letzten  hundert  Jahren  die  Preise  für  den 
Grund  und  Boden  in  Charlottenburg  erfahren  haben.  Das  etwa  vierund- 
zwanzig Morgen  große  Grundstück  bildete  im  achtzehnten  Jahrhundert 
einen  Teil  des  königlichen  Küchengartens,  der  zum  Schlosse  gehörte.  In 
den  Nöten  der  Napoleonischen  Zeit,  also  vor  nunmehr  hundert  Jahren, 
verkaufte  Friedrich  Wilhelm  III.  das  Grundstück  für  4000  Taler';  jetzt  ist 
es  von  einer  Baufirma  für  zwei  Millionen  Mark  erstanden,  nachdem  die 
Stadtgemeinde,  die  d»s  Grundstückes  zur  Durchlegung  der  Kaiser  Friedrich- 
straße bedurfte,  bereits  das  Enteignungsverfahren  eingeleitet  hatte.  Leider 
sind  dabei  die  alten  Bäume  unnötiger  Weise  sämtlich  vernichtet  worden, 
imd  auch  der  Fluchtlinienplan  läßt  zu  wünschen  übrig. 

"DERLINER   VORORTSBAUPLÄNE.       Die    Bodengesellschaft 

•^-~^  am  neuen  botanischen  Garten  muß  den  Raum  für  zwei  öffentliche 
Plätze  frei  hergeben.  Der  eine,  2,5  ar  große  Platz  liegt  am  Eingange  zum  bo- 
tanischen Garten,  der  andere,  2,6  ar  große,  an  der  Potsdamer  Provinzial- 
straße,  deren  Fluchtlinienplan  gleichzeitig  mit  dem  Bebauungsplane  der  Bo- 
dengesellschaft aufgestellt  wird.  Diese  Straße  erhält  ohne  Vorgärten  eine 
Breite  von  32  m.  Die  übrigen  Straßen  werden  18,  15  und  I2  m  breit.  Zum 
Neubau  der  Brücke  in  der  Moltkestraße  und  zum  Umbau  der  Brücke  an 
der  Dahlemer  Straße  hat  die  Gesellschaft  75000  Mark  Zuschuß  zu  leisten. 
Außerdem  muß  sie  noch  ein  5  ar  großes  Grundstück  für  Gemeindezwecke 
hergeben.  Darin  liegt  ein  gesunder  Fortschritt.  In  der  schärferen  Heranziehung 
der  kapitalistischen  Bau-  und  Bodengesellschaften  zu  den  Kosten  der  allge- 
meinen Einrichtungen  neuer  Gemeinden  lieg^  ein  gut  StUck  Städtebaureform. 


139 


DER  STÄDTEBAU 


DASS  GÄRTNERISCHE  SCHÖNHEIT  durchaus  nicht  immer 
erwünscht  ist,  wenn  man  ihr  den  Tummelplatz  der  Jugend  opfert, 
kann  man  jetzt  in  der  Gneisenaustraße  zu  Berlin  sehen,  deren  breiter  Pro- 
menadenweg nun  auch  auf  der  Südseite  mit  Blumen  und  Sträuchern  be- 
pflanzt ist.  Diese  Seite  mit  ihren  Sandhaufen  diente  bisher  den  schier 
zahllosen  Kindern  als  sehr  beliebter  Spielplatz.  Die  Anwohner  würden  auf 
die  Verschönerung  gern  verzichtet  haben,  zumal  die  Gneisenaustraße  schon 
den  Schmuck  stattlicher  Bäume  besitzt.  Jedenfalls  müßte  nun  für  einen 
besonderen  Spielplatz  gesorgt  werden. 

DER  BUND  DEUTSCHER  BODENREFORMER  hat  den 
Charlottenburger  Magistrat  um  die  Einführung  einer  Wertzuwachs- 
steuer, und  die  Sicherung  des  Wertzuwachses  bei  der  künftigen  Verwertung 
des  städtischen  Geländes  im  Grunewald  gebeten  und  zwar  durch  eine  pro- 
gressive Steuer  auf  den  unverdienten  Wertzuwachs,  zunächst  vom  unbe- 
bauten Gelände  und  ferner  dadurch,  daß  das  der  Stadt  Charlottenburg  als 
Entschädigung  für  die  bei  der  Verbreiterung  der  Bismarckstraße  erwach- 
senden Kosten  zugefallene  Gelände  im  Grunewald  nicht,  wie  beabsichtigt, 
aufgeteilt  und  veräußeit,  sondern  nur  in  einer  Form  an  Baulustige  fort- 
gegeben wird,  die  der  Stadt  den  zukünftigen  \Vertzu:vachs  sichert.  Zur 
Begründung  wird  u.  a.  folgendes  ausgeführt :  Die  Anhäufung  der  Bevöl- 
kerung in  den  Großstädten  hat  eine  Reihe  von  Anforderungen  an  die  Ge- 
.meinden  gestellt,  die  in  kleinen  Orten  nicht  vorkommen.  Die  Stadtver- 
waltungen müßten  daher  nach  geeigneten  Steuerobjekten  suchen.  Eine 
Steuerquelle,  welche  niemand  belastet,  sondern  nur  die  durchaus  ungerecht- 
fertigte Bereicherung  von  einzelnen  auf  Kosten  der  Arbeit  anderer  ein- 
schränkt, erblicken  die  Bodenreformer  in  der  Besteuerung  der  arbeitlosen 
Wertsteigerung,  die  den  Besitzern  des  städtischen  Bodens  durch  die  zu- 
nehmende Bevölkerung  zufällt.  In  Charlottenburg  sei  der  \Vert  des  Grund 
und  Bodens  und  der  Gebäude  in  den  Jahren  1865  bis  1903  von  16  auf 
994  Millionen  Mark  gestiegen.  Ferner  heißt  es;  Die  der  Stadt  verkauften 
400  Morgen  Gelände  im  Grunewald  seien  als  Bauland  nach  Verlauf  von 
vielleicht  zehn  Jahren  auf  insgesamt  60  ooo  000  Mark  zu  bewerten.  Diesen 
künftigen  Wertzuwachs  würde  die  Stadt  beim  Verkauf  in  die  Tasche  von 
einzelnen  Besitzern  fliessen  lassen.  Würde  von  einer  Veräußerung  des 
Geländes  abgesehen,  so  sei  für  die  Verzinsung  und  Tilgung  der  Kosten 
der  Bismarckstraße  anderweitige  Deckung  zu  schaffen.  Diese  ergäbe  sich 
aus  der  vorgeschlagenen  Steuer  vom  unverdienten  Wertzuwachse,  deren 
Erträge  die  erforderlichen  Summen  mit  Leichtigkeit  liefern,  auch  wenn 
nicht,  wie  in  Frankfurt  a.  M.,  bis  zu  20  v.  H.  in  Ansatz  kämen. 

r:*  EGEN  DIE  GERADEN  HÄUSERREIHEN.  Die  Münchener 
^^  Architekten  haben  sich  gegen  die  Langweile  der  geraden  Häuserreihen 
in  einer  Eingabe  an  die  zuständige  Behörde  gewendet.  Es  wird  darin 
nach  der  ,, Deutschen  Bauhütte"  empfohlen,  die  BauUnie  nicht  mehr  genau 
parallel  mit  der  Straßenflucht  zu  führen,  sondern  ihr  ein  eigenes  Leben  zu 
gönnen,  um  Giebel  und  Erker  des  Hauses  durch  Hochführung  kräftig  be- 
tonen zu  können.  Deshalb  wird  in  der  Eingabe  vorgeschlagen,  eine  Min- 
destbreite der  Straßen  festzusetzen  —  für  Verkehrstraßen  18  Meter,  für 
Wohnstraßen  10  Meter  —  aber  den  einzelnen  Grundstucksbesitzer  nicht 
unbedingt  zu  zwingen,  seinen  Bau  bis  an  die  Grenze  heranzurücken.  Viel- 
mehr soll  man  dem  Besitzer  gestatten  oder  ihm  geeignetenfalls  sogar  vor- 
schreiben, den  Neubau  mit  seiner  Front  mehr  oder  weniger  hinter  die 
Straßenfluchtlinie  zurückzulegen,  sodaß  also  das  ganze  Straßenbild  mehr 
Leben  erhält  und  durch  diese  freie  Beweglichkeit  die  einzelnen  Bauten 
auf  eine  charakteristische  räumhche  Wirkung  berechnet  werden  können. 
Gleichzeitig  wäre  dann  der  Architekt  auch  in  der  Ausbildung  der  Giebel 
und  Aufbauten  nicht  mehr  so  sehr  durch  die  Vorschriften  über  die  Ge- 
bäudehöhen beengt.  Der  Platz,  der  durch  das  Zurücktreten  eines  Hauses 
entsteht,  bleibt  im  Besitze  des  Hauseigentümers,  der  einen  gewissen 
Prozentsatz  mit  Freitreppen,  Erkern  oder  Terrassen  überbauen  darf,  während 
der  Rest  zum  Fußgängersteig  gezogen  wird. 

■^J  ach  Verhandlungen  mit  den  Ministerialinstanzen  sind  in  DÜSSEL- 
DORF  große  öffentliche  Bauten  geplant,  die  für  das  Stadtbild  von 
Bedeutung  werden.  Die  Grundstücke  für  diese  Bauten  scheiden  sich  in 
zwei  Gruppen.  Zunächst  besitzt  die  Stadt  auf  dem  Gebiete  der  ehemaligen 
Ausstellung   ein  großes  Baugelände,    auf  dem  sich  eine  Villenvorstadt   er- 


heben soll,  die  den  auf  dem  Ausstellungsgelände  zu  schaffenden  Kaiser- 
Wilhelm-Park  an  der  Ostseite  einrahmen  soll.  Hier  werden  sich,  und  zwar 
beginnend  an  der  Stelle,  wo  im  Jahre  1902  die  große  Maschinenhalle  stand, 
folgende  große  Neubauten  erheben :  An  der  Ecke  der  Krefelder  Straße  zu- 
nächst die  Dienstwohnung  des  Regierungspräsidenten  im  Stile  des  Benrather 
Schlosses.  Daneben  in  zwei  großen  Blöcken  das  neue  Regierungsgebäude, 
das  bedeutend  größer  wird,  als  das  Oberlandesgerichtsgebäude,  das  sich 
an  das  Regierungsgebäude  anschließen  soll.  Diese  drei  Bauten  nehmen 
die  ganze  Länge  zwischen  der  Krefelder  Straße  und  der  Klever  Straße  ein. 
An  der  gegenüberliegenden  Ecke  der  Klever  Straße  wird  die  Dienstwohnung 
für  den  Oberlandesgerichtspräsidenten  errichtet,  die  dann  die  erste  Villa 
des  neuen  Villenviertels  wird.  Sobald  das  Dienstgebäude  der  Regierung 
und  die  Dienstwohnung  des  Präsidenten  fertiggestellt  sein  werden,  wird 
der  Teil  des  jetzigen  Regierungsgebäudes  an  der  Mühlenstraße  in  der  Alt- 
stadt, in  dem  sich  die  Dienstwohnung  des  Präsidenten  befindet,  nieder- 
gelegt, und  auf  diesem  sehr  großen  Grundstück,  das  auch  einen  herrlichen 
alten  Park  enthält,  ein  neues  Gebäude  für  das  Land-  und  Amtsgericht 
Düsseldorf  errichtet  und  zwar  für  die  Zivilgerichtsbarkeit,  während  die 
Strafgerichtsbarkeit  in  dem  alten  Gerichtsgebäude  am  Königsplatze  bleibt. 
Sodann  fehlt  noch  ein  der  Stadt  würdiges  Rathaus,  das  anstelle  des  gegen-  . 
wärtigen  errichtet  werden  dürfte. 

PREISAUSSCHREIBEN  ZUR  UMGESTALTUNG  DES 
MÜNSTERPLATZES  IN  ULM  an  alle  deutschen  Architekten. 
Verlangt  wird  die  Einzeichnung  gärtnerischer  und  architektonischer  Vor- 
schläge in  den  Lageplan,  ein  Schaubild  und,  soweit  dies  zur  Begründung 
der  Vorschläge  nötig  ist,  ein  Erläuterungsbericht. 

Ablieferungstermin:   i.  Januar  1906. 

Preise:  3000,  1500  und  1000  Mark. 

Preisgericht:  Professor  Th.  Fischer-Stuttgart,  Professor  C.  Hocheder- 
München,  Geh.  Oberbaurat  Professor  Hofmann-Darmstadt  und  Oberbürger- 
meister Wagner  sowie  Dekan  Knapp  in  Ulm. 

IN  DEM  WETTBEWERBE,  DIE  STADTERWEITE- 
RUNG VON  KARLSRUHE  betreffend,  der  bekanntlich  auf 
Karlsruher  Fachgenossen  beschränkt  war,  hat  das  Preisgericht  folgende 
Preise  verteilt:  2500  Mark  an  Professor  H.  Billing  und  W.  Vittali,  1500 
Mark  an  Betriebsdirektor  E.  Giebne  und  Architekt  E.  Deines,  je  1000  Mark 
an  Professor  A.  Neumeister,  an  Regierungsbaumeister  M.  Weizel  zusammen 
mit  Ingenieur-Praktikant  E.  Bronner  und  an  Professor  B.  Koßmann. 

I  "\ie  Stadt  MORS  hat  zur  Erlangung  von  Bebauungsplan-Skizzen 
^•^  für  die,  einen  großen  Teil  der  Innenstadt  ausfüllenden  Parkanlagen 
einen  engeren  Wettbewerb  ausgeschrieben  und  zu  diesem  die  Herren  Stadt- 
bauinspektor Aengeneyndt-Hannover,  Architekt  Bonatz-Stuttgart,  Obergeo- 
meter  Halbach-Köln,  Regierungsbaumeister  Hercher-Münster  in  W.,  Pro- 
fessor Pützer- Darmstadt,  Architekt  Schreiterer-Köln  und  Gartendirektor 
Trip-Hannover  eingeladen.  Außer  einer  jedem  Bewerber  zu  zahlenden 
Entschädigung  von  300  Mark  sind  Preise  im  Betrage  von  1000,  750  und 
500  Mark  vorgesehen.  Das  Preisgericht  besteht  aus  den  Herren  Bürger- 
meister Craemer-Mörs,  Professor  Frentzen-Aachen,  Landrat  a.  D.  Dr.  John 
von  Haniel-Schloß  Landonvillers,  Kreisbaumeister  Lauken-Mörs,  Stadtbau- 
meister Rößler-Mörs,  Geheimer  Regierungsrat  Professor  Schupmann-Aachen 
und  Ober-  und  Geheimer  Baurat  Dr.  ing.  Stübben-Berlin.  Die  Skizzen  im 
Maßstabe  r  :  1250  sind  bis  zum  29.  Oktober,  mit  einem  Kennworte  ver- 
sehen, einzureichen.  Alle  Entwürfe  gehen  in  das  Eigentum  der  Stadt 
Mors  über,  die  sie  für  ihre  Zwecke  nach  Gutfinden  benutzen  kann. 

Auf  die  Vorgeschichte  dieses  Wettbewerbes  zurückzukommen,  behalten 
wir  uns  noch  vor.  Es  ist  ein  reiner  Ideenwettbewerb,  der  hohe  Anforde- 
rungen an  die  Selbstverleugnung  der  Bewerber  stellt,  zumal  im  Preis- 
gerichte sich  nur  ein  Städtebauer  von  Ruf  befindet. 


BRIEFKASTEN. 

TTerrn  WILHELM  SCH.,  Charlottenburg.  Besten  Dank  für  das 
■^  -^  Erinnerungszeichen.  ^Vann  dürfen  wir  einmal  auf  einen  Beitrag 
für  unsere  Zeitschrift  rechnen? 


Verantwortlich  für  die  Schrifüeitung :    Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  BerUnW.66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


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DER  STÄDTEBAU 

VERLAG  VON  ERNST  WASMUTH  A.-G,  BERLIN  W.  8,  MARKGRAFEN -STRASSE  35 


II.  JAHRGANG 


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1.  NOVEMBER  1905. 


HEFT  11 


Erscheint  am  1.  jedes  Monats.  Preis  bei  direkter  postfreier 
Ziisendiiiig  für  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  Mk.  20,—, 
für  alle  übrigen  Länder  Mk.  24,—  pro  Jahrgang. 


Alieinige   Anzeigenannahme    bei    C.    Behling,    Institut    für 
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2.  Jahrgang 


1905 


11.  Heft 


ManAT^5CnRIFT' 

FÜR-  DiE-  KÜNSTLElZlSaiEAUJöESrAb 
TUNQ  DER  STÄDTE  •  h  ACM-  iHREISWiRT 
SCMAFTÜCMEN-  QESUNDHEITÜQIEN-  UNO 
SOZlALENöRUND^TZENiGEGRÜNDETVON 

THEODOR  finrcKr-c^MiLLo^iTr 


INHALTSVERZEICHNIS:  Vom  Städtebau  in  Amerika  und  Asien.  Mit  sieben  Planskizzen.  Von  Otto  Bartning.  -  Berliner  Wohnbaublöcke. 
(Fortsetzung  und  Schluß).  —  Soziale  und  wirtschaftliche  Vorarbeiten  für  Stadterweiterungspläne.  Von  Dr.  Ing.  Forbät,  Frankfurt  a.  M.-Budapest  (Fort- 
setzung und  Schluß).  —  Chronik. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 

VOM  STÄDTEBAU  IN  AMERIKA  UND 
ASIEN.    MIT    SIEBEN    PLANSKIZZEN. 

Von  OTTO  BARTNING. 


Vielerlei  bekommt  der  Weltreisende  zu  sehen  und 
vielerlei  kann  er  erzählen.  Doch  würde  ich  solches  Er- 
zählen in  den  vorliegenden  Heften,  die  mit  ernster  Arbeit 
so  bestimmte  Ziele  verfolgen,  kaum  vsragen,  wenn  ich  nicht 
hoffte,  für  den  Weg  zu  eben  diesen  Zielen  einiges  Inter- 
essante geben  zu  können.  Die  beigefügten  Planskizzen 
habe  ich  teils  nach  der  „Jeografia  descriptiva  de  Chile  por 
Enr.  Espinoza",  teils  nach  „John  Murrays  Handbüchern" 
ausgearbeitet.  Bei  der  vielleicht  etwas  sprunghaften  Aus- 
wahl der  Beispiele  ließ  ich  mich  natürlich  durch  den  eigenen 
Reiseweg  und  die  Rücksicht  auf  längeren  persönlichen 
Aufenthalt  bestimmen. 

Was  mir  die  Pläne  der  Betrachtung  wert  erscheinen 
ließ,  ist  die  Möglichkeit,  an  ihnen  zu  beobachten,  wie  die 
Kultur  im  Orient  unabhängig  von  uns  ihre  Städte  aus- 
gebildet und  wie  unsere  eigene  Kultur  auf  dem  freien  und 
gesetzlosen  Boden  Amerikas  sich  entwickelt  hat. 

Valparaiso  (Abb.  a,  Doppeltafel  8i  82)  wurde  1543  von 
Pedro  deValdivia,  dem  Abgesandten  und  Statthalter  Pizarros, 
gegründet  als  „Hafen  für  den  Handel  des  Landes  und  der  Stadt 
Santiago".  Die  ältestenTeile  derStadt  haben  wirwohl  im  Süd- 
westen zu  suchen;  an  der  schmalen  Küste  entlang,  und  in  die 
Talöffnung  im  Südosten  hinein  entwickelte  sie  sich  allmählich 
und  ist  heute  einer  der  bedeutendsten  Hafenplätze  an  der 
Westküste.  Die  von  der  Natur  mit  heilsamem  Zwange 
gestellten  Aufgaben  sind  folgerichtig  gelöst.  Lang  hin- 
gezogene Straßenzeilen  folgen  der  Meeresbucht,  fließen 
ineinander,  wo  die  Hügel  sich  dem  Wasser  nähern,  teilen 
und  erweitern  sich  zu  Promenaden,  wo  jene  zurückweichen. 


Die  Hügel  sind  entweder  von  bedeutenden  Gebäuden 
bekrönt  oder  steile  Gassen  ziehen  sich  mit  geschickten 
Windungen  hinauf,  die  unwegsamen,  von  Regenströmen 
zerrissenen  Schluchten  bleiben  unbebaut.  Freilich  bei  der 
Mündung  des  Flusses  (im  Südosten  des  Planes),  wo  die 
Berge  eine  kleine  Ebene  gegen  die  See  offen  lassen,  zeigt 
sich  sofort  die  Neigung  zu  schematischer  Quadrierung  der 
Häuserblöcke. 

Unbeschränkter  noch  konnte  diese  Neigung  sich  weiter 
landeinwärts  in  der  großen  Ebene  am  Fuße  der  Anden 
entwickeln,  wo  der  schon  genannte  Eroberer  Pedro  de 
Valdivia  im  Jahre  1541  Santiago,  die  jetzige  Hauptstadt 
Chiles,  gründete.  Er  legte  zunächst  10  Straßen  von  Ost 
nach  West  und  8  von  Nord  nach  Süd  an.  Eines  der 
Gevierte  blieb  frei,  die  „Plaza",  auf  der  allabendlich  zur 
Musik  die  zum  Flirt  fähige  Bevölkerung  der  Stadt  ,, prome- 
niert", sich  vorführt,  wie  das  Fremdwort  es  hübsch 
bezeichnet.  Solche  Plaza,  in  der  Mitte  angepflanzt,  von 
einem  breiten  Weg  und  Bänken  umzogen,  fand  ich  in 
jeder  Stadt,  in  jedem  Dorfe.  Diese  an  sich  schöne  Bauan- 
lage, die  gefälligen  Sitten,  die  ihr  entsprechen,  auch  einen 
gewissen  monumentalen  Barockstil  für  die  Kathedralen 
und  öffentlichen  Gebäude  hat  das  Mutterland  seinen  Kolo- 
nisten damals  mitgegeben,  offenbar  aber  wenig  von  der 
Städtebaukunst,  die  doch  gleichzeitig  in  der  alten  Welt 
Anlagen  entstehen  ließ,   die  für  uns  heute  vorbildlich  sind. 

Wohl  das  traurigste  Bild  von  diesem  Mangel  liefert  unsere 
zweite  Abbildung  b  derselben  Tafel,  der  Plan  von  Iquique, 
Es  besteht  seit  der  spanischen  Einwanderung,  hat  aber  erst 


141 


DER  STÄDTEBAU 


mit  der  vom  Jahre  1887  ab  schnell  sich  steigernden  Ausbeu- 
tung der  Salpeterwüsten  einen  Aufschwung  genommen,  der 
wohl  gerade  durch  seine  Schnelligkeit  diese  gedankenlose 
Stadtanlage  hervorgebracht  hat.  Nimmt  man  hinzu,  daß 
Iquique  in  einem  Landstriche  liegt,  wo  seit  10  Jahren  kein 
Tropfen  Regen  gefallen  und  kein  grünes  Blatt  aufgesproßt  ist, 
wo  auf  der  Plaza  nur  drei  kümmerliche  Bäumchen  auf  Stadt- 
kosten erhalten  werden,  wo  man  auf  Holzstegen  durch  die 
Straßen  geht,  um  nicht  knöcheltief  im  Flugsande  zu  waten, 
so  wird  man  sich  vielleicht  einen  Begriff  machen  von 
dieser  Stadt  von  33000  Einwohnern,  erbaut  im  Sonnenbrand 
auf  Wüstensand,  man  wird  sich  aber  auch  sagen,  wie 
völlig  gedankenlos  es  war,  die  Stadt  dem  gefürchteten 
Wüstenwind  und  dem  Sonnenbrand  in  dieser  Weise  zu 
öffnen. 

England  z.  B.  hat  zum  Schutze  gegen  die  Tropensonne 
viele  Straßen  Hongkongs  als  schmale  Schachte  angelegt 
zwischen  ununterbrochenen  Lauben,  über  denen  fünf-  und 
sechsstöckige  Gebäude  sich  erheben. 

Nicht  viel  geistreicher  als  der  Grundriß  Iquiques  ist 
der  Limas,  der  sonst  so  herrlichen  Hauptstadt  Perus  und 
Gräbstätte  Pizarros,  oder  des  heute  wieder  vielgenannten 
Fiebernestes  Panama. 

Auch  der  nicht  ausschließlich  spanische,  der  gemischte 
Einbruch  der  Goldsucher  nach  Californien,  brachte  nichts 
Besseres  hervor.  1776  gründeten  Franziskaner  an  der 
Stelle  des  heutigen  San  Franzisko  die  „Mision  dolores"; 
eine  Militärkolonie  schloß  sich  an.  1833  verfiel  die  Missi- 
onsstation, es  blieb  eine  kleine  Ansiedlung  von  Abenteurern, 
die  1848  mit  beginnender  Einwanderung  der  Goldsucher 
auf  1000  Köpfe  anwuchs.  Vier  Jahre  später,  1852,  zählt 
San  Franzisko  schon  35000  Einwohner,  und  heute  das  Zehn- 
fache. Und  was  hat  auch  hier  der  unnatürlich  schnelle 
Aufschwung  gezeitigt?  Gedankenloseste  Quadrierung.  Alle 
durch  den  Boden  gegebenen  Motive  sind  versäumt;  wie 
ein  nasses  Tuch  scheint  das  gleichmäßige  Netzwerk  über 
die  Hügel  der  schönen  Halbinsel  herabgesunken,  so  daß 
zuweilen  zwei  steilabfallende  Straßen  sich  rechtwinklig 
überkreuzen,  nur  die  Kreuzung  selbst  horizontal  lassend. 
Sausen  durch  beide  noch  elektrische  Bahnen  in  amerika- 
nischem Zeitmaße  herab,  so  wird  der  Verkehr  der  Stadt 
dadurch  nicht  eben  angenehmer  oder  schöner.  Diese  Qua- 
drierung ist  vielleicht  auf  die  ursprüngliche  Gassenteilung 
des  Blockhauslagers,  jedenfalls  auf  die  völlige  Ideen-  und 
Lieblosigkeit  dieser  nur  auf  schnelle  materielle  Bereiche- 
rung erpichten  Ansiedler  zurückzuführen  und  wirkt  schon 
dadurch  abstoßend. 

In  der  Wirkung  selten  besser,  der  Beachtung  aber  eher 
wert  ist  eine  solche  schematische  Anlage,  wenn  mit  eben 
diesem  Schema  ein  gewisser  Gedanke  sich  verbindet.  (Man 
erinnere  sich  an  Städte  wie  Mannheim  oder  Karlsruhe.) 

Von  Kyoto,  der  alten  Hauptstadt  Japans,  erzählt  die 
Geschichte,  daß  es  an  Stelle  eines  kleinen  Fischerdorfes 
in  den  Jahren  793/94  "•  Chr.  ziemlich  plötzlich  emporwuchs, 
als  der  damsdige  Mikado  seine  Residenz  von  Nara  dorthin 
verlegte.  „Bei  der  ersten  Anlage  maß  der  Stadtgrund 
nahezu  3  (engl.)  Meilen  von  Ost  nach  West  und  ungefähr 
3'/,  Meilen  von  Nord  nach  Süd.  Der  Palast,  der  beiläufig  ein 
Fünfzehntel  des  Stadtgebietes  einnahm,  lag  in  der  Mitte  der 
Nordseite,  und  eine  schöne  280  Fuß  breite  Straße  führte 
vom  großen  Tor  hinab  zum  südlichen  Stadttore.  Neun 
breite  Straßen  teilten   die  Stadt  von  Ost   nach  West,    die 


breiteste  von  ihnen  170  Fuß,  die  schmälste  etwas  weniger 
als  die  Hälfte  messend."  Was  aus  dieser  immerhin  groß 
gedachten  Anlage  im  Lauf  der  Jahrhunderte,  erleichtert 
durch  häufige  Feuersbrünste,  geworden  ist,  zeigt  die  kleine 
Skizze  Abbildung  c.  Der  Geist  ist  verschwunden,  das 
Schema  ist  geblieben. 

Nicht  solcher  plötzlichen  Gründung,  sondern  allmäh- 
lichemWachstum  verdankt  Tokio,  die  heutige  Hauptstadt  des 
Kaiserreiches,  seine  Entwicklung.  1456  ward  Yedo  an  der 
Stelle  eines  Fischerdorfes  als  Seefeste  begründet  und  rückte 
1590  zum  Sitz  des  Shogunats,  der  militärischen  und  ver- 
WEdtenden  Obermacht,  auf,  während  Kyoto  Residenz  des 
Mikados  und  damit  der  Hierarchie  blieb.  Mit  der  wach- 
senden Macht  der  Shogune  dehnte  Yedo  sich  aus  und 
wurde  endlich  1868,  im  Jahre  der  großen  Restauration, 
als  der  jetzige  Mikado  den  letzten  Shogun  gewaltsam  ab- 
setzte und  das  Land  der  europäischen  Kultur  öffnete,  aus 
Yedo  zu  „Tokio",  der  „Hauptstadt  des  Ostens"  (Abb.  d.) 

Gibt  nicht  schon  der  Grundplan  gewissermaßen  den 
Typus  der  Residenz  mit  seinem  Palastgebiet  im  Mittel- 
punkte? Wassergraben  und  starke  Bollwerke  umschließen 
den  Palast  und  ein  ausgedehntes,  grün  angepflanztes  Ver- 
teidigungsfeld, das  im  Notfall  alle  Einwohner  aufnehmen 
soll.  Beiläufig  eine  Viertelstunde  fährt  man  in  der  Rick- 
shah  von  Tor  zu  Tor.  Fürstliche  Mausoleen,  Shogungräber 
verhalfen  der  Stadt  zum  Shibapark  (im  Südwesten)  und 
zum  Uenopark,  einem  bewaldeten  Hügel  am  Rande  des 
Shinobazu  no  ike,  eines  Lotosteiches.  Im  Schatten  des 
Parkes  liegen  friedliche  Grabstätten  von  Shogunen,  ein 
buddhistischer  Tempel  und  eine  Buddhastatue,  eine  fünf- 
stöckige Pagode,  ein  Museum,  die  Akademie  der  Künste, 
sowie  Teehäuschen  und  Bazare,  allnachmittäglich  belebt 
von  der  kindlich  vergnügungslustigen  Bevölkerung. 

In  15  Stadtteile  ist  die  Häusermasse  recht  übersicht- 
lich eingeteilt  durch  Wasserarme  oder  breite  Straßen. 
Man  beachte,  wie  die  Straßenbreite  sich  dem  Verkehrs- 
bedürfnis in  lebendigem  Wechsel  anpaßt.  Und  daß  dieser 
Verkehr  an  manchen  Stellen  ganz  bedeutend  ist,  wird  man 
begreifen,  wenn  man  sich  vergegenwärtigt,  daß  Tokio 
gegen  2  Millionen  Einwohner  zählt.  Die  innere  Aufteilung 
der  einzelnen  Stadtviertel  ist  interessant;  Versetzung  der 
Straßenmündungen  gegeneinander,  deren  Vorteil  für  den 
Verkehr  wir  erst  jetzt  wieder  zu  erkennen  beginnen,  sieht 
man  vielfach  angewandt.  Es  sei  mir  erlaubt,  mit  kurzem 
Seitensprung  auf  die  Anwendung  derselben  Straßenverset- 
zung schon  im  alten  Pompei  hinzuweisen. 

Am  glattesten  durchgeführt  ist  dieser  Gedanke  der  großen 
Einteilung  und  kleinen  Aufteilung  zu  sehen  an  Abbildung  a, 
Tafel  83,  dem  Plane  von  Kalkutta,  das  mir  überhaupt  das 
am  unmittelbarsten  lehrreiche  Beispiel  zu  sein  scheint. 

Die  kürzeste  Verbindung  von  Punkt  zu  Punkt,  vie  sie 
auf  größere  Strecken  der  Verkehr  fordert  und  immer 
fordern  wird,  bleibt  die  gerade  Linie.  Dem  entsprechen 
die  geraden  oder  leicht  geschwungenen  Hauptstraßen,  die 
sich  auf  unserem  Plane  deutlich  abheben  und  in  Wirk- 
lichkeit dem  Stadtbilde  große,  bedeutende  Perspektiven 
geben.  Zwischen  ihnen  bleiben  große  Blocks  (ähnlich 
unsern  Berliner  Riesenblocks),  die  aber  hier  in  der  inter- 
essantesten Weise  aufgeteilt  sind.  Der  Durchgangsverkehr 
wird  solches  Gewinkel  nie  aufsuchen,  darum  bleiben  diese 
Blöcke  stille  Inseln  inmitten  der  großen  Ströme;  ja  sogar 
gegen  Einblicke  sind  sie  geschützt  durch  einen  ersten  Knick, 


142 


DER  STÄDTEBAU 


mit  dem,  wie  man  erkennen  wird,  die  Gassen  häufig  von 
der  Hauptstraße  aus  beginnen.  Der  innere  Verkehr  in 
diesen  schmalen  Gassen  aber  ist  durch  all  die  Kunstgriffe 
und  Motive,  die  wir  unsern  alten  Städtchen  in  jüngster 
Zeit  wieder  ablernen,  möglich  und  angenehm  gemacht. 

Die  große  unbebauteFläche  im  Umkreis  desForts,  mitder 
zusammen  das  Stadtgebiet  zwischen  Ringkanal,  Ringweg 
und  Gangesfluß  23  qkm  beträgt,  ist  mit  ihren  herrlichen  Alleen 
und  weitausgedehnten,  englischem  Bedürfnis  entsprechen- 
den Sportfeldern  nicht  minder  bemerkenswert  für  uns. 

Wie  jedoch  andern  Ortes  europäische  Kolonisten  eine 
Stadt  dem  Gelände  anzupassen  wußten,  dafür  gibt  Abbil- 
dung b  ein  betrübendes  Beispiel.  Rangoon  wurde  1852 
gegründet  und  ist  heute  mit  seinen  200000  Einwohnern  der 
Hauptausfuhrhafen  Burmahs.  Aber  was  hat  solches  Schach- 
brett aus  vollen  und  angesägten  Rechtecken  zu  tun  mit 
dieser  herrlichen  Halbinsel  am  Zusammenfluß  zweier  großer, 
schiffbarer  Ströme? 


Um  nicht  mit  solch  traurigem  Beispiel  zu  schließen, 
bitte  ich  Abbildung  c,  dem  Plane  der  altindischen  Königs- 
stadt Delhi  einige  Aufmerksamkeit  zu  schenken;  ich  muß 
an  mich  halten,  um  jetzt  nicht  zu  schwärmen  von  den 
Kostbarkeiten  der  hochgelegenen  Königsburg,  von  Indra- 
pat,  Ferozabad  und  den  andern  tausendjährigen  Trümmer- 
stätten rundum,  von  den  märchenhaften  Bazaren  der  Stadt, 
in  den?!n  man  um  tausend  Jahre  sich  zurückversetzt  fühlt. 
Ich  erwähne  nur,  was  diese  Stadt  für  unser  Thema  inter- 
essant macht,  und  das  ist  die  Art  und  Weise,  wie  sie  die 
ihr  gestellten  Aufgaben  gelöst  hat.  Es  handelt  sich  um 
eine  Festung.  Von  den  Toren  strahlen  die  Karawanen- 
und  Heerstraßen  ins  Land  hinaus,  die  äußere  und  innere 
Verbindung  der  Tore  untereinander  ist  hergestellt,  die 
Häuserblocks  zwischen  den  innern  Verkehrsadern  sind  in 
der  zuvor  besprochenen  Weise  aufgeteilt,  kurz  die  durch 
Wall  und  Graben  gegebene  Aufgabe  ist  glatt  und  einfach 
erfüllt. 


BERLINER  WOHNBAUBLOCKE. 


(Fortsetzung  und  Schluß  aus  Heft  10). 


Die  Mittel  zur  besseren  oder  anders  gearteten  Ausnutzung 
bestehen  in  der  Einlage  von  Zwischenstraßen,  sei  es  nun 
öffentlichen  oder  Privatstraßen,  undvonWohnhöfenverschie- 
dener  Art,  in  der  Einbuchtung  der  Baufluchtlinie  und  in  der 
hufeisen-  oder  mäanderförmigen  Gestaltung  der  Straßenfront. 

Das  einfachste  Mittel  bestände  ja  in  der  Einziehung 
von  öffentlichen  Zwischenstraßen  und  zwar  da,  wo 
kleine  Wohnungen  errichtet  werden  sollen,  in  solcher  An- 
zahl, daß  möglichst  nur  Vorderhäuser  entstehen.  Darauf 
hat  Professor  Messel  zuerst  hingewiesen,  allerdings  gleich 
mit  der  Einschränkung,  daß,  wenn  der  an  diese  Aufteilungs- 
straße abzutretende  Boden  bereits  als  Bauland  bezahlt 
worden  sei,  die  Ausführung  dieses  Gedankens  meist  un- 
möglich sein  würde.  Doch  nicht  allein  dadurch.  Wie 
die  vergleichende  Berechnung  für  einen  beliebigen  Bau- 
block ergibt,  geht  dabei  auch  soviel  an  Wohnfläche  ver- 
loren, daß  die  Bebauung  des  ungeteilten  Blockes  (mit  nur 
°/ro  der  inneren  Zone)  für  den  Besitzer  immer  vorteilhafter 
bleibt,  obwohl  sich  durch  passend  gelegte  Zwischenstraßen 
die  5/10  Bebauung  völlig  in  eme  '/,  Bebauung  umwandeln 
ließe.  Aus  demselben  Grunde  hat  auch  die  von  der  Bau- 
ordnung gewährte  Möglichkeit,  "  ,0  der  inneren  Zone  zu 
bebauen,  wenn  die  Bauhöhe  10  m  nicht  übersteigt,  wenig 
Aussicht  auf  allgemeinen  Erfolg,  denn  hierbei  verliert  man 
sogar  noch  mehr  an  Wohnfläche.  Die  nachträgliche  Ein- 
ziehung öffentlicher  Zwischenstraßen  ist  also  für  den  Grund- 
besitzer ein  schlechtes  Geschäft.  Dieses  Mittel  wird  daher 
nur  unter  besonders  günstigen  Umständen  in  Frage  kommen, 
z.  B.  bei  der  Durchführung  bereits  vorhandener  Sack- 
straßen, wie  der  gegenwärtig  hinter  der  Apostelkirche 
nach  der  Frobenstraße  hin  durchgeführten  Querstraße. 
Dann  überhaupt  für  bessere  Wohnungen,  deren  Mietertrag 
den  kostspieligenStraßendurchbruchbezahltmacht.  Nament- 
lich der  Drang  nach  Einfamilienhäusern,  den  alle  Groß- 
stadtsucht auch  in  Berlin  noch  nicht  hat  ersticken  können, 
wie  die  Sackgassen  auf  den  früher  Kielganschen  Ländereien 
an  der  Kurfürsten-,  Derfflinger-  und  Maaßenstraße  beweisen. 
Diesem  Drange    folgend,    ist  seinerzeit  auch  die  Englische 


Straße  in  Charlottenburg  als  öffentliche  Straße  angelegt 
und  an  einer  Seite  mit  kleineren  Reihenhäusern  bebaut 
worden.  Da  aber  die  Breite  der  Straße  eine  höhere  Be- 
bauung gestattet,  sind  auf  der  gegenüberliegenden  Seite 
später  die  üblichen  Mietkasernen  entstanden. 

In  dem  für  eine  niedrigere  Bauweise  mangelnden 
Schutze  mag  auch  der  Grund  liegen,  daß  eine  an  der 
Marchstraße  entstandene  Reihe  von  Dreifensterhäusern 
keine  weitere  Fortsetzung  gefunden  hat. 

Anders  liegt  es  mit  der  Aufteilung  durch  Privat- 
straßen. Diese  werden  im  baupolizeilichen  Sinne  jetzt 
als  Höfe  angesehen.  Welche  Tücken  ihre  Anlage  in- 
folgedessen in  sich  birgt,  hat  die  voraufgegangene  Mit- 
teilung des  Herrn  Regierungsbaumeisters  Goldschmidt  auf- 
gedeckt. Trotzdem  bildet  sie  oft  den  einzigen  Ausweg, 
um  den  üblichen  schematischen  Gartenwohnungen  zu  ent- 
gehen. Ein  vornehmes  Beispiel  mit  herrschaftlichen  Miet- 
wohnungen, bietet  dafür  die  von  der  Baugesellschaft ,, Pots- 
damer Straße"  angelegte  (Architekten  Cremer  &  Wolffen- 
stein),  und  von  der  Potsdamer  Straße  No.  121  ausgehende, 
im  Haken  nach  der  Lützowstraße  umgeknickte  Privatstraße, 
deren  Lageplan  hier  mit  einer  Naturaufnahme  auf  Tafel  74 
(siehe  Heft  10)  viedergegeben  wird.  Die  Straße  stößt  dicht 
an  die  rechtseitige  Nachbargrenze,  gegen  deren  Bebauung 
mit  einer  hohen,  kahlen  Grenzmauer  die  schöne  Anlage  aller- 
dings nicht  gesichert  erscheint.  Hoffentlich  übt  der  Fiskus  als 
glücklicher  Besitzer  des  anstoßenden  Parkgrundstücks 
nachbarliche  Rücksicht.  Der  Straßendamm  ist  etwa  4  m 
breit  und  hat  vor  den  Hauseingängen  Ausbuchtungen  zum 
Vorfahren,  die  den  Fußsteig  unterbrechen,  wodurch  sich 
aber  bei  dem  geringen  Verkehr  einer  derartigen  Straße, 
keine  Übelstände  ergeben  haben.  Die  Vorgärten  bilden 
streckenweise  zusammenhängende,  größere  Flächen,  da 
die  Bebauung  bis  an  die  linksseitige  Nachbargrenze  heran- 
gerückt ist.  Der  Ausgang  nach  der  Lützowstraße  bildet 
eine  überbaute  Toreinfahrt. 

Ist  diese  Anlage  eine  einseitige,    so    stellt  der  Goethe- 
park in  Charlottenburg  (von  der  Schöneberger  Baugesell- 


143 


DER  STÄDTEBAU 


Schaft  gegründet)  eine  beiderseitig  bebaute  Anlage  in  ein- 
facherer Ausflihrung,  für  Mittelwohnungen,  ohne  Vor- 
gärten dar,  so  daß  ein  Wohnhof  entstanden  ist  mit  Mittel- 
garten und  seitlichen  Fahrwegen  nebst  Fußsteigen  —  Ein- 
und  Ausfahrt  dieses  Wohnhofes  sind  überbaut.  Während 
im  ersten  Beispiele  die  Bebauung  noch  mit  der  üblichen 
Haustiefe  durchgeführt  werden  konnte,  bilden  hier  durch- 
gehende Seitenflügel  eine  Bebauung  mit  halben  Haustiefen, 
also  eine  aus  gesundheitlichen  und  wirtschaftlichen  Grün- 
den ungünstigere  Bebauung,  ohne  Querlüftung  und  mit  den 
Kosten  einer  hohen  und  nur  einseitig  genutzten  Grenz- 
wand belastet.  Nur  besondere  Umstände  können  eine  der- 
artige Anlage  rechtfertigen,  die  nur  der  Vorzug  gewährt, 
daß  sie  in  ihrer  Abgeschlossenheit  nicht  durch  die  Be- 
bauung der  Nachbargrundstücke  geschädigt  werden  kann. 
In  ähnlicher  Weise  ist  das  unregelmäßig  geformte  Hinter- 
land zwischen  der  Hussiten-  und  der  Strelitzer  Straße 
vom  Vaterländischen  Bauvereine  für  Kleinwohnungen 
ausgenutzt  worden  —  die  Versöhnungsstraße  geht  mit- 
ten hindurch,  versöhnt  aber  nicht  mit  den  noch  be- 
sonders flach  geratenen  Räumen  der  Seitenflügel -Bauart. 
Besser  ist  die  Aufgabe  für  größere  und  Mittel -Wohnungen 
in  einer  älteren  Anlage,  in  Riehmers  Hofgarten,  gelöst, 
der  von  der  Yorkstraße  84  bis  zur  Hagelsberger  Straße  10 
reicht  und  eine  Abzweigung  nach  der  Großbeerenstraße 
hat.  Nach  der  Hagelsberger  Straße  hin  ist  die  Anlage 
ganz  offen,  wie  eine  öffentliche  Straße  und  mit  Vorgärten 
ausgestattet;  nach  der  Großbeerenstraße  und  nach  der 
Yorkstraße  hin  sind  die  Öffnungen  als  hohe  Einfahrten 
überbaut  und  die  Hofstraßen  mit  Grünanlagen  in  der  Mitte 
geschmückt.  Die  seitliche  Bebauung  ist  eine  zum  Teil 
hufeisenförmige  mit  gärtnerisch  behandelten  Vorhöfen. 
Im  Ganzen  eine  großzügige  Anlage,  in  der  die  Zusammen- 
legung der  Höfe  zur  einheitlichen  Wirkung  gebracht  ist. 
Ein  weiteres  Beispiel  bildet  die  wieder  einseitige  Bebauung 
mit  kleinen  zweistöckigen  Wohnhäusern  (Abb.  auf  Tafel  76) 
auf  dem  Grundstücke  Prinzenalle  46a,  die  durch  größere 
Vorgärten  von  dem  an  der  gegenüberliegenden  Grenze  ent- 
lang geführten  Fahrwege  von  nur  2,3  m  Breite  nebst  dem 
Fußsteige  getrennt  sind.  Diese  Straße  endet  als  Sackgasse 
mit  einem  Wendeplatz.  (Architekten  Salinger  &  Breslauer, 
deren  Gefälligkeit  die  Abbildung  zu  verdanken  ist). 

Eine  der  ersten  in  Berlin  entstandenen  Privatstraßen 
war  die  Hildebrandtstraße,  zwischen  Tiergarten-  und  Kö- 
nigin-Augustastraße  mit  etwa  5  m  Dammbreite  und  je  1  m 
breiten  Fußsteigen  an  den  Vorgärten,  die  anfangs  nur  eine 
niedrige  Bebauung  mit  z.  T.  freistehenden  bescheidenen 
Häuschen  gezeigt  hat.  Diese  Straße  war  in  der  Absicht 
angelegt,  sie  später  der  Stadt  als  öffentliche  Straße  zu  über- 
eignen. Aus  welchem  Grunde  es  dazu  nicht  gekommen 
ist,  mag  ebenso  dahin  gestellt  bleiben,  wie  die  Beantwor- 
tung der  Frage,  ob  nicht  die  auffällige  Tatsache,  daß  sie  in 
den  letzten  Jahren  eine  höhere  Bebauung  erhalten  hat,  damit 
im  Zusammenhange  steht?!  Zur  Unterhaltung  dieser  Straße 
ist  jeder  der  darin  wohnenden  Eigentümer  mit  verpflichtet. 
Das  Bedürfnis  nach  einer  weitergehenden  Aufteilung,  hat 
aber  auch  zu  anderen  Lösungen  geführt,  die  nicht  ohne  Reiz 
sind,  zu  Wohnhöfen  mit  nur  einer  Zufahrt,  z.  B.  dem  in  der 
Potsdamerstr.113  und  noch  besser  in  derGenthinerstr.il  an- 
fangs der  siebziger  Jahre  vorigen  Jahrhunderts  von  E.  Klin- 
genberg mit  Wendeplatz  und  Hausgärten  angelegten,  in 
ruhiger    Zurückgezogenheit    mit    Einfamilienhäusern,    die 


Vor-  und  z.  T.  auch  Hintergärten  haben  (siehe  Tafel  75, 
Abb.  a  u.  b).  In  neuerer  Zeit  ferner  z.  B.  zu  der  Sackgasse 
mit  Wendeplatz,  von  der  Tiergartenstr.  7/8  ausgehend,  in  den 
großen  Gärten  wohlhabender  Grundbesitzer,  die  aber  noch 
nicht  reich  genug  zu  sein  scheinen,  um  sich  ihre  Gärten  unge- 
schmälert zu  erhalten.  Landhausartige  Wohnhäuser  besetzen 
hier  das  Blockinnere.  Die  Entwicklung  der  Bebauung 
in  der  Tiergartenstraße  bietet  übrigens  ein  lehrreiches  Bei- 
spiel für  die  Unsicherheit  in  der  Lösung  städtebaulicher 
Aufgaben.  Die  Straße  schneidet  mit  einer  sanften  Krüm- 
mung schief  über  die  Grundstücke.  Die  älteren  Land- 
häuser waren  aber,  wie  im  ganzen  älteren  Städtebau  über- 
haupt, senkrecht  zu  den  Grundstücksgrenzen  errichtet, 
stehen  also  schief  zur  Straßenflucht.  Anstelle  der  alten 
Landhäuser  oder  dawischen  sind  nun  später  auch  höhere 
Wohnhäuser  eingedrungen,  die  bis  an  die  Nachbargrenze 
gerückt,  die  sägeförmige  Bauflucht  mit  den  sich  vorschie- 
benden Brandmauern  verunzieren. 

Wohnhöfe  waren  im  Mittelalter  sehr  beliebt,  beson- 
ders für  Kleinwohnungen.  Berlin  hat  noch  ein  Beispiel 
im  sogenannten  „Großen  Jüdenhofe"  mit  offener  Einfahrt 
von  der  Jüdenstraße  her. 

Damit  könnten  wir  die  Privatstraßen  und  die  straßen- 
ähnlichen oder  mit  den  öffentlichen  Straßen  nur  einseitig 
verbundenen  eigentlichen  Wohnhöfe  verlassen,  um  noch 
den  geschlossenen,  zu  Wohnzwecken  angelegten  Hinter- 
höfen eine  kurze  Betrachtung  zu  widmen.  Doch  kann  die 
allgemeine  Schlußbemerkung  nicht  unterdrückt  werden, 
daß  die  Anlage  von  Privatstraßen  mehr  Förderung  verdiente. 
Dabei  wäre  zu  unterscheiden,  ob  es  sich  um  ein  einziges 
zusammenhängendes  Grundstück  handelt,  das  in  einer 
Hand  liegt  und  bleiben  soll,  oder,  ob  mehrere  selbstän- 
dige Grundstücke  geschaffen  werden  sollen,  denen  eine 
gemeinsame  Verbindung  mit  der  öffentlichen  Straße  sicher- 
zustellen ist.  Im  ersten  Falle  trifft  in  der  Tat  die  polizei- 
liche Auffassung  vom  Hofe  zu,  immerhin  wäre  es  er- 
wünscht, da  die  Privatstraße  gegenüber  der  üblichen  Be- 
bauung mit  geschlossen  umbauten  Hinterhöfen  eine  bessere 
Verteilung  der  Bebauung  an  offenen  Wohnhöfen  mit  sich 
bringt,  die  aber  jetzt  nur  unter  besonders  günstigen  Um- 
ständen, bei  passenden  Grundstücksformen,  bei  weiträu- 
miger Bauweise  usw.,  möglich  ist,  daß  irgend  welche  Er- 
leichterungen dieser  Bebauungsart  Vorschub  zu  leisten  ver- 
möchten. Im  zweiten  Falle  erscheint  jedoch  eine  andere 
Auffassung  vom  Wesen  der  Privatstraße  geboten.  Es  liegt 
ein  Widerspruch  darin,  daß  im  rechtlichen  Sinne  mehrere 
Grundstücke  vorhanden  sind,  im  polizeilichen  Sinne 
aber  die  dazu  notwendige  Straße  als  solche  nicht  aner- 
kannt wird.  Die  Anlieger  werden  im  gewissen  Sinne  sogar 
dafür  bestraft.  Denn_  der  Baupolizei  genügt  schon  eine 
Grundstücksdurchfahrt  von  2,3  m  Breite.  Während  diese 
aber  bei  der  Ermittlung  der  bebaubaren  Fläche  miteinge- 
rechnet wird,  wird  die  von  der  Privatstraße  eingenommene 
Fläche,  die  naturgemäß  ein  selbständiges  Grundstück  bildet, 
von  vornherein  ausgeschieden.  Durch  diese  schlechtere 
Behandlung  der  Privatstraße  unterstützt  die  Baupolizei 
mittelbar  die  schablonenhafte  Bebauung  großer  Grund- 
stückskomplexe. Es  dürfte  wohl  möglich  sein,  den  Begriff 
der  Fluchtlinie  auch  für  die  Privatstraße  wieder  herzu- 
stellen, wobei  man  ja  vielleicht  eine  Mindestbreite  von 
etwa  8  m  oder  bei  geringerer  Breite  eine  gewisse  Vor- 
gartentiefe zur  Bedingung  stellen,  als  Gegenleistung  aber 


144 


DER  STÄDTEBAU 


auch  dieselbe  oder  wenigstens  annähernd  dieselbe  Bebau- 
barkeit  gewähren  könnte,  die  an  der  öffentlichen  Straße 
zulässig  ist.  In  dieser  Beziehung  sei  an  die  vor  mehreren 
Jahren  veröffentlichte  Anlage  des  vom  Geheimen  Baurat 
O.  March  geschaffenen  Amalienparks  in  Pankow  (siehe  Abb.  c 
der  Tafel  84)  erinnert,  wo  ein  früher  für  Hochbebauung  be- 
stimmtes Gebiet  später  in  die  Landhausklasse  versetzt  worden 
ist,  so  daß,  um  eben  Landhäuser  errichten  zu  können,  die 
Aufteilung  eines  außergewöhnlich  großen  Parkgrundstücks 
geboten  war  und  zwar  durch  eine  Doppelprivatstraße  mit 
zwischengelegten  Gartenanlagen,  derart,  daß  deren  Fläche 
bei  Ermittlung  der  Bebaubarkeit  miteingerechnet  wurde, 
obwohl  dadurch  jedem  für  sich  eingefriedigten  Grundstück 
eine  geringere  Freifläche  verblieb,  als  sonst  vorgeschrieben 
ist.  Dadurch,  daß  diese  Privatstraßenanlage  von  der  Ge- 
meinde übernommen  wurde,  bleibt  der  Zustand  unver- 
ändert und  damit  die  bebaute  Fläche  im  Ganzen  in  den 
polizeilichen  Grenzen. 

Die  Nachteile  der  vorhin  schon  erwähnten,  an  die 
Grenzwand  geklebten  Halbhäuser  lassen  den  Berliner 
Spar-  und  Bauverein  auf  diese  Art  der  Bebauung  mög- 
lichst verzichten,  indem  er  freistehende  Gartenhäuser  in 
den  Hof  hineinstellt,  wie  die  (siehe  auf  Tafel  75,  Abb.  c^ 
Heft  10)  Ansiedlung  an  der  Stargarder  Straße  erkennen  läßt. 
Leider  kann  diese  Bebauungsart  innerhalb  der  engräumigeren 
Bauzonen  für  den  Privatunternehmer  keine  vorbildliche  sein, 
weil  sie  keine  volle  Ausnutzung  des  Baugrundes  gestattet. 
Denn  ein  Nebenzweck,  den  dieser  Verein  verfolgt,  verlangt 
große  zusammenhängende  Höfe,  um  den  Kindern  der  Nieder- 
lassung Spielplätze  zu  bieten  und  um  die  Hofwohnungen 
zu  wirklichen  Gartenwohnungen  umzugestalten.  Immer 
läßt  sich  hierbei  die  Anordnung  Berliner  Zimmer  nicht 
vermeiden,  wie  die  Abbildung  a  auf  Tafel  77  von  den 
neuesten  Bauten  dieses  Vereins  am  Nordufer  erkennen 
läßt.  Ähnliche  Wege  geht  der  Beamten-Wohnungsverein, 
von  dessen  Niederlassung  in  Wilmersdorf  Abbildung  b 
auf  Tafel  77  ein  Bild  gibt,  wobei  man  sich  allerdings  die 
Frage  vorlegen  darf,  warum  man  hier  nicht  mit  der  Auf- 
teilung durch  Privatstraßen  weiter  gegangen  ist.  Die  Aus- 
buchtungen des  Hauptwohnhofes  ergeben  jedoch  eine  Be- 
bauungsart, die  wir  weiterhin  noch  als  eine  vorteilhafte 
für  öffentliche  Straßen  kennen  lernen  werden.  Zum  Ver- 
gleiche ist  es  von  Interesse  zu  sehen,  wie  der  Privatunter- 
nehmer die  tiefen  Baublöcke  üblichen  Zuschnitts  für  Klein- 
wohnungen aufteilt.  Durch  gütige  Vermittlung  des  Herrn 
Baurat  Höpfner  habe  ich  den  Plan  erhalten,  nach  dem  der 
Baumeister  Kurt  Berndt  ein  Grundstück  in  der  Schön- 
hauser Allee  mit  3  Quergebäuden  und  4  Seitenflügeln 
hintereinander  bebaut  hat  (Abb.  b  auf  Tafel  88).  Das 
Grundstück  ist  117,3  ni  tief,  die  Höfe  sind  rund  20  m 
lang,  was  den  anliegenden  Gebäudehöhen  entspricht  bei 
12,5  m  Breite;  aber  auch  die  Seitenflügel  haben  freie 
Höfe  vor  sich,  da  von  der  Vergünstigung  der  Hofgemein- 
schaft Gebrauch  gemacht  wurde.  Nur  dem  letzten  Hofe 
ist  diese  Gemeinschaft  nicht  zu  Gute  gekommen,  weil 
nach  der  Auffassung  des  Kgl.  Polizei-Präsidium  „die 
grundbuchliche  Eintragung  zur  Bildung  von  Hofgemein- 
schaften nur  dann  rechtswirksam  ist,  wenn  die  beteiligten 
Grundstücke  nicht  einem  und  demselben  Eigentümer  ge- 
hören, da  die  Begründung  und  der  Erwerb  einer  Grund- 
dienstbarkeit, als  welche  sich  die  hier  in  Betracht  kom- 
mende Hofgemeinschaft  nach  §  1018  des  am  1.  Januar  1900 


in  Kraft  getretenen  Bürgerlichen  Gesetzbuches  darstellt,  zu 
gunsten  eines  anderen  Grundstücks  desselben  Eigentümers 
nicht  erfolgen  kann  und  daher  ihrem  Inhalte  nach  unzu- 
lässig ist.  Die  Motive  zum  Entwurf  eines  Bürgerlichen 
Gesetzbuches  Bd.  III,  S.  480  sprechen  dies  ausdrücklich 
aus,  weil  die  Möglichkeit  eines  Vertrages  mit  sich  selbst 
nicht  anzunehmen  sei  und  die  Zulassung  eines  gleich  wirk- 
samen einseitigen  Stiftungsaktes  weder  im  bisherigen  Recht 
auszusprechen,  noch  durch  ein  praktisches  Bedürfnis  er- 
fordert werde.  Ob  dieses  letztere  Bedürfnis  den  Berliner 
Baupolizeivorschriften  gegenüber  tatsächlich  besteht,  muß 
dahin  gestellt  bleiben."  Liegen  Grundstücke  also  in  einer 
Hand,  so  ruht  die  eingetragene  Hofgemeinschaft  so  lange, 
bis  das  Nachbargrundstück  zur  Bebauung  einen  anderen 
Eigentümer  bekommen  hat.  Dem  Laien  fällt  es  schwer, 
dieser  Auslegung  beizutreten,  da  es  gerade  dann  am 
leichtesten  erscheint,  eine  Hofgemeinschaft  durchzuführen, 
wenn  eben  zwei  benachbarte  Grundstücke  in  einer  Hand 
liegen.  Es  dürfte  dies  sonst  geradezu  Scheinverkäufe 
herausfordern.  In  dem  vorliegenden  Falle  hätte  man  nur 
wünschen  mögen,  die  Grundstücke  wären  noch  umsoviel 
breiter  bemessen  werden,  daß  man  anstatt  der  Seitenflügel 
hätte  Mittelflügel  anordnen  können,  den  nach  beiden 
Seiten  hin  Hofgemeinschaft  zu  gewähren  gewesen  wäre. 
Wenn  man  die  Hofwohnungen  mit  in  den  Kauf  nimmt, 
von  der  Verteuerung  des  Baues  durch  Seitenflügel  und 
von  der  geringeren  Brauchbarkeit  der  Berliner  Zimmer 
für  Kleinwohnungen  absieht,  so  erscheint  diese  Lösung 
unter  den  gegebenen  Verhältnissen  sonst  als  eine  wohl- 
gelungene. 

Endlich  müssen  wir  noch  einer  Bebauungsart  gedenken, 
die  durch  streckenweises  Zurücksetzen  der  Bauflucht, 
durch  Vorhöfe  und  straßenartige  Einschnitte,  also  nach 
vornehin  offene  Wohnhöfe  wieder  zur  Belebung  des  Straßen- 
bildes beiträgt.  Ein  im  Jahre  1903  vom  Berliner  Archi- 
tekten-Verein veranstaltetes  Preisausschreiben  für  die  Be- 
bauung eines  Blocks  in  Schöneberg  stellte  folgende  Be- 
dingungen: 

1.  Die  bisher  übliche  Bodenaufteilung  führt  regelmäßig 
zur  Errichtung  von  Seitenflügeln  und  Quergebäuden  mit 
einer  Reihe  von  geschlossen  umbauten  Hofanlagen,  deren 
Flächen  selbst  dann,  wenn  mehrere  Höfe  zusammenstoßen, 
für  eine  ausgiebige  Durchlüftung  und  Belichtung  des  Block- 
innern  nicht  groß  genug  sind.  Zur  Verhütung  dieses  Übels 
soll  der  Block  so  aufgeteilt  werden,  daß  die  unbebaut 
bleibenden  Flächen  ein  zusammenhängendes  Ganzes  bilden. 

2.  Die  ba  iliche  Ausnutzung  der  Grundstücke  darf  nicht 
hinter  dem  zurückbleiben,  was  nach  dem  für  den  Block 
geltenden  polizeilichen  Höchstmaße  zulässig  ist.  Die  Ge- 
bäude sollen  durchweg  fünf  Wohngeschosse  erhalten. 

Dem  Verfasser  ist  es  unbekannt  geblieben,  ob  diese  Auf- 
gabe gelöst  worden  ist.  Deshalb  sei  hier  auf  ein  anderes  Bei- 
spiel verwiesen  (B.  A.  W.  1901,  wiedergegeben  auf  Tafel  84, 
Abb.  a  u.  b),  das  zur  Vermeidung  von  Seitenflügeln  an  Hinter- 
höfen eine  hufeisenförmige  Grundrißanlage  für  die  Häuser 
20,  21  in  der  Luitpoldstraße  (von  Lenz  &  Pohle,  Architekt: 
Paul  Jatzow)  gewählt  hat.  Die  Hauptflächen  der  Höfe 
sind  mit  im  ganzen  16  m  Front  nach  vorne  zusammen- 
gelegt und  zum  Schmuckgarten  umgestaltet;  während 
hinter  den  Häusern  Wirtschaftshöfe  verblieben.  In  diesem 
Falle  handelte  es  sich  allerdings  nicht  um  einen  besonders 
tiefen  Baublock;  das  Grundstück  hat  nur  30  m  Tiefe,  doch 


145 


DER  STÄDTEBAU 


ist  damit  ein  Fingerzeig  gegeben,  wie  auch  bei  großen 
Tiefen  vorgegangen  werden  kann.  Die  Einbuchtung  der 
Fluchtlinie  ist  hier  eine  freiwillige,  und  hat  deshalb  den 
Vorzug,  daß  das  Vorgartengitter  als  Leitlinie  für  das  Auge 
durchläuft,  im  Gegensatze  zu  den  durch  den  Bebauungsplan 
festgelegten  Ausbuchtungen  der  Fluchtlinie,  z.  B.  in  der 
Heilbrunner  Straße,  wo  auch  die  Straßenflucht  die  Ausbuch- 
tung mitmacht  und  inmitten  der  so  verbreiterten  Straße  ein 
kleiner  Gartenfleck  angelegt  worden  ist  (vergl.  Tafel  85). 
Der  Berliner  Spar-  und  Bauverein  beabsichtigt  seine, 
in  Charlottenburg  an  der  Straße  35  gelegenen  Grundstücke 
in  der  Weise  zu  bebauen,  daß  vordere  Wohnhöfe  geschaffen 
werden  als  Schmuckhöfe,  während  die  daneben  verbleiben- 
den Hinterhöfe  zu  Kinderspielplätzen  und  wirtschaftlichen 
Zwecken  bestimmt  sind;  um  eine  möglichst  zweckmäßige 
Grundlage  für  diese  Ansiedelung  zu  erhalten,  waren  auf 
Grund  der  nachfolgenden  Bedingungen  Regierungsbau- 
meister R.  Goldschmidt,  Th.  KampfFmeyer  &  Co.  und  der 
Verfasser  zur  Bearbeitung  von  Plänen  aufgefordert. 

,,Die  Baugenossenschaft  will  für  ihre  Mitglieder  billige, 
•gesunde,  praktische  und  gemütliche  Wohnungen  schaffen. 
Die  Bauten  bleiben  dauernd  im  Besitze  der  Genossen- 
schaft, doch  ist  wegen  der  Beleihung  notwendig,  daß 
Block  A  in  mindestens  drei  selbständig  zu  bebauende 
Grundstücke  geteilt  wird.  Die  Teilung  der  Blocks  B  und 
C  in  je  zwei  selbständige  Grundstücke  ist  erwünscht,  aber 
nicht  erforderlich.  Die  nach  dem  Innern  der  Baublocks 
gelegenen  Wohnungen  sollen  -von  gleichartigen  Mietern 
bewohnt  werden,  wie  die  Wohnungen,  die  an  der  Straße 
liegen,  dürfen  also  nicht  minderwertiger  sein.  Eine  aus- 
giebige Durchlüftung  und  Beleuchtung  des  Innern  der 
Baublocks,  welche  Gartenanlagen  und  Kinderspielplätze 
enthalten  sollen,  ist  unbedingt  erforderlich.  Aus  diesem 
Grunde  soll,  obwohl  an  sich  eine  größere  Ausnutzung 
des  Baulandes  erwünscht  ist,  zugelassen  werden,  daß  nur 
die  Hälfte  des  Baulandes  bebaut  wird.  Es  müssen  jedoch 
auf  dem  Bauplatze  mindestens  900  Wohnungen  errichtet 
werden,  und  zwar  etwa  300  Wohnungen  mit  1  Zimmer, 
etwa  500  Wohnungen  mit  2  Zimmern  und  etwa  100  Woh- 
nungen mit  3  bis  4  Zimmern.  Außer  den  Wohnungen 
sind  auf  dem  Gelände  noch  zu  errichten: 

1.  Ein  Vereinshaus  für  die  Mitglieder  der  Baugenossen- 
schaft, enthaltend  einen  Saal  von  600  qm,  nebst  kleineren 
Räumen  und  einer  Gastwirtschaft  von  150  qm,  sowie  den 
dazu  gehörenden  Wirtschaftsräumen  (Küche  usw.).  Die 
gesamten  Vereinsräume  sollen  eine  bebaute  Fläche  von 
etwa  1000  qm  ausmachen.  Es  ist  erwünscht,  daß  der 
Saal  durch  verschiebbare  Trennwände  in  kleine  Abteilun- 
gen zerlegt  werden  kann. 

2.  Eine  Bäckerei  nebst  Laden  in  Größe  von  insgesamt 
200  qm. 

3.  20  Läden  verschiedener  Größe,  insgesamt  600  qm  ohne 
Wohnung  ausmachend,  nebst  den  dazu  gehörenden  Woh- 
nungen." 

Die  eingegangenen  Lösungen  sind  aus  den  Abbildungen 
auf  Tafel  86  ersichtlich.  Goldschmidt  ist  wieder  auf  die 
geschlossene  Frontbebauung  zurückgegangen,  in  dem  er 
die  für  den  Spar-  und  Bauverein  so  charakteristischen 
Gartenhäuser  noch  vermehrt,  so  daß  die  Zahl  der  Berliner 
Zimmer  auf  ein  Mindestmaß  heruntergedrückt  wird. 

Bei  Kampffmeyer  &  Co.  sind  die  Berliner  Zimmer  da- 
gegen reichlich  vertreten,  und,  unter  Beibehaltung  des  Ge- 


dankens der  Vorhöfe,  Querhäuser  angeordnet,  offenbar, 
um  eine  bessere  Ausnutzung  zu  erzielen.  Der  Verfasser 
hat  auf  verschiedene  Weise  der  Aufgabe  beizukommen  ge- 
sucht in  dem  Bestreben,  die  bebaubare  Fläche  zu  sichern. 

Zu  den  Abbildungen  auf  Tafel  87  wird  folgendes  be- 
merkt: Die  Vorderhöfe,  die  sich  nach  der  Straße  hin  öffnen, 
setzen  die  daran  liegenden  Wohnungen  in  Beziehung  zur 
Straße.  Durch  diese  Anordnung  wird  auch  die  Zahl  der 
unmittelbar  an  der  Straße  liegenden  Balkone  vermindert, 
der  Wert  des  Balkons  aber  erhöht,  indem  die  Balkone  an 
den  straßenwärts  geöffneten  Höfen  einen  besseren  Wind- 
schutz genießen.  Auch  wird  dadurch  ein  Verlust  an  Vor- 
land für  einspringende  Balkonanlagen,  wie  sie  die  Abbil- 
dung a  auf  Tafel  77  (Heft  10)  erkennen  lässt,  vermieden. 
Im  nördlichen  Bebauungsblocke  des  Vorentwurfes  (Abb.  a, 
Tafel  86)  sind  nur  zwei  solcher  Höfe  vorgesehen.  Ohne 
etwas  an  der  Bebauungsfläche  zu  verlieren,  könnte 
man  noch  weiter  gehen  und,  wie  Abb.  a,  Tafel  87  zeigt, 
deren  drei  anordnen.  Die  Zahl  der  eigentlichen  Hof- 
wohnungen, der  Hinterwohnungen,  würde  damit  noch 
weiter  vermindert.  Während  im  ersten  Falle  die  be- 
baute Fläche  rund  6646  qm  beträgt,  würde  sie  sogar  im 
zweiten  Falle  noch  etwas  mehr,  nämlich  6670  qm  be- 
tragen, also  reichlich  den  Verlust  durch  eine  dann  noch 
weitere  erforderliche  Durchfahrt  ausgleichen.  Man  könnte 
die  bebaute  Fläche  noch  darüber  hinaus  vermehren,  ohne 
den  Entwurf  zu  verschlechtern,  nämlich  durch  Erbauung 
von  Hinterhäusern  an  der  Grenzwand  in  den  straßenwärts 
geöffneten  Höfen,  so  daß  diese  hufeisenförmig  umbaut  wür- 
den, wodurch  im  ganzen  eine  mäanderförmig  sich  ab- 
wickelnde, auf  mehr  als  das  Doppelte  verlängerte  Straßen- 
front zu  schaffen  wäre.  Das  so  zu  gewinnende  Mehr  an 
Baufläche  würde  etwa  rund  .363  qm  betragen.  Im  ganzen 
ständen  dann  7033  qm  Baufläche  zur  Verfügung.  Dadurch 
würde  auch  die  kahle  Grenzmauer  gegen  den  Nachbar  hin 
gedeckt,  der  Einblick  in  den  Hof  also  um  vieles  freund- 
licher gemacht. 

Dieser  Bebauungsart  steht  nun  die  übliche  mit  ge- 
schlossener Straßenfront  gegenüber,  die  sich  nach  Abb.  b, 
Tafel  87  mit  7066  qm  in  bezug  auf  die  Ausnutzung  ebenso  vor- 
teilhaft stellt.  An  Stelle  straßenähnlicher  Höfe  treten  hier  in- 
nere Schmuckhöfe,  die  durch  eine  breite  offene  Toreinfahrt 
mit  der  Straße  verbunden  sind,  also  wieder  innere  Wohn- 
höfe. Die  Zahl  der  eigentlichen  Straßenwohnungen  wird 
dadurch  erheblich  vermehrt,  allerdings  mit  der  üblen  Folge, 
daß  auch  zahlreichere  und  weniger  geschützte  Balkone  an 
die  Straße  zu  liegen  kommen;  die  übrigen  Wohnungen 
dürften  mit  denen  in  Abb.  a  gleichwertig  sein.  Der  Privat- 
unternehmer, der  den  Baugrund  völlig  ausnutzen  muß, 
kann  aber  nicht  so  bauen;  er  wird  zu  einer  größeren 
Zahl  umbauter  Höfe  greifen  müssen,  denn  die  Tiefe  des 
Baublocks  ist  schon  eine  viel  zu  große,  um  noch  zu 
einer  hygienisch  und  wirtschaftlich  gleich  guten  Aus- 
nutzung zu  führen.  In  Abb.  c  ist  deshalb  noch  eine 
Lösung  dargestellt,  die  den  Block  durch  einen  straßen- 
artigen Hof  parallel  zur  Hauptstraße  aufteilt,  so  daß  sich 
an  der  hinteren  Grenzmauer  wieder  eine  Art  Wohn- 
hof bildet.  Für  diesen  Fall  ist  die  Baublocktiefe  aber  wie- 
der zu  gering,  um  eine  durchweg  gleich  hohe  Bebauung 
durchführen  zu  können.  Wenn  man  dem  vorderen  Teil 
noch  eine  Tiefe  von  16  m  lassen  will,  kann  diese  hintere 
Wohnstraße    nicht   mehr    als    12  m    Breite    erhalten,    und 


146 


DER  STÄDTEBAU 


würde  demgemäß  die  Bebauungshöhe  zu  beiden  Seiten 
dieser  Straße,  wenigstens  aus  hygienischen  Gründen,  frei- 
willig oder,  falls  die  Straße  als  eine  öffentliche  angelegt 
werden  sollte,   auf  Grund  der  polizeilichen  Bestimmungen 

Abb.    I. 


auf  drei  Geschosse  eingeschränkt  werden  müssen.  Diese 
Art  der  Bebauung  ergibt  noch  6360  qm  fünfgeschossige  und 
2433  qm  dreigeschossige  Bebauung,  also  39  296  qm  Wohn- 
fläche gegen  35  165  qm  des  Vorentwurfes  und  gegen  41 295  qm 
bezw.  38  895  des  Entwurfes  nach  Abb.  a  u.  b.    Es  fragt  sich 

Abb.   2. 


währen,  Privatstraßen  und  Wohnhöfe  anlegen  zu  können. 
Dazu  gehörte  aber  eine  andere  Regelung  der  Rechtsver- 
hältnisse und  dementsprechende  baupolizeiliche  Hand- 
habung. Im  übrigen  sind  kleinere  Baublöcke  für  die  ver- 
schiedenen Wohnformen  vorzuziehen. 

Große  Blöcke  im  freigehaltenen  Blockinnern  sind  in 
gesundheitlicher  Beziehung  zweifellos  vorteilhafter,  als 
Bauwiche  bei  hoher  Bebauung.  Ein  älteres  Beispiel  aus  der 
Landgrafenstraße  sei  im  Textbilde  1  zur  Erläuterung  wieder- 
gegeben, ohne  es  jedoch  damit  empfehlen  zu  wollen  (Römer 
&  Herbig).  Da  die  Bauwiche  nur  2'/^  ni  breit  sind,  konnten 
noch  große  zusammenhängende  Höfe  geschaffen  werden. 
Jetzt  müssen  aber  die  Bauwiche  6  m  breit  sein;  was  dabei 

Abb.  3. 

t  ^1 

^  Manenstraße 


iXvJ...^ 

-   ^U^C 

.....    ....  w...i-J. 

■'4^  .  '" 

I'l 

nun,  ob  ein  derartiger  Vermittlungsvorschlag  zur  Folge 
haben  könnte,  daß  ihn  das  Baugewerbe  folgen  würde,  an- 
derenfalls bleibt  der  Entwurf  der  Baugenossenschaft  der 
bessere.  Die  Baugenossenschaft  hat  schließlich  den  Plan  laut 
(Abb.  a,  Tafel  88)  zur  Ausführung  angenommen,  zumal  der 
Nachbar,  der  Militärfiskus,  wünschte,  daß  die  Höfe  durch 
eine  hohe  Mauer  gegen  das  Kasernengrundstück  abge- 
schlossen würden. 

Wie  aus  allem  hervorgeht,  kann  die  Freihaltung  des 
Blockinneren,  die  Anlage  und  dauernde  Erhaltung  von 
inneren  Gärten,  abgesehen  von  den  Fällen,  wo  durch  frei- 
willige Beschränkung  der  Bebauung  zur  Anlage  von  Spiel- 
plätzen und  Erholungsanlagen,  zur  Luftversorgung  usw. 
nur  die  rückwärtige  Baufluchtlinie  verhelfen.  Ein 
geglücktes  Beispiel  aus  einem  rheinischen  Orte  soll  dem- 
nächst im  „Städtebau"  veröffentlicht  werden.  In  diesem 
Falle  sind  große  Baublöcke  zu  empfehlen.  W^ünschens- 
wert   wäre    es  jedoch,    daneben    die    Möglichkeit    zu    ge- 


herauskommt, zeigt  der  im  Wettbewerbe  um  die  Bebauung 
von  Neu-Westend  mit  dem  I.  Preise  bewertete  Plan  von 
Reinh.  Koch  (Textbild  2).  Von  Hof  und  Garten  ist  da  keine 
Rede  mehr,  und  doch  sollen  die  Hinterwohnungen  Garten- 
wohnungen sein.  Wie  viel  mehr  wäre  hier  gewonnen, 
wenn  die  Bauwiche  zur  Vergrößerung  eines  frei  zu 
lassenden  Blockinnern  hätten  verwendet  werden  können. 
Unter  Umständen  kann  es  überdies  erwünscht  sein, 
daß  die  Gärten  des  Blockinnern,  soweit  sie  nicht  öffent- 
liche sind,  durch  einen  in  der  Mitte  hindurchgehenden 
Wirtschaftsweg  miteinander  verbunden  werden.  Das  dies 
zeigende  Textbild  3  ist  aus  Öhmcke  „Gesunde  und  weit- 
räumige Stadtbebauung"  entnommen;  die  Anlage  rührt  aus 
dem  Jahre  1892  vom  Architekten  Hinz  her,  und  besteht 
aus  Dreifensterhäusern  und  Hintergärten. 


147 


DER  STÄDTEBAU 


SOZIALE   UND    WIRTSCHAFTLICHE  VORAR- 
BEITEN FÜR  STADTERWEITERUNGSPLÄNE. 


Von  Dr.  Ing.  FORBÄT,  Frankfurt  a.  M.- Budapest. 

III.    Die    Gliederung   der   städtischen  Bevölkerung 
nach  der  Höhe  des  Einkommens. 

Die  Kenntnis  von  der  Gliederung  der  Bevölkerung 
nach  der  Höhe  des  Einkommens  ist  vor  allen  Dingen 
wichtig  für  die  Ausgestaltung  der  Wohnviertel.  Die 
Zunahme  der  Bevölkerungsziffer,  bezw.  die  Zahl  der  unter- 
zubringenden Familien  gibt  zwar  Aufschluß  über  die  Zahl 
der  Wohnungen  überhaupt,  die  im  Stadterweiterungs- 
gebiete vorgesehen  werden  müssen,  nicht  aber  über  die 
Höhe  der  Mietpreise,  denen  sich  diese  Wohnungen  anzu- 
passen haben,  wenn  der  Endzweck  jeder  Stadterweiterung 
und  Wohnungspolitik  erreicht  werden  soll,  daß  nämlich 
jeder  Familie  eine  sowohl  den  gesundheitlichen,  als  auch 
den  vielen  anderen  Anforderungen  modernen  Kulturlebens 
Rechnung  tragende  Wohnung  zu  einem  Preise  zur  Ver- 
fügung gestellt  werden  kann,  der  keinen  unverhältnis- 
mäßig großen  Teil  des  der  Familie  zu  Gebote  stehenden 
Einkommens  in  Anspruch  nimmt. 

Der  Bebauungsplan  gibt  sowohl  für  sich,  als  auch  in 
Verbindung  »mit  der  Bauordnung  den  Leitern  der  städti- 
schen Verwaltungen  verschiedene  Mittel  in  die  Hand,  mit 
welchen  sie  zur  Ermäßigung  der  Wohnungspreise  wirk- 
sam beitragen  können,  namentlich  wenn  sich  einer  dieses 
Ziel  stets  vor  Augen  haltenden  Entwurfsbearbeitung  auch 
eine  rechtzeitige,  zielbewußte  und  umsichtige  Art  der  Aus- 
führung des  Bebauungsplanes  zugesellt.  Die  Fürsorge 
der  öffentlichen  Gewalten  wird  sich  hierbei,  wie  Dr.  Rettich 
mit  Recht  betont,  in  erster  Reihe  den  ärmeren  Bevölke- 
rungsschichten zuwenden  müssen,  deren  Einkommen- 
verhältnisse nur  einen  geringen  Aufwand  für  Wohnungs- 
miete gestatten,  und  die,  wie  wir  sehen  werden,  selbst  in 
den  reichsten  Städten  den  weitaus  überwiegenden  Teil  der 
Bevölkerung  ausmachen.  Während  es  mitbezug  auf  die 
Unterbringung  der  wohlhabenderen  Kreise  im  allgemeinen 
genügen  wird,  wenn  entsprechend  gelegene  und  ausge- 
gestattete  Viertel  in  genügender  Ausdehnung  rechtzeitig 
bereitgestellt  werden,  und  alles  andere,  einschließlich  der 
Preisbildung,  solange  diese  keine  unvernünftigen  Formen 
annimmt,  ruhig  der  Privattätigkeit,  beziehungsweise  den 
zukünftigen  Bewohnern  dieser  Viertel  überlassen  werden 
kann,  erwachsen  denBehördenweitgehende  Verpflichtungen, 
wenn  sie  die  in  materieller  Hinsicht  hilfloseren  Schichten 
der  Bevölkerung  vor  Wohnungsverhältnissen  bewahren 
wollen,  die  geeignet  sind,  jede  noch  so  gut  gemeinte,  auf 
die  Besserung  der  Lage  der  unteren  Volksschichten  ab- 
zielende Bestrebung  von  vornherein  zu  vereiteln. 

Außer  der  unmittelbaren  Wohnungsfürsorge  ist  gerade 
in  den  Gegenden,  in  welchen  vorzugsweise  die  ärmere 
Bevölkerung  untergebracht  werden  soll,  bereits  bei  Auf- 
stellung des  Bebauungsplanes  auch  allen  übrigen  Maß- 
nahmen erhöhte  Sorgfalt  zuzuwenden,  die  dazu  beitragen 
können,  das  Wohnen  in  einem  bestimmten  Stadtgebiete  ge- 
sund und  behaglich  zu  gestalten.  Gärten  und  Parkanlagen, 
Kinderspielplätze,  Gelegenheit  für  öffentliche  Musikauf- 
führungen und  sonstige  Einrichtungen,  welche  die  leib- 
liche und    geistige  Gesundheit  und  Erholung  und  dadurch 


(Fortsetzung  und  Schluß  aus  Heft  lo). 

mittelbar  auch  die  Leistungsfähigkeit  der  sie  benutzenden 
Bevölkerung  fördern,  sind  in  diesen  Vierteln  von  viel 
größerer  Bedeutung,  als  in  denjenigen  der  reicheren  Volks- 
schichten, die  sich  den  wohltuenden  Einfluß  eines  Spazier- 
ganges in  freier  Natur  oder  des  Spielens  der  Kinder  in 
frischer  Luft  gegebenenfalls  leichter  verschaffen  können, 
als  die  mit  einem  kleinen  Einkommen  haushaltenden 
ärmeren  Familien. 

Wenn  sich  der  Verfasser  eines  Stadterweiterungs- 
entwurfs diesen  Verpflichtungen  gegenüber  den  ungünstiger 
gestellten  Teilen  der  Bevölkerung  bewußt  wird  und  ihnen 
bereits  bei  Aufstellung  des  Stadtbauplanes  Rechnung  zu 
tragen  bestrebt  und  fähig  ist,  kann  er  zur  Hebung  der  all- 
gemeinen Lage  der  einer  solchen  Hebung  am  meisten  be- 
dürftigen Teile  der  städtischen  Bevölkerung  wesentlich 
beitragen  und  dadurch  ein  gutes  Stück  praktischer  sozialer 
und  wirtschaftlicher  Arbeit  verrichten.  Um  in  der  hieraus 
sich  ergebenden  Belastung  der  wohlhabenderen  Einwohner 
nicht  über  das  notwendige  Maß  hinauszugehen,  aber  auch 
nicht  dahinter  zurückzubleiben,  ist  es  für  den  Verfasser 
des  Erweiterungsplanes  unerläßlich,  sich  über  die  wirt- 
schaftliche Lage  der  unterzubringenden  Bevölkerung  von 
vornherein  möglichst  genau  zu  unterrichten. 

Den  Ausgangspunkt  der  Untersuchungen  bildet  auch 
in  diesem  Falle  die  Ermittlung  der  wirtschaftlichen 
Gliederung  der  in  dem  bereits  bebauten  Stadtgebiete 
wohnenden  Bevölkerung,  woran  sich  auch  hier  eine  Unter- 
suchung über  die  Veränderungen  anschließen  soll,  denen 
diese  Gliederung  seither  unterworfen  war,  um  hieraus  auf 
die  in  Zukunft  weiter  zu  erwartenden  Veränderungen 
schließen  zu  können.  Da  für  uns,  wie  bereits  ausgeführt, 
hauptsächlich  die  Kenntnis  der  Lage  der  ärmeren  Volks- 
schichten von  Wichtigkeit  ist,  soll  im  folgenden,  bevor 
auf  die  Besprechung  der  Einkommenverhältnisse  der 
städtischen  Bevölkerung  eingegangen  wird,  auf  Grund 
eines  vom  Freiherrn  von  Berlepsch  gehaltenen  und  in 
Jahrgang  1903  der  „Sozialen  Praxis"  abgedruckten  Vor- 
trages zunächst  einiges  über  die  kleinen  Einkommen  in 
Deutschland  überhaupt  gesagt  werden,  da  die  vom  Statisti- 
schen Jahrbuch  deutscher  Städte  mitgeteilten  und  in 
Tabelle  3  zusammengestellten  Zahlen  sich  nur  auf  die 
Städte  mit  über  50  000  Einwohnern  beziehen,  aus  den  auf  die 
Gesamtbevölkerung  der  einzelnen  Staaten  sich  beziehenden 
Zahlen  aber  hervorgeht,  daß  die  Einkommenverhältnisse 
auch  auf  dem  Lande  so  beschaffen  sind,  daß  auf  eine 
möglichst  wirksame  Verbilligung  der  Wohnungen  ab- 
zielende Maßnahmen  auch  bei  der  Bearbeitung  von  Be- 
bauungsangelegenheiten in  kleineren  Städten  und  auf  dem 
Lande  vollauf  begründet  erscheinen. 

Die  Ausweise  über  die  Einkommensteuer  zeigen  näm- 
lich auf  den  ersten  Blick,  wie  groß  die  Anzahl  der  Ein- 
wohner mit  einem  kleinen  Einkommen  überhaupt  ist. 
In  Preußen  hatten  im  Jahre  1892  70,27%,  im  Jahre  1900 
62,41  °/o  der  Bevölkerung  ein  kleineres  Einkommen  als 
900  M.  In  Sachsen  besaßen  ein  kleineres  Einkommen  als 
500  M.  im  Jahre  1879  51,52  %,    1894  36,59%,   1900  28,29%, 


148 


DER  STÄDTEBAU 


Tabelle  3.     Angaben,  betreffend  die  wirtschaftliche  Lage 
einiger  Städte. 


Auf 
1000 

Im  Jahre  1895  entfielen 

Im  Jahre  1896/97 

auf  den  Kopf 

der  Be- 

entfielen in  %  der 

Ein- 

völkerung 

rn  Ein- 

Steuerzahler   auf  die 

woh- 

kommensteuer 

Einkommen  von   M. 

Stadt 

ner 
ent- 
fielen 
Steuer- 
zahler 
■) 

Steuer- 
betrag 

Steuer- 
pflich- 
tiges 
Ein- 
komm. 

Durch- 
schnitt- 
liches 
Ein- 
kommen 

900 

bis 

3000 

3000 

bis 

6000 

über 
6000 

M. 

M. 

M. 

Barmen    .... 

113 

7,3 

314 

350—400 

83,7 

10,1 

6,2 

Essen 

161 

12,4 

401 

500—550 

88,8 

6,7 

4,5 

Bochum  .... 

230 

6,3 

366 

400—450 

92,8 

4,2 

3,0 

Chemnitz       .     .     . 

365 

9,9 

554 

550—600 

— 

— 

— 

Crefeld     .... 

96 

6,4 

275 

350—400 

81,2 

II, I 

7,7 

Dortmund     .     .     . 

i86 

7,7 

349 

450     500 

90,3 

5,9 

3,8 

Hamburg      .     .     . 

242 

21,7 

613 

700-750 

— 





Frankfurt  a.  M.      . 

171 

26,1 

792 

1000 

73,7 

13,9 

12,4 

Lübeck     .... 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Mannheim    .     .     . 

283 

— 

713 

750 — 800 

— 

— 

— 

Stettin      .... 

129 

9,9 

366 

450—500 

79,5 

11,5 

9,0 

Bremen    .     .     ,     . 

257 

22 

687 

700—750 

— 

— 

— 

Meu 







_ 



_ 

_ 

Potsdam  .... 

139 

11,4 

450 

550—600 

71,1 

18,9 

10,0 

Kiel 

136 

4,8 

241 

350—400 

83,3 

10,6 

6,1 

Straßburg      .     .     . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Freiburg  i.  Br. .     . 

239 

— 

542 

550—600 







Wiesbaden   .     .     . 

170 

18 

669 

800  —  850 

68,0 

16,7 

15,3 

Darm  Stadt     .     .     . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Karlsruhe  i.  B. 

260 

— 

612 

600 — 650 

— 

— 

— 

Berlin 

202 

13,7 

532 

650—700 

87,1 

6,7 

6,2 

München  .... 

- 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Dresden   .... 

475 

16 

841 

800 — 850 

— 

— 

— 

Stuttgart  .... 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Mittel  aus  den  33 
preuß.  Städten  mit 
über   50  000  Ein- 

148 

9-8 

431 

— 

— 

— 

— 

wohnern 

während  die  Zahl  der  ein  kleineres  Einkommen  als  800  M. 
besitzenden  Einwohner  in  denselben  Jahren  76,39,  65,3  und 
55,69  "/„  betrug. 

Was  nun  insbesondere  die  Einkommenverhältnisse  der 
Lohnarbeiter  betrifft,  so  verdiente  im  Jahre  1901  in  der 
deutschen  Textilindustrie  ein  Arbeiter  im  Mittel  634  bis 
695  M.,  in  der  Ziegelfabrikation  548  M.,  in  den  Tabak- 
fabriken 657  M.,  im  Schornsteinfegergewerbe  689  M.  usw. 
Der  Verdienst  der  gewöhnlichen,  ungelernten  Arbeiter  be- 
trug nur  in  5  Zählbezirken  mehr  als  täglich  3  M.,  in  zahl- 
reichen Bezirken  dagegen  nur  2  M.  Bei  einem  Tagelohne  von 
2,50  M.  und  300  Arbeitstagen  ergibt  sich  ein  jährliches 
Einkommen  von  750  M.,  wovon  jedoch  infolge  von  Arbeits- 
losigkeit und  Krankheit  ein  beträchtlicher  Teil  abgezogen 
werden    muß.     Die    in    manchen    Gegenden    immer    noch 

')  In  dem  Jahre,  auf  das  sich  vorstehende  Tabelle  bezieht,  be- 
trug das  steuerpflichtige  Mindesteinkommen  in  Preußen  900  M.,  in  den 
Hansastädten  600  M.,  in  Hessen  und  Baden  500  M.  und  in  Sachsen 
300  M.  Dies  erklärt  die  großen  Unterschiede  in  der  Anzahl  der  Steuer- 
zahler in  den  Städten  der  verschiedenen  Bundesstaaten. 


recht  zahlreichen  Hausarbeiter  haben  zum  Teil  noch  ein 
viel  geringeres  Einkommen  aufzuweisen. 

In  Tabelle  3  sind  nun  einige  sich  auf  die  wirtschaftliche 
Lage  derselben  Städte  beziehende  Angaben  enthalten,  die 
auch  in  Tabelle  1  angeführt  worden  sind.  Die  ersten 
4  Kolonnen  der  Tabelle  geben  ein  vergleichendes  Bild  des 
durchschnittlichen  Reichtums  der  angeführten  Städte, 
während  inbezug  auf  die  Verteilung  der  verschieden  großen 
Einkommen  innerhalb  der  steuerpflichtigen  Bevölkerung 
die  letzten  3  Kolonnen  Aufschluß  geben.  Inbetreff  der 
angegebenen  Durchschnittszahlen  ist  auch  hier  der  allen 
solchen  Berechnungen  anhaftende  Mangel  zu  betonen,  daß 
eine  ganz  kleine  Anzahl  ausnahmsweise  großer  Werte, 
wofern  sie  nicht  vor  der  Berechnung  ausgeschieden  werden, 
schon  eine  erhebliche  Verschiebung  des  Durchschnitts  zur 
Folge  haben  können,  ohne  daß  dies  in  der  allgemeinen 
Lage  der  Bevölkerung  begründet  wäre.  Die  bedeutende 
Höhe  des  durchschnittlichen  Einkommens  für  1  Kopf  der 
Bevölkerung  z.  B.  in  Frankfurt  a.  M.  dürfte  wohl  auf 
diesen  Umstand  zurückzuführen  sein. 

Wenn  demnach  die  in  der  4.  Kolonne  der  Tabelle  3 
angegebenen  durchschnittlichen  Einkommen  für  1  Kopf  der 
Bevölkerung,  die  überdies  auf  Grund  des  zur  Verfügung 
stehenden  statistischen  Materials  nur  schätzungsweise  er- 
mittelt worden  sind,  auch  nur  ein  annähernd  zutreffendes 
Bild  von  dem  vergleichsweisen  Reichtume  der  angezogenen 
Städte  zu  geben  imstande  sind,  so  ergibt  sich  aus  dem 
Vergleiche  der  Zahlen  dieser  Kolonne  dennoch  eine  Tat- 
sache, die  der  Aufmerksamkeit  auch  des  Städtebauers  in 
hohem  Maße  wert  ist. 

Die  höchsten  Ziffern  sowohl  für  das  steuerpflichtige, 
als  auch  für  das  durchschnittliche  Einkommen  finden  wir 
nämlich  bei  den  in  der  zweiten  Gruppe  der  Tabelle  zu- 
sammengefaßten Handelstädten,  welche,  wie  wir  gesehen 
haben,  durchweg  See-  oder  Binnenhafenplätze  sind. 
Während  von  den  sechs  Städten  der  ersten  Gruppe  der 
Steuerbetrag  und  das  steuerpflichtige  Einkommen  für 
1  Kopf  der  Bevölkerung  den  aus  den  33  größten  preußischen 
Städten  berechneten  Mittelwert  nur  in  einem  Falle  erreichten, 
bleibt  von  den  Städten  der  zweiten  Gruppe  nur  eine  hinter 
diesem  Mittel  zurück.  Auch  das  durchschnittliche  Ein- 
kommen für  1  Kopf  der  Bevölkerung  ist  am  größten  bei 
den  Städten  der  zweiten  Gruppe.  Diese  Beobachtung  trägt 
bei  zur  Begründung  der  Behauptung,  daß  der  durch  die 
modernen  Hafenanlagen  mit  bedingte  Aufschwung  im 
Handelsverkehr  auf  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der 
Städte  einen  günstigen  Einfluß  ausübt,  daß  mithin  bei 
solchen  Städten,  für  welche  die  Möglichkeit  der  Ausnutzung 
einer  Wasserstraße  gegeben  ist,  der  Verfasser  des  Stadt- 
bauplanes die  Erzielung  einer  leichten  und  lebhaften 
Wechselwirkung  zwischen  Land-  und  Wasserverkehr  in 
möglichst  ausgedehntem  Maße  ali  eine  seiner  wichtigsten 
Aufgaben  betrachten  und  bereits  bei  Aufstellung  des  Ent- 
wurfes berücksichtigen  muß. 

Die  drei  letzten  Kolonnen  der  Tabelle  3  zeigen  die 
Verteilung  der  verschieden  großen  Einkommen  unter  der 
steuerzahlenden  Bevölkerung  der  in  Preußen  gelegenen 
Städte  der  Tabelle,  in  welchen  das  steuerpflichtige  Mindest- 
einkommen zu  der  Zeit,  auf  welche  sich  die  Zusammen- 
stellung bezieht,  900  M.  betrug.  Es  entfielen  nach  Maß- 
gabe dieser  Zahlen  auf  die  unterste  Stufe  des  steuer- 
pflichtigen   Einkommens    von  '900— 3000   M.    in    den   ver- 


149 


DER  STÄDTEBAU 


Tabelle  4. 

Im  Jahre   1892,  bezw.   1898 

entfielen  in  °; 

0  der   Steuer- 

Zahler  auf  die  Einkommen  von 

M. 

Stadt 

300 — 800 

2200 — 5400 

mehr  als  5400, 

bezw. 

800—  2200 

bezw. 

bezw.  mehr 

400     800 

2200     5300 

als  5300 

T    •     ■                     / 

44.4 

44.2 

7,7 

3.7 

Leipzig     .      .      .   j 

36,3 

51.25 

8,52 

4.0 

Dresden   .     .     .  J 

45.4 
38,8 

40,9 
47.5 

8,9 
9,1 

4,4 
4,6 

Chemnitz.     ,     .  | 

53,2 
42.9 

36,2 
46,0 

7.3 
7.7 

3.3 
3.4 

schiedenen  Städten  68— 92,8°/o  und  dementsprechend  auf 
die  größeren  Einkommen  als  3000  M.  nur  32  — 7,2°  „  der 
steuerzahlenden  Bevölkerung.  In  den  sächsischen  Städten 
liegt  die  Grenze  des  steuerpflichtigen  Einkommens  niedriger 
als  in  den  preußischen,  mithin  gibt  die  vorstehende,  auf 
einige  sächsische  Städte  bezügliche  Tabelle  4  auch  Beispiele 
für  die  anteilige  Stärke  derjenigen  städtischen  Bevölkerung, 
die  ein  noch  geringeres  Einkommen  als  900  M.  aufzu- 
weisen hat.  Von  den  zu  jeder  Stadt  angeführten  zwei 
Zeilen  der  Tabelle  4  bezieht  sich  die  obere  auf  das  Jahr 
1892,  in  dem  das  steuerpflichtige  Mindesteinkommen 
300  M.,  und  die  untere  auf  das  Jahr  1898,  in  welchem  es 
400  M.  betrug.  Die  Grenzen  der  einzelnen  Steuerstufen, 
die  von  denjenigen  in  den  preußischen  Städten  ebenfalls 
verschieden  sind,  können  aus  dem  Kopf  der  Tabelle  4  er- 
sehen werden. 

Es  hatten  daher  in  den  sächsischen  Städten  im  Jahre 
1898  ein  Einkommen  von  weniger  als  2200  M.  86,3-88,9% 
der  Steuerzahler,  wobei  36,3  —  42,9%  nur  ein  Einkommen 
von  unter  800  M.  aufwiesen. 

Wenn  nun  auch  sowohl  aus  den  Zahlen  der  Tabelle  4, 
als  aus  den  weiter  oben  für  die  kleineren  Einkommen  der 
ganzen  Bevölkerung  Preußens  und  Sachsens  in  ver- 
schiedenen Jahren  angegebenen  Prozentsätzen  zu  ersehen 
ist,  daß  der  Prozentsatz  der  kleineren  Einkommen  in 
Deutschland  zu  Gunsten  der  größeren  allmählich  zurück- 
geht, so  erhellt  aus  dem  im  vorhergehenden  angeführten 
Zahlenmaterial  dennoch,  daß  der  weitaus  überwiegende 
Teil  der  steuerzahlenden  städtischen  Bevölkerung  mit  einem 
Einkommen  zu  rechnen  hat,  das  weniger  als  3000,  bezw. 
2200  M.  im  Jahr  beträgt,  wobei  aus  den  Zahlen  der 
Tabelle  4  weiter  geschlossen  werden  kann,  daß  die  Mehr- 
zahl dieser  kleinen  Einkommen  sich  in  den  meisten  Städten 
näher  an  900  bezw.  800,  als  an  3000  bezw.  2200  M.  halten 
wird.  Wenn  wir  gleichzeitig  berücksichtigen,  daß,  wie 
aus  Kolonne  1  der  Tabelle  3  geschlossen  werden  kann, 
ein  beträchtlicher  Teil  der  städtischen  Bevölkerung  selbst 
das  steuerpflichtige  Mindesteinkommen  nicht  aufzuweisen 
vermag,  so  ersehen  wir  die  große  Tragweite  jeder  Maß- 
regel, die  dazu  beizutragen  geeignet  erscheint,  daß  der 
von  der  ärmeren  Bevölkerung  für  die  Miete  einer  ent- 
sprechenden Wohnung  aufzuwendende  Betrag  nach  Mög- 
lichkeit ermäßigt  und  damit  ein  umso  größerer  Teil  des 
Einkommens  für  die  Befriedigung  der  übrigen  Bedürfnisse 
des  Lebens  frei  gemacht  werde.  Da  den  Stadtverwal- 
tungen zur  Erreichung  dieses  Zieles  eine  große  Anzahl 
wirksamer  Mittel  zu  Gebote  stehen  kann,  wenn  sie  die 
Stadterweiterung  in  richtiger  Erkenntnis  und  Würdigung 
der    sozialen    und  wirtschaftlichen  Lage  der  vorhandenen 


und  zu  erwartenden  Bevölkerung  planen  und  ausführen, 
so  geht  hieraus  für  den  Verfasser  eines  Stadterweiterungs- 
entwurfes von  neuem  die  Notwendigkeit  hervor,  sich 
gleichzeitig  mit  den  Verhältnissen  inbezug  auf  die  Zu- 
sammensetzung der  Bevölkerung  auch  mit  all  den  Maß- 
nahmen vertraut  zu  machen,  die  eine  dem  Bedarf  ent- 
sprechende, ausgedehnte  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der 
Herstellung  billiger  Wohnungen  zu  fördern  imstande  sind, 
um  diesen  schon  bei  Aufstellung  des  Entwurfs  in  jeder 
Weise  Rechnung  tragen  zu  können. 

IV.    Die    Wohnungsfrage    in    ihrem   Verhältnis    zur 
wirtschaftlichen  Lage  der  Bevölkerung. 

Zu  den  Vorarbeiten,  die  vor  Aufstellung  des  Er- 
weiterungsplanes einer  Stadt  erledigt  werden  müssen,  ge- 
hört, wie  wir  bereits  zu  erwähnen  Gelegenheit  hatten, 
auch  die  Untersuchung  der  Art  und  Weise,  in  welcher  die 
vorhandene  Bevölkerung  innerhalb  des  bereits  bebauten 
Stadtgebiets  untergebracht  ist.  Daß  die  Verhältnisse  in 
dieser  Beziehung  in  der  großen  Mehrzahl  sowohl  der 
großen  als  auch  der  kleinen  Städte  namentlich  mitbezug 
auf  die  Unterbringung  der  ärmeren  Bevölkerungskreise 
keineswegs  als  zufriedenstellend  betrachtet  werden  können, 
ist  bei  den  Lesern  dieser  Zeitschrift  als  ebenso  bekannt 
anzunehmen,  wie  die  schlimmen  Folgen,  die  aus  diesem 
Umstände  hervorgehen.  Umso  notwendiger  ist  es,  bei 
Aufstellung  des  Stadterweiterungsplanes  die  Anpassung  der 
Wohnungsverhältnisse  an  die  wirtschaftliche  Leistungs- 
fähigkeit der  Bevölkerung  wenigstens  im  Erweiterungs- 
gebiet in  weitgehendem  Maße  zu  berücksichtigen  und 
gleichzeitig  auch  di«;  Beseitigung  der  Mißstände  im  alten 
Stadtgebiete  nach  Möglichkeit  anzustreben. 

Wie  groß  das  Mißverhältnis  zwischen  der  Höhe  der 
Mietpreise  und  derjenigen  der  kleineren  Einkommen  werden 
kann,  dafür  liefert  manche  moderne  Großstadt  traurige 
Beispiele.  In  Berlin  betrug  in  den  letzten  Jahren  der 
mittlere  Preis  der  kleinsten  Wohnungen  300  M.,  mithin 
ein  Drittel  eines  Einkommens  von  900  M.  Dabei  wurden 
4000  Wohnungen  gezählt,  die  nur  aus  einer  Küche  be- 
standen. Die  Folge  dieses  Mißverhältnisses  ist  naturgemäß 
die  Überfüllung  einer  großen  Anzahl  kleiner  Wohnungen. 
Es  wurden  27000  Wohnungen  gezählt,  die  in  zwei 
heizbaren  Zimmern  mehr  als  11,  in  einem  Zimmer  mehr 
als  6  Personen  beherbergten.  7  %  aller  Wohnungen,  etwa 
30  000,  sind  Kellerwohnungen.  6  %  der  Bevölkerung  sind 
überhaupt  nicht  in  der  Lage,  ein  Zimmer  zu  mieten, 
sondern  übernachten  in  Schlafstellen.  Mehr  als  4000 
Mädchen  schlafen  in  einem  Zimmer  mit  der  Familie  des 
Wirtes,  mehr  als  600  in  einem  Zimmer  mit  fremden 
Männern.  Eine  schwere  gesundheitliche  und  moralische 
Schädigung  ist  die  unmittelbare  und  unausbleibliche  Folge 
solcher  Wohnungszustände. 

In  anderen  Großstädten  sind  die  Verhältnisse  nicht 
besser.  In  Budapest  wurden  155000  Wohnungen  mit 
295000  Zimmern  gezählt.  59%  der  Wohnungen  hatten 
nur  ein  Zimmer.  In  München  wurde  im  Jahre  1903  probe- 
weise die  genaue  Ermittlung  der  Wohnungsverhältnisse  in 
einigen  Straßenzügen  vorgenommen.  Die  Aufnahme  er- 
streckte sich  auf  4774  Wohnungen.  Von  diesen  wohnten 
in  annähernd  10%  der  Einzimmerwohnungen  4-7  Per- 
sonen, in  5,5%  der  Zweizimmerwohnungen  7—11,  in 
6,2  %   der   Dreizimmerwohnungen    mehr    als    8  Personen, 


150 


DER  STÄDTEBAU 


Wenn  man  den  für  eine  Person  erforderlichen  Mindest- 
luftgehalt  mit  lo  cbm  in  Rechnung  stellt,  so  waren  3,9  "/o 
der  untersuchten  Zimmer  überfüllt  und  in  diesen  über- 
füllten Zimmern  wohnten  9,5  %  der  in  Betracht  zu  ziehen- 
den Bevölkerung. 

In  Stuttgart  hat  Dr.  Rettich  im  Jahre  1898  die  Zahl 
der  leer  stehenden  Wohnungen  in  ihrem  Verhältnisse  zur 
wirtschaftlichen  Zusammensetzung  der  Bevölkerung  einer 
Untersuchung  unterworfen.  Das  Ergebnis  der  Unter- 
suchung zeigt  die  folgende  Tabelle  5. 

Zum  Verständnisse  der  Tabelle  sei  bemerkt,  daß  die 
leeren  Wohnungen  so  eingeteilt  werden,  wie  sie  den  an- 
gegebenen Einkommenstufen  etwa  entsprechen.  Der 
I.  Klasse  wurden  die  1  Zimmer,  der  II.  die  2,  der  III.  die 
3—4,  der  IV.  die  5  und  der  V.  die  mehr  als  5  Zimmer 
enthaltenden  Wohnungen  zugezählt.  Die  Zahl  der  leeren 
Wohnungen  war  zur  Zeit  der  Aufnahme  in  Stuttgart  schon 
im  ganzen  zu  klein,  um  den  Wohnungsuchenden  eine  ent- 
sprechende Auswahl  zu  sichern,  da  sie  nur  0,68  "/„  aller 
Wohnungen    betrug    gegen    1,51  °  „    in    Leipzig,    8,i  "/o    in 

Tabelle  5. 


Wohnungen  aus  1  oder  2  Zimmern,  24%  aus  3  oder  4 
Zimmern  und  nur  14%  aus  mehr  als  4  Zimmern.  Die 
Ergebnisse  in  bezug  auf  die  Wohndichte  sind  in  der 
folgenden  Tabelle  6  zusammengestellt. 

Tabelle  6. 


Zahl  der 

Klasse 

Höhe  des  Ein- 
kommens 
M. 

Zahl  der 
Personen 
ohne  An- 
gehörige 

ino/c 

Zahl  der 
leeren 
Woh- 
nungen 

leeren 
Woh- 
nungen, 
die  er- 
forderlich 
gewesen 
wäre 

I 

500 — 1000 

19723 

45.39 

10 

112 

11 

1000  —  3000 

12750 

29.34 

26 

73 

III 

2000 — 3500 

5526 

12,72 

104 

31 

IV 

3500 — 6000 

2  821 

6.49 

90 

16 

V 

mehr  als  6000 

2636 

6,06 

17 

15 

Breslau,  5,65  %  in  München  und  3,43  %  in  Frankfurt  a.  M. 
Die  letzten  zwei  Kolonnen  der  Tabelle  5  zeigen  aber  außer- 
dem, daß  sich  der  Mangel  an  leeren  Wohnungen  für  die 
ärmere  Bevölkerung  in  verstärktem  Maße  fühlbar  machte. 
Während  in  der  vorletzten  Kolonne  die  wirklich  ge- 
zählten leeren  Wohnungen  angegeben  sind,  enthält  die 
letzte  Kolonne  die  Zahl  der  leeren  Wohnungen,  die  in  den 
einzelnen  Klassen  hätte  vorhanden  sein  müssen,  wenn  sie 
in  richtigem  Verhältnisse  zu  den  einzelnen  Einkommenstufen 
verteilt  gewesen  wären.  Wir  sehen  hieraus,  daß  bei 
richtiger  Verteilung  112  Ein-  und  73  Zweizimmerwohnungen 
hätten  leer  stehen  müssen,  während  in  Wirklichkeit  nur 
10  bezw.  26  solcher  Wohnungen  zur  Verfügung  standen. 
Dementsprechend  waren  andererseits  an  größeren  leeren 
Wohnungen  mehr  vorhanden,  als  der  anteiligen  Stärke 
der  zugehörigen  Einkommenstufen  entsprochen  hätte. 

Auch  in  den  mittleren  und  kleinen  Städten  sind  die 
Verhältnisse  inbezug  auf  die  Unterbringung  der  ärmeren 
Volksschichten  nur  selten  zufriedenstellend.  Es  sei  in 
dieser  Hinsicht  auf  eine  Auszählung  hingewiesen,  die  im 
Jahre  1903  in  60  mittelgroßen  österreichischen  Städten  in- 
betreff  der  Größe  und  Dichte  der  Wohnungen  vorgenommen 
wurde.  Die  Auszählung,  die  sich  auf  die  Alpen-,  Sudeten- 
und  Karpathenländer  erstreckte,  ergab,  daß  die  kleinen 
Wohnungen  auch  hier  zum  großen  Teile  l^überfüUt  waren, 
in  den^Alpenländern  weniger,  in  den  Karpathenländern, 
also  in  Galizien  und  der  Bukowina,  am  meisten.  In  den 
60   in    Betracht   gezogenen    Städten    bestanden   62  %   aller 


Anzahl  der 
Wohnungs- 
bestandteile 

Auf  einen  solchen  Bestandteil  ent- 
fielen Personen  in  den 
Alpen-             Sudeten-         Karpathen 
ländern             ländern              ländern 

I 

2,74 

3,65 

4,16 

2 

1,85 

2,18 

2.53 

3 

1,46 

1.59 

1,86 

4 

1,21 

1.30 

1.52 

5 

1,02 

1,07 

1.23 

6—10 

0,85 

0,90 

1.95 

mehr  als  lo 

0,63 

0,60 

0,58 

Während  also  in  den  Alpenländern  auf  die  Einzimmer- 
wohnung 2,74  Bewohner  entfielen,  wohnten  in  den  östlichen 
Provinzen  Österreichs  im  Mittel  4,16  Personen  in  einer 
solchen  Wohnung.  Wenn  man  bedenkt,  daß  die  tatsäch- 
liche Wohndichte  diese  mittlere  Zahl  in  vielen  Fällen 
naturgemäß  noch  übersteigt,  wird  man  zugestehen  müssen, 
daß  die  ungünstigen  Gesundheitsverhältnisse  der  Bevölke- 
rung dieser  Provinzen  durch  ihre  mangelhafte  Unterbringung 
zum  großen  Teile  mit  verschuldet  sind  und  eine  gründliche 
Besserung  ohne  gleichzeitige  Umänderung  des  Wohnungs- 
wesens kaum  zu  erwarten  sein  dürfte. 

Wenn  im  Vorhergehenden  an  einigen  Beispielen  ge- 
zeigt wurde,  daß  die  Wohnungsverhältnisse  namentlich  in 
bezug  auf  Zahl,  Größe  und  Mietpreis  der  kleinen  Woh- 
nungen der  wirtschaftlichen  Zusammensetzung  der  Be- 
völkerung nicht  entsprechen,  so  läßt  sich  dasselbe  auch 
hinsichtlich  der  Wohnungsform  behaupten,  auf  deren 
zweckmäßige  und  bei  gleichem  Mietpreise  möglichst  voll- 
kommene Gestaltung  der  Verfasser  eines  Stadtbauplanes 
ebenfalls  einzuwirken  in  der  Lage  und  auch  verpflichtet 
ist,  wenn  er  der  Aufgabe,  in  seinem  Wirkungskreise  zur 
Hebung  der  allgemeinen  Lebenshaltung  der  unteren 
Schichten  der  Bevölkerung  beizutragen,  gerecht  werden 
will. 

Die  Entwicklung  der  letzten  Jahrzehnte  führte  in  einer 
großen  Anzahl  von  Städten  zum  Massenmiethause  als  der 
gebräuchlichsten  Form  der  Unterbringung  namentlich  der 
ärmeren  Volksschichten.  Die  aus  dem  Mietkasernensystem 
den  Bewohnern  erwachsenden  Nachteile  sind  bekannt 
genug,  um  an  dieser  Stelle  nur  kurz  erwähnt  zu  werden. 
Ein  abgeschlossenes  Familienleben  ist  sehr  erschwert. 
Abgesehen  davon,  daß  oft  mehrere  Wohnungen  nur  einen 
gemeinschaftlichen  Abort,  Wasserhahn  usw.  besitzen, 
macht  sich  die  nachbarliche  Neugierde  in  solchen  Häusern 
nur  zu  leicht  unangenehm  geltend.  Ein  innigeres  Ver- 
hältnis zwischen  Hausbesitzer  und  Mietern,  das  die  sorg- 
fältige Instandhaltung  und  Verschönerung  des  Gebäudes 
als  gemeinsames  Interesse  erscheinen  lassen  könnte,  kann 
noch  schwerer  aufkommen  als  bei  anderen  Mietwohnungen. 
Ein  beträchtlicher  Teil  der  Bewohner,  der  in  seiner 
Wohnung  von  der  Straße  zurückgedrängt  und  lediglich 
auf  einen  oft  nicht  sehr  erfreulichen  Hof  angewiesen  ist, 
wird  sich  des  Gefühls  sozialer  Zurücksetzung  nur  schwer 
erwehren  können.  Diese  und  noch  manche  andere  Miß- 
stände haben  zur  Folge,    daß  die  Bewohner  ihrer  eigenen 


161 


DER  STÄDTEBAU 


Tabelle  7. 


Stadt 


Im  Jahre   igoo  waren  unter  looo  bewohnten  Grundstücken  solche  mit 
2         I         3         I         4         I         S         I     6  -10     I    II  — 15    I    16 — 20        21-30    |mehrals30 

Wohnungen 


Gesamtzahl 
der  bewohn- 
ten Grund- 
stücke 


Altona      .      ,     , 
Berlin      .     .     . 
Breslau    . 
Charlottenburg 
Cöln    .     .     .     . 

Elberfeld  .  . 
Essen  .  .  . 
Frankfurt  a.  M. 
Görlitz  .  .  . 
Halle  .... 

Hamburg      ,     . 
Kiel     .      .     .     . 
Lübeck     . 
Magdeburg  .     . 
München 

Rixdorf   .     .  . 

Schöneberg .  . 

Straßburg     .  . 

Stuttgart  .     .  . 


197 

122 

31 

26 

55 

44 

77 

74 

287 

162 

270 

136 

232 

131 

145 

108 

86 

69 

12g 

107 

305 

93 

ig6 

107 

306 

342 

III 

90 

128 

77 

64 

50 

46 

30 

253 

167 

114 

94 

102 

25 

45 
147 

108 
144 
149 
81 
117 

61 

102 

213 

79 

71 

21 

21 

142 

139 


106 

31 

40 

30 

135 

"5 

126 

205 

86 


52 
94 
65 
76 

71 

27 

24 
126 

153 


67 
31 
47 
28 

85 

80 

77 

128 

88 

85 

45 
59 
29 
60 
56 

20 

16 

92 

164 


296 

151 
214 
167 
156 

250 
269 
218 
337 
3" 

215 
350 
38 
286 
286 

117 
123 
178 
279 


62 
173 
221 
207 

22 

37 
18 

35 
177 

97 

90 

65 

4 

159 

162 

198 

192 

29 

45 


23 

142 

161 

123 

3 

4 

2 

8 
60 
25 

44 

21 

2 

71 

83 

146 
166 

8 
9 


15 

202 

144 

158 

2 


3 

14 

6 

54 
5 
I 

55 
54 

221 

239 

4 

2 


10 

188 

33 

91 

I 


I 

2 
I 

41 


13 

12 

136 
143 


6  531 

25  224 

8  276 

3  209 

24  010 


9590 

2  968 
6  164 

20974 

8  412 

14  088 

I  324 
I  32g 
8562 
7890 


Tabelle 

8. 

Auf  ein 

Im  Jahre 

1900  waren  unter  lOOO  bewohnten  Grundstücken  solche  mit 

Grund- 

Stadt 

1—5 

6 — 10 

II — 20 

21—30        31—40 

41-50 

51—75 

76  —  100     loi  — 150 

151 — 200 

mehr  als 
200 

stück 
entfielen 
durch- 
schnitt- 

Zahl 

der  Ein- 
wohner 

Einwohner 

lich  Ein- 
wohner 

Altona      .     .     . 

124 

193 

245 

151 

III 

75 

61              17 

14 

7 

2 

25,6 

160  727 

Berlin       .     .     . 

58 

73 

80 

91 

95 

348 

160 

63 

32 

76.9 

I  864  785 

Breslau    .     .     . 

37 

62 

103 

124 

117 

III 

222      1      128 

77 

12 

7 

52,8 

417  282 

Charlottenburg . 

146 

104 

90 

91 

87 

320 

115 

32 

15 

59.6 

184  000 

Cöln    .... 

170 

260 

325 

142 

54 

24 

20 

2 

I 

2 

16,1 

367  000 

Danzig     .     .     . 

83 

193 

317 

178 

84 

53 

55 

21 

12 

2 

2 

25,4 

139530 

Dresden  .     .     . 

54 

lOI 

i6g 

174 

184 

138 

128 

30 

14 

3 

— 

34.4 

393  550 

Elberfeld 

158 

221 

275 

163 

92 

52 

36 

2 

I 

— 

— 

18,7 

155  900 

Erfurt       .     .     . 

130 

223 

313 

174 

94 

41 

21 

4 

— 

— 

— 

18,8 

84570 

Essen       .     .     . 

112 

igg 

304 

206 

III 

44 

19 

4 

I 

— 

— 

19.4 

183  749 

Frankfurt  a.  M. 

107 

i8g 

334 

184 

91 

48 

85 

8 

3 

I 

_ 

20,5 

294  000 

GörUtz     .     .     . 

68 

123 

242 

213 

142 

91 

99 

17 

3 

I 

I 

28,1 

80434 

Halle  .... 

8g 

171 

277 

168 

120 

75 

6g 

21 

8 

I 

I 

25.9 

158940 

Hamburg      .     . 

157 

213 

153 

lOI 

92 

73 

135 

46 

17 

13 

35,6 

716  880 

Kiel     ,     .     .     . 

92 

178 

243 

16S 

145 

92 

63 

14 

6 

— 

2 

25,8 

III  620 

Leipzig    .     .     . 

55 

90 

168 

176 

166 

137 

14g 

42 

15 

I 

I 

35.3 

462  676 

Lübeck    .     .     . 

26g 

395 

271 

48 

10 

4 

2 

I 

— 

— 

— 

10,1 

83525 

München 

92 

122 

175 

143 

129 

96 

igg 

37 

4 

3 

36,6 

503  000 

Rixdorf    .     .      . 

i( 

J3 

67 

60 

71 

82 

332 

188 

47 

14 

69,4 

— 

Schöneberg .     . 

i 

5i 

66 

63 

87 

94 

379 

160 

47 

9 

72,4 

— 

StraßbuTg    .     . 

174 

261 

304 

148 

58 

24 

19 

5 

3 

I 

3 

18 

152834 

Stuttgart .     .     . 

64 

140 

340 

238 

119 

57 

35 

6 

I 

— 

— 

23.2 

183  823 

Wohnung  oft  fremd  gegenüberstehen,  und  auf  diese  Weise 
der  veredelnde  Einfluß,  den  der  Begriff  des  eigenen  Heims 
auszuüben  in  der  Lage  ist,  verloren  geht. 


All  diese  Übelstände  verschwinden  oder  erscheinen 
doch  wenigstens  wesentlich  gemildert,  wo,  wenn  auch 
nicht  jedes  Haus,  so  doch  mindestens  jedes  Stockwerk  nur 


152 


DER  STÄDTEBAU 


von  1  oder  2  Familien  bewohnt  wird.  Es  wird  daher  die 
Aufgabe  des  Städtebauers  sein,  schon  durch  die  Gestaltung 
des  Stadtbauplanes  die  weitere  Errichtung  von  Massen- 
miethäusern  möglichst  zu  erschweren  und  die  von 
Familienhäusern  vorerwähnter  Art  nach  Kräften  zu  fördern. 
Denn  daß  es  sich  bei  der  Entwicklung  zum  Massenmiet- 
hause  keineswegs  um  eine  naturnotwendige  Folge  der 
neueren  städtischen  Entwicklung  überhaupt  handelt,  daß 
es  vielmehr  bei  richtiger  und  zielbewußter  Behandlung  der 
baulichen  Angelegenheiten,  vor  allem  des  Stadtbauplans 
und  der  Bauordnung,  auch  in  den  neueren  Teilen  einer 
modernen  Großstadt  wohl  möglich  ist,  statt  des  Massen- 
miethauses  den  Typus  des  nur  eine  beschränkte  Anzahl 
von  Wohnungen  enthaltenden  Familienhauses  auch  für  die 
Unterbringung  der  ärmeren  Bevölkerung  zum  vor- 
herrschenden zu  machen,  geht  aus  dem  Beispiel  vieler 
englischer,    belgischer   und    auch  deutscher  Städte  hervor. 

In  Tabelle  7  und  8  sind  die  sich  auf  die  Bebauungsdichte 
beziehenden  Daten  einiger  deutscher  Städte  zusammen- 
gestellt. Tabelle  7  zeigt  die  Dichte  der  bebauten  Grund- 
stücke nach  Wohnungen,  Tabelle  8  nach  Einwohnern. 
Das  Massenmiethaus  ist,  wie  aus  den  Tabellen  ersichtlich, 
am  stärksten  in  Berlin  und  seinen  Vororten  verbreitet. 
Wenn  wir  hierunter  ein  Haus  verstehen,  in  welchem  mehr 
als  15  Wohnungen  enthalten  sind,  so  waren  im  Jahre  1900 
in  Berlin  53,2  %,  in  Charlottenburg  37,2  "/„,  inRixdorf  50,3°  o 
und  in  Schöneberg  54,8  "  „  aller  bewohnten  Grundstücke 
mit  Massenmiethäusern  bebaut.  Die  nächsthöchsten  Ziffern 
zeigen  Breslau  mit  33,8  7  >  München  mit  14,9,  Magdeburg 
und  Hamburg  mit  13,9  "/„,  die  niedrigsten  Lübeck  und 
Essen  mit  0,3,  Elberfeld  mit  0,4,  Cöln  mit  0,6,  Stuttgart 
und  Frankfurt  mit  1,2  und  Straßburg  mit  1,3  %.  Dement- 
sprechend sind  auch  in  Berlin  und  den  nach  seinem  Vorbilde 
bebauten  Nachbarorten  verhältnismäßig  die  meisten  Grund- 
stücke mit  einer  zu  großen  Einwohnerzahl  vorhanden. 
Die  von  mehr  als  100  Personen  bewohnten  Grundstücke 
betrugen  in  Berlin  25,5  "o,  in  Charlottenburg  16,2  %,  in 
Rixdorf  24,9  °l„  und  in  Schöneberg  21,6  "/o  aller  bewohnten 
Grundstücke.  Wenn  wir  demgegenüber  finden,  daß  in 
Lübeck  und  Erfurt  so  dicht  bewohnte  Grundstücke  über- 
haupt nicht  vorhanden  waren,  während  in  neun  von  den 
20  übrigen  Städten  der  Tabelle  8  ihre  Zahl  unter  1  "/o  blieb, 
so  sehen  wir  hierin,  namentlich  unter  Berücksichtigung 
der  in  technischer  Hinsicht  infolge  der  ebenen  Lage  un- 
gemein leichten  Bebaubarkeit  Berlins  und  seiner  Vororte, 
eine  Bestätigung  des  vorhin  Gesagten,  daß  für  die  Ent- 
wickelung  zur  Mietkaserne  eine  innere  Notwendigkeit 
kaum  vorhanden  sein  könne. 

Die  Erforschung  der  in  einer  Stadt  herrschenden 
Wohnungsverhältnisse,  für  die  ein  Erweiterungsplan 
entworfen  werden  soll,  ist  für  den  Städtebauer  von  weit- 
gehendem Interesse,  wenn  auch  für  die  Wohnviertel  jeder 
Stadterweiterung  ohne  Ausnahme  die  das  leibliche  und 
geistige  Wohl  der  Bevölkerung  nach  Möglichkeit  am  besten 
wahrende  Form  der  Bebauung  angestrebt  werden  sollte, 
unabhängig  davon,  ob  auf  dem  alten  Stadtgebiet  das  Massen- 
miethaus bereits  verbreitet  ist  oder  nicht.  Die  Unter- 
suchung darf  sich  jedoch  hierbei  nicht  bloß  auf  die  Er- 
mittlung der  vorhandenen  Wohnungsverhältnisse  be- 
schränken, sondern  sie  muß,  um  nutzbringend  zu  sein,  auf 
die  Ursachen  ausgedehnt  werden,  die  zu  der  vorhandenen 
Entwicklung  geführt  haben.    Wenn  man  hierbei  für  Städte 


mit  ungünstiger  baulicher  Entwicklung  in  manchen  Fällen 
finden  wird,  daß  die  rein  technischen  Maßnahmen  des  Be- 
bauungsplanes, wie  Bemessung  der  Blocktiefen,  Straßen- 
breiten usw.,  sowie  die  eine  übermäßige  Ausnutzung 
der  Grundstücke  nicht  verhindernden  Bestimmungen  der 
Bauordnung  wesentlich  zu  derjenigen  Gestaltung  der  Ver- 
hältnisse mit  beigetragen  haben,  die  im  Stadterweiterungs- 
gebiet nach  Möglichkeit  vermieden  werden  sollen,  so  wird 
diese  Erkenntnis  die  gegenüber  den  seither  üblichen  vor- 
zuschlagenden veränderten  Maßnahmen  nicht  nur  leichter 
entwerfen,  sondern  gegenüber  dem  etwaigen  Widerstand 
mancher  interessierter  Kreise  auch  leichter  durchführen 
lassen. 

V.  Schlußbemerkungen. 

Die  in  den  vorstehenden  Zeilen  enthaltenen  Angaben 
können  und  wollen  keine  erschöpfende  Darstellung  all  der 
Fragen  geben,  die  bei  der  Vorbereitung  von  Stadterweite- 
rungsplänen in  bezug  auf  die  soziale  und  wirtschaftliche 
Lage  der  unterzubringenden  Bevölkerung  auftauchen 
können.  So  erstrecken  sie  sich  z.  B.  nicht  auf  einen  Um- 
stand, der  gerade  für  die  Wohnungsfrage  von  großer  Be- 
deutung ist,  nämlich  auf  die  wechselnde  Stärke  der  ein- 
zelnen Familien  in  den  zu  den  verschiedenen,  namentlich 
aber  zu  den  niedrigeren  Einkommenstufen  gehörigen 
Schichten  der  Bevölkerung,  obschon  es  klar  ist,  daß  auf 
Grund  der  Größe  des  Einkommens  allein  die  Frage  nach 
der  Größe  der  Wohnung,  die  für  die  zugehörige  Familie 
erforderlich  ist,  nicht  beantwortet  werden  kann.  Eine 
kinderreiche  Familie  wird  auch  bei  gleich  großem  Ein- 
kommen eine  größere  Wohnung  haben  müssen,  als  eine 
kinderlose,  wenn  sie  ein  gleich  inniges  und  gemütvolles 
Familienleben  zu  führen  in  der  Lage  sein  soll.  Es  ist  nach 
dem  Ausgeführten  eine  offene  Frage,  inwieweit  und  aut 
welche  Weise  der  Verfasser  eines  Stadtbauplanes  diesem 
Umstände  bei  seinen  auf  die  zweckmäßige  Ausgestaltung 
der  Wohnungsverhältnisse  abzielenden  Maßnahmen  Rech- 
nung tragen  kann.  Ebenso  mußte,  da  es  sich  für  uns  nur 
um  die  Vorarbeiten  zu  Stadterweiterungsplänen  handelte, 
von  einer  Besprechung  all  der  Mittel  abgesehen  werden, 
die  dem  Städtebauer  in  rein  technischer,  rechtlicher,  finanz- 
politischer und  verwaltungstechnischer  Hinsicht  teils  bereits 
zu  Gebote  stehen,  teils  noch  zur  Verfügung  gestellt  werden 
müßten,  um  ihm  bei  Erreichung  seines  Zieles,  der  Schaffung 
befriedigender  Verhältnisse  in  bezug  auf  die  Unterbringung 
der  Bevölkerung,  mittelbar  und  unmittelbar  behilflich  zu 
sein.  Hierüber  ist  ja  in  letzter  Zeit  wiederholt  ausführlich 
berichtet  worden. 

Es  handelte  sich  bei  den  vorstehenden  Ausführungen 
lediglich  darum,  darauf  hinzuweisen,  daß  die  behandelten 
sozialen  und  wirtschaftlichen  Vorarbeiten  nicht  zu  ent- 
behren sein  werden,  wenn  man  bei  Aufstellung  eines  Stadt- 
erweiterungsentwurfes das  zu  befriedigende  Bedürfnis  an 
Wohn-  und  Arbeitsstätten  nach  Zahl,  Form,  Größe  und 
Preislage  richtig  zu  beurteilen  in  der  Lage  sein  will.  Na- 
türlich werden  diese  Vorarbeiten  im  Einzelfalle  eingehender 
und  ausführlicher  erfolgen  können,  als  dies  im  Vorstehenden 
für  die  angeführten  Städte  auf  Grund  des  allgemein  zu- 
gänglichen Materials  durchzuführen  war.  Erst  die  wieder- 
holte gründliche  Durcharbeitung  des  fraglichen  Gebietes 
in  einzelnen  Fällen  der  Praxis,  welche  für  die  Zukunft 
durch  diese  Zeilen  mit  angeregt  werden  sollte,  wird  alle 
Lücken    aufdecken,    die  in  dem  zur  Verfügung   stehenden 


163 


DER  STÄDTEBAU 


statistischen  Material  mit  Rücksicht  aut  die  Vorbereitung 
von  Stadtbauplänen  noch  vorhanden  sein  dürften,  und  es 
könnte  aus  dem  Zusammenarbeiten  der  Städtebauer  mit 
den  Statistikern  vielleicht  mancher  wertvolle  Fingerzeig 
dafür  gewonnen  werden,  in  welcher  Weise  bei  den  näch- 
sten Volks-  und  Berufszählungen  auch  den  Bedürfnissen 
des  Städtebauers  am  besten  Rechnung  getragen  werden 
könnte. 

Gleichzeitig  sollte  die  vorliegende  Arbeit  zeigen,  wie 
groß  selbst  in  den  reichsten  Städten  der  Prozentsatz  der 
wirtschaftlich  schwachen  Bevölkerungsschichten  ist,  die 
einer  erhöhten  Fürsorge  in  jeder  Richtung,  mithin  auch 
hinsichtlich  der  Wohnungsfürsorge,  bedürfen.  Es  liegt 
nicht  in  der  Macht  der  städtischen  Verwaltungen,  und  noch 
wehiger  in  der  des  Verfassers  eines  Stadterweiterungs- 
entwurfs, auf  die  Gestaltung  der  von  der  allgemeinen 
wirtschaftlichen     Lage      abhängigen     Erwerbsverhältnisse 


durchgreifenden  Einfluß  auszuüben.  Wohl  aber  sind  diese 
Faktoren  in  der  Lage  darauf  einzuwirken,  daß  der  für  die 
Wohnungsmiete  aufzuwendende  Anteil  des  Einkommens 
namentlich  der  ärmeren  Familien  ein  möglichst  geringer 
werde,  und  daß  die  der  Bevölkerung  zur  Verfügung  stehen- 
den Wohnungen  trotzdem  zur  Gesundheit  und  Erholung 
von  Körper,  Geist  und  Gemüt  und  dadurch  mittelbar  auch 
zur  Hebung  der  Erwerbsfähigkeit  nach  Möglichkeit  bei- 
tragen. Es  kann  daher  nicht  als  nutzlose  Arbeit  bezeichnet 
werden,  wenn  auf  die  so  notwendige  und,  wie  ja  nicht  be- 
stritten werden  soll,  an  manchen  Orten  ohnedies  schon  sehr 
rege  Betätigung  des  ,, sozialen  Gewissens"  aller  maßgebenden 
Kreise  in  dieser  Hinsicht  auch  von  technischer  Seite  immer 
wieder  von  neuem  hingewiesen  wird,  zumal  ein  großer  Teil 
der  Verantwortung  für  den  sozialen  und  wirtschaftlichen 
Fortschritt  wie  auf  allen  Gebieten,  so  auch  auf  diesem  von 
den  Technikern  übernommen  und  getragen  werden  muß. 


yUU  SCHUTZE  DER  DENKMÄLER  IN  STÄDTEN  soll 
^^  nunmehr  ein  Gesetzentwurf  fertiggestellt  sein,  der  dem  Landtage  im 
Herbst  zugehen  wird.  Das  neue  Gesetz  wird  den  Städten  die  Möglichkeit 
geben,  in  Form  eines  Ortsstatuts  bestimmte  Vorschriften  über  die  Erhaltung 
der  Denkmäler  zu  erlassen.  Die  Selbständigkeit  der  Kommunen  bleibt  da- 
mit gewahrt.  Um  jedoch  auch  zu  weitgehenden  Eingriffen  in  das  Privat- 
recht  vorzubeugen,  sieht  das  Gesetz  drei  Instanzen  vor,  eine  Kommission 
der  städtischen  Körperschaft,  die  Provinzialverwaltung  und  die  Provinzial- 
verbände  zum  Schutze  heimatlicher  Denkmäler. 

T>er  „VERKEHRSVEREIN    FÜR    BARMEN    UND    DAS 

-•■^  BERGISCHE  LAND"  hat  eine  Eingabe  an  die  Stadtverwaltung 
gerichtet  mit  der  Bitte,  auf  eine  künstlerische  Beeinflussung  des 
Baustils  in  Barmen  hinzuwirken.  Er  empfiehlt  zu  diesem  Zweck  ein 
Preisausschreiben  an  alle  deutschen  Architekten  (etwa  im  Betrage  von 
20  ooo  Mark)  zur  Lieferung  von  Bauplänen  zu  Wohnungen,  Warenhäusern, 
Läden,  Fabriken  usw.  in  dem  Stile  des  Barock  oder  im  Bergischen  Stil. 
Die  als  brauchbar  angenommenen  Pläne  sollen  öffentlich  ausgestellt  werden, 
um  die  Baulust  anzuregen  und  im  Sinne  der  Vereinsbestrebungen  zu  be- 
einflussen, dann  aber  zu  mäßigen  Preisen  an  Bauunternehmer  abgegeben 
werden.  Die  Begründung  weist  darauf  hin,  daß  Bauten  auch  einen  weiteren 
Zweck  zu  erfüllen  haben,  als  lediglich  praktischen  Bedürfnissen  zu  dienen, 
daß  sie  sowohl  erzieherisch  auf  den  Geschmack  der  Einwohner,  insbesondere 
der  Jugeha,  als  'auch  unmittelbar  auf  kunstgewerblichem  Gebiet  durch  die 
damit  verknüpften  Aufträge  wirken  sollen.  Es  wird  femer  gezeigt,  daß 
der  Erfolg  nicht  ausbleibt,  sobald  die  Stadtverwaltungen  für  die  nötigen 
Vorbilder  sorgen, ,  wobei  an  Bremen,  Hildesheim,  Nürnberg,  Braunschweig 
erinnert  wird.  „  In  Barmen  hat  sich  in  gleicher  erfreulicher  Weise  der 
Baustil  in  neuer  Zeit  den  schönen  Formen  des  Barock  wieder  zugewandt, 
wie  solche  iii  vergangener  Zeit  mit  so  großem  Erfolg  gerade  in  unserer 
Gegend  angewandt  wurden.  Der  Name  ,,Bergischer  Stil"  ist  ein  durch- 
aus berechtigter,  und  es  wäre  zu  wünschen,  wenn  er  in  der  Folge  in 
noch  viel  stärkerem  Maße' zum  Programm  gemacht  würde.    Was  sich  aus 


diesem  Stil  in  modernisierter  Form  machen  läßt,  haben  auswärtige  Künstler 
überraschend  bewiesen.  Da  ist  es  nun  eine  Ehrenpflicht  derjenigen  Stadt, 
welche  diese  Bauform  am  längsten  bewahrt  hat,  diese  auch  fernerhin  zu 
bewahren  und  nicht  untergehen  zu  lassen.  Moderne  Städte  bieten  zu 
häufig  den  Anblick  des  Fabrikmäßigen  in  den  Bauten,  es  fehlt  jeder 
Charakter.  Städte  mit  eigenen  charakteristischen  Formen  in  ihren  Bauten 
und  Straßen  haben  stets  die  Aufmerksamkeit  auf  sich  gezogen.  In  ihnen 
ist  die  „Kunst  auf  der  Straße"  in  innigster  Beziehung  mit  dem  Volke. 
Es  ist  selbstverständlich,  daß  eine  solche  volkstümliche  Kunst  nachhaltiger 
wirkt,  als  das  beste  Kunstgewerbe-Museum." 

IDEENWETTBEWERB  UM  ENTWÜRFE  FÜR  DIE  UM- 
GESTALTUNG DER  KURANLAGEN  IN  WIESBADEN 

und  zwar  der  Parkanlagen  südlich  und  östlich  des  neuen  Kurhauses  bis 
zum  sogenannten  Chaisenwege  unter  tunlichster  Schonung  des  Baumbe- 
standes. Der  Konzertplatz  auf  der  Ostseite  des  Kurhauses  ist  durch  teilweise 
Zuschüttung  des  Weihers  um  15  m  erweitert  worden.  Auf  diesem  Platze 
sollen  2  Musikbühnen  errichtet  werden.  Eine  Erweiterung  des  Weihers 
nach  Osten  ist  freigestellt.  Etwaiger  Ab-  und  Auftrag  sollen  sich  möglichst 
decken.  Auf  Wasserversorgungs-,  Entwässerungs-  uud  Beleuchtungsanlagen 
ist  Rücksicht  zu  nehmen.  Der  nördliche  Teil  des  Platzes  am  Kurhause 
und  am  Weiher  gegen  die  Sonnenberger  Straße  zu  soll  durch  gedeckte 
Hallen  geschlossen  werden.  Frist  bis  zum  6.  Dezember.  Drei  Preise  von 
1200,  1000  und  750  Mark.  Außerdem  behält  sich  der  Magistrat  vor,  weitere 
Entwürfe  zum  Preise  von  je  300  Mark  anzukaufen.  Preisrichter:  Ober- 
bürgermeister von  Wiesbaden  oder  sein  gesetzlicher  Stellvertreter,  Garten- 
baudirektor Siebert  in  Frankfurt  a.  M.,  Schröder  in  Mainz,  Enke  in  Cöln 
und  Ries  in  Karlsruhe,  sowie  der  Beigeordnete  Körner,  Stadtbaurat  Frobenius 
und  Kurdirektor  von  Elmeyer  in  Wiesbaden. 

"D  egierungsbaumeister  LUDWIG  HERCHER  in  Münster  i.  W^. 
■*-^  hat  am  24.  Juli  an  der  Großherzoglich  Technischen  Hochschule  zu 
Darmstadt  unter  Einreichung  seiner  Arbeit  „Großstadterweiterungen" 
die  Doktorprüfung  mit  dem  Prädikate  „Gut"  bestanden. 


Verantwortlich  für  die  SchrifUeitung :    Theodor  Ooecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
iMeratenannabmc  C.  Behling,  Berlin  W.  66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


2.  Jahrgang 


1905 


12.  Heft 


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PER  STÄDTEBAU 


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INHALTSVERZEICHNIS:  Das  Burgtor  und  seine  Umgebung  in  Lübeck,  in  früherer  und  gegenwärtiger  Gestalt.  Von  J.  Baltzer,  Lübeck.  — 
Nachträgliches  von  der  Gartenbau-Ausstellung  in  Darmstadt.  Von  Theodor  Goecke,  Berlin.  —  Städtische  Wohlfahrt  auf  der  Weltausstellung  in  Lüttich. 
Von  Dr.  Hans  Schmidkunz.^Berlin-Halensee.  —  Die  Sammlung  von  deutschen  Stadtplänen  auf  der  Dresdener  Städteausstellung.  Von  R.  Gerke,  Dresden.  — 
Mitteilungen.   —   Chronik. 

Nachdruck  der  Aufsätze  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  der  Schriftleitung  verboten. 


DAS  BURGTOR  UND  SEINE  UMGEBUNG 
IN  LÜBECK,  IN  FRÜHERER  UND  GEGEN- 
WÄRTIGER GESTALT. 


Von  J.  BALTZER,  Lübeck. 

Überall,  wo  in  unsern  alten  malerischen  Städten  die 
neuere  Bebauung,  die  ihren  Grund  in  den  Bedürfnissen  der 
Gegenwart  hat,  älteren  Gebäuden,  deren  Lebens-  und  Da- 
seinsbedingungen der  Vergangenheit  angehören,  nahe- 
rückt  und  wohl  gar  ihren  Bestand  gefährdet,  ergibt  sich 
ein  Widerstreit,  der  einer  glücklichen  Lösung  die  größten 
Schwierigkeiten  in  den  Weg  legt. 

Ein  Beispiel  dafür  ist  das  Lübecker  Burgtor  mit  seiner 
näheren  Umgebung,  eine  Stätte,  wie  keine  zweite  in  der 
alten  Hansestadt  von  Sagen  und  geschichtlichen  Erinne- 
rungen umwoben,  in  seiner  äußeren  Erscheinung  eines  der 
malerischsten  Architekturbilder,  die  wir  in  Norddeutsch- 
land besitzen,  siehe  Textbild  i.  Jeder,  der  Lübeck  besucht 
hat,  kennt  auch  das  Bild,  das  der  hochaufstrebende  reich- 
gegliederte Torturm  mit  seiner  schöngezeichneten  Renais- 
sancehaube und  den  kleinen  malerischen  Nachbarhäusern 
als  Abschluß  der  Großen  Burgstraße  bildet. 

Dieses  Tor,  das  schon  vor  unserer  Zeit  die  mannich- 
fachsten  Veränderungen  erfahren  hat,  ist  nur  der  Rest 
einer  größeren  Anlage,  eines  dreifachen  Torbaues,  von 
dem  der  bestehende  Turm  der  stadtseitige  Abschluß  war, 
wie  dies  auf  dem  großen  Holzschnitte  mit  der  Ansicht  der 
Stadt  Lübeck  aus  dem  Jahre  1555  zu  sehen  ist. 

Als  die  Außentore  gefallen  waren  und  als  auch  die 
nachträglich    vorgelagerte  Erdbastion   ihre  Bedeutung   für 


die  Befestigung  verloren  hatte,  veränderte  sich  das  Bild 
des  Äußeren  nicht  in  günstigem  Sinne;  doch  zwei  kleine 
Vorbauten,  die  der  Torwache  dienten,  im  Verein  mit  wun- 
derbarem Baumbestand  in  dem  Garten  der  alten  Brauer- 
wasserkunst, welcher  der  östlich  sich  an  das  Tor  an- 
schließenden Stadtmauer  vorgelagert  war,  schufen  mit  dem 
Torturme  wieder  ein  neues  malerisches  Bild,  das  wir 
aus  verschiedenen  Zeichnungen  und  Photographien  des 
vorigen  Jahrhunderts  kennen  und  dem  gegenwärtigen  Zu- 
stande vorziehen. 

Weitere  Änderungen  hat  das  Bild  des  Tores  in  den 
letzten  Jahrzehnten  erfahren.  Stadtseitig  wurde  zunächst 
auf  der  Stelle  des  alten  Burgklosters  unter  Benutzung  ein- 
zelner seiner  Teile  ein  Gerichtsgebäude  erbaut,  in  seinen 
Formen  an  ältere  Lübecker  Bauten  anschließend,  aber  in 
seiner  Baumasse  für  den  Blick  von  der  Burgstraße  her  so 
beherrschend,  daß  die  Bedeutung  des  Tores  unter  dieser 
Nachbarschaft  leidet. 

An  Stelle  des  kleinen  Wachtgebäudes  wurden  außen 
an  das  Tor  drei  Wohnhäuser  angebaut,  die  mit  ihren 
flachen  Dächern  und  ihrer  nüchternen  Architektur  das 
früher  schöne  Bild  wesentlich  beeinträchtigen. 

Hier  ist  allerdings  in  Zukunft  ein  Wandel  zum  Besseren 
zu  erhoffen,  da  der  Staat  diese  Häuser  angekauft  hat  mit 
der  ausgesprochenen  Bestimmung,  sie  seiner  Zeit  nieder- 


1Ö6 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  I. 


zulegen.  Die  größte  Änderung  aber  für  das  Tor  und  zwar 
in  seinem  Vorlande  hat  der  Bau  des  Elbetravekanals  ge- 
bracht, bei  dem  der  Damm,  der  hier  Trave  und  Innen- 
wakenitz  schied,  für  die  Kanalmündung  durchstochen,  und 
vor  dem  Tore  eine  große  feste  Brücke,  und  neben  dieser  eine 
mehrfach  geteilte  Hubbrücke  hergestellt  wurde.  Es  wäre 
dies  eine  Gelegenheit  gewesen,  um  aus  den  alten  Tor-  und 
Mauerbauten  in  Verbindung  mit  den  Brücken  eine  Neuan- 
lage zu  schaffen,  die  ihres  gleichen  suchen  konnte.  Die 
Gelegenheit  ist  verpaßt,  die  eiserne  Bogenbrücke  über  die 
Kanalmündung  und  die  danebenliegenden  Hubbrücken  mit 
ihren  unruhigen  Umrißlinien,  ihrem  dünnen  Maschenwerke 
der  Eisenträger  und  dem  wenig  glücklichen  Turme  für  die 
maschinelle  Anlage  haben  das  Bild  nicht  verbessert,  sondern 
zeigen  nur,  wie  schwer  es  ist,  für  unsere  modernen  Bauten 
des  Ingenieurs  eine  monumentale  Lösung  zu  finden. 

Mit  dem  Bau  des  Kanals  sind  dann  auch  die  Gebiete 
östlich  des  Tores,  die  früher  an  der  Innenwakenitz  und 
der  am  wenigsten  verkehrsreichen  Seite  der  Stadt  lagen, 
dem  Verkehr  erschlossen  worden.  Der  hier  angelegte 
Kanalhafen  mit  seinen  breiten  Uferstraßen  hat  die  Verhält- 
nisse geändert  und  fängt  an,  seinen  Einfluß  auf  die  Bau- 
tätigkeit zu  üben.  Das  zunächst  der  Stadtmauer  gelegene 
Grundstück  eines  früheren  Sommertheaters  sollte  der  Bebau- 
ung zuerst  erschlossen  werden,  und  der  Staat,  der  hier  das 
Interesse  verfolgte,  vom  Kanalhafen  her  eine  bequeme 
Fahrstraße  nach  dem  hochgelegenen  Burgtore  heraufzu- 
führen, bot  durch  Geländeaustausch  die  Hand  zur  Aus- 
führung dieses  Planes.  (Vergl.  den  Lageplan  auf  Doppel- 
tafel 89/90.) 

In  dem  mit  den  Besitzern  abgeschlossenen  Vertrage 
wurden  gewisse  Bedingungen  inbetreff  der  schönen  Aus- 
bildung der  für  das  Bild  des  Äußeren  und  die  Erhaltung 
der  Stadtmauer  wichtigen  Bauten  festgesetzt.  Die  neue 
Straße   selbst,   die   einen  Durchbruch  der  Stadtmauer  be- 


dingte, wurde  durch  den  Brauerpark  zur  Höhe  des  Tores 
hinaufgeführt  und  der  Brauerpark  selbst  zu  einer  kleinen 
gärtnerischen  Anlage  umgestaltet. 

Die  Entwicklung  der  Bebauung  auf  dem  Gebiete,  von 
welchem  Textbild  2  eine  Darstellung  gibt,  ließ  aber  bald  die 
Befürchtung  gerechtfertigt  erscheinen,  daß  die  Bedingung  des 
genannten  Vertrages  nicht  volle  Gewähr  für  eine  glückliche 
Lösung  der  Gestaltung  der  Bauten  geben  würde.  Es  ist 
deshalb  von  der  Gesellschaft  zur  Beförderung  gemeinnütziger 
Tätigkeit  mit  Unterstützung  des  Staates  und  der  Besitzer 
des  Baugeländes  ein  Wettbewerb  ausgeschrieben  worden, 
der  wegen  seiner  örtlichen  Eigenart  auf  Lübecker  Archi- 
tekten beschränkt  war. 

Der  Wettbewerb,  zu  dem  14  Entwürfe  eingingen,  ist 
Anfangs  Mai  durch  den  Spruch  des  Preisgerichts  entschie- 
den worden,  wonach  der  erste  Preis  dem  Landbauinspektor 
E.  Blunck  in  Nicolassee  bei  Berlin,  zwei  gleiche  weitere 
Preise  den  Architekten  Glogner  &  Vermehren  in  Lübeck 
und  dem  Reg.-Bauführer  Eggeling  in  Charlottenburg  ver- 
liehen wurden. 

Die  Schwierigkeit  der  architektonischen  Lösung  war 
eine  doppelte.  Es  galt  einmal  für  das  Gebäude,  das  sich 
unmittelbar  an  die  Stadtmauer  anlehnen  soll  (Restauration 
mit  Wohnhaus)  für  die  ein  ausführliches  Bauprogramm  ge- 
geben war,  eine  glückliche  Gruppierung  zu  finden  und 
sodann  den  Häusern  an  der  Kanalstraße  eine  solche  Ge- 
staltung zu  geben,  daß  dieser  Baublock,  in  dem  nach  der 
Bauordnung  der  Bau  von  vierstöckigen  Häusern  gestattet 
ist,  dem  Gesamtbilde  nicht  zu  sehr  Eintrag  tut. 

Grade  in  letzterer  Forderung  lag  der  Schwerpunkt  der 
Aufgabe  und  man  kann  nach  dem  Ergebnisse  des  Wett- 
bewerbes zweifelhaft  sein,  ob  eine  ganz  einwandfreie  Lö- 
sung unter  den  vorliegenden  Vorbedingungen  überhaupt 
möglich  war.  Eine  Gliederung  dieser  großen  Baumasse 
neben  der  alten  Stadtmauer,  die  in  ihrer  Höhe  unver- 
ändert bleiben  soll,  so  daß  der  Eindruck  nicht  geschädigt 
wird,  ist  sehr  schwer,  vielleicht  kaum  möglich,  und  es 
sind  daran  die  meisten  Teilnehmer  am  Wettbewerbe  ge- 
scheitert. Auch  in  einem  der  preisgekrönten  Entwürfe 
liegt  ein  für  die  Ausführung  allseitig  reifer  Plan  kaum  vor. 
(Abb.  a  und  b.) 

Der  Bluncksche  Entwurf  zeichnet  sich  durch  eine  vor- 
zügliche Grundrißlösung  des  Hauses  am  Turm  aus.  Der 
Aufbau,  der  sich  in  seinen  Formen  an  Lübecker  Ziegel- 
bauten der  Barockzeit  anschließt,  ist  malerisch  gestaltet, 
und  mit  dem  Eckturme  der  Stadtmauer  so  gut  zusammen 
gearbeitet,  daß  eine  gute  Gruppe  gebildet  wird,  in  der 
man  doch  eine  bestimmte  Scheidung  der  alten  und  neuen 
Bauteile  erkennen  läßt.  Gerade  der  letzte  Umstand  ist 
von  dem  Preisgericht  in  der  Beurteilung  des  Entwurfes 
besonders  lobend  hervorgehoben.  Es  ist  dies  dadurch  er- 
reicht, daß  in  den  Turm,  der  nach  dem  Programme  voll- 
ständig in  den  Bau  einbezogen  werden  konnte,  nur  Neben- 
räume eingebaut  sind,  so  daß  seine  Mauer  durch  schlitz- 
förmige Öffnungen  durchbrochen  den  alten  Charakter  be- 
wahrt, und  daß  über  dem  alten  Turmstumpfe,  der  durch 
einen  etwas  eingezogenen  Ring  abgeglichen  ist,  das  Dach 
des  anstoßenden  Neubaues  übergreift,  ihn  dadurch  in  die 
ganze  Gruppe  auf  glückliche  Weise  einbeziehend.  Sehr  gut 
ist  ferner  die  Bedeutung  der  Stadtmauer  dadurch  gewahrt, 
daß  das  obere  Geschoß  des  Hauses  nur  als  ausgebautes 
Dachgeschoß    ausgebildet    ist.     Auch    die    Gestaltung    des 


156 


DER  STÄDTEBAU 


Abb.  2. 


Restaurationsgartens,  dessen  Terrasse  ebenso  wie  in  ver- 
schiedenen anderen  Entwürfen  amEnde  mit  einem  zierlichen 
Pavillon  abgeschlossen  ist,  der  in  gewisser  Weise  ein  Aus- 
klingen der  Stadtmauer  bedeutet,  ist  als  sehr  gelungen  zu 
bezeichnen. 

Nicht  das  gleiche  kann  man  von  der  Lösung  der 
Fassaden  an  der  Kanalstraße  sagen.  Der  Entwurf  zeigt 
hier,  daß  mit  einer  gleichmäßigen  Teilung  der  Häuserfront 
nichts  zu  erreichen  ist.  Nur  eine  großzügige  Gliederung,  bei 
der  die  Einzelheiten  mehr  zurücktreten  und  durch  die  hori- 
zontale Teilung  möglichst  eine  scheinbare  Verminderung 
der  Häuserhöhen  erreicht  wird,  kann  hier  zum  Ziele  führen. 

Soweit  dies  unter  den  gegebenen  Verhältnissen  mög- 
lich war,  ist  es  in  dem  Eggelingschen  Entwurf  (Abb.  c.) 
erreicht  worden,  der  im  Anschluß  an  Lübecker  Barock- 
formen mit  den  verhältnismäßig  einfachsten  Mitteln,  aber 
in  allen  Einzelheiten  wohlüberlegt,  ein  gutes  Bild  geschaffen 
hat.  Die  in  der  Höhe  springende  horizontale  Gliederung 
und  das  Herausheben  einzelner  Giebelhäuser  sind  die  Haupt- 
mittelgewesen, die  den  ungefügen  Baublock  gegliedert  haben. 

Auch  hier  kann  man  noch  zweifelhaft  sein,  ob  nicht 
die    ganze  Baumasse    neben    der  Stadtmauer   zu  gewaltig 


und  erdrückend  wirken  wird,  und  man  möchte  vielleicht 
eine  Gliederung  wünschen,  wie  sie  in  einem  der  nicht  mit 
einem  Preise  ausgezeichneten  Entwürfe  (Abb.  d.)  versucht 
ist,  bei  dem  durch  Anordnung  eines  offenen  Hofes  in  dem 
Nachbargrundstücke  neben  dem  Restaurationsgebäude, 
dieses  im  Aufbau  durch  einen  kräftigen  Einschnitt  von  den 
Wohnhausbauten  an  der  Kanalstraße  getrennt  wird. 

Es  ist  die  Masse  der  ungegliederten,  glatten  Front  des 
Baublocks  an  der  Kanalstraße  neben  den  malerischen  alten 
Mauerresten,  welche  kaum  zu  meistern  war.  Wäre  es 
möglich  gewesen,  den  Wettbewerb  früher  auszuschreiben, 
und  auch  die  Gesamtbebauung  des  Blockes  in  die  Aufgabe 
mit  einzubegreifen,  so  hätte  man  vielleicht  ein  gün- 
stigeres Ergebnis  erwarten  können,  bei  dem  schließlich 
auch  die  Ausnutzungsmöglichkeit  der  Grundstücke,  worauf 
natürlich  von  den  Eigentümern  der  größte  Wert  gelegt 
wurde,  zu  ihrem  Rechte  hätte  kommen  können. 

Für  die  Ausführung  ist  der  Bluncksche  Entwurf  der 
Anschlußbauten  an  die  Stadtmauer  und  der  Eggelingsche 
Entwurf  für  die  Fassaden  der  Häuser  an  der  Kanalstraße 
gewählt  worden.  Den  Verfassern  soll  die  weitere  Be- 
arbeitung ihrer  Entwürfe  übertragen  werden. 


NACHTRÄGLICHES  VON  DER  GARTENBAU 
AUSSTELLUNG  IN  DARMSTADT. 


Von  THEODOR  GOECKE,  Berlin. 


Anders  wie  sonst  und  wie  namentlich  auch  die  Düssel- 
dorfer des  Jahres  1904  stellte  sich  im  verflossenen  Sommer 
die  allgemeine  Gartenbau-Ausstellung  in  Darmstadt  dar. 
Schon  die  prächtigen  Baumalleen  des  Großherzoglichen 
Orangeriegartens  (zu  Bessungen,  einem  mit  Darmstadt  jetzt 
verwachsenen  Vororte)  boten  einen  außergewöhnlichen 
Rahmen  und    die  mit  Kübelorangen  eingefaßten  Wege  des 


Gartenparterres,  das  hinten  eine  Terrasse  gleich  einer  Bühnen- 
rampe abschließt,  den  einheitlichen  Grundplan  für  die  Dar- 
bietungen der  einzelnen  Aussteller.  Die  einstige,  durch  einen 
Brand  zerstörte  Symmetrie  der  im  französischen  Gartenstile 
geschaffenen  Anlagen  war  einigermaßen  durch  die  Gruppe 
der  schönen  Henkeischen  Sonderausstellungen  als  Gegen- 
stück zu  dem  einen   noch   verbliebenen  Orangeriegebäude 


157 


DER  STÄDTEBAU 


wiederhergestellt.  Diese  Regelmäßigkeit  im  Grundriß  und 
Aulbau  mußte  naturgemäß  Form  und  Farbe  der  Ausstellung 
beeinflussen  und  kam  somit  der  wieder  aufgelebten  Idee 
des  architektonischen  Gartens  von  selbst  entgegen. 
Schlängellinien  und  Bretzelwege  waren  verbannt. 

Der  Behrenssche  Garten  (siehe  Tafel  8  des  Jahrgangs) 
in  Düsseldorf  hatte  zahlreiche  Nachfolger  in  den  Haus- 
gärten verschiedenster  Art  gefunden  und  wenn  darin  auch 
oft  der  Motive  zuviel  und  vielerlei  gehäuft,  praktischer 
Brauchbarkeit  und  billiger  Unterhaltung  zu  wenig  Rechnung 
getragen  war,  so  boten  sie  doch  eine  Sammlung  heiter  wie 
nachdenklich  stimmender  Gartenbilder,  die  der  ganzen 
Ausstellung  das  Gepräge  gegeben  haben.  Den  Garten  als 
Wohnung  im  Freien,  als  luftiges  Raumgebilde  zu  gestalten, 
hatten  Architekten,  Maler  und  Gärtner  zusammengewirkt. 
Die  Lehren  von  Lichtwark,  Muthesius  u.  a.  sind  also  nicht 
nutzlos  verhallt  und  wenn  sie  in  Zukunft  nur  das  Eine  be- 
wirken sollten,  daß  sich  Schöpfer  von  Garten  und  Haus 
immer  mehr  zu  gemeinsamer  Arbeit  zusammenfinden,  so 
wäre  schon  viel  gewonnen.  Im  übrigen  ist  damit  noch 
nicht  das  letzte  Wort  gesprochen  über  den  auch  in  der 
diesjährigen  Hauptversammlung  des  Vereins  deutscher 
Gartenkünstler  weiter  verfolgten  Streit,  ob  der  Hausgarten 
architektonisch  oder  landschaftlich  zu  behandeln  sei.  Bei 
geschlossener  Häuserreihe,  auf  der  Ebene,  in  engem  Räume 
wird  sicherlich  die  regelmäßigere  Geschlossenheit  siegen, 
bei  offener  Bauweise,  an  der  Berglehne,  auf  weiter  Fläche 
sich  aber  auch  die  malerische  Bewegung  behaupten.  Es 
verhält  sich  damit  fast  ebenso,  wie  mit  den  geraden  und 
krummen  Straßen  des  sich  den  örtlichen  Verhältnissen 
anpassenden  Bebauungsplanes.  Nur  romantische  Natur- 
nachahmung und  spielerische  Teppichgärtnerei  haben  wohl 
auf  keiner  Seite  Freunde  mehr.  Wichtig  ist  dies  be- 
sonders auch  für  das  städtische  Gartenwesen  und  damit 
für  den  Städtebau. 

Als  Schmuckstück  der  Ausstellung  prangten  auf  der 
großen  Gartenterrasse  in  verbundener  Gruppe  Olbrichs  ver- 
senkte Farbengärten,  von  denen  zunächst  nur  die  sie  nach 
vorn   verdeckenden   Umwallungen    und    Erdterrassen    des 


offenen  grünen  Gartens  zu  erblicken  waren,  wenn  man  von 
unten  herkam  —  mit  einer  vor  dem  roten  Garten  ange- 
ordneten Sitznische,  die  die  Hauptaxe  des  Orangeriegartens 
abschloß.  Dem  liebenswürdigen  Entgegenkommen  ihres 
Schöpfers  ist  die  Wiedergabe  einiger,  auf  Tafel  91  und  92 
dargestellter  Abbildungen  zu  verdanken,  die  seiner  dem- 
nächst erscheinenden  größeren  Veröffentlichung  dieser  An- 
lage entnommen  sind.  (Olbrich,  Neue  Gärten.  Verlag  von 
Ernst  Wasmuth  A.  G.,  Berlin).  Ovale  Fenster  in  den  die 
drei  Gärten  miteinander  verbindendenLauben  gewährtenvon 
der  Terrasse  aus  überraschende  Einblicke  und  von  den 
rückwärts  gelegenen  Eingängen  führten  mehrere  Stufen  in 
die  Abgeschiedenheit  der  Gartenräume,  deren  Boden  ein- 
farbig blühende  Teppiche  deckten  und  deren  Wandungen  teils 
berankte  Futtermauern  (gegen  die  vorderen  Erdwälle  und 
Plattformen,  von  denen  aus  ein  prächtiger  Überblick  zu 
genießen  war)  bildeten,  teils  von  fensterartigen  Öffnungen, 
von  Pfeilerstellungen,  von  Säulchenbrüstungen  durch- 
brochen waren.  Die  Ausstattung  bestand  aus  Teehäuschen 
und  Lauben,  Sitzbänken  und  Bildwerken,  Wasserbecken 
usw.,  im  ganzen  mehr  zum  Anschauen,  als  zum  Verweilen 
einladend.  Der  plötzliche  Einblick  von  oben  her,  der  ge- 
heimnisvoll schimmernde  Durchbruch  der  Umfassungen, 
die  Farbenpracht  in  der  Tiefe  ließen  in  einem  solchen 
Garten  ein  Prunkstück  entstehen,  das  verborgen  in  einer 
landschaftlichen  Umgebung,  in  einem  weitgedehnten  Parke 
den  Wanderer  als  Mittelpunkt  und  Endziel  anlockt  und 
darum  sei  die  Idee  allen  städtischen  Parkverwaltungen 
auf  das  wärmste  empfohlen. 

Gegenüber  diesen  Leistungen  fiel  die  Ausstellung  von 
Gartenplänen  im  Orangeriegebäude  stark  ab  —  sie  ist 
auch  weit  hinter  der  Düsseldorfer  Planausstellung  zurück- 
geblieben. Doch  seien  die  Arbeiten  eines  Poeten  unter  den 
Gartenkünstlern,  Friedrich  Bauer  in  Magdeburg,  auch  hier 
wieder  besonders  herausgehoben.  In  der  Laube  der  Bürger- 
gärtchen  von  Hans  Dietrich  Leipheimer  ist  mir  auch  ein 
Vogelschaubild  des  Luftkurorts  Hochwaldhausen  von 
Ludwig  Hofmann  aufgefallen.  Der  Katalog  der  Aus- 
stellung war  musterhaft. 


STÄDTISCHE  WOHLFAHRT    AUF    DER   WELT- 
AUSSTELLUNG  IN   LÜTTICH. 


Von  Dr.  HANS  SCHMIDKUNZ,  Berlin-Halensee. 


In  den  Wettbewerb  um  die  Weltausstellungen  ist  nun 
auch  eine  Stadt  eingetreten,  von  der  man  diesen  Stolz  nicht 
sobald  erwartet  hätte.  Daß  die  belgische  Stadt  Liege  eine 
interessante  Lage  in  einem  Flußtal  unterhalb  mächtiger 
Anhöhen  besitzt,  und  daß  sie  über  eine  mehr  als  tausend- 
jährige Geschichte  verfügt,  würde  wohl  noch  immer  nicht 
genug  sein.  Dazu  kommt  aber  der  Umstand,  daß  sie  der 
Hauptsitz  eines  sehr  lebhaften  romanischen  Stammes  ist, 
der  in  der  Weltindustrie  und  im  Weltverkehr  einen  der 
allerersten  Plätze  mit  Recht  beansprucht:  der  Wallonen. 
Die  Gegend  hat  einige  Analogie  mit  unserem  deutschen 
Gebiete  der  rheinischen  Industrie  und  Kirchengeschichte. 
Wie  hier,  so  gruppieren  sich  dort  um  uralte  Bischofssitze 
gewaltige  moderne  Anlagen  in  Kohlenbau,  Metallindustrie, 


und  was  nur  immer  noch  dazu  gehört;  gar  nicht  zu  sprechen 
von  dem  altüberlieferten  Textilgewerbe  Belgiens. 

Schon  geringe  Einblicke  in  das  belgische  Land  zeigen 
eine  eifrige  und  vielgestaltige  Tätigkeit  zugunsten  der 
öffentlichen  Wohlfahrt,  zumal  für  die  in  der  Industrie  Be- 
schäftigten. Auf  diese  Weise  soll  der  unvermeidliche  Fluch 
des  großindustriellen  Arbeitens  durch  Segen  aus  der  Mitte 
dieser  Welt  selber  heraus  überwunden  werden.  Ob  nun 
so  die  Industrie  wirklich  an  Stelle  des  Krummstabes  in 
dem  Sinne  getreten  ist,  daß  auch  unter  ihr  ebensogut  woh- 
nen sei,  wie  unter  jenem,  läßt  sich  daraus  noch  nicht  end- 
gültig folgern.  Noch  schärfer  zeigen  sich  diese  Verhält- 
nisse in  dem  städtischen  Aufbau  Lüttichs.  Ähnlich  wie 
Aachen  sieht  es  um  seinen  alten  gothischen  Kern  mit  den 


168 


DER  STÄDTEBAU 


herrlichen  Kirchen,  mit  den  in  vernünftiger  Weise  bald 
etwas  weiteren  und  bald  etwas  engeren  Straßen,  sowie  mit 
seinen  wirklich  als  ruhevolle  Unterbrechung  wirkenden 
Plätzen,  die  zum  Teil  eine  zusammenhängende  Reihe  bil- 
den, immer  enger  und  enger  den  industriellen  Stadtring 
sich  schließen.  Das  sind  allerdings  nicht  die  mitteleuro- 
päischen Mietkasernen,  die  als  würfelförmige  Kästen  so  und 
so  viele  Stockwerke  und  Rückgebäude  enthalten;  das  sind 
vielmehr  meist  nur  mäßig  hohe  Häuser,  die  einen  Übergang 
von  unseren  Unterkunftsstätten  für  zahlreiche  Menschen  zu 
dem  englischen  Einfamilienhause  bilden.  Innerhalb  dieses, 
allerdings  den  größten  Teil  der  Stadt  einnehmenden  Bau- 
ringes fehlen  dann  natürlich  nicht  die  ganz  typischen 
großen  öffentlichen  Gebäude  und  die  ihnen  gleichstreben- 
den Privatbauten. 

Gegen  das  Steinmeer  der  Wohnhausmassen  ist  die  Stadt 
allerdings  auf  der  einen  Seite  durch  ihre  Anhöhen  und  auf 
der  anderen  Seite  durch  die  Gewässer  geschützt,  obschon 
die  massigeren  Wohnviertel  sich  bereits  weit  über  diese 
Wasserlinien  hinaus  erstrecken.  Die  jetzige  Stadt  wird 
durchflössen  —  oder  die  ältere  Stadt  wird  auf  der  einen 
Seite  begrenzt  durch  den  breiten  Flußlauf  der  Maas  (Meuse). 
In  diese  mündet,  eine  kurze  Strecke  vor  der  Berührung 
des  alten  Stadtkernes  durch  die  Maas,  die  Ourthe.  Genau 
an  dieser  Stelle  zweigt  aber  ein  künstlicher  Wasserlauf,  die 
sogenannte  „Derivation",  ab  und  führt  ganz  nahe  dem 
Laufe  der  Maas  weiter  bis  ungefähr  zum  Ende  der  Stadt, 
wo  sie  die  Maas  erreicht.  Da  diese  inzwischen  einen 
kleinen  Bogen  gemacht  hat,  so  bedeutet  jener  künstliche 
Flußlauf  eine  kleine  Verkürzung  für  den  Verkehr  von  der 
Ourthe  zu  den  unteren  Teilen  der  Maas.  Ein  älteres  Bett 
der  Ourthe,  die  ,,Riviere",  mündet  etwas  unterhalb  der 
vorerwähnten  Hauptmündung  in  die  „Derivation",  wäh- 
rend diese  Hauptmündung  den  geregelten  Hauptlauf  auf- 
nimmt. So  ergibt  sich  ein  eigentümliches  System  von 
Wasserläufen,  Inseln,  Halbinseln  und  Landzungen,  natür- 
lich mit  einer  Reihe  von  Brücken.  Am  wichtigsten  wird 
dabei  die  von  der  Maas  und  der  „Derivation"  gebildete 
sehr  spitze  Landzunge,  welche  zwei  öffentliche  Gärten  ein- 
schließt, den  Jardin  d'acclimatation  und  den  Parc  de  la 
Boverie. 

Diese  Gegend,  samt  noch  weiteren  Stücken  Landes,  ist 
nun  Ausstellungsplatz  geworden,  wobei  das  Hauptgebäude 
an  jenem  stumpfen  Winkel  liegt,  mit  welchem  die  Ourthe 
in  die  „Derivation"  übergeht.  Kaum  eine  bessere  Gele- 
genheit, das  Schönste  an  Augenblicksarchitektur  und  an 
Dekoration  zu  leisten!  Daß  nun  innerhalb  der  vielen  Mühe, 
die  man  sich  dort  gegeben,  und  innerhalb  der  nicht  weni- 
gen Erfolge,  die  man  dabei  erreicht  hat,  für  besondere  Bau- 
interessen sowie  für  das  Problem  öffentlicher  Dekoration 
nichts  eigentlich  Neues  abfällt,  ist  bedauerlich,  wird  aber 
immerhin  durch  den  günstigen  Natureindruck,  den  selbst 
die  Ausstellungsbauten  nicht  zerstören  können,  einiger- 
maßen überwunden.  Die  Klage  darüber,  daß  mit  der  Bau- 
kunst der  Ausstellungsgebäude  nichts  neues  erreicht  ist 
und  daß  nur  wiederum  die  bekannte  Übertragung  wuch- 
tiger Palastformen  auf  derlei  andersartige  Dinge  zustande 
gekommen  ist,  sei  lediglich  kurz  verzeichnet;  wahrschein- 
lich würde  ein  näheres  Eingehen  darauf  auch  für  die 
nächstkommende  Weltausstellung  nichts  helfen. 

Wie  in  diesen  Dingen,  so  finden  wir  dort  auch  in  an- 
deren Dingen  nicht  die  Belehrung,  welche  wir  gerade  von 


unseren  stadtbaulichen  Interessen  heraus  erhoffen  dürfen. 
Wir  denken  an  die  Bedeutung  von  Ch.  Buls  für  den  Brüsse- 
ler Stadtbau  und  für  die  Ästhetik  des  Städtebaues  über- 
haupt, finden  aber  auch  in  der  Stadt  selber  trotz  ihrer  vielen 
Boulevards  und  Avenuen  und  trotz  einer  ersichtlichen 
Mühe,  welche  sich  die  Stadt  mit  ihrem  Bauwesen  gibt, 
keinen  Beitrag  etwa  zur  Frage  der  Ausgestaltung  von  Ave- 
nuen. Beträchtlicher  ist  die  Ausbeute  an  architektonischen 
Einzelheiten.  Nicht  daß  wir  den  alten  Bauten  hier  nochmal 
ein  Loblied  singen  wollten.  Aber  auch  im  neuesten  Bau- 
wesen ist  manches  interessant:  beispielsweise  der  Typus 
des  Kleinhauses,  mäßig  hoch  und  ziemlich  schmal,  mit 
freier  moderner  Verwertung  gothischer  Formen.  Eine  Be- 
sonderheit fiel  uns  auf  durch  die  Verzierung  mancher  Roh- 
ziegelbauten mit  eingelegten  kleinen  Streifen  oder  Qua- 
draten oder  dergl.  von  einfarbigen  oder  ornamental  be- 
malten Friesen  in  der  Fassade,  und  zwar  nicht  nur,  wie 
manchmal  bei  uns,  als  Fries  oder  als  Felderfüllung.  Gelb- 
liche Färbung  ist  dabei  besonders  häufig.  An  mehreren 
Punkten  der  Stadt  sieht  man  diese  hübschen  Fassaden. 
Ein  besonderes  Beispiel  davon  fand  ich  an  der  jenseits  der 
Derivation  zum  Haupteingange  der  Ausstellung  führenden, 
sonst  recht  idyllischen  Kleinstraße  ,,Quai  Mativa":  drei  ein- 
ander benachbarte  und  zusammenstimmende  Privatgebäude 
aus  dem  Jahre  1903,  bei  denen  der  durch  die  Fayence- 
ornamente hervorgerufene  günstige  Eindruck  noch  durch 
schöne  Holzerker  verstärkt  wird.  Manche  andere  Bei- 
spiele zeigen  statt  der  Fayencestreifen  auch  kleine  Mo- 
saiken. 

Mit  diesem  Beispiel  aus  den  Ausstellungsgegenständen 
würden  wir  bereits  mitten  in  dem  eigentlichen  Ausstellungs- 
berichte für  unsere  Fachinteressen  stehen.  Allein  ohne 
eine  kleine  Enttäuschung  geht  es  dabei  nicht  ab.  Wie 
schon  angedeutet,  finden  wir  dort  nicht  eigentlich  das,  was 
wir  an  Beiträgen  zu  unseren  hauptsächlichen  Aufgaben, 
insbesondere  zu  der  Anlageweise  der  Städte,  zu  der  Ge- 
staltung ihres  Straßennetzes  usw.,  erwarten.  Landpläne, 
auch  unter  der  Erde,  sind  auf  der  Ausstellung  zahlreich 
vorhanden,  Stadtpläne  nur  spärlich;  und  unter  diesen 
findet  sich  kaum  ein  solcher,  der  in  unserem  Sinne  über 
besondere  Geschicklichkeiten  einer  städtischen  Uranlage 
oder  einer  Stadterweiterung  Aufschluß  gibt.  Natürlich  kann 
der  Berichterstatter,  dessen  Zeit  und  Kräfte  ja  auch  be- 
schränkt sind,  innerhalb  der  sogar  im  buchstäblichen  Sinne 
des  Wortes  unbegrenzten  Menge  von  großen  und  kleinen 
Ausstellungsgegenständen  manches  übersehen  haben;  aber 
schon  der  Umstand,  daß  er  etwas  übersieht,  läßt  mit  einiger 
Wahrscheinlichkeit  schließen,  daß  es  nicht  im  Vorder- 
grunde steht.  Zudem  war  die  Ausstellung  bei  unserem 
Besuche  noch  lange  nicht  fertig. 

Das  kleine  friedliche  Belgien  rückt  diesmal  sogar  mit 
einer  eigenen  Militärausstellung  auf  und  legt  eine  große 
Menge  von  seinen  Generalstabskarten  aus,  die  anscheinend 
in  Fachkreisen  sehr  geschätzt  sind.  Bekanntlich  kann  je- 
doch keine  Generalstabskarte,  und  selbst  kein  Meßtisch- 
blatt für  eine  solche,  vonwegen  des  verhältnismäßig  klei- 
nen Maßstabes  einen  genügenden  Einblick  in  die  Konstruktion 
einer  städtischen  Bauwelt  geben.  Eigentliche  Stadtpläne 
sind  doch  erst  dort  vorhanden,  wo  der  Maßstab  bis  auf  eins 
zu  wenigen  Tausenden  gestiegen  ist;  und  Einzelheiten  im 
Ausbau  der  Straßen,  Plätze,  Denkmalsstellungen  usw.  sind 
wohl    erst  bei  1  :  1000  erkennbar  darzustellen.     Stadtpläne 


159 


DER  STÄDTEBAU 


dieser  Art   glaube   ich   auch    auf  jener    Militärausstellung 
nicht  gefunden  zu  haben. 

Nicht  wenige,  mindestens  mittelbare  Anregungen  bietet 
die,  jedenfalls  im  übrigen  reichhaltige,  neuere  Kunstaus- 
stellung (neben  der  eine  Altkunstausstellung  ebenfalls  ein 
eigenesGebäude  einnimmt.)  Zahlreiche  Gruppen  huldigen 
hier  dem  Interesse  an  Malerei  usw.;  für  die  Architektur 
fällt  kaum  mehr  ab,  als  ihr  sonst  auf  Kunstausstellungen 
eingeräumt  wird.  Nur  Belgien  und  Frankreich  bringen 
derartige  Zeichnungen,  jenes  17,  dieses  24  an  Zahl.  Meist 
sind  es  einzelne  Bauwerke,  nicht  diejenigen  Gruppen  von 
solchen,  die  zu  unserem  Gebiete  gehören. 

Aus  der  französischen  Architektur  machte  sich  uns 
nur  ein,  allerdings  recht  interessanter  Entwurf  bemerkbar: 
die  Vorlage  zu  einer  Restaurierung  der  Tiberinsel  in  Rom, 
von  R.  Patrouillard-Demoriane  aus  Paris,  vom  Jahre  1904. 
Die  Gebäude  jener  Insel  tragen  jetzt  vorwiegend  den  Cha- 
rakter der  französischen  Renaissancezeit,  während  die  in 
der  Umgebung  der  Insel  liegenden  Gebäude  vorwiegend 
antik  sind.  Nun  will  unser  Architekt  auch  die  Gebäude 
■  der  Insel  in  antike  Formen  bringen.  Soweit  sich  aus  den 
zwei  dargebotenen  Entwürfen  entnehmen  läßt,  würde  die 
Zusammenstimmung  der  Insel  mit  ihrer  Umgebung  aller- 
dings glücken.  Eine  andere  Frage  ist  die,  ob  wir  mit 
dieser  Stilreinheit  etwas  so  wertvolles  erreichen,  daß  sich 
die  jedenfalls  weitgreifenden  Mühen  der  Umgestaltung 
lohnen.  Gerade  aus  einer  Stadt  wie  Lüttich  kommt  man 
am  ehesten  mit  einer  Achtung  vor  den  geschichtlichen  Tat- 
sachen zurück,  welche  nun  einmal  sehr  verschiedenes 
neben  einander  stellen. 

Wenden  wir  uns  von  dem  Gebäude  der  Kunstaus- 
stellung den  etwas  weiten  Weg  zurück  zu  dem  Hauptge- 
bäude, das  die  Industrien  usw.  enthält,  so  finden  wir  in 
einem  rückwärtigen  Teile  desselben,  aber  mit  einem  be- 
trächtlichen Umfange,  die  Fachausstellungen  für  wissen- 
schaftliche, pädagogische  und  verwandte  Dinge.  Eigene 
Abteilungen  sind  den  ,, Sciences"  gewidmet,  dann  der 
„Economie  sociale",  sodann  der  ,,Sociologie",  ferner  der 
„Economic  politique"  usw.  Die  Geologie  spielt  natürUch 
in  jenem  Bergbau-  und  Metall-Land  eine  besondere  Rolle. 

Diesen  Ausstellungsraum  benutzt  großenteils  das  bel- 
gische Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.  Von  ihm 
gehen  mehrfache  Landkarten  usw.  aus,  darunter  auch  ein 
Kartogramm  über  den  zivilen  Fachunterricht  (,,L'enseigne- 
ment  professionel  bourgeois").  Auch  andere  Landpläne  und 
dergl.  treten  uns  entgegen;  so  insbesondere  über  die  bel- 
gischen Ölbecken,  beispielsweise  mit  einem  nordsüdlichen 
Schnitt  durch  das  ,, Bassin  Mouillier  du  Borinage".  Eher 
interessieren  uns  schon  die  den  Namen  jenes  Ministeriums 
tragenden  Vorführungen  wichtiger  Baumaterialien.  In„Beton 
arme"  wurde  z.  B.  eine  Brücke  über  die  mehrerwähnte 
Derivation  aufgeführt,  mit  einer  GesamtöfTnung  von  80  m, 
ausgeführt  durch  die  ,  Societe  de  fondation,  en  Beton  arme, 
Systeme  Hennebique".  Ferner  finden  wir  „Asphalte  arme", 
„Ciment-amiante",  „Ciments  armes"  und  „Ciments  Port- 
land artificiels  de  l'Indo-Chine"  und  dergl.  Noch  mehr 
interessiert  uns  die  ganz  besonders  reichhaltige,  eine  eigene 
große  Gruppe  füllende,  hygienische  und  speziell  hygienisch- 
architektonische AusstellungBelgiens  (Klasse  111  „Hygiene"). 

Weit  lebhafter  als  durch  all  diese,  mehr  noch  an  der 
Grenze  unserer  Interessen  liegenden  Dinge  werden  wir 
befriedigt,    wenn  wir   uns   zu  dem  wenden,    was  Belgien 


und  Frankreich  für  die  Wohlfahrt  des  Wohnhauses  ärme- 
rer Bevölkerungsschichten  getan  haben.  In  Belgien  besteht 
seit  dem  9.  August  1889  ein  eigenes  Gesetz  für  die  Anlage 
von  Arbeiterwohnungen.  Die  eigentliche  Durchführung 
dieser  Dinge  ist  dann  allerdings  Privatsache. 

Die  Ausstellung  hat  eine  eigene  Klasse  (106)  und  noch 
etwas  darüber  den  ,,Habitations  ouvrieres"  gewidmet,  einer- 
seits für  Belgien,  andererseits  für  Frankreich;  letzteres 
kommt  dabei  noch  besser  weg  als  ersteres.  In  Belgien 
spielen  die  Hauptrolle  die  „Comites  de  patronage  des  habi- 
tations  ouvrieres".  Sie  berichten,  daß  sie  bisher  im  ganzen 
130000  Scheine  ausgegeben  und  dadurch  mehr  als  100000 
Familien,  ungefähr  dem  zehnten  Teile  der  gesamten  Be- 
völkerung, die  Möglichkeit  erschlossen  haben,  die  Vorteile 
jenes  Gesetzes  von  1889  zu  genießen.  Dabei  fällt  auch 
einiges,  allerdings  nicht  viel,  für  die  Ästhetik  des  Häuser- 
baues ab.  Hübsche  Typen  von  mehr  städtischen  Häusern 
zeigt  z.  B.  das  betreffende  Komitee  des  Kreises  („arrondisse- 
ment")  von  Ostende.  Mehr  im  Stile  von  sehr  einfachen 
Bauernhöfen  läßt  das  Komitee  des  Kreises  Nivelles  (südÜch 
von  Brüssel)  seine  Arbeiterhäuser  bauen.  Daran  reihen  sich 
gleichartige  Komitees  von  Verviers  (auch  für  ,,institutions 
de  prevoyance")  usw.  Die  Gesellschaft  ,, Eigen  Heerd"  in 
Antwerpen  hat  bereits  um  mehr  als  drei  Millionen  Francs 
derartige  Gebäude  samt  Innenausstattung  hergestellt. 

Im  weiteren  Verfolge  dieser  verschiedenen  sozialen 
Einrichtungen,  bei  denen  wir  allerdings  nähere  Erklärun- 
gen der  Einzelheiten  vermissen,  finden  wir  auch  Landkarten 
zur  Vorführung  dieser  Werke,  ausgegeben  von  der  ,,Charite 
privee"  und  ebenso  von  der  ,,Charite  hospitaliere".  Eine 
eigene  Firma,  Vve  Louis  de  Naeyer  et  Cie.  in  Willebroeck 
zeigt  ihre  „Institutions  realisees  pour  l'amelioration  du  sort 
de  la  Classe  ouvriere".  Sie  schließt  in  ihre  Unterneh- 
mungen auch  Beamtenwohnungen  ein,  zeigt  aber  durch- 
gängig recht  einfache  Bauten.  Eine  besondere  Gesellschaft 
für  die  Verbesserung  der  Arbeiterwohnungen,  unter  dem 
Ehrenpräsidium  des  Herzogs  von  Flandern,  macht  (in 
Klasse  109)  auf  ihre  Bestrebungen  aufmerksam.  Sie  will 
namentlich  gegen  das  Ungesunde  in  diesen  Wohnungen 
ankämpfen,  will  das  Heim  des  Arbeiters  verbessern  und 
verschönern,  indem  sie  durch  Darreichung  von  Möbeln 
für  Ordnung  und  Nettigkeit  sorgt,  will  auf  dem  Wege  des 
Geschenkes  oder  des  Darlehens  den  Anlagefonds  zur 
Erwerbung  eines  in  Raten  abzuzahlenden  Heimes  her- 
geben, will  schließlich  die  Arbeiterfamilien  dazu  bringen, 
sich  den  in  Belgien  zahlreichen  Gesellschaften  für  gegen- 
seitige Hilfe  und  für  Altersversorgung  anzuschließen,  und 
wendet  sich  zu  diesem  Zwecke  an  Gönner.  Sie  hat  (mit 
dem  Sitz  in  Brüssel)  bereits  mehr  als  150000  Franks  für 
ihre  Zwecke  ausgegeben. 

Nicht  gar  zu  weit  entfernen  wir  uns  von  diesen  Din- 
gen, indem  wir  uns  von  dem  Brüsseler  ,, Institut  de  Socio- 
logie"  seine  Bestrebungen  und  Leistungen  vorführen  lassen. 
Im  Jahre  1902  von  E.  Solvay  gegründet,  will  es  haupt- 
sächlich ein  „Laboratorium"  für  soziologische  Forschun- 
gen sein.  Wir  lernen  auch  das  hübsche  Institutsgebäude 
kennen,  mit  seinem  Lese-  und  Bibliotheksaal  (15000  Bände), 
seinen  vier  wissenschaftlichen  Kabinetten  für  Statistik,  An- 
thropologie, Technologie  und  Geschichte  usw.  Direktor 
ist  der  auf  diesem  Gebiete  bereits  wohlangesehene  Uni- 
versitätsprofessor E.  Waxweiler.  Die  Veröffentlichungen 
des  Institutes  sind  mehrfacher  Art.  Den  Verlag  haben  Misch 


160 


DER  STÄDTEBAU 


und  Thron  in  Brüssel,  mit  Auslieferungen  in  Leipzig  (Hos- 
pitalstraße lo)  und  in  Paris.  Unter  den  Veröffentlichun- 
gen nennen  wir  die  von  M.  Ansiaux:  ,,Que  faut-il  faire  de 
nos  industries  ä  domicile?";  sodann:  „Assurance  et  assi- 
stance  mutuelles  au  point  de  vue  medical",  von  L.  Quer- 
ton; endlich  die  Sammelarbeit  Mehrerer:  „Enquete  socio- 
logique  dans  une  usine  moderne",  mit  6000  kinemato- 
graphischen  Abbildungen. 

Als  letztes  in  dieser  belgischen  Abteilung  erwähnen 
wir  eine  Privatarbeit  des  Architekten  Emile  Demany,  der 
mehrere  Typen  von  ziemlich  städtischen  Häusern  für  Ar- 
beiter vorführt;  sie  verdienen  etwas  mehr  Beachtung,  als 
manche  der  übrigen  Typen. 

Gehen  wir  nun  zu  dem  Analogen  in  Frankreich  über, 
so  finden  wir  vor  allem  das  Erfreuliche  von  etwas  aus- 
führlicheren Erläuterungen  der  vorgeführten  Gegenstände. 
Da  tritt  uns  z.  B.  entgegen  die  Gesellschaft  ,,La  mutuelle 
habitation,  cooperative  d'habitation  a  bon  marche"  in  Paris 
(quai  de  Jemappe  2).  Sie  zeigt  recht  hübsche  einstöckige 
Häuser.  Im  Jahre  1900  mit  einem  Kapitale  von  60000  Frcs. 
gegründet,  hatte  sie  im  nächsten  Jahre  bereits  über  ein 
Kapital  von  120000  Francs  und  hat  derzeit  über  250000 
Francs  zu  verfügen,  mit  einer  gleichbleibenden  Dividende 
von  4  °/o.  Im  Jahre  1901  war  die  Zahl  ihrer  Häuser  auf 
:o  gestiegen,  jetzt  beträgt  sie  bereits  36. 

Die  „Societe  anonyme  cooporative  de  construction  de 
maisons  ä  bon  marche"  in  der  Stadt  Villeneuve  St.  Georges, 
mit  dem  Schlagworte  „Le  Foyer  villeneuvois",  zeigt  recht 
hübsche  Häuschen  in  rotbraunen  Tönen.  Sie  verzeichnet 
ihre  Selbstkostenpreise  der  Häuser,  von  4075  Francs  19  Cen- 
times bei  einer  Fläche  von  82,  87  qm  angefangen  bis  zu 
6589  Francs  88  Centimes  bei  134,90  qm. 

Das  „Bureau  de  bienfaisance  de  Nancy,  Assistance 
par  l'habitation  avec  jardin"  zeigt  seine  ,,Groupe  de  la 
Teulotte",  nämlich  fünf  Häuser  mit  vier  Wohnungen  und 
vier  Häuser  mit  zwei  Wohnungen.  Jede  der  Wohnungen 
geht  nach  zwei  entgegengesetzten  Seiten  (wenn  ich  das  „jouit 
d'une  douple  orientation"  richtig  verstehe)  und  umfaßt  einen 
eigenen  Eingang,  zwei  Wohngebäude  parterre  und  zwei 
im  ersten  Stock,  Keller,  Speicher  und  Garten  von  3  Ar.  Die 
Fläche  einer  Wohnung  beträgt  65,45  qm,  der  Inhalt  des 
Luftraumes  186  Kbm.  Der  Herstellungspreis  eines  Wohn- 
hauses von  vier  Wohnungen  beträgt  20000  Francs,  die  mo- 
natliche Miete    anscheinend  20  Francs  für  jede  Wohnung, 


wobei  der  Bewohner  noch  durch  Weitervermietung  unge- 
fähr 10  Francs  ersparen  kann  („Deduction  du  secours  de 
loyer").  Nur  ist  auch  da  für  den  Häuserbau  nicht  viel 
Ästhetik  gewonnen. 

Die  industriellen  Etablissements  von  Carmichael  &  Gie. 
in  der  Stadt  Ailly  an  der  Somme  zeigen  am  Ufer  dieses 
Flusses  zwischen  d'Abbeville  und  Amiens  92  Häuser  zu  je 
3000  Francs  Herstellungspreis;  jedes  Haus  umfaßt  vier 
Räume  für  Familien  von  vier  Köpfen,  mit  der  Durch- 
schnittsmiete von  1,70  Francs  wöchentlich,  und  zwar  ab- 
gabenfrei (,,net  d'impöts").  Auch  diese  Reihe  macht  keinen 
besonders  ästhetischen  Eindruck.  Zahlreiche  Typen  von 
Arbeiterhäusern  usw.  zeigt  weiterhin  das  Provinzialkomitee 
für  billige  Wohnungen  im  Departement  Seine,  mit  dem 
Sitz  im  Pariser  Rathaus.  Eine  andere  kooporative  Gesell- 
schaft jener  Art  betitelt  sich:  ,,Le  Toit  familial  d'Argenteuil". 
Die  Häuschen  sind,  wie  es  ja  fast  immer  geschieht,  ziem- 
lich symmetrisch  gehalten,  braun  mit  hellgrün.  Acht  Typen 
werden  uns  vorgeführt,  mit  Gesamtkosten  von  5820  Francs 
angefangen  bis  zu  6345  Frans  30  Centimes.  Als  Architekten 
werden  genannt  die  Gebrüder  Leseine  in  Colombe  (Seine, 
rue  de  Poutoise  8). 

Als  eine  besondere  Merkwürdigkeit  dürfen  wir  wohl 
hervorheben  eine  eigene  ,, Association  des  Cites-Jardins  de 
France".  Sie  hat  ein  Buch  herausgegeben:  „La  Cite  jardin", 
verfaßt  von  G.  Benoit  Levy,  mit  einem  Vorworte  von  Ch. 
Gide,  Verlag  Jouve  in  Paris  (rue  Racine  15.  Der  Sekretär 
der  Gesellschaft  ist  in  Paris,  rue  de  Rocher  43). 

Das  ästhetisch  Merkwürdigste  an  Privathäuschen  bringt 
Architekt  Leon  Meriot  in  Chatillon  (Seine,  rue  Gambetta  10). 
In  elf  Typen  führt  er  Schweizerhäus'chen  und  kleine  Villen 
(,, Chalets  et  petites  Villas")  vor,  die  in  den  Jahren  1903 
und  1904  am  Meeresstrande  von  Mesnil-Val  (Seine  infe- 
rieur)  erbaut  worden  sind.  Der  Architekt  macht  darauf 
aufmerksam,  daß  zur  Erbauung  lediglich  Materialien  von 
Ort  und  Stelle  verwendet  wurden.  Die  Herstellungskosten 
gehen  von  4200  Francs  bis  10800  Francs.  Die  Formen 
streben  auf  anmutige  Weise  in  die  Höhe,  zum  Teil  mit 
kleinen  Türmchen  usw.  In  ihrer  Anlage  herrscht  eine  an- 
sprechende Unsymmetrie;  wir  erinnern  uns,  daß  bei  solchen 
Häuschen  meist  das  Gegenteil  beliebt  ist.  Die  Farben  sind  gut 
getönt,  mit  einem  besonderen  Hervortreten  von  Violetblau. 

Damit  hätten  wir  einige  stärker  hervorstechende  Bei- 
spiele aus  einer   nicht  sobald  aufzählbaren  Fülle  gegeben. 


DIE  SAMMLUNG  VON  DEUTSCHEN  STADT 
PLÄNEN  AUF  DER  DRESDENER  STÄDTE- 
AUSSTELLUNG. 


Von  R.  GERKE,  Dresden. 


In  Heft  9,  S.  137  des  vorigen  Jahrganges  dieser 
Zeitschrift  hat  der  verstorbene  Sitte  unter  obiger  Über- 
schrift über  die  Anlage  eines  ,, Deutschen  Stadtplan- 
buches" sich  näher  ausgesprochen  und  vor  allem  die 
Wichtigkeit  eines  solchen  betont,  um  vergleichende  Stadt- 
planstudien anstellen  zu  können. 

Bei  der  hierbei  erfolgten  Besprechung  einer  auf  der 
Deutschen    Städteausstellung    ausgelegten    Sammlung    von 


Adreßbuchplänen  deutscher  Städte  ist  Sitte  von  der  An- 
sicht ausgegangen,  daß  die  betreffende  Plansammlung  für 
die  Zwecke  des  Studiums  von  Bebauungsplänen  ausgestellt 
worden  sei  und  knüpfte  hieran  seine  weiteren  Betrach- 
tungen. Sitte  legte  sehr  großen  Wert  darauf,  daß  für  Studien- 
zwecke Stadtpläne  gesammelt  werden  und  gibt  daher  in 
einer  Zusammenstellung  der  ausgestellten  Pläne  die  Ver- 
leger   bezw.    die    Druckereien    an,    von   denen    die    aus- 


161 


DER  STÄDTEBAU 


gestellten  Pläne  bezogen  werden  können.  Diese  Angaben 
sind  nicht  vollständig  und  auch  teilweise  irrtümlich,  ganz 
abgesehen  davon,  daß  viele  Druckereien  nicht  die  Verleger 
sind,  von  denen  der  betreffende  Plan  zu  beziehen  ist.  Sitte 
hat  dies  auch  gefühlt  und  sagte  Seite  138: 

„Es  wäre  sehr  erwünscht,  wenn  uns  von  städtischen 
Bauämtern,  Verlagsfirmen  usw.  Mitteilungen  über  Bezugs- 
orte von  gedruckten  Stadtplänen  zukämen  zur  Richtig- 
keit (!)  und  Erweiterung  dieses  Planverzeichnisses". 

Bei  der  Wichtigkeit  der  Anregung,  die  Sitte  damit  ge- 
geben hat  und  auf  die  ich  nachher  zurückkomme,  werde 
ich  dem  Wunsche  von  Sitte  nachzukommen  suchen.  Ich 
bedauere  hierbei,  daß  ich  den  verstorbenen  Pionier  unseres 
modernen  Städtebaues  bei  dem  Studium  der  betreffenden 
Pläne  auf  der  Städteausstellung  1903  nicht  unterstützen  konnte 
und  von  seinen  Aufzeichnungen  erst  Kunde  erhielt  nach 
ihrer  Veröffentlichung;  hätte  ich  ihm  doch  umfangreiche 
Aufklärung  geben  können,  um  so  mehr,  da  mir  die  Samm- 
lung der  betreffenden  Pläne  oblag,  und  ich  mit  den  sämt- 
lichen Verlegern  der  Adreßbuchpläne  Deutschlands  mehr 
oder  weniger  im  Schriftwechsel  stand. 

Zur  Klarlegung  der  in  Frage  stehenden  Plansammlung 
sei  folgendes  vorausgeschickt: 

Bei  der  Anlegung  der  betreffenden  Sammlung  war 
man  zunächst  von  der  Ansicht  ausgegangen,  an  dieser 
Stelle  keine  Stadtpläne  mit  ausgesprochenen  Bebauungs- 
planentwürfen zur  Darstellung  zu  bringen,  sondern  es 
sollten  lediglich 

Adreßbuchpläne 
der  Städte  Deutschlands  zur  Vorlage  gelangen,  welche 
für  das  Jahr  1903  bestimmt  waren.  Dies  war  auch 
ausdrücklich  sowohl  im  Ausstellungskataloge,  als  auch  auf 
den  Titelblättern  der  vier  ausgestellten  Atlanten,  in  denen 
man  des  geringen  Platzes  wegen  die  Pläne  unterbringen 
mußte,  angegeben.  Es  waren  daher  die  Pläne  auch  nicht 
der  Abteilung  II  (Stadterweiterungen)  zugeteilt,  auch  nicht 
in  Abteilung  I,  Gruppe  A  —  Verkehrsanlagen  —  (wie 
Sitte  irrtümlich  angibt)  aufgenommen,  sondern  in  der  Ab- 
teilung I,  Gruppe  G  —  Vermessungswesen  unter  Nr.  436  — 
untergebracht,  wodurch  angedeutet  werden  sollte,  daß  ledig- 
lich die  Art  der  Ausführung  einer  bestimmten  Gruppe  von 
Stadtplänen  —  hier  die  neuesten  Adreßbuchpläne  —  zur 
Darstellung  gelangen  sollten.  Es  war  auch  streng  durch- 
geführt, daß  nur  solche  Pläne  Aufnahme  gefunden  haben, 
die  dem  letzterschienenen  Adreßbuche  der  betreffenden 
Stadt  beigegeben  waren,  oder  aufweichen  dieses  hingewiesen 
hatte.  Aus  Reisehandbüchern  und  Fremdenführern  sind, 
abweichend  von  der  Sitteschen  Mitteilung,  ebensowenig 
Pläne  entnommen,  wie  die  von  Stadtverwaltungen  für  ver- 
messungstechnische, tiefbauamtliche  oder  baupolizeiamt- 
liche Zwecke  vervielfältigten  Pläne  Aufnahme  fanden. 

Die  Plansammlung,  die  nur  in  diesem  Sinne  aufzufassen 
ist,  betraf  also  lediglich 

Adreßbuchpläne  der  deutschen  Städte 
vom  Jahre  1903. 

Erst  bei  der  Sammlung  der  Adreßbuchpläne  selbst  sah 
man,  welch  kostbares  Material  diese  für  ein  Studium 
von  Bebauungsplänen  enthalten  und  dies  ist  auch  vielen 
Besuchern  der  Ausstellung  aufgefallen.  Sitte  kam  hierbei 
auf  den  Gedanken  der  Anlage  eines  Stadtplanbuches,  wo- 
bei ein  Atlas  der  Adreßbuchpläne  der  Stadt  Dresden  — 
auf  den  ich  später  noch  zurückkommen  werde  —  in  erster 


Linie  maßgebend  gewesen  sein  mag.  Leider  war  der  der 
Gruppe  G  Abteilung  I  zugeteilte  Raum  zu  gering,  um  eine 
Sammlung  von  Stadtplänen  in  dem  Sitteschen  Sinne  zu 
veranstalten,  obgleich  das  Stadtvermessungsamt  Dresden 
bereits  selbst  von  einer  großen  Anzahl  Städte  eine  der- 
artige Sammlung  besitzt,  die  sich  sehr  gut  zum  Studium 
von  Bebauungsplänen  eignet.  Es  war  des  Raumes  wegen 
nicht  möglich,  bessere  Pläne,  wie  die  für  den  Verkehr 
bestimmten  Adreßbuchpläne  zur  Ausstellung  zu  bringen, 
um  wenigstens  einen  allgemeinen  Überblick  zu  geben. 
Die  Bemerkung  möge  aber  nicht  unterbleiben,  daß  eine 
große  Anzahl  deutscher  Städte  vervielfältigte  Pläne  besitzt, 
welche  die  Anlagen  neuerdings  genehmigter  Straßenzüge 
oder  Straßendurchbruchs-Entwürfe  zur  Darstellung  brin- 
gen, ganz  abgesehen  von  der  Anlage  alter  Städte,  welche 
in  künstlerischer  Hinsicht  den  neuen  Bebauungsplan-Ent- 
würfen zum  Vorbilde  dienen  können,  wie  dies  beispiels- 
weise Torgau  usw.  zeigen.  Möge  die  nächstfolgende  Städte- 
ausstellung in  dem  Sitteschen  Sinne  eine  Ausstellung  von 
Stadtplänen  veranstalten ! 

Was  nun  die  Vollständigkeit  der  oben  genannten 
Pläne  anbelangt,  so  möge  folgendes  angedeutet  sein: 

Sitte  gibt  die  Anzahl  der  Städte  Deutschlands  auf  3000 
an.  Diese  Zahl  dürfte  etwas  hoch  gegriffen  sein,  denn 
nach  dem  statistischen  Jahrbuche  für  das  Deutsche  Reich, 
Jahrgang  1904  S.  10,  haben  nach  der  Volkszählung  vom 
1.  Dezember  1904  nur  473  Gemeinden  mehr  als  10000  Ein- 
wohner, von  denen  83  zu  den  Flecken,  Marktflecken  und 
Landgemeinden  zählen.  Nur  225  Städte  haben  über  25000 
Einwohner.  Adreßbücher  werden  in  höchstens  300  Städten 
zur  Ausgabe  gelangen  und  von  diesen  sind  es  kaum  250, 
die  ihnen  einen  Plan  oder  ein  Plänchen  beizugeben 
pflegen.  Dies  geschieht  auch  nicht  immer  regelmäßig, 
sondern  hängt  von  dem  Verleger  des  Adreßbuches  ab,  der 
den  Plan  einesteils  oft  für  mehrere  Jahrgänge  des  Adreß- 
buches gleichzeitig  herstellen,  anderenteils  aber  auch  jahre- 
lang fortfallen  läßt.  Bei  der  Sammlung  der  Adreßbuch- 
pläne für  die  Städteausstellung  1903  dürften  Nachforschun- 
gen nach  dergleichen  Plänen  in  keiner  Stadt  Deutschlands, 
von  welchen  man  die  Herausgabe  eines  Adreßbuches  ver- 
muten konnte,  unterlassen  worden  sein,  so  daß  die  be- 
treffende Sammlung,  bei  welcher  214  Pläne  zusammen- 
kamen, immer  ein  gesamtes  Bild  der  Adreßbuchpläne 
Deutschlands  im  Jahre  1903  darstellen  dürfte.  Diese  Plan- 
sammlung ist  in  das  Eigentum  der  Stadtverwaltung  Dresden 
übergegangen  und  wird  im  Stadtvermessungsamte  auf- 
bewahrt, wo  sie  jederzeit  eingesehen  werden  kann. 

Bei  einem  etwaigen  Ankaufe  von  Adreßbuchplänen,  die 
Sitte  in  seiner  Veröffentlichung  im  Auge  hatte,  kommt  es 
aber  nicht  allein  darauf  an,  den  Bezugsort  —  Name  des 
Verlegers  —  zu  wissen,  sondern  auch  den  Preis,  der  für 
den  Plan  verlangt  wird. 

Hierbei  ist  wieder  maßgebend  zu  wissen,  wie  der  be- 
treffende Plan  ungefähr  ausgeführt,  in  welchem  Maßstabe 
er  hergestellt  ist  und  welchen  Umfang  (Größe)  er  besitzt. 
Alle  diese  Angaben  sollen  in  dem  nachstehenden  Verzeich- 
nisse wenn  möglich  mitgeteilt  werden,  wobei  nochmals 
darauf  hingewiesen  wird,  daß  Irrtümer  mehr  oder  weniger 
ausgeschlossen  sein  dürften,  da  die  Angaben  teils  auf  Grund 
der  vorliegenden  Pläne,  teils  auf  schriftlichen  Angaben  der 
Verleger  beruhen,  welche  in  denAusstellungsakten  im  Stadt- 
vermessungsamt   Dresden    aufbewahrt   werden.     Die  be- 


162 


DER  STÄDTEBAU 


treffenden  Angaben   beziehen    sich,    wie  ausdrücklich  be- 
merkt wird,  auf  das  Jahr  1903. 

Wenn  Sitte  in  den  vorgenannten  Mitteilungen  von  Samm- 
lung derStadtpläne  auf  der  Dresdener  Ausstellung  1903  spricht, 
so  kann  er  hierbei  nur   diejenigen  Pläne  im  Auge  gehabt 
haben,  welche  in  der  Gruppe  G  Abt.  I  —  Vermessungswesen 
—  ausgestellt  waren,  da  in  allen  anderen  Gruppen  und  Abtei- 
lungen nur  Einzelpläne  verschiedener  Art  zur  Darstellung 
gelangten,  so  daß  wir  bei  ersteren  stehen  bleiben  wollen. 
In    der  Gruppe  G   für  Vermessungswesen    waren    nur 
die  Städte  Altenburg,  Berlin,  Breslau,  Chemnitz,  Crimmit- 
schau,   Darmstadt,    Dresden,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M., 
Halle     a.    S. ,     Hamburg,     Hannover,     Leipzig,     Liegnitz, 
Straßburg,  Stuttgart  und  Wiesbaden  vertreten.    Die  Samm- 
lung der   von    diesen  Städten    ausgestellten    Pläne    bezieht 
sich    größtenteils    auf  die  Darstellung    der    Grundlage    der 
gewonnenen    Pläne,     auf   die    Triangulation,    Polygonisie- 
rung,  Stückvermessung,    nebst    Führung    aller   hierbei  er- 
forderlichen Unterlagen,  als  Handrisse,  Berechnungsakten 
usw.  usw.,  auf  die  Art  der  Ausführung  der  Kartierung  und 
auf  sonstige  vermessungstechnische  Arbeiten  der  betreffen- 
den   Stadt.     Diese    Ausstellungsgegenstände    sind    für    den 
Stadtvermessungs-Ingenieur,  wie  wir  den  wissenschaftlich 
gebildeten,  bei  Stadtverwaltungen    beschäftigten  Geometer, 
Landmesser,  Feldmesser    ein    für    allemal   nennen  wollen, 
höchst  wichtig,  sie  zeigen  besonders  die  Beachtung,  welche 
die  vermessungstechnische  Wissenschaft   in    den  oben  ge- 
nannten Städten    derzeit   findet.    Wenn    hierbei,    als  End- 
ergebnis, auch  stets  einige  Pläne  über  das  betreffende  Stadt- 
gebiet oder  über    einzelne    seiner  Teile  ausgestellt  waren, 
so  dürfte  Sitte  bei  den  oben  genannten    in  der  Überschrift 
angegebenen  Mitteilungen  auch  diese  nicht   im  Auge    ge- 
habt haben,  da  diese    für  ein  Studium  von  Bebauungs- 
plänen   naturgemäß    nur    weniges    bieten    konnten.      Es 
soll    daher   an    dieser  Stelle    auf  die  für  die  vermessungs- 
technischen Zwecke  ausgestellten  Pläne  nicht  eingegangen 
werden.     Um  jedoch    der   Überschrift   dieser  Mitteilungen 
gerecht  zu  werden,    sei   aber    auf  einige  Sammlungen  von 
Stadtplänen  hingewiesen,    welche  ein  Studium  für  Bebau- 
ungspläne abgeben  können  und  die  die  Stadt  Dresden  aus- 
gestellt hatte.     Es  waren  dies 

1.  eine  Sammlung  der  Stadtpläne  1  :  1000  vom  ge- 
samten Stadtgebiet, 

2.  ein  Atlas  über  vervielfältigte  Stadtpläne,  der  eine  Samm- 
lung der  im  Maßstabe  1 :  5000  hergestellten  Übersichts- 
blätter aller   genehmigten  Bebauungspläne    enthielt, 

3.  eine  Sammlung  der  seit  1847  alljährlich  heraus- 
gegebenen Adreßbuchpläne. 

Auf  diese  3  Sammlungen,  die  auch  im  Stadtvermessungs- 
amte aufbewahrt  und  stets  ergänzt  werden,  möge  näher 
eingegangen  sein. 

1.  Pläne  der  Stadt  Dresden  im  Maßstabe  1:1000 
nach  dem  Stande  vom  1.  Mai  1903. 

In  4  Atlanten  befinden  sich  366  vervielfältigte  Einzel- 
pläne, die  nicht  allein  das  gesamte  6750  ha  große  Stadt- 
gebiet umfassen,  sondern  auch  auf  die  angrenzenden  Flur- 
gebiete übergreifen.  Jedes  Blatt  hat  eine  Bildfläche  von 
50 :  50  cm,  stellt  also  eine  Fläche  von  25  ha  dar. 

In  diesen  Plänen,  die  in  zwei  Farben  dargestellt  werden, 
sind  die  genehmigten  Fluchtlinien  aller  Bebauungs- 
pläne,   die    geplante    Verbreiterung    der   Straßen    und    der 


Straßendurchbrüche,  die  neu  anzulegenden  Plätze  und  die 
Erweiterung  aller  Platzanlagen  angegeben.     Man  kann  sich 
demnach  in  topographischer  Hinsicht   sehr  leicht  ein  Bild 
über  die  Zukunftsstadt  machen  und  zwar  um  so  mehr,  da 
die  Bebauungspläne  im  großen  und  ganzen  über  das  ganze 
Stadtgebiet  endgiltig  aufgestellt   worden   sind;    nur  einige, 
neuerdings  einverleibte  Landgemeinden,  deren  Bebauungs- 
pläne   sich    noch    in    der    Bearbeitung    befinden,    machen 
hiervon  eine  Ausnahme.    Daß    diese  Bebauungspläne,    die 
vorzugsweise    in    den   letzten  Jahrzehnten    zur  endgiltigen 
Verabschiedung  gelangt  sind,  noch  hin  und  wieder  Ände- 
rungen unterworfen  werden,  bedarf  wohl  kaum  einer  Er- 
wägung,   da    einesteils    die    Bedürfnisse    der    Bevölkerung 
sich  mit  der  Zeit  ändern  und  andernteils  unvorhergesehene 
Hindernisse  zur  Durchführung  der  Planung  Verschiebungen 
der  Baufluchtlinien  bedingen,    ganz  abgesehen  davon,  daß 
neue  Anschauungen  über  die  Festlegung  der  Baufluchtlinien 
um    sich    greifen    und    eine  Veränderung  der  genehmigten 
Fluchtlinien    stattfindet.     Wenn    diese    Plansammlung    für 
den  Städtebauer   im  allgemeinen  eine  Beachtung  verdient, 
so  fand  sie  während  der  Ausstellungszeit  ein  ganz  beson- 
deres Interesse  bei  den  einheimischen  Besuchern,  da  diese 
vielfach    bei    der   Durchführung    der  Planung   früher  oder 
später  in  materielle  Mitleidenschaft   gezogen  werden.     Die 
einzelnen  Blätter  des  Stadtplanes  1  :  1000  sind  zum  Preise 
von  je  2,50  M    in    der  Papierhandlung   von  W.  Türk,  Alt- 
markt 1,    Dresden    käuflich   zu   haben.    Es'  sei  noch  hin- 
zugefügt, daß  das  Stadtvermessungsamt  seit  1892  alljährlich 
beim   Jahreswechsel    eine    derartige    Sammlung,    die    stets 
die  neuesten  Auflagen  der  Einzelpläne  enthält,  angelegt  hat, 
auch  in  Zukunft   weiter   führen   wird.     Diese  Plansamm- 
lungen geben  ein  ausgezeichnetes  Bild  über  die  bei  Bildung 
von  Baustellen  erforderlichen  Flächenaustauschungen.     Es 
war  zu  bedauern,    daß    wegen  Platzmangel  nicht  mehrere 
solcher  Sammlungen   ausgestellt  werden  konnten,   um  die 
allmähliche  Entwickelung  der  Baustellen  zeigen  zu  können. 

2.  Übersichtsblätter  der  Bebauungspläne  1:5000, 
Die  hier  gesammelten  Pläne  gehören  zu  einzelnen 
Bauvorschriften,  die  bestimmte  Bezirke,  Zonen,  um- 
fassen. Es  sind  hier  die  Fluchtlinien  der  Plätze  und 
Straßen,  sowie  die  Baufluchtlinien  nebst  Angabe  der  Vor- 
gärten und  ihrer  Breiten  angegeben,  es  sind  die  Bezirke 
der  offenen  und  geschlossenen  Bauweise  und  die  verschie- 
denen gewerblichen  Anlagen  dargesteUt.  Ferner  sind  neben 
den  Gefällsverhältnissen  der  neu  anzulegenden  Straßen 
vielfach  Sonderbestimmungen,  die  in  den  Bauvorschriften 
näher  angegeben  sind,  planlich  zur  Darstellung  gebracht, 
beispielsweise  über  die  Zulässigkeit  der  Errichtung  von 
Nebengebäuden  und  Flügelbauten,  über  seitliche  Abstände, 
über  Anliegerleistungen  u.  dgl.  m.  Bei  diesen  Plänen  sind 
meistens  6  bis  8  Farben  in  den  verschiedensten  Ausfüh- 
rungen zur  Verwendung  gelangt,  und  zwar: 
Grenzen    der    Grundstücke    und 

Gebäude schwarz, 

bebaute  Flächen grau, 

Vorgärten grün, 

Fluchtlinien rot, 

Grenzen  der  Zonen,  Höhenzahlen 

und  Gewässer blau. 

Gewerbliche  Anlage gelb  und  lila, 

Sonderbestimmungen      ....    hellrot 


163 


DER  STÄDTEBAU 


dargestellt,  wobei  durch  Volldruck  und  Schraffierung  noch 
Unterabteilungen  gebildet  sind. 

Die  Bauvorschriften  der  einzelnen  Zonen,  denen  die  hier 
ausgestellten  Pläne  angeheftet  sind,  werden  vom  städtischen 
Baupolizeiamt  zum  Preise  von  0,75  bis  1,50  M  abgegeben. 
Die  Bauvorschriften  selbst  sind  auch  in  den  neuerdings  käuf- 
lich zu  habenden  Ortsgesetzsammlungen  der  Stadt  Dresden 
aufgenommen.  Zu  dem  3.  und  4.  Bande  derselben  ist  ein 
besonderes  Planheft  erschienen,  das  30  verschiedene  Be- 
bauungspläne enthält.  Dieses  Planheft  ist  für  10  Mark  durch 
die  Hauptkanzlei  des  Rats  zu  beziehen;  dem  5.  Bande 
der  Ortsgesetzsammlung  sind  von  10  Bebauungsplänen 
Übersichtsblätter  1  :  5000  beigegeben. 

3.  Sammlung  der  Adreßbuchpläne  der  Stadt 
Dresden. 

Das  Dresdner  Adreßbuch  erscheint  seit  dem  Jahre 
1797  regelmäßig  alljährlich  und  zwar  ist  es  fast  100  Jahre 
durch  die  Königliche  Polizeidirektion  und  einige  Jahre 
durch  eine  Privatfirma  herausgegeben.  Seit  Jahresfrist 
befindet  sich  der  Verlag  in  der  Hand  einer  vom  Rate 
verwalteten  Stiftung.  Im  Anfange  des  18.  Jahrhunderts  hat 
der  durch  seine  Kartographie  weit  über  die  Grenzen  seines 
engeren  Vaterlandes  hinaus  bekannt  gewordene  Major 
Lehmann  dem  Adreßbuch  einige  Pläne  der  Stadt  beigege- 
ben; auch  in  den  20er  und  30  er  Jahren  wurde  dem 
Adreßbuche  hin  und  wieder  ein  Plan  zugefügt.  Seit  dem 
Jahre  1847  geschieht  dies  aber  regelmäßig  und  zwar  ent- 
halten alle  diese  Pläne  mit  Ausnahme  des  im  Januar  1867 
zur  Ausgabe  gelangten  Planes  in  topographischer  Hinsicht 
stets  den  allerneuesten  Stand  und  zeigen  die  Entwicklung 
der  Stadt  in  so  übersichtlicher  Art,  wie  dies  in  anderer 
Weise  nicht  besser  zum  Ausdruck  gebracht  werden  kann. 

Wenn  die  ersten  Pläne  nach  dem  heutigen  Standpunkte 
der  vermessungstechnischen  Wissenschaft  nur  auf  gering- 
wertigen Unterlagen  beruhen,  so  zeigen  die  von  Oberleut- 
nant a.  D.,  damaligem  Polizeikommissar  und  jetzigem  Ober- 
regierungsrat a.  D.  Behrisch  in  den  Jahren  1863  bis  1876 
bearbeiteten  Stadtpläne  eine  wesentliche  größere  Genauig- 
keit. Diese  im  Maßstabe  von  ungefähr  i  :  1 1 000  in  Kupfer- 
stich hergestellten  Pläne  sind  ausgezeichnet  und  können 
sehr  vielen  Adreßbuchplänen  der  Jetztzeit  noch  zum 
Muster  dienen. 

Als  im  Jahre  1876  der  Rat  der  Stadt  Dresden  ein  Ver- 
messungsamt organisierte,  wurde  nach  einem  besonderen 
Vertrage  mit  der  Königl.  Polizeidirektion  die  Herstellung 
des  Adreßbuchplanes  ersterem  übertragen,  eine  Arbeit, 
die  dem  Stadtvermessungsamt  heute  noch  obliegt.  Auf 
Grund  einer  in  den  60er  Jahren  ausgeführten  Neuvermes- 
sung des  Stadtgebiets  im  Maßstabe  1  :  1000  ward  der  Stadt- 
plan im  Maßstabe  i  :  10000  hergestellt,  ein  Maßverhältnis, 
das  jetzt  beibehalten  ist.  Bis  zum  Jahre  1885  gelangte  der 
Plan  in  einfarbigem  Steindrucke  zur  Ausgabe;  seit  1886 
.wird  er  in  Kupferstich  hergestellt,  in  fünffarbigem  Drucke 
durch  die  Firma  Giesecke  &  Devrient  in  Leipzig  ausgeführt 
und  ist  in  der  Kaufmannschen  Buchhandlung,  Seestraße, 
für  1,50  M  käuflich  zu  haben. 

Aus  der  Plansammlung  ist  zunächst  der  Fortschritt 
der  Kartographie  bezw.  das  Verfahren  der  Vervielfältigung 
der  Pläne  innerhalb  fast  100  Jahren,  besonders  aber  seit 
dem  Jahre  1847  zu  ersehen.  Ferner  zeigen  die  Pläne  mit 
ihrer  Zunahme  an  Bildfläche    auch   die  Vergrößerung  des 


Stadtgebiets,  die  besonders  in  den  Jahren  1835,  1860,  1892, 
1897,  1902  und  1903  stattgefunden  hat;  sind  doch  in 
den  4  letztgenannten  Jahren  nicht  weniger  wie  17  Land- 
gemeinden in  das  Stadtgebiet  eingezogen,  wodurch  die 
Größe  des  Stadtgebietes  von  2840  ha  im  Jahre  1891  auf 
6750  ha  im  Jahre  1903  angewachsen  ist.  Während  das 
Plänchen  vom  Jahre  1847  eine  Bildfläche  von  22  :  23  cm 
=  5  Ddc  zeigt,  hat  der  Stadtplan  vom  Jahre  1862  40:40  cm 
:  16  D  de.  Die  Behrischschen  Pläne  von  1863  bis  1877  haben 
eine  Größe  von  71  :  62  cm  =  44  Gdc.  Der  erste  Plan  des 
Stadtvermessungsamtes  beginnt  im  Jahre  1878  mit  einer 
Bildfläche  von  71  :  75  cm  53  Ddc,  ist  nachj^den  Einver- 
leibungen von  1903  zurzeit  auf  109 :  87  cm  --  95  G  de 
angewachsen,  muß  aber  auf  121  192  cm  111  Ddc  er- 
weitert werden. 

Die  Baublöcke  innerhalb  des  ehemaligen  ungefähr  100ha 
großen  Festungsgebiets  sind  durch  grauen  Ton  ohne  be- 
sondere Angabe  der  einzelnen  Baustellen  dargestellt,  sonst 
aber  ist  jedes  Gebäude  in  seiner  Begrenzung  angegeben, 
wobei  die  öffentlichen  Staats-  und  städtischen  Gebäude 
besonders  hervorgehoben  sind.  Die  alljährlich  feststehen- 
den Bebauungsplanentwürfe  wurden  früher  schwarz  punk- 
tiert angegeben,  sind  aber  seit  1886  rot  eingetragen,  die  bei 
den  nächsten  Planauflagen  in  schwarzem  Volldruck  aus- 
geführt werden,  sobald  nach  der  ausgeführten  Zergliede- 
rung des  zum  öffentlichen  Eigentume  bestimmten  Landes  der 
Ausbau  der  Straßen  und  Plätze  vor  sich  geht.  Hieraus  ist 
nun  bei  eingehendem  Studium  der  verschiedensten  Jahr- 
gänge des  Planes  die  Entwicklung  der  Stadt  deutlich  zu 
verfolgen.  Man  sieht  zunächst,  welche  Richtung  der  Aus- 
bau des  Stadtgebietes  in  mehr  als  5  Jahrzehnten  verfolgt 
hat,  und  welchen  Einfluß  die  Verkehrsverhältnisse  durch 
die  Eisenbahn  und  hierbei  durch  die  Lage  der  Bahnhöfe, 
durch  die  Schiffahrt  und  durch  die  seit  1870  eingeführten 
Straßenbahnen  gehabt  haben,  wobei  das  auf  dem  Adreß- 
buchplan allerdings  nicht  angegebene  ausgebaute  Kanal- 
netz wesentlichen  Anteil  hat.  Ganz  besonders  auffallend 
ist  die  seit  1870  reißendschnelle  Entwicklung  der  früher  an- 
grenzenden, nunmehr  einverleibten  Landgemeinden.  Vom 
statistischen  Standpunkte  aus  beobachtet,  kann  man  aus  den 
Plänen  der  letzten  fünf  Jahrzehnte  die  Dichtigkeit  der  Be- 
völkerung in  einzelnen  Baublöcken  überschlagen,  die  bei 
der  Ausdehnung  der  bebauten  Stadt  sich  ergeben  hat  als 
Folge  für  die  bei  Aufstellung  der  Bebauungspläne  in  früheren 
Jahren  gegebenen  baupolizeilichen  Vorschriften.  Hieraus 
kann  man  für  die  Folge  Ähnliches  schließen. 

Abgesehen  davon,  daß  eine  Sammlung  dergleichen 
Pläne,  welche  alljährlich  auf  den  neuesten  Standpunkt  ge- 
bracht wird,  den  verschiedensten  städtischen  Amtsstellen, 
besonders  bei  Nachforschungen  über  frühere  Zustände  des 
Geländes  über  den  Zeitpunkt  von  Ausführung  bestimmter 
Bauten  usw.  von  großem  Nutzen  ist,  bildet  dieselbe  für  die 
Geschichte  der  topographischen  Entwickelung  der  Stadt 
ausgezeichnete  Unterlagen. 

Hiermit  komme  ich  nun  auf  den  Sitteschen  Vorschlag 
zurück. 

Sitte  will  ein  Stadtplanbuch  anlegen,  das  ich  als 
Sammlung  von  Stadtplänen 
bezeichnen  möchte,  da  hierdurch  wohl  besser  ausgedrückt 
wird,  was  man  eigentlich  begehrt. 

Wenn  Sitte  allerdings  hierbei  eine  Geschichte  des 
Städtebaues  im  Auge  hatte  und  den  Vorschlag  macht,  auch 


164 


DER  STÄDTEBAU 


alle  Pläne  der  Zeit  der  Renaissance,  des  Mittelalters,  ja 
bis  in  das  Altertum  zurück  zu  sammeln,  so  dürfte  die 
Ausführung  mit  sehr  großen  Schwierigkeiten  und  auch 
vielen  Kosten  verknüpft  sein  und  zwar  um  so  mehr,  wenn 
Sitte  hierbei  nicht  allein  deutsche  Städte,  sondern  auch  von 
anderen  europäischen  Staaten  und  vor  allen  von  den  rasch 
aufblühenden  Städten  Amerikas  und  von  den  übrigen  Erd- 
reichen Bebauungspläne  herbeigezogen  wissen  will.  Welch 
ein  großartiger  Gedanke!  Doch  wie  schwer  die  Ausfüh- 
rung! Wie  die  letztere  nun  auch  sein  möge,  so  ist  diese 
Idee  doch  von  so  hoher  idealer  Auffassung,  daß  sie 
weiter  verfolgt  werden  möchte.  Es  sei  mir  daher  ein  Ver- 
such des  Vorschlags  vergönnt,  der  nur  den  Zweck  haben 
soll,  eine  Anregung  im  Sitteschen  Sinne  zu  geben. 

Nach    meiner   Ansicht   ist    zweierlei  zu  unterscheiden 
und  zwar: 

A.  die  Sammlung  von  Stadtplänen  ein  und  derselben 
Stadt  zu  Nutz  und  Frommen  ihrer  selbst  und  zum 
Studium  derjenigen,  die  sich  mit  der  topographischen 
Geschichte  der  betreffenden  Stadt  beschäftigen 
wollen; 

B.  die  Zusammenbringung  der  Pläne  verschiedener 
Städte,  um  sie  mit  einander  vergleichen  zu  können, 
zum  Studium  der  Allgemeinheit. 

Beide    Sammlungen    müßten  jedem  Interessenten    zu- 
gänglich gemacht  sein  und  bei  besonderen    Gelegenheiten 
öffentlich  ausgestellt  werden,  soweit  dies  möglich  ist. 
Gehen  wir  auf  beide  Sammlungen  etwas  näher  ein. 
Zu  A.    Wenn    man    die  Stadtpläne  ein  und  der- 
selben Stadt  in  Betracht  zieht,  so  bemerkt  Sitte  ganz 
richtig,  daß  in  jeder  Stadt  mehr  oder  weniger  eine  An- 
zahl Behörden,    Bibliotheken,    Vereine    und    Privatper- 
sonen usw.  Stadtpläne  besitzen,  die  teils  bis  zur  Grün- 
dung der  Stadt  zurückreichen,  also  bis  in  das  Mittelalter 
bezw.  in  das  graue  Altertum  zurückgehen. 

Bei  dem  Studium  alter  Pläne  einer  Stadt  findet 
man  leicht  die  Grundsätze  heraus,  die  bei  der  ersten 
Anlage  aufgestellt  und  später  verfolgt  worden  sind.  Aus 
diesem  Grunde  ist  die  sorgfältige  Durchsicht  alter 
Stadtpläne  auch  für  die  neuen  Bebauungspläne  vielfach 
von  Bedeutung  und  sollte  nicht  übergangen  werden. 
Das  Studium  der  vorhandenen  alten  Stadtpläne  ist  aber  um 
deswillen  sehr  schwierig,  da  man  sie  nicht  beisammen 
hat,  ganz  abgesehen  davon,  daß  in  den  meisten  Fällen 
die  betreffende  Sammlung  schwer  zugänglich,  die  Aufbe- 
wahrung der  alten  Pläne  auch  teilweise  mangelhaft  ist. 
Hierbei  habe  ich  die  Erfahrung  gemacht,  daß  man 
viel  leichter  in  einzelnen  Städten  Sammlungen  alter 
Stadtpläne,  die  meistens  die  ehemalige  Befestigung  der 
Stadt  darstellen,  zu  Gesicht  bekommt,  als  Stadtpläne 
der  letzten  Jahrzehnte.  Man  sammelt  wohl  das  Alte, 
kümmert  sich  aber  wenig  um  das  Neue,  das  man  täg- 
lich vor  Augen  hat.  Die  Pläne  der  Gegenwart  gehen  viel- 
fach spurlos  verloren,  werden  meistens  doch  nicht  mehr 
Abzüge  hergestellt  als  unbedingt  zum  Verbrauch  er- 
forderlich sind.  Sammlungen  alter  Pläne  werden  mit 
Recht  als  ein  Heiligtum  bewahrt,  aber  an  die  Fort- 
führung dieser  wichtigen  Dokumente  der  Stadt  wird 
vielfach  wenig  gedacht  und  es  sind  Stadtpläne  der 
früheren  Jahrhunderte  aus  Nachlässen  oder  bei  Anti- 
quaren leichter  zu  erhalten,  wie  vor  20  oder  30  Jahren 
erschienene  Stadtpläne. 


Zu    einem    ersprießlichen    Studium    sollten,    meiner 
Ansicht  nach,  die  vorhandenen  Sammlungen  von  Stadt- 
plänen   an    einer    Stelle    vereinigt    werden.     Dies   stößt 
aber  schon  auf  unüberwindliche  Hindernisse,  denn  jede 
einzelne  Behörde  des  Staats    und  der  Stadt,   jeder  ein- 
zelne Besitzer   von    alten    Plänen    wird    sein  Eigentum 
ohne  weiteres    nicht    hergeben   und   vermag  dies  auch 
nicht.     Doch    es    wird  ein  Ausweg   zu    finden  sein  da- 
durch, daß  jede  Sammelstelle  der  Stadtpläne  wenigstens 
ein  Verzeichnis    der    übrigen    in   der  Stadt  befindlichen 
Pläne  besitzt.     Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  eine  Samm- 
lung von  Stadtplänen  nur  von  der  betreffenden  Stadt- 
verwaltung mit  Erfolg  betrieben  werden  kann;  es  ist 
daher  notwendig,    daß    diese    nicht    nur  eine  städtische 
Amtsstelle  mit  der  Sammlung  der   erschienenen  Stadt- 
pläne   betraut,    sondern    auch    Räume    zur    Verfügung 
stellt,  in  denen  die  Pläne  sachgemäß  aufbewahrt  werden 
können.     Jede  Stadt   ist  in  der  Lage,    durch  einen  fast 
kostenlosen  Aufwand  sich    eine  Sammlung    von  Plänen 
der  eigenen  Stadt  zu    verschaffen,    die    der  Verwaltung 
von  äußerst  großem  Nutzen  sein  kann  und  den  späteren 
Geschlechtern    von    der  Entwicklung   der  Stadt  Zeug- 
nis ablegt.     Man    muß    nur  damit  den  Anfang  machen. 
Mein  Vorschlag  geht  daher  zu  A.  dahin: 
,,Jede  Stadtverwaltung  beginnt  mit  der  Sammlung  der 
in  der  Gegenwart  herausgegebenen  vervielfältigten  Lage-  und 
Höhenpläne    des    eigenen  Stadtgebiets.     Mögen  dieses  nun 
Pläne  sein,  die  von  Staatsbehörden,  z.  B.  der  Katasterver- 
waltung,   von  der  Direktion  der  Eisenbahnen,   der  Wege- 
und  Wasserbauverwaltungen  usw.  hergestellt  werden,  oder  , 
seien  es  Pläne,  die  die  Stadtverwaltung  selbst  oder  Privat- 
personen herstellen  lassen  und  die  mehr  oder  weniger  von 
Bedeutung  sind.    Dann  sammle  man  ältere  Pläne  und  gehe 
hiermit  soweit  zurück,  wie  die  Geschichte  der  betreffenden 
Stadt  reicht.     In  Nachlässen,  in  Buch-  und  Kunsthandlun- 
gen findet  man  vielfach   alte  Pläne  von  großer  Bedeutung. 
Wenn  diese  Sammlungen  einigermaßen  mit  Ernst  betrieben 
werden,    so  wird    man    sehr   bald  ein  Kartenmaterial  zu- 
sammenbringen,   das    für  ein  weiteres  Studium  neuer  Be- 
bauungspläne von  großem  Wert  sein  wird." 

Zu  B.  Was  nun  eine  Sammlung  von  Plänen  der 
Städte  Deutschlands,  der  übrigen  Staaten  Euro- 
pas und  des  ganzen  Erdballs  anbelangt,  so  ist  der 
Umfang  hierzu  ein  so  enormer,  daß  bei  einer  Ausfüh- 
rung nur  an  eine  mehr  oder  weniger  geringe  Ausdeh- 
nung gedacht  werden  kann.  Unüberwindlich  ist  es  je- 
doch nicht,  und  man  ist  wohl  imstande,  von  einer  großen 
Anzahl  Städte  die  Pläne,  die  für  Entwürfe  von  Be- 
bauungsplänen von  Wichtigkeit  sind,  ohne  wesentliche 
Kosten  zusammenzubringen.  Hierzu  sind  —  bei  der 
Bedingung,  daß  die  Plansammlung  jedem  Interessenten 
zwecks  Studiums  zugängig  gemacht  werden  soll,  —  drei 
wesentliche  Aufgaben  zu  lösen  und  zwar  zunächst  1.  auf 
welche  Weise  erhält  man  die  betreffenden  Pläne,  2.  wer 
sammelt  sie  und  3.  wie  werden  sie  der  Allgemeinheit 
zur  Verfügung  gestellt. 

Die  erste  Frage  würde  einfach  dadurch  gelöst,  daß 
jede  Stadt,  welche  die  Pläne  in  dem  gegebenen  Sinne 
vervielfältigen  läßt,  der  Sammelstelle  je  einen  Abzug  der 
neuen  Pläne  unentgeltlich  zukommen  läßt  und  von  allen 
Stadtplänen  je  ein  Druckblatt  abtritt.  Hierdurch  würde 
schon   ein   Stamm  von  Plänen  zusammenkommen,  der 


166 


DER  STÄDTEBAU 


ohne  wesentliche  Kosten  für  das  Studium  von  neueren 
Bebauungsplan-Entwürfen  von  großem  Werte  sein  dürfte. 
Schwieriger  ist  die  Frage,  wem  die  Zusammentragung 
einer  solchen  Plansammlung  übertragen  werden  sollte. 
Es  möchte  dies  eine  Zentralstelle  sein,  die  sich  jetzt 
bereits  dem  gemeinsamen  Interesse  der  Deutschen  Stadt- 
verwaltungen widmet.  Man  könnte  hier  an  die  statisti- 
schen Behörden  denken  und  zwar  zunächst  an  das 
Kaiserliche  Statistische  Amt  zu  Berlin  und  dann  an  die 
Herausgeber  des  Statistischen  Jahrbuches  deutscher 
Städte.  Allein  diesen  Behörden  stehen  Plansammlungen 
doch  reichlich  fern.  Näher  zu  treten  dürfte  dem  Deut- 
schen Städtetage  sein,  der  an  einer  zu  Ende  März 
Jahres  in  Berlin  stattgefundenen  Sitzung  des  einstwei- 
ligen Vorstandes  ein  Statut  festgestellt  hat,  auf  Grund 
dessen  alle  deutschen  Städte  mit  über  25000  Einwoh- 
nern zum  Beitritt  zu  einem  gemeinsamen  Städteverbande 
eingeladen  werden  sollen.  Obgleich  über  die  Organi- 
sation dieses  Verbandes  das  Nähere  abzuwarten  ist,  so 
dürfte  der  „Städtetag"  als  Verband  der  Deutschen  Städte 
in  allererster  Linie  dazu  berufen  sein,  eine  Sammlung 
von  Stadtplänen   ins  Leben   zu  rufen   und  zu  erhalten. 


Der  Verband  der  Deutschen  Städte,  „der  Deutsche 
Städtetag",  würde  auch  die  Frage,  in  welcher  Weise  die 
betreffende  Plansammlung  den  Einzelnen  zum  Studium 
zugängig  gemacht  wird,  beantworten;  ist  es  doch  der 
Zweck  des  Verbandes,  die  gemeinsamen  Interessen  der 
Städte,  zu  denen  sicherlich  das  Studium  der  Stadtpläne 
gehört,  gegenseitig  zu  fördern.  Wir  wollen  in  der  Be- 
antwortung der  gestellten  Frage  nicht  vorgreifen,  hoffen 
aber  auf  der  nächsten  Deutschen  Städteausstellung  eine 
große  Anzahl  Stadtpläne  zu  finden,  die  in  dem  Sitte- 
schen Sinne  (Blatt  157  des  vorjährigen  Jahrganges  dieser 
Zeitschrift)  zusammengetragen  sind. 
Mögen    diese    Andeutungen   zu    weiteren   Aussprachen 

Veranlassung  geben! 

Das   zu   dieser  Abhandlung    gehörige  Verzeichnis    von 

Stadtplänen  folgt  im  nächsten  Jahrgange. 

MITTEILUNGEN. 

T^ie  diesem  Hefte  ohne  Text  beigegebenen  Tafeln  93 — 96  bringen 
^•^  Städte-  und  Straßenbilder  nach  eigens  für  die  Zeitschrift  gefertigten 
photographischen  Naturaufnahmen. 


WETTBEWERB  UM  DIE  KÜNSTLERISCHE  AUSGE- 
STALTUNG DES  RAUTTERPLATZES  IN  VILL  ACH. 

Von  den  eingelaufenen  20  Entwürfen  ist  der  des  Architekten  Alfred  Keller 
in  Wien  mit  dem  I.  Preise  von  400  Kr.,  der  des  Herrn  Fritz  Tasche  in  Bonn 
mit  dem  II.  Preise  von  200  Kr.  ausgezeichnet  worden.  Außerdem  wurde 
der  Entwurf  „Rautterhäuschen"  zum  Ankauf  empfohlen,  während  die 
Entwürfe  ,, Naturstein"  und  ,,Die  Engel  wachen"  eine  lobende  An- 
erkennung erhielten. 

TX7ETTBEWERB    UM    VORSCHLÄGE   ZUR  ANLAGE 

»^  EINES  ROSENGARTENS  IN  WORMS.  Ein  wild- 
wachsender farbenprächtiger  Rosengarten  ist  als  Denkmal  für  die  sagen- 
hafte Vergangenheit  der  Nibelungenstadt  Worms  gedacht  und  zwar  in  einem 
Teile  der  mit  „Wäldchen"  bezeichneten  städtischen  Parkanlage  außerhalb 
der  Stadt  mit  einer  Fläche  von  145  000  qm.  Das  sonst  ebene  Gelände 
hat  einige  künstlich  aufgeschüttete  Anhöhen,  deren  eine  zur  Errichtung 
eines  Parkgebäudes  bestimmt  ist.  Der  Entwurf  für  dieses  Parkgebäude 
liegt  im  Stadtbauamte  zu  Worms  zur  Einsicht  aus.  In  der  Nähe  des  Park- 
hauses ist  die  Aufstellung  eines  vorhandenen  Hagenstandbildes  („Hagen 
den  Nibelungenschatz  in  den  Rhein  werfend")  in  Verbindung  mit  einem 
Brunnen  beabsichtigt.  Größere  Erdbewegungen  sind  zu  vermeiden,  die 
vorhandenen  Anlagen  möglichst  zu  schonen.  Vorzugsweise  sollen  Strauch- 
rosen verwendet,  hochstämmige  Edelrosen  vermieden  werden.  Dem  Künstler 
bleibt  es  aber  überlassen,  den  Gesamteindruck  wildwachsender  Rosen 
durch  Beiwerk  zu  erhöhen,  jedoch   unter  Femhaltung  künstlicher   Ruinen 


oder  altertümelnden  Mauerwerks.  Gefordert  werden  ein  Lageplan  im  Maß- 
stabe 1:500,  ein  Erläuterungsbericht  und  ein  Nachweis  über  die  ent- 
stehenden Kosten.  Schaubilder  und  Skizzen  sind  erwünscht.  Frist  bis 
zum  1.  Februar  1906.  Drei  Preise  von  500,  250  und  125  Mark.  Preis- 
richter: Hofgärtner  Dittmann  in  Darmstadt,  Freiherr  v.  Heyl  zu  Herrns- 
heim  in  Worms,  Oberbürgermeister  Köhler  in  Worms,  Stadtbaumeister 
Metzler  in  \Vorms,  Kunstmaler  Professor  Prell  in  Dresden,  Gartendirektor 
Ries  in  Karlsruhe,  Professor  Gabriel  v.  Seidl  in  München,  Gartenbaudirektor 
Siebsrt  in  Frankfurt  a.  M.  und  Redakteur  Konrad  Fischer  in  Worms,  Ver- 
sitzender des  Wormser  RosengartenauEschusses.  Die  Wettbewerbsunter- 
lagen sind  gegen  Einsendung  von  4  Mark  vom  Rosengartenausschuß  in 
Worms,  Schloßplatz  6  zu  beziehen.  Bei  Einsendung  eines  Entwurfs  werden 
3  Mark  zurückvergütet. 

Tn  dem  Wettbewerb  um  den  Bebauungsplan  für  die  Umgebung  des 
-*-  Schlosses  in  MORS  sind  drei  Entwürfe  mit  Preisen  ausgezeichnet 
worden  und  zwar: 

1.  die  Entwürfe  des  Stadtbauinspektors  Aengeneyndt  in  Hannover 
—  Kennwort:  Dornröschen  —  und  des  Professors  Pützer  in  Darm- 
stadt —  Kennzeichen :  Roter  Kreis  —  je  mit  der  Hälfte  der  für  den 
I.  ur.d  2.  Zusatzpreis  ausgesetzten  Beträge  von  zusammen  M.  1750,—  ; 

2.  der  Entwurf  des  Stadtgarten- Direktors  Trip  in  Hannover  —  Kenn- 
wort: Niederrhein  —  mit  dem  3.  Zusatzpreise  von  M.  500,     . 

Aus  dieser  Meldung  scheint  hervorzugehen,  daß  der  Hauptpreis  keinem 
der  Bewerber  zuerkannt  worden  ist. 


Verantwortlich  fUr  die  SchiüUeitung :    Theodor  Qoecke,  Berlin.  —  Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin  W.,  Markgrafenstraße  35. 
Inseratenannahme  C.  Behling,  Berlin  W.66.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Berlin  W.  —  Klischees  von  Carl  Schütte,  Berlin  W. 


Tafel  1. 


Umgestaltung  des  Wilhelmplatzes  in  Posen. 
Architekt:  Johannes  Bartschat. 


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Tafel  5. 


Ausgestaltung  des  Anlagenplatzes  in  München. 

Blick  in  die  Torbogenstraße. 

Architekt:   Otto  Lasne,  München. 


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Tafel  6. 


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Beamten-  und  Arbeiter-Kolonie  „Streiffeld" 
der  neuen  Schachtanlage  „Adolf"  des  Eschweiler  Bergwerks -Vereins, 

Architekt:  Hermann  Jansen,  Berlin 


Tafel  7. 


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Arbeiter-Kolonie  „VuUersberg" 

bei  Alsdorf  der  Grube  „Anna"  des  Eschweiler  Bergwerks-Vereins. 

Architekt:  Hermann  Jansen,  Berlin. 


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Tafel  9. 


Entwurf  zu  einem  „Parterre" 
im  Garten  des  Generalkonsul  C.  Stollwerck  in  Köln. 

Gartenarchitekten:  Hardt  &  Nauen,  Düsseldorf. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  10. 


a)  Viktoria-Luise-Platz,  Schöneberg.     Gartenarchitekt:   Encke,  Köln, 
b)  Friedrich -Wilhelm-Platz,  Frankfurt  a.  O.    Entwurf  von  Encke,  Köln, 
c)  Friedrich-Wilhelm-Platz,  Frankfurt  a.  O. 
Entwurf  von  Hardt  &.  Nauen,  Düsseldorf. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  11. 


a)  Entwurf  zu  einem  Stadtpark  in  Plauen  i.  V.     Konzerthausterrasse. 
Gartenarchitekten:  Hardt  &  Nauen,  Düsseldorf. 

b)  Blumengarten  und  Laubengang  der  Burg  Birlinghoven. 
Gartenarchitekt:  Rausch,  Köln. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-C,  Berlin. 


Tafel  12. 


a)  Gartenparterre  vor  der  Burg  Birlinghoven. 
b)  Blick  von  der  Terrasse  der  Burg. 

Gartenarchitekt:  Rausch,  Köln. 


Verlegt  bei  Ernit  Wasmuth  A-Q.,  Berlin. 


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Die  Großstadt  als  Städtegründerin  von  A.  Abendroth,  Hannover. 

Aus  einer  englischen  Gartenstadt. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Architekt:   P.  Andreas  Hansen,  München. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Tafel  39. 


Bismarckdenkmal  in  Heilbronn. 

Entwurf:  Architekt  Otto  Rieth,  Berlin.  Figur:  Bildhauer  Kiemlen,  Stuttgart. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Tafel  41. 


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a)  Haardtanlagen  in  Elberfeld.  —  Modell. 

b  bis  e)  Stadtpark  auf  dem  Rotehorn  zu  Magdeburg. 

Von  der  Deutschen  Städteausstellung  zu  Dresden. 

Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Tafel  43. 


Volksgarten  zu  Altenessen. 

a)  Entwurf,    b)  Höhenplan. 

Gartenarchitekt:  M.  Reinhardt,  Düsseldorf. 

Von  der  Gartenbauausstellung  zu  Düsseldorf. 

Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Entwurf  zu  einem  Stadtparke  für  Plauen  i.  Voigtl. 
Garteningenieur  C.  M.  Vohburger,  München. 

Von  der  Gartenbauausstellung  zu  Düsseldorf. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  45. 


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Südwestfriedhof  bei  Düsseldorf. 
a)  Entwurf,  b)  Höhenplan  und  Profile. 

Gartenarchitekt  Chr.  H.  Roselius,  Bremen. 
Von  der  Gartenbauausstellung  in  Düsseldorf. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin, 


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Tafel  48. 


Der  Stadtplan  von  Dippoldiswalde. 

A)    Bisheriger  Bebauungsplan  der  Stadterweiterung. 
B)    Künstlerisch  umgestalteter  Plan. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Platzanlage  A  des  Baulinienplanes  für  die  Stadt  Friedberg  bei  Augsburg. 

Architekt:  P.  Andreas  Hansen,  München. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  52. 


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Platzanlage  bei  St.  Stefan  der  Stadt  Friedberg  bei  Augsburg. 
Architekt:  P.  Andreas  Hansen,  München. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  53. 


Sta.i.4/itv^«tU4t. 


Ausschnitt  aus  dem  Bebauungsplan  der  Stadt  Malmö. 
Bearbeitet  von  A.  Nilsson,  Stadtingenieur,  Malmö. 


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Tafel  56. 


Eine  moderne  Straße,  Baischstraße  in  Karlsruhe. 
Architekt:  H.  Billing,  Karlsruhe. 


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Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Plan  des  Distrikes 

Verlegt  und  gedruckt  bei  Ins 


Tafel  65-66. 


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■asmuth  A.-G.,  Berlin. 


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a)  Öffentliche  Parkanlagen  der  Stadtteile  Isi 

b)  Park-System  in  Boston.     Verbindung  4f? 


Gedruckt  und  verlegt  bcE- 


Tafel  67—68. 


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5  EMPIRE  PARK,  r(or4 
OGRANO  STREET  PARK 
17  ORECLY  SQUARC. 

LTON   nSM   PARK. 
19  HANCOCK  SQUARE. 
ZOMARLCM  LANE  PARK. 

21  HUDSON   PARK 

22  JACK50M   SQUARE. 

23  JEANNCTTt  PARK. 
M  MADISON  SQUARC. 
aS  MANHATTAN   SQUARE. 

24  MORMINGStDC    PARK. 

UNANtiEL.  BENANHTE  PARKANL . 

**  CCLOMiAL  PARK. 

49   FORT  WASwmOTON   PARK. 

4C   THOMAS   JtFFCPfO-i    PARK. 

47   HtOH   SRI30C   PARK. 

52  Ot  WITT  CLINTON   PARK 

S*  3T  NICHOLAS  PARK. 


27  mount  morris  park. 

28  mulbcrry  beno  park. 

29  PARADISCPARK. 

30  park  avenue  parks 

3t    RIVERSIOE  PARK. 

32  RUTGERS  PARK 

33  RYAN  PARK 

34  SHERMAN  SQUARE. 

35  STUYVESANT  PARK. 

36  TOMPKIN5  SQUARE. 

37  UNION  SQUARE. 

3S  WASHINGTON  SQUARE. 
39   WILLIAM  H.  SEWARO  PARK. 

UNAMEL.UNBENANNTE   PARKANL. 


95  PORT  OEORGC  PARK  I  So  bMMtwt  I 

S«  KIVERSIDE  PARK.IEr.w«i»«Fu»jlMntii 

72  RIVERSIDE  PARK.|An)HH>s  hiarJEU) 


PARKWE6E,STRASSEN,AVENUEN ,  U.S.W. 


57  CATHCDRAL   PARKW 

se  CIKCLC  S"  AVE  &  59"  ST. 

98  ElGHTY-SIXTH  ST.  Wh 

60  FIFTH  AVE    50'r  TD  llOT-  STS. 

61  HAHlCM  RIVER  DRIVEWAY 
ez  MORNtNGSiDE  AVCNUC  . 
63  NINCTY-SIXTM  ST,  .■w.i  .( 


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S3  ONC  HUNORED' TWENTV-seCOND  ST.  WHtrf«-*. 

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60  PLAZA  AT  HC'-ST^B-Ave. 

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ERKLARUNti 

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I  attan  und  Richmond  in  New- York  (1902). 
iCommon-Park  mit  dem  Franklin -Park. 


Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Lageplan  der  Parkanlagen  i 


Verlegt  und  gedruckt  bei 


Tafel  70—71. 


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'asmnth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  73. 


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Berlin,  Privatstraße  am  Schöneberger  Ufer. 
a)  Schaubild.    b)  Lageplan. 

Architekt:  R.  Goldschmidt,  Berlin. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Tafel  75. 


Berlin,  a)  und  b)  Wohnhof:  Genthinerstraße  11. 
Naturaufnahme  bezw.  Lageplan. 

Architekt:  E.  Klingenberg, 

c)  Gartenhöfe:  Stargarderstraße. 
Architekt:  Alfred  Messel. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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a)  Berlin,  Wohnhäusergruppe  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins  am  Nordufer. 

Architekt:  Kleinert. 

b)  Wilmersdorf  bei  Berlin,  Wohnhausgruppe  des  Beamten -Wohnungsvereins. 

Architekt:  Erich  Köhn. 


Gedruckt  und  verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Stadtpläne :  a)  von  Vaiparais. 

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Tafel  81—83. 


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quiue.    c)  von  Kyoto,     d)  von  Tokio. 


ismuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  83. 


Vom  Städtebau  in  Asien  und  Amerika. 
Stadtpläne:  a)  von  Kalkutta,    b)  von  Rangoon.   c)  von  Delhi. 


Verlegt  und  gedruckt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Tafel  85, 


Berliner  Wohnbaublöcke. 

Heilbronner  Straße  in  Schöneberg  bei  Berlin,  auf  Grund  des  städtischen  Bebauungsplanes. 

Naturaufnahme . 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  86. 


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Berliner  Wohnbaublöcke. 

Lageplan  für  die  Neubauten  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins  in  Charlottenburg-Westend, 
a)  Vorentwurf,  Architekt:  P.  Kolb,  b)  Entwurf  von  R.  Goldschmidt,  c)  Entwurf  von  Th.  Kampffmeyer  &  Co. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  87. 


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Berliner  Wohnbaublöcke. 

Lageplan  für  die  Neubauten  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins  in  Charlottenburg -Westend. 

a  bis  c  Varianten  zu  a  der  Tafel  86. 
Architekt:    Theodor  Goecke 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Tafel  91. 


Gartenbau-Ausstellung  in  Darmstadt, 

a)  Teppichbeet  und  Aufgang  zu  dem  grünen  Farbengarten,     b)  Der  rote  Garten, 
Architekt:    Professor  Josef  M.  Olbrich,  Darmstadt. 

(Aus  „Olbrich,  Neue  Gärten",     Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin.) 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  92. 


Gartenbau-Ausstellung  in  Darmstadt. 

a)  Der  gelbe  Garten,    b)  Gesamtanordnung  der  Ausstellung.  —  Parterre  mit  Terrasse. 
Architekt:    Professor  Josef  M.  Olbrich,  Darmstadt. 

(Au8  „Olbrich,  Neue  Gärten".     Verlag  von  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin.) 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,   Berlin. 


Tafel  03. 


Städtebild  aus  Köln  a,  Rh. 
Naturaufnahme, 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


Tafel  94. 


Gruppe  von  Kirche  (Architekt:  J.  Kroger)  und  Schule  (Architekt:  Paul  Egeling) 

in  Friedenau  bei  Berlin. 
Naturaufnahme. 


Verlegt  bei  Ernst  Wastnuth  A.-0.,  Berlin. 


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Tafel  96. 


Städtebild  aus  Aachen-Burtscheid. 

Naturaufnahme. 


Verlegt  bei  Ernst  Wasmuth  A.-G.,  Berlin. 


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Städtebau 


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